Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte,
Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/8702 –
Stellenwert der Internet Governance für die Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei Internet Governance handelt es sich um einen breit interpretierbaren
Begriff, der sich auf die Gesamtheit von Strategien, Grundsätzen und
Mechanismen bezieht, die die Entwicklung und Nutzung des Internets maßgeblich
beeinflussen. Sie wird durch Normen und Protokolle geprägt, die von diversen
(technischen) Gemeinschaften bzw. Interessengruppen sowie staatlichen
Akteuren entwickelt und umgesetzt werden.
Verschiedenste Stakeholder arbeiten in diversen (inter)nationalen Gremien
und Arbeitsgruppen an der Entwicklung von Prinzipien, Normen, Strategien
und Standards, um die Interoperabilität in einem heterogenen Netz von Netzen
zu gewährleisten und um die Funktionsweise des Internets langfristig
sicherzustellen.
Die Governance ist dabei hoch komplex und dynamisch und Gegenstand
anhaltender Debatten und Diskussionen, wie z. B. um die Auswirkungen auf die
Menschenrechte – einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des
freien Zugangs zu Informationen, der Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf
Protest, der Privatsphäre und der Anonymität.
Die Fragestellenden vertreten die Auffassung, dass bei der Entwicklung von
Internetstandards möglichst eine Vielzahl von Interessenvertreterinnen und
Interessenvertretern unterschiedlichster Hintergründe mitwirken soll, die sich
für das Allgemeinwohl einsetzt, damit die gesellschaftlichen Bedürfnisse und
Perspektiven einer heterogenen, globalisierten und von Ungleichheiten und
Machtgefälle geprägten Gesellschaft vollständig berücksichtigt werden
können. Damit diese Normen und Werte, die in den Internetstandards verankert
sind, diese Rechte ermöglichen, anstatt sie zu bedrohen, müssen die Gremien
und Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, die die Standards
entwickeln, Interessengruppen einbeziehen, die ein breites Spektrum von
Einzelpersonen und Gemeinschaften repräsentieren. Diese Arbeit erfordert einen
erheblichen Einsatz an Zeit und Ressourcen, und ein dauerhaftes Engagement,
um nachhaltig und effektiv Wirkung zu entfalten. Es ist daher wenig
überraschend, dass es zu einem Ungleichgewicht zu Ungunsten von Organisationen
der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Vertreterinnen und Vertretern des
Globalen Südens kommt, obwohl sie bedeutsamen Input und technisches Wissen
bereitstellen, Herausforderungen erkennen und Standards (mit)entwickeln
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9231
20. Wahlperiode 09.11.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
2. November 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
können. Da Standards und Normen auch Werte repräsentieren können, ist es
bedeutsam, der wertebasierten Einflussnahme von Ländern mit einer
grundsätzlich anderen Perspektive, z. B. hinsichtlich der Wahrung von
Grundrechten, durch eine angemessene Vertretung in den gleichen Gremien etwas
entgegenzuhalten.
Soweit bekannt, gibt es bislang keine Internet-Governance-Strategie der
Bundesregierung.
1. Wird die Bundesregierung eine Internet-Governance-Strategie vorlegen,
und wenn ja, bis wann (wenn nein, bitte begründen)?
Die Bundesregierung erarbeitet bis Ende 2023 unter der Federführung des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Strategie für
Internationale Digitalpolitik, in der auch die Internet Governance behandelt wird.
2. Wie definiert die Bundesregierung Internet Governance, und welche
Akteure sind hier für sie maßgeblich?
Die Bundesregierung orientiert sich an der einschlägigen Arbeitsdefinition aus
dem Bericht der Working Group on Internet Governance (WGIG) von 2005.
3. Welches Ressort hat die Federführung für die Internet-Governance-
Politik der Bundesregierung (bitte die konkrete Abteilung bzw. konkreten
Abteilungen sowie die Anzahl der beteiligten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter mit Angabe des ungefähren Anteils ihrer Arbeitszeit für das
Thema benennen), und welche weiteren Bundesministerien mit jeweils wie
vielen personellen Ressourcen sind involviert?
