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Kleine AnfrageWahlperiode 20Zurückgezogen

100 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Belarus

(insgesamt 83 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Datum

29.08.2023

Aktualisiert

08.12.2023

BT20/813929.08.2023

100 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Belarus

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Żaklin Nastić, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE. 100 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Belarus Die ersten diplomatischen Kontakte zwischen Deutschland und Belarus, damals der Belarussischen Sowjetischen Sozialistischen Republik, gehen auf das Jahr 1923 zurück. Demnach jähren sich die deutsch-belarussischen Beziehungen 2023 zum 100. Mal. Das Auswärtige Amt sieht die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Belarus zurzeit als schwerbelastet (vgl. „Deutschland und Belarus: bilaterale Beziehungen“ am 3. März 2023). Die deutsch-belarussischen Beziehungen waren nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bereits vor den zuletzt im August 2020 in Belarus stattgefundenen Präsidentschaftswahlen politisch prekär. Dennoch verblieb ein gewisser Raum für politische Kontakte, Dialog und gemeinsame zivilgesellschaftliche Aktivitäten. So wurde Belarus zum Beispiel zum Austragungsort des Normandie-Gipfels in Minsk am 11./12. Februar 2015, aus dem das sogenannte Minsk-II-Abkommen resultierte. Im November 2017 traf in Belarus der Bundesminister des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, den belarussischen Staatspräsidenten Alexander Lukaschenko sowie den damaligen belarussischen Außenminister Wladimir Makej. Im Juni 2018 fand der erste offizielle Besuch eines deutschen Bundespräsidenten in Belarus statt, bei dem Dr. Frank-Walter Steinmeier an der Eröffnung der Gedenkstätte „Vernichtungsort Malyj Trostenez“ teilgenommen hat. Zum Besuchsprogramm des Bundespräsidenten gehörte ebenfalls ein Treffen mit dem belarussischen Staatspräsidenten (www.bundespr aesident.de/SharedDocs/Termine/DE/Frank-Walter-Steinmeier/2018/06/18062 9-Reise-Minsk.html). Im Oktober 2019 besuchte Wladimir Makej Berlin, wo er seinen deutschen Amtskollegen Heiko Maas traf. Die Präsidentschaftswahl in Belarus im Spätsommer 2020 ergab eindeutige Hinweise auf Manipulationen. Eine neutrale Überprüfung der Wahlergebnisse durch die OSZE oder den Europarat war zum Bedauern der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht möglich, denn die beiden Organisationen waren nicht vor Ort. Die Ablehnung des offiziell angekündigten Wahlresultats durch einen großen Teil der belarussischen Bevölkerung mündete landesweit in anhaltende Massenproteste, auf die die belarussische Staatsführung mit brutaler Gewalt und Repressionen reagiert hat. Auf die Gewalt seitens der belarussischen Behörden gegenüber dem regierungskritischen Teil der Gesellschaft und Verfolgung der Oppositionellen antwortete die EU mehrfach mit scharfen Sanktionen. Aus dieser tiefen politischen Krise und der internationalen Konfrontation ergab sich unter anderem auch die Verschlechterung der deutsch-belarussischen Beziehungen: Im Sommer 2022 wurde zum Beispiel die Arbeit des Goethe- Instituts und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes in Belarus durch die belarussische Regierung eingestellt, was die Fragestellerinnen und Frage- Deutscher Bundestag Drucksache 20/8139 20. Wahlperiode 29.08.2023 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Diese Kleine Anfrage wurde durch die Fraktion DIE LINKE. am 5. September 2023 zurückgezogen. steller für bilaterale Kooperation als einen äußerst destruktiven Schritt betrachten. Dennoch halten die Fragestellerinnen und Fragesteller die Fortsetzung des bilateralen Dialogs zwischen Deutschland und Belarus auf der zivilgesellschaftlichen Ebene im Rahmen des Möglichen für notwendig. Auch nach der Corona-Pandemie und den mit ihr zusammenhängenden Beschränkungen, als viele Präsenzveranstaltungen abgesagt wurden, und der direkte Austausch zwischen Menschen aus den beiden Ländern daher kaum möglich war, bleiben die Möglichkeiten, einander zu besuchen, aufgrund der von der EU verhängten Sanktionen sehr eingeschränkt. Insbesondere das als Reaktion auf die erzwungene Landung einer Passagiermaschine