Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/8377 –
Rechtsextreme Gewalt bei Fußballspielen und die Datei „Gewalttäter Sport“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Einflussversuche rechter und rechtsextremer Akteure im Fußball sind seit
Langem ein Problem. Es ist bekannt, dass Neonazis und Akteure der Neuen
Rechten versuchen, Fanszenen von Fußballvereinen zu unterwandern oder an
bestehende rechtsradikale Potenziale anzuknüpfen, um sowohl politische
Gegner als auch gegnerische Fans einzuschüchtern und anzugreifen (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
18/13068).
Mit dem Anstieg rechtsextremer, rassistischer, antisemitischer und
homophober Übergriffe sowie einem Erstarken rechtsradikaler Positionen in Teilen der
Gesellschaft in den vergangenen Jahren stellt sich die Frage, ob sich dieser
Trend auch im Umfeld von Fußballspielen sowie in den Fußballstadien selbst
abbildet. Gleichzeitig ist offen, wie die Bundesregierung und die
Sicherheitsbehörden Gewalttaten und Gewaltandrohungen bei Sportveranstaltungen
messen und welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden. In der sogenannten Datei
„Gewalttäter Sport“ werden seit 1994 Personen erfasst, die im Umfeld von
Sportereignissen – vornehmlich Fußballspielen – polizeilich aufgefallen sind.
Dazu werden diese nach Kategorien eines vermuteten oder nachgewiesenen
Gewaltpotenzials unterschieden. Gleichwohl berichten Medien und
Fangruppierungen von niedrigen Aufnahmekriterien, wodurch auch Personen gelistet
sind, die allein aufgrund einer Personalienfeststellung im Umfeld von
Sportereignissen Polizeikontakt hatten (
www.sportschau.de/fussball/bundesliga/fus
sball-bundesliga-polizeieinsatz-fans-bremen-wolfsburg-100.html). Auch im
Verlauf der sogenannten Geisterspiele während der COVID-19-Pandemie, die
ohne Zuschauerinnen und Zuschauer stattfinden mussten, sind demnach über
1 000 neue Einträge in die Datei hinzugekommen (
www.augsburger-allgemei
ne.de/sport/Fussball-Aufstiegsfeier-mit-Folgen-Wie-schnell-man-in-der-Date
i-Gewalttaeter-Sport-landet-id59547896.html; vgl. Drucksache 19/26771). Die
Bundesregierung hat sich laut Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP vorgenommen, die Datei „Gewalttäter Sport“ zu
„reformieren“ (vgl.
www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/
1f422c60505b6a88f8f3b3b5b8720bd4/2021-12-10-koav2021-data.pdf?downl
oad=1; S. 114). Fragen zur Umsetzung dieses Vorhaben hat sie zuletzt nicht
beantwortet (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 46 auf
Bundestagsdrucksache 20/8008).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8937
20. Wahlperiode 19.10.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 16. Oktober 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Straftaten und/oder Delikte der Politisch motivierten
Kriminalität (PMK)-rechts haben seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung
im Umfeld von Fußballspielen stattgefunden (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
2. Wie viele Straftaten und/oder Delikte der Politisch motivierten
Kriminalität (PMK)-rechts haben seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung
in Fußballstadien stattgefunden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam
beantwortet.
Im Jahresbericht Fußball der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS)
des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienstes des Landes Nordrhein-
Westfalen (LZPD NRW) werden die Vorkommnisse unter Beteiligung der
Mannschaften der ersten drei Ligen sowie der fünf Regionalligen saisonal
erfasst. Insoweit wird für die Spiele dieser Ligen auf die entsprechenden
Jahresberichte der ZIS verwiesen. In diesen Berichten wird regelmäßig auch ein
Abgleich des polizeilichen Datenbestandes der Datei „Gewalttäter Sport“ (DGS)
durchgeführt, um die Schnittmengen der dort erfassten Angehörigen der
Störerszenen aller Fußballligen mit Angehörigen der politisch motivierten
Kriminalität darzustellen. Demnach lag der Anteil rechtsmotivierter Personen in der
Datei „Gewalttäter Sport“ im angefragten Zeitraum seit der Saison 2016/2017
konstant bei unter drei Prozent und hat sich seit der Saison 2020/2021 auf unter
2 Prozent verringert. Eine ganzheitliche Betrachtung aller Fußballspiele
bundesweit, inklusive der Amateurspielklassen, erfolgt demgegenüber nicht. Der
ZIS Jahresbericht ist öffentlich unter
https://lzpd.polizei.nrw/artikel/zis-jahresb
ericht abrufbar.
