Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Jürgen Pohl,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/9012 –
Fördermöglichkeiten und Maßnahmen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Jahren wird die Effektivität und Effizienz von Jobcenter-Maßnahmen
seitens Medien und Jobcenter-Kunden angezweifelt. (vgl.
https://www.zdf.de/co
medy/heute-show/what-the-fakt-hartz-iv-sanktionen-fortbildungen-bezuege-al
g-ii-arbeitslosengeld-102.html;
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-
wenn-du-an-18-sinnlosen-jobcenter-massnahmen-teilnehmen-musstest).
Bereits im Jahr 2018 kritisierte der Bundesrechnungshof, dass die Zuweisung
von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oft nicht zielführend sei und planlos
erfolge, wodurch die Arbeitsagenturen jährlich Hunderte Millionen Euro
verschwenden (vgl.
https://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/vergabepraxi
s-der-jobcenter-bundesrechnungshof-kritisiert-zuweisungen-in-massnahmen;
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/jobcenter-stecken-klienten-in-kurse--u
m-eigene-ziele-zu-erreichen-4963300.html). Darüber hinaus ist
Medienberichten zu entnehmen, dass sich 2015 jeder dritte SGB II (Zweites Buch
Sozialgesetzbuch)-Leistungsberechtigte in einem Kurs bzw. einer Maßnahme
befand, der nicht passgenau hinsichtlich der individuellen Bedürfnisse war (vgl.
https://www.spiegel.de/karriere/kurse-fuer-arbeitslose-was-zaehlt-die-qualitae
t-a-1200073.html).
Überdies macht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) deutlich, dass
Arbeitslose durch die bundesweit Tausenden Maßnahmen kaum nachhaltig in
Arbeit gebracht werden. Demnach waren 2018 auch sechs Monate nach
Teilnahme an einer Maßnahme mehr als zwei Drittel der Teilnehmer noch immer
im Grundsicherungsbezug (vgl.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/das-mi
lliardengeschaft-mit-den-arbeitslosen-4952956.html).
Auch mit Einführung des Bürgergeldes Anfang dieses Jahres 2023 hat sich die
Lage nach Ansicht der Fragesteller bislang nicht gebessert. So gibt allein das
Land Berlin 460 Mio. Euro pro Jahr für sogenannte
Eingliederungsmaßnahmen aus, mit deren Hilfe nicht einmal jeder zweite Arbeitslose zurück in den
Arbeitsmarkt kommt (vgl.
https://www.welt.de/wirtschaft/article246260810/B
uergergeld-Kosten-und-Buerokratie-statt-Foerderung-Die-heikle-Bilanz-nach-
6-Monaten.html). Eine mögliche Trendwende bezüglich der Arbeitsförderung
des auf Bildung und Qualifizierung setzenden Bürgergeldes bleibt nach
Einschätzung der Fragesteller abzuwarten. In Anbetracht der anhaltenden Debatte
um die mangelhafte Qualität und Zielgerichtetheit von Maßnahmen der akti-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9813
20. Wahlperiode 14.12.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
8. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ven Arbeitsmarktpolitik ist aus Sicht der Fragesteller eine Evaluation der
bestehenden Fördermöglichkeiten im SGB II sinnvoll und geboten.
1. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Ungleichgewicht der
Budgets für Eingliederungsleistungen zwischen Jobcentern in
Ballungsräumen und Jobcentern in anderen Regionen, und wenn ja, inwiefern,
und was sind die Gründe dafür?
Die Bundesregierung kann diese Aussage für die Verteilung der letzten Jahre
von Eingliederungsleistungen nicht bestätigen, da die Verteilungskriterien nach
einer objektiven Datengrundlage erfolgen.
Bei der Verteilung der Eingliederungsmittel werden zur Ermittlung der Anteile
je Jobcenter revidierte Ergebnisse der Grundsicherungsstatistik zugrunde
gelegt. Die Eingliederungsmittel werden auf Grundlage der Zahl der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verteilt.
Bei der Hälfte der Eingliederungsmittel wird ergänzend der
„Problemdruckindikator“ berücksichtigt. Ergänzendes Verteilungskriterium ist dabei die
Grundsicherungsquote, d. h. das Verhältnis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
zur Bevölkerung im Alter von 15 Jahren bis zum Regelrenteneintrittsalter. Für
Jobcenter mit einer im Vergleich zum bundesweiten Wert höheren oder
niedrigeren Grundsicherungsquote wird bei der Verteilung der Eingliederungsmittel
ein Zu- bzw. Abschlag in Höhe von 25 Prozent der Abweichung zum
bundesdurchschnittlichen Wert berücksichtigt. Bei der anderen Hälfte der
Eingliederungsmittel wird ergänzend der „Strukturindikator“ berücksichtigt.
Ergänzendes Verteilungskriterium ist dabei das Verhältnis der
Langzeitleistungsbeziehenden zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Für Jobcenter mit einem
im Vergleich zum bundesweiten Wert höheren oder niedrigeren Anteil wird bei
der Verteilung der Eingliederungsmittel ein Zu- bzw. Abschlag in Höhe von
25 Prozent der Abweichung zum bundesdurchschnittlichen Wert berücksichtigt.
2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten,
der in den Jahren 2022 und 2023 von BA und Jobcentern eingekauften
Maßnahmen bzw. Kurse, und wie viele SGB-II-Leistungsberechtigte
haben jeweils daran teilgenommen (bitte getrennt nach
arbeitsmarktpolitischen und sonstigen Maßnahmen sowie getrennt nach
Maßnahmenteilnehmern mit deutscher Staatsangehörigkeit und Maßnahmenteilnehmern
mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausweisen)?
Angaben zu den Ausgaben der Jobcenter werden von der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht (
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigati
on/Statistiken/Themen-im-Fokus/Eingliederungsbilanzen/Eingliederungsbilanz
en-Nav .html). Im Jahr 2022 beliefen sich die Gesamtausgaben auf rund
3,992 Mrd. Euro. Dieser Wert sowie Angaben zu den Leistungen zur
Eingliederung im Einzelnen können der Übersicht für den Rechtskreis des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), Blatt „tab_1_2“, oder der Tabellen auf Blatt
„Tab1_nur_DWO_BL_mit_zkT“ entnommen werden. Eine Differenzierung der
Ausgaben nach Staatsangehörigkeit ist nicht möglich.
Für diese Tabellen werden die Daten zu Ausgaben nach dem Jahresabschluss
und nicht die unterjährigen Buchungen verwendet. Daher liegen für das Jahr
2023 noch keine Angaben vor.
Teilnahmeseitig belief sich der Zugang in Leistungen zur Eingliederung mit
Kostenträgerschaft SGB II im Jahr 2022 auf rund 1 186 000 Fälle. Angaben zu
den Leistungen zur Eingliederung im Einzelnen können den SGB-II-Tabellen
auf den Blättern „tab_3_4_8a“ oder „3aI_sgb2“ entnommen werden.
Eine Differenzierung nach Staatsangehörigkeit wird in den Tabellen nicht
vorgenommen. Es werden allerdings freiwillig Angaben der Teilnehmenden zum
Migrationshintergrund gemacht. In rund 953 000 Fällen beim Zugang gaben
rund 58 Prozent der Befragten an, einen Migrationshintergrund zu besitzen
(vgl. SGB-II-Tabellen, Blatt „9a_sgb2“).
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten und der
Anteil von per Ausschreibungsverfahren sowie per Kontingenteinkauf
beschafften Maßnahmen im SGB II in den letzten fünf Jahren entwickelt
(bitte die absoluten und relativen Zahlen sowie unterschieden nach
durchschnittlichen Gesamtkosten und Kosten pro Maßnahme
ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Gesamtkosten arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen im SGB II
sowie deren Anteil an den Kosten der Arbeitsförderung insgesamt in den
letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen
ausweisen)?
Die Gesamtausgaben für Leistungen zur Eingliederung im Rechtskreis SGB II
betrugen im Jahr 2022 rund 3,992 Mrd. Euro (Tabellen zur
Eingliederungsbilanz SGB II, Blatt „tab_1_2“, s. auch Antwort zu Frage 1). Für den Rechtskreis
des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) werden in den Tabellen nur
Angaben zu den Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung gemacht. Die
Ausgaben hier summierten sich – bezogen auf Leistungen aus dem
Eingliederungstitel – auf rund 2,554 Mrd. Euro. Rechtskreisübergreifend ergibt sich
somit ein Betrag von 6,546 Mrd. Euro. Für den Rechtskreis SGB II errechnet sich
ein Anteil von 61 Prozent.
Im Jahr 2012 beliefen sich die Werte auf 3,106 Mrd. Euro (SGB II) bzw.
1,823 Mrd. Euro (SGB III, bezogen auf Leistungen aus dem
Eingliederungstitel). Der Anteil des Rechtskreises SGB II betrug 63 Prozent. Angaben für die
übrigen Jahre und weitere Informationen können den Tabellen zu den
Eingliederungsbilanzen der Jahre 2012 bis 2021 (jeweils Tabelle 1 bzw. Blatt
„tab_1_2“) entnommen werden (
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigati
on/Statistiken/Themen-im-Fokus/Eingliederungsbilanzen/Eingliederungsbilanz
en-Nav.html).
Beim Vergleich der o. g. Werte über die Jahre ist zu beachten, dass es in diesem
Zeitfenster mehrfach zu Änderungen des Spektrums arbeitsmarktpolitischer
Maßnahmen kam (u. a. Instrumentenreform im Jahr 2012) und dass die
Tabellen zu den Eingliederungsbilanzen – auch bei Datenrevisionen der
zugrundeliegenden Fachstatistiken – nicht rückwirkend aktualisiert werden.
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 die
durchschnittlichen Kosten pro Teilnehmer an den arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen im SGB II
In den Tabellen zu den Eingliederungsbilanzen werden die durchschnittlichen
Ausgaben je Förderung pro Monat ermittelt. Es können lediglich Angaben zu
einzelnen Maßnahmeartgruppen und nicht zu den gewünschten
Maßnahmekategorien gemacht werden, da in letzteren sowohl Einmalleistungen als auch
zeitraumbezogene Leistungen enthalten sein können. Die Berechnung der
durchschnittlichen Ausgaben je Förderung erfolgt in beiden Fällen in
unterschiedlicher, nicht vergleichbarer Art und Weise (zeitraumbezogene
Leistungen: durchschnittliche monatliche Ausgaben dividiert durch den
durchschnittlichen Teilnehmerbestand; Einmalleistungen: Jahresausgaben durch die Anzahl
der Leistungsfälle).
a) Freie Förderung/Sonstige Förderung,
Für die einzige Maßnahmeartgruppe „Freie Förderung SGB II“ der Kategorie
„Freie Förderung“ können aus den o. g. Gründen ebenfalls keine Angaben
gemacht werden.
b) Beschäftigung schaffende Maßnahmen,
Für die Beschäftigung schaffenden Maßnahmeartgruppen
„Arbeitsgelegenheiten“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ lagen im Jahr 2022 die durchschnittlichen
Ausgaben je Förderung und Monat bei 619 Euro bzw. 1 371 Euro.
c) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,
Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Rahmen von
„Eingliederungszuschüssen“ und der „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ lagen die
durchschnittlichen Ausgaben je Förderung und Monat bei 1 004 Euro bzw.
