[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3711
17. Wahlperiode 10. 11. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 8. November 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Thilo
Hoppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/3397 –
Private Akteure und Kommerzialisierung in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der Wasser- und Sanitärversorgung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Weltweit haben 884 Millionen Menschen keinen Zugang zu sauberem
Trinkwasser und 2,6 Milliarden Menschen fehlt eine grundlegende
Sanitärversorgung. Die Halbierung der Zahl der Menschen ohne Zugang zu sauberem
Trinkwasser und grundlegenden sanitären Einrichtungen bis 2015 ist Teil der
im Jahr 2000 von den Vereinten Nationen (VN) definierten
Millenniumsentwicklungsziele. Zudem ist eine ausreichende Wasser- und Sanitärversorgung
essentiell zur Erreichung mehrerer anderer Millenniumsentwicklungsziele.
Dazu gehören zum Beispiel Verringerung der Mütter- und Kindersterblichkeit,
aber auch die Verwirklichung der allgemeinen Grundschulbildung, wenn
Mädchen nicht mehr durch fehlende sanitäre Anlagen am Schulbesuch
gehindert werden, und die Gleichstellung der Geschlechter.
Deutschland hat in der Entwicklungszusammenarbeit einen Schwerpunkt auf
den Wassersektor gelegt und ist der weltweit zweitgrößte bilaterale Geber im
Wassersektor mit einem jährlichen Fördervolumen von rund 350 Mio. Euro
für bilaterale Maßnahmen in insgesamt 28 Schwerpunktländern. In den
Bemühungen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der Wasser- und
Sanitärversorgung gilt sowohl ein menschenrechtsbasierter Ansatz als auch der
Grundsatz des Integrierten Wasserressourcen-Managements (IWRM), das
darauf basiert, lokale ökologische, ökonomische und soziale Faktoren zu
berücksichtigen. Gleichzeitig wird in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
die Einbeziehung privatwirtschaftlicher Akteure, besonders in Public Private
Partnerships, befürwortet.
Immer wieder werden aber durch die Medien Privatisierungsbestrebungen in
der Wasserversorgung thematisiert. Besonders hervorgehoben werden dabei
die potentiellen negativen Folgen für Mensch und Umwelt, wenn die
Wasserversorgung auf Profitstreben basiert. Privatisierung des Wassers kann dazu
führen, dass die Wasserversorger ihre Produktionskosten niedrig halten und
ihren Profit erhöhen wollen. Dies führt ohne soziale Mindeststandards zu
einer verschärften Armut in Entwicklungsländern. Die
Gemeinwohlorientierung und das Menschenrecht auf sauberes Wasser muss oberste Priorität
bleiben in der Ausgestaltung der Wasserversorgung.
Die Unabhängige Expertin der Vereinten Nationen für das Menschenrecht auf
sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung der Vereinten Nationen, Catarina
de Albuquerque, hat sich in ihrem Bericht vom 29. Juni 2010 an den
Menschenrechtsrat der Rolle nichtstaatlicher Dienstleister im Wasser- und
Sanitärsektor gewidmet. Sie kommt zu dem Schluss, dass weder private noch
öffentliche Dienstleister per se vorzuziehen sind, dass allerdings in jedem Fall der
Staat die Verantwortung trägt, über entsprechende Regulierung einen
effektiven Zugang auch für marginalisierte Gruppen sicherzustellen.
Wenn privatwirtschaftliche Akteure in die Wasser- und Sanitärversorgung
einbezogen werden, ist daher die Art und Weise, in der dies geschieht,
entscheidend dafür, ob die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele und das
Menschenrecht auf sauberes Wasser dadurch gefördert oder behindert werden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Verwirklichung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und
Sanitärversorgung gehört zu den besonders wichtigen Zielen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Die Bundesregierung begrüßt daher ausdrücklich
die Anerkennung dieses Menschenrechts durch die Generalversammlung der
Vereinten Nationen am 28. Juli 2010 und durch den Menschenrechtsrat der
Vereinten Nationen am 30. September 2010, die Ergebnis einer deutsch-spanischen
Initiative ist. Die deutsche Entwicklungspolitik stellt das Menschenrecht auf
sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit.
Die Arbeit der Unabhängigen Expertin der Vereinten Nationen für das
Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung wird von der
Bundesregierung aufmerksam verfolgt und intensiv unterstützt. Die
Bundesregierung sieht sich in einer Linie mit dem zentralen Ergebnis ihres Berichts vom
29. Juni 2010. Danach ist allein der Staat Adressat von
Menschenrechtsverpflichtungen, er kann sich aber zu deren Erfüllung auch nichtstaatlicher
Akteure bedienen. Somit liegt es in der Verantwortung der Partnerregierung, zu
entscheiden, ob und inwieweit nichtstaatliche Akteure in die Wasserversorgung
eingebunden werden. Entscheidend ist in solchen Fällen, dass der Staat durch
geeignete Maßnahmen und Regelwerke sicherstellt, dass nichtstaatliche
Akteure im Trinkwasser- und Sanitärsektor die menschenrechtlichen
Verpflichtungen einhalten.
Die Wasserversorgung ist in Entwicklungsländern meist Aufgabe öffentlicher
Versorgungsunternehmen. Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz dieser
Unternehmen und zur kompetenteren Erfüllung ihres Versorgungsauftrages
stehen oft im Mittelpunkt der deutschen EZ im Wassersektor. Dies beinhaltet
häufig die Einführung von betriebswirtschaftlichen Prinzipien und
Managementmethoden, denn auch öffentliche Versorger müssen im Rahmen ihres Auftrages
effizient mit knappen natürlichen und finanziellen Ressourcen umgehen, zügig
und kompetent Entscheidungen treffen und Einnahmen erwirtschaften können.
Gesicherte Einnahmen – sei es durch Gebühren, in Ausnahmefällen auch über
Subventionen – sind Grundvoraussetzung für zuverlässigen Betrieb und
Instandhaltung, für den Ausbau der Versorgung und für die Schaffung gestaffelter
Tarife, um Dienstleistungen auch für die arme Bevölkerung zu erbringen. Die
Einführung effizienter Managementmethoden und die Stärkung der
Eigenständigkeit der öffentlichen Versorger wird häufig als Kommerzialisierung
bezeichnet. Kommerzialisierung bedeutet nicht, dass durch profitorientierte
Geschäftspolitik ein Gewinn erwirtschaftet werden muss. Die Beachtung
betriebswirtschaftlicher Grundsätze sollte auch nicht als Privatisierung missverstanden
werden, denn privates Management oder Eigentumsüberschreibung auf Private
sind weder Voraussetzung noch Ziel einer Kommerzialisierung.
