Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Leye, Dr. Gesine Lötzsch,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/8891 –
Förderprogramm „Zukunftsfonds Automobilindustrie“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zur Unterstützung des Transformationsprozesses in der Automobilindustrie
hat die „Zukunftsfonds Automobilindustrie“ mit 1 Mrd. Euro Fördermitteln
für die Jahre 2021 bis 2025 beschlossen. Die Ausgestaltung des Fonds beruht
auf den Empfehlungen eines Expertenausschusses, der für diesen Zweck
eingerichteten wurde.
Im Rahmen des „Zukunftsfonds Automobilindustrie“
– werden 340 Mio. Euro für ein „Transfergesamtkonzept“ zur Verfügung
gestellt. Dies umfasst die Einrichtung regionaler
„Transformationsnetzwerke“, welche die relevanten Akteure vor Ort zusammenbringen und
regionale Transformationsstrategien entwickeln sollen. Zudem sollen
„Transformations-Hubs“ gefördert werden, deren Ziel es ist, den Wissenstransfer
in bestimmten Themenbereichen und Wertschöpfungsketten insbesondere
hin zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu verbessern. „In
sogenannten Transformationsprojekten können die gewonnenen
Erkenntnisse der KMU in die Praxis umgesetzt werden“ (
https://www.bmwk.de/R
edaktion/DE/Downloads/I/infopapier-massnahmen-des-bmwi-fur-eine-nac
hhaltige-und-digitale-mobilitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=1), heißt
es weiter in dem Förderkonzept;
– sind weitere 340 Mio. Euro für die Digitalisierung der Automobilindustrie
eingeplant;
– sollen 320 Mio. Euro in die Stärkung nachhaltiger Wertschöpfungsketten
der Mobilität der Zukunft fließen, sprich in den Ausbau der
Kreislaufwirtschaft in der Elektromobilproduktion und der Produktion von E-Antrieben
und Brennstoffzellen;
– soll die Entwicklung neuer Weiterbildungskonzepte in den Bereichen der
Mobilität der Zukunft ebenfalls gefördert werden, um die Beschäftigten
für die Transformation bestmöglich vorzubereiten.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9163
20. Wahlperiode 08.11.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 31. Oktober 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im Rahmen des „Transfergesamtkonzepts“ sind 27 Transformationsnetzwerke
gegründet worden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) stellt eine Auflistung sowie eine Karte zur Übersicht zur Verfügung
(
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/forderprojekte-der-transformatio
ns-netzwerke.pdf?__blob=publicationFile&v=3;
www.bmwk.de/Redaktion/D
E/Downloads/C-D/cnf-gestartete-tnw.pdf?__blob=publicationFile&v=5).
Zudem werden nach Angabe des BMWK 11 „Transformations-Hubs“
gefördert (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/transformations-hubs.pdf
?__blob=publicationFile&v=4).
Die Transformationsnetzwerke sollen auf der Mitarbeit einer großen
Bandbreite regionaler Akteurinnen und Akteure fußen. „Als relevante Akteurinnen
und Akteure werden demnach angesehen: Unternehmen, insbesondere KMU
und deren Beschäftigte, Beschäftigtenverwaltung, Gewerkschaften,
Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsförderer und Kammern,
öffentliche Verwaltungen, Verbände und Vereine, Körperschaften des öffentlichen
Rechts, insbesondere Kommunen, sowie Akteurinnen und Akteure der
Zivilgesellschaft“ (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/foerderbekanntmac
hung-transformationsstrategien-regionen-fahrzeug-zulieferindustrie.pdf?__blo
b=publicationFile&v=1; S. 1). In anderen Worten, die
Transformationsnetzwerke sollen einen sozialpartnerschaftlichen Ansatz verfolgen.
Die Fragestellenden wundern sich, dass es bisher keine Informationen darüber
zu geben scheint, ob das Förderprogramm weitergeführt werden soll, noch
wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Die Fragestellenden möchten
wissen, auf Basis welcher Kriterien die Bundesregierung das Förderprogramm
evaluiert und über dessen Fortführung entscheidet.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat im Jahr 2021 den Zukunftsfonds Automobilindustrie
ins Leben gerufen, um die mittel- und langfristigen Herausforderungen der
Automobilindustrie zu adressieren. Der Zukunftsfonds hat für die Jahre 2021
bis 2025 ein Volumen von 1 Mrd. Euro. Dieser wurde jedoch mit der
Haushaltsanmeldung für das Jahr 2022 auf die beteiligten Ressorts
(Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesministerium für Arbeit und
Soziales, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für
Digitales und Verkehr) aufgesplittet. Der Fachtitel zum Zukunftsfonds
(0901/ 686 11) wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) geführt. Dieser umfasst in der heutigen Form vor allem die Mittel für
die Förderinstrumente der regionalen Transformationsnetzwerke und
Transformationshubs. Die dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),
dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie im BMWK
zugewiesenen Mittel werden in dem jeweiligen Ressort eigenverantwortlich
bewirtschaftet.
