Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/8769 –
Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis und Reichsbürger bzw.
Selbstverwalter
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Immer wieder finden Ermittlungsbehörden im Rahmen von
Durchsuchungsmaßnahmen legale wie illegale Waffen bei Neonazis oder Reichsbürgern.
Zuletzt geschah dies beispielsweise anlässlich einer großangelegten
Durchsuchungsaktion am 7. Dezember 2022, aber auch mehrfach in den vorherigen
Monaten (
www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2022-12/reichsbuerger-razz
ia-verschwoerung-waffen-schiessuebungsplatz?wt_zmc=sm.int.zonaudev.twitt
er.ref.zeitde.redpost.link.x&utm_medium=sm&utm_source=twitter_zonaude
v_int&utm_campaign=ref&utm_content=zeitde_redpost_link_x;
www.md
r.de/nachrichten/thueringen/polizei-razzia-neonazis-turonen-waffen-drogen-10
0.html;
www.zeit.de/news/2022-04/06/bundesweite-razzien-gegen-rechtsext
reme;
www.belltower.news/neue-staerke-partei-jung-nazis-wollten-sich-fuer-d
en-tag-x-bewaffnen-143727/). Dabei kommen die Waffen nicht nur bei
politisch rechts motivierten Straf- und Gewalttaten zum Einsatz, sondern auch bei
sonstigen Straftaten durch Neonazis, die keinen unmittelbar politischen
Hintergrund haben (u. a.
www.mdr.de/nachrichten/thueringen/polizei-razzia-neon
azis-turonen-waffen-drogen-100.html). Zuletzt konnte die Bundesregierung
nur veraltete Zahlen präsentieren (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5521). Allerdings ist der
Informationsstand der Behörden und dessen Aktualität über das reale
Gefahrenpotential von wesentlicher Bedeutung.
1. Von wie vielen Rechtsextremisten, Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern
und Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“, die per 1. Januar 2023 über eine
waffenrechtliche Erlaubnis und/oder über Waffen verfügen, hat die
Bundesregierung Kenntnis (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren zum Stichtag 31. Dezember 2021
insgesamt 1 561 Rechtsextremisten Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse.
Abschließende Zahlen für das Jahr 2022 liegen der Bundesregierung noch nicht
vor.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9031
20. Wahlperiode 31.10.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 25. Oktober 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ende 2022 verfügten überdies noch etwa 400 „Reichsbürger“ und
„Selbstverwalter“ über mindestens eine waffenrechtliche Erlaubnis.
Angesichts der unverändert hohen Fluktuation, Dynamik und Volatilität im
Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
kann zu den Waffenerlaubnissen des diesbezüglich zuzuordnenden
Personenkreises keine konkrete Zahlenangabe erfolgen. Die Anzahl entsprechender
Erlaubnisse ist im mittleren zweistelligen Bereich anzusetzen.
2. Bei wie vielen der in Frage 1 erfragten Personen wurde nach Kenntnis
der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2022 eine behördliche Prüfung
zum Fortbestand der waffenrechtlichen Erlaubnisse bisher
a) eingeleitet,
b) durch die zuständige Verwaltungsbehörde mit dem Ergebnis eines
Widerrufs der betreffenden Erlaubnisse und der Einziehung der
Waffen bestandskräftig abgeschlossen,
c) Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens aufgrund der
Klage des betroffenen Erlaubnisinhabers gegen den Widerruf
waffenrechtlicher Erlaubnisse bzw. die Einziehung von Waffen und
Munition?
Die Frage zielt auf Entscheidungen, die in Zuständigkeit der Länder getroffen
werden. Im Rahmen der Regelanfrage und Nachberichtspflicht finden dort
grundsätzlich kontinuierlich Prüfungen zum Fortbestand der waffenrechtlichen
Erlaubnisse statt. Inwiefern die hier bekannten entzogenen waffenrechtlichen
Erlaubnisse bestandskräftig abgeschlossen oder Gegenstand eines
verwaltungsgerichtlichen Verfahrens waren oder sind, ist der Bundesregierung nicht
bekannt.
Abschließende Zahlen für das Jahr 2022 liegen nicht vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5521
verwiesen.