Gleichwohl kann zur Stärkung der öffentlichen Versorgung in bestimmten
Fällen auch die Beteiligung privater Akteure sinnvoll sein. Dabei sind sorgfältige
Vorbereitung und Überwachung sowie eine adäquate Risikoverteilung
erforderlich. Effektiver Regulierung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Sie ist
notwendige Voraussetzung, um die Wahrung von Verbraucherinteressen,
insbesondere auch eine sozialverträgliche Tarifgestaltung und die Verbesserung der
Zugangsraten sicherzustellen.
Zu beachten ist, dass es auch im Fall weitgehender Privatsektorbeteiligung in
der Wasserversorgung nicht um die die Privatisierung der Wasserressourcen als
solche geht, sondern um die Einschaltung Privater bei der Erfüllung von
Aufgaben der Daseinsvorsorge.
Kommerzialisierung und ggf. die Einbindung privater Akteure kann Effizienz
und Qualität der Leistungserbringung, gerade auch für arme
Bevölkerungsgruppen, erhöhen, wenn sie mit armutsorientierten Strategien für den Sektor,
der Fokussierung auf wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit,
wirksamer Regulierung und notwendigen Mitteln für investive Maßnahmen,
einhergeht.
Neben der Stärkung öffentlicher Versorgungsunternehmen und der Beteiligung
privater Akteure an der Wasserversorgung hat das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit develoPPP.de ein
Programm geschaffen, das speziell die Kooperation zwischen Wirtschaft und
Entwicklungspolitik unterstützt. Entwicklungspartnerschaften, von denen es
einige auch im Wassersektor gibt, kombinieren die Innovationskraft der
Wirtschaft mit den Ressourcen, dem Wissen und den Erfahrungen der
Entwicklungspolitik. In Entwicklungspartnerschaften planen und finanzieren
Unternehmen und entwicklungspolitische Organisationen gemeinsame Projekte und
setzen diese um. In den nachfolgenden Antworten sind Projekte und Verfahren im
Rahmen des Programms develoPPP.de gesondert dargestellt.
1. Wie definiert die Bundesregierung die zentralen Ergebnisse des Berichts
vom 20. Juni 2010 der Unabhängigen Expertin der Vereinten Nationen für
das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung,
Catarina de Albuquerque?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen?
Der Bericht der Unabhängigen Expertin enthält zahlreiche bedeutsame
Schlussfolgerungen und Empfehlungen. Das zentrale Ergebnis ist, dass allein
der Staat Adressat von Menschenrechtsverpflichtungen ist, er sich aber zu
deren Erfüllung auch nichtstaatlicher Akteure bedienen kann. Das bedeutet
beispielsweise, dass Dritte Wasser- oder Sanitärversorgung zur Verfügung stellen
können. Wenn sich der Staat für die Einbindung Dritter entscheidet, bleibt er
gleichwohl – so der Bericht der Unabhängigen Expertin – verpflichtet, durch
geeignete Regeln und Maßnahmen sicherzustellen, dass die
menschenrechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden. Der Staat kann sich also durch
Übertragung von Dienstleistungen auf Dritte nicht seinen menschenrechtlichen
Verpflichtungen entziehen („keine Flucht ins Privatrecht“).
Für die Bundesregierung ergeben sich daraus keine grundlegenden
Konsequenzen. Die Bundesregierung vertritt schon seit langem die nun auch von der
Unabhängigen Expertin dargestellte Auffassung.
2. Wie definiert die Bundesregierung
a) Privatisierung im Wassersektor,
Der Begriff Privatisierung steht für einen Verkauf des Anlagevermögens eines
Betreibers an einen privaten Investor. Dieser Investor übernimmt – in
unterschiedlichem Umfang – Rechte und Pflichten sowie Risiken der Wasser- und
Sanitärversorgung, ohne dass ihm jedoch die Ressource Wasser gehört. Die
Bundesregierung benutzt den Begriff Privatisierung im Wassersektor kaum, da
dieser implizieren könnte, dass die Ressource an sich privatisiert wird. Dies ist
auch bei Privatisierungen des Anlagevermögens nicht der Fall.
b) Kommerzialisierung im Wassersektor?
Kommerzialisierung bedeutet, dass ein staatlicher, privatrechtlich (oder analog
dazu) verfasster Betreiber weitgehend unabhängig von direkter politischer
Einflussnahme nach betriebswirtschaftlichen Kriterien die Wasserversorgung
betreibt. Dies bedeutet, dass es im Interesse des Betreibers liegt, so zu
wirtschaften, dass die politisch gesetzten Versorgungs- und Qualitätsziele möglichst
effizient erreicht werden. Es impliziert nicht, dass ein Gewinn erwirtschaftet
werden muss.
3. Welche Formen von Beteiligung von privaten Akteuren in der
Wasserversorgung kennt die Bundesregierung?
Welche werden in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit genutzt?
Wie bewertet die Bundesregierung diese (bitte einzeln aufführen)?
Dienstleistungsverträge: Der öffentliche Betreiber beauftragt einen privaten
Dienstleister, um ein oder mehrere abgegrenzte Leistungspakete gemäß
Leistungsbeschreibung zu erbringen: z. B. IT-Servicecenter,
Wasserverlustreduktion.
Managementverträge: Der private Betreiber bekommt einen festgelegten, von
dem Wasserpreis unabhängigen Betrag und übernimmt den Betrieb des TWV-
Systems. Die Vergütung des Betreibers kann einen variablen,
performanceabhängigen Teil einschließen. Das Eigentum der Infrastruktur bleibt öffentlich.
Pachtverträge (Lease/affermage contract): Der private Betreiber übernimmt den
Betrieb und bekommt einen Teil der Einnahmen des Betriebs. Der private
Betreiber ist für die Wartung, aber nicht für die Investitionen zuständig. Das
Eigentum der Infrastruktur bleibt öffentlich.
Konzessionsverträge (einschl. BOT, ROT, etc.): Der private Betreiber
übernimmt den Betrieb, die Wartung und die Investitionen. Er bekommt die
Einnahmen des Betriebs und zahlt im Allgemeinen eine Konzessionsgebühr. Das
Eigentum der Infrastruktur bleibt öffentlich.
Privatisierung: Verkauf des Anlagevermögens eines Betreibers an einen
privaten Investor, der – in unterschiedlichem Umfang – Rechte und Pflichten sowie
Risiken der Wasser- und Sanitärversorgung übernimmt. Siehe hierzu auch den
Hinweis zur Terminologie in der Antwort zu Frage 2.
Die Bundesregierung hat in der EZ im Wassersektor bisher nur
Dienstleistungsverträge, Managementverträge und Pachtverträge (lease/affermage) in der
Praxis angewendet.
Die Position der Bundesregierung ist im Sektorkonzept Wasser des BMZ von
2006 (S. 25) definiert: „Die Einbeziehung des privaten Sektors (…) kann bei
sorgfältiger Vorbereitung und Überwachung sowie einer adäquaten
Risikoverteilung sinnvoll sein.“ Dies gilt grundsätzlich für alle Formen der
Privatsektorbeteiligung.