3. Inwieweit erkennt die Bundesregierung eine Zunahme rechtsradikaler
Gewalt im Umfeld von Fußballspielen und Fußballvereinen, und warum,
bzw. warum nicht?
Entsprechende Straftaten werden im Kriminalpolizeilichen Meldedienst
Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) nicht mittels bundesweit
vereinbarten Katalogbegriffen erfasst. Die Bundesregierung kann daher hierzu keine
valide Aussage treffen.
4. Wie viele Personen, die derzeit in der Datei „Gewalttäter Sport“
gespeichert sind,
a) haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen rechtsextremen
Hintergrund bzw. sind der rechtsextremen Szene zuzuordnen,
b) sind in welchen einschlägigen polizeilichen Dateien sowie Dateien
des Bundesamtes für Verfassungsschutz erfasst?
Bei der Datei „Gewalttäter Sport“ handelt es sich um eine Datei im
polizeilichen Informationsverbund i. S. d. § 29 des Bundeskriminalamtgesetzes
(BKAG). Beim Bundeskriminalamt wurde die Schnittmenge zwischen den
Dateien „Gewalttäter Sport“ und „Gewalttäter Rechts“ bestimmt. Die
Schnittmenge beträgt zwei Personen. Außerdem wurde ein Abgleich zwischen der Datei
„Gewalttäter Sport“ und den Personen in INPOL-Z mit dem
ermittlungsunterstützenden Hinweis „PMK-rechts“ durchgeführt. Die Schnittmenge beträgt
99 Personen.
5. Wie viele der sogenannten Problemfans (Kategorie A, B, C) gehören
nach Einschätzung der Bundesregierung rechtsextremen Parteien und
Organisationen bzw. der rechtsextremen Szene an (bitte jeweils nach
Kategorien sowie Parteien und Organisationen auflisten)?
Zur Kategorie A zählt ausschließlich der friedliche Fußballfan. Der
gewaltbereite Fan wird der Kategorie B zugeordnet, der gewaltsuchende Fan gehört der
Kategorie C an. Neben friedlichen Fans und solchen Ultragruppierungen, die
sich zu einem großen Teil als antirassistisch definieren, existieren auch
Hooligangruppierungen, die grundsätzlich unpolitisch sind. Gleichwohl suchen auch
Rechtsextremisten Fußballstadien auf oder beteiligen sich aktiv innerhalb der
Fanszenen. Hier ist zu unterscheiden zwischen rechtsextremistischen
Einzelpersonen, die aus persönlichem Interesse Fußballspiele besuchen und jenen
gewaltbereiten Ultra- und Hooligangruppierungen, deren Handeln und Wirken,
beispielsweise bei der Begehung von Straftaten im Umfeld von Fußballspielen,
primär rechtsextremistisch motiviert sind. Die Anzahl rechtsextremistischer
Ultras und Hooligans lässt sich dabei nicht valide beziffern und wird auf eine
niedrige dreistellige Zahl geschätzt.
Eine systematische Auswertung im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu
rechtsextremistischen Parteien und Organisationen findet nicht statt.
6. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2017 gegen Fußballfans wegen Verstoßes gegen § 86 des
Strafgesetzbuchs (StGB) (Verbreitung von Propagandamaterialien
verfassungswidriger Organisationen) bzw. § 130 StGB (Volksverhetzung) im
Zusammenhang mit Sportveranstaltungen durchgeführt (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Entsprechende Straftaten werden im KPMD-PMK nicht mittels bundesweit
vereinbarten Katalogbegriffen erfasst. Es kann daher keine valide Aussage zu
der Fragestellung getroffen werden.
7. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
Unterwanderungsversuche von Rechtsextremen und Neonazis bei
Fußballvereinen, Fanclubs und den bei Fußballspielen eingesetzten Ordnerdiensten
vor?
8. Welche konkreten Erkenntnisse über eine gezielte rechtsextreme
Unterwanderung von Hooligan- und Ultragruppen liegen der Bundesregierung
vor?