1. In welcher Höhe sind bisher Mittel aus dem „Zukunftsfonds
Automobilindustrie“ abgeflossen (bitte nach Jahr, Höhe gesamt und Höhe je
Förderbereich – Transfergesamtkonzept, Digitalisierung der
Automobilindustrie, Ausbau der Kreislaufwirtschaft und Weiterbildungskonzepte –
aufschlüsseln)?
Mittelabfluss Tausend Euro 2020 2021 2022 2023 Gesamt
Transfergesamtkonzept 0 0 8.088 26.483 34.571
Digitalisierung der
Automobilindustrie
0 1.169 6.235 29.331 36.735
Ausbau der Kreislaufwirtschaft 0 2.669 8.428 7.615 18.712
Weiterbildungskonzepte 0 0 469 13.923 14.392
Gesamt 0 3.838 23.220 77.352 104.410
2. Mit welcher Mittelabflusshöhe rechnet die Bundesregierung bis 2025
bzw. bis zum Auslaufen des Förderprogramms (bitte nach Jahr, Höhe
gesamt und Höhe je Förderbereich – Transfergesamtkonzept,
Digitalisierung der Automobilindustrie, Ausbau der Kreislaufwirtschaft und
Weiterbildungskonzepte – aufschlüsseln)?
Dazu liegen der Bundesregierung aktuell keine fundierten Zahlen vor.
Mittelabflüsse aus dem Förderprogramm sind nur sehr bedingt voraussehbar und
können daher nicht sinnvoll prognostiziert werden.
3. Mit welchem Betrag wurden die einzelnen Transformationsnetzwerke
bisher gefördert, bzw. in welcher Höhe sind Förderzusagen erteilt
worden (bitte nach Transformationsnetzwerk und abgeflossener sowie
zugesagter Zuwendungshöhe aufschlüsseln)?
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Akronym
Mittelabfluss 2022
in Euro
Mittelabfluss 2023
in Euro
Bewilligungssumme
2023 in Euro
Bewilligungssumme
2024 in Euro
Bewilligungssumme
2025 in Euro
Zuwendung in Euro
Durchschnittliche
Bearbeitungsdauer in Tagen
Eingangsdatum
Bewilligungsdatum
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4. Mit welcher Mittelabflusshöhe rechnet die Bundesregierung bis 2025
bzw. bis zum Auslaufen des Förderprogramms im Bereich der
Transformationsnetzwerke insgesamt, und welche Mittelhöhe hatte sie
ursprünglich dafür veranschlagt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Mittelabflüsse aus dem Förderprogramm sind nur sehr bedingt voraussehbar
und können daher nicht sinnvoll prognostiziert werden. Deshalb wurden nur die
bewilligten Zuwendungen bis zum Jahr 2025 angegeben.
5. Mit welchem Betrag wurden die einzelnen Transformations-Hubs bisher
gefördert, bzw. in welcher Höhe sind Förderzusagen erteilt worden (bitte
nach Transformations-Hub und abgeflossener sowie zugesagter
Zuwendungshöhe aufschlüsseln)?
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Mittelabfluss 2023
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Bewilligungssumme
2023 in Euro
Bewilligungssumme
2024 in Euro
Bewilligungssumme
2025 in Euro
Zuwendung in Euro
Durchschnittliche
Bearbeitungsdauer in Tagen
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Bewilligungsdatum
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6. Welche „Transformationsprojekte“ sind im Förderbereich des
„Transfergesamtkonzepts“ bisher entstanden, und welche Projekte werden in
welcher Höhe in diesem Rahmen gefördert (bitte nach
Zuwendungsempfänger, Höhe der Zuwendung, Datum der Bewilligung und
Kurzbeschreibung des Projekts aufschlüsseln)?
a) Wie verteilen sich diese Projekte auf die einzelnen Förderregionen?
b) Haben DAX-Unternehmen in diesem Rahmen Zuwendungen
erhalten, und wenn ja, welche, und in welcher Höhe?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Das für eine Umsetzung zeitlich nachgelagerte Thema Transformationsprojekte
wurde von der Bundesregierung nicht weiterverfolgt.
7. Welche Projekte sind im Förderbereich „Digitalisierung der
Automobilindustrie“ bisher entstanden, und welche Projekte werden in welcher
Höhe in diesem Rahmen gefördert?
Ressort Projekt Förderhöhe
in Tausend Euro
BMDV NIP II – FuE – Verbund: H2GO – Teilvorhaben: ViR – Virtuelle
Referenzfabrik
8.712
BMWK 3Digity
Personalisierte Exoskelette als zertifizierte persönliche
Schutzausrüstung für repetitive manuelle Herstellungs- und Fertigungsabläufe in
der Automobil- und -zulieferindustrie.
1.033
BMWK ELEXIR
White-Label-Lösung einer Software für Automobilhersteller, mit der
Autos (auch nach Auslieferung) per Update individualisiert werden
können
882
BMWK ELEXIR AG
White-Label-Lösung einer Software für Automobilhersteller, mit der
Autos (auch nach Auslieferung) per Update individualisiert werden
können
179
BMWK ISC
Integriertes Smart-Charging Konzept für E-PKW, das mit hoher
Prognosegüte die individuellen Nutzerpräferenzen, wie den
voraussichtlichen Startzeitpunkt und die benötigte Mindestreichweite, antizipiert.