Neben der Stärkung öffentlicher Versorger und der direkten Beteiligung
privater Akteure an der Wasserversorgung hat die Bundesregierung ein Instrument
zur gemeinsamen Durchführung von Entwicklungsprojekten mit dem
Privatsektor, das Programm develoPPP.de. Diese Projekte werden
Entwicklungspartnerschaften genannt. Mithilfe dieses Instruments werden Projekte finanziert
und durchgeführt, die eine entwicklungspolitische Zielsetzung haben, und
deren Gegenstand i. d. R. außerhalb des Kerngeschäfts des beteiligten
Unternehmens liegt, an denen das Unternehmen jedoch ein Interesse hat.
4. Wie beraten die deutschen Durchführungsorganisationen Partnerländer im
Hinblick auf Kommerzialisierung und die Einbindung privater Akteure im
Wassersektor?
a) Wann raten sie zu Kommerzialisierung?
b) Wann raten sie zur Einbindung privater Akteure?
c) Verfolgt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit dabei
unterschiedliche Ansätze für städtische und ländliche Gebiete?
Die Beratung erfolgt ergebnisoffen, einzelfallorientiert, im Dialog mit den
Partnern (auf nationaler und kommunaler Ebene) und unter Berücksichtigung der
sektoralen und politischen Voraussetzungen. Eine Privatsektorbeteiligung wird
im Projektzyklus standardmäßig als eine Option unter anderen geprüft.
Generell gibt es gemäß den EZ-Erfahrungen folgende Erfolgsfaktoren für ein
Wasserversorgungsunternehmen im Partnerland: Autonomie für
betriebswirtschaftlich ausgerichtetes Handeln, ausreichende Transparenz und
Rechenschaftspflicht gegenüber den Nutzerinnen und Nutzer und staatlichen Aufsichtsorganen
sowie Anreize für wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit,
Kosteneffizienz, Kostendeckung und Qualitätssicherung.
Dies kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden, u. a. durch
Privatsektorbeteiligung (PSP) oder durch die Einführung von betriebswirtschaftlichen
Prinzipien und Managementmethoden in staatlichen Versorgungsunternehmen
(Kommerzialisierung).
Ein zentraler Aspekt der EZ-Beratung ist dabei Ansätze zu empfehlen, die
sicherstellen, dass der Zugang zu Wasser für die arme Bevölkerung
gewährleistet ist, z. B. durch kostengünstige Technologien, sozialverträgliche
Tarifgestaltung und unabhängige, effektive Regulierung.
Dieser Grundansatz gilt sowohl für den ländlichen als auch den städtischen
Raum.
5. Was versteht die Bundesregierung – bezugnehmend auf das Sektorkonzept
Wasser aus dem Jahr 2006 – unter sozialer und ökologischer
Nachhaltigkeit?
Ökologische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Wasserressourcen so genutzt
werden, dass sie auch zukünftigen Generationen in ausreichender Quantität und
Qualität zur Verfügung stehen. Das BMZ-Sektorkonzept Wasser definiert, dass
die Menge der Wasserentnahme die Menge der verfügbaren regenerativen
Wasserressourcen nicht überschreiten darf und priorisiert die Vermeidung der
Verschmutzung der Wasserressourcen.
Soziale Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Wasser- und Sanitärversorgung allen
Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zugutekommt und die ausgewählten
Systeme von der Bevölkerung akzeptiert und genutzt werden.
a) Welche Indikatoren für soziale und ökologische Nachhaltigkeit im
Wassersektor werden in der Entwicklungszusammenarbeit genutzt?
Die Indikatoren werden für jedes Programm individuell festgelegt, je nach
Zielsetzung des Programms (abhängig von den Prioritäten im Partnerland). Die
sozialen und ökologischen Aspekte spielen bei der Auswahl der Indikatoren
eine entscheidende Rolle. Indikatoren, die dies verdeutlichen sind z. B.
„Verminderung der jährlichen Absenkung des Grundwasserspiegels um x%“,
„Zugang zu Trinkwasser/Sanitärversorgung in Region oder Stadt xy steigt von x%
auf y%“, „Prozentsatz der Unternehmen, die die Richtlinien zur
Abwasserentsorgung einhalten steigt von x% auf y%“. Allgemein gesprochen handelt es
sich um Indikatoren, die Zugang zu Trinkwasser und Sanitärversorgung messen
sowie um Indikatoren für die nachhaltige Nutzung der Umwelt und der
natürlichen Ressourcen. Ergänzt werden diese oft um Indikatoren, die das effektive
und effiziente Funktionieren der Institutionen und die partizipative Teilnahme
der Stakeholdergruppen an Entscheidungsprozessen messen.
b) Welche Wertigkeit haben diese?
Die Indikatoren sind ein wichtiges Steuerungsinstrument und dienen zur
Erfolgsmessung der Interventionen der Entwicklungszusammenarbeit. Sie sind
die Richtschnur, an der sich die Interventionen ausrichten. Die
Durchführungsorganisationen werden an diesen Indikatoren gemessen. Sie haben also eine
sehr hohe Relevanz und Wertigkeit.
6. Wie lässt sich die soziale und ökologische Nachhaltigkeit mit den
unterschiedlichen Konzepten von Privatisierung und Kommerzialisierung im
Bereich Wasser- und Sanitärversorgung vereinbaren?
Der Schlüssel zur wirksamen Verankerung von sozialer und ökologischer
Nachhaltigkeit bei Kommerzialisierung und auch bei jeglicher Form von
Privatsektorbeteiligung bis hin zum Verkauf des gesamten Anlagevermögens ist
die Verankerung in staatlichen Politiken (der Staat muss nachhaltige
Versorgung der Bevölkerung und Ressourcenschutz als Ziele definieren) und
Institutionen (beispielsweise ein unabhängiger kompetenter und mit den notwendigen
Sanktionsvollmachten ausgestatteter Regulierer). Die Verantwortung liegt
letztendlich beim Staat, dem die Kontrolle und Sanktionierung der Betreiber
obliegt.
a) Welche möglichen Probleme kennt die Bundesregierung?
Die schwerwiegenden Probleme, die bei Kommerzialisierung und insbesondere
bei Privatsektorbeteiligungen auftreten können, sind aus der Presse bekannt.
Der relevanteste ist dabei die mangelnde Akzeptanz in der Bevölkerung, die bis
zu unruheähnlichen Protesten führen kann (zum Beispiel Bolivien). In diesen
Fällen war eine ungenügende Einbindung aller Beteiligten der Hauptgrund,
verbunden mit mangelnder Übernahme politischer Verantwortung auch für die
Versorgung von Armutsgebieten sowie Tariferhöhungen ohne (oder vor)
Verbesserung der Dienstleistungen.
