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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Wirtschaftsführung und Compliance bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer und ihren Mitgliedern

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

20.10.2023

Aktualisiert

12.01.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/819401.09.2023

Wirtschaftsführung und Compliance bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer und ihren Mitgliedern

der Abgeordneten Christian Leye, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ist die Dachorganisation der Industrie- und Handelskammer (IHK) und vertritt nach eigenen Angaben über 3 Millionen Unternehmen in Deutschland (vgl. www.dihk.de/de/ueber-uns/werwirsind).

Das Bundesverwaltungsgericht hat seit 2015 in mittlerweile fünf Verfahren zur Wirtschaftsführung in den IHKn und insbesondere zur Praxis einer rechtswidrigen Vermögensbildung zugunsten der Kläger und gegen die jeweils betroffene IHK geurteilt: IHKn haben von ihren Mitgliedern zu hohe Beiträge eingefordert und so unzulässig Vermögen aufgebaut (siehe Urteil vom 9. Dezember 2015 – 10 C 6.15; Beschluss vom 22. Juni 2018 – 10 B 6.17; Urteile vom 22. Januar 2020 – 8 C 9.19, 8 C 10.19 und 8 C 11.19). Bundesweit mussten seitdem dennoch eine Vielzahl von Verfahren gegen IHKn geführt werden. Weitere Verfahren sind anhängig.

Zudem haben die Rechnungshöfe einiger Bundesländer (z. B. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen) erhebliche Kritik an der Besoldung der Hauptgeschäftsführungen der IHKn geübt. Im Bezirk der IHK Hamburg wurde an den damaligen Geschäftsführer mehr als eine halbe Million Euro pro Jahr gezahlt und dies über lange Zeit geheim gehalten (vgl. www.zeit.de/hamburg/2019-01/hamburg-handelskammer-rebellen-praeses?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F; www.pressreader.com/germany/hamburger-morgenpost/20150808/281728383239256). Bis heute werden nicht in allen IHK-Bezirken die Gehälter veröffentlicht (vgl. u. a. www.ksta.de/wirtschaft/ihkkoeln-im-visier-landesrechnungshof-kritisiert-gehalt-deshauptgeschaeftsfuehrers-203530; www.faz.net/aktuell/wirtschaft/368-000-eurofuer-dihk-hauptgeschaeftsfuehrer-martin-wansleben-14139870.html).

Darüber hinaus gibt es immer wieder Berichte über Fehlverhalten etwa von Geschäftsführern oder Präsidenten der IHKn, mitunter von strafrechtlicher Relevanz (vgl. u. a. www.tagesspiegel.de/potsdam/landeshauptstadt/kontrollverlust-7295062.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Sieht die Bundesregierung einen Reformbedarf hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen zur Wirtschaftsführung der IHKn, und wenn nein, warum nicht?

2

Bezugnehmend auf Frage 1, ist es zutreffend, dass eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, die unter Mitwirkung des Deutschen Handwerkskammertags (DHKT) und die DIHK an einer Reform der gesetzlichen Vorschriften gearbeitet hat, die Arbeit eingestellt hat, nachdem die DIHK Ende 2022 ihre Mitarbeit aufgekündigt hat?

Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für die Einstellung?

3

Wie viele Verfahren (Widersprüche bzw. Klagen gegen Beitragsveranlagungen einer IHK) sind nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar 2012 und Dezember 2015 gegen IHKn auf den Weg gebracht worden (bitte aufgeschlüsselt nach IHK-Bezirk, Zahl der Verfahren und Höhe der Beitragsforderungen angeben)?

4

Bezugnehmend auf Frage 3, wie viele dieser Verfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Ergebnis beendet worden (bitte aufgeschlüsselt nach IHK-Bezirk, Zahl der Verfahren und Höhe der Beitragsforderungen angeben)?

5

Wie viele Verfahren (Widersprüche bzw. Klagen gegen Beitragsveranlagungen einer IHK) sind nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar 2016 und August 2023 gegen IHKn auf den Weg gebracht worden (bitte aufgeschlüsselt nach IHK-Bezirk, Zahl der Verfahren und Höhe der Beitragsforderungen angeben)?

6

Bezugnehmend auf Frage 5, wie viele dieser Verfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Ergebnis beendet worden (bitte aufgeschlüsselt nach IHK-Bezirk, Zahl der Verfahren und Höhe der Beitragsforderungen angeben)?

7

Bezugnehmend auf die Fragen 3 und 5, hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in welcher Höhe den IHKn jeweils Anwaltskosten entstanden sind (wenn ja, bitte pro Verfahren in Euro angeben)?