1.452
BMWK SmartBattery
Entwicklung, Verkauf und Vermarktung von Leistungselektronik,
Software, Batteriesystemen, Batteriemanagementsystemen, Zell- und
Batteriediagnose sowie Beratungstätigkeiten in den entsprechenden
Bereichen.
943
BMWK „SmartBattery“
EFT Phase II
179
BMWK SymlabSimulation
Symlab – Simulation elektrischer Maschinen
126
BMWK Artificient
Entwicklung, Integration und Vermarktung von fortgeschrittenen
Fahrerassistenzsystemen (ADAS) und autonomen Fahrsystemen
121
BMWK IFKASolution
Digitaler Assistent für eine effiziente Getriebeentwicklung
121
BMWK WOH
Prognosemodell zur Vorhersage von bodennahen Strömungen
(Windrichtung und Geschwindigkeit). Die Reichweite von E-Fahrzeugen
soll besser bestimmt werden können
141
Ressort Projekt Förderhöhe
in Tausend Euro
BMWK Innocept
Eine Community-Plattform, auf der private Ladestationen für E-
Autos miteinander vernetzt und für andere E-Fahrer zugänglich gemacht
werden.
110
BMWK ARC
Aufstellen von öffentlich zugänglichen und nutzbaren Ladesäulen, die
durch Privatpersonen finanziert werden. Kunden können dadurch
Ladesäulen in Nähe des eigenen Wohnortes aufstellen und selber nutzen
sowie durch Dritte nutzen lassen.
105
BMWK EvoScenario
Die Grundlage des Geschäftsmodells ist die Machine-Learning-
Applikation EvoScenario. EvoScenario unterstützt Automobilhersteller
und Zulieferer durch die Generierung synthetischer Fahrszenarien die
Sicherheit autonomer Fahrzeuge ökonomischer zu erreichen.
137
BMWK DOCT 6.012
BMWK OKULAr 1.957
BMWK Shuttle2X 7.633
BMWK GAIA-X4moveID 11.801
BMWK IntWertL 10.958
BMWK GAIA-X4AGEDA 14.227
BMWK DigiTain 22.314
BMBF AutoDevSafeOps:
„Integrierte Entwicklung und Betrieb von sicheren Automotive-
Systemen“
10.799
BMBF AUTOtech.agil:
„Architektur und Technologien zur Orchestrierung
automobiltechnischer Agilität“
24.865
BMBF FlexKI:
„Flexibles KI-Deployment und KI-Plattformen für eingebettete,
automotive Anwendungen“
10.984
BMBF EMDRIVE
„Plattformkonzept für verteilte heterogene Automotive-Echtzeit
Rechennetzwerk-Architekturen“
7.590
BMBF CeCaS
„Central Car Server-Supercomputing für Automotive“
45.470
BMBF KI4BoardNet
„Integrale agile E/E-Entwicklung für fusionierte und standardisierte
Energie- und Datenbordnetze“
23.031
BMBF MEMTONOMY-2
„Speichersysteme für das autonome Fahren“
2.048
8. Welche Projekte sind im Förderbereich „Ausbau der Kreislaufwirtschaft“
bisher entstanden, und welche Projekte werden in welcher Höhe in
diesem Rahmen gefördert?
Ressort Projekt Förderhöhe
in Tausend Euro
BMWK DMMC – Direktes Ultraschallgießen für eine neue Generation von
Aluminium-Matrix-Verbundwerkstoffen
1.294
BMWK CMMC GmbH – Direktes Vakuumgießen für die Herstellung
von hochgradig partikelverstärkten Aluminium-Matrix-
Verbundwerkstoffen
179
Ressort Projekt Förderhöhe
in Tausend Euro
BMWK FibreCoat – neue Werkstoffe z. B. zur EM-Abschirmung der
Batterien in Elektrofahrzeugen
179
BMWK MidelPhotonics
Strahlformung von Laserlicht für die industrielle Materialbearbeitung
728
BMWK Midel Photonics GmbH
Strahlformung von Laserlicht für die industrielle Materialbearbeitung
179
BMWK ROBIN
Robotergestütze mobile Injektionseinheit zur prozessintegrierten
Fertigung hybrider Bauteilstrukturen (Robotised Injection Moulding)
780
BMWK ROBIN 2
Robotised Injection Moulding
179
BMWK Nanodots – Water
Nanodots Waterline – ein multifunktioneller Easy-to-clean Klarlack
für die Automobilserienlackierung
800
BMWK Nanodots – Water
Easy to-clean Lacke und Additive zur Vereinfachung der Reinigung
von Oberflächen
179
BMWK UHS-LBS
Strahllenksysteme, die Laserbearbeitung signifikant schneller und
kostengünstiger macht
1.233
BMBF DIONA
„Digitales Ökosystem für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft in der
Automobilindustrie“
3.353
BMBF AutoPilot
„Nachhaltige Fahrzeugproduktion durch eine wandlungsfähige