Bei Durchführung von Kommerzialisierung oder Privatsektorbeteiligung ohne
einen regulativen Rahmen, der Armutsrelevanz und ökologische Nachhaltigkeit
sichert, sowie bei unzureichenden Kapazitäten in den hierfür zuständigen
Instanzen kann es zur Erhöhung der Tarife auf nicht sozialverträgliche Niveaus
kommen. In Fällen, in denen dem Betreiber auch die Investition in die Anlagen
obliegt, kommt es vor, dass diese unterbleiben und daher eine Verschlechterung
der Infrastruktur resultiert bzw. nicht in Neuanschlüsse in Armutsgebieten
investiert wird.
Es ist jedoch wichtig, darauf hinzuweisen, dass in der Presse fast ausschließlich
über Negativbeispiele berichtet wird, und daher ein einseitiges Bild entsteht.
Empirische Untersuchungen von PSPs zeigen, dass es eine große Anzahl
erfolgreicher Privatsektorbeteiligungen in der Wasserversorgung gibt.
b) Mit welchen Problemen war die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit im Verlauf von Projekten konfrontiert?
In Vorhaben der deutschen EZ wird sehr großer Wert darauf gelegt, jede
Kommerzialisierung oder Privatsektorbeteiligung sozialverträglich zu gestalten.
Dazu gehört, dass solche Prozesse nur durchgeführt werden, wenn geeignete
Rahmenbedingungen gegeben sind oder im Rahmen von
Sektorreformprozessen geschaffen werden.
Daher ist die deutsche EZ mit den schwerwiegendsten Problemen nicht
konfrontiert worden. Dennoch treten auch in Projekten der deutschen EZ Probleme
auf. Bei Privatsektorbeteiligung sind dies Probleme wie z. B. eine schlechte
Datenlage, die als Grundlage für Vertragsverpflichtungen dienen muss und
dazu führt, dass Ziele entweder zu wenig ehrgeizig gesetzt werden oder
aufgrund falscher Daten zu hoch gesetzt werden, was dann bei Verbesserung der
Datenlage zu Nachverhandlungen führt, die den Wettbewerb verzerren können.
Die Notwendigkeit, das Privatsektorengagement sehr sorgfältig vorzubereiten,
führt zu hohen Transaktionskosten und manchmal zu zeitlichen Verzögerungen.
Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund der hohen
Anforderungen an soziale und ökologische Nachhaltigkeit bei geringen Tarifen und
geringem Spielraum zur Tarifgestaltung das Engagement von vielen Unternehmen
nicht als interessant eingestuft wird. Auch Fehler bei der Vertragsgestaltung
haben dazu geführt, dass es für Ausschreibungen keine Interessenten gab.
Die deutsche EZ hat auch die Erfahrung gemacht, dass Unternehmen ihren
Investitionsverpflichtungen nicht oder nur verzögert nachkamen. Dies war
insbesondere in Fällen problematisch, wo dies als Reaktion auf nicht
vertragskonformes Verhalten (z. B. Erhöhung von Gebühren) von staatlicher Seite geschah,
da dann die rechtliche Lage nicht mehr eindeutig ist. Auch das Fehlen
ausreichender Regulierungskapazitäten seitens des Partnerlandes ist ein Problem,
dem die deutsche EZ begegnet ist. Zudem führt auch die Tarifgestaltung immer
wieder zu Problemen, sei es weil aufgrund der Einkommenssituation im
Partnerland kostendeckende Tarife kaum gestaltbar sind und Finanzierungsquellen
zur nachhaltigen Subventionierung z. B. aus Steuern fehlen, oder sei es weil
trotz Kommerzialisierung eine politische Einflussnahme auf die Tarifgestaltung
nicht verhindert werden kann und als Folge davon die Einführung
kostendeckender Tarifsysteme mit entsprechender Quersubventionierung verhindert
wird. Auch die politische Besetzung des Top-Managements und damit
einhergehende Qualifikationsdefizite treten gelegentlich als Problem auf.
c) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für derzeitige
Projekte und für die Beratung von Partnerregierungen?
Dieser Erfahrungen sind im Beratungsansatz, wie in der Antwort zu Frage 4
dargelegt, berücksichtigt.
7. Welche Maßnahmen sind bekannt, um die Versorgung der ärmsten
Bevölkerungsgruppen, die Wasser auf dem freien Markt kaum bezahlen können,
sicherzustellen?
Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung der ärmsten
Bevölkerungsgruppen gliedern sich in vier Bereiche (i) Einsatz kostengünstiger Technologien, (ii)
Regulierung und (iii) Subventionen und (iv) Unterstützung informeller
Anbieter (mobile Verkäufe).
Beispiele für den Einsatz kostengünstiger Technologien:
● Öffentliche Zapfstellen
● Wasserkioske
● Hofanschlüsse
● Regenwassernutzung
● Förderung der Verbreitung von Wasserfiltern
Beispiele für den Einsatz von Subventionen:
● Sozialverträgliche Tarifsysteme, z. B. durch Quersubventionierung von
Tarifen, kostenlose oder kostengünstige erste Tranche im Tarif
● Subventionierung von Anschlussgebühren
● Subventionen über Gutscheine (Voucher)
a) Welche dieser Maßnahmen unterstützt die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit?
Das BMZ mit seinen Vorfeldorganisationen arbeitet daran, in den Ländern den
Wassersektor zu reformieren, die staatlichen Institutionen im Wassersektor zu
stärken und zu befähigen, der Aufgabe gerecht zu werden, auch die ärmsten
Bevölkerungsgruppen zu versorgen. Des Weiteren unterstützt die deutsche EZ
eine kostengünstige erste Tranche im Tarif, armutsorientierte
Subventionierung, insbesondere von Zugangsschaffung, und vor allem angepasste
kostengünstige Technologien wie z. B. Hofanschlüsse und öffentliche Zapfstellen.
Dabei ist zu beachten, dass in den meisten Ländern, in denen signifikante Teile
der Bevölkerung sich „kein Wasser leisten können“, diese
Bevölkerungsgruppen in der Regel nicht an die offizielle Wasser- und Sanitärversorgung
angeschlossen sind, und so reichere Bevölkerungsgruppen von Subventionen
profitieren. Die resultierende Mittelknappheit der Versorger führt dazu, dass arme
Bevölkerungsgruppen nicht versorgt werden. De facto bezahlen diese
insbesondere in städtischen Gebieten oft ein Vielfaches des Tarifs des Versorgers für
Wasser zweifelhafter Qualität an (informelle) alternative Anbieter. Daher ist die
Entwicklung kostengünstiger Versorgungsmodelle wie Wasserkioske und
öffentliche Zapfstellen ein entscheidender Baustein. An den Kiosken wird für
die ärmste Bevölkerung Trinkwasser im Glas auch kostenlos abgegeben.
Weiterhin wird die Produktion und die Verteilung von Haushaltsfiltern
(Keramikfiltern, Sandfiltern), um verfügbares Regen-, Grund- und Oberflächenwasser zu
reinigen, unterstützt.