3. Zu wie vielen der in Frage 1 erfragten Personen liegen der
Bundesregierung Kenntnisse der Bundesbehörden zu Straftaten und/oder
Ermittlungsverfahren vor, die im Zusammenhang mit Waffen stehen (bitte nach
Straftatbeständen bzw. Vorwürfen auflisten)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5521 wird mit der
Aktualisierung verwiesen, dass es sich bei den dort im letzten Absatz genannten
Verfahren derzeit um insgesamt 69 Beschuldigte handelt, bei denen die Zuordnung
zu dem von der Frage erfassten Personenkreis sowie die mögliche
Verfügbarkeit legaler oder illegaler Waffen noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen
des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) ist, ohne dass
bereits eine abschließende Bewertung getroffen werden konnte.
4. Ist durch die Bundesregierung geplant, eine Meldepflicht oder eine
anderweitige Form des Informationsaustauschs betreffend Kenntnissen zu
Straftaten und/oder Ermittlungsverfahren der zuständigen
Landesbehörden, die im Zusammenhang mit Waffen stehen und sich gegen
Rechtsextremisten, Reichsbürger bzw. Selbstverwalter und Personen aus dem
Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des
Staates“ richten, einzurichten, und wenn ja, in welcher Form, und wann?
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten
bereits seit 2001 durch die zuständigen Landeskriminalämter an das
Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst.
Meldepflichtig sind alle politisch motivierten Straftaten. Ausgehend von den Motiven
zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Taten
durch die Länder sogenannten „Themenfeldern“ (u. a. dem Unterthemenfeld
„Reichsbürger/Selbstverwalter“ im Oberthemenfeld
„Verschwörungserzählung“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und
Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“
(-links, -rechts, -ausländische Ideologie, -religiöse Ideologie, -sonstige
Zuordnung) abgebildet. Darüber hinaus erfolgt eine Erfassung der festgestellten
Tatmittel. Tatmittel sind die Gegenstände/Mittel, die unmittelbar zur Begehung
oder Vorbereitung einer Straftat verwendet wurden oder dazu bestimmt waren.
Darüber hinaus sind als Tatmittel die Gegenstände zu verstehen, deren
Mitführen nach dem Versammlungsrecht/Waffengesetz mit Strafe bedroht ist.
Zusätzlich besteht eine Bereitstellungsverpflichtung gemäß der Bund-Länder-
Zusammenarbeitsrichtlinie (BLZR) Fachteil Gewaltdelikte/gemeingefährliche
Straftaten im Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV Operativ
Zentral) für Straftaten nach dem Waffengesetz oder
Kriegswaffenkontrollgesetz.
Ein Informationsaustausch zwischen den beteiligten Strafverfolgungsbehörden
findet zudem anlass- und fallbezogen statt.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung
illegaler Waffen bei Durchsuchungsmaßnahmen bei Rechtsextremisten,
Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern oder Personen aus dem
Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ oder
in von Rechtsextremisten, Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern und von
Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“ genutzten Objekten und Fahrzeugen im Jahr
2022 (bitte nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Art der Waffen und
Munition, Datum der Durchsuchung einschließlich der Ergebnisse
etwaiger Sonderauswertungen der Behörden, Stand der jeweiligen
Ermittlungsverfahren und/oder Verurteilungen sowie Anzahl der
Ermittlungsverfahren nach den §§ 129 und 129a des Strafgesetzbuches (StGB)
aufschlüsseln)?
Eine automatisierte statistische Auswertung im Rahmen des KPMD-PMK nach
der Anzahl der festgestellten oder eingesetzten Waffen ist im Sinne der
Fragestellung nicht möglich. Bei der Angabe von Waffenfunden und Stückzahlen im
Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen handelt es sich nicht um eine
Pflichtangabe im KPMD-PMK. Des Weiteren kann im KPMD-PMK weder zwischen
„legalen“ und „illegalen“ Waffen noch nach „Sicherstellung“ und „Einsatz“
automatisiert unterschieden werden.
Für das Jahr 2022 führte das BKA eine Sonderauswertung zu den
Obertatmitteln „Waffen/Gefährliches Werkzeug“ sowie „Spreng- und Brandmittel“ im
Phänomenbereich PMK-rechts durch. Die dieser Sonderauswertung zugrunde
liegenden Fallzahlen wurden auf der Basis des Tatmittelkatalogs erhoben und
wurden getrennt betrachtet.
Zur detaillierten Darstellung relevanter Teilaspekte, die nicht mittels
automatisierter Abfrage generiert werden können (tatsächlicher Einsatz des Tatmittels,
Angriffsziel, detaillierte Betrachtung bestimmter Untertatmittel), erfolgte eine
händische Auswertung der im Rahmen des Meldedienstes erfassten
Sachverhalte.