Fertigungszelle mit kreislauffähigen Betriebsmitteln in einem
datengetriebenen Produktionsnetzwerk“
3.542
BMBF CYCLOMETRIC
„Modellbasierte Entscheidungsunterstützung zur proaktiven sowie
lebenszyklusgerichteten Entwicklung von Fahrzeugkomponenten“
4.996
BMBF DaKiMo
„Daten und KI als Befähiger für nachhaltige, intermodale Mobilität
3.739
BMBF EKODA
„Effiziente und wirtschaftliche kreislauforientierte Demontage und
Aufbereitung“
5.821
BMBF EREP
„Erfolgreiches Remanufacturing durch datenbasierte
Entscheidungsfindung und intelligente Prozessplanung“
3.678
BMBF InnoLogBat
„Innovationslabor für Batterie-Logistik in der E-Mobilität“
5.307
BMBF NALYSIS
„Nachhaltigkeitsoptimiertes Life Cycle Assessment technologisch
hochkomplexer Produkte am Beispiel Automobilbeleuchtung“
3.489
BMBF ZIRKEL
„Zirkuläre Produktion für hochintegrierte Komponenten der
Elektromobilität“
3.870
BMBF ZirkulEA
„Kreislauffähigkeit des Elektro-Antriebsstrangs durch intelligente
Demontage und Nachverfolgung“
4.654
BMBF ENLARGE
Interoperable Produktion als Enabler für eine datengetriebene
Batterie-Wertschöpfungskette
3.024
Ressort Projekt Förderhöhe
in Tausend Euro
BMBF BETSY
Begleitmaßnahme und Transfer-Accelerator zur Förderinitiative
Effizienzsteigerung und Nutzung von Synergieeffekten in der
Batteriezellfertigung für die Elektromobilität
2.518
BMBF MiKoBatt
Fabrik- und Maschinenkonzepte für wirtschaftlich effiziente
Batteriezellproduktionen mit Microenvironments
8.900
BMBF QueEn
Qualitätsorientierte und energiebedarfsreduzierte Anlagentechnik für
die LIB- und NextGen-Produktion in Mini-Environments
2.305
BMBF GUTBatt
Ganzheitliche Untersuchung der Trockenproduktion von Elektroden
für Lithium-Batteriezellen
2.379
BMBF MuKoBatt
µ-Rührreibschweißen zum Einsatz in der zellinternen Kontaktierung
großformatiger Lithium-Ionen-Batteriezellen
2.568
BMBF ReLiBat
Recycling von Automobil-Lithium-Ionen-Batterien der nächsten
Generation zum Wiedereinsatz für elektromobile und stationäre
Anwendungen
3.111
BMBF DiLiRec
Direktrecycling von Lithium-Eisenphosphat-Batterien mithilfe einer
optimierten Schwarzmasse-Gewinnung
2.783
BMBF DemoRec
Entwicklung einer industriellen Batterierecycling-Prozessstraße zur
automatischen Zustandsklassifizierung, Entladung und
robotergestützten Gehäusedemontage von gebrauchten hochkapazitativen Li-
Ionen Batterien
4.103
BMBF DiRecReg
Agile Prozesskette zum Direkten Recycling von Lithium-Ionen-
Batterien und Regeneration der Aktivmaterialien
2.932
9. Welche Projekte sind im Förderbereich der „Entwicklung neuer
Weiterbildungskonzepte“ bisher entstanden, und welche Projekte werden in
welcher Höhe in diesem Rahmen gefördert?
Ressort Projekt Förderhöhe
in Tausend Euro
BMAS Aufbau des Nationalen Onlineportals für berufliche Weiterbildung
(kurz: „Mein NOW“)
40.000
10. Wie lange dauert die Bearbeitung der einzelnen Förderanträge für
Projekte der Transformationsnetzwerke und Transformations-Hubs im
Bundesministerium (bitte nach einzelnen Transformationsnetzwerken bzw.
Transformations-Hubs, Datum der Antragstellung, Datum der
Förderzusage und Datum des Projektstarts aufschlüsseln)?
Die Detailübersicht kann den Tabellen 1 und 2 in den Antworten zu den
Fragen 3 und 5 entnommen werden. Der Großteil der Projekte sind Verbünde mit
mehreren gesonderten Förderanträgen.
Die Mehrheit der Förderanträge konnte innerhalb von weniger als vier Monaten
beschieden werden. Die Bearbeitung war aus folgenden Gründen insgesamt
sehr zeitaufwändig:
1.) Der Bundeshaushalt 2022 trat aufgrund der langen vorläufigen
Haushaltsführung erst im Juni 2022 in Kraft.
2.) Umsetzung der erweiterten Prüfung sowie Prüfung von Ausnahmeanträgen
durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beim
Besserstellungsverbot, namentlich bei angestellten Führungskräften (Geschäftsführungen).
