Stand der reproduktiven Rechte – Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen
der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Susanne Ferschl, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Caren Lay, Cornelia Möhring, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken und Versorgungssicherheit in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche herstellen. Der § 219a des Strafgesetzbuches (StGB) wurde im Juni 2022 gestrichen. Die ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigte Kommission zur Prüfung von „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft“ (Koalitionsvertrag, S. 116) ist im März 2023 endlich eingesetzt worden und hat ihre Arbeit aufgenommen. Die Ergebnisse der beiden Untergruppen zu Schwangerschaftsabbrüchen auf der einen und Eizellabgabe und Leihelternschaft auf der anderen Seite sollen im Frühjahr 2024 vorliegen (vgl. www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-konstituiert-sich-223460). Bereits seit der letzten Legislaturperiode läuft das als „Spahn-Studie“ bekannt gewordene Forschungsprojekt ELSA (Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung), das im Herbst 2023 abgeschlossen sein soll (vgl. www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/ressortforschung/handlungsfelder/forschungsschwerpunkte/ungewollte-schwangerschaft/elsa.html).
Darüber hinaus hat die Bundesregierung angekündigt, dass Schwangerschaftsabbrüche Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung und die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sichergestellt werden sollen sowie dass sie kostenfreie Schwangerschaftsabbrüche ermöglichen und sogenannte Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern wirksam durch gesetzliche Maßnahmen unterbinden will.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Versorgungslage zur Vor- und Nachbetreuung sowie zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 StGB (bitte sowohl die Anzahl der Meldestellen nach § 18 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes [SchKG] als auch der Beratungsstellen, die entsprechend § 9 SchKG anerkannt sind, nach Ländern aufschlüsseln)?
Wann genau ist mit einer detaillierten Übersicht über die Angebote zur Beratung und Versorgung im Rahmen der ELSA-Studie zu rechnen, und in welcher Form sollen die Ergebnisse wann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?
Wie will die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, die Versorgungssicherheit in Bezug auf Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, und Beratungsstellen verbessern?
a) Wie definiert die Bundesregierung „Versorgungssicherheit in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche und Beratungsstellen“, und anhand welcher Kriterien bewertet die Bundesregierung, ob diese gegeben ist oder nicht?
b) Wo sieht die Bundesregierung auf Basis des jetzigen Forschungs- und Erkenntnisstands Lücken in der Versorgung, und in welchen Bundesländern sieht sie die Versorgungssicherheit aktuell nicht gewährleistet?
Wie ist der Stand der Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit zur angekündigten Verankerung von Schwangerschaftsabbrüchen als Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung, und wann ist mit einer entsprechenden Initiative seitens der Bundesregierung zu rechnen?
Wie ist der Stand der Ressortabstimmung zu den im Koalitionsvertrag angekündigten gesetzlichen Maßnahmen gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen vor Praxen, Kliniken und Beratungsstellen, und wann ist mit einem entsprechenden Gesetzentwurf zu rechnen?
Wie, und ab wann will die Bundesregierung kostenfreie Schwangerschaftsabbrüche ermöglichen?
Steht nach Ansicht der Bundesregierung der § 218 StGB, also das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen, der Kostenfreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen entgegen?
Bis wann soll die Kommission zu reproduktiven Rechten Vorschläge erarbeitet haben?
Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder der Kommission ausgewählt, gab es eine Ausschreibung oder ein Bewerbungsverfahren, und wer hat die Auswahl vorgenommen?
Wie ist der weitere Zeitplan nach der Veröffentlichung der Vorschläge durch die Kommission?
a) Bis wann plant die Bundesregierung eine eigene Bewertung der Vorschläge?
b) Sollen auf Basis der Vorschläge oder ggf. auch unabhängig von diesen noch in dieser Legislaturperiode Gesetzesinitiativen die Themen der Kommission betreffend auf den Weg gebracht werden, also konkret zu Regulierungen von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des StGB, von Eizellspende und/oder Leihelternschaft?
c) Wenn nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Arbeit der Kommission in konkrete Initiativen in der nächsten Legislaturperiode mündet?