in Minsk im Jahr 2021 von der Europäischen Union verhängte Flug- und Landeverbot gegen belarussische Airlines hat zu einer spürbaren Steigerung der Reisekosten zwischen Deutschland und Belarus geführt, die überproportional Reisegruppen und Familienangehörige mit kleinem und mittlerem Einkommen trifft. Auch die Wartezeiten an den Grenzübergängen von und nach Belarus wurden durch die Verringerung der verfügbaren Reiserouten deutlich verlängert. Mit Sorge sehen die Fragestellerinnen und Fragesteller, dass vor allem die Kontakte zwischen den Menschen aus Deutschland und Belarus immer mehr erschwert werden. Trotz alledem versuchen zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure auf beiden Seiten, den Austausch zwischen den Bürgerinnen und Bürgern beider Länder aufrechtzuerhalten und weiterhin mit Leben zu füllen. So wurde beispielsweise die elfte deutsch-belarussische Städtepartnerschaftskonferenz, die aufgrund der Coronapandemie im März 2020 in Brest nicht stattfinden konnte, vom 17. bis 20. November 2022 in Minsk mit Unterstützung des Bundesverbands Deutscher West-Ost-Gesellschaften (BDWO) und der Stiftung West-Östliche Begegnungen (SWÖB) durchgeführt. Die Fragestellerinnen und Fragesteller befragen die Bundesregierung wiederholt zu dem aktuellen Stand der deutsch-belarussischen Beziehungen und thematisieren damit die Relevanz des bilateralen Dialogs zwischen den beiden Ländern auf diversen Ebenen (siehe dazu z. B. die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. Bundestagdrucksache 19/1205 sowie 19/28398). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Unterhält die Bundesregierung aktuell Kontakt zu belarussischen staatlichen Stellen, wenn ja, zu welchen, über welche Ressorts der Bundesregierung und auf welcher Ebene, und wenn nicht, warum (bitte begründen)? 2. Unterhält die Bundesregierung Kontakt zu der inzwischen durch Litauen offiziell anerkannten Vertretung von Swetlana Tichanowskaja, wenn ja, über welche Ressorts der Bundesregierung und auf welcher Ebene? 3. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung im Rahmen des letzten Besuchs von Tichanowskaja in Berlin im April 2023 (www.ber liner-zeitung.de/politik-gesellschaft/swetlana-tichasnowskaja-wir-kaempfe n-jetzt-fuer-die-existenz-unseres-landes-li.341572) mit ihr oder mit Vertretern ihres Teams getroffen (wenn ja, wer, wenn nein, warum nicht)? 4. Unterhält die Bundesregierung Kontakt zu Vertreterinnen und Vertretern der belarussischen Opposition, die sich im Exil befinden, aber nicht Teil des „Koordinierungsrates“ von Swetlana Tichanowskaja sind (wenn ja, zu wem und auf welcher Ebene)? 5. Unterhält die Bundesregierung Kontakt zu Vertreterinnen und Vertretern der belarussischen Opposition, die nicht Teil des „Koordinierungsrates“ von Swetlana Tichanowskaja sind und sich weiterhin in Belarus aufhalten bzw. dort tätig sind (wenn ja, zu wem und auf welcher Ebene)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. Inwieweit verfolgt der Bundesregierung die Situation linker oppositioneller Parteien und Bewegungen in Belarus (z. B. Linkspartei „Gerechte Welt“, Belarussische Grüne Partei, ehemalige Mitgliedsstrukturen des 2022 zerschlagenen unabhängigen Gewerkschaftsverbands BKDP) und inwiefern unterstützt die Bundesregierung die im Jahr 2022 gegründete Vereinigung „Salidarnast“, die sich als Unterstützungsplattform für politisch verfolgte Gewerkschaftsmitglieder in Belarus versteht, bei ihrem Einsatz für die Gewährleistung der Rechte von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern? 7. Trifft es, wie es der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Nils Schmid behauptet, zu, dass die politischen Gefangenen in Belarus im Moment kein Gegenstand der Verhandlungen sind, denn man könne „keinen Dialog mit Lukaschenka aufgrund seiner Unterstützung für Russland im Krieg führen“ (siehe www.dbg-online.org/aktuelles/belarus-und-der-kri eg-wie-fest-ist-russlands-griff-ergebnisse-des-xx-minsk-forums-in-ber lin/)? a) Wenn ja, strebt die Bundesregierung die Freilassung politischer Gefangenen in Belarus mit anderen Mitteln als Verhandlungen an, und wenn ja, mit welchen? b) Wenn nicht, ist diese Position mit der von der Bundesaußenministerin Annalena Baerbock erklärten wertebasierten und feministischen Außenpolitik vereinbar? 