Die Fragen 7 und 8 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Die „Erlebniskultur Fußball“ kann für die rechtsextremistische Szene ein
gewisses Rekrutierungspotenzial bieten, so dass Anwerbungsversuche neuer
Mitglieder innerhalb der Stadien nicht ausgeschlossen werden können. Konkrete
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
9. Welche explizit rechtsextremen oder neonazistischen Hooligan- und
Ultragruppen welcher Vereine sind der Bundesregierung bekannt?
a) Seit wann existieren diese Gruppen jeweils?
b) Welche dieser Gruppen haben welche Art von Kontakten zu welchen
rechtsextremen Parteien und Organisationen?
Die Fragen 9 bis 9b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auch wenn es Hooligangruppierungen mit einem teilweise
rechtsextremistischem Personenpotenzial gibt, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor, dass eine gesamte Hooligangruppierung in ihrem Auftreten und Handeln
explizit rechtsextremistisch agiert. So wurden bspw. Straf- und Gewalttaten in
der Regel nicht aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus begangen,
sondern es lag ein szenetypischer Bezug (etwa Auseinandersetzungen mit
anderen Ultras und Hooligans) zugrunde.
c) Welche rechtsextremen Hooligan- und Ultragruppen wurden wann und
warum verboten?
Auf Bundesebene sind keine entsprechenden Verbote erfolgt. Zu möglichen
Verboten in den Ländern wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen.
d) Welche rechtsextremen Hooligan- und Ultragruppen haben sich wann
und warum selbst aufgelöst?
Am 22. Januar 2015 bestätigte der Bundesgerichtshof, dass
Hooligangruppierungen als kriminelle Vereinigungen gemäß § 129 StGB eingestuft werden
können. In der Folge lösten sich Hooligangruppierungen auf, um einer
Strafverfolgung zu entgehen. Hierunter befanden sich auch solche, deren Mitglieder
Verbindungen in die rechtsextremistische Szene hatten. Als bedeutende
Gruppierungen sind „Standarte Bremen“ (2015), „Inferno Cottbus“ (2017) oder „New
Society (NS-Boys)“ (2019) zu nennen.
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige
Tätigkeiten von Ersatz- oder Nachfolgeorganisationen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
f) Welche rechtsextremen Hooligan- und Ultragruppen haben nach
Kenntnis der Bundesregierung Stadionverbote durch die jeweiligen
Vereine?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
g) Welche einschlägigen rechtsmotivierten Straftaten gingen von den
jeweiligen Gruppen nach Kenntnis der Bundesregierung aus?
Entsprechende Straftaten werden im KPMD-PMK nicht mittels bundesweit
vereinbarten Katalogbegriffen erfasst. Die Zugehörigkeit zu einer Gruppierung
ist zudem keine Pflichtangabe im KPMD-PMK. Es kann daher keine valide
Aussage zu der Fragestellung getroffen werden.
10. Welche Drohungen und Übergriffe von rechtsgerichteten Hooligans auf
antirassistisch orientierte Ultra- und Fangruppen des eigenen Vereins
sind der Bundesregierung seit 2017 bekannt geworden (bitte jeweils nach
Vorkommnis, Datum, Verein und beteiligten Gruppierungen
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
11. Wie erfolgversprechend schätzt die Bundesregierung die Versuche
rechtsgerichteter Hooligans ein, durch Drohungen und Übergriffe auf
andere, vor allem antirassistisch orientierte Fangruppen des eigenen
Vereins eine rechte Hegemonie in den Fankurven herzustellen, und woran
macht sie diese Einschätzung fest?
Der Großteil der Ultragruppierungen definiert sich als antirassistisch.
Insbesondere bei Vereinen mit einer größeren Fanszene stellen diese Gruppierungen das
größte Personenpotenzial dar. Insofern werden etwaige Drohungen oder
Übergriffe durch rechtsextremistische Hooligans auf antirassistische Ultras als
wenig erfolgversprechend bewertet, weil man dieser Personengruppe quantitativ
und somit in der Auseinandersetzung im Ergebnis auch unterlegen ist.
Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei „kleineren“ Vereinen,
insbesondere in den unteren Ligen, etwaige Bemühungen von
rechtsextremistischen Hooligans, antirassistische Kampagnen durch Drohungen und Übergriffe
zu stören bzw. zu unterdrücken, erfolgreich sein könnten. Das Fehlen eines
überlegenen Gegenpols (wie einer Ultragruppierung) oder auch mangelnde
finanzielle Möglichkeiten von diesen Vereinen, antirassistische Kampagnen
innerhalb der eigenen Fanszene zu unterstützen, könnten eine solche
Entwicklung begünstigen.
12. Welche Drohungen und Übergriffe von rechtsgerichteten Hooligans auf
antirassistisch orientierte Fan- und Ultragruppen gegnerischer Vereine
während der letzten fünf Jahre sind der Bundesregierung bekannt
geworden (bitte jeweils nach Vorkommnis, Datum, Verein und beteiligten
Gruppierungen aufschlüsseln)?
Entsprechende Straftaten werden im KPMD-PMK nicht mittels bundesweit
vereinbarten Katalogbegriffen erfasst. Es kann daher keine valide Aussage zu
der Fragestellung getroffen werden.
13. In wie vielen und welchen Fällen beteiligten sich während der letzten
fünf Jahre nach Kenntnis der Bundesregierung Hooligans und Ultras in
größerer Zahl an offen neonazistischen und rechtsextremen Aufmärschen
(bitte jeweils nach Ort, Datum, Thema und Veranstalter des Aufzugs
sowie Zugehörigkeit der Hooligans oder Ultras aufschlüsseln)?
Es konnten während der letzten fünf Jahre Teilnahmen von mutmaßlichen
Angehörigen der gewaltbereiten rechtsextremistischen Fußballszene an
rechtsextremistischen Aufmärschen und insbesondere an den Protesten gegen Anti-
Corona-Maßnahmen festgestellt werden.
Als Beispiel können hier mehrere Demonstrationen in Rostock (MV) im Winter
2021/22 angeführt werden, an denen sich auch die lokale Hooliganszene
beteiligt hat. Dabei kam es teilweise zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der
Polizei. Auch an den Demonstrationen gegen die Anti-Corona-Maßnahmen am
7. November 2020 in Leipzig und am 18. November 2020 in Berlin, in deren
Verläufen es zu Ausschreitungen kam, beteiligten sich mehrere Hooligans. Die
der Bundesregierung vorliegenden Informationen lassen jedoch keine
zweifelsfreie Zuordnung dieser Teilnehmer zu einer bestimmten rechtsextremistisch
beeinflussten Hooligangruppierung zu.
Grundsätzlich lässt sich eine feste und somit verlässliche Zuordnung von
Demonstrationsteilnehmern zur rechtsextremistischen Hooliganszene nur schwer
treffen. Auch wenn Demonstrationsteilnehmer mit Devotionalien von
Fußballvereinen bekleidet sind, lässt sich hierdurch noch keine Zugehörigkeit zu einer
rechtsextremistischen Hooligangruppierung folgern. Gleichermaßen lässt sich
aus der Teilnahme von tatsächlich der rechtsextremistischen Hooliganszene
zugehörigen Personen an Demonstrationen und Aufmärschen bislang kein
geschlossenes Auftreten als Hooligangruppierung mit dem gemeinsamen Ziel der
Gewaltausübung feststellen.
14. In wie vielen und welchen Fällen beteiligten sich während der letzten
fünf Jahre nach Kenntnis der Bundesregierung Hooligans und Ultras an
Kampfsportveranstaltungen der rechtsextremen Szene wie beispielsweise
„Kampf der Nibelungen“ o. Ä. (bitte jeweils nach Datum, Ort,
Veranstaltung sowie Zugehörigkeit der Hooligans oder Ultras aufschlüsseln)?
Rechtsextremistische Hooligans weisen grundsätzlich eine hohe Gewalt- und
Kampfsportaffinität auf und leben diese u. a. im Kampfsporttraining, bei
sogenannten „Drittortauseinandersetzungen“ und/oder bei
Kampfsportveranstaltungen (der rechtsextremistischen Szene) aus. Dabei ist eine eindeutige Zuordnung
des Personenpotenzials zu bzw. trennscharfe Abgrenzung zwischen den
rechtsextremistischen Hooligan- und Kampfsportteilspektren nicht immer möglich.
