Weltfunkkonferenz 2023 und die künftige Nutzung der Rundfunk- und Kulturfrequenzen
der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte, Ralph Lenkert, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im November und Dezember 2023 tagt die nächste Weltfunkkonferenz (WRC-23) in Dubai, auf der u. a. die Weichen für weitreichende Entscheidungen zur zukünftigen Nutzung des Frequenzspektrums im Bereich von 470 bis 694 MHz (UHF-Band) gestellt werden. Denn obwohl die WRC-23 nur über die Frequenzzuweisungen und nicht über die konkrete Frequenznutzung entscheidet, haben die dortigen Entscheidungen enormen Einfluss auf die nationale, europäische und internationale Nutzung – auch über das Jahr 2030 hinaus.
In Deutschland nutzt aktuell vor allem die Kultur-, Rundfunk- sowie Kreativbranche das o. g. Frequenzband. In Anbetracht der WRC-23 sowie des Auslaufens diverser Frequenznutzungsrechte Ende 2025 haben jedoch weitere Bedarfsträger (u. a. kommerzielle Mobilfunkbetreiber, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie die Streitkräfte) Bedarfe an den Frequenzbändern angemeldet.
„Wir wollen das UHF-Band dauerhaft für Kultur und Rundfunk sichern“, tituliert der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (vgl. Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 98). Die davon abweichende Position der Bundesregierung zur zukünftigen Nutzung der sogenannten Rundfunk- und Kulturfrequenzen, die sie bei den Verhandlungen zum EU-Standpunkt für die die WRC-23 vertreten wird, wurde erstmals am 12. Juni 2023 durch Presseberichterstattung öffentlich bekannt (vgl. background.tagesspiegel.de/digitalisierung/umkaempftes-frequenzband-mobilfunk-sticht-kultur-aus#:~:text=Mobilfunk%20Umk%C3%A4mpftes%20Frequenzband%3A%20Mobilfunk%20sticht,Drei%C3%9Figer%20Jahren%20dem%20Mobilfunk%20zugutekommen). Aufgrund einer politischen Richtungsentscheidung des Bundeskanzleramts positionierte sich die Bundesregierung demnach zugunsten einer sogenannten koprimären Zuweisung, „um u. a. die Interessen der Sicherheitsbehörden umzusetzen“, was von der Kultur-, Medien- und Kreativbranche stark kritisiert wird, da sie darin in der Praxis eine Bedrohung für ihre Arbeitsfähigkeit sehen und es alternative und in anderen Ländern bereits bewährte Möglichkeiten gibt, die Interessen der Sicherheitsbehörden zu wahren.
Die Fragestellenden kritisieren deutlich, dass die Bundesregierung (z. B. durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr) den Deutschen Bundestag (z. B. über den Ausschuss für Digitales) nicht rechtzeitig über ihre Positionierung informierte, obwohl diese intern bereits im Mai 2023 vorlag (siehe die Antwort auf die Schriftliche Frage 117 auf Bundestagsdrucksache 20/7519).
Nach der nichtöffentlichen Befassung im Ausschuss für Digitales am 21. Juni 2023 sowie derjenigen im Ausschuss für Kultur und Medien am 5. Juli 2023 ist es weiterhin fraglich, ob die von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getragene Bundesregierung die fachlichen Argumente und Hinweise der Bedarfsträger gebührend und ausgewogen berücksichtigt hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Ressorts waren an der Ressortabstimmung beteiligt, deren Ergebnis eine Entscheidung für eine koprimäre Zuweisung war (bitte auch die jeweils zuständigen Referate bzw. Abteilungen je Ressort benennen)?
Liegen der Bundesregierung bereits die Positionierungen der anderen EU-Mitgliedstaaten zur zukünftigen Nutzung des Frequenzbandes zwischen 470 und 694 MHz vor, und wenn ja, wie lauten diese jeweils (bitte die jeweilige Positionierung der Mitgliedstaaten tabellarisch aufführen)?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Position einer koprimären Zuweisung jenen Mitgliedstaaten gegenüber, die eine abweichende Haltung vertreten (bitte hier insbesondere auf die direkten Nachbarländer Deutschlands eingehen)?