Bezüglich der Unterstützung informeller Anbieter wird auf Antwort zu
Frage 10 verwiesen.
b) Rät die deutsche Entwicklungszusammenarbeit diesbezüglich zu
monetären Leistungen an einzelne Haushalte in den Partnerländern?
Wenn ja, in welchen Fällen?
Die deutsche EZ rät nicht zu direkten monetären Leistungen und setzt diese
nicht ein.
8. Wie schätzt die Bundesregierung strukturelle Veränderungen ein, die
durch Kommerzialisierungsbestrebungen oder Einbindung
privatwirtschaftlicher Akteure im Wassersektor ausgelöst werden?
Kommerzialisierung und vor allem die Einbindung privater Akteure sollte nie
isoliert, sondern immer im Rahmen von Sektorreformen gesehen werden.
Kommerzialisierung und ggf. auch Einbindung privater Akteure kann Effizienz
und Qualität der Leistungserbringung, gerade auch für arme
Bevölkerungsgruppen, erhöhen, wenn sie mit armutsorientierten Strategien für den Sektor,
der Fokussierung auf wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit,
wirksamer Regulierung und notwendigen Mitteln für investive Maßnahmen,
einhergeht. Eine wichtige Änderung ist dabei die Fokussierung der staatlichen
Institutionen (Ministerien, Regulierer etc.) auf ihre Funktion des Sicherstellens
der Rahmenbedingungen und ihrer Einhaltung, und Beschränkung der
Betreiber auf eine effiziente Erfüllung ihrer Versorgungsaufgaben.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einbindung ausländischer
privatwirtschaftlicher Akteure in die Bereitstellung von Wasser- und
Sanitärleistungen hinsichtlich eines möglichen Spannungsverhältnisses zu
lokalen Strukturen?
Welche Maßnahmen treffen die deutschen Durchführungsorganisationen,
um dieses zu verringern?
Die Bundesregierung steht der Einbindung ausländischer privatwirtschaftlicher
Akteure grundsätzlich offen gegenüber, da diese über wichtige Expertise und
Erfahrung verfügen. Sie ist jedoch keine Bedingung für deutsches Engagement
und wird auch nicht als bevorzugter Lösungsansatz empfohlen. Die
Transaktionsberatung für die Einführung internationaler privater Betreiber liegt
folglich nicht im Vordergrund der deutschen EZ-Maßnahmen im Bereich Wasser.
Die deutsche EZ fördert eine effektive Regulierung als eine wichtige
Voraussetzung für konstruktive und nachhaltig orientierte Beziehungen zwischen lokalen
Strukturen und privaten, internationalen Akteuren.
10. Wie bewertet die Bundesregierung den informellen Sektor im Wasser-
und Sanitärbereich in Entwicklungsländern?
Der informelle Sektor spielt insbesondere in städtischen Armutsgebieten in
vielen Entwicklungsländern eine große Rolle. Die deutsche EZ sieht diese Rolle
grundsätzlich kritisch. Informelle Versorger bieten Trinkwasser häufig zu
überhöhten Preisen und in nicht konstanter Qualität an, da staatliche Stellen keinen
Einfluss nehmen können. Andererseits bestehen oft sehr effiziente informelle
Verteilungs- und Versorgungsstrukturen, die durch angemessene Regulierung
behutsam formalisiert werden können.
a) Wie wird er im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
eingebunden?
Die Vorhaben der Bundesregierung im Wassersektor in Entwicklungsländern
stärken die Regulierung und progressive Formalisierung des informellen
Sektors. In einigen Fällen konnten informelle Anbieter in reguläre Positionen bei
dem formellen Anbieter wechseln. Durch Reformen und Beratungsleistungen
werden Servicedienstleistungen von regulierten Versorgungsunternehmen in
Armutsgebiete ausgeweitet. Es werden Mechanismen etabliert, die
Benachteiligten helfen, sich Gehör zu verschaffen und verstärkt Rechenschaft von den
staatlich verantwortlichen Akteuren einzufordern (z. B. über
Wassernutzergruppen und deren Einbindung in öffentliche Entscheidungsprozesse oder über
Kundenbüros der Versorger in den Stadtteilen).
b) Nach welchen Kriterien wird hier bei der Vergabe von Mikrokrediten
entschieden?
Die deutsche EZ vergibt keine zweckgebundenen Mikrokredite, so dass die
Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer diesen frei einsetzen kann. Es existieren
keine spezifischen Kriterien für die Kreditvergabe im Wassersektor.
11. Auf welche Art und Weise wird durch die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit der Technologietransfer im Bereich der Wasser- und
Sanitärversorgung vorangetrieben?
In Entwicklungsprojekten werden Partnerinstitutionen umfassend über
verschiedene Technologieoptionen informiert, die in lokal angepasster Form in
Vorhaben eingesetzt werden können. Folgende Instrumente kommen zum
Einsatz:
● Beteiligung der deutschen (und internationalen) Consultingwirtschaft in
Beratung, Planung oder Bauüberwachung
● Entwicklungspartnerschaften mit deutschen oder europäischen
Unternehmen (z. B. mit VAG zum Druckmanagement und Wasserverlustreduktion)
dienen auch dem Technologietransfer
● Förderung von Trainings für Fachkräfte aus Entwicklungsländern zu
Spezialthemen
● Etablierung langfristiger Kooperationsbeziehungen zwischen deutschen
Unternehmen und Partnern aus Entwicklungsländern mit Hilfe der
Außenhandelskammern
● Organisation von Delegationsreisen von Entscheidungsträgern und
Technikern aus Partnerländern nach Deutschland
● Aufbau strategischer Kooperationsbeziehungen zwischen
Forschungsinstituten, Universitäten und Unternehmen in Deutschland und Schwellen- und
Entwicklungsländern durch das Internationale Büro des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Zunehmende Bedeutung hat auch der Süd-Süd-Transfer. Dafür werden
Wissensträger aus Partnerländern miteinander vernetzt und Delegationsreisen
organisiert und begleitet. Auch der Einsatz von Consultants aus anderen
Entwicklungsländern nimmt zu.
12. Wie häufig und auf welche Weise arbeiten in von der Bundesregierung
geförderten Projekten deutsche oder internationale private Unternehmen
mit lokalen Partnern zusammen (bitte aufschlüsseln nach privaten und
öffentlichen Partnern aus den Partnerländern)?
In allen Projekten, bei denen deutsche oder internationale private
Unternehmen, beteiligt sind, arbeiten diese mit öffentlichen und meist auch privaten
lokalen Partnern zusammen. Bei den öffentlichen Partnern handelt es sich zum
Beispiel um staatliche Ministerien und Behörden sowie Wasserunternehmen;
bei den privaten Partnern um Bauunternehmen, Consulting-Firmen oder private
Wasserunternehmen. Eine Einzelauflistung aller beteiligten Firmen und Partner
ist nicht möglich.
13. Welche Stakeholder erachtet die deutsche Bundesregierung als relevant
im Bereich des Wasser- und Sanitärsektors?