1 387 Euro.
d) Berufliche Weiterbildung,
Für die Maßnahmeartgruppe „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ lag
der Wert im SGB II bei 1 193 Euro.
e) Berufswahl und Berufsausbildung und
Für die Maßnahmeartgruppe „Außerbetriebliche Berufsausbildung“ der
Kategorie „Berufswahl und Berufsausbildung“ bei 1 569 Euro und
f) Aktivierung und berufliche Eingliederung?
für Maßnahmen zur „Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ bei
2 447 Euro (um dem Gewicht der Maßnahmeartgruppe gerecht zu werden, hier
ausnahmsweise durchgängig berechnet auf der Basis: Jahresausgaben durch die
Anzahl der Leistungsfälle).
Weitere Informationen können den Tabellen zur Eingliederungsbilanz 2022
(
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Foku
s/Eingliederungsbilanzen/Eingliederungsbilanzen-Nav.html), Rechtskreis
SGB II, Blatt „Tab2_nur_DWO_BL_mit_zkT“ entnommen werden.
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl folgender
arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen im SGB II
a) Freie Förderung Sonstige Förderung,
b) Beschäftigung schaffende Maßnahmen,
c) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,
d) Berufliche Weiterbildung,
e) Berufswahl und Berufsausbildung und
f) Aktivierung und berufliche Eingliederung,
in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2022 entwickelt und wie hoch ist der
Anteil an allen Maßnahmen im SGB II (bitte jeweils die absoluten und
relativen Zahlen inklusive des jeweiligen Anteils an allen Maßnahmen
der aktiven Arbeitsmarktpolitik – wenn möglich auch für das Jahr 2023 –
angeben)?
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Teilnehmerzahlen an den folgenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im SGB II
a) Freie Förderung/Sonstige Förderung,
b) Beschäftigung schaffende Maßnahmen,
c) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,
d) Berufliche Weiterbildung,
e) Berufswahl und Berufsausbildung und
f) Aktivierung und berufliche Eingliederung,
in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2022 entwickelt (bitte jeweils die
absoluten und relativen Zahlen – wenn möglich auch für 2023 – angeben)?
Die Fragen 6a bis 7f werden gemeinsam beantwortet.
Die Zahl arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen kann von der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit nicht ausgewertet werden. Sie ist aufgrund der
Heterogenität der Maßnahmearten (es gibt u. a. zeitraumbezogene Leistungen,
Individual- und Gruppenmaßnahmen, Maßnahmen im Rahmen von
Gutscheineinlösungen, Ausschreibungsvarianten) auch nicht aussagekräftig.
Die Zahl der Eintritte in die jeweiligen Maßnahmeartkategorien ist
aussagekräftig. In der Jahressumme 2022 gab es
a) in der Kategorie „Freie Förderung/Sonstige Förderung“ (ohne kommunale
Eingliederungsleistungen) rund 31 000,
b) in der Kategorie „Beschäftigung schaffende Maßnahmen“ rund 137 000,
c) in der Kategorie „Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ rund 118 000,
d) in der Kategorie „Berufliche Weiterbildung“ rund 87 000,
e) in der Kategorie „Berufswahl und Berufsausbildung“ (ohne
Berufsorientierung) rund 12 000 und
f) in der Kategorie „Aktivierung und berufliche Eingliederung“ rund 798 000
begonnene Förderungen.
Angaben für die Jahre 2010, 2015, 2020 und 2023 (endgültige Werte für Januar
bis Juli) sowie die Anteile an Insgesamt für Zugänge und Bestände können der
beigefügten Tabelle 1 im Anhang* entnommen werden. Auch hier gilt es zu
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9813 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
beachten, dass es im betrachteten Zeitfenster mehrfach zu Änderungen des
Spektrums arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen kam.
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Teilnehmerzahlen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie mit ausländischer
Staatsangehörigkeit an den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im SGB II
In der Jahressumme 2022 belief sich bundesweit die Zahl der Eintritte mit
deutscher Staatsangehörigkeit
a) Freie Förderung/Sonstige Förderung,
in der Kategorie „Freie Förderung/ Sonstige Förderung“ (ohne kommunale
Eingliederungsleistungen)“ auf rund 19 000 Fälle, mit ausländischer
Staatsangehörigkeit waren es rund 12 000.
b) Beschäftigung schaffende Maßnahmen,
In der Kategorie „Beschäftigung schaffende Maßnahmen“ gab es im gleichen
Zeitraum 110 000 (ausländische Staatsangehörigkeit: rund 27 000),
c) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,
in der Kategorie „Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ rund 74 000 (rund
44 000),
d) Berufliche Weiterbildung,
in der Kategorie „Berufliche Weiterbildung“ rund 53 000 (rund 35 000),
e) Berufswahl und Berufsausbildung und
in der Kategorie „Berufswahl und Berufsausbildung“ (ohne Berufsorientierung)
rund 6 000 (rund 6 000) und
f) Aktivierung und berufliche Eingliederung,
in der Kategorie „Aktivierung und berufliche Eingliederung“ rund 456 000
(rund 343 000) Eintritte.
in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2022 entwickelt (bitte jeweils die
absoluten und relativen Zahlen – wenn möglich auch für das Jahr 2023 –
angeben)?
Angaben für die Jahre 2010, 2015, 2020 und 2023 (endgültige Werte für Januar
bis Juli) sowie die Anteile an Insgesamt für Zugänge und Bestände können der
beigefügten Tabelle 2 im Anhang* entnommen werden.
9. Wie viele Teilnehmer der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gemäß
SGB II
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit ermittelt kontinuierlich anhand der
Meldung zur Sozialversicherung nach festgelegten zeitlichen Intervallen (sog.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9813 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Verbleibsintervalle; in der Regel sechs Monate, möglich sind jedoch auch
Intervalle von 1, 3, 9, 12 oder 18 Monaten) den arbeitsmarktlichen Status der
ehemaligen Maßnahmeteilnehmerinnen und Maßnahmeteilnehmer. Die Werte sind
24 Monate lang vorläufig, im Anschluss werden sie festgeschrieben. Die Frage
nach Verbleib in ungeförderter Beschäftigung kann nur approximativ durch
Herausrechnen etwaiger Folgeförderung beantwortet werden. Demnach wurden
im Jahr 2022
a) Freie Förderung/Sonstige Förderung,
in der Kategorie „Freie Förderung/Sonstige Förderung“ (ohne kommunale
Eingliederungsleistungen) rund 12 000 Verbleibe in sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung und nicht in Folgeförderung gezählt (Verbleibsintervall: sechs
Monate nach Austritt aus der Maßnahme; Datenstand: Oktober 2023).
b) Beschäftigung schaffende Maßnahmen,
In der Kategorie „Beschäftigung schaffende Maßnahmen“ waren es rund
11 000,
c) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,
in der Kategorie „Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ rund 88 000,
d) Berufliche Weiterbildung,
in der Kategorie „Berufliche Weiterbildung“ rund 26 000,
e) Berufswahl und Berufsausbildung und
in der Kategorie „Berufswahl und Berufsausbildung“ (ohne Berufsorientierung)
rund 8 000 und
f) Aktivierung und berufliche Eingliederung,
in der Kategorie „Aktivierung und berufliche Eingliederung“ rund 211 000
Verbleibe in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ohne Folgeförderung
sechs Monate nach Austritt aus der Maßnahme.
haben in den Jahren 2022 sowie 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung
eine ungeförderte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am ersten
Arbeitsmarkt aufgenommen (bitte jeweils die absoluten Zahlen
unterschieden nach ein, drei und sieben Jahren nach Förderbeginn sowie
unterschieden nach Maßnahmenteilnehmer mit deutscher Staatsangehörigkeit und
anderer Staatsangehörigkeit angeben)?
Nach Staatsangehörigkeit differenzierte Informationen können der beigefügten
Tabelle 3 im Anhang* entnommen werden. Aufgrund der Wartezeiten der
Daten aus der Förderstatistik und der Beschäftigungsstatistik können für das Jahr
2023 noch keine Angaben gemacht werden.
Bei der Verbleibsanalyse ist zu beachten, dass sich die Instrumente der aktiven
Arbeitsförderung im Hinblick auf ihre Zielsetzung und die inhaltliche
Ausgestaltung deutlich voneinander unterscheiden. Förderungen mit dem
Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit, Leistungen zur Eingliederung von
Selbständigen (Kategorie „Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“) sowie die Förde-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9813 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
rung schwer erreichbarer junger Menschen (Kategorie „Aktivierung und
berufliche Eingliederung“) zielen nicht auf die Aufnahme einer abhängigen
Beschäftigung. Bei Förderungen mit Nachbeschäftigungszeit wie z. B.
Eingliederungszuschüssen (Kategorie „Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“) ist zudem zu
berücksichtigen, dass das Verbleibsintervall noch innerhalb einer vorgesehenen
Nachbeschäftigungsfrist liegen kann. Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse wird
dadurch stark eingeschränkt. Daher werden in den Publikationen der Statistik
der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Verbleib (z. B. unter
https://statistik.a
rbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=
1460258&topic_f=verbleib-sgbii,
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/
Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524032&topic_f=verbleib-s
gbii) auf Ebene der Maßnahmekategorien standardmäßig keine Werte
ausgewiesen.
10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Abbruch- und
Eingliederungsquoten (Eingliederung in Beschäftigung am ersten
Arbeitsmarkt) der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gemäß SGB II
Die Eingliederungsquote (Anteil der Förderungen von Personen, die sechs
Monate nach Austritt in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind, an
beendeten Förderungen insgesamt) im Jahr 2022 betrug
a) Freie Förderung/Sonstige Förderung,
für die „Freie Förderung/Sonstige Förderung“ (ohne kommunale
Eingliederungsleistungen) rund 41 Prozent. Der Anteil der vorzeitig beendeten
Förderungen an allen beendeten Förderungen belief sich auf 9 Prozent.
b) Beschäftigung schaffende Maßnahmen,
Für die „Beschäftigung schaffenden Maßnahmen“ betrugen die Werte 11
Prozent und 34 Prozent,
c) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,
für die „Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ 71 Prozent und 17 Prozent,
d) Berufliche Weiterbildung,
für die „Berufliche Weiterbildung“ 39 Prozent und 16 Prozent,
e) Berufswahl und Berufsausbildung und
für die „Berufswahl und Berufsausbildung“ (ohne Berufsorientierung) 66
Prozent und 55 Prozent und
f) Aktivierung und berufliche Eingliederung,
für die „Aktivierung und berufliche Eingliederung“ 31 Prozent und 19 Prozent.
in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2022 entwickelt (bitte die Quoten – wenn
möglich auch für das Jahr 2023 – sowie unterschieden nach
Leistungsberechtigten mit deutscher und anderer Staatsangehörigkeit angeben)?
Nach Staatsangehörigkeit differenzierte Informationen sowie die
entsprechenden Werte für die Jahre 2010, 2015 und 2020 können der beigefügten Tabelle 4
im Anhang* entnommen werden. Aufgrund der Wartezeiten der Daten aus
Förder- und Beschäftigungsstatistik können für das Jahr 2023 noch keine Angaben
gemacht werden.
Es sind die Hinweise in der Antwort zu Frage 9 zu beachten. Infolgedessen
werden in den Internetpublikationen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
auf Ebene der Maßnahmekategorien standardmäßig auch keine
Eingliederungsquoten ausgewiesen.