Umsetzung der geänderten Rechtslage im Ergebnis des Haushaltsgesetzes
2023;
3.) Hoher Beratungsbedarf und Vielzahl von Antragstellern.
11. Welche Empfehlungen des Expertenausschusses für den „Zukunftsfonds
Automobilindustrie“ wurden im finalen Förderkonzept der
Bundesregierung umgesetzt, welche Empfehlungen wurden nicht umgesetzt, und
weshalb nicht?
Die vier vom Expertenausschuss empfohlenen Hauptmaßnahmen „Förderung
regionaler Transformationsnetzwerke, Transformationshubs und
Transformationsprojekte“, „Digitalisierung in der Automobilindustrie“, „Effizienzcluster zur
Befähigung des Deutschen Mittelstandes in der Elektromobilproduktion“ und
„Kreislaufwirtschaft“ sind in ihrer Gesamtheit in die folgenden
Förderbekanntmachungen/Projekte der Bundesregierung eingeflossen:
BMWK BMAS BMBF
Förderung regionaler
Transformationsnetzwerke,
Transformationshubs und
Transformationsprojekte
Förderbekanntmachungen
„Transformationsstrategien für
Regionen der Fahrzeug-und
Zuliefererindustrie“, „Aufbau
und Umsetzung von
Transformations-Hubs zur
Unterstützung von
Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten
der Automobilindustrie“. Das
für eine Umsetzung zeitlich
nachgelagerte Thema
Transformationsprojekte wurde
insbesondere aus Haushaltsgründen
nicht weiterverfolgt.
Digitalisierung in der
Automobilindustrie
Im Fachprogramm „Neue
Fahrzeug- und Systemtechnologien“
wurden sieben zusätzliche
Förderprojekte initiiert.
Im Förderprogramm EXIST
wurden u. a. auch Projekte im
Bereich der Digitalisierung in
der Automobilindustrie
gefördert.
Richtlinie zur
Förderung von
Forschung zur
„Elektronik und
Softwareentwicklungsmethoden für
die Digitalisierung der
Automobilität (MANN-
HEIM)“
Effizienzcluster zur
Befähigung des Deutschen
Mittelstandes in der
Elektromobilproduktion
Forschung und Entwicklung
unter der Förderrichtlinie
„Elektromobil“
BMWK BMAS BMBF
Kreislaufwirschaft Im Förderprogramm EXIST
wurden u. a. auch Projekte im
Bereich der Kreislaufwirtschaft
gefördert
Richtlinie zur
Förderung von Projekten zum
Thema „Auf dem Weg
zur nachhaltigen
Mobilität durch
kreislauffähige Wertschöpfung“
(MobilKreis)
Richtlinie zur
Förderung von Projekten
zum Thema
„Effizienzsteigerung und Nutzung
von Synergieeffekten
in der
Batteriezellfertigung für die
Elektromobilität (SynBatt)“
Weiterbildungskonzepte Im Rahmen der
Nationalen
Weiterbildungsstrategie fördert
das BMAS den
Aufbau des
„Nationalen Onlineportals für
berufliche
Weiterbildung“ (kurz: „Mein
NOW“) durch die
Bundesagentur für
Arbeit mit 40
Millionen aus Mitteln des
Zukunftsfonds.
12. Inwiefern ist die Bundesregierung der Empfehlung des
Expertenausschusses für den „Zukunftsfonds Automobilindustrie“ nachgegangen, ein
„Transfergesamtkonzept“ zu entwickeln, in welchem sich die drei
Instrumente, nämlich die Transformationsnetzwerke, die Transformations-
Hubs und die Transformationsprojekte, ergänzen und gegenseitig
unterstützen (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/
berichtdes-expertenausschuss-zum-zukunftsfonds-automobilindustrie-fordersch
werpunkte-fur-den-weg-in-die-mobilitat-der-zukunft.pdf?__blob=publica
tionFile&v=1, S. 4)?
Für die Bundesregierung ist die gegenseitige Ergänzung und Unterstützung der
Transformationshubs und regionalen Transformationsnetzwerke ein wichtiges
Anliegen. Deshalb unterstützt das BMWK den Erfahrungsaustausch der
regionalen Transformationsnetzwerke untereinander und zwischen den regionalen
Transformationsnetzwerken und Transformationshubs mit regelmäßigen
digitalen und physischen Vernetzungstreffen. Das Transfergesamtkonzept wird in der
Realisierung gelebt, auch wenn keine Verschriftlichung dieses Konzeptes
vorgenommen wurde.
13. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung der Stand der Vernetzung
innerhalb der Transformationsnetzwerke zu bewerten?
Der Grad der Vernetzung in den regionalen Transformationsnetzwerken ist
unter Berücksichtigung der bisherigen Laufzeit der Projekte als gut bis sehr gut
zu bewerten. Dieses ist ein Ergebnis des hohen Engagements der
Zuwendungsempfänger und vieler assoziierter Partner. Dieser Aspekt wird in der laufenden
erweiterten Erfolgskontrolle durch den Projektträger beobachtet. Eine genauere
quantitative Untersuchung ist Teil der geplanten Evaluierung (siehe Antwort zu
Frage 18).
a) Welche Akteure sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen
Netzwerken wie aktiv?