Die EZ im Wasser- und Sanitärsektor folgt dem Sektorkonzept des BMZ und
somit dem Grundprinzip des Integrierten Wasserressourcenmanagements
(IWRM). Ein Kernelement des IWRM-Konzepts ist die Beteiligung aller
relevanten Akteure an den sie betreffenden Entscheidungen. IWRM erfordert, dass
das jeweilige Wissen, die Sichtweisen und Interessen dieser Akteure in den
Entscheidungsfindungsprozess einbezogen und an Entscheidungen beteiligt
werden. Dies gilt für alle Bereiche des Wassersektors, insbesondere auch bei
Konflikten zwischen Wassernutzern. Einbezogen werden daher öffentliche
Institutionen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Nutzergruppen,
Wasserverbände und auch Privatunternehmen, jeweils in Abhängigkeit von der
Fragestellung. Auf lokaler Ebene sind das beispielsweise Wassernutzergruppen,
Kommunen, lokale Nichtregierungsorganisationen (NRO) und der lokale
Privatsektor sowie ggf. Vertreter indigener Bevölkerungsgruppen o. Ä. je nach lokalen
Gegebenheiten. Auf regionaler/internationaler Ebene sind dies beispielsweise
Flussgebietsorganisationen, Ministerräte, UN-Organisationen, Internationale
Finanzierungsorganisationen, international tätige NRO oder internationale
Unternehmerverbände.
14. Wird die direkt betroffene Bevölkerung bei der Entscheidung, welche
Form der Beteiligung von privatwirtschaftlichen Akteuren in von der
Bundesregierung geförderten Programmen gewählt wird, einbezogen?
Wenn ja, auf welche Art und Weise?
Wenn nein, warum nicht?
Im Wassersektor ist die politische und öffentliche Akzeptanz eine wichtige
Voraussetzung für eine erfolgreiche Einbindung privater Unternehmen. Die
frühzeitige Einbindung der zu versorgenden Bevölkerung und ihrer gewählten
Vertreter in Studien, Anhörungen und Planungsworkshops und eine explizite
Öffentlichkeitsarbeit ist daher inzwischen Standard und wird durch die deutsche
EZ gefördert.
15. Wie viele private Unternehmen sind an Public Private Partnerships der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Wassersektor beteiligt?
Um welche Unternehmen handelt es sich (bitte nach
Unternehmensnamen aufschlüsseln), und mit welchen Durchführungsorganisationen
(bitte ebenfalls aufschlüsseln) wird die Umsetzung betrieben?
Im Rahmen der deutschen EZ (Finanzielle Zusammenarbeit über KFW) gibt es
sieben laufende PPP-Verträge mit den folgenden Unternehmen: Berlin Wasser
International AG, MVV decon GmbH, WINGOC (Pty) Ltd., Biwater Holdings
Limited, ATUSA AG, Societé ECOTI und Chorezm Obi Hayet (siehe Anlage 1).
Darüber hinaus wurden im Rahmen des Programms develoPPP.de im
Wassersektor seit 2009 zwölf Entwicklungspartnerschaften initiiert (siehe Anlage 2).
16. Nach welchen Kriterien werden die an von der Bundesregierung
unterstützten Public Private Partnerships beteiligten Firmen ausgewählt?
Für Privatsektorbeteiligungen werden von den lokalen Projektträgern
international öffentliche Ausschreibungen durchgeführt. Die deutschen
Durchführungsorganisationen geben zur Qualitätssicherung zu allen wesentlichen
Schritten ihre sogenannte non-objection. Die Vergabeprinzipien sichern einen
transparenten, fairen und die Chancengleichheit aller Teilnehmer wahrenden
Wettbewerb. Eine Bevorzugung von deutschen, europäischen oder lokalen
Unternehmen findet nicht statt. Corporate Governance-Kriterien wie
Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und Antikorruptionsregeln spielen bei der
Vergabe eine Rolle. Ausgeschlossen sind Bieter, die im Land des Auftraggebers
die Regelungen zu Betrug und Korruption verletzt haben, Bieter, die im
Nehmerland mit dem Auftraggeber wirtschaftlich verflochten sind, und staatlich
kontrollierte Unternehmen, die juristisch oder wirtschaftlich nicht selbständig
sind.
Das Programm develoPPP.de der Bundesregierung, ausgeführt von den
Durchführungsorganisationen DEG, GTZ und sequa, bietet Unternehmen die
Möglichkeit, Projektvorschläge im Rahmen von Themenwettbewerben
einzureichen.
Die grundlegenden Kriterien für die Auswahl von Entwicklungspartnerschaften
hierbei sind:
MUSS-Kriterien:
– Bonitätskriterium (Umsatz > 1 Mio. Euro, mehr als zehn Beschäftigte, seit
mindestens drei Jahren erfolgreich am Markt).
– Vereinbarkeit mit entwicklungspolitischen Zielvorgaben des BMZ.
– Mit dem öffentlichen Beitrag wird nicht das Kerngeschäft des
Unternehmens bezuschusst.
– Die Durchführung des Vorschlags ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
– Mit der Durchführung des Vorschlags wurde noch nicht begonnen.
– Ohne einen öffentlichen Beitrag würde der Vorschlag nicht realisiert werden
(Subsidiaritätsprinzip).
SOLL-Kriterien:
– Bewertung des Unternehmens nach fachlicher Erfahrung, regionaler
Erfahrung und dem (geplanten) langfristigen Engagement im Zielland.
– Bewertung des Vorschlags nach Konzept (Plausibilität und Methodik),
Technologie- und Know-how-Transfer, Breitenwirksamkeit, Strukturbildung und
Nachhaltigkeit, Relevanz und Wirkungen, Effizienz.
a) Welchen Einfluss haben das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und die deutschen
Durchführungsorganisationen auf die Auswahl der beteiligten Firmen?
Das BMZ und die Durchführungsorganisationen nehmen über die
Sicherstellung der regelgemäßen öffentlichen Ausschreibung und Erteilung der
„noobjection“ hinaus keinen Einfluss.
Entwicklungspartnerschaften/develoPPP.de: Die jeweilige
Durchführungsorganisation entscheidet im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens auf Grundlage
der o. g. Kriterien.
b) Welchen Einfluss haben die lokalen Partner bei der Auswahl?
Siehe Antwort zu Frage 16a.
Entwicklungspartnerschaften/develoPPP: Die Auswahl der Unternehmen
erfolgt durch die Durchführungsorganisationen. Lokale Partner werden intensiv
in der Umsetzung eingebunden.
c) Wann werden deutsche und europäische Firmen bevorzugt?
Wann werden lokale Unternehmen bevorzugt?
Es werden weder deutsche/europäische noch lokale Firmen bevorzugt.
Entwicklungspartnerschaften/develoPPP: Unternehmen müssen sich im
Rahmen der Wettbewerbe zunächst bewerben. Die Auswahl der Unternehmen/
Projekte erfolgt durch die Durchführungsorganisationen. Lokale Partner werden
– wo möglich – intensiv in der Umsetzung eingebunden.
d) Findet ein internationales Ausschreibungsverfahren statt?
