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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Stand und fehlende Einträge im Transparenzregister

(insgesamt 20 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.09.2023

Aktualisiert

26.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/826207.09.2023

Stand und fehlende Einträge im Transparenzregister

der Abgeordneten Janine Wissler, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 30. Juni 2023 endete die Verfolgungsfreiheit für die im Transparenzregister eintragungspflichtigen GmbHs. Tatsächlich waren im vergangenen Jahr mit Stand zum 17. August 2022 von 1 476 816 eintragungspflichtigen GmbHs lediglich 740 649 eingetragen – damit lag für knapp die Hälfte aller GmbHs keine Eintragung vor. Es fehlten 736 167 GmbHs (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3112), wodurch das Transparenzregister bis dahin nach Ansicht der Fragestellenden nur sehr lückenhaft umgesetzt war. Nachdem Bußgelder für die eintragungspflichtigen Gesellschaften mehrmals ausgesetzt worden waren, werden diese nun für GmbHs bei Nichteintragung seit dem 1. Juli 2023 erhoben. Für die Kommanditgesellschaften (KGs) endet die Frist erst zum Ende des Jahres 2023.

Zudem endete die Frist für die Übermittlung der Grundbuchdaten an den Bundesanzeiger am 31. Juli 2023. Die Verknüpfung zwischen Grundbuchdaten und Transparenzregister war durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II im Herbst 2022 geschaffen worden. Sie ist ein wichtiger Schritt für einen transparenteren Immobilienmarkt und schafft eine zentrale Abfragemöglichkeit.

Das Transparenzregister war im Jahr 2017 in Deutschland eingeführt worden. Es soll dabei helfen, den tatsächlichen Eigentümer eines Unternehmens zu identifizieren und zu mehr Transparenz bei komplizierten Eigentümerstrukturen, Firmengeflechten und Finanzflüssen beitragen. Ob das Transparenzregister diese Wirksamkeit entfalten kann, hängt stark davon ab, wie vollständig und exakt die Eintragungen der eintragungspflichtigen Rechtseinheiten sind, aber auch davon, wie das Transparenzregister geführt wird und ob die Richtigkeit der Einträge kontrolliert wird. Wie es sich dazu aktuell verhält, ist Gegenstand dieser Kleinen Anfrage.

Im aktuellen „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität“ des Bundesministeriums der Finanzen werden weitere Maßnahmen vorgesehen, um die Qualität der im Transparenzregister hinterlegten Daten zu verbessern. Zudem soll ein Immobilientransaktionsregister eingerichtet werden, um die Transparenz im Immobilienbereich im Sinne einer verbesserten Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie einer effektiveren Sanktionsdurchsetzung zu fördern.

Anlass für eine erneute Abfrage geben neben den im Rahmen des „Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes“ vorgesehen Maßnahmen auch das Ende der Verfolgungsfreiheit für die eintragungspflichtigen GmbHs sowie das Auslaufen der Stichtagsregelung für die Übermittlung der Grundbuchdaten. Zudem bietet das Transparenzregister eine wichtige Datengrundlage für die Suche nach verdächtigem Vermögen sowie zur Ermittlung und Einfrierung von Oligarchen-Vermögen im Rahmen der Sanktionsdurchsetzung. Es stellt sich die Frage, welche Wirksamkeit das Transparenzregister in dieser Hinsicht entfalten kann. Wichtige Anhaltspunkte hierfür gibt unter anderem die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung, welche zum Ziel hat, die „Transparenz bei Vermögensverhältnissen [zu] verbessern, um Geldwäsche effektiver zu bekämpfen, Sanktionsregime besser umzusetzen und Grunderwerb zu sicherheitsgefährdenden Zwecken rechtzeitig erkennen zu können.“ (vgl. Wehrhaft. Resilient. Nachhaltig. Integrierte Sicherheit für Deutschland. Nationale Sicherheitsstrategie, S. 55)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele Organisationen bzw. Vereinigungen sind insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im Transparenzregister eingetragen (bitte zum Stand Ende August 2022 und darauffolgend für jeden Monat bis zum aktuellen Datum aufschlüsseln)?

2

Wie viele eintragungspflichtige Organisationen bzw. Vereinigungen gibt es zum aktuellen Zeitpunkt, und wie viele davon sind bisher jeweils eingetragen (bitte nach Rechtsform oder ersatzweise entsprechend der Klassifizierung in § 59 Absatz 8 des Geldwäschegesetzes [GwG] aufschlüsseln)?

3

Bei wie vielen der aktuell gültigen Mitteilungen wurde mindestens eine Personen nach § 19 Absatz 3 Nummer 1a GwG als wirtschaftlich Berechtigte gemeldet?