Es liegen jedoch Erkenntnisse vor, wonach Angehörige der
rechtsextremistischen Hooliganszene in den vergangenen fünf Jahren an den
Kampfsportveranstaltungen „TIWAZ – Kampf der freien Männer“ am 9. Juni 2018 in
Grünhain-Beierfeld (SN) und am 8. Juni 2019 in Zwickau (SN) sowie an den
Kampfsportveranstaltungen „Kampf der Nibelungen“ am 13. Oktober 2018 in
Ostritz (SN), am 12. Oktober 2019 ebenfalls in Ostritz (SN), am 10. Oktober
2020 in Schmölln (TH) und am 6. Mai 2023 in Budapest (HUN) teilgenommen
haben.
Eine darüberhinausgehende Antwort muss aus Gründen des Staatswohls und
dem Schutz Grundrechte Dritter unterbleiben. Eine entsprechende
Beauskunftung ermöglicht Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand
sowie die generelle Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz
(BfV) insbesondere unter Würdigung des Ursprungs dieser Informationen. In
der Folge könnten entsprechende Abwehrstrategien entwickelt und dadurch die
Erkenntnisgewinnung des BfV erschwert oder in Einzelfällen dem BfV
unmöglich gemacht werden. Dies kann die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig
beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland bedeuten.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine
Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages einsehbar wäre.
Die Beantwortung würde insbesondere Rückschlüsse auf möglicherweise im
Umfeld der Gruppierungen agierende V-Personen zulassen, was deren Leib und
Leben gefährden und die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden behindern
würde. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie
und den Schutz möglicher Hinweisgeber hält die Bundesregierung die
Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko
des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann.
15. In wie vielen und welchen Fällen beteiligten sich während der letzten
fünf Jahre nach Kenntnis der Bundesregierung Hooligans und Ultras an
Aufmärschen im Umfeld der Proteste gegen Anti-Corona-Maßnahmen
seit 2020?
16. In wie vielen und welchen Fällen beteiligten sich während der letzten
fünf Jahre nach Kenntnis der Bundesregierung Hooligans und Ultras an
Aufmärschen der sogenannten Neuen Rechten?
17. In wie vielen und welchen Fällen beteiligten sich während der letzten
fünf Jahre nach Kenntnis der Bundesregierung Hooligans und Ultras in
größerer Zahl an flüchtlings- und fremdenfeindlichen, islamfeindlichen
oder antisemitischen Aufzügen (bitte jeweils nach Ort, Datum, Thema
und Veranstalter des Aufzugs sowie Zugehörigkeit der Hooligans oder
Ultras aufschlüsseln)?
Die Fragen 15 bis 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Betätigungen der
Nachfolgeorganisationen und Abspaltungen der „Hooligans gegen
Salafisten“ (HoGeSa) seit 2017?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Einflussversuche der
Identitären Bewegung auf Fangruppen bei Fußballspielen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
20. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Kontakte und
Aktivitäten von rechtsextremen Hooligan- und Ultragruppen im Ausland
seit 2017 vor (bitte entsprechend der jeweiligen Hooligan- und
Ultragruppen aus Deutschland aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
21. Welche Maßnahmen im Einzelnen hat die Bundesregierung seit 2017
ergriffen, um den Einfluss fremdenfeindlich und rechtsextrem motivierter
Gruppen im Umfeld von Fußballfans zurückzudrängen, und welchen
Erfolg hatten diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Mit dem Präventions-/Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und
Menschenfeindlichkeit im Sport wurde 2023 ein Förderprogramm auf Bundesebene
ins Leben gerufen, das auch explizit die Bekämpfung von Rechtsextremismus
im Fußball adressiert. Mit dem Bundesprogramm setzt das Bundesministerium
des Innern und für Heimat (BMI) ein Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Für
das Programm hat der Deutsche Bundestag im Sommer 2023 Mittel in Höhe
von 1,5 Mio. Euro freigegeben. Die Mittel fließen engagierten Trägern aus dem
Sport, der Zivilgesellschaft und der Forschung zu. Fußballfanprojekte werden
dabei berücksichtigt, entsprechende Anträge liegen vor.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
fördert die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) bei der dsj, die die Arbeit
der sozialpädagogischen Fanprojekte seit 1993 inhaltlich begleitet. Ihre
Arbeitsgrundlage ist das Nationale Konzept Sport und Sicherheit (NKSS). Die
KOS ist in ihrer Tätigkeit Impulsgeber für die Ausrichtung der Fanprojektarbeit
in Deutschland.