Eingliederungsquoten stellen außerdem keine Ergebnisse kausaler
Wirkungsforschung dar. Eine Beschäftigungsaufnahme kann i. d. R. nicht ausschließlich
auf die Förderung zurückgeführt werden. Vielmehr ist letztere nur ein Baustein
in den Bemühungen der Arbeitsuchenden und der Agenturen und Jobcenter.
Neben diesen sind exogene, also nicht von den Agenturen und Jobcentern
beeinflussbare Faktoren, zu berücksichtigen.
11. Welche der in Frage 10 aufgeführten arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen gemäß SGB II erwiesen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
hinsichtlich der Vermittlung in sogenannte Mangelberufe (gemäß
Engpassanalyse der BA) als am wirksamsten, und wie viele SGB-II-
Leistungsberechtigte mit ausländischer Staatsbürgerschaft haben im Rahmen
der Arbeitsförderung seit 2015 eine Beschäftigung in sogenannten
Mangelberufen hierzulande aufgenommen (bitte die absoluten Zahlen jeweils
pro Maßnahme und Jahr ausweisen)?
Auf Basis statistischer Daten kann an dieser Stelle nur über den Verbleib in
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Engpassberufen Auskunft
gegeben werden. Die Quantität der Engpassberufe und die Fallzahlen bei den
Verbleiben gebietet außerdem eine Einschränkung der Analyse auf die Top 10 der
beschäftigungsstärksten Engpassberufe 2022. Die Engpassberufe wurden im
Rahmen der Fachkräfteengpassanalyse 2022 ermittelt (
https://statistik.arbeitsag
entur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=20626
&topic_f=fachkraefte-engpassanalyse). Die Verbleibsinformationen für die
vorgenannten Maßnahmekategorien in den Jahren 2015 bis 2022, differenziert
nach Staatsangehörigkeit, können der beigefügten Tabelle 5 im Anhang*
entnommen werden. Es sind die Hinweise in der Antwort zu Frage 9 und 10 zu
beachten.
12. Durch welche Fördermöglichkeiten und Maßnahmen im SGB II wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 die besten Erfolge
hinsichtlich der dauerhaften Integration von Arbeitslosen bzw.
Arbeitsuchenden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erzielt (bitte
die fünf im Sinne der Arbeitsförderung erfolgreichsten
Fördermöglichkeiten und Maßnahmen im SGB II mit den dazugehörigen
Integrationsquoten ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen noch keine Erkenntnisse aus Wirkungsanalysen für
Fördermaßnahmen des Jahres 2022 vor, da noch nicht alle notwendigen Daten
zur Verfügung stehen. Zudem können fundierte Aussagen über eine nachhaltige
Integration in versicherungspflichtige Beschäftigung von erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten nur aufgrund von Evaluationsstudien getroffen werden.
Aus der alleinigen Betrachtung der Integrationsquoten der Geförderten können
keine Schlüsse auf den Fördererfolg gezogen werden. Aus den bisher
vorliegenden Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt sich,
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9813 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
dass Eingliederungszuschüsse, Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, Förderung
der beruflichen Weiterbildung mit einer Dauer von bis zu einem Jahr und einer
Dauer von mehr als einem Jahr sowie Maßnahmen bei einem Träger die
wirksamsten Maßnahmen bezüglich einer nachhaltigen Integration der
Teilnehmenden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind (siehe auch
https://ia
b.de/publikationen/publikation/?id=210561;
https://iab.de/publikationen/publik
ation/?id=8744306;
https://iab.de/publikationen/publikation/?id=8034775). Für
die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II) und Teilhabe am
Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) liegen noch keine vergleichbaren Befunde vor. Ein
Vergleich der Integrationswirkungen verschiedener Maßnahmen ist allerdings
nur sehr eingeschränkt aussagekräftig. Das liegt unter anderem daran, dass sich
die Geförderten je nach Maßnahme bezüglich ihrer Arbeitsmarktnähe
unterscheiden können. Zudem setzen verschiedene Maßnahmen an unterschiedlichen
Problemlagen an. Schließlich besteht das Risiko, dass die hier angesprochenen
Fördermaßnahmen zu Mitnahme-, Substitutions- und Verdrängungseffekten
führen, wobei diese Risiken bei betriebsnahen Förderungen höher sind als bei
anderen Instrumenten. Im jeweiligen Einzelfall kann jedes
arbeitsmarktpolitische Instrument ein individueller Baustein auf dem Weg zu einer nachhaltigen
Arbeitsmarktintegration sein.
13. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
arbeitsmarktorientierten Aktivierungsquoten in den Rechtskreisen SGB II und Drittes
Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) in den letzten fünf Jahren entwickelt
(bitte getrennt nach Jahresscheiben und unterschieden nach
Leistungsberechtigten im Bereich U25 und Ü25, nach Leistungsberechtigten mit
deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischer Staatsangehörigkeit
sowie unterschieden nach Geschlecht der Leistungsberechtigten
ausweisen)?
Die arbeitsmarktorientierte Aktivierungsquote für den Rechtskreis SGB III lag
im Jahr 2018 bei rund 23 Prozent. Nach einem geringfügigen Anstieg im Jahr
2019 ging sie pandemiebedingt im Jahr 2020 auf 18 Prozent zurück. Bis zum
Jahr 2022 stieg sie wieder auf 22 Prozent.
Für den Rechtskreis SGB II war im Jahr 2019 ein Anstieg von rund zwei
Prozentpunkten (von rund 20 auf 22 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr zu
beobachten. Seitdem ist der Wert rückläufig. Im Jahr 2022 lag er bei 17 Prozent.
Die Verläufe für die übrigen genannten Personenmerkmale (Alter bei Eintritt,
Staatsangehörigkeit, Geschlecht) können der beigefügten Tabelle 7 im
Anhang* entnommen werden.
14. Wie viele Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter
sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im Rahmen des
SGB II sowie im Rahmen des SGB III mit der Zuweisung und
Administration arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen beschäftigt, und wie hoch ist
deren Anteil an allen Mitarbeitern in der BA und in den Jobcentern (bitte
die absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?
Die Mitarbeiterkapazitäten in den Agenturen für Arbeit und gemeinsamen
Einrichtungen können der Tabelle 8 im Anhang* entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9813 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
15. Wie viele SGB-II-Leistungsberechtigte werden nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in Maßnahmen der sogenannten ganzheitlichen
Betreuung gemäß § 16k SGB II gefördert, und wie viele Integrationen in
Erwerbsarbeit wurden im Rahmen dieser neuen Fördermöglichkeit
bereits realisiert (bitte Zahlen jüngster Stand ausweisen)?
Für den Berichtsmonat Juli 2023 konnten erstmals Werte für die
Maßnahmeartgruppe „Ganzheitliche Betreuung“ ermittelt werden, diese können der Tabelle 9
im Anhang* entnommen werden. Zugang und Bestand lagen bundesweit bei
etwas über 100 Personen. Dies entspricht gleichzeitig dem aktuellsten Stand,
eine Hochrechnung für den aktuellen Stand liegt nicht vor.
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
von Leistungsberechtigten im SGB II mit und ohne
Migrationshintergrund seit 2005 entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive jüngster Stand ausweisen)?
Angaben für das Merkmal Migrationshintergrund liegen in der
Grundsicherungsstatistik erst ab dem Jahr 2013 vor. Wegen der Vergleichbarkeit der Daten
wurde die Auswertung mit dem Hochrechnungsverfahren zum Ausgleich von
Antwortausfällen (Einführung zum Berichtsmonat März 2020) erstellt. Die
Daten der Berichtsmonate Juni 2013 bis Juni 2019 weichen daher von bereits
veröffentlichten Auswertungen ab. Die (hochgerechnete) Zahl erwerbsfähiger
Leistungsberechtigter mit Migrationshintergrund lag im Juni 2013 bei rund
1 807 000, die Zahl erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ohne
Migrationshintergrund bei rund 2 615 000. Im Juni 2023 betrugen die Werte rund
2 455 000 bzw. rund 1 473 000 (aktuellere Daten liegen noch nicht vor). Die
entsprechenden Anteile und die Angaben für die übrigen Jahre können der
beigefügten Tabelle 10 im Anhang* entnommen werden.
17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Beschäftigungsquoten von SGB-II-Leistungsberechtigten mit
a) deutscher Staatsangehörigkeit,
b) ausländischer Staatsangehörigkeit,
c) mit Migrationshintergrund und
d) ohne Migrationshintergrund
seit 2005 entwickelt (bitte die relativen Zahlen getrennt nach Geschlecht
ausweisen)?
Der Anteil erwerbstätiger erwerbsfähiger Leistungsberechtigter an allen
Beschäftigten lag für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Juni 2022
(der Juni-Wert wird in der Beschäftigungsstatistik als Jahreswert herangezogen)
bei 1,2 Prozent, für die ausschließlich geringfügig Beschäftigten bei 7,8
Prozent. Die entsprechenden Daten für die Jahre ab 2007 (frühere Juni-Werte
liegen nicht vor) können der beigefügten Tabelle 11 im Anhang* entnommen
werden. Eine Differenzierung nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und
Migrationshintergrund ist bei erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
nicht möglich.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9813 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
18. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für
Integrationskurse in Deutschland sowie deren Anteil an den Gesamtkosten
der Arbeitsförderung für Zugewanderte seit 2015 entwickelt (bitte die
absoluten und relativen Zahlen sowie die Zuschüsse des Bundes getrennt
nach Jahren ausweisen)?
Integrationskurse bilden das Grundangebot des Bundes für die sprachliche und
gesellschaftliche Integration von Zuwanderinnen und Zuwandern. Sie stellen
kein primäres Instrument der Arbeitsförderung dar, auch wenn die darin zu
erwerbenden sprachlichen Grundlagen in der Regel für eine Arbeitsaufnahme
erforderlich sind.
Somit können die Kosten der Integrationskurse nicht in Relation zu sonstigen
Aufwendungen der Arbeitsförderung gesetzt werden. Die jährlich
aufgewendeten Haushaltsmittel für Integrationskurse seit dem Jahr 2015 können der
beigefügten Tabelle 12 im Anhang* entnommen werden.
Unter anderem aufgrund der überjährigen Haushaltswirksamkeit der Kosten für
Integrationskurse ist ein Vergleich von Teilnehmendenzahlen und Kosten in
einem bestimmten Haushaltsjahr unzulässig.
19. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Teilnehmerzahlen in Integrationskursen seit dem Jahr 2015 entwickelt, und wie viele
Teilnehmer befinden sich aktuell in Sprachkursen sowie
Orientierungskursen (bitte jeweils die absoluten Zahlen getrennt nach Jahren
angeben)?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht die
Entwicklung der Kursteilnehmenden seit dem Jahr 2005 halbjährlich, zuletzt im
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskurszahlen/Bunde
sweit/2022-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bund.pdf?__blob=public
ationFile&v=4 in der Abbildung II-1 auf Seite 5. Zum Stichtag 31. Oktober
2023 wurden in der BAMF-Statistik 459 877 Personen als „aktive
Teilnehmende“ geführt, d. h., Personen mit Kurseintritt und ohne bekannten
Kursaustritt. Eine Aufschlüsselung nach Sprach- und Orientierungskurs ist nicht
möglich, da dies nicht erhoben wird. Die Daten seit dem Jahr 2015 können der
Tabelle 13 im Anhang* entnommen werden.
20. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Teilnehmerzahlen in Alphabetisierungskursen seit 2015 entwickelt, und wie hoch ist
deren Anteil an allen Zugewanderten (bitte die absoluten und relativen
Zahlen getrennt nach den acht häufigsten Staatsangehörigkeiten mit
Alphabetisierungsbedarf sowie getrennt nach Geschlecht angeben)?
Die Entwicklung der Kurseintritte in Alphabetisierungskurse seit 2015 bis 2022
(konsolidierte Jahreswerte) sowie 2023 (1. Januar bis 30. September,
Fortschreibungswerte, nicht konsolidiert und daher nicht mit der offiziellen
Integrationskurs-Geschäftsstatistik des BAMF vergleichbar) werden in der Tabelle 14
im Anhang* dargestellt.
Die Tabelle 14 zeigt die Verteilung nach Staatsangehörigkeiten. Die
Zusammensetzung und Reihenfolge der angefragten „acht häufigsten
Staatsangehörigkeiten“ variiert in den abgefragten Jahren jeweils. Um zumindest eine
grundlegende Übersichtlichkeit der Tabellen zu erhalten und eine einheitliche
Darstellung aller abgefragten Jahre in einer Tabelle zu ermöglichen, wurden daher für
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9813 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
alle abgefragten Jahre die 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten von
Kurseintritten in Alphabetisierungskurse ausgewiesen, entlang der Reihenfolge aus dem
Jahr 2023. Auf diese Weise sind sämtliche Staatsangehörigkeiten erfasst, die in
wenigstens einem der abgefragten Jahre unter die „acht häufigsten
Staatsangehörigkeiten“ gefallen sind. In den wenigen Fällen, in denen ein Land in einem
Jahr zu den „acht häufigsten Staatsangehörigkeiten“ zählte, aber nicht zu den
15 häufigsten Staatsangehörigkeiten, ist dieses Land gesondert ausgewiesen.
Die Tabelle 15 im Anhang* zeigt die Verteilung der Teilnehmendenzahlen der
Jahre 2015 bis 2022 (konsolidierte Jahreswerte) bis 2023 (bis 30.09.2023,
vorläufig) nach Geschlecht.
Eine Darstellung von Anteilen zu „allen Zugewanderten“ ist nicht möglich, da
hierzu keine Zahlen vorliegen.
21. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von Alphabetisierungskursteilnehmern, die den
Alphabetisierungskurs nicht bestehen und diesen mindestens einmal, zweimal oder mehr
wiederholen müssen, seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte die absoluten
und relativen Zahlen getrennt nach den acht am häufigsten vertretenen
Staatsangehörigkeiten unter den Kurswiederholern sowie getrennt nach
Geschlecht angeben)?
Menschen mit Alphabetisierungsbedarf haben einen weitaus stärkeren
Deutschsprachförderbedarf als Kursteilnehmende, die bereits in einer anderen Sprache
alphabetisiert sind. Aufgabe des Alphabetisierungskurses ist es demnach, die
Teilnehmenden funktional zu alphabetisieren und ihnen gleichzeitig
Deutschkenntnisse zu vermitteln. Die curriculare Zielsetzung sieht das Sprachniveau
A2 als realistisch zu erreichendes Ziel nach 1.200 Unterrichtseinheiten vor. Die
300 Unterrichtseinheiten, die Teilnehmende als „Kurswiederholer“ in Anspruch
nehmen können, werden hierbei bereits eingeschlossen und stellen inhaltlich
keine Wiederholung dar. Zwar ist in der verfahrenstechnischen Umsetzung eine
„Wiederholerzulassung“ vom BAMF zu erteilen, allerdings ist bei
Alphabetisierungskursteilnehmenden zuvor keine erfolglose Teilnahme am Deutschtest
für Zuwanderer erforderlich (§ 5 Abs. 5 S. 3 Integrationskursverordnung). Das
Stundenkontingent von insgesamt 1.200 Unterrichtseinheiten (900
Unterrichtseinheiten Erstverfahren + 300 Unterrichtseinheiten Wiederholerverfahren) ist
somit zum einmaligen Durchlaufen eines Integrationskurses mit
Alphabetisierung gemäß Curriculum erforderlich.
Aus diesem Grund ist eine zahlenmäßige Auswertung im Sinne der
Fragestellung nicht möglich.
Weitere Wiederholungsmöglichkeiten stehen im Integrationskurs nicht zur
Verfügung, da eine mehrfache Wiederholung ausgeschlossen ist.
22. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und die
Mengenverhältnisse von Maßnahmen mit dem Schwerpunkt der
Aktivierung von Hilfebedürftigen sowie von Maßnahmen mit dem Schwerpunkt
der Vermittlung von Hilfebedürftigen in Beschäftigung in den letzten
zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen getrennt
nach Jahren ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9813 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Gewinnen, die durch die
sogenannten Bildungsträger durchschnittlich erwirtschaftet werden, und wenn
ja, in welcher Größenordnung bewegten sich 2022 die erwirtschafteten
Gewinne (bitte nach Bildungsträgern in Ballungsräumen sowie anderen
Regionen ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
24. In welchen Bereichen bzw. welchen Tätigkeiten verblieben nach
Kenntnis der Bundesregierung alle anderen Abgänge aus dem SGB II, jenseits
der in der BA-Statistik „Abgänge von Arbeitslosen und
Langzeitarbeitslosen im Rechtskreis SGB II durch Vermittlung der Jobcenter“ für den
Jahresdurchschnitt 2022 ausgewiesenen 3 219 517 Abgänge, darunter
knapp 481 300 Abgänge in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt sowie
rund 31 000 Abgänge durch Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 117 auf
Bundestagsdrucksache 20/8261, bitte die absoluten Zahlen für das Jahr 2022
– und wenn möglich für das Jahr 2023 – jeweils getrennt für Arbeitslose
und Langzeitarbeitslose separat ausweisen)?
Für den Abgangsgrund „Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt“ wurden in der
Jahressumme 2022 rund 75 000 Abgänge gezählt, für den Grund „Sonstige
Erwerbstätigkeit“ rund 22 000. Auf den Abgangsgrund „Nichterwerbstätigkeit“
entfielen rund 1 261 000 Abgänge, darunter rund 819 000 aufgrund von
Arbeitsunfähigkeit, rund 325 000 aufgrund von fehlender Verfügbarkeit/
Mitwirkung und rund 117 000 wegen sonstiger Nichterwerbstätigkeit. In die
Kategorie „Sonstiges/keine Angabe“ fielen rund 444 000 Abgänge. Angaben
für das Jahr 2023 (Januar bis Oktober) sowie weitere Informationen können der
beigefügten Tabelle 16 im Anhang* entnommen werden.
25. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigten bei
Bildungsträgern nach Tarif bezahlt, und wenn ja, welche Tarifwerke
existieren in der Weiterbildungsbranche gegenwärtig, und wie ist die
Tarifbindung innerhalb der Weiterbildungsbranche bundesweit sowie jeweils in
Ost- und Westdeutschland?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine umfassenden Kenntnisse vor. Für die
Branche der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder
SGB III gelten die branchenspezifischen Mindestlohnbestimmungen
• des Tarifvertrags Nummer 7 zur Regelung des Mindestlohns für
pädagogisches Personal vom 27. Juli 2022 (Tarifvertrag für tarifgebundene
Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer), abgeschlossen zwischen
der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher
Bildung und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und der
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,
• der Sechsten Aus- und
Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung (6. AusbDienstLArbbV) und
• der Vergabemindestentgeltverordnung 2023.
Damit ist für die gesamte Branche der Aus- und
Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III für das pädagogische Personal der
Mindestlohn des o. g. Tarifvertrags maßgeblich.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9813 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Weitere tarifliche Vereinbarungen für den Bereich der Weiterbildungsbranche
lassen sich in der gewünschten Abgrenzung nicht repräsentativ ermitteln, weil
viele kommerzielle Bildungsinstitute nicht alleinig Produkte im Sinne der Aus-
und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III anbieten,
sondern unter Umständen auch in weiteren Bereichen geschäftlich tätig sind.
Mit den Möglichkeiten des Tarifregisters des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales lassen sich jedoch exemplarisch die in der unten aufgeführten
Tabelle aufgelisteten Tarifwerke für Bildungsträger identifizieren, die sich auf
Angebote für den Bereich der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach
dem SGB II oder SGB III fokussieren.
Aussagen zur tariflichen Bindung von Beschäftigten werden in der Regel auf
Basis des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB) der Bundesagentur für Arbeit getroffen. In der speziell gewünschten
Differenzierung ist eine Auswertung allerdings nicht möglich, weil die Fallzahlen
für die Weiterbildungsbranche im Rahmen der IAB-Stichprobenerhebung zu
gering ausfallen, um diese mit einer hinreichenden Belastbarkeit hochrechnen
zu können. Darüberhinausgehende Auswertungen oder Studien, die eine
Aussage zur Tarifbindung in der Weiterbildungsbranche zulassen würden, sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
Tabelle: exemplarische Tarifwerke in der Weiterbildungsbranche
Name Bildungseinrichtung Name Tarifvertrag
Berufsförderungswerk (BfW) Hamburg Tarifvertrag für Beschäftigte der
Berufsförderungswerk Hamburg GmbH in der AVH
Berufsförderungswerk (BfW) Berlin/Brandenburg Tarifvertrag des Berufsförderungswerkes Berlin-
Brandenburg e. V.
Berufsförderungswerk (BfW) Sachsen-Anhalt Tarifvertrag für das Berufsförderungswerk Sachsen-
Anhalt (Bfw) gGmbH
Berufsförderungswerk (BfW) Thüringen Anwendungstarifvertrag Berufsförderungswerk
Thüringen GmbH
ESTA-Bildungswerk Tarifvertrag für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des ESTA-Bildungswerks e. V.
DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH Tarifvertrag der deutschen Angestellten Akademie
GmbH (DAA)
Kolping Bildung Deutschland GmbH Tarifvertrag Kolping Bildung Deutschland GmbH
Euro-Schule Haustarifvertrag Euro-Schulen Niedersachsen/
Westfalen GmbH
Berufliche Fortbildungszentren
der Bayerischen Wirtschaft (bfe)
Tarifvertrag Berufliche Fortbildungszentren GmbH
Internationaler Bund (IB) Tarifvertrag
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
des Internationalen Bundes (TV IB)
Quelle: Tarifregister BMAS
26. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die wegen „mangelnder Verfügbarkeit“ in
der BA-Statistik nicht als arbeitslos gezählt werden (also Hilfebedürftige,
die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder zur Schule gehen), in den
letzten zehn Jahren entwickelt, und wie hoch ist deren Anteil an allen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (bitte die absoluten und relativen
Zahlen ausweisen)?
Angaben zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie darunter nicht
arbeitslosen Personen nach Status sind im Produkt „Strukturen der Grundsicherung
SGB II“ in Tabelle 5 enthalten (
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/F
orms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524052&topic_f=zeitreihekr
eise-zr-gruarb).
27. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im SGB II sowie im SGB III, bei denen
Die Zahl der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und das Verbleibsintervall
„acht Wochen nach Abschluss der Maßnahme“ können von der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit nicht ausgewertet werden (vgl. Antworten auf die
Fragen 6 und 9). Stattdessen werden an dieser Stelle approximativ
teilnahmebezogene Eingliederungsquoten für die in den vorangehenden Fragen genannten
Maßnahmekategorien und die Verbleibsintervalle „1 Monat nach Austritt aus
der Maßnahme“ und „3 Monate nach Austritt aus der Maßnahme“ betrachtet.
a) mehr als 15 Prozent der Maßnahmenteilnehmer,
Bei fünf der sechs Maßnahmekategorien mit Kostenträgerschaft SGB II lagen
im Jahr 2022 für beide Verbleibsintervalle die entsprechenden
Eingliederungsquoten bei über 15 Prozent. Lediglich die Kategorie „Beschäftigung schaffende
Maßnahmen“ besaß niedrigere Werte. Diese Maßnahmekategorie ist im
Rechtskreis SGB III nicht mehr vertreten.
b) mehr als 30 Prozent der Maßnahmenteilnehmer und
Einen Monat nach Austritt aus der Maßnahme gemessen, wiesen im SGB II
drei der sechs Maßnahmekategorien Eingliederungsquoten von mehr als
30 Prozent auf („Freie Förderung“, „Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“,
„Berufswahl und Berufsausbildung“). Drei Monate nach Austritt aus der
Maßnahme gemessen, kommen zwei weitere („Berufliche Weiterbildung“ und
„Aktivierung und berufliche Eingliederung“) hinzu.
c) mehr als 50 Prozent der Maßnahmenteilnehmer
Eingliederungsquoten von über 50 Prozent besaßen im SGB II für beide
Verbleibsintervalle die Maßnahmekategorien „Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“
und „Berufswahl und Berufsausbildung“.
innerhalb von acht Wochen nach Abschluss der Maßnahme eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen?
Die Werte zur Kostenträgerschaft SGB III sowie weitere Informationen können
der beigefügten Tabelle 17 im Anhang* entnommen werden. Es sind die in der
Antwort zu den Fragen 9 und 10 gegebenen Hinweise zu beachten.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9813 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
28. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung 2022 die Zahl und
der Anteil von (aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen) faktisch
nicht erwerbsfähigen Personen unter den formal erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten im SGB II (bitte die absoluten und relativen Zahlen
ausweisen)?
29. Wie vielen der im Sinne des SGB II zwar formal, aber faktisch nicht
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten keine arbeitsmarktpolitische
Maßnahme bzw. keine Maßnahme der beruflichen oder medizinischen
Rehabilitation seitens der für sie zuständigen Integrationsfachkraft
angeboten (bitte Zahlen jüngster Stand ausweisen)?
30. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 der
Anteil von SGB-II-Leistungsberechtigten, die (wiederholt) an einer
Maßnahme zur Stabilisierung der gesundheitlichen Situation teilgenommen
haben, und bei wie vielen Maßnahmeteilnehmern trat nach Teilnahme an
der Maßnahme eine Besserung der gesundheitlichen Situation ein?
31. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 die
Pro-Kopf-Kosten von Maßnahme zur Stabilisierung der gesundheitlichen
Situation im SGB II, und was kosteten diese Maßnahmen insgesamt?
32. Wie viele Aussteuerungen von SGB-II-Langzeitarbeitslosen in die
Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sind
gegenwärtig in Bearbeitung bzw. noch nicht entschieden?
Die Fragen 28 bis 32 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
33. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung ein Problem hinsichtlich
der Passgenauigkeit von Vermittlungsvorschlägen im SGB II, und wenn
ja, welche Probleme sind das, und nach welchen Kriterien wird die
Passgenauigkeit von Vermittlungsvorschlägen ermittelt?
Die Passgenauigkeit von Vermittlungsvorschlägen resultiert aus dem Abgleich
von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt durch die Vermittlungs- und
Beratungsfachkräfte. Werden die Anforderungen des Bewerberprofils bzw. des
Stellenangebotes nur nicht vollständig erfüllt, entscheiden die
Vermittlungsfachkräfte, ob ein Vermittlungsvorschlag dennoch Erfolgsaussicht bietet.
Unterstützt wird die Vermittlungsarbeit durch ein IT-gestütztes
matchingbasiertes Suchverfahren.
Dabei werden bis zu 30 matchingrelevante Kriterien des Bewerberprofils und
des Stellenangebots gleichzeitig in beide Richtungen miteinander abgeglichen,
um passende Kombinationen zu finden.
Die Matching-Kriterien decken folgende vermittlungsrelevante Felder ab:
• Art des Beschäftigungsverhältnisses und Beschäftigungskonditionen z. B.
Arbeits- oder Ausbildungsstelle, Befristung, Arbeitszeit
• Berufliche Tätigkeit, z. B. Berufsbild/Zielberuf, Kenntnisse, Fertigkeiten,
persönliche Stärken, Lizenzen und Zertifikate
Offene Punkte werden möglichst nach Rücksprache der Vermittlungs- und
Beratungsfachkraft mit Bewerberinnen bzw. Bewerbern und Arbeitgebern geklärt,
bevor ein Vermittlungsvorschlag unterbreitet wird. Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer im SGB II, insbesondere wenn sie von Langzeitarbeitslosigkeit
betroffen sind, haben häufig komplexe Problemlagen wie z. B. fehlende
berufliche Qualifikationen, fehlende Mobilität, gesundheitliche Einschränkungen
oder mangelnde Sprachkenntnisse. Für diesen Personenkreis ist es daher häufig
schwierig, passende Stellenangebote zu finden, bzw. ist es schwierig, diese
Personen unmittelbar in ein Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Es ist häufig
zunächst erforderlich, gemeinsam am Abbau von Vermittlungshemmnissen zu
arbeiten.
34. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von SGB-II-Leistungsberechtigten entwickelt, die sich nach Erhalt
eines Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter nie bei dem entsprechenden
Arbeitgeber gemeldet haben, und welche Statistiken hierzu gibt es (bitte
die absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?
35. Wie viel Arbeitszeit nutzt nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Integrationsfachkraft im SGB II sowie im SGB III im Durchschnitt für
a) die Arbeitsvermittlung von Kunden in Beschäftigung,
b) die Zuweisung von Kunden in Maßnahmen bzw. Kurse,
c) für rein administrative bzw. bürokratische Tätigkeiten?
Die Fragen 34 bis 35c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
36. Welche Kontaktdichtenkonzepte existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig im SGB II und welche Kontaktdichten haben sich
hinsichtlich der Aktivierung sowie der Vermittlung von Hilfebedürftigen
in Arbeit, sowie unterschieden nach spezifischen Kundengruppen (z. B.
U25-Leistungsbereichtigte, Langzeitarbeitslose, Ausländer etc.) als am
wirksamsten erwiesen?
Die gemeinsamen Einrichtungen regeln die Kontaktdichte mit den Kundinnen
und Kunden in einem lokalen Kundenkontaktdichtekonzept, entsprechend den
lokalen Rahmenbedingungen wie z. B. lokaler Arbeitsmarkt, Kundinnen- und
Kundenpotential, lokales Arbeitsmarktprogramm, personelle Ressourcen. Es
liegen zentral keine Erkenntnisse vor, welche Kontaktdichten für bestimmte
Kundengruppen im Allgemeinen am wirksamsten sind. Die Erfahrung zeigt
aber, dass eine gesteigerte Kontaktdichte mit positiven Effekten für die
Integration in den Arbeitsmarkt verbunden ist.
37. Nutzen die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig die Möglichkeiten moderner KI-
Technologie, und wenn ja, welche KI-gestützten Techniken werden aktuell bei BA
und Jobcentern, insbesondere in den Bereichen Beratung und
Vermittlung, eingesetzt, und mit welchem Ergebnis?
Welche Einsparungen sind durch den Einsatz von KI geplant?
Die Bundesagentur für Arbeit nutzt gegenwärtig bereits KI-Technologien.
Im Antragsprozess der Familienkasse wird eine KI-Lösung zur Erkennung bzw.
Klassifikation von Studienbescheinigungen als Unterstützung der manuellen
Bearbeitung von Kindergeldanträgen genutzt.
Zudem wurde eine Machine-Learning-Komponente zur
Dokumentenklassifikation und Inhaltsextraktion aus Arbeitsverträgen für die Online-Antragsstrecke
zum Einstiegsgeld entwickelt. Diese läuft ausschließlich im Hintergrund und
wird nicht für die produktive Umgebung freigeschaltet oder genutzt.
Außerdem wurde im Rahmen des Projektes „ADEST“ eine KI-Lösung
entwickelt, die eine automatisierte Datenübernahme aus Stellenangeboten von
Arbeitgebern in die Vermittlungssoftware der Bundesagentur für Arbeit erlaubt.
Den Vermittlungsfachkräften werden von der KI-Komponente Vorschläge zu
einer standardisierten Stellenausschreibung präsentiert, die sie validieren,
gegebenenfalls korrigieren und über die Verwendung entscheiden. Hierdurch sollen
sie von routinebasierten Tätigkeiten entlastet werden.
Diese KI-Komponente wird derzeit von drei Agenturen für Arbeit pilotiert.
Eine flächendeckende Einführung ist für das zweite Quartal 2024 geplant.
Aufgrund des Status „in Pilotierung“ kann noch keine valide Aussage über das
Ergebnis getroffen werden.
Durch den Einsatz von KI soll dem künftigen Fachkräfteengpass der
Bundesagentur für Arbeit entgegengewirkt werden. In den nächsten Jahren gehen viele
Mitarbeitende der Bundesagentur für Arbeit in Ruhestand. Um diese Lücke zu
schließen, ist es erforderlich, neue Technologien zur Unterstützung bei
Routineaufgaben einzusetzen und Prozesse zu (teil-)automatisieren.