Ein internationales Ausschreibungsverfahren der Partnerregierung findet statt.
Entwicklungspartnerschaften/develoPPP.de: Die develoPPP.de
Ideenwettbewerbe werden bisher vierteljährlich ausgeschrieben und die Bewerbung steht
europäischen Unternehmen offen.
e) Wird Corporate Governance hier berücksichtigt?
Siehe oben.
17. Wie werden Public Private Partnerships der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Wasser- und Sanitärversorgung evaluiert?
a) Wie wird die Beteiligung der Firmen, die in Public Private
Partnerships involviert sind, im Verlauf eines Projekts evaluiert?
b) Welche Indikatoren spielen hierbei eine Rolle?
Die Evaluierung der Vorhaben mit Privatsektorbeteiligung erfolgt nach den
üblichen Evaluierungsverfahren wie bei Vorhaben mit dem öffentlichen Sektor.
Es kommen die fünf Schlüsselkriterien, auf die sich die internationale
Gebergemeinschaft im Development Assistance Committee der OECD geeinigt hat, zur
Anwendung: Relevanz, Effektivität, Effizienz, übergeordnete
entwicklungspolitische Wirkungen, Nachhaltigkeit.
Die Verträge mit privaten Unternehmen beinhalten konkrete Leistungen und
Leistungsindikatoren, die im Vertragsverlauf nachverfolgt werden. Staatliche
Zahlungen sind an die Erfüllung von Leistungsstandards gebunden. Die
deutsche EZ unterstützt die Partner bei der Überwachung der
Vertragsvereinbarungen.
18. Wie viele der privaten Unternehmen in Public Private Partnerships der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Wasser- und Sanitärsektor
sind
a) lokale Unternehmen,
b) aus Deutschland,
c) Tochterunternehmen deutscher Unternehmen,
d) aus anderen Ländern?
Von den in der Antwort zu Frage 15 genannten sieben Verträgen sind zwei
Verträge an lokale Unternehmen vergeben, zwei Verträge an deutsche
Unternehmen bzw. deren Tochtergesellschaften, ein Vertrag an ein Unternehmen eines
anderen Landes sowie zwei Verträge an internationale Konsortien (davon ein
Vertrag an ein deutsch-europäisches Konsortium sowie ein Vertrag an ein
Konsortium aus einem lokalen Unternehmen sowie einem anderen Unternehmen
aus der Region). Siehe Anlage 1.
An den in der Antwort zu Frage 15 genannten zwölf
Entwicklungspartnerschaften sind zehn deutsche und zwei internationale Unternehmen beteiligt. Siehe
Anlage 2.
19. Wie hoch ist dabei jeweils der Anteil kleiner und mittelständischer
Unternehmen (KMU)?
Die Unternehmen werden nicht nach Unternehmensgröße getrennt erfasst.
20. Auf welche Art werden deutsche Firmen an diesen Public Private
Partnerships beteiligt?
Wie in der Antwort zu Frage 16 erläutert findet keine Bevorzugung von
deutschen Unternehmen statt. Deutsche Unternehmen können sich wie alle anderen
Unternehmen an internationalen Ausschreibungen beteiligen.
a) Welche Aufgaben übernehmen sie?
Zu den Aufgaben gehören: Management, Marketing, Design der
Investitionsanlagen, Lieferung, Bau, Betrieb der Anlagen.
b) Gibt es Fälle, in denen deutsche Unternehmen im Rahmen einer
Public Private Partnership dauerhaft als Anbieter von
Versorgungsleistungen involviert werden?
Nein, es handelt sich um auf wenige Jahre befristete Verträge.
21. Auf welche Art werden lokale Firmen an diesen Public Private
Partnerships beteiligt?
Welche Aufgaben übernehmen sie?
Lokale Firmen können sich an internationalen Ausschreibungen beteiligen, in
Arbeitsgemeinschaft oder als alleiniger Anbieter. Eine andere Art der
Einbindung sind Unteraufträge. Die Aufgaben unterscheiden sich nicht von den
Aufgaben internationaler Unternehmen.
22. In wie vielen Fällen werden kommerzielle oder nichtkommerzielle
private Akteure im Rahmen von Public Private Partnerships der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit langfristig, d. h. als dauerhafte Anbieter
von Versorgungsleistungen, im Wassersektor in Partnerländern
involviert?
a) Wie viele davon sind lokale kommerzielle oder nichtkommerzielle
private Akteure?
b) Wie viele sind deutsche und europäische Akteure?
Private Akteure werden derzeit nicht als dauerhafte Anbieter von
Versorgungsleistungen eingebunden. Es handelt sich um auf wenige Jahre befristete Verträge.
23. Auf welche Art und Weise werden deutsche private Unternehmen in
Public Private Partnerships im Wassersektor durch die
Entwicklungszusammenarbeit unterstützt?
Werden die Unternehmen durch öffentliche Mittel finanziell unterstützt?
Deutsche Firmen werden im Rahmen der internationalen Ausschreibung
gleichberechtigt behandelt. Sie werden über die Germany Trade and Invest
frühzeitig über anstehende Ausschreibungen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit informiert.
24. In welchen Bereichen werden im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit im Wasser- und Sanitärsektor Aufträge an private
Unternehmen vergeben?
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit werden in den Bereichen
Consultingleistungen, Bau- und Lieferleistungen sowie im Bereich Management
und Betrieb Aufträge an private Unternehmen vergeben. Zum Beispiel zu den
folgenden Themen:
● Betriebsberatung von Wasser- und Sanitärversorgern
● Beratung im Bereich Personalressourcenmanagement von
Wassersektorinstitutionen
● Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wasserversorgern
● Erstellung von baseline-Studien zur zielgenauen Planung armutsorientierter
Wasser- und Sanitärversorgungsinfrastruktur
● Erstellung von Informationssystemen für Wassersektorinstitutionen
25. Wie viele der privaten Unternehmen, die im Wasser- und Sanitärsektor
Aufträge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit erhalten, sind
a) lokale Unternehmen,
b) aus Deutschland,
c) Tochterunternehmen deutscher Unternehmen,
d) aus anderen Ländern?
Schätzungsweise 63 Prozent aller Auszahlungen im Rahmen der finanziellen
Zusammenarbeit der KfW Bankengruppe gehen an lokale Unternehmen,
29 Prozent an deutsche Unternehmen bzw. deren Tochterunternehmen und
ca. 8 Prozent an internationale Unternehmen.
26. Wie hoch ist dabei jeweils der Anteil kleiner und mittelständischer
Unternehmen (KMU)?
Die Unternehmen werden nicht nach Unternehmensgröße getrennt erfasst.
