Ausstieg aus der chirurgischen Ferkelkastration
der Abgeordneten Ina Latendorf, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Pascal Meiser, Victor Perli, Sören Pellmann, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die chirurgische Kastration männlicher Saugferkel darf in Deutschland seit 1. Januar 2021 nur noch unter wirksamer Narkose und Schmerzreduktion erfolgen. Im Hinblick auf die zuvor routinemäßig betäubungslos durchgeführte Praxis ist dies nach Auffassung der Fragestellenden ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz in deutschen Schweineställen. Allerdings stellt die chirurgische Kastration auch unter Betäubung einen medizinisch nicht notwendigen (nichtkurativen) Eingriff dar, welcher mit Risiken für die Tiergesundheit und vermeidbaren Belastungen für das Tier einhergeht. Die Amputation der Hoden wird vor allem aus ökonomischen Gründen durchgeführt, um ein mögliches Risiko von Ebergeruch im Fleisch der Schlachtkörper zu reduzieren. Damit werden nach Auffassung der Fragestellenden neben dem Stress für das Tier auch mögliche negative Folgen wie z. B. Wundinfektionen, nachhaltig reduzierte Tiergesundheit und erhöhter Medikamenteneinsatz (vor allem Antibiotika) in Kauf genommen. Das Risiko von Ebergeruch lässt sich jedoch auch durch andere wirksame Verfahren reduzieren bzw. ausschließen. Die Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) und die Mast unkastrierter Eber stellen nach Ansicht der Fragestellenden unter Berücksichtigung gewisser Managementaspekte praxistaugliche und tierschutzgerechte Alternativverfahren dar.
Bereits im Jahr 2008 haben sich Branchenvertreter in der „Düsseldorfer Erklärung“ zu dem Ziel bekannt, auf die chirurgische Kastration männlicher Ferkel zu verzichten (vgl. http://animal-health-online.de/kastrat/doc/duesseldorf.pdf). Im Jahr 2010 beschrieb die „Brüsseler Erklärung“ das EU-weite Ziel, bis 2012 aus der betäubungslosen und bis 2018 aus der chirurgischen Kastration komplett auszusteigen (vgl. z. B. https://vgt.at/actionalert/ferkelkastration2016/fakten.php). Auch der Abschlussbericht der Zukunftskommission Landwirtschaft (2021) weist auf den nach wie vor bestehenden Bedarf hin und fordert „zur Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung“ eine „konsequente Beendigung nicht kurativer Eingriffe“ (vgl. www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/abschlussbericht-zukunftskommission-landwirtschaft.html).
Im europäischen und internationalen Ausland gibt es viele Beispiele eines erfolgreichen und breiten Verzichts auf die chirurgische Kastration von Ebern. In Deutschland werden trotz der vorhandenen und funktionierenden Alternativverfahren heute noch rund 80 Prozent aller hier geborenen männlichen Ferkel chirurgisch kastriert (vgl. www.tierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Positionspapiere/Landwirtschaft/Ferkelkastration_Alternativmethoden.pdf; Deutscher Bundestag Drucksache 20/8882 S. 7). Viele Ferkelerzeuger würden gerne auf den Eingriff verzichten – im Sinne des Tierschutzes und auch im Hinblick auf die Risiken der Betäubungsverfahren und die eigene psychische Belastung durch die Kastration. Bei fehlender Unterstützung durch ihre Verarbeitungs- und Vermarktungspartner werden sie jedoch in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP das Ziel gesetzt, „nicht-kurative Eingriffe deutlich zu reduzieren“. Im Falle der rein ökonomisch motivierten Ferkelkastration wäre nach Auffassung der Fragestellenden der komplette Ausstieg im Hinblick auf die vorhandenen Alternativen innerhalb eines kurzen Zeitraums realisierbar. Bisher wurden noch keine politischen Schritte zur Reduktion der chirurgischen Ferkelkastration unternommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Plant die Bundesregierung bei der aktuellen Überarbeitung des Tierschutzgesetzes eine Aufhebung der Ausnahme vom Amputationsverbot (§ 6 des Tierschutzgesetzes)?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung unterhalb einer gesetzlichen Neuregelung, um die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP geplanten Schritte zur effektiven Reduktion der chirurgischen Ferkelkastration konkret anzugehen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Juni 2021 unternommen, um die Schweinehalter in Deutschland zu einer uneingeschränkten Akzeptanz und Unterstützung der Alternativverfahren zu bewegen?
Wie berücksichtigt die Bundesregierung, dass ein Verbot der chirurgischen Ferkelkastration auch zu einer geringeren Klimabelastung führen wird, was nach Ansicht der Fragestellenden im Hinblick auf die dringend notwendige Reduktion von Treibhausgasen aus der Landwirtschaft angestrebt werden sollte?
In welcher Form und Intensität setzt sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene und insbesondere bei der aktuell anstehenden Überarbeitung der europäischen Tierschutzrechtsakte vor dem Hintergrund immer noch vorhandener Intransparenz bei Schweineimporten für einen baldigen Ausstieg aus der chirurgischen Ferkelkastration ein (bitte für die letzten drei Jahre nach politischer Ebene, Anzahl und Form der Kontaktaufnahme aufschlüsseln)?