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Oktober 2023
Jahr 2010 Jahr 2015 Jahr 2020 Jahr 2022 Jan bis Jul 2023 Jahr 2010 Jahr 2015 Jahr 2020 Jahr 2022
Aug 2022 bis
Juli 2023
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Summe der Instrumente, darunter 3.822.233 2.272.669 1.293.951 1.185.780 661.828 758.828 392.927 387.637 354.956 335.033
Freie Förderung/Sonstige Förderung 1)
67.697 35.777 38.421 31.402 15.386 29.193 11.661 13.217 9.024 8.360
Beschäftigung schaffende Maßnahmen 741.183 233.705 153.545 136.522 80.721 307.462 95.529 100.325 92.287 87.917
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 203.140 130.033 103.471 117.524 60.392 126.949 56.810 56.565 58.714 51.690
Berufliche Weiterbildung 235.570 132.256 88.195 87.106 50.116 97.292 65.857 49.064 43.612 43.207
Berufswahl und Berufsausbildung 2)
35.519 19.978 17.976 12.448 3.573 44.004 20.093 20.138 13.904 12.406
Aktivierung und berufliche Eingliederung 2.533.103 1.716.497 889.370 798.132 450.079 149.536 139.761 145.883 135.436 129.569
Freie Förderung/Sonstige Förderung 1)
1,8 1,6 3,0 2,6 2,3 3,8 3,0 3,4 2,5 2,5
Beschäftigung schaffende Maßnahmen 19,4 10,3 11,9 11,5 12,2 40,5 24,3 25,9 26,0 26,2
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 5,3 5,7 8,0 9,9 9,1 16,7 14,5 14,6 16,5 15,4
Berufliche Weiterbildung 6,2 5,8 6,8 7,3 7,6 12,8 16,8 12,7 12,3 12,9
Berufswahl und Berufsausbildung 2)
0,9 0,9 1,4 1,0 0,5 5,8 5,1 5,2 3,9 3,7
Aktivierung und berufliche Eingliederung 66,3 75,5 68,7 67,3 68,0 19,7 35,6 37,6 38,2 38,7
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) ohne Daten der kommunalen Eingliederungsleistungen und Bürgergeldbonus
2) ohne Berufsorientierung
Anteile an Summe (Zeile 10) in %
Eintritte (Summe) Bestand (Jahresdurchschnitt)
Maßnahmekategorien
Tabelle 1: Teilnehmende in ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik im Rechtskreis der Kostenträgerschaft SGB II
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Oktober 2023
Jahr 2010 Jahr 2015 Jahr 2020 Jahr 2022 Jan bis Jul 2023 Jahr 2010 Jahr 2015 Jahr 2020 Jahr 2022
Aug 2022 bis
Juli 2023
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Insgesamt, darunter 67.697 35.777 38.421 31.402 15.386 29.193 11.661 13.217 9.024 8.360
Deutschland 55.679 27.121 22.441 18.924 8.944 24.006 8.486 6.029 4.918 4.451
Ausland 12.006 8.654 15.977 12.474 6.439 5.186 3.175 7.187 4.106 3.909
Insgesamt, darunter 741.183 233.705 153.545 136.522 80.721 307.462 95.529 100.325 92.287 87.917
Deutschland 667.525 208.314 126.956 109.769 64.757 277.953 85.521 85.455 76.740 72.486
Ausland 73.639 25.390 26.588 26.752 15.963 29.505 10.007 14.870 15.547 15.431
Insgesamt, darunter 203.140 130.033 103.471 117.524 60.392 126.949 56.810 56.565 58.714 51.690
Deutschland 178.812 109.118 67.950 73.870 36.215 113.594 48.764 39.726 38.997 33.267
Ausland 24.319 20.913 35.521 43.653 24.177 13.352 8.045 16.838 19.716 18.422
Insgesamt, darunter 235.570 132.256 88.195 87.106 50.116 97.292 65.857 49.064 43.612 43.207
Deutschland 202.269 104.908 53.545 52.553 29.733 83.161 53.731 31.337 27.033 26.090
Ausland 33.295 27.348 34.650 34.553 20.382 14.126 12.126 17.727 16.579 17.117
Insgesamt, darunter 35.519 19.978 17.976 12.448 3.573 44.004 20.093 20.138 13.904 12.406
Deutschland 29.997 15.896 7.863 6.042 1.599 38.103 16.570 9.630 6.952 6.282
Ausland 5.517 4.082 10.111 6.406 1.974 5.900 3.523 10.506 6.951 6.123
Insgesamt, darunter 2.533.103 1.716.497 889.370 798.132 450.079 149.536 139.761 145.883 135.436 129.569
Deutschland 2.200.492 1.393.632 540.023 455.524 237.354 122.051 108.605 88.354 77.718 69.504
Ausland 332.478 322.794 349.335 342.600 212.724 27.476 31.152 57.526 57.718 60.064
Insgesamt, darunter 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
Deutschland 82,2 75,8 58,4 60,3 58,1 82,2 72,8 45,6 54,5 53,2
Ausland 17,7 24,2 41,6 39,7 41,8 17,8 27,2 54,4 45,5 46,8
Insgesamt, darunter 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
Deutschland 90,1 89,1 82,7 80,4 80,2 90,4 89,5 85,2 83,2 82,4
Ausland 9,9 10,9 17,3 19,6 19,8 9,6 10,5 14,8 16,8 17,6
Insgesamt, darunter 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
Deutschland 88,0 83,9 65,7 62,9 60,0 89,5 85,8 70,2 66,4 64,4
Ausland 12,0 16,1 34,3 37,1 40,0 10,5 14,2 29,8 33,6 35,6
Insgesamt, darunter 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
Deutschland 85,9 79,3 60,7 60,3 59,3 85,5 81,6 63,9 62,0 60,4
Ausland 14,1 20,7 39,3 39,7 40,7 14,5 18,4 36,1 38,0 39,6
Insgesamt, darunter 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
Deutschland 84,5 79,6 43,7 48,5 44,8 86,6 82,5 47,8 50,0 50,6
Ausland 15,5 20,4 56,2 51,5 55,2 13,4 17,5 52,2 50,0 49,4
Insgesamt, darunter 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
Deutschland 86,9 81,2 60,7 57,1 52,7 81,6 77,7 60,6 57,4 53,6
Ausland 13,1 18,8 39,3 42,9 47,3 18,4 22,3 39,4 42,6 46,4
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) ohne Daten der kommunalen Eingliederungsleistungen und Bürgergeldbonus
2) ohne Berufsorientierung
Staatsangehörigkeit
Freie Förderung/Sonstige
Förderung
1)
Beschäftigung schaffende
Maßnahmen
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Tabelle 2: Teilnehmende in ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik im Rechtskreis der Kostenträgerschaft SGB II nach Staatsangehörigkeit
Maßnahmekategorien
Eintritte (Summe) Bestand (Jahresdurchschnitt)
Anteile an Staatsangehörigkeit Insgesamt in %
Freie Förderung/Sonstige
Förderung
1)
Beschäftigung schaffende
Maßnahmen
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Berufliche Weiterbildung
Berufliche Weiterbildung
Berufswahl und
Berufsausbildung
2)
Aktivierung und berufliche
Eingliederung
Berufswahl und
Berufsausbildung
2)
Aktivierung und berufliche
Eingliederung
Deutschland
2022, Datenstand: Oktober 2023
darunter
6 Monate nach Austritt
sv-pflichtig beschäftigt und
nicht in Folgeförderung
1 2
Insgesamt, darunter 32.300 11.548
Deutschland 19.661 6.910
Ausland 12.635 4.638
Insgesamt, darunter 146.054 11.216
Deutschland 119.077 8.713
Ausland 26.975 2.503
Insgesamt, darunter 131.299 87.914
Deutschland 84.806 55.771
Ausland 46.492 32.142
Insgesamt, darunter 89.676 25.583
Deutschland 55.612 15.353
Ausland 34.064 10.230
Insgesamt, darunter 14.765 8.416
Deutschland 7.106 3.758
Ausland 7.658 4.657
Insgesamt, darunter 812.966 211.041
Deutschland 474.007 123.505
Ausland 338.953 87.533
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) ohne Daten der kommunalen Eingliederungsleistungen und Bürgergeldbonus
2) ohne Berufsorientierung
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Berufliche Weiterbildung
Berufswahl und Berufsausbildung 2)
Aktivierung und berufliche
Eingliederung
Tabelle 3: Verbleib nach Austritt von Teilnehmenden aus ausgewählten Maßnahmen der
Arbeitsmarktpolitik im Rechtskreis der Kostenträgerschaft SGB II
Maßnahmekategorien Staatsangehörigkeit
Kumulierte Austritte
Freie Förderung/Sonstige
Förderung 1)
Beschäftigung schaffende
Maßnahmen
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Oktober 2023
Jahr 2010 Jahr 2015 Jahr 2020 Jahr 2022 Jahr 2010 Jahr 2015 Jahr 2020 Jahr 2022 Jahr 2010 Jahr 2015 Jahr 2020 Jahr 2022
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Insgesamt, darunter 78.695 37.904 41.899 32.300 28,8 38,0 45,7 41,5 9,7 12,0 8,6 8,9
Deutschland 64.093 29.132 24.905 19.661 28,3 38,9 48,8 41,3 9,6 12,2 6,8 9,1
Ausland 14.600 8.768 16.992 12.635 30,6 35,3 41,2 41,8 10,2 11,2 11,4 8,5
Insgesamt, darunter 794.266 259.502 151.790 132.385 14,8 11,7 9,8 11,4 19,1 28,0 31,7 34,3
Deutschland 716.235 232.823 125.619 107.061 14,6 11,5 9,6 10,9 18,8 27,6 31,4 34,0
Ausland 78.021 26.678 26.170 25.322 16,5 13,1 10,7 13,5 21,2 31,7 33,2 35,5
Insgesamt, darunter 214.347 133.179 112.330 131.299 57,6 63,7 66,7 70,6 18,5 14,0 19,9 17,5
Deutschland 188.968 112.742 74.455 84.806 58,2 64,4 65,8 69,4 18,7 14,1 20,4 18,0
Ausland 25.376 20.437 37.875 46.492 53,0 60,2 68,4 72,9 17,7 13,6 18,9 16,4
Insgesamt, darunter 246.628 141.108 96.657 89.676 30,7 39,3 32,5 38,8 15,2 14,7 16,6 16,3
Deutschland 211.946 113.571 60.210 55.612 30,9 39,6 31,6 36,8 15,4 15,2 18,5 18,0
Ausland 34.676 27.537 36.447 34.064 29,7 38,1 33,9 42,1 13,9 12,7 13,6 13,5
Insgesamt, darunter 38.509 20.883 19.415 14.765 41,8 53,7 65,9 68,9 60,0 57,6 50,7 54,8
Deutschland 33.049 17.111 9.072 7.106 40,7 52,4 57,7 62,6 60,8 58,3 58,6 61,2
Ausland 5.458 3.772 10.341 7.658 48,1 59,2 73,1 74,7 55,1 54,1 43,8 48,9
Insgesamt, darunter 2.535.096 1.733.017 911.378 812.966 33,6 36,1 31,4 32,8 4,2 9,7 15,7 18,8
Deutschland 2.201.569 1.411.332 556.504 474.007 34,1 36,7 31,3 33,4 4,0 9,2 15,8 19,2
Ausland 333.446 321.614 354.861 338.953 30,7 33,5 31,5 31,9 5,7 11,6 15,6 18,2
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) ohne Daten der kommunalen Eingliederungsleistungen und Bürgergeldbonus
2) ohne Berufsorientierung
3) ohne Teilhabe am Arbeitsmarkt
Tabelle 4: Verbleib nach Austritt von Teilnehmenden aus ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik im Rechtskreis der Kostenträgerschaft SGB II
Kumulierte Austritte
darunter in %
6 Monate nach Austritt sv-pflichtig beschäftigt Förderung vorzeitig beendet
Berufswahl und
Berufsausbildung
2)
Aktivierung und berufliche
Eingliederung
Maßnahmekategorien
Freie Förderung/Sonstige
Förderung 1)
Staatsangehörigkeit
Beschäftigung schaffende
Maßnahmen 3)
Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit
Berufliche Weiterbildung
Tabelle 5: Verbleib nach Austritt von Teilnehmenden aus ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik im Rechtskreis der Kostenträgerschaft SGB II
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Oktober 2023
Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
Insgesamt, darunter 37.904 38.692 43.387 37.988 54.243 41.899 38.774 32.300 14.412 15.719 17.194 15.618 23.513 19.146 16.139 13.402
Pflegeberufe 4)
806 880 995 819 1.138 954 841 726 776 856 963 797 1.110 929 821 703
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) 382 391 344 270 345 256 253 183 360 371 322 259 337 242 238 173
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 108 99 119 112 155 142 175 152 104 90 109 105 147 137 167 147
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik 139 146 178 239 300 284 250 203 137 139 176 236 295 284 245 199
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 798 797 915 763 1.068 649 626 585 478 487 548 466 643 444 405 360
2621 Berufe in der Bauelektrik 53 68 88 108 169 141 146 107 52 66 88 107 167 140 146 105
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 61 79 91 94 114 136 164 127 60 74 87 91 109 133 161 123
2441 Berufe im Metallbau 128 141 159 169 208 149 104 87 123 136 156 168 202 147 101 80