4

Bei wie vielen der aktuell gültigen Mitteilungen wurden lediglich Personen nach § 19 Absatz 3 Nummer 1b GwG als wirtschaftlich Berechtigte gemeldet?

5

Bei wie vielen der aktuell gültigen Mitteilungen wurden lediglich Personen nach § 19 Absatz 3 Nummer 1c GwG als wirtschaftlich Berechtigte gemeldet?

a) Wie viele dieser Meldungen erfolgten nach dem 1. Januar 2023?

b) Bei wie vielen davon wurden Gründe nach § 19 Absatz 3 Satz 2 GWG genannt?

c) Welches sind die Gründe, die dafür angeführt werden, dass ein fiktiver wirtschaftlich Berechtigter nach § 19 Absatz 3 Nummer 1c GwG eingetragen wird (bitte die Gründe aufschlüsseln und die jeweilige Häufigkeit angeben)?

6

Wie häufig wurde seit 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung auf das Transparenzregister zugegriffen (bitte nach Einsichtnehmenden – also Behörde, Verpflichtete nach dem GwG, Öffentlichkeit – und Jahr aufschlüsseln)?

7

Wie viele automatisierte Datenabrufe (sog. Rückwärtssuchen) zur Ermittlung von Unternehmensbeteiligungen von Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen gemäß dem Beschluss 2014/145/der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) des Rates der Europäischen Union in Deutschland unterliegen, wurden durch von Ländern zu bestimmende Behörden einerseits sowie von Zollkriminalamt, Bundesbank und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle andererseits nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes am 28. Mai 2022 im Transparenzregister vorgenommen (bitte nach Möglichkeit unter Nennung der Behörden nach Jahr bis zum aktuellen Datum aufschlüsseln)?

a) Verfügen Zollkriminalamt, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle inzwischen über eine entsprechende Anbindung an das Transparenzregister, damit sie Daten automatisiert abrufen können, und so „zum Zweck der Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgabe effektiver nachkommen können, insbesondere bei der Ermittlung von Informationen, bei welchen Unternehmen solche Personen wirtschaftlich Berechtigte sind, die von Sanktionen der Europäischen Union betroffen sind“ (Bundestagsdrucksache 20/1740, S. 20)?

b) Wenn ja, wann ist die Anbindung erfolgt, und wie verlief der Umstellungsprozess?

c) Wie oft wurden Datenabrufe im Transparenzregister im Rahmen der Sanktionsdurchsetzung durch die seit 1. Januar 2023 tätige Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) im Besonderen vorgenommen?

d) Haben das Sanktionsregime im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die neuen Meldepflichten von gelisteten Personen und Entitäten für ihre eingefrorenen Vermögenswerte neue Erfordernisse in Hinsicht auf Vollständigkeit von Eintragungen im Transparenzregister offenkundig werden lassen, etwa was die Ermittlung und Feststellung von Firmenvermögen bzw. Firmenanteilen angeht?

e) Konnte das Transparenzregister für die Schaffung des neuen Registers für sanktionsbefangenes Vermögen einschließlich Unternehmensbeteiligungen genutzt werden (wenn ja, bitte ausführen, inwiefern)?

f) Wie viele Unternehmen haben von der Bestellung eines Sonderbeauftragten bei der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung Gebrauch gemacht?

8

Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden seit August 2022 eröffnet (bitte seit August 2022 nach Monat aufschlüsseln)?

9

Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden seit August 2022 rechtskräftig abgeschlossen (bitte bis zum aktuellen Datum nach Monat aufschlüsseln)?

10

Mit welchem Ergebnis wurden die abgeschlossenen Verfahren beendet, und wie hoch waren die bisher verhängten Bußgelder (bitte mindestens nach „eingestellt oder nicht eröffnet“, „Verwarnungsgelder“, „Bußgelder unter 1 000 Euro“ und „Bußgelder über 1 000 Euro“ aufschlüsseln sowie die Summe der Bußgelder pro Kategorie aufführen)?

11

Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (in Vollzeitäquivalenten) sind gegenwärtig mit welchen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Transparenzregister befasst?

a) Wie viele Personalstellen sind mit Aufsichtsaufgaben über das Transparenzregister im Bundesverwaltungsamt befasst, wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind im Bundesverwaltungsamt mit der Durchführung von Bußgeldverfahren befasst?

b) Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesanzeiger Verlag GmbH als registerführende Stelle gegenwärtig, und wie viele sind mit der aktuellen Bearbeitung von Einträgen befasst, und wie viele damit, die Richtigkeit der Einträge zu kontrollieren?

c) Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind mit der Bearbeitung von Anfragen auf Einsichtnahme befasst?

d) Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind mit der Erstellung der Eigentümer- und Kontrollstruktur befasst?

e) Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen übernehmen Aufgaben der technischen Anbindung, des Aufbaus und der Vernetzung mit Schnittstellen?