Die Federführung für Internet Governance liegt im BMDV, Abteilung Digital-
und Datenpolitik. In dieser federführenden Rolle sind mindestens drei
Beschäftigte mit einem Anteil von 50 bis 100 Prozent dauerhaft mit dem Thema
Internet Governance befasst.
Die Bundesregierung fasst Internet Governance als Querschnittsaufgabe auf,
die in allen Ressorts im Rahmen der Facharbeit geleistet wird. Eine
zahlenmäßige klare Zuordnung auf bestimmbare Stellen und Funktionen ist nicht
möglich, da die Beschäftigten diese Aufgaben anlassbezogen und daher in
unterschiedlichem Umfang in den Fach- und Führungsbereichen wahrnehmen.
4. In welchen offenen und/oder geschlossenen Multi-Stakeholder-Gremien
(breit interpretiert) zur Internet Governance ist die Bundesregierung
(inklusive nachgeordneter Behörden) durch eigene Vertreterinnen und
Vertreter in diesen Gremien beteiligt (bitte tabellarisch mit Anzahl der
Mitarbeitenden, deren Abteilung, Funktion und Ressort sowie dem
jeweiligen Internet-Governance-Gremium aufführen)?
5. Beteiligen sich Mitarbeitende der Sicherheitsbehörden sowie der
Nachrichtendienste des Bundes aktiv an der Arbeit, der in Frage 4 erwähnten
Gremien, bzw. sind sie daran indirekt beteiligt?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv und regelmäßig bei Diskussionen in
den einschlägigen Multi-Stakeholder-Gremien zur Internet Governance.
Internet-Governance-
Gremium
Ressort Abteilung Anzahl der
Mitarbeitenden
Funktion Art der
Beteiligung
ICANN: Governmetal
Advisory Committee (GAC)
BMDV DP 2 Referent
Sachbearbeiter
Aktiv
Internet Governance Forum
(IGF): Multi-Stakeholder
Advisory Group (MAG),
Working Group Strategy)
BMDV DP 1 Referent Aktiv
IGF-Deutschland (Steering
Committee)
BMDV DP 2 Referent
Sachbearbeiter
Aktiv
Internet-Governance-
Gremium Ressort Abteilung Anzahl der
Mitarbeitenden Funktion Art der
Beteiligung
ICANN: Public Safety
Working Group (PSWG)
innerhalb des Governmetal
Advisory Committee (GAC)
BMI ZITiS-TK 1 Referent Aktiv
Internet Engineering Task
Force (IETF), Untergruppe
DoH, QUIC, TLS, u. v. m.
(Neu- und Weiterentwicklung
von Internet-Standards: IP,
HTTP, DNS, TLS, S/MIME
etc.)
BMI BSI –
OC/OC 16
1 Referent Teil-aktiv
(keine
Arbeitsgruppenleitung
o. ä., aber
aktive
Teilnahme
insgesamt)
Réseaux IP Européens
Network Coordination Centre
(RIPE NCC): Mitglieder,
Industrie, Provider und
Verwaltungen von Staaten im RIPE
Zuständigkeitsbereich
BMI BSI –
OC/OC 16
1 Referent Aktiv (u. a.
Leitung
einer
Unterarbeitsgruppe)
6. Wie viele Haushaltsmittel sind (gegebenenfalls für jedes
Bundesministerium aufführen) explizit und ausschließlich für die regelmäßige Mitarbeit
in internationalen Standardisierungsgremien im Haushalt 2023
vorgesehen und bisher verausgabt sowie im Haushalt für 2024 geplant (bitte
auch die konkreten Haushaltstitel benennen und angeben, für welche
Standardisierungsgremien sie vorgesehen sind bzw. verausgabt wurden)?