5311 Berufe im Objekt-,Werte-, Personenschutz 611 684 520 504 546 500 480 487 524 605 421 395 440 446 409 418
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren 198 181 195 155 181 111 115 122 172 170 174 140 163 95 107 109
Insgesamt, darunter 29.132 28.331 28.836 23.372 32.230 24.905 21.718 19.661 11.319 12.008 12.262 9.731 15.040 12.145 9.545 8.119
Pflegeberufe 4)
672 730 779 600 756 657 522 421 650 716 757 584 736 638 514 408
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) 321 323 260 194 228 163 149 101 302 310 243 185 226 154 139 92
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 88 73 77 75 90 84 104 93 86 69 72 73 87 82 97 90
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik 116 103 88 96 99 115 98 76 114 97 86 95 98 115 97 74
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 545 508 533 409 570 373 319 315 343 325 344 253 385 278 229 206
2621 Berufe in der Bauelektrik 45 51 38 39 53 34 50 31 45 49 38 39 52 33 50 30
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 48 57 60 57 48 54 59 47 47 55 58 57 45 52 59 45
2441 Berufe im Metallbau 104 97 102 86 103 70 55 61 100 94 99 85 99 70 54 57
5311 Berufe im Objekt-,Werte-, Personenschutz 483 507 401 361 379 342 288 283 414 442 335 290 318 311 253 244
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren 175 157 149 125 126 77 99 87 155 151 138 114 116 69 93 78
Insgesamt, darunter 8.768 10.361 14.545 14.615 22.007 16.992 17.054 12.635 3.091 3.711 4.931 5.887 8.471 6.999 6.593 5.282
Pflegeberufe 4)
133 150 216 219 382 297 319 305 125 140 206 213 374 291 307 295
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) 61 68 84 76 117 93 104 82 58 61 79 74 111 88 99 81
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 20 26 42 37 65 58 71 59 18 21 37 32 60 55 70 57
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik 23 43 90 143 201 169 152 127 23 42 90 141 197 169 148 125
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 253 289 382 354 498 276 307 270 135 162 204 213 258 166 176 154
2621 Berufe in der Bauelektrik 8 17 50 69 116 107 96 76 7 17 50 68 115 107 96 75
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 13 22 31 37 66 82 105 80 13 19 29 34 64 81 102 78
2441 Berufe im Metallbau 24 44 57 83 105 79 49 26 23 42 57 83 103 77 47 23
5311 Berufe im Objekt-,Werte-, Personenschutz 128 177 119 143 167 158 192 204 110 163 86 105 122 135 156 174
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren 23 24 46 30 55 34 16 35 17 19 36 26 47 26 14 31
Kumulierte Austritte
darunter
6 Monate nach Austritt sv-pflichtig beschäftigt
Freie Förderung/
Sonstige
Förderung
1)
Insgesamt
Deutschland
Ausland
Engpassberufe
5)
Maßnahmekategorien
Staatsangehörigkeit
Tabelle 5: Verbleib nach Austritt von Teilnehmenden aus ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik im Rechtskreis der Kostenträgerschaft SGB II
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Oktober 2023
Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
Kumulierte Austritte
darunter
6 Monate nach Austritt sv-pflichtig beschäftigt
Engpassberufe
5)
Maßnahmekategorien
Staatsangehörigkeit
Insgesamt, darunter 259.502 222.759 216.709 194.790 201.353 151.790 135.047 132.385 30.314 28.456 29.032 25.734 34.564 14.850 15.032 15.051
Pflegeberufe 4)
1.512 1.152 1.047 910 1.053 517 469 479 1.375 1.018 941 843 1.013 487 437 448
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) 393 342 285 263 322 116 113 117 279 279 215 212 282 102 94 101
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 46 40 52 38 36 23 33 25 34 31 30 24 25 19 26 15
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik 92 87 64 72 67 35 46 46 73 73 54 67 60 26 41 39
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 1.885 1.562 1.454 1.283 1.439 636 740 724 691 579 591 531 754 266 350 291
2621 Berufe in der Bauelektrik 66 75 58 62 74 24 42 35 57 68 54 55 70 22 39 33
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 25 21 24 22 27 9 13 9 22 19 21 18 23 9 7 7
2441 Berufe im Metallbau 243 222 217 218 163 67 91 106 206 200 188 198 151 52 79 95
5311 Berufe im Objekt-,Werte-, Personenschutz 1.304 950 830 677 845 447 405 398 908 647 541 419 650 330 262 265
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren 157 135 144 107 115 66 72 105 103 103 104 81 80 52 63 93
Insgesamt, darunter 232.823 193.388 183.199 163.804 168.480 125.619 110.378 107.061 26.827 24.754 24.504 21.045 28.979 12.061 11.536 11.641
Pflegeberufe 4)
1.327 1.014 888 774 890 429 366 378 1.219 910 811 719 859 406 343 360
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) 346 299 246 234 277 98 85 84 248 241 185 187 241 85 69 73
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 41 37 42 29 31 16 28 21 29 30 21 19 22 13 23 14
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik 81 72 49 54 45 28 28 25 64 62 40 49 40 21 26 21
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 1.526 1.207 1.098 937 1.070 465 489 466 560 460 475 396 578 198 233 175
2621 Berufe in der Bauelektrik 60 68 49 49 62 16 35 27 51 61 45 44 58 16 34 26
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 19 13 20 12 20 7 8 5 16 12 17 9 17 7 * 5
2441 Berufe im Metallbau 215 192 177 176 141 56 73 80 179 171 155 159 132 41 61 70
5311 Berufe im Objekt-,Werte-, Personenschutz 1.186 833 740 594 739 380 319 305 819 554 481 369 578 282 210 204
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren 139 114 130 78 93 45 59 80 95 88 95 62 68 34 51 75
Insgesamt, darunter 26.678 29.371 33.509 30.986 32.873 26.170 24.669 25.322 3.487 3.702 4.528 4.689 5.585 2.789 3.496 3.410
Pflegeberufe 4)
185 138 159 136 163 88 103 101 156 108 130 124 154 81 94 88
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) 47 43 39 29 45 18 28 33 31 38 30 25 41 17 25 28
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 5 3 10 9 5 7 5 4 5 * 9 5 3 6 3 *
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik 11 15 15 18 22 7 18 21 9 11 14 18 20 5 15 18
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 359 355 356 346 369 171 251 258 131 119 116 135 176 68 117 116
2621 Berufe in der Bauelektrik 6 7 9 13 12 8 7 8 6 7 9 11 12 6 5 7
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 6 8 4 10 7 * 5 4 6 7 4 9 6 * 5 *
2441 Berufe im Metallbau 28 30 40 42 22 11 18 26 27 29 33 39 19 11 18 25
5311 Berufe im Objekt-,Werte-, Personenschutz 118 117 90 83 106 67 86 93 89 93 60 50 72 48 52 61
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren 18 21 14 29 22 21 13 25 8 15 9 19 12 18 12 18
Beschäftigung
schaffende
Maßnahmen
3)
Insgesamt
Deutschland
Ausland
Tabelle 5: Verbleib nach Austritt von Teilnehmenden aus ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik im Rechtskreis der Kostenträgerschaft SGB II
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Oktober 2023
Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
Kumulierte Austritte
darunter
6 Monate nach Austritt sv-pflichtig beschäftigt
Engpassberufe
5)
Maßnahmekategorien
Staatsangehörigkeit
Insgesamt, darunter 133.179 130.339 141.146 127.311 135.794 112.330 117.430 131.299 84.895 84.407 95.092 86.575 88.973 74.868 81.077 92.719
Pflegeberufe 4)
4.628 4.412 5.379 4.288 4.544 4.485 4.081 4.142 4.569 4.347 5.323 4.243 4.498 4.455 4.036 4.113
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) 2.631 2.413 2.481 2.033 2.014 1.705 1.915 1.936 2.551 2.341 2.418 1.977 1.967 1.666 1.880 1.915
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 517 443 452 433 415 375 444 463 508 437 444 426 407 371 433 450
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik 681 674 713 658 583 454 463 957 667 660 699 655 577 447 453 952
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 2.790 2.544 2.830 2.643 2.791 1.983 2.016 2.654 2.192 2.002 2.289 2.144 2.258 1.610 1.568 2.217
2621 Berufe in der Bauelektrik 376 357 428 363 372 310 359 373 373 352 427 362 371 308 356 370
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 267 246 243 218 220 220 201 249 263 241 240 217 214 219 198 245
2441 Berufe im Metallbau 870 801 1.015 963 969 667 627 668 850 787 994 953 955 665 611 666
5311 Berufe im Objekt-,Werte-, Personenschutz 3.031 4.046 3.625 2.680 2.880 2.544 2.818 3.490 2.876 3.868 3.442 2.518 2.715 2.440 2.657 3.328
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren 554 585 598 544 565 488 416 649 542 567 579 526 544 465 406 632
Insgesamt, darunter 112.742 106.983 110.533 92.243 91.993 74.455 78.011 84.806 72.592 69.684 74.451 62.348 59.503 48.955 52.745 58.843
Pflegeberufe 4)
4.050 3.838 4.582 3.462 3.376 3.250 2.838 2.794 4.003 3.779 4.533 3.429 3.341 3.229 2.804 2.773
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) 2.120 1.908 1.909 1.497 1.362 1.047 1.102 1.000 2.056 1.851 1.858 1.459 1.331 1.019 1.076 988
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 465 387 367 374 338 309 339 362 456 383 360 369 331 306 329 355
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik 547 550 513 402 311 255 266 501 535 540 506 401 307 250 259 499
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 2.237 1.950 2.046 1.799 1.707 1.187 1.278 1.593 1.768 1.537 1.643 1.460 1.375 948 1.000 1.319
2621 Berufe in der Bauelektrik 329 293 296 198 180 152 169 184 326 288 295 197 179 151 167 182
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 243 215 197 176 162 168 142 152 239 210 195 176 159 167 139 150
2441 Berufe im Metallbau 747 645 770 612 556 374 379 403 731 634 751 602 548 372 367 401
5311 Berufe im Objekt-,Werte-, Personenschutz 2.595 3.242 2.851 2.050 2.101 1.712 1.694 1.902 2.471 3.099 2.708 1.940 1.980 1.641 1.594 1.822
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren 502 522 500 439 416 374 326 484 490 509 487 429 404 357 320 474
Insgesamt, darunter 20.437 23.354 30.609 35.066 43.801 37.875 39.419 46.492 12.303 14.721 20.639 24.226 29.470 25.913 28.332 33.875
Pflegeberufe 4)
578 574 797 826 1.168 1.235 1.243 1.348 566 568 790 814 1.157 1.226 1.232 1.340
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) 511 505 572 536 652 658 813 936 495 490 560 518 636 647 804 927
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 52 56 85 59 77 66 105 101 52 54 84 57 76 65 104 95
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik 134 124 200 255 272 199 197 456 132 120 193 253 270 197 194 453
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 553 594 784 844 1.084 796 738 1.061 424 465 646 684 883 662 568 898
2621 Berufe in der Bauelektrik 47 64 132 165 192 158 190 189 47 64 132 165 192 157 189 188
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 24 31 46 42 58 52 59 97 24 31 45 41 55 52 59 95
2441 Berufe im Metallbau 123 156 245 351 413 293 248 265 119 153 243 351 407 293 244 265
