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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mögliches bundesweit einheitliches Teilhabegeld und die unterschiedlichen Leistungen der Länder für Menschen mit Behinderungen

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

25.10.2023

Aktualisiert

17.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/871610.10.2023

Mögliches bundesweit einheitliches Teilhabegeld und die unterschiedlichen Leistungen der Länder für Menschen mit Behinderungen

der Abgeordneten Sören Pellmann, Matthias W. Birkwald, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Eine fehlende visuelle Wahrnehmung bedeutet für Menschen erhebliche Einschränkungen ihrer Teilhabemöglichkeiten in nahezu allen Lebensbereichen. Nicht sehen zu können, geht mit deutlichen Einschränkungen der Orientierungsfähigkeit und daraus folgend der eigenständigen Mobilität einher. Um gesellschaftliche Teilhabe sicherzustellen, sind für blinde Menschen daher in hohem Umfang individuelle Assistenz, allgemeine Unterstützung sowie der Einsatz spezieller Hilfsmittel vonnöten, die einen erheblichen finanziellen Aufwand bedeuten.

Neben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen existiert daher ein System aus Leistungen der Bundesländer sowie der im Sozialhilferecht verankerten, nachrangigen Blindenhilfe gemäß § 72 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Aus diesen Leistungen finanzieren blinde Menschen ihre behinderungsbedingten zusätzlichen Aufwendungen, Assistenzleistungen und Hilfsmittel. Ohne diese Geldleistungen wären mehr blinde Menschen auf Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe angewiesen, mit entsprechend nachteiliger Auswirkung auf ihre soziale Teilhabe.

Allerdings fällt die Höhe der Blindengeldleistungen zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlich aus, was aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht nur dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse entgegensteht, sondern auch die innerdeutsche Mobilität blinder Menschen einschränken kann. Zudem fiel die Höhe der Landesblindengeldleistungen in mehreren Bundesländern bereits vor der höheren Inflation ab 2021 so gering aus, dass damit kaum die blindheitsbedingten Bedarfe gedeckt werden konnten.

Dies betrifft aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch das Gehörlosengeld, Sehbehindertengeld und das Taubblindengeld. Für gehörlose, taubblinde und sehbehinderte Menschen gibt es vergleichbare Leistungen der Länder, die nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller aber sehr unterschiedlich und zu niedrig ausgestaltet werden. Diese einkommens- und vermögensunabhängigen Leistungen werden aber nicht für alle Menschen mit Behinderungen bereitgestellt. Daher wurde im Rahmen der Debatte zum Bundesteilhabegesetz und bis heute von vielen Selbstvertretungsorganisationen und Verbänden für Menschen mit Behinderungen die Einführung eines bundesweit einheitlichen Teilhabegelds angemahnt. („SoVD [Sozialverband Deutschland] fordert Teilhabegeld für alle Menschen mit Behinderung“, veröffentlicht am 17. Juli 2023, www.sovd-nds.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen/pressemitteilung-vom-17072023#:~:text=Er%20fordert%20deshalb%20ein%20einheitliches,w%C3%A4ren%20es%20%C3%BCber%20670%20Euro.).

Auch das Forum behinderter Juristinnen und Juristen forderte ein bundesweit einheitliches und nach Behinderungsgraden abgestuftes Teilhabegeld. Dieses wurde leider von der Bundesregierung verworfen und nicht weiterverfolgt (Stellungnahme des Forums behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, veröffentlicht am 17. Mai 2016, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Stellungnahmen/bthg-fbjj.pdf;jsessionid=8A6AB05C67FF790E34D87065F0DFBEFA.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=1).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Inwiefern wird im Rahmen der Evaluation und Überarbeitung des Bundesteilhabegesetzes ein bundesweit einheitliches und nach Behinderungsgraden abgestuftes Teilhabegeld für alle Menschen mit Behinderungen auf Grundlage des Vorschlages des Forums behinderter Juristinnen und Juristen eingeführt?

2

Wie viele Menschen beziehen in den Bundesländern jeweils Blindengeld und/oder Blindenhilfe und Gehörlosengeld, Sehbehindertengeld und Taubblindengeld (bitte – nach Möglichkeit – nach Altersgruppen und Geschlecht aufgliedern)?

3

Wie hoch fällt in den Bundesländern jeweils das Blinden-, Gehörlosen-, Sehbehinderten- und Taubblindengeld aus (bitte – nach Möglichkeit – jeweils für Voll- und Minderjährige aufgliedern)?

4

Welche altersbezogenen Beschränkungen gibt es bei den Blinden-, Gehörlosen-, Sehbehinderten- und Taubblindengeldern in den Ländern jeweils?

5

Wie groß ist in den Bundesländern jeweils die Differenz zwischen der Höhe des Landesblindengelds und derjenigen der Hilfen für hochgradig sehbehinderte Menschen?

6

Wie groß ist in den Bundesländern jeweils die Differenz zwischen der Höhe des Landesblindengelds und derjenigen der Hilfen für taubblinde Menschen?

7

Um welchen Betrag verringert sich in den Bundesländern jeweils im Durchschnitt der Anspruch auf Blindengeld durch Anrechnung von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)?

8

Um welchen Betrag verringerte sich in den Bundesländern jeweils im Durchschnitt der Anspruch auf Blindengeld während des Aufenthalts in einer Einrichtung?

9

Wie oft bzw. in welchen Schritten wurde das Blinden-, Gehörlosen-, Sehbehinderten- und Taubblindengeld in den Bundesländern in den vergangenen zehn Jahren erhöht?

10

Wie hat sich die reale Kaufkraft des Landesblinden-, Gehörlosen-, Sehbehinderten- und Taubblindengelds in Bezug auf typischerweise damit erworbene individuelle Unterstützung (in Arbeitsstunden) sowie in Bezug auf typische behinderungsbedingte Mehraufwendungen, wie z. B. Hilfsmittel oder Taxifahrten, entwickelt?

11

An wen sind in den Bundesländern jeweils Anträge auf Blinden-, Gehörlosen-, Sehbehinderten- und Taubblindengeld zu stellen?

12

Wie viele Menschen beziehen jeweils nach Bundesland jeweils Blindenhilfe, absolut und im Verhältnis zu denjenigen, die Landesblindengeld beziehen?

13

Wie hoch fällt durchschnittlich die Blindenhilfe je nach Bundesland aus?

14

Wie viele blinde, gehörlose, sehbehinderte und taubblinde Menschen nehmen neben dem Blinden-, Gehörlosen-, Sehbehinderten- und Taubblindengeld auch ihnen darüber hinaus zustehende Assistenzleistungen in Anspruch?

Berlin, den 4. Oktober 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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