Ressort
Standardisierungsgremien Titel Haushalt 2023 Haushalt 2024
BMDV ITU 1210/68702 –
Beiträge an
internationalen Organisationen
7 985 000 Schweizer
Franken1
7 985 000
Schweizer Franken1
Bundesministerium
für Wirtschaft
und Klimaschutz
(BMWK)
Normungsförderung 0901/68501 –
Technologietransfer
4 648 000 Euro 3 520 000 Euro
BMWK Mitarbeit in ETSI 0904/687034 –
Beiträge an
internationale Organisationen
179 598 Euro 200 000 Euro
Ressort
Standardisierungsgremien Titel Haushalt 2023 Haushalt 2024
Bundesministerium
für Umwelt,
Naturschutz, nukleare
Sicherheit und
Verbraucherschutz
(BMUV)
Normungsgremien
DIN-EN 50600
1601/68504 –
Unterstützung der
Normungstätigkeit
Bis zu
11 602,50 Euro
Bis zu
11 602,50 Euro
BMUV Normungsgremien
ISO 30134
1601/68504 –
Unterstützung der
Normungstätigkeit
Bis zu
17 965,00 Euro
Bis zu
17 965,00 Euro
1 Rechnungsstellung in Schweizer Franken, entspricht nach derzeitigem
Umrechnungskurs ca. 8 100 Euro
7. Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ihren
„Einsatz in internationalen Gremien, Normen- und
Standardisierungsprozessen sowie Multi-Stakeholder-Foren (z. B. IGF [Internet
Governance Forum])“ (s. Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP, S. 114, unter
www.bundesregierung.de/resource/blo
b/974430/1990812/1f422c60505b6a88f8f3b3b5b8720bd4/2021-12-10-k
oav2021-data.pdf?download=1) seit Regierungsbeginn aktiv verstärkt
(bitte je Ressort aufführen)?
Die Bundesregierung hat ihr Engagement in internationalen Multi-Stakeholder-
Gremien signifikant erhöht. Beispielsweise nimmt die Bundesregierung
jährlich am globalen IGF teil und bringt sich auch mit eigenen Sessions ein.
Ebenso engagiert sich die Bundesregierung im Rahmen des Global Digital
Compacts (GDC), beim World Summit on the Information Society (WSIS) Forum
sowie bei dem European Dialogue on Internet Governance (EuroDIG). Ferner
hat die Bundesregierung die Ausrichtung des ICANN78 Annual General
Meeting durch die lokalen Gastgeber in Hamburg aktiv unterstützt.
Im BMDV wurden 2023 zwei neue Stellen (hD) geschaffen, um das
Engagement in der internationalen Digitalpolitik nachhaltig zu erhöhen.
Das BMWK plant, das Förderprogramm „WIPANO - Wissens- und
Technologietransfer durch Patente und Normen“ ab Januar 2024 mit einer dritten
Förderphase fortzusetzen. Der WIPANO Schwerpunkt „Normung-Unternehmen“ soll
ausgebaut werden. Zukünftig sollen auch Unternehmen mit Erfahrungen in der
nationalen Normung gefördert werden können, um sich erstmals oder
weitergehend an der europäischen bzw. internationalen Normung in bis zu zwei
Gremien als neues Mitglied zu beteiligen.
Das BMWK hat außerdem das „Deutsche Strategieforum für Standardisierung“
unter Leitung der Parlamentarischen Staatsekretärin Dr. Franziska Brantner
gegründet. Nach einem öffentlichen Bewerbungsverfahren berufene
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Normungsfachleute aus
Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Politik identifizieren strategische
Normungsthemen für den Standort Deutschland und empfehlen operative Schritte,
einschließlich der Beteiligung deutscher Expertinnen und Experten an der
Normung. Das deutsche Strategieforum berät unter Beachtung der
privatwirtschaftlichen Grundlagen der Normung nach dem deutschen Normungsvertrag unter
anderem zu entscheidenden Normungsvorhaben und -notwendigkeiten,
förderpolitischen Fragen und Grundsatzentscheidungen bei internationalen und
europäischen Normungsorganisationen und spiegelt das strategische „High-Level
Forum on European Standardisation“ der Europäischen Kommission wider.