Die Projekte sind seit etwa einem Jahr aktiv. Bei den Auftaktveranstaltungen
der Transformationsnetzwerke waren jeweils zwischen 50 und 200
Teilnehmende anwesend (z. B. Auftaktveranstaltung Netzwerk Hannover/Hildesheim,
8. März 2023 – circa 200 Teilnehmende, Auftakt Region Kassel, 20. Juni 2023
– circa 120 Teilnehmende). In der Regel sind u. a. Vertreterinnen und Vertreter
aus der regionalen Automobil- und Zulieferindustrie, regionale
Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Sozialpartner oder Forschungseinrichtungen in den
Netzwerken aktiv.
b) Sind aus Sicht der Bundesregierung alle relevanten Akteure in die
Netzwerke eingebunden, und wenn nein, welche fehlen aus Sicht der
Bundesregierung?
In der Gesamtschau der Transformations-Netzwerke sind alle relevanten
Akteure in die Netzwerke eingebunden. Im Rahmen der laufenden
Erfolgskontrolle wird dieses Thema ebenfalls beobachtet.
c) Wurde aufseiten des BMWK darauf geachtet, dass in allen 27
Netzwerken Gewerkschaften eingebunden sind, und wenn nein, warum
nicht?
Die Mitwirkung der Sozialpartner ist ausdrücklich erwünscht, aber im
Einzelfall nicht durch die Richtlinie verpflichtend vorgeschrieben. Nach aktuellem
Stand sind bei drei Transformationsnetzwerken keine Vertretungen der
Gewerkschaften (als Verbundpartner, assoziierter Partner oder Mitglied eines
Lenkungskreises) eingebunden.
14. Ist die Bundesregierung der Empfehlung des Expertenausschusses für
den „Zukunftsfonds Automobilindustrie“ nachgegangen, zur Begleitung
des Transfergesamtkonzepts einen Beirat oder ein Gremium, an dem
Bund und Länder beteiligt sind, zu schaffen (
www.bmwk.de/Redaktion/
DE/Publikationen/Wirtschaft/bericht-des-expertenausschuss-zum-zukunf
tsfonds-automobilindustrie-forderschwerpunkte-fur-den-weg-in-die-mob
ilitat-der-zukunft.pdf?__blob=publicationFile&v=1, S. 6)?
a) Wenn ja, wann wurde dieser Beirat oder dieses Gremium gegründet,
wer gehört diesem Beirat oder diesem Gremium an, und wie häufig
hat dieser Beirat oder dieses Gremium bereits getagt (bitte jeweils
das Datum der Treffen angeben)?
b) Wenn ja, inwiefern kommt dieser Beirat oder dieses Gremium nach
Ansicht der Bundesregierung dem vom Expertenausschuss
formulierten Ziel nach, den Erfahrungs- und Wissensaustausch über die
Bundesländer hinweg zu stärken?
c) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde diese Empfehlung nicht
umgesetzt?
Die Fragen 14 bis 14c werden gemeinsam beantwortet.
Für die Bundesregierung ist der Erfahrungs- und Wissensaustausch zur
Transformation der Automobilindustrie über die Bundesländer hinweg ein wichtiges
Anliegen. Dies wird auch über bestehende Bund-Länder-Gremien gelebt. So
werden u. a. auch die Projekte aus dem Transfergesamtkonzept über die
bestehende Bund-Länder-Runde für die Automobilindustrie begleitet. Zur
Vermeidung von Doppelarbeit und Redundanzen wurde kein gesondertes Bund-
Länder-Gremium im Rahmen der Förderprojekte für die regionalen
Transformationsnetzwerke, Transformationshubs und Innovationscluster implementiert. Zur
Unterstützung des bundesweiten Erfahrungsaustausches der geförderten
Projekte der regionalen Transformationsnetzwerke und Transformationshubs führt
die Bundesregierung mit ausgewählten Bundesländern in regelmäßigen
zeitlichen Abständen Präsenzveranstaltungen durch. Es werden zudem regelmäßige
digitale Austauschformate für den Erfahrungsaustausch der regionalen
Transformationsnetzwerke untereinander und für die Vernetzung zwischen den
Transformationsnetzwerken und Transformationshubs sowie zwischen den
Transformationshubs und thematisch relevanten Forschungsprojekten des
Förderprogramms „Zukunftsinvestitionen für Fahrzeughersteller und
Zulieferindustrie“ (KoPa35c) vom Projektträger organisiert. Auch darüber findet ein
länderübergreifender Wissens- und Erfahrungsaustausch statt.
15. Plant die Bundesregierung nach aktuellem Stand die Fortführung des
Förderprogramms „Zukunftsfonds Automobilindustrie“ nach 2025?
a) Wenn ja, plant die Bundesregierung Veränderungen an dem
Förderprogramm vorzunehmen, und wenn ja, welche?
b) Wenn nein, bis wann wird die Bundesregierung voraussichtlich eine
Entscheidung treffen, ob das Förderprogramm nach Ablauf
fortgeführt wird?
