BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswirkungen der neuen demografischen Prognosen des Statistischen Bundesamtes auf die Finanzierung der Rentenversicherung (G-SIG: 16011587)

Deutlich stärkere Alterungsprognose der neuesten Bevölkerungsvorausberechnung im Vergleich zur letzten von 2004; Auswirkungen bei Betrachtung nicht nur der mittleren, sondern auch der Extremvarianten auf Rentenwerte und Beitragssätze beim Rentenversicherungsbericht 2006, RV-Nachhaltigkeitsgesetz und Entwurf zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, maximale jährliche Mehrausgaben und Defizite der Rentenversicherung bis 2030, fehlende Abschätzung für die schwierigste Zeit 2030 bis 2050 <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

05.02.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/408617. 01. 2007

Auswirkungen der neuen demografischen Prognosen des Statistischen Bundesamtes auf die Finanzierung der Rentenversicherung

der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans- Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach- Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller- Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die neueste Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes vom 7. November 2006 prognostiziert eine deutlich stärkere Alterung der Bevölkerung als die vorangegangene Berechnung aus dem Jahr 2003.

Allerdings ist im Rentenversicherungsbericht 2006 die neue Bevölkerungsvorausberechnung nur in einer von sieben, nämlich der mittleren Berechnungsvariante berücksichtigt worden. Da im Rentenversicherungsbericht auch ansonsten bezüglich Lohn- und Gehalts, sowie Beschäftigungszahl verschiedene Varianten angegeben werden, ist es wünschenswert, dass auch für die Bevölkerungsvorausberechnung die verschiedenen Varianten, zumindest die Extremvarianten, angegeben werden.

Dies ist von Interesse, da beispielsweise die dem Rentenversicherungsbericht 2006 zugrunde gelegte Variante von einem positiven jährlichen Wanderungssaldo nach Deutschland in Höhe von 200 000 Personen ausgeht, das Statistische Bundesamt aber auch Varianten mit einem Wanderungssaldo in Höhe von 100 000 vorgelegt hat. Dies sollte zumindest berücksichtigt werden, da sich der Wanderungssaldo laut Statistischem Bundesamt seit 1996 bei etwa 160 000 eingependelt hat und sich bei der Hochrechnung bis 2050 damit die Differenz der Wanderungssalden für die beiden Zuzugsvarianten bei 4,2 Millionen Personen liegt.

In der Folge ergeben sich je nach den angenommenen Berechnungen gravierende Auswirkungen bei den Altenquotienten, die das Statistische Bundesamt verwendet, um die Alterung der Gesellschaft deutlich zu machen. Der „Altenquotient 65“ gibt an, wie viele Personen ab dem 65. Lebensjahr aufwärts 100 Personen zwischen dem 20. und dem 64. Lebensjahr gegenüberstehen. Im Jahr 2006 beträgt der Altenquotient 32, es kommen also auf 100 Personen im Alter zwischen 20 und 64 Jahren 32 Personen im Alter ab 65 Jahren, für das Jahr 2030 werden Altenquotienten zwischen 50,2 und 54,2 angegeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie wirkt es sich auf die Entwicklung der Rentenwerte und Beitragssätze aus, wie sie im Rentenversicherungsbericht 2006 angegeben sind, wenn man nicht nur die mittlere Variante der Vorausberechnung der 11. Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes vom 7. November 2006 bis zum Jahr 2020 zugrunde legt, sondern auch die Varianten mit einer Entwicklung hin zu einer relativ jungen (3-W2) bzw. einer relativ alten (6-W1) Bevölkerung?

2

Wie wirkt es sich auf die Entwicklung der Rentenwerte und Beitragssätze aus, wie sie im Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz für die Zeit bis 2030 geplant sind, wenn man nicht nur die mittlere Variante der Vorausberechnung bis zum Jahr 2030 zugrunde legt, sondern auch die Varianten mit einer Entwicklung hin zu einer relativ jungen (3-W2) bzw. einer relativ alten (6-W1) Bevölkerung?

3

Liegt dem gegenwärtigen Gesetzentwurf zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung nur die mittlere Variante der 11. Bevölkerungsvorausberechnung oder auch andere Annahmen zugrunde?

4

Wie würde es sich auf die Rentenwert- und Beitragssatzprognosen des gegenwärtigen Gesetzentwurfs zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung auswirken, wenn man nicht nur die mittlere Variante, sondern auch die Varianten mit einer älteren Bevölkerung zugrunde legen würde?

5

Wie hoch lägen diese Veränderungen prozentual und in absoluten Angaben?

6

Wie hoch werden die jährlichen Mehrausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der neuen Bevölkerungsprognose für die Jahre bis 2030 geschätzt, wenn man die Varianten mit der älteren Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt?

7

Wie werden sich die jährlichen Defizite der Rentenversicherung bis 2030 entwickeln, wenn man die Varianten mit der älteren Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt?

8

Stimmt die Bundesregierung zu, dass die Zahlen des Statistischen Bundesamtes die höchste Belastung der Rentenversicherung durch die höchsten Altenquotienten für die Zeit von 2030 bis 2050 anzeigen?

9

Warum legte die Bundesregierung dann bisher für diesen Zeitraum keine Abschätzungen für die Beitrags- und Rentenwertentwicklung vor?

10

Wird die Bundesregierung zeitnah und im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zur Anhebung der Regelaltersgrenzen Einschätzungen vorlegen, mit welchen Entwicklungen sie für die Zeit von 2030 bis 2050 bei den Rentenwerten und Beitragssätzen rechnet?

Berlin, den 17. Januar 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen