Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Dr. Gesine Lötzsch,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/8883 –
Ausstieg aus dem Tierversuch
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Regierungsparteien SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten in
ihren Programmen zur Bundestagswahl jeweils explizit den Ausstieg aus dem
Tierversuch als Zielsetzung verankert. Im Rahmen der
Koalitionsverhandlungen wurde im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP lediglich eine Reduktionsstrategie festgeschrieben.
Bei der jetzigen Überarbeitung des Tierschutzgesetzes ist aber noch nicht
einmal vorgesehen, die derzeit noch bestehenden Verstöße gegen geltendes EU-
Recht auszumerzen. Eine vollumfänglich korrekte Umsetzung der
Mindestanforderungen der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht ist nach Ansicht
der Fragestellerinnen und Fragesteller vor dem Hintergrund des Staatsziels
Tierschutz dringend geboten – nur mit der Beseitigung der Defizite und
Verstöße wird nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller endlich für
Genehmigungsbehörden wirkliche Handlungsfähigkeit und Rechtssicherheit
geschaffen.
Zahlreiche Länder haben bereits Konzepte vorgelegt, die den Ausstieg aus
dem Tierversuch im Fokus haben (
www.ausstieg-aus-dem-tierversuch.de/vorb
ilder). Den Anfang machten 2016 die Niederlande, indem zunächst eine
Beendigung der regulatorischen Tierversuche angestrebt wird. Inhalt sind zudem
ein Zehnjahresplan für alle Forschungszweige, die ihre jeweiligen speziellen
Anforderungen haben (z. B. Grundlagenforschung), die nachträgliche
Effizienzbewertung von Tierversuchen sowie die schnellere Validierung
tierversuchsfreier Methoden (Überblick über alle Ausstiegs-Strategien: Julia
Radzwill: Weltweite Konzepte zum Übergang zu tierversuchsfreier
Forschung. Ärzte gegen Tierversuche, 23. Juni 2022,
www.aerzte-gegen-tierversu
che.de/de/tierversuche/stellungnahmen/3331-weltweite-konzepte-zum-ueberg
ang-zu-tierversuchsfreier-forschung).
Die US-amerikanische Umweltbehörde EPA stellte 2020 einen konkreten
Arbeitsplan vor, mit dem Ziel eines Verbots der Giftigkeitstests mit Säugetieren
bis 2035. Die Strategie zum Erreichen dieses Ziels ist die Erforschung und
Förderung tierfreier Methoden bei gleichzeitiger Verringerung der
Finanzierung von Tierversuchen aus Steuergeldern (
www.invitrojobs.com/index.php/d
e/neuigkeiten/news-archiv/item/4765-epa-stellt-arbeitsplan-zur-schrittweisen-r
eduktion-von-tierversuchen-fuer-die-risikobewertung-von-chemikalien-vor).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9066
20. Wahlperiode 02.11.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 26. Oktober 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Eine tierversuchsfreie, humanrelevante Methode der Medikamententestung
liegt zum Beispiel in der Verwendung von Multi-Organ-Chips, die bereits
heute Toxizität von Stoffen für den Menschen besser voraussagen können als im
Tierversuch möglich (Skardal A, Aleman J, Forsythe S, Rajan S, Murphy S,
Devarasetty M, Pourhabibi Zarandi N, Nzou G, Wicks R, Sadri-Ardekani H,
Bishop C, Soker S, Hall A, Shupe T, Atala A. Drug compound screening in
single and integrated multi-organoid body-on-a-chip systems. Biofabrication.
2020 Feb 26;12(2):025017.). In den USA ermöglicht ein neues Gesetz seit
Ende 2022 der US-amerikanischen Behörde für Lebens- und Arzneimittel
(FDA), neue Medikamente zuzulassen, ohne dafür Daten aus Tierversuchen
anzufordern.
In Großbritannien (2015 und 2020) sieht die UK Roadmap eine schnellere
Entwicklung u. a. von Medikamenten und (Agro-)Chemikalien mittels
tierfreier Methoden vor. Die Alliance for Human Relevant Science sieht zusätzlich
ein methodisches Training für Wissenschaftler sowie regulatorische
Änderungen als nötig an (gov.uk: Non-animal technologies in the UK: a roadmap,
strategy and vision, 10. November 2015).
Der Nationale Ausschuss für Versuchstiere in Norwegen empfahl 2020 dem
Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung, dass auf der Basis des
Niederlande-Konzepts ein Ausstiegsplan für Norwegen entwickelt werden soll
(Ärzte gegen Tierversuche: Norwegen: Ausschuss empfiehlt Ausstiegsplan,
Pressemitteilung, 14. Oktober 2020).
In einem Zukunftsplan der schwedischen Regierung heißt es 2021, dass das
Land Weltführer auf dem Gebiet der tierversuchsfreien Forschung werden
kann. Kurz darauf gab das Karolinska-Institut ein Diskussionspapier heraus,
das auf einen Paradigmenwechsel abzielt und den Tierversuch nicht länger als
Goldstandard definiert (Regeringens Proposition 2020/21:60: Forskning,
frihet, framtid – kunskap och innovation för Sverige. 17. Dezember 2020;
Karolinska Institutet: Att kommunicera om nya metoder utan djurförsök. 02/2021).
Botulinumtoxin ist ein Bakteriengift, das vom Bakterium Clostridium
botulinum gebildet wird. Das Toxin blockiert die Signalübertragung vom Nerv zum
Muskel. Es kommt zu Muskellähmungen. Bei einer Vergiftung wird der
Atemmuskel gelähmt. Der Tod erfolgt durch Ersticken. In starker Verdünnung wird
sich diese Eigenschaft bei der Behandlung verschiedener neurologischer
Erkrankungen zunutze gemacht (Katy Taylor, Corina Gericke, Laura Rego
Alvarez: Botulinum Toxin Testing on Animals is Still a Europe-Wide Issue.
ALTEX 2019;36(1):81-90,
www.altex.org/index.php/altex/article/view/1138/
1236). Botulinumtoxinprodukte werden als Arzneimittel vom Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berlin zugelassen. Ein
Großteil der Anwendung erfolgt im kosmetisch-ästhetischen Bereich, z. B. zur
Behandlung von mimischen Falten.
Botox-Marktführer Allergan hat 2011 eine behördliche Zulassung für eine
Zell-kulturmethode zur Testung seiner Botox-Produkte erhalten. Die
Frankfurter Firma Merz erhielt im November 2015 eine Zulassung für eine
selbstentwickelte Zellkulturmethode. Auch der französische Hersteller Ipsen hat 2018
eine Zulassung in der EU und der Schweiz für einen zellbasierten Test
bekommen. Botox-Tierversuche sind damit jedoch noch nicht auf null reduziert. Die
Firma Sloan Pharma hat 2019 LD50-Tests an 46 800 Mäusen genehmigt
bekommen (Ärzte gegen Tierversuche: Immer noch kein Ende der qualvollen
Botox Tierversuche an Mäusen. Pressemitteilung, 30. Juni 2020).
Aus der Datenbank AnimalTestInfo des Bundesinstituts für Risikobewertung
(BfR) geht hervor, dass im Jahr 2021 Botox-Tierversuche an 22 440 Mäusen
im Rahmen des Projektes „Toxizität bei einmaliger Verabreichung
(Botulinum-Toxin Typ A, Bestimmung der Wirksamkeit des Wirkstoffs gemäß Ph.
Eur.)“ zu regulatorischen Zwecken und Routineproduktion genehmigt worden
sind, obwohl tierversuchsfreie Verfahren verfügbar und im Europäischen
Arzneibuch festgeschrieben sind (EDQM – European Directorate for the Quality
of Medicines: Botulinumtoxin Typ A zur Injektion. Europäisches Arzneibuch,
9. Ausgabe, 6. Nachtrag. Monografie Nummer 9.6/2113;
www.animaltestinf
o.de).
In Deutschland werden nach Schätzungen eines Vereins gegen Tierversuche
99,x Prozent öffentliche Fördergelder für Tierversuche bereitgestellt, dagegen
lediglich 0,y Prozent für tierversuchsfreie Forschung (
www.aerzte-gegen-tierv
ersuche.de/images/pdf/forschungsfoerderung.pdf). Diesem Ungleichgewicht
sollte nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller entgegengewirkt
werden, um der innovativen, humanrelevanten tierversuchsfreien Forschung
Vorschub zu leisten.
Im Juni 2021 kündigte die Europäische Kommission an, den Pyrogentest am
Kaninchen (Rabbit Pyrogen Test) auslaufen zu lassen, indem er aus dem
Europäischen Arzneibuch innerhalb von fünf Jahren gestrichen wird. Bei diesem
Routinetest, der für injizierbare Medikamente wie Impfstoffe sowie
Infusionslösungen regelmäßig durchgeführt wird, wird Kaninchen eine Testsubstanz in
eine Ohrvene gespritzt, um festzustellen, ob sie Fieber entwickeln. Ein
tierversuchsfreier Test (MAT) ist bereits seit 2009 im Europäischen Arzneibuch
enthalten (
www.edqm.eu/en/-/european-pharmacopoeia-to-put-an-end-to-the-rab
bit-pyrogen-test). Diese Entwicklung ist nach Ansicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller sehr erfreulich, jedoch ist ein anderer Pyrogentest, der mit
Tierleid einhergeht, immer noch Standard: der Limulus-Amöbozyten-Lysat-
Test (LAL). Für diesen Test werden Pfeilschwanzkrebse aus dem Meer
gefangen, in Labore transportiert, wo ihnen ein Drittel ihres blauen Blutes abgezapft
wird, aus dem die Amöbozyten für den Test gewonnen werden. Etwa 10 bis
30 Prozent der 500 000 gefangenen Tiere sterben dabei. Die überlebenden
werden wieder ins Meer entlassen. Dabei kann anstelle des LAL-Tests
ebenfalls der MAT eingesetzt werden. Zudem ist ein weiterer synthetischer Test
anstelle des LAL-Tests seit 2021 im Europäischen Arzneibuch zugelassen: der
rFC-Test (Maloney T. et al. Saving the horseshoe crab: A synthetic alternative
to horseshoe crab blood for endotoxin detection. PLOS Biology 2018; 16(10):
e2006607.
www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/fuer-experten/fachthemen/so
nstige-fachthemen/lal-test-das-leid-der-pfeilschwanzkrebse-trotz-
vorhandenertierfreier-testmethoden).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Den rechtlichen Rahmen im Bereich der Haltung und Verwendung von
Versuchstieren setzt die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für
wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (EU-Versuchstierrichtlinie). Die Richtlinie
war im Jahr 2013 durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes und den Erlass
der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen
wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tiere (Tierschutz-Versuchstierverordnung)
in nationales Recht umgesetzt worden. Diese Umsetzung war von der
Europäischen Kommission allerdings als unzureichend kritisiert und ein
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden. Um die vollumfängliche Umsetzung der
EU-Versuchstierrichtlinie sicherzustellen und eine Klageerhebung beim
Europäischen Gerichtshof zu verhindern, wurde eine Überarbeitung und
Konkretisierung der nationalen Regelungen zum Schutz von Versuchstieren
vorgenommen. Diese ist durch das Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Schutz
von Versuchstieren und durch die Verordnung zur Änderung der Tierschutz-
Versuchstierverordnung und der Versuchstiermeldeverordnung im Jahr 2021
erfolgt. Daraufhin hat die Europäische Kommission im August 2022 das
Vertragsverletzungsverfahren beendet und die vollumfänglich richtlinienkonforme
Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in Deutschland anerkannt.
Im Hinblick auf die angesprochene Förderung von Alternativmethoden zum
Tierversuch ist darüber hinaus noch Folgendes mitzuteilen: Bei der
Europäischen Arzneimittel-Agentur existieren verschiedene Initiativen zur Förderung
der Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch bzw. zur Reduktion
von Tierversuchen. Die 3Rs Working Party ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe
des Ausschusses für Humanarzneimittel und des Ausschusses für
Tierarzneimittel. Sie berät diese Ausschüsse in allen Fragen, die den Einsatz von Tieren
bei der Prüfung von Arzneimitteln betreffen, wobei der Schwerpunkt auf der
Anwendung des 3R-Prinzips (Reduce, Replace, Refine) liegt. Ferner findet in
der „Non-Clinical and New Approach Methodologies European Specialised
Expert Community” ein Austausch zwischen Expertinnen und Experten und
eine Beratung bezüglich neuer Methoden, insbesondere der Entwicklung von
Alternativmethoden zum Tierversuch, statt. In beiden Initiativen leisten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Bundesoberbehörden wichtige
Zuarbeit. Ebenso rückt auf internationaler Ebene bei der Entwicklung der ICH
(International Council for Harmonisation of Technical Requirements for
Pharmaceuticals for Human Use) Guidelines verstärkt 3R in den Vordergrund; auch
hier sind Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung involviert. Auf
nationaler Ebene bringen diese sich auf verschiedenen Ebenen und in
unterschiedlichen Gremien ein, die die Entwicklung von Alternativmethoden zum
Tierversuch im Fokus haben bzw. schwerpunktmäßig bearbeiten. Die Arbeit in
den verschiedenen Netzwerken wird kontinuierlich unterstützt und ausgebaut,
um insbesondere auch einen direkten Austausch zwischen Vertreterinnen und
Vertretern der Arzneimittelzulassungsbehörden und den jeweiligen
Entwicklerinnen und Entwicklern alternativer Testmethoden zu gewährleisten.
1. Verfolgt die Bundesregierung Pläne, um den vollständigen Ausstieg aus
dem Tierversuch mit konkreten zeitlichen Meilensteinen in die Wege zu
leiten, wenn ja, welche konkreten Schritte und Zielsetzungen
einschließlich Zeit- und Maßnahmenplan sind vorgesehen, und wenn nein, warum
nicht?
2. Sofern eine bloße Reduktionsstrategie verfolgt wird, welche konkreten
Schritte und Zielsetzungen einschließlich Zeit- und Maßnahmenplan sind
hier angedacht?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung wird die laufende Legislaturperiode nutzen, um im
Tierschutzbereich wesentliche Fortschritte zu erreichen. Der Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP von 2021 bis 2025 ist
dabei Leitplanke und Wegweiser. Ein wichtiges Vorhaben ist die Förderung von
Alternativmethoden zum Tierversuch mit dem Ziel, die Zahl der eingesetzten
Versuchstiere weiter zu reduzieren. Zur Erreichung dieses Ziels bedarf es aus
Sicht der Bundesregierung weiterer kontinuierlicher Anstrengungen,
insbesondere im Bereich der Entwicklung geeigneter Methoden und deren Umsetzung
in der Praxis.
Zu beachten ist, dass in Bezug auf Tierversuche detaillierte und eng gefasste
rechtliche Regelungen existieren. Auf europäischer Ebene setzt die EU-
Versuchstierrichtlinie den rechtlichen Rahmen. Die Mitgliedstaaten dürfen nach
der Richtlinie keine neuen strengeren nationalen Regelungen erlassen. Neue
tierschutzrechtliche Anforderungen im Bereich der Anwendung von
Alternativmethoden in der Praxis würden zu einer Verschärfung des nationalen Rechts
führen und wären daher nicht zulässig.
Im Rahmen der dargestellten tierschutzrechtlichen Vorgaben arbeitet die
Bundesregierung derzeit an einem strategischen Ansatz zur Reduzierung der Zahl
der verwendeten Versuchstiere in Deutschland, mit dem die oben genannten
Anstrengungen, insbesondere im Bereich der Entwicklung geeigneter
Alternativmethoden zum Tierversuch und deren Umsetzung in der Praxis,
kontinuierlich vorangebracht werden. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen und Aktivitäten
zur Verstärkung der Entwicklung und Etablierung von Alternativmethoden zum
Tierversuch sowie deren Einsatz in der Praxis.
3. Hat die Bundesregierung zu der Tatsache, dass 2021 Tierversuche an
22 440 Mäusen für die Testung von Botulinumtoxin zu regulatorischen
Zwecken genehmigt worden sind, obwohl tierversuchsfreie Verfahren
verfügbar sind, eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja, welche?
a) In welchem Bundesland und in welchem Labor werden diese Tests
nach Kenntnis der Bundesregierung vorgenommen?
b) Welche Firma hat diese Tierversuche nach Kenntnis der
Bundesregierung beantragt, und welche Behörde hat sie nach Kenntnis der
Bundesregierung genehmigt?
c) Welche Begründung hat diese Firma in ihrem Antrag nach Kenntnis
der Bundesregierung vorgebracht, Tierversuche durchzuführen,
anstatt tierversuchsfrei zu testen?
Die Fragen 3 bis 3c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die tierschutzrechtlichen Vorgaben sehen vor, dass jedes Versuchsvorhaben
einer behördlichen Prüfung im Hinblick auf die Unerlässlichkeit, ethische
Vertretbarkeit und auf Möglichkeiten der Belastungsminderung für die
eingesetzten Tiere unterzogen wird. Für den Vollzug der tierschutzrechtlichen
Anforderungen und damit auch für die Genehmigung von Tierversuchen sind die
Behörden der Länder zuständig. Diese prüfen in jedem Einzelfall die Zulässigkeit
der beantragten Versuchsvorhaben auf der Grundlage der Bestimmungen des
Tierschutzrechts. Bei der behördlichen Prüfung eines Tierversuchsantrags, aber
auch im Verlauf der Planung eines Tierversuchsvorhabens durch die
Antragstellenden, sind verschiedene Kriterien zu beachten. So müssen Antragstellende
unter anderem wissenschaftlich begründet darlegen, dass ein geplantes
Versuchsvorhaben zum Erreichen eines zulässigen Zwecks unerlässlich ist und der
verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden
kann. Dort, wo Alternativmethoden an die Stelle von Tierversuchen treten
können, müssen sie demnach auch angewendet werden. Ein Tierversuch darf nur
genehmigt werden, wenn alle Voraussetzungen gemäß Tierschutzrecht
vorliegen und die einschlägigen Anforderungen erfüllt werden.
Die Zahlen der verwendeten Versuchstiere werden von den nach Landesrecht
zuständigen Behörden entsprechend der Versuchstiermeldeverordnung in
anonymisierter Form übermittelt. Demnach liegen der Bundesregierung lediglich
Angaben über die Anzahl, Art und Herkunft der verwendeten Wirbeltiere oder
Kopffüßer, nicht aber über einzelne Versuchstiereinrichtungen oder deren
Aktivitäten, vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. „Tierversuche für Botox“ auf Bundestagdrucksache
20/3296 verwiesen.
4. Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das Europäische
Arzneibuch sowohl tierversuchsfreie Testmethoden zur Chargenprüfung
von Botox beinhaltet als auch den LD50-Test an Tieren verankert, bei
der Europäischen Arzneibuchkommission EDQM darauf hinwirken, dass
der Botox-Tierversuch aus den Regularien gestrichen wird?
Im Jahr 2021 wurden auf Initiative des Bundesinstitutes für Arzneimittel und
Medizinprodukte die Monografien „Botulinumtoxin Typ A zur Injektion“ und
„Botulinumtoxin Typ B zur Injektion“ des Europäischen Arzneibuchs
überarbeitet, um den Tierschutzgedanken zu stärken und den aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu berücksichtigen. Arzneimittelchargen, die
Botulinumtoxin Typ A (BoNT/A) enthalten, werden mittlerweile durch die
Anwendung eines tierversuchsfreien Alternativtests für den europäischen Markt
freigegeben. Da keine Referenzmethode verfügbar ist, erfolgte die
Entwicklung, Validierung und Etablierung der Alternativtests produktspezifisch von
jedem Hersteller und ist daher auch nicht zwischen den verschiedenen
Herstellern übertragbar. Aufgrund der fehlenden Referenzmethode zur Bestimmung
der Aktivität von BoNT/A ist eine Streichung des Lethal Dose 50 (LD50)-Tests
aus dem Europäischen Arzneibuch derzeit nicht möglich.
Die zuständige Bundesoberbehörde wird sich in den zuständigen Gremien des
Europäischen Direktorats für die Qualität von Arzneimitteln weiterhin dafür
einsetzen, den LD50-Tierversuch aus dem Europäischen Arzneibuch zu
streichen.
5. Wird sich die Bundesregierung für ein EU-weites Tierversuchs- und ein
Vermarktungsverbot für an Tieren getestete Botulinumtoxinprodukte
einsetzen?
6. Wird die Bundesregierung eine rechtliche Überprüfung dahingehend
vornehmen, inwieweit die Herstellerfirmen von Botulinumtoxinpräparaten
bei der Nichtanwendung der im Europäischen Arzneibuch
aufgenommenen sogenannten Alternativverfahren ggf. gegen geltendes Recht
verstoßen?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Tierversuche für Botox“ auf Bundestagdrucksache 20/3296
verwiesen.
7. Befürwortet die Bundesregierung eine Umschichtung öffentlicher Gelder
aus Tierversuchen in die tierversuchsfreie Forschung?
8. Gedenkt die Bundesregierung, eine Umverteilung der Subventionen in
Richtung der tierversuchsfreien Forschung aktiv vorzunehmen?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Darstellung der Mittel, die laut Bundeshaushalt speziell für die Forschung
unter Verwendung von Tieren und ohne Tiere zur Verfügung standen, ist nicht
möglich. Es wird nicht gesondert erhoben, welcher Anteil der Ausgaben für
tierversuchsfreie bzw. tierversuchsbehaftete Forschung zur Verfügung gestellt
wird. Daher ist auch eine Umschichtung oder Umverteilung der Mittel nach
diesen Kategorien nicht umsetzbar.
Im Übrigen vergibt die Bundesregierung – anders als bei der Vergabe von
Mitteln mit dem Zweck der Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch
oder von Methoden zur Reduzierung bzw. Minimierung der Zahl und/oder der
Belastung der verwendeten Tiere – keine Mittel, die die Durchführung von
Tierversuchen fördern sollen. Vielmehr werden Projekte gefördert, die
vielfältigen Zwecken dienen, zu deren Erreichen teilweise Tierversuche erforderlich
sind.
9. Wann und wie wird die Bundesregierung ggf. eine Neuausrichtung der
Fördermaßnahmen für tierversuchsfreie Forschung vornehmen?
Ein wichtiges Vorhaben der Bundesregierung ist es, die Erforschung und
Anwendung von Alternativmethoden zum Tierversuch zu fördern. Ziel ist, die
Zahl der im Rahmen von Tierversuchen eingesetzten Tiere schnellstmöglich zu
reduzieren. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass der
Versuchstierbereich bereits umfassend tierschutzrechtlich geregelt ist. Damit bietet sich sehr
wenig Spielraum für die Umsetzung entsprechender regulativer Maßnahmen in
diesem Bereich. Dies trifft auch auf die Anforderungen an den Ersatz von
Tierversuchen durch Alternativmethoden bzw. die Reduzierung der Tierzahlen in
Versuchen zu. Vor diesem Hintergrund wird das größte Potential zur
Reduzierung der Zahl verwendeter Versuchstiere in der Intensivierung der Förderung
der Entwicklung und des Einsatzes von Alternativmethoden zum Tierversuch
gesehen.
So fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im
Rahmen der Förderrichtlinie „Alternativmethoden zum Tierversuch“ seit 1980
jährlich verschiedene Forschungsansätze, die Tierversuche vollständig ersetzen
(Replace), die Anzahl der verwendeten Tiere minimieren (Reduce) bzw. die
Belastung für die Tiere minimieren (Refine) sollen. Es wurden bisher mehr als
680 Projekte mit 220 Mio. Euro gefördert. Zusätzlich werden auch in
themenoffenen Bekanntmachungen des BMBF (z. B. GO-Bio, GO-Bio initial, KMUi-
Biomedizin) Projekte gefördert, die sich mit der Entwicklung von
tierversuchsfreien Methoden wie zum Beispiel Organ-on-a-chip beschäftigen. Ergänzend
zur genannten Projektförderung stellt das BMBF Mittel für die im Jahr 2022
gestartete Vernetzungsplattform „Bundesnetzwerk 3R“ (abrufbar unter
https://w
ww.bundesnetzwerk-3r.de) zur Verfügung.
Die Fördermaßnahme „Alternativmethoden zum Tierversuch“ wurde im Jahr
2021 neu aufgelegt. Dabei wurde ein verstärkter Fokus auf eine effiziente
Verwertungsstrategie und die nachhaltige Implementierung neuer Methoden gelegt.
Die langjährige Erfahrung in der Forschungsförderung zeigte, dass es
zusätzlicher Aktivitäten bedarf, um eine höhere Akzeptanz und daraus resultierend
eine verstärkte Verbreitung geeigneter Alternativmethoden zum Tierversuch in
der Anwendung zu erlangen. Dies wurde im Rahmen der Neuausrichtung der
Fördermaßnahme berücksichtigt.
Die Bundesregierung steht im steten Austausch mit der Wissenschafts- und
Forschungsgemeinschaft, um Entwicklungen, Ansätze und Fragestellungen
aufzugreifen und entsprechende Technologien für Alternativmethoden zum
Tierversuch zu fördern.
10. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass in deutschen
Laboren in Zukunft nicht mehr der auf Tierleid basierende LAL-Test, sondern
ausschließlich tierversuchsfreie Tests eingesetzt werden?
11. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass der LAL-Test aus
dem Europäischen Arzneibuch gestrichen wird?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Januar 2021 trat das neue Kapitel des Europäischen Arzneibuches 2.6.23 in
Kraft, wonach der Bakterielle Endotoxintest als Alternative zu klassischen, auf
Limulus-Amöbozyten-Lysat (LAL) basierenden Methoden zum Nachweis von
Endotoxinen verwendet werden kann. Die zuständigen Bundesoberbehörden
setzen sich bei der Revision von Monographien des Europäischen Arzneibuchs
für eine Anwendung des 3R-Prinzips sowie die Reduktion von Tierversuchen
ein.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung bereits mehrfach Forschungsprojekte
gefördert, die sich mit tierversuchsfreien Ersatzmethoden für den Rabbit
Pyrogen Test und den genannten LAL-Test beschäftigen. Aktuell wird
beispielsweise ein entsprechendes Projekt des Paul-Ehrlich-Institutes gefördert. Ob und
inwieweit tierversuchsfreie Ersatzmethoden für den LAL-Text zum Einsatz
kommen können, wird im konkreten Einzelfall entschieden. In diesem
Zusammenhang wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 3c verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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