16. Plant die Bundesregierung nach aktuellem Stand eine Verlängerung der
Förderung der Transformationsnetzwerke nach 2025?
a) Wenn nein, aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung
dagegen entschieden?
c) Sollte noch keine Entscheidung gefallen sein, auf welcher Grundlage
entscheidet die Bundesregierung über eine Fortführung, bzw. welche
Kriterien sind für die Bundesregierung entscheidend, und welche
qualitativen Kriterien berücksichtigt die Bundesregierung bei der
Entscheidung?
Die Fragen 15 bis 15b und 16, 16a und 16c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird nachfolgend von dem Zukunftsfonds Automobilindustrie in der
heutigen Form ausgegangen, aus dessen Mitteln vor allem die regionalen
Transformationsnetzwerke und Transformationshubs finanziert werden. Entsprechend
der mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung wird die Förderung mit
Ablauf des Jahres 2025 abgeschlossen sein. Für eine Fortführung des
Programms müsste der Deutsche Bundestag zusätzliche Mittel bereitstellen. Eine
Voraussetzung für eine Verlängerung eines Förderprogramms ist grundsätzlich
eine Erfolgskontrolle, die gemäß § 7 der Bundeshaushaltsordnung durchgeführt
werden muss – siehe auch die Antwort zu Frage 17.
b) Sollte noch keine Entscheidung gefallen sein, bis zu welchem
Zeitpunkt müsste aus Sicht der Bundesregierung spätestens eine
Entscheidung über die Fortführung der Transformationsnetzwerke fallen, damit
im Falle einer positiven Entscheidung die nahtlose Weiterführung der
bestehenden Transformationsnetzwerke gewährleistet wäre (unter
Berücksichtigung beispielsweise von entsprechenden Vertragslaufzeiten
oder Dauer der Antragsverfahren)?
Zunächst müssen die Ergebnisse aus Erfolgskontrolle und Evaluation
abgewartet werden. Alle Transformationsnetzwerke sind zudem verpflichtet, im Laufe
des Jahres 2024 ein Verstetigungskonzept vorzulegen. Diese durch die
regionalen Transformationsnetzwerke zu erstellenden Verstetigungskonzepte sehen
auch die Untersuchung von anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten (z. B.
Finanzierung durch Länder oder Kommunen) vor.
d) Sollte noch keine Entscheidung gefallen sein, wie viele und welche
der bestehenden 27 Transformationsnetzwerke hätten nach aktuellem
Kenntnisstand der Bundesregierung Zugang zu bzw. die Möglichkeit
anderweitige Finanzmittel zu akquirieren, um eine Fortführung zu
gewährleisten, und um welche alternativen Finanzmittel handelt es sich
dabei?
Die durch die regionalen Transformationsnetzwerke noch zu erstellenden
Verstetigungskonzepte können u. a. die Untersuchung der Möglichkeiten einer
Anschlussfinanzierung z. B. durch die Länder oder Kommunen vorsehen.
e) Plant die Bundesregierung im Falle einer negativen Entscheidung
sicherzustellen, dass alle 27 Transformationsnetzwerke anderweitige
Möglichkeiten bzw. Finanzmittel zur Verfügung hätten, um ihre Arbeit
fortzuführen?
Hierzu ist eine Antwort erst nach Vorliegen der Ergebnisse aus der
Erfolgskontrolle und Evaluation möglich.
17. Hat die Bundesregierung ein Konzept erstellt (beispielsweise die
Inauftraggabe eines wissenschaftlichen Gutachtens oder entsprechender
Begleitforschung), mit welchem sie die Fortschritte der einzelnen Sparten
des Transfergesamtkonzepts bewertet und auf dessen Basis sie darüber
entscheidet, ob das Förderprogramm fortgeführt wird und auf welche
Weise?
a) Wenn ja, wie lautet dieses?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat die Beauftragung einer unabhängigen Evaluation der
Förderbekanntmachungen des „Transfergesamtkonzeptes unter Einbindung der
Regionen“ (darunter regionale Transformationsnetzwerke und
Transformationshubs) eingeleitet. Auf Basis der Ergebnisse aus der Evaluation wird die
Bundesregierung eine Bewertung vornehmen.
18. Wann ist die Ausschreibung für ein externes Evaluierungsverfahren für
den Haushaltstitel „0901 – 686 11 – Zukunftsfonds Automobilindustrie“,
auf welches in Anlage 2 zum Haushaltsentwurf 2024 Einzelplan 9 zum
Berichterstattergespräch am 15. September 2023 S. 152, erfolgt, und
wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen, bzw. falls sich schon für ein
Dienstleister entschieden wurde, wie lautet dieser, wie lautet der exakte
Auftrag, und wann ist mit den Ergebnissen der Evaluation zu rechnen?