Welche Argumente wurden während der nationalen Vorbereitung zur Weltfunkkonferenz 2023 a) von Vertreterinnen und Vertretern des Rundfunks in Deutschland, b) von Vertreterinnen und Vertretern der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft mit dem Ziel vorgebracht, dass sich Deutschland innerhalb der EU für eine Beibehaltung der bisherigen Frequenzzuweisung einsetzt, und welche dieser Argumente wurden in welcher Weise in die Abwägung zur Entscheidungsfindung zur deutschen Position von der Bundesregierung einbezogen (bitte einzeln darlegen)?
Wie viel Spektrum haben Rundfunk sowie Kultur- und Veranstaltungswirtschaft auf Zuweisungsebene durch Beschlüsse der letzten drei Weltfunkkonferenzen eingebüßt?
Macht eine Entscheidung für eine koprimäre Zuweisung, wie sie die Bundesregierung aktuell anstrebt, eine spätere Entscheidung zugunsten einer Nutzung des o. g. Frequenzbandes durch kommerzielle Mobilfunkbetreiber grundsätzlich möglich?
In welcher Weise stellt die aktuelle Bundesregierung sicher, dass ihr Einfluss auf die Entscheidung der Weltfunkkonferenz langfristig vereinbar ist mit dem Versprechen im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, die sog. Kulturfrequenzen zwischen 470 und 694 MHz auch über das Jahr 2030 hinaus für Kultur und Rundfunk zu schützen?
Welche Herausforderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung für den Fall, dass der geplante BOS-Mobilfunk im UHF-Band realisiert wird, während Nachbarstaaten dieses weiterhin für Rundfunk verwenden, und teilt sie insbesondere die Aussage der Allianz für Rundfunk- und Kulturfrequenzen, dass eine kompatible Nutzung im TV-Spektrum auf eine Region um Kassel begrenzt wäre (vgl. www.ard.de/die-ard/2023-03-Frequenzen-Zukunft-von-terrestrischem-Fernsehen-in-Deutschland-100.pdf), und, wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Einschätzung?
a) Wie will die Bundesregierung diesen Herausforderungen, insbesondere mit den Nachbarländern, konkret begegnen?
b) Mit welchen Nachbarländern hat die Bundesregierung zu dieser Frage bereits Gespräche geführt, und mit welchem Ergebnis (bitte Ergebnis je Land separat aufführen)?
Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung erstellt, die sich mit den Folgen für die Kultur- und Medienorganisationen befasst, sollte es zu einer Umwidmung mindestens von Teilen des UHF-Bandes zuungunsten der Rundfunk- und Kulturbranche kommen?
a) Teilt die Bundesregierung die Argumentation der Rundfunk- und Kulturbranche, wonach bereits Entscheidungen auf der Zuweisungsebene, obwohl formaljuristisch von der tatsächlichen Nutzung zu unterscheiden, unmittelbare betriebswirtschaftliche Folgen für die betroffenen Branchen haben, und wie bewertet die Bundesregierung diese Argumentation?
b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, dass Rundfunk-, Kultur- und Veranstaltungswirtschaft äußern, dass das Spektrum zwischen 470 und 694 MHz bereits vollständig ausgelastet ist und es bereits jetzt Engpässe mit konkreten Auswirkungen z. B. bei Großveranstaltungen gibt, und wenn ja, welche?
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung insbesondere für einen Frequenzmangel bei Veranstaltungen in Deutschland in den Jahren 2022 und 2023 (z. B. beim Lollapalooza-Musikfestival 2022 in Berlin oder bei „Rock am Ring“ 2023 bei Adenau, Landkreis Ahrweiler) vor?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich „international […] bereits mehrere Staaten gegen einen eigenen Breitbandnetzbetrieb der BOS-Dienste (PPDR-Dienste: Protection and Disaster Relief) entschieden [haben]“ (siehe Behörden Spiegel, Ausgabe Juni 2023, S. 33), und wenn ja, welche Staaten (insbesondere innerhalb der EU) sind ihr bekannt?
a) Welche Alternativen zu einem eigenen Breitbandnetzbetrieb der BOS-Dienste hat die Bundesregierung geprüft, und mit welchem Ergebnis?
b) Inwiefern unterscheiden sich die Bedarfe der deutschen BOS von jenen äquivalenten Behörden in den Staaten, in denen auf einen externen Betrieb des Funknetzes durch kommerzielle Mobilfunkanbieter zugegriffen wird?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Aufbau eines eigenen BOS-Breitbandnetzes (bitte separate Angaben für die Aufbaukosten sowie jährliche Betriebskosten machen)?
a) Wie lautet der aktuelle Planungsstand zum Aufbau eines Kernnetzes des BOS-Digitalfunks, und sind die Bundesländer zu einer Kofinanzierung bereit?
b) Ist die Aussage zutreffend, „dass der Bund die Finanzierung des Breitbandkernnetzes – anders als in der Vergangenheit beim Aufbau des Kernnetzes des BOS-Digitalfunks – allein mit Bundesmitteln infrage stellen soll und eine finanzielle Beteiligung der Länder einfordert“ (ebd., S. 33)?
c) Hält die Bundesregierung die vom „Forum Veranstaltungswirtschaft“ im Juni 2023 veranschlagten Initialkosten von 55 Mrd. Euro für das BOS-Netz für realistisch (vgl. www.livemusikkommission.de/no-change-forum-veranstaltungswirtschaft-ruft-bundesregierung-zum-erhalt-der-funkfrequenzen-fuer-rundfunk-kultur-und-die-veranstaltungs-und-messewirtschaft-auf/)?
Wie will die Bundesregierung es bewerkstelligen, ein eigenes bundesweites, funklochfreies Mobilfunknetz aufzubauen, was selbst internationale Konzerne wie die Deutsche Telekom oder Vodafone bisher trotz jahrzehntelanger Expertise in einem Kerngeschäft und mehreren Milliarden Euro Investitionen bisher nicht flächendeckend geschafft haben?
a) Wie viele Basisstationen sind für das neue BOS-Netz in Deutschland notwendig, und wie viele davon müssten neu errichtet werden?
b) Bis wann soll das o. g. Netz fertiggestellt werden, also wann sollen 100 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland mit dem neuen BOS-Netz abgedeckt sein, und was ist dazu der konkrete Zeitplan mit Meilensteinen?
c) Inwiefern wird bzw. wurde sichergestellt, dass alle notwendigen Voraussetzungen vorliegen (z. B. Gesamtfinanzierung, Verfügbarkeit notwendiger Frequenzen usw.)?
d) Wie will die Bundesregierung insbesondere den Bedarf an Fachkräften für ein solches Projekt decken, da es direkte Konkurrenz zur Fachkräftenachfrage großer Netzbetreiber geben wird?
e) Wie ist der Ausbau eines bundesweiten parallelen BOS-Mobilfunknetzes vereinbar mit dem Anspruch der Bundesregierung, die Digitalisierung und insbesondere den Infrastrukturausbau (siehe Gigabitstrategie) ressourcenschonend zu bewältigen und ihre Klimaziele einzuhalten?
f) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den dafür anfallenden zusätzlichen Ressourcenverbrauch und CO2-Fußabdruck, und falls diese Zahlen noch nicht bekannt sind, plant die Bundesregierung eine diesbezügliche Folgenabschätzung?
Wurde die mögliche Behinderung der TV-Terrestrik und des Hörfunks durch eine Frequenzumwidmung in eine Folgenschätzung einbezogen, da dafür die gleichen Sendetürme genutzt werden würden und es durch die Behinderungen sogar zur Einstellung der Hörfunkterrestrik kommen kann, und wenn ja, was ist das Ergebnis dieser Folgenabschätzung?
Wie will die Bundesregierung der Herausforderung begegnen, dass die millionenfach im Einsatz befindlichen DVB-T2-Empfänger durch artfremde Signale blockiert werden und keinen TV-Empfang mehr erlauben, sollte ein Teil des Spektrums BOS oder Mobilfunkunternehmen zugewiesen werden?
Welche konkreten Nutzungen könnten mit den bisherigen Frequenzen der BOS nicht abgedeckt werden, und welcher zusätzliche Frequenzbedarf ergibt sich daraus?
Welche Kosten und Schwierigkeiten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, den Kirchen, den Bildungseinrichtungen u. a. durch die Vergabe der Frequenzbänder im 700- und 800-MHz-Bereich an Mobilfunkbetreiber?
Wären diese Bereiche durch eine geänderte Frequenzzuteilung im Bereich 470 bis 694 MHz erneut und in welcher Weise betroffen?
Wurden bei der Versteigerung der 700- und 800-MHz-Bänder auch Frequenzen versteigert, die bis dahin durch BOS genutzt wurden, und wenn ja, warum hat sich die Einschätzung des Bedarfs an Funkfrequenzen für BOS seitdem so verändert, dass nun andere Frequenzen für BOS verfügbar gemacht werden sollen (bitte begründen)?