27. In wie vielen Fällen werden kommerzielle oder nichtkommerzielle
private Akteure im Auftrag der Bundesregierung langfristig, d. h. als
dauerhafte Anbieter von Versorgungsleistungen, im Wassersektor in
Partnerländern involviert?
a) Wie viele davon sind lokale kommerzielle oder nichtkommerzielle
private Akteure?
b) Wie viele sind deutsche und europäische Akteure?
Es findet derzeit keine dauerhafte Einbindung von privaten Unternehmen in die
Erbringung von Versorgungsleistungen statt (siehe Antwort zu Frage 22).
28. Nach welchen Kriterien werden die von der Bundesregierung im
Vergabeverfahren beauftragten Firmen ausgewählt?
a) Welchen Einfluss haben die lokalen Partner bei der Auswahl?
b) Wann werden deutsche und europäische Firmen bevorzugt?
Wann werden lokale Unternehmen bevorzugt?
c) Findet ein internationales Ausschreibungsverfahren statt?
d) Wird Corporate Governance hier berücksichtigt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die German Water Partnership e. V.?
a) Wie viele Firmen aus der German Water Partnership e. V. erhalten
Aufträge durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (bitte
prozentual zum Gesamtvolumen der Aufträge der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit im Wasser- und Sanitärbereich aufschlüsseln)?
b) Um welche Art von Aufträgen handelt es sich dabei, und in welcher
Höhe jährlich werden diese vergeben (bitte aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung unterstützt die German Water Partnership und sieht in ihr
sowohl einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Wasserwirtschaft auf einem internationalen Wachstumsmarkt als auch zur
Unterstützung der umwelt- und entwicklungspolitischen Zielsetzungen in der
internationalen Zusammenarbeit.
Zentrale Aufgabe der German Water Partnership ist die Förderung eines
stärkeren internationalen Engagements der deutschen Wasserwirtschaft sowie eines
gemeinsamen und einheitlichen Auftretens der deutschen Wasserwirtschaft und
Wasserforschung als Partner für die Lösung wasserwirtschaftlicher
Fragestellungen. Die vorhandenen wissenschaftlichen, technischen und institutionellen
Kompetenzen sollen für internationale Aktivitäten gebündelt und gemeinsam
erkennbar strategisch positioniert werden (Bildung von
Innovationspartnerschaften), um die in der Struktur der deutschen Wasserwirtschaft angelegte
Vielfalt von organisatorischen Konzepten und technischen Lösungen als
Alleinstellungsmerkmal und Stärke zu einem Wettbewerbsvorteil auf den
internationalen Märkten zu entwickeln und nutzbar zu machen.
Die Mitgliedschaft von Unternehmen oder Forschungseinrichtungen bei
German Water Partnership ist kein Kriterium bei der Vergabe von Fördermitteln
oder Aufträgen durch die Bundesregierung. Daher erfolgt auch keine getrennte
Erfassung der an Mitgliedsfirmen der German Water Partnership vergebenen
Aufträge.
Anlage 1 – Liste der „Public Private Partnership“-Verträge in der deutschen EZ (Frage 15)
Stand: November 2010
Land Vorhaben Unternehmen/Herkunft
Aserbaidschan Offenes Programm Kommunale
Infrastruktur
Berlin Wasser International AG (deutsches
Unternehmen; Anteilseigner über die
Berlinwasser Holding AG: Land Berlin (50,1
Prozent), Veolia Wasser Deutschland GmbH
(24,95 Prozent; deutsches Unternehmen mit
französischer Muttergesellschaft) und
RWE AG (24,95 Prozent)
Armenien Kommunale Infrastruktur II MVV decon GmbH (deutsches
Unternehmen, Tochtergesellschaft der MVV Energie
AG)
Namibia Abwasserrückgewinnung Windhoek Konsortium mit dem Namen „WINGOC
(Pty) Ltd.“. An dem Konsortium sind die
Unternehmen „Veolia Wasser“ (34 Prozent;
französisch), Berlin Wasser International AG
(33 Prozent; deutsches Unternehmen, siehe
oben) und VA Tech WABAG GmbH
(33 Prozent; Österreich) beteiligt
Nicaragua Sanierung des Managua-Sees/
Komponente Kläranlage
Biwater Holdings Limited (englisches
Unternehmen)
Peru Wasserver- und Abwasserentsorgung
Tumbes
Konsortium mit dem Namen „Aguas de
Tumbes S.A.“ (abgekürzt ATUSA; eine AG).
An dem Konsortium sind die Unternehmen
„Latinaguas“ (eine AG aus Argentinien) und
Concyssa (ebenfalls AG, Peru) beteiligt
Tunesien Verbundfinanzierungsvorhaben
„Hausmülldeponien“
Société ECOTI (Unternehmen aus Tunesien)
Usbekistan Trinkwasserversorgung
Chorezm (Inv.)
Chorezm Obi Hayet, Unternehmen aus
Usbekistan
Anlage 2 – Liste der an Entwicklungspartnerschaften im Wassersektor beteiligten Unternehmen (ab 2009)
Stand: November 2010
DO Name Jahr Land Unternehmen
Sitz des
Unternehmens
GTZ Testing water stewardship
standards in Africa
2010 Kenia Marks and Spencer
plc
International
GTZ Reducing shared water risk: from
footprinting to watershed
sustainability for SABMiller
2009 Afrika überregional SABMiller PLC;
WWF (England)
International
GTZ Befähigung der Stadtverwaltung
und eines Wasserversorgers,
öffentlich private Partnerschaften
anzubahnen
2010 Ukraine Dreberis GmbH Deutschland
DEG Abwasserkontrollsystem Syrien 2010 Syrien aTs
Abwassertechnik
Deutschland
GTZ Wasserverlustreduzierung in
Trinkwassernetzen ausgewählter
Städte Perus
2010 Peru Hermann Sewerin
GmbH
Deutschland
DEG Verbesserung sanitärer
Einrichtungen in Kooperation
mit Behörden
2010 Südafrika Republik Hering GmbH &
Co. KG/
Neuländer-Straße 1/
D-57299 Burbach
Deutschland
GTZ Effiziente Behandlung von
Abwasser industrieller
Schlachtbetriebe der Provinzen
Hubei und Yunnan
2010 China VR BioPlanta GmbH Deutschland
GTZ Guidelines for efficient water
supply management
2009 überregional VAG-Armaturen
GmbH
Deutschland
GTZ Virtuelle Ausbildung zu Bau und
Sanierung von Wasser- und
Abwasserleitungsnetzen
2009 Lateinamerika
überregional
S & P Consult
GmbH
Deutschland
DEG Organisation der Wasser- und
Abwassergebühren im Nahen
Osten
2009 Syrien SIV AG Deutschland
DEG Wasserdesinfektion für
Trinkwasser
2009 Marokko WaterClean GmbH Deutschland
DEG Betriebsoptimierung im
Abwassersektor
2009 Jordanien Nakrour German
Syrian Engineers
GmbH
Deutschland
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]