8. Inwieweit verfolgt die Bundesregierung die Lage des inhaftierten früheren Präsidentschaftskandidaten Viktor Babariko, der laut Angaben seiner Pressestelle im April 2023 ins Krankenhaus eingeliefert werden musste (vgl. www.n-tv.de/politik/Lukaschenko-Gegner-Babariko-muss-ins-Krankenha us-article24083233.html)? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Gesundheitszustand von Babariko und inwiefern setzt sie sich für die Einhaltung seiner Menschenrechte ein? 9. Hat die Bundesregierung die Schließung des DAAD und des Goethe- Instituts in Belarus gegenüber der belarussischen Regierung thematisiert, und wenn ja, wann zuletzt? 10. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu den Plänen des russischen Präsidenten Wladimir Putin und des belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko, auf dem Territorium von Belarus ab Juli russische taktische Atomwaffen zu stationieren? 11. Sieht die Bundesregierung in diesen Plänen (siehe Frage 10) eine Reaktion auf die Stationierung von US-amerikanischen Atomwaffen auf Deutschlands Territorium? 12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, dass eine Stationierung russischer Atomwaffen in Belarus eine „unverantwortliche Eskalation und eine Bedrohung der europäischen Sicherheit“ bedeuten würde (vgl. twitte r.com/JosepBorrellF/status/1639982108612370432), und wenn ja, hat die Bundesregierung diese Sorge gegenüber Vertretern der belarussischen Regierung zum Ausdruck gebracht (wenn ja, wann und auf welcher Ebene)? 13. Welche Folgen soll nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung diese Waffenverlegung für Deutschlands Sicherheit haben? 14. Beteiligt sich die Bundesregierung an diplomatischen Bemühungen bzw. ergreift eigene diplomatische Initiativen, um die belarussische sowie die russische Regierung dazu zu bewegen, die Atomwaffen wieder aus Belarus Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. abzuziehen (wenn ja, wie und auf welchen Ebenen, wenn nein, warum nicht)? 15. Schätzt die Bundesregierung die Ankündigung von Putins Pressesprecher Dmitrij Peskow, der Gründer der „Gruppe Wagner“ Jewgenij Prigoschin werde „nach Belarus gehen“ (vgl. www.zdf.de/nachrichten/politik/prigosc hin-wagner-belarus-ukraine-krieg-russland-100.html) als eine zusätzliche Bedrohung der Sicherheit von Deutschland und der EU ein, und wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung, darauf zu reagieren? 16. Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung bezüglich eventuell getroffener Vereinbarungen zwischen Lukaschenko und Prigoschin sowie in Bezug auf mögliche Pläne zur Verlegung der paramilitärischen Organisation „Gruppe Wagner“ oder ihrer Teile nach Belarus (Zweck, Truppenstärke, zeitlicher Rahmen etc.)? 17. Ist die Ankündigung von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius vom 26. Juni 2023, „dauerhaft eine robuste Brigade“ (zusätzliche 4 000 Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten, vgl. www.tagesschau.de/inland/inn enpolitik/pistorius-litauen-bundeswehr-brigade-100.html) der Bundeswehr nach Litauen zu verlegen unter anderem eine Reaktion auf die Pläne der „Gruppe Wagner“ in Bezug auf Belarus? 18. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf diese Truppenverlegung und mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet sie für die Verlegung, den Aufbau notwendiger Infrastruktur und die Versorgung dieser „robusten Brigade“? 19. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Bundestag im Vorfeld in die Planungen zu dieser Aufstockung des von Deutschland geleiteten NATO- Gefechtsverbands Enhanced Forward Presence (EFP) mit einzubeziehen (wenn nein, warum nicht)? 20. Welche Möglichkeiten (wie zum Beispiel Luft- oder Bahnverbindungen) für Menschen aus Belarus existieren nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, um nach Deutschland anreisen zu können? 21. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung Polens Schließung der Grenzübergänge zu Belarus (vgl. z. B. hier de.euronews.com/2023/06/09/p olen-geschlossene-grenzubergange-zu-belarus-und-russland) für die Mobilität von belarussischen Staatsbürgern, deren Reiseziel Deutschland ist? 22. Befürwortet die Bundesregierung die Wiederaufnahme der Bahnverbindung zwischen Deutschland und Belarus über Polen angesichts der Tatsache, dass die Personenbeförderung im Schienenverkehr zwischen Polen und Belarus seit 2020 (bis 30. April 2023 formal im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie siehe dazu www.rynek-kolejowy.pl/wiadomosc i/konczy-sie-zakaz-ruchu-na-bialorus-ale-pociagow-i-tak-nie-bedzie-1132 32.html) bis heute ausgesetzt bleibt? a) Wenn ja, inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein? Hat sie die Problematik der Personenbeförderung gegenüber der polnischen Regierung thematisiert? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht, bitte begründen? 23. Wurden der Austausch und die Zusammenarbeit mit belarussischen staatlichen oder staatsnahen Stellen wie zum Beispiel Universitäten, Schulen oder Kliniken, die am deutsch-belarussischen Austausch aktiv partizipieren, im Zusammenhang mit der Gewalt der belarussischen Sicherheitskräf- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. te gegen Demonstrierende nach den Präsidentschaftswahlen in Belarus im Sommer 2020 durch die Bundesregierung eingeschränkt? Falls ja, inwiefern und mit welcher Begründung? 24. Welche Unterstützung für die über die politische Opposition hinaus gehende Zivilgesellschaft (Universitäten, Schulen, Krankenhäuser, Sport- und Kulturvereine, Behindertenorganisationen, Tschernobyl-Hilfsvereine und Ähnliches) innerhalb von Belarus bietet aktuell die Bundesregierung und die durch die Bundesregierung geförderten Organisationen in Deutschland? 25. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung wünschenswert, dass in die deutsch-belarussischen zivilgesellschaftlichen Begegnungen, die durch die Bundesregierung und ihre Ressorts wie zum Beispiel das Auswärtige Amt gefördert werden, nach Möglichkeit auch zivilgesellschaftliche Strukturen innerhalb von Belarus einbezogen würden, vor dem Hintergrund dass die durch das Auswärtige Amt finanziell unterstützten „Minsk-Foren“ der Deutsch-Belarussischen Gesellschaft (dbg) nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zwar informativ und anregend waren, allerdings in den letzten Jahren lediglich den zivilgesellschaftlichen Bereich außerhalb von Belarus umfasst haben? 26. Begrüßt die Bundesregierung deutsch-belarussische zivilgesellschaftliche Begegnungen wie zum Beispiel die (Städte-) Partnerschaftskonferenz in Minsk, organisiert 2022 durch den Bundesverband Deutscher West-Ost- Gesellschaften (BDWO) und die Stiftung „West-Östliche Beziehungen“ (falls ja, mit welcher Begründung und mit welchen Mitteln werden diese ggf. gefördert, wenn nein, warum nicht)? 27. Welche in Belarus tätigen Nichtregierungsorganisationen haben von 2018 bis 2023 Mittel für Projekte und andere Aktivitäten vom Bund erhalten (bitte die jeweilige Nichtregierungsorganisation, die Maßnahmen und inhaltlichen Schwerpunkte, die Höhe der Förderung und das jeweilige Ressort der Bundesregierung nennen)? 28. Welche in Belarus tätigen Nichtregierungsorganisationen haben von 2018 bis 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel für Projekte und andere Aktivitäten von der Europäischen Union erhalten (bitte die jeweilige Nichtregierungsorganisation, die Maßnahmen und inhaltlichen Schwerpunkte und die Höhe der Förderung nennen)? Inwiefern gibt es bei dieser Förderung ein Zusammenwirken zwischen der Bundesregierung und der EU (bei welchen Projekten und über welche Resorts)? 29. Wurden von der Bundesregierung seit 2018 die Begegnungen nichtstaatlicher Organisationen und Akteure innerhalb von Belarus gefördert? Wenn ja, welche (bitte Organisationen, Zeiträume, Förderumfang nennen und den Bereichen wie z. B. Medizin, Kultur, Inklusion, Bildung etc. zuordnen)? 30. Welche belarussischen Organisationen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im temporären Exil aktuell in Deutschland? 31. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Aktionsplans des Auswärtigen Amts für die Zivilgesellschaft in Belarus, der im Januar 2021 angekündigt wurde und sich auf 21 Mio. Euro belaufen soll? Welche Projekte und Organisationen wurden bislang im Rahmen des Aktionsplans gefördert (bitte einzeln auflisten und die Höhe der Förderung nennen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 32. Was ist der aktuelle finanzielle Stand des Aktionsplans? Wie viel Mittel von den ursprünglich angekündigten 21 Mio. Euro steht dem Aktionsplan noch zur Verfügung? 