Im Europäischen Institut für Standardisierung in der Telekommunikation (ET-
SI) hat das BMWK im Zusammenwirken mit Frankreich erfolgreich
wesentliche Reformvorschläge der Governance-Strukturen eingebracht, um den
Einfluss europäischer Stakeholder zu stärken, sowie das eigene Engagement
substanziell verstärkt.
8. Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung den
„Einsatz der globalen Zivilgesellschaft für digitale Bürgerrechte“ (ebd.) seit
Regierungsbeginn unterstützt, welche weiteren Maßnahmen sind künftig
geplant, und gehörten dazu auch Maßnahmen mit Bezug zur Internet
Governance?
9. Tätigte die Bundesregierung seit 2013 sogenannte freiwillige finanzielle
Zuwendungen an das Internet Governance Forum, und wenn ja, in
welcher Höhe (bitte tabellarisch nach Jahr für den Zeitraum von 2013 bis
2023 aufführen und dabei die jeweilige Summe sowie den Haushaltstitel
nennen)?
10. Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, mehr Transparenz und
Partizipationsmöglichkeiten in den Institutionen und Gremien der Internet
Governance (in denen sie vertreten ist, aber auch darüber hinaus) herzustellen,
und wenn ja, durch welche Maßnahmen?
12. Will die Bundesregierung die Teilnahme von Akteurinnen und Akteuren
der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft an Gremien der
Internet Governance fördern, und wenn ja, in welcher Weise konkret (bitte
separat für jede Akteursgruppe einzeln beantworten)?
Die Fragen 8 bis 10 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt verschiedene Partner bei der aktiven
Teilnahme an regionalen sowie dem globalen IGF mittels Informationsaustauschs,
Capacity Building und der Finanzierung von Reise- und Aufenthaltskosten, um
dort eigene Beiträge einzubringen und Diskussionen zu führen. Im Jahr 2018
setzte sich die Bundesregierung explizit für die Teilnahme von Delegierten aus
dem Globalen Süden ein, indem 650 000 US-Dollar für Reisekosten und damit
verbundene Ausgaben bereitgestellt wurden. Damit sollte eine breite und
diverse Beteiligung am Internet Governance Forum 2019 in Berlin gewährleistet
werden.
Im Jahr 2019 stellte die Bundesregierung dem IGF-Sekretariat eine finanzielle
Unterstützung zur Stärkung des multilateralen Ansatzes innerhalb der IGF-
Arbeit in Höhe von 1 000 000 US-Dollar zur Verfügung.
Diese Zuwendung, die sich über drei Jahre (2020 bis 2022) erstreckte, zielt
darauf ab,
– die Beteiligung aller Interessengruppen, insbesondere aus dem Globalen
Süden, an den IGFs von 2020 bis 2022 zu unterstützen,
– die Teilnahme von Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus dem
Globalen Süden an den genannten IGFs zu erhöhen,
– MAG-Mitglieder aus dem Globalen Süden bei den vorbereitenden Treffen
für das jährliche IGF finanziell zu unterstützen,
– Mittel für Kapazitätsaufbaumaßnahmen bereitzustellen, wie z. B.
Stipendienprogramme beim IGF-Sekretariat in Genf und Zuschüsse für nationale,
regionale und Jugend-IGFs aus dem Globalen Süden,
– das IGF-Sekretariat zu stärken, um die effektive Umsetzung seiner
Mandate, einschließlich der HLPDC-Empfehlungen, zu erleichtern.
Des Weiteren hat die Bundesregierung 2022 anlässlich des IGF 2022 eine
freiwillige finanzielle Zuwendung i. H. v. 100 013,42 Euro an UNDESA zugunsten
des IGF Sekretariats geleistet. Ziel war es, eine erhöhte Repräsentation von
Teilnehmenden aus dem Globalen Süden zu unterstützen.