8

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass regelhaft durch IHK immer noch, im Wege der Abrechnung, auch für solche Beitragsjahre Beiträge erhoben werden, in denen Verfahren zugunsten widersprechender und/oder klagender IHK-Mitglieder beendet wurden, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der IHKn, im Wege der Abrechnung, auch für solche Beitragsjahre Beiträge zu erheben, in denen die Verfahren zugunsten widersprechender und/oder klagender IHK-Mitglieder beendet wurden?

9

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller, dass durch die Praxis der IHKn, im Wege der Abrechnung, auch für solche Beitragsjahre Beiträge zu erheben, in denen die Verfahren zugunsten widersprechender und/oder klagender IHK-Mitglieder beendet wurden, die Akzeptanz der IHKn in der Mitgliedschaft Schaden nimmt bzw. das Vertrauen in das rechtsstaatliche Handeln der IHKn als Körperschaften des öffentlichen Rechts Schaden nimmt, und wenn nein, warum nicht?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass zahlreiche IHKn in Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ihr Vermögen auf der Passivseite der Bilanz nur noch in einer zusammengefassten Position als „Sonstiges Eigenkapital“ ausweisen?

11

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller, dass eine Verschleierung der Ausweisung des Vermögens in einer zusammengefassten Position als „Sonstiges Eigenkapital“ die Akzeptanz der IHKn in der Mitgliedschaft schwächt bzw. das Vertrauen in das rechtsstaatliche Handeln der IHKn als Körperschaften des Öffentlichen Rechts Schaden nimmt, und wenn nein, warum nicht?

12

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer gesetzlichen Bestimmung zur Veröffentlichung der Besoldung der Hauptgeschäftsführung ähnlich wie bei den Rundfunkanstalten, Krankenkassen etc., und wenn nein, warum nicht?

13

Welche IHK-Bezirke veröffentlichen nach Kenntnis der Bundesregierung die Einzelvergütung der Hauptgeschäftsführung?

14

Bezugnehmend auf Frage 13, wie stellt sich die Einzelvergütung der Hauptgeschäftsführung in diesen IHK-Bezirken nach Kenntnis der Bundesregierung dar (bitte nach Bezirk mit entsprechendem Betrag und Angabe, ob und in welcher Höhe Prämien enthalten sind bzw. dazu kommen, für die letzten fünf Jahre angeben)?

15

Teilt die Bundesregierung die Besorgnis der Fragesteller, dass die Vergütung einer Hauptgeschäftsführung, die sich nicht an der Vergütung vergleichbarer Behördenleitungen orientiert, sondern am Gehaltsniveau der freien Wirtschaft, die Akzeptanz der IHKn in der Mitgliedschaft schwächt, und wenn nein, warum nicht?

16

In welcher Höhe erhielt der DIHK e. V. bzw. die DIHK und ihre Tochtergesellschaften bzw. IHKn nach Kenntnis der Bundesregierung öffentliche Zuwendungen (bitte in Euro pro Jahr für die letzten zehn Jahre unter Angabe der Mittelherkunft und des Verwendungszwecks angeben)?

17

Wie kontrolliert und sichert die Bundesregierung die ordnungsgemäße Bewirtschaftung öffentlicher Mittel bei der DIHK bzw. den IHKn?

18

Bezugnehmend auf Frage 16, in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung öffentliche Mittel zurückgefordert, und was waren die Gründe dafür (bitte mit Datum, der betreffenden Organisation und Höhe der Rückforderung angeben)?

19

Welche Kontakte gab es zwischen Vertretern der Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden mit Vertretern jeweils des DIHK e. V. bzw. der DIHK, der IHKn und des AHK (Auslandshandelskammer)-Netzwerks in den letzten drei Jahren (bitte jeweils nach Jahr, Teilnehmern, Inhalt und Art des Kontaktes aufschlüsseln)?

20

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre Verdachtsfälle bzw. bestätigte Fälle von Compliance-Verstößen bzw. Compliance-Missständen (wie z. B. finanzielle Unregelmäßigkeiten, Fehlverhalten oder Vetternwirtschaft) in den Strukturen des DIHK e. V., bzw. der DIHK oder der IHKn bzw. gar juristische Klagen oder Prozesse gegen Präsidenten, (Haupt-)Geschäftsführer, Mitarbeiter des Hauptamts sowie Mitglieder des (geschäftsführenden) Präsidiums oder des Ältestenrats sowie jeweils deren Stellvertreter (wenn ja, bitte mit Angabe des Datums, Nennung der betroffenen Organisation und Position sowie des Sachverhalts auflisten)?

Welche Konsequenzen wurden vonseiten der Bundesregierung daraus gezogen?

Berlin, den 11. August 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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