Aktivitäten und Strukturen der neonazistischen „Hammerskins“ in Deutschland vor ihrem Verbot
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit Verfügung vom 1. September 2023 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gegen die „Hammerskins Deutschland“ (HS) einschließlich der regionalen Chapter „Bayern“, „Berlin“, „Brandenburg“, „Bremen“, „Franken“, „Mecklenburg“, „Pommern“, „Rheinland“, „Sachsen“, „Sarregau“, „Westfalen“, „Westwall“, „Württemberg“ (folgend: regionale Chapter) und der Teilorganisation „Crew 38“ ein Verbot nach dem Vereinsgesetz erlassen und mit Durchsuchungsmaßnahmen am 19. September 2023 umgesetzt.
Zuletzt hatte die Bundesregierung insoweit nur wenige, bereits allgemein bekannte Erkenntnisse kundgetan, vgl. so schon Bundestagsdrucksache 19/5796. Die „Hammerskins“ waren beispielsweise im Zusammenhang mit den Ermittlungen und im Gerichtsprozess zur rechtsterroristischen Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) ins Visier gerückt. Thomas G. vom „Hammerskin“-Chapter „Sachsen“ arbeitete bis zur Inhaftierung des NSU-Unterstützers Ralf Wohlleben mit diesem politisch eng zusammen und wurde im NSU-Prozess am Oberlandesgericht in München als Zeuge vernommen (exif-recherche.org/?p=8573; blog.zeit.de/stoerungsmelder/2014/07/25/ rechtsrockhammerskins-und-der-nsu_16799).
Die offenkundig besondere Bedeutung der „Hammerskins“ im Bereich von Rechtsrock und Hassmusik einschließlich der damit erzielten Gewinne und bei der Organisation und Durchführung von Kampfsportevents wie der später verbotene „Kampf der Nibelungen“ stand im krassen Gegensatz zum jahrelangen Schweigen der Sicherheitsbehörden zu dieser Vereinigung. Dieses Desinteresse lässt sich aus Sicht der Fragesteller nicht mit der jetzigen Verbotsverfügung in Einklang bringen. Zumal über das Innenleben der „Hammerskins“ aufgrund verschiedener Informanten und V-Leute bereits früher genügend Kenntnisse vorhanden gewesen sein dürften (vgl. u. a. exif-recherche.org/?p=8573 zum V-Mann „Strontium“).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Orts- bzw. Regionalgruppierungen (Chapter) der „Hammerskins Deutschland“ bzw. der „Crew 38“ existierten nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland zum Zeitpunkt der Verbotsverfügung des BMI vom 1. September 2023 (bitte nach Gruppierung, Ort, Bundesland auflisten)?
Über wie viele Mitglieder bzw. Anhänger verfügten diese Chapter nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils (bitte nach Gruppierung bzw. Chapter, Ort, Bundesland auflisten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen von HS-Anhängern bzw. HS-Mitgliedern bzw. HS-Gruppierungen bzw. der „Crew 38“ zu folgenden extrem rechten Parteien, Netzwerken und Gruppierungen, und welcher Art sind diese (beispielsweise Doppelmitgliedschaften, Auftritte bei bzw. Teilnahme an Veranstaltungen, Verfügung über bzw. Nutzung von Räumlichkeiten):
a) NPD/JN,
b) „Der Dritte Weg“,
c) „Die Rechte“,
d) „Blood & Honour“,
e) „Combat 18“,
f) „Turonen“ bzw. „Garde 20“,
g) „KnockOut 51“ oder
h) Alternative für Deutschland (AfD)?
Welche Erkenntnisse im Sinne der Frage 3 liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Adressaten der Verbotsverfügung des BMI vom 1. September 2023 vor?
Welche Aktivitäten mit HS-Bezug oder von HS-Anhängern bzw. HS-Mitgliedern bzw. HS-Gruppierungen oder solchen der „Crew 38“ sind der Bundesregierung seit 2011 in Deutschland bekannt (beispielsweise Treffen, nicht- bzw. öffentliche Veranstaltungen, Schießübungen; bitte einzeln nach Datum, Ort, Aktivität, Gruppierung etc. aufschlüsseln)?
An welchen extrem rechten Demonstrationen und Kundgebungen haben HS-Anhänger bzw. HS-Mitglieder bzw. HS-Gruppierungen oder solche der „Crew 38“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 teilgenommen (bitte einzeln nach Datum, Ort, Veranstalter, Titel, Anzahl der HS-Teilnehmer aufschlüsseln)?
Welche vorwiegend deutschsprachigen Websites, Facebook-Seiten bzw. Facebook-Gruppen, Twitter-Accounts, Internet-Chats mit HS-Bezug bzw. mit „Crew 38“-Bezug sind der Bundesregierung bekannt?
Welche vorwiegend deutschsprachigen extrem rechten Zeitschriften (Fanzines etc.) mit HS-Bezug bzw. mit „Crew 38“-Bezug sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen von deutschen HS-Anhängern bzw. HS-Mitgliedern bzw. HS-Gruppierungen oder solchen der „Crew 38“ zu (mutmaßlichen) rechtsterroristischen Einzelpersonen und Gruppierungen im In- und Ausland?
Verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung HS-Anhänger bzw. HS-Mitglieder bzw. HS-Gruppierungen oder solche der „Crew 38“ über waffenrechtliche Erlaubnisse einschließlich Waffenbesitzkarten für Schusswaffen, und wenn ja, wie viele Personen verfügen über welche waffenrechtlichen Erlaubnisse?
Wurden anlässlich der Durchsetzung der Verbotsverfügung am 19. September 2023 gegen „Hammerskins Deutschland“ bzw. „Crew 38“ alle laut bestehenden Waffenbesitzkarten im Besitz der Erlaubnisinhaber zugelassenen Waffen, Waffenteile und Munition festgestellt, und wenn ja, um welche erlaubnispflichtigen Waffen und Gegenstände handelte es sich im Einzelnen?
Wenn die Frage 11 verneint wird, konnten die nicht aufgefundenen erlaubten Waffen inzwischen sichergestellt werden, bzw. wie viele der erlaubten Waffen konnten bisher nicht aufgefunden werden, und um welche erlaubnispflichtigen Waffen, die bisher nicht aufgefunden werden konnten, handelte es sich im Einzelnen?
Wurden bei der Aufbewahrung erlaubnispflichtigen Waffen Verstöße festgestellt, und wurden die anlässlich der Durchsetzung der Verbotsverfügung am 19. September 2023 festgestellten Waffen, Waffenteile und Munition sichergestellt?
Wurden am 19. September 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung auch solche Waffen, Waffenteile und Munition aufgefunden und sichergestellt, für welche waffenrechtliche Erlaubnisse erforderlich, jedoch nicht erteilt worden waren (bitte nach Art und Anzahl der Waffen, Ort und Bundesland auflisten)?
Wie oft und wann befasste sich das GETZ mit den „Hammerskins Deutschland“ bzw. mit der „Crew 38“?
Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zu den „Hammerskins Deutschland“ bzw. der „Crew 38“ liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor (bitte nach Jahren sowie nach BfV-eigenen Quellenmeldungen und Meldungen der Landesämter für Verfassungsschutz [LfV] aufschlüsseln)?
Welche Exekutivmaßnahmen anlässlich der Durchsetzung der Verbotsverfügung am 19. September 2023 betrafen die Teilorganisation „Crew 38“ im Einzelnen (bitte unter Angabe von Ort, Bundesland, Art der Maßnahme und Anzahl der jeweils von der Maßnahme Betroffenen auflisten)?
Wurde anlässlich der Durchsetzung der Verbotsverfügung am 19. September 2023 Bargeld beschlagnahmt, wenn ja, in welcher Höhe?
Wurde anlässlich der Durchsetzung der Verbotsverfügung am 19. September 2023 den Organisationen zuzurechnendes Vermögen eingezogen, wenn ja, in welcher Höhe?
Wurden anlässlich der Durchsetzung der Verbotsverfügung am 19. September 2023 Betäubungsmittel oder sonstige Substanzen, Streckmittel o.Ää. sichergestellt, die auf Verstöße gegen das Arzneimittel- bzw. das Betäubungsmittelgesetz hindeuten (bitte nach Art der Substanzen, Menge und Fundort auflisten)?
Wurden gegen Mitglieder der „Hammerskins Deutschland“ bzw. der „Crew 38“ Reiserestriktionen verhängt, und wenn ja, welcher Art und betreffend wie viele Personen?
Welche Musikgruppen bzw. Einzelkünstler rechnet die Bundesregierung den Organisationen „Hammerskins Deutschland“ und „Crew 38“ zu?
Welche Musik-Labels rechnet die Bundesregierung den Organisationen „Hammerskins Deutschland“ und „Crew 38“ zu?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Geschäftsführer des Unternehmens „Küsten Textil UG“ sowie deren Tochterfirmen „Front Records“, „Gjallarhorn-Klangschmiede“, „Frontmusik“ und „Wewelsburg Records“ vor, die den „Hammerskins Deutschland“ zugehörig sein sollen (www.belltower.news/hammerskin-verbot-hausdurchsuchunge n-bei-der-verschwiegenen-bruderschaft-152669/)?
In welcher Höhe erzielten das Unternehmen „Küsten Textil UG“ sowie deren Tochterfirmen „Front Records“, „Gjallarhorn-Klangschmiede“, „Frontmusik“ und „Wewelsburg Records“ durch den Verkauf und Vertrieb von Musikproduktionen, Konzerten, Fanutensilien und Werbematerialien steuerpflichtige Einnahmen bis zur Durchsetzung der Verbotsverfügung am 19. September 2023 (bitte nach Geschäftsjahren und Tochtergesellschaften auflisten)?
Waren anlässlich der Durchsetzung der Verbotsverfügung am 19. September 2023 auch Sondereinsatzkommandos beteiligt, wenn ja, welcher Länder und Behörden?
Führte der Generalbundesanwalt im Hinblick auf die „Hammerskins Deutschland“ bzw. die „Crew 38“ oder deren (mutmaßliche) Mitglieder und Unterstützer einen ARP-Prüfvorgang (ARP = Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) durch, wenn ja, wann, und wie viele mögliche Beschuldigte und welche Vorwürfe betreffend?