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 481 Delikte mit dem Obertatmittel Waffe/
Gefährliches Werkzeug gemeldet (Stichtag: 31. Januar 2023). In 43 Prozent der
Fälle (206) handelte es sich um Gewaltdelikte. In Relation zum
Gesamtstraftatenaufkommen PMK-rechts betrug der Anteil der Delikte mit Waffenbezug in
diesem Jahr 2 Prozent (2021 2,2 Prozent).
Von den 481 erfassten Delikten kam es in 400 Fällen zum Einsatz von Waffen/
gefährlichen Werkzeugen oder zur Bedrohung mit einer oder mehreren Waffen/
gefährlichen Werkzeugen, die in 294 Fällen gegen Personen und 129 Mal
gegen Sachen gerichtet waren (Mehrfachnennung möglich, daher ist das
Aufsummieren der Fälle nicht zulässig). In 63 Fällen wurden Waffen im Rahmen
von Durchsuchungsmaßnahmen oder anlässlich von Kontrollen aufgefunden.
Bei 23 Sachverhalten konnte keine Zuordnung zu einer der oben aufgeführten
Kategorien getroffen werden. Bei einigen Sachverhalten wurden Waffen/
gefährliche Werkzeuge sowohl eingesetzt als auch im Rahmen einer
Durchsuchung oder Kontrolle aufgefunden. Zusätzlich wurden diese zum Teil
gleichzeitig sowohl gegen Personen als auch gegen Sachen eingesetzt. Ein
Aufsummieren der Zahlen ist daher unzulässig.
Folgende Tabelle bildet die Anzahl an Delikten nach Art der festgestellten
Untertatmittel, die dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ zuzuordnen
sind, ab. Da zu einer Straftat mehrere verschiedene Tatmittel erfasst sein
können, ist eine sogenannte Mehrfachnennung bei den Untertatmitteln möglich.
Ein Aufsummieren der Delikte, getrennt nach Untertatmittel, ist nicht zulässig.
Untertatmittel Delikte nach Untertatmittel
Wurfgeschoss 174
Hieb- und Stichwaffe 107
Schlaggegenstand/-waffe 98
Sonstige Waffe/Gefährliches Werkzeug 52
Reizstoffsprühgerät 36
Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe 27
Munition/Munitionsteile 10
Faustfeuerwaffe 11
Langwaffe 9
Softair-/Paintballwaffe 4
Dekowaffe 2
Kriegswaffe/Wesentliches Teil 3
Waffe/Gefährliches Werkzeug 8
Unter dem Oberthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“ wurden für 2022
(Stichtag: 31. Januar 2023) vier Fälle mit dem Obertatmittel „Waffe/
Gefährliches Werkzeug“ dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet und sind damit
in den oben aufgeführten Zahlen zur PMK-rechts enthalten.
Für den Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen (ab 1. Januar 2023 PMK-
sonstige Zuordnung) liegt keine Sonderauswertung vor, sodass keine
Unterscheidung nach Einsatz und/oder Durchsuchung möglich ist.
Insgesamt wurden für den Phänomenbereich -nicht zuzuordnen 654 Fälle im
Jahr 2022 (Stichtag: 31. Januar 2023) mit dem Obertatmittel „Waffe/
Gefährliches Werkzeug“ gemeldet, davon 28 mit dem Oberthemenfeld „Reichsbürger/
Selbstverwalter“.
Folgende Tabelle bildet die Anzahl an Delikten nach Art der festgestellten
Untertatmittel, die dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ zuzuordnen
sind, ab. Da zu einer Straftat mehrere verschiedene Tatmittel erfasst sein
können, ist eine sogenannte Mehrfachnennung bei den Untertatmitteln möglich.
Ein Aufsummieren der Delikte, getrennt nach Untertatmittel, ist nicht zulässig.
Untertatmittel Delikte nach Untertatmittel
Wurfgeschoss 245
Hieb- und Stichwaffe 164
Schlaggegenstand/-waffe 109
Sonstige Waffe/Gefährliches Werkzeug 52
Reizstoffsprühgerät 71
Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe 10
Munition/Munitionsteile 11
Faustfeuerwaffe 4
Langwaffe 5
Softair-/Paintballwaffe 3
Dekowaffe 1
Kriegswaffe/Wesentliches Teil 2
Waffe/Gefährliches Werkzeug 12
Eine Zuordnung der Tatverdächtigen zu Personen aus dem Bereich
„verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ist nicht möglich.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5521 mit der
Aktualisierung verwiesen, dass sich die darin als Fälle 1 und 3 bezeichneten
Verfahren des GBA nach Anklageerhebung im Hauptverfahren befinden,
während Fall 4 durch rechtskräftige Verurteilung abgeschlossen ist. Zu den dort
letztgenannten Verfahren wird auf die Antwort zu Frage 3 und die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 73 der Abgeordneten Martina
Renner auf Bundestagsdrucksache 20/8804 verwiesen.