Über die Vernetzung zu anderen zivilgesellschaftlichen Institutionen und in die
Wissenschaft werden aktuelle Entwicklungen aufgegriffen und bspw. über
Fortbildungsangebote die Fanprojekte in die Lage versetzt, jugendlichen
Fußballfans Themen des Rechtsextremismus, gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit oder Männlichkeit und Geschlechtsidentitäten zu vermitteln. Die Intention
dabei ist immer, progressive Kräfte in den Fanprojekten und eine positive und
vielfältige Fankultur zu stärken.
Das BMFSFJ förderte bzw. fördert im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ folgende Modellprojekte, welche sich insbesondere mit der
Zielgruppe von Jugendlichen und jungen Menschen im Fußballumfeld
auseinandersetzen:
• „Kicks für alle!“ (KoFaS gGmbH)
Gesamtförderzeitraum: 1. August 2015 bis 31. Dezember 2019
• „Vielfalt im Stadion – Zugang, Schutz & Teilhabe“ (KoFaS gGmbH)
Gesamtförderzeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2024
• „Zusammen1 – Für das, was uns verbindet. Die Initiative für Vielfalt auf
deutschen Sportplätzen“ (MAKKABI Deutschland)
Gesamtförderzeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2024
Zur Entwicklung der Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ wird u. a. auf den 15. Sportbericht der Bundesregierung
(S. 168 f., Bundestagsdrucksache 20/5900) verwiesen. Zur Wirksamkeit der
Maßnahmen wird auf den zweiten Bericht der Bundesregierung über Arbeit
und Wirksamkeit der Bundesprogramme zur Extremismusprävention, abrufbar
unter
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/184630/72eb76404ffe34b0e0a302e3
d3a147ee/zweiter-bericht-der-br-ueber-arbeit-und-wirkusamkeit-extremismuspr
aevention-data.pdf, verwiesen.
22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Existenz explizit
antirassistisch orientierter Fanprojekte, und inwieweit gedenkt sie, diese
zu unterstützen?
In Deutschland existieren aktuell 71 Fanprojekte, die sozialpädagogisch mit
jugendlichen Fußballfans arbeiten. Ihre Arbeitsgrundlage sind dabei zum einen
das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und das Nationale Konzept Sport
und Sicherheit (NKSS). Die Arbeit der Fanprojekte verfolgt einen
menschenrechtsorientierten Ansatz.
Werte wie Respekt, Gleichberechtigung, die Gleichwertigkeit von Menschen
sowie demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien sind die Basis und Ziel
ihrer sozialpädagogischen Arbeit.
Finanziert werden sie durch die jeweilige Kommune und das Land, sowie je
nach Ligenzugehörigkeit durch DFB/DFL. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 21 verwiesen. Eine gezielte Unterstützung der Fanprojekte über die
Beteiligung an einzelnen Bundesprogrammen hinaus findet momentan nicht statt.
23. Wie viele und welche Fanprojekte werden über die Bundesprogramme
zum Thema „Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“
unterstützt, und wie hat sich diese Unterstützung seit 2017 entwickelt?
Fanprojekte, die nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS)
arbeiten, werden in einer Dreierfinanzierung durch den Fußball (DFB/DFL),
Länder und Kommunen gefördert. Fanprojekte nutzen Bundesprogramme, um
über Einzelmaßnahmen ihre Arbeit gegen Rechtsextremismus, Rassismus und
Antisemitismus zu intensivieren.
Die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) kann keine genauen Angaben
darüber machen, wie viele von den aktuell in Deutschland 71 arbeitenden
Fanprojekten Projektanträge an die Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus
gestellt haben.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden momentan
keine Fanprojekte direkt gefördert. Im Rahmen der Förderung von
Gebietskörperschaften als Partnerschaften für Demokratie wurden Bundesmittel zur
Durchführung von Einzelmaßnahmen mit Bezug zu Fußballfans weitergeleitet.
Die Einzelmaßnahmen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.*
24. Inwiefern ist die Thematik rechtsextremer Fangruppen Gegenstand von
Besprechungen im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum?
Eine Befassung mit der Thematik rechtsextremistischer Fangruppen ist im
Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) jederzeit möglich.