Das Ausschreibungsverfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags zur
begleitenden und Ex-post-Evaluation des Förderrahmens Zukunftsinvestitionen
Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie inklusive ergänzender
Förderbekanntmachungen des „Transfergesamtkonzepts unter Einbindung der Regionen“
endete am 27. September 2023. Aktuell werden die Angebote gesichtet und in
Kürze wird eine Vergabeentscheidung getroffen. Die Arbeiten werden dann
voraussichtlich Ende November 2023 aufgenommen. Erste Zwischenergebnisse
sind voraussichtlich Ende 2024 zu erwarten.
19. Sollte es auf Bundesebene zu keiner Fortführung des Förderprogramms
nach 2025 kommen, wie bewertet die Bundesregierung die Verwendung
der bereits erbrachten Fördermittel unter dem Kriterium der
Nachhaltigkeit und mit Blick auf das erklärte Ziel des Förderprogramms, nämlich
die mittel- bis langfristigen Herausforderungen der Automobilindustrie
bei ihrer Transformation hin zu nachhaltiger und digitaler Mobilität zu
adressieren (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/08/2
0210816-1-mrd-euro-fur-die-zukunftsthemen-der-automobilindustrie-ex
pertenausschuss-legt-seine-forderempfehlungen-vor.html)?
Hierzu ist eine Antwort erst nach Vorliegen der Ergebnisse aus der
Erfolgskontrolle und Evaluation der Projekte der regionalen Transformationsnetzwerke
und Transformationshubs möglich.
20. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des
sozialpartnerschaftlichen Ansatzes der Transformationsnetzwerke?
a) Ist der sozialpartnerschaftliche Ansatz im Design des Förderkonzepts
und in der Umsetzung aus Sicht der Bundesregierung ausreichend
verankert?
b) An welchen Stellen besteht aus Sicht der Bundesregierung
diesbezüglich Verbesserungsbedarf?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Die genannten Fragestellungen werden im Rahmen der Evaluierung
aufgegriffen (siehe Antwort zu Frage 18) und können deshalb gegenwärtig noch nicht
beantwortet werden.
c) Ist eine schlanke, wissenschaftliche Begleitforschung in 2024/2025
vorgesehen, die sich dieses Aspektes systematisch über die Netzwerke
hinweg annimmt, wenn nein, wäre aus Sicht der Bundesregierung eine
solche Begleitforschung sinnvoll, und wenn nein, warum nicht?
Eine derartige Begleitforschung ist aktuell nicht geplant.
21. Wie viele und welche Regionen haben sich insgesamt für eine Förderung
eines Transformationsnetzwerks beworben?
Insgesamt wurden 27 Skizzen, die etwa 120 Landkreise und kreisfreie Städte
umfassen, zur Antragstellung aufgefordert – in einigen Fällen nach
Überarbeitung. Die Übersicht zu den bewilligten Transformationsnetzwerken ist in der
Antwort zu Frage 3 enthalten. Die Übersicht zu den abgelehnten
Transformationsnetzwerken in der Antwort zu Frage 21a.
a) Gibt es Regionen, deren Bewerbungen abgelehnt wurden, und wenn
ja, um welche Regionen handelt es sich, und aus welchen Gründen
wurden ihre Bewerbungen abgelehnt?
Aus den folgenden Regionen wurden Bewerbungen abgelehnt: Bergisches
Land und Südliches Westfalen, Saarland und Nordpfalz, Ostbayern,
Nordhessen und Südliches Niedersachsen, Nordbaden-Südwestpfalz, Rhein-Main,
Thüringen und Südsachsen, Pfalz und Main-Kinzig-Kreis. Ablehnungsgründe
waren z. B. eine nicht umfängliche Einbeziehung von regionalen
Wirtschaftsförderern oder industriellen Schlüsselakteuren, nicht ausreichend dargelegte
Wirtschaftlichkeit oder unzureichender regionaler Bezug.
22. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Regionen in Deutschland, in
denen noch keine Transformationsnetzwerke existieren, wo allerdings
aufgrund der örtlichen Wirtschaftsstruktur durchaus der Bedarf besteht?
a) Wenn ja, in welchen Regionen ist das der Fall, und welche
Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um auch diese Regionen
bei der Transformation zu unterstützen?
Die Fragen 22 und 22a werden gemeinsam beantwortet.
Im Oktober 2021 wurde die Studie „Wirtschaftliche Bedeutung regionaler
Automobilnetzwerke in Deutschland“ veröffentlicht. Die nachfolgend genannten
kreisfreien Städte bzw. Landkreise, die als „besonders vom automobilen
Wandel betroffene Regionen“ in dieser Studie aufgelistet sind, sind nicht in ein
Transformationsnetzwerk eingebunden:
• LK Donnersbergkreis (Teil einer abgelehnten Skizze)
• LK Südliche Weinstraße (Teil einer abgelehnten Skizze)
• Landshut
• LK Groß-Gerau
• LK Landsberg am Lech
• LK Amberg-Sulzbach
• LK Aichach-Friedberg
• LK Rastatt
• LK Diepholz
• LK Dingolfing-Landau
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 15 und 16 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333