33. Für welchen Zeitraum sollen die finanziellen Mittel des Aktionsplans verwendet werden? 34. Wie evaluiert die Bundesregierung die bisherige Umsetzung des Aktionsplans? 35. Wie verteilen sich die finanziellen Mittel im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ (ÖPR) auf Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau, Ukraine und Russland in den Jahren 2018 – 2023 (bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln)? 36. Wie viele und welche Projektanträge wurden für Projekte mit Belarus im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ vom Bund im Zeitraum von 2018 bis 2023 bewilligt (bitte die Projekttitel und Projektträger bzw. Zuwendungsempfänger, nach Jahren aufgeschlüsselt, nennen sowie darunter die Projekte von bzw. unter aktiver Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen auflisten? 37. Mit welcher Begründung wurde die im Auswärtigen Amt angesiedelte Stelle „Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft“ zum „Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem Südlichen Kaukasus, der Republik Moldau und Zentralasien“ umbenannt (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/saathoff-wiese/2377378 mit www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/koordinatoren/suedlicher-kaukasus--re publik-moldau-und-zentralasien/2585066)? 38. Unterhält der „Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem Südlichen Kaukasus, der Republik Moldau und Zentralasien“ aktuell Kontakt zu zivilgesellschaftlichen Organisationen innerhalb von Belarus? Wenn ja, zu welchen und auf welcher Ebene? Wenn nicht, warum (bitte begründen)? 39. Was beträgt die aktuelle durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin zur Beantragung eines Schengen-Visums an der Botschaft in Minsk (siehe die Antwort der Bundesregierung auf Frage 5 und 5b, Bundestagsdrucksache 20/5348)? 40. Wurde der Antrag der Botschaft in Minsk auf Anpassung im Rahmen der neusten internen Ressourcenplanung des Auswärtigen Amts bewilligt? Wenn ja, mit welchen Folgen für die Bearbeitung von Visumanträgen (siehe die Antwort der Bundesregierung auf Frage 8, Bundestagsdrucksache 20/5348)? 41. Über welche Informationen zur aktuellen Situation der IBB „Johannes Rau“ in Minsk verfügt die Bundesregierung? Inwieweit unterstützt die Bundesregierung aktuell die IBB „Johannes Rau“ in Minsk und inwieweit wird ihre Arbeit durch die politische Lage in Belarus oder durch die von der Europäischen Union verhängten Sanktionen erschwert? 42. Beabsichtigt die Bundesregierungen, ihre Vertreterinnen und Vertreter zu etwaigen Gedenkveranstaltungen anlässlich des 80. Jahrestages der Liquidierung des Minsker Ghettos zu entsenden (am 21.–23. Oktober 1943 wur- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. de das Minsker Ghetto, das größte Ghetto auf dem Territorium von Belarus, aufgelöst) oder diesem Ereignis zumindest auf anderem Wege zu gedenken? Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht? 43. Welche Auswirkungen hatte die Einstellung der Arbeit der Belarussisch- Deutschen Geschichtskommission im Juli 2021 für universitäre, außeruniversitäre und gesellschaftliche Akteure aus Belarus, Deutschland und weiteren Staaten, die an der gemeinsamen Erforschung der belarussischen und der deutschen Geschichte sowie ihrer transnationalen und wechselseitigen Bezüge beteiligt waren und sind (vgl. geschichte-historyja.org/)? 44. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, die Arbeit der Belarussisch- Deutschen Geschichtskommission wieder aufzunehmen oder die Erforschung der belarussisch-deutschen Geschichte mithilfe alternativer Formate zu fördern, und wenn ja, welcher? 45. Wie viele Studierende aus Belarus nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2018 bis 2023 an Austauschprogrammen in Deutschland teil bzw. absolvierten Auslandssemester an deutschen Hochschulen (bitte nach Jahren bzw. Semestern aufschlüsseln)? 46. Wie viele Studierende aus Deutschland nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2018 bis 2023 an Austauschprogrammen in Belarus teil bzw. absolvierten Auslandssemester an belarussischen Hochschulen (bitte nach Jahren bzw. Semestern aufschlüsseln)? 