12

Auf welche Aufwände und „neuen Aufgaben“ beziehen sich die im Gesetzentwurf des Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes (SDG II) in Hinsicht der Änderungen des Transparenzregisters bei der registerführenden Stelle ausgewiesenen Personalkosten, die mit 203 AK veranschlagt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 20/4727, S. 6)?

a) Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind mit der Verknüpfung mit den Grundbuch- und Katasterdaten zu den juristischen Eigentümern von Immobilien befasst?

b) Welcher laufende Aufwand entsteht nach der erfolgten Erstverknüpfung, und welchen Einfluss hat dies auf das benötigte Personal?

13

Wie viele Unstimmigkeitsmeldungen wurden bisher abgegeben (bitte nach Jahr und Meldendem – also Verpflichtete und Behörden – aufschlüsseln)?

14

Wie verteilen sich die von den Verpflichteten abgegebenen Unstimmigkeitsmeldungen auf die Verpflichteten im Einzelnen (bitte nach Berufsgruppe bzw. Gewerbe entsprechend § 2 Absatz 1 GWG und nach Jahr aufschlüsseln)?

15

Welche Unstimmigkeiten liegen den Unstimmigkeitsmeldungen zugrunde (bitte nach Kategorie aufschlüsseln)?

16

Wie verläuft die nach Artikel 4 § 19a und b SDG II vorgesehene Verknüpfung von Daten zu den juristischen Eigentümern von Immobilien mit dem Transparenzregister, und wie ist der aktuelle Stand der Übermittlung der Eigentümerdaten aus den Grundbuchdaten?

17

Liegen der Bundesregierung Datensätze, Erhebungen oder Schätzungen vor, wie viele Gesellschaften mit Immobilienbesitz in Deutschland bestehen, für die Eigentümerdaten aus dem Grundbuch zu übermitteln sind?

a) Für wie viele Gesellschaften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dem Bundesanzeiger Verlag als der registerführenden Stelle bislang die Daten aus den Grundbuch- oder Katasterämtern übermittelt (bitte in absoluten Zahlen und wenn möglich auch anteilsmäßig in Prozent angeben)?

b) Wie verläuft dieser Prozess praktisch, und wie wird die Übermittlung bewerkstelligt?

c) Werden für die Übermittlung der Eigentümerdaten aus den Grundbuchdaten automatische Schnittstellen eingerichtet, oder wird dies erwogen?

18

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Verknüpfung des Transparenzregisters mit dem Datenbankgrundbuch?

a) Wird eine Verknüpfung gegenwärtig geplant und vonseiten der Bundesregierung angestrebt?

b) Sollte jeder Staat auf EU-Ebene unterschiedlich verfahren, oder wäre eine ähnliche Vorgehensweise angebracht?

c) Wäre aus Sicht der Bundesregierung eine Verknüpfung eine sinnvolle Grundlage, um Immobiliendaten über DAC (Design Augmented by Computer)-1 auszutauschen?

d) Reicht die Verknüpfung der Grundbuchdaten mit dem Transparenzregister nach SDG II aus, um Immobiliendaten über DAC-1 auszutauschen?

e) Wenn nein, warum nicht, und wie ist ein Austausch der Daten nach DAC-1 aus Sicht der Bunderegierung sonst sinnvollerweise zu erreichen?

19

Ist vonseiten der Bundesregierung geplant, einen wissenschaftlichen Zugang zu Immobiliendaten zur Verbesserung der Transparenz der Vermögensverhältnisse zu ermöglichen?

a) Wird für Behörden, etwa für die Polizeien, ein solcher Zugang auf die Daten geplant, sodass diese eine systematische Datenauswertung, etwa auch zu Risikogesichtspunkten, vornehmen können?

b) Wenn ja, für welche bestehenden Behörden ist ein direkter Datenzugriff geplant oder ggf. schon vorhanden, und wird eine solche Zugriffsmöglichkeit auf die Immobiliendaten auch für die geplante Oberbehörde in Zusammenhang der Bekämpfung der Geldwäsche und der Suche nach verdächtigem Vermögen erwogen?

20

Plant die Bundesregierung weitergehende Maßnahmen hinsichtlich der Erhöhung der Transparenz von Vermögensverhältnissen, um die Ziele (Geldwäsche bekämpfen, Sanktionsregime umsetzen und Grunderwerb zu sicherheitsgefährdenden Zwecken erkennen) der Nationalen Sicherheitsstrategie zu erreichen?

a) Wenn ja, was ist konkret geplant (bitte ausführen)?

b) Wenn nein, mit welcher Begründung sind keine weitergehenden Maßnahmen vorgesehen?

Berlin, den 30. August 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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