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Einsatz von legalen
und illegalen Waffen durch Rechtsextremisten, Reichsbürger bzw.
Selbstverwalter und Personen aus dem Phänomenbereich
„verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ im Jahr 2022 bei der
Begehung von Straftaten aus dem Phänomenbereich Politisch motivierte
Kriminalität (PMK)-rechts sowie PMK-nicht zuzuordnen (bitte nach
Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Datum und Art der Straftat, Status und
Art der eingesetzten Waffen einschließlich der Ergebnisse etwaiger
Sonderauswertungen der Behörden sowie Anzahl der Ermittlungen nach den
§§ 129 und 129a StGB aufschlüsseln)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5521 wird
verwiesen.
7. Über wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger bzw. Selbstverwalter
und Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“, die über eine Waffenherstellungserlaubnis
gemäß §§ 21 bzw. 26 des Waffengesetzes (WaffG) verfügen, hat die
Bundesregierung heute Kenntnis (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
8. Über wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger bzw. Selbstverwalter
und Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“, die über eine Waffenhandelserlaubnis
gemäß § 21 WaffG verfügen, hat die Bundesregierung heute Kenntnis, und
wie viele davon handeln auch mit sogenannten Militaria-Artikeln (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Aus den genannten drei Phänomenbereichen verfügt eine insgesamt niedrige
zweistellige Zahl von Personen über die Erlaubnisse nach den §§ 21, 21a, 26
des Waffengesetzes (WaffG).
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 8
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
20/5521 und die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6639 verwiesen.
9. Über wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger bzw. Selbstverwalter
und Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“, die über eine Schießstättenerlaubnis
gemäß § 27 WaffG verfügen, hat die Bundesregierung heute Kenntnis (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Schießübungen von
Rechtsextremisten, Reichsbürgern/Selbstverwaltern und Personen aus
dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des
Staates“ mit legalen wie illegalen Waffen in den Jahren 2021 und 2022
im In- und Ausland, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem
Zusammenhang für das Jahr 2020 gekommen (bitte nach Gesamtzahl der
Fälle, Bundesland, Ort und Art der Schießübung, verwendeten Waffen
und organisatorischem Hintergrund der an den Schießübungen
beteiligten Neonazis sowie Ermittlungen nach den §§ 129 und 129a StGB
auflisten)?
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 27. Dezember 2022 sind der
Bundesregierung 23 Fallkomplexe bekannt geworden, in denen
Rechtsextremisten einzelne oder auch mehrere aufeinanderfolgende Schießübungen
abgehalten haben. In etwa der Hälfte der Fallkomplexe fanden die Schießübungen
im europäischen Ausland statt.
Zur Einordnung und Bewertung wird auf die Ausführungen der
Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/7052 und bezüglich der Aufschlüsselung auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 18/12267 verwiesen.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass eine geringe Zahl der dem
Phänomenbereich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zuzuordnenden Personen
Sportschützen und/oder Jäger sind.
Eine vollständige Auflistung im Sinne der Fragestellung kann nicht erfolgen,
da keine Meldeplicht der Länderdienststellen zu Schießübungen an die
Bundesregierung besteht. Bei Schießübungen mit legal zur Verfügung stehenden
Schusswaffen und der Nutzung von legalen Schießanlagen handelt es sich um
keine Straftaten. Eine Nutzung wird polizeilich nicht erfasst oder gemeldet,
sofern keine strafrechtliche oder Gefährdungsrelevanz festgestellt wird. Die
Auskunft zu entsprechenden Erkenntnissen aus laufenden Ermittlungsverfahren der
Länder obliegt den zuständigen Ermittlungsbehörden bzw.
Staatsanwaltschaften.
Zu Ermittlungsverfahren im Zuständigkeitsbereich des GBA wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5521 verwiesen.
11. In wie vielen Fällen wurden bei Straf- und Gewalttaten gegen
Geflüchtete bzw. Flüchtlings- und Asylunterkünfte, die sich 2021 und 2022
ereigneten, legale bzw. illegale Schusswaffen durch die Täterinnen und Täter
verwendet, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem
Zusammenhang für das Jahr 2020 gekommen (bitte nach Datum, Art der
Schusswaffe, Tatort, Bundesland auflisten)?