47. Wie viele Studierende aus Belarus erhielten im Zeitraum von 2018 bis 2023 Stipendien über den DAAD oder von deutschen Stiftungen (bitte nach Jahren und nach Stiftungen/Förderorganisationen aufschlüsseln)? 48. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018 bis 2023 deutsche humanitäre Visa (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 49. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018 bis 2023 deutsche touristische Visa (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 50. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018 bis 2023 deutsche Arbeitsvisa (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 51. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018 bis 2023 deutsche Visa zu Studienzwecken (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 52. Wie viele Belarussinnen und Belarussen verlagerten im Zeitraum von 2018 bis 2023 ihren Hauptwohnsitz nach Deutschland (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 53. Wie viele Belarussinnen und Belarussen zogen im Zeitraum von 2018 bis 2023 aus Deutschland nach Belarus (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 54. Wie viele Deutsche zogen im Zeitraum von 2018 bis 2023 aus Deutschland nach Belarus (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 55. Wie viele Belarussinnen und Belarussen leben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland? 56. Wie viele Deutsche leben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Belarus? 57. Wie viele Belarussinnen und Belarussen stellten im Zeitraum von 2018 bis 2023 Einbürgerungsanträge in Deutschland? Wie viele wurden eingebürgert (bitte beides nach Jahren aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 58. Wie viele Belarussinnen und Belarussen stellten im Zeitraum von 2018 bis 2023 Asylanträge in Deutschland? Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt (bitte beides nach Jahren aufschlüsseln)? 59. Wurden im Zeitraum von 2018 bis 2023 Menschen nach Belarus abgeschoben (wenn ja, wie viele – bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 60. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen und andere (auch private) Bildungseinrichtungen, die in Deutschland Belarussisch-Unterricht bzw. Belarussisch-Kurse anbieten (bitte gesondert nach Fremdsprachenunterricht und Muttersprachenunterricht auflisten)? 61. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Forschungsstellen an deutschen Universitäten, die sich mit der Erforschung der belarussischen Sprache, der belarussischen Geschichte und der belarussischen Kultur befassen (bitte jeweils gesondert auflisten)? 62. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts verfügen aktuell über Belarussischkenntnisse (bitte nach den Zuständigkeiten bzw. Referaten aufschlüsseln)? 63. Wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer für Belarussisch sind aktuell bei der Bundesregierung angestellt (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? 64. Wie viele Aufträge für Dolmetschereinsätze und Übersetzungen für Belarussisch wurden an externe Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie externe Übersetzerinnen und Übersetzer seit 2019 durch die Bundesregierung erteilt (bitte nach Jahren und Bundesministerien bzw. Behörden aufschlüsseln)? 65. Wie viele Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten im Auswärtigen Dienst verfügen aktuell über Belarussischkenntnisse? 66. Wie viele deutsche Diplomatinnen und Diplomaten sind aktuell in der deutschen Botschaft in Minsk tätig? Wie viele von ihnen verfügen über Belarussischkenntnisse (bitte nach Abteilungen der Botschaft aufschlüsseln)? 67. Beabsichtigt die Bundesregierung, Angebote zur Erlernung und zur Erforschung der belarussischen Sprache zu schaffen bzw. zu fördern, auch angesichts der Tatsache, dass die UNESCO diese Sprache als „potenziell gefährdet“ einschätzt (siehe en.wal.unesco.org/discover/languages?text=&so rt_by=title&page=26), wenn ja, wie genau, und wenn nein, warum nicht? 68. Beabsichtigt die Bundesregierung, Unterricht in belarussischer Sprache im Rahmen des Bundessprachenamtes anzubieten (unter der Rubrik „Slawische und selten gelehrte Sprachen“, siehe www.bundeswehr.de/de/organis ation/personal/organisation-/bundessprachenamt/sprachlehrgaenge; wenn nein, bitte begründen)? 