In der Vergangenheit waren rechtsextremistische Fangruppen oder einzelne
Anhänger ebensolcher immer dann Gegenstand von Besprechungen im GETZ-R,
wenn es im Umfeld von Fußballspielen sowie in den Fußballstadien selbst zu
Vorfällen im Zusammenhang mit Angriffen oder Einschüchterungsversuchen
kam und diese Sachverhalte sodann von den zuständigen Behörden in das
GETZ-R eingebracht wurden. Darüber hinaus können rechtsextremistische
Fangruppen auch dann Gegenstand von Besprechungen im GETZ-R sein, wenn
Sie sich u. a. an flüchtlings- und fremdenfeindlichen, islamfeindlichen oder
antisemitischen Aufzügen bzw. Demonstrationen beteiligen.
25. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die
sogenannten SKB (Szenekundige Beamte)-Fandatenbanken eingetragen?
Die Führung von SKB-Fandatenbanken erfolgt durch die Länder in eigener
Zuständigkeit. Die Bundesregierung nimmt zu Sachverhalten, die in der
Zuständigkeit der Länder liegen, nicht Stellung.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8937 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
26. Wie gedenkt die Bundesregierung – gemäß des in ihrem
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgelegten
Zieles – die sogenannte Datei „Gewalttäter Sport“ zu reformieren?
Bei der Datei „Gewalttäter Sport“ handelt es sich um eine sogenannte
Verbunddatei, mit deren notwendigen Neuerungen sich die Polizeien der Länder und
des Bundes fortlaufend beschäftigen. Im Zusammenhang mit den
Vorbereitungen der polizeilichen Einsatzbewältigung anlässlich der UEFA EURO 2024
rückt auch die Nutzung der Datei „Gewalttäter Sport“ seitens der
Polizeibehörden von Bund und Ländern stärker in den Fokus der Betrachtung. So hat eine
Projektgruppe des Unterausschusses „Führung, Einsatz und
Kriminalitätsbekämpfung“ (UA FEK) zur Vorbereitung und Durchführung polizeilicher
Einsätze, sowie zur Erarbeitung und Fortschreibung einer abgestimmten
Rahmenkonzeption der Polizeien des Bundes und der Länder für die
Fußballeuropameisterschaft der Männer 2024 (PG EM 2024) den Ländern und dem Bund
Empfehlungen zur Nutzung der „Datei Gewalttäter Sport“ anlässlich der UEFA EURO
2024 ausgesprochen. Die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen werden
in einer anstehenden Evaluation Berücksichtigung finden. Das BMI plant, den
Tagesordnungspunkt „Datei Gewalttäter Sport“ in die Frühjahrssitzung 2024
der IMK-Gremien einzubringen.
27. Als wie effektiv schätzt die Bundesregierung die sogenannte Datei
„Gewalttäter Sport“ zur Bekämpfung von Gewalt im Umfeld von
Sportereignissen ein?
Die Datei „Gewalttäter Sport“ ermöglicht das Gewinnen von Anhaltspunkten
und insbesondere unmittelbar am Ereignis- bzw. Einsatzort den Abruf von
bedeutsamen, lagerelevanten Informationen über bereits im Zusammenhang mit
Sportveranstaltungen polizeilich in Erscheinung getretene Personen. Damit
unterstützt die Datei die Erkenntnisgewinnung zur Bewertung von aktuell
vorliegenden Sachverhalten und damit auch das polizeiliche Handeln vor Ort (vgl.
auch Nummer 2.2 der Errichtungsanordnung [EAO] zur Datei „Gewalttäter
Sport“).
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 20/8377
Seite 1 von 2
Zu 23.:
Einzelmaßnahmen mit Bezug zu Fußballfans der „Partnerschaften für Demokratie“ im
Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
Jahr Partnerschaft für Demokratie
Träger der
Einzelmaßnahme
Titel der
Einzelmaßnahme
2017
Landeshauptstadt
Düsseldorf
Jugendring
Düsseldorf
Mädchen und
junge Frauen im
Fußball
Landeshauptstadt
Stuttgart
Fanprojekt
Stuttgart e.V.
Heimat KICKERS -
Die Blauen in
bewegten Zeiten
Große Kreisstadt
Aue
AWO Erzgebirge
gGmbH
Nur Fairplay ist
bei uns okay
Stadtverwaltung
Jena
Hintertorperspektive
e.V. Flutlicht Festival
Stadt Nürnberg Fanprojekt Nürnberg e.V.
Fairness im Sport/
Krimi im Stadion -
Stadionführung und
Bildungsmodul in
leicht verständlicher
Sprache
Landkreis
Sonneberg
Kreissportbund
Sonneberg e.V.
Kopfball macht
schlauer!
Landeshauptstadt
Dresden
Fanprojekt Dresden
e. V.
"Fair Play" als Weg in
eine inklusive
Gesellschaft
Landkreis
Sonneberg
Kreissportbund
Sonneberg e.V.
Kopfball macht
schlauer
Verbandsgemeinde
Schweich an der
Römischen
Weinstraße
Exzellenzhaus Trier
e.V. - Kinder,
Jugend, Kultur
Kick for Colours
2018
Landratsamt
Vogtlandkreis
Fanprojekt Plauen-
Vogtland e.V.
Geschichte erleben
auf der Wewelsburg
Landeshauptstadt
Dresden
Fanprojekt
Dresden e. V.
Schwarz-Gelbe
Soundwerkstatt
Stadt Fürth
Kinderarche
gGmbH, Fanprojekt
Fürth
Julius Hirsch -
Gedenken an eine
jüdische
Fußballgeschichte
Stadt Neustrelitz
AWO Vielfalt MSE
gGmbH, Fanprojekt
Neustrelitz
Anstoß!
Soziale Nachhaltigkeit
in Neustrelitz?
Fußballturnier mit
Geflüchteten und
Jugendlichen
Stadt Köln KJA Köln gGmbH Ich mit Dir, Du mit mir
Kreisverwaltung
Kusel Kontaktstelle Holler
Homophobie +
Sexismus im Fußball
Stadt Wuppertal Wichernhaus Wuppertal gGmbH
Anti-Rassismus
Kampagne Fan-
Projekt Wuppertal
Seite 2 von 2
Landeshauptstadt
Stuttgart
Fanprojekt Stuttgart
e.V.
Heimat KICKERS -
Die Blauen in
bewegten Zeiten
2019
Stadtverwaltung
Jena
Hintertorperspektive
e.V. Jena
Tagung des
Netzwerkes Frauen
im Fußball (F_IN)
Stadt Neustrelitz
AWO Vielfalt MSE
gGmbH, Fanprojekt
Neustrelitz
Integratives
Fußballturnier für
soziale Nachhaltigkeit
in Neustrelitz im
Rahmen der
interkulturellen Woche
Stadt Fürth
Fanprojekt Fürth,
Kinderarche Arche
gGmbH
Julius Hirsch Gedenk
Turnier - "Fußball im
Nationalsozialismus"
Landkreis
Sonneberg
Kreissportbund
Sonneberg e.V. Kopfball macht schlau
2020
Landeshauptstadt
Dresden
Fanprojekt Dresden
e. V.
Spielmacher -
offensiv für Fair Play
Stadt Neustrelitz
AWO Vielfalt MSE
gGmbH, AWO
Fanprojekt
Integratives
Fußballturnier im
Rahmen der
interkulturellen Woche
in Neustrelitz
Stadt Bochum
Kinder- und
Jugendring Bochum
e.V.
Figur für die
"Ausstellung jüdische
Sportler in der NS
Zeit"
2021
Stadt Zwickau Fanprojekt Zwickau e.V.
Gedenkstätten- und
Bildungsarbeit im Jahr
2021
Stadt Fürth Fanprojekt Fürth, Kinderarche gGmbH #realtalk 2
Vogtlandkreis
Fanprojekt
Plauen-Vogtland
e.V.
Plakataktion zur
"Internationalen
Woche gegen
Rassismus"
2022
Stadt Zwickau Fanprojekt Zwickau e.V. Bildungsfahrt
Landeshauptstadt
Stuttgart
Fanprojekt Stuttgart
e.V.Kickers
Fanprojekt
Fahrt zur
Gedenkstätte
nationalsozialistischen
Unrechts
Grafeneck
2023*
Landkreis
Sonneberg
Kreissportbund
Sonneberg e.V.
Kopfball macht
schlau!
Landeshauptstadt
Stuttgart
Fanprojekt Stuttgart
e.V.Kickers
Fanprojekt
Fußball im KZ
Mauthausen
*Stand 02.10.2023; Haushaltsjahr noch nicht abgeschlossen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333