Seit dem 1. Januar 2019 besteht zum KPMD-PMK ein bundesweit einheitlicher
Angriffszielkatalog. Straftaten gegen Asylbewerber/Flüchtlinge werden seither
unter diesem Angriffsziel abgebildet. In der nachstehenden Tabelle wurden
Straftaten aufgelistet, die dem Unterangriffsziel „Asylbewerber/Flüchtlinge“
zugeordnet werden und bei denen mindestens eines der Untertatmittel
„Faustfeuerwaffe“, „Softair-/Paintballwaffe“, „Langwaffe“, „Kriegswaffe/
Wesentlicher Teil“, „Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe“, „Dekowaffe“ eingetragen
worden ist (Abfragedatum: 13. Oktober 2023). Die Auflistung kann auch Fälle
beinhalten, bei denen es zu keinen „aktiven“ Angriffen gekommen ist.
Beispielhaft hierfür sind Versuchsstraftaten, das ausschließliche Mitführen von Waffen
oder das Auffinden von Waffen im Zuge von polizeilichen
Kontrollmaßnahmen.
Eine Unterscheidung zwischen „legalen“ und „illegalen“ Waffen ist anhand des
Lagebildes Auswertung politisch motivierter Straftaten (LAPOS) nicht
möglich.
Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“
PHB Tatzeit BL Tatort Waffe
PMK-rechts 01.02.2021 NI Drage Langwaffe
16.02.2021 BW Heidenheim Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
25.02.2021 HE Glashütten Softair-/Paintballwaffe
Langwaffe
Kriegswaffe/Wesentliches Teil
Gas- Luft- Schreckschusswaffe
Dekowaffe
06.03.2021 TH Schmalkalden Langwaffe
14.04.2021 NI Nienburg Faustfeuerwaffe
29.04.2021 NI Hannover Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
23.07.2021 SN Coswig Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
26.08.2021 BB Forst Faustfeuerwaffe
02.10.2021 BE Berlin Faustfeuerwaffe
14.02.2022 BB Forst Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
23.02.2022 BW Friedrichshafen Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
26.03.2022 ST Halle Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Waffe/Gefährliches Werkzeug
20.04.2022 BW Kißlegg Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
22.06.2022 NW Mönchengladbach Hieb- und Stichwaffe
Softair-/Paintballwaffe
Langwaffe
Faustfeuerwaffe
25.06.2022 NW Krefeld Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
14.07.2022 ST Halle Faustfeuerwaffe
20.10.2022 ST Salzwedel Softair-/Paintballwaffe
28.10.2022 NI Sehnde Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
30.10.2022 TH Amt Wachsenburg Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
PMK-nicht
zuzuordnen
20.03.2021 NW Erkrath Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
20.07.2022 ST Stendal Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
PMK-
ausländische Ideologie
02.06.2021 NW Kall Faustfeuerwaffe, Gas-, Luft-
Schreckschusswaffe (unklar, da Waffe nicht
festgestellt)
10.09.2022 BY Eggenfelden Softair-/Paintballwaffe
Für das Jahr 2020 gab es mit dem Unterangriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“
in Verbindung mit dem Tatmittel „Schusswaffen“ keine Nachmeldungen.
Angriffsziel „Asylunterkunft“
In der nachstehenden Tabelle wurden Straftaten aufgelistet, die dem
Angriffsziel „Asylunterkunft“ zugeordnet werden und bei denen mindestens eines der
Untertatmittel „Faustfeuerwaffe“, „Softair-/Paintballwaffe“, „Langwaffe“,
„Kriegswaffe/Wesentlicher Teil“, „Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe“,
„Dekowaffe“ eingetragen worden ist (Abfragedatum: 13. Oktober 2023). Die
Auflistung kann auch Fälle beinhalten, bei denen es zu keinen „aktiven“ Angriffen
gekommen ist. Eine Unterscheidung zwischen „legalen“ und „illegalen“
Waffen ist anhand des LAPOS nicht möglich.
Die im Folgenden aufgeführten Fälle wurden sowohl mit dem Angriffsziel
„Asylunterkunft“ als auch mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“
gemeldet und sind deshalb in der Tabelle oben zum Angriffsziel „Asylbewerber/
Flüchtling“ ebenfalls enthalten.
PHB Tatzeit Tatort BL Waffe
PMK-rechts 16.02.2021 Heidenheim BW Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
28.10.2022 Sehnde NI Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
PMK-nicht
zuzuordnen
20.03.2021 Erkrath NW Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Für das Jahr 2020 gab es mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ in Verbindung
mit dem Tatmittel „Schusswaffen“ keine Nachmeldungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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