In der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung die
Kapazitätsentwicklung von Partnern im Globalen Süden im Bereich Internet
Governance, auch mit Blick darauf, eine aktive Teilnahme an nationalen, regionalen
sowie dem globalen IGF zu fördern. So wurde 2022 die Teilnahme von sieben
Jugenddelegierten aus Deutschland am Generation Connect Global Youth
Summit der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) in Kigali, Ruanda finanziert. Die
Bundesregierung finanzierte ebenfalls die Teilnahme verschiedener
Partnerorganisationen an der World Telecommunication Development Conference
2022 in Kigali, Ruanda.
Aufstellung der Zuwendung zum IGF
Jahr Summe Haushaltstitel
2018 650 000 US Dollar 0910/531 02 – Kosten der internationalen Zusammenarbeit, UT 7
Internet Governance Forum
2019 1 000 000 US Dollar 0910/531 02 – Kosten der internationalen Zusammenarbeit, UT 7
Internet Governance Forum
2022 100 013,42 Euro 2301/896 03 – Bilaterale Technische Zusammenarbeit
In den Jahren 2013 bis 2017, 2020, 2021 und mit Stand von Oktober 2023 gab
es keine Zuwendungen zum IGF.
Des Weiteren setzt sich die Bundesregierung für eine Öffnung der ITU-
Ratsarbeitsgruppe „Internet“ (CWG-Internet) für ITU-Sektormitglieder ein.
11. An welchen internationalen Konferenzen der Internet Governance nimmt
die Bundesregierung regelmäßig teil, und gibt es dazu schriftliche
Berichte der Bundesregierung?
Wenn ja, sind sie öffentlich, und ist es geplant, dem Parlament dazu zu
berichten?
Die Bundesregierung nimmt regelmäßig an folgenden wiederkehrenden
internationalen Konferenzen der Internet Governance teil: IGF der Vereinten
Nationen, EuroDIG, WSIS Forum, ITU Plenipotentiary Conference, World
Telecommunication Standardization Assembly, World Telecommunication
Development Conference, Sitzungen der Commission for Science and Technology in
Development, ICANN Annual General Meeting, ICANN Community Forum,
ICANN Policy Forum, Konferenzen der IETF, Konferenzen des RIPE NCC.
Internationale Konferenzen der Internet Governance veröffentlichen in der
Regel öffentlich zugängliche Berichte. Beispielsweise finden sich die Berichte
des globalen IGF auf der entsprechenden Website (
https://www.intgovforum.or
g/en/content/igf-annual-meetings-proceedings).
13. Plant die Bundesregierung insbesondere, die Teilnahme
zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure an Sitzungen von internationalen
Standardisierungsgremien finanziell zu unterstützen (z. B. Übernahme von
Reise- und Übernachtungskosten, Einrichtung von Fellowships o. Ä.)?
Wenn ja, bitte konkrete Maßnahmen je Ressort auflisten, und in welcher
finanziellen Höhe, und wenn nein, weshalb nicht?
Zivilgesellschaftliche Akteure können sich wie alle Vertretenden der sog.
Interessierten Kreise an den Arbeiten in Normungs- und Standardisierungsgremien
beteiligen. Im Rahmen der ETSI Governance-Reformen wurde die
Partizipation zivilgesellschaftlicher Akteure im Einklang mit der europäischen
Normungsstrategie gestärkt. Die Bundesregierung plant die Teilnahme von kleinen
und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie qualifizierten
Dritten in deren Auftrag zu unterstützen, wenn die erforderlichen
Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen.
14. Welche konkreten Aufgaben mit Bezug zur Internet Governance soll das
im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) neu
gegründete „Deutsche Strategieforum für Standardisierung“ übernehmen,
und bis wann sollen welche konkreten Aufgaben jeweils umgesetzt
werden (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/02/2023022
3-deutsches-strategieforum-fuer-standardisierung-soll-deutschlands-roll
e-in-der-globalen-normung-staerken.html)?
Das „Deutsche Strategieforum für Standardisierung“ übernimmt derzeit keine
Aufgaben mit Bezug zur Internet-Governance.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333