69. Hat das Bundessprachenamt im Zeitraum von 2018 bis 2023 Übersetzungsaufträge für Belarussisch von der Bundeswehr bzw. vom BMVg oder von anderen Behörden des Bundes und der Länder erhalten, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahr und nach Behörde aufschlüsseln)? 70. Teilt die Bundesregierung die Forderung des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte an Litauen, die Entscheidung zu überdenken, den Transit belarussischer Düngemittel zu verbieten (vgl. www.lrt.lt/en/news-in-english/19/1948699/un-committee-urges-lithuania-t Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. o-review-sanctions-on-belarusian-potash), um dem Mangel an Düngemitteln in Afrika und Lateinamerika entgegenzuwirken, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, hat die Bundesregierung diese Forderung gegenüber der litauischen Regierung erhoben, und wann und mit welchem Ergebnis? 71. Verfolgt die Bundesregierung grundsätzlich das Ziel, Düngemittel aus Belarus von der Sanktionsliste auszunehmen oder zumindest Sanktionserleichterungen für diesen Bereich zu erwirken, um zur Bekämpfung der weltweiten Hungersnöte beizutragen sowie um Preissteigerungen für Lebensmittel hierzulande entgegenzuwirken, und führt die Bundesregierung in Bezug auf diese Zielsetzung Gespräche mit anderen EU-Staaten, und wenn nein, warum nicht? 72. Wie viele und welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Belarus tätig? 73. Wie viele und welche belarussischen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland tätig? 74. Wie viel betrug nach Kenntnis der Bundesregierung der bilaterale Handelsumsatz zwischen Deutschland und Belarus im Zeitraum von 2018 bis 2023 (bitte nach Jahren sowie nach Importen und Exporten des jeweiligen Landes aufschlüsseln)? 75. Welche Sanktionen der Europäischen Union gegen Belarus sind seit dem 24. Februar 2022 verhängt worden (bitte nach Datum aufschlüsseln)? Inwiefern unterscheiden sich nach Ansicht der Bundesregierung das Ausmaß und die Qualität dieser Sanktionen gegenüber den EU-Sanktionen, die seit dem 24. Februar 2022 gegen Russland verhängt worden sind, angesichts der Tatsache, dass Belarus an dem Krieg Russlands gegen die Ukraine bisher nicht direkt teilgenommen hat? 76. In welchen Bereichen, die nicht von den Sanktionen der Europäischen Union erfasst sind, sieht die Bundesregierung noch Potenzial für wirtschaftliche Zusammenarbeit bzw. für Handel zwischen Deutschland und Belarus (bitte begründen)? 77. In welchen Bereichen, die aktuell von den Sanktionen der Europäischen Union erfasst sind, sieht die Bundesregierung nach einer möglichen Rücknahme dieser Sanktionen das größte Potenzial für wirtschaftliche Zusammenarbeit bzw. für Handel zwischen Deutschland und Belarus (bitte begründen)? 78. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der gegen Belarus seit 2020 schrittweise verhängten EU-Sanktionen? Inwiefern haben die Sanktionen zu positiven Auswirkungen auf die Einhaltung der Menschenrechte in Belarus und auf die Lage der politischen Gefangenen geführt und einen politischen Reformprozess in Gang gesetzt? 79. Führt die Bundesregierung die in den letzten Jahren gestiegene politische, ökonomische und militärische Abhängigkeit der Republik Belarus von Russland auch auf die Auswirkungen der von der EU verhängten Sanktionen gegen Belarus zurück, und wenn nein, bitte begründen? 80. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich im Rahmen der EU für eine Änderung bzw. Anpassung der Sanktionspolitik gegen Belarus einzusetzen, und wenn ja, in welchen Bereichen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 81. Unter welchen konkreten Bedingungen wäre die Bundesregierung bereit, sich für eine Lockerung der gegen Belarus verhängten EU-Sanktionen einzusetzen? 82. Unter welchen konkreten Bedingungen wäre die Bundesregierung bereit, sich für eine Aufhebung der gegen Belarus verhängten EU-Sanktionen einzusetzen? 83. Hat die Bundesregierung vor, anlässlich des 100 Jahre Jubiläums der diplomatischen Kontakte zwischen Deutschland und Belarus die deutschbelarussischen Beziehungen in irgendeiner Weise zu würdigen? a) Wenn nein, warum (bitte begründen)? b) Wenn ja, wie (bitte die Umstände wie Zeitraum, Ort(e), Ebene, Förderumfang sowie Kooperationspartner angeben)? Berlin, den 24. August 2023 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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