5311 Berufe im Objekt-,Werte-, Personenschutz 436 804 774 630 779 832 1.124 1.588 405 769 734 578 735 799 1.063 1.506
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren 52 63 98 105 149 114 90 165 52 58 92 97 140 108 86 158
Deutschland
Ausland
Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit
Insgesamt
Tabelle 5: Verbleib nach Austritt von Teilnehmenden aus ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik im Rechtskreis der Kostenträgerschaft SGB II
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Oktober 2023
Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
Kumulierte Austritte
darunter
6 Monate nach Austritt sv-pflichtig beschäftigt
Engpassberufe
5)
Maßnahmekategorien
Staatsangehörigkeit
Insgesamt, darunter 141.108 135.813 128.982 110.877 121.792 96.657 92.488 89.676 55.495 55.049 51.183 44.937 45.293 31.367 36.523 34.829
Pflegeberufe 4)
7.124 7.168 6.329 4.647 4.623 3.387 3.287 3.114 6.861 6.866 6.093 4.480 4.459 3.272 3.190 3.000
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) 3.930 3.544 3.034 2.520 2.496 1.765 2.023 1.907 3.784 3.431 2.952 2.444 2.426 1.690 1.961 1.853
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 338 323 351 293 263 204 262 220 308 302 320 276 251 185 241 208
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik 240 237 293 293 215 153 254 459 221 221 261 286 207 146 245 448
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 2.050 1.972 1.797 1.644 1.761 976 1.273 1.290 830 751 733 674 650 289 516 493
2621 Berufe in der Bauelektrik 220 227 212 188 191 140 175 166 214 223 208 186 189 137 172 163
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 121 145 164 110 120 85 72 91 109 132 140 100 105 78 69 81
2441 Berufe im Metallbau 601 630 541 489 425 309 277 232 569 613 520 471 418 302 265 227
5311 Berufe im Objekt-,Werte-, Personenschutz 4.430 5.029 3.434 2.761 2.807 1.988 2.432 2.734 3.883 4.502 2.933 2.345 2.346 1.687 2.114 2.348
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren 206 204 188 151 163 74 145 155 163 167 145 125 130 56 113 127
Insgesamt, darunter 113.571 106.083 95.665 76.970 79.370 60.210 57.753 55.612 45.011 43.530 38.355 30.610 28.612 18.998 21.848 20.480
Pflegeberufe 4)
6.083 6.061 5.103 3.489 3.229 2.352 2.047 1.921 5.884 5.828 4.925 3.381 3.123 2.270 1.985 1.847
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) 3.097 2.785 2.290 1.783 1.560 1.023 1.075 961 2.988 2.703 2.228 1.721 1.511 973 1.039 935
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 285 268 290 228 201 148 176 143 262 249 266 214 192 133 162 134
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik 191 182 209 188 126 80 141 253 176 171 185 186 120 75 137 246
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 1.444 1.356 1.143 935 956 552 675 685 583 510 456 363 329 152 259 247
2621 Berufe in der Bauelektrik 173 180 144 98 99 46 88 75 170 176 140 96 97 46 85 73
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 94 108 114 67 46 28 24 38 85 103 102 62 46 27 23 34
2441 Berufe im Metallbau 482 491 374 290 227 155 152 128 459 480 356 279 222 150 143 125
5311 Berufe im Objekt-,Werte-, Personenschutz 3.573 4.008 2.642 2.061 1.932 1.228 1.456 1.541 3.138 3.604 2.254 1.745 1.632 1.037 1.249 1.309
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren 170 161 134 102 97 42 84 91 137 135 111 85 79 28 66 74
Insgesamt, darunter 27.537 29.728 33.315 33.905 42.421 36.447 34.735 34.064 10.484 11.517 12.827 14.327 16.681 12.369 14.675 14.349
Pflegeberufe 4)
1.041 1.107 1.226 1.158 1.394 1.035 1.240 1.193 977 1.038 1.168 1.099 1.336 1.002 1.205 1.153
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) 833 759 744 737 936 742 948 946 796 728 724 723 915 717 922 918
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 53 55 61 65 62 56 86 77 46 53 54 62 59 52 79 74
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik 49 55 84 105 89 73 113 206 45 50 76 100 87 71 108 202
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 606 616 654 709 805 424 598 605 247 241 277 311 321 137 257 246
2621 Berufe in der Bauelektrik 47 47 68 90 92 94 87 91 44 47 68 90 92 91 87 90
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 27 37 50 43 74 57 48 53 24 29 38 38 59 51 46 47
2441 Berufe im Metallbau 119 139 167 199 198 154 125 104 110 133 164 192 196 152 122 102
5311 Berufe im Objekt-,Werte-, Personenschutz 857 1.021 792 700 875 760 976 1.193 745 898 679 600 714 650 865 1.039
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren 36 43 54 49 66 32 61 64 26 32 34 40 51 28 47 53
Berufliche
Weiterbildung
Insgesamt
Deutschland
Ausland
Tabelle 5: Verbleib nach Austritt von Teilnehmenden aus ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik im Rechtskreis der Kostenträgerschaft SGB II
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Oktober 2023
Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
Kumulierte Austritte
darunter
6 Monate nach Austritt sv-pflichtig beschäftigt
Engpassberufe
5)
Maßnahmekategorien
Staatsangehörigkeit
Insgesamt, darunter 20.883 21.020 22.368 23.992 22.842 19.415 19.237 14.765 11.204 11.751 13.609 15.666 15.238 12.790 13.880 10.171
Pflegeberufe 4)
218 239 247 284 261 239 268 232 208 233 240 274 258 231 263 231
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) 41 60 49 100 108 77 69 53 39 53 48 96 103 74 69 51
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 201 199 218 250 247 251 320 259 197 197 215 246 245 248 314 259
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik 463 445 640 916 979 841 985 625 460 439 633 909 975 837 985 623
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 432 423 471 486 452 288 293 268 277 257 316 319 281 196 197 164
2621 Berufe in der Bauelektrik 171 181 228 374 386 369 540 335 171 179 225 374 386 367 538 335
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 189 224 229 298 347 362 490 306 182 217 224 296 345 361 487 303
2441 Berufe im Metallbau 200 216 253 338 329 251 297 170 197 215 252 334 325 247 296 170
5311 Berufe im Objekt-,Werte-, Personenschutz 131 134 134 108 113 101 107 134 103 96 83 80 88 81 89 108
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren 195 200 211 153 189 135 146 105 185 190 199 144 178 128 141 101
Insgesamt, darunter 17.111 16.628 14.990 12.943 11.063 9.072 8.085 7.106 8.972 9.073 8.682 7.707 6.643 5.234 5.070 4.446
Pflegeberufe 4)
186 182 185 169 126 104 110 85 177 177 179 166 126 99 105 84
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) 35 49 37 47 49 25 25 21 34 44 37 46 48 24 25 19
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 132 124 132 106 93 94 91 81 128 122 129 103 93 91 89 81
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik 353 300 285 291 216 172 191 153 351 295 281 286 215 170 191 152
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 326 315 309 257 192 124 131 108 218 193 221 172 125 88 89 70
2621 Berufe in der Bauelektrik 123 129 102 122 86 89 90 70 123 128 99 122 86 88 90 70
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 101 132 113 110 111 68 80 54 98 130 112 109 111 67 80 54
2441 Berufe im Metallbau 169 162 170 153 146 87 110 61 166 162 169 151 145 84 109 61
5311 Berufe im Objekt-,Werte-, Personenschutz 104 101 97 65 69 54 56 64 80 76 61 56 56 41 46 50
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren 160 171 156 107 105 78 71 56 152 163 148 100 99 74 69 56
Insgesamt, darunter 3.772 4.392 7.377 11.046 11.777 10.341 11.151 7.658 2.232 2.678 4.926 7.956 8.593 7.555 8.809 5.724
Pflegeberufe 4)
32 57 62 115 135 135 158 147 31 56 61 108 132 132 158 147
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) 6 11 12 53 59 52 44 32 5 9 11 50 55 50 44 32
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 69 75 86 144 154 157 229 178 69 75 86 143 152 157 225 178
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik 110 145 354 623 763 669 793 472 109 144 351 621 760 667 793 471
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 106 108 162 229 260 164 162 160 59 64 95 147 156 108 108 94
2621 Berufe in der Bauelektrik 48 52 126 252 300 280 450 265 48 51 126 252 300 279 448 265
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 88 92 116 188 236 294 410 252 84 87 112 187 234 294 407 249
2441 Berufe im Metallbau 31 54 83 185 183 164 187 109 31 53 83 183 180 163 187 109
5311 Berufe im Objekt-,Werte-, Personenschutz 27 33 37 43 44 47 51 70 23 20 22 24 32 40 43 58
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren 35 29 55 46 84 57 75 49 33 27 51 44 79 54 72 45
Berufswahl und
Berufsausbildung
2)
Insgesamt
Deutschland
Ausland
Tabelle 5: Verbleib nach Austritt von Teilnehmenden aus ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik im Rechtskreis der Kostenträgerschaft SGB II
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Oktober 2023
Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
Kumulierte Austritte
darunter
6 Monate nach Austritt sv-pflichtig beschäftigt
Engpassberufe
5)
Maßnahmekategorien
Staatsangehörigkeit
Insgesamt, darunter 1.733.017 1.754.202 1.636.900 1.402.541 1.371.108 911.378 861.913 812.966 626.163 628.630 569.590 500.982 474.292 285.939 311.632 266.582
Pflegeberufe 4)
31.520 31.895 28.342 24.328 24.087 16.063 15.054 12.601 29.727 30.156 26.832 23.088 23.185 15.474 14.536 12.067
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) 17.669 15.706 12.692 9.791 8.795 5.726 6.196 5.146 16.346 14.603 11.762 9.055 8.166 5.385 5.827 4.811
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 4.537 4.157 3.495 3.066 2.959 1.998 2.585 2.110 4.137 3.797 3.174 2.826 2.770 1.897 2.366 1.961
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik 4.663 4.808 4.911 4.809 4.472 2.594 2.784 2.930 4.376 4.517 4.644 4.614 4.296 2.487 2.662 2.809
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 34.810 34.710 31.497 28.012 26.064 12.804 15.266 14.405 17.460 17.626 15.888 14.076 13.439 6.056 8.197 7.246
2621 Berufe in der Bauelektrik 2.737 2.837 2.786 2.750 2.351 1.441 1.737 1.560 2.666 2.778 2.739 2.691 2.320 1.425 1.720 1.549
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 3.148 2.999 2.465 2.333 2.509 1.774 1.854 1.636 3.002 2.817 2.301 2.170 2.372 1.697 1.778 1.532
2441 Berufe im Metallbau 5.946 5.936 5.453 4.984 3.899 2.228 2.228 1.693 5.635 5.612 5.173 4.751 3.728 2.116 2.140 1.595
5311 Berufe im Objekt-,Werte-, Personenschutz 26.788 25.142 18.021 14.828 13.834 8.915 9.946 9.846 22.913 21.281 14.391 11.793 10.966 7.230 8.202 8.007
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren 6.780 6.236 5.263 4.793 4.556 2.145 2.715 2.478 5.890 5.360 4.480 4.036 3.957 1.739 2.350 2.106
Insgesamt, darunter 1.411.332 1.317.159 1.086.869 884.734 855.429 556.504 529.585 474.007 518.310 497.555 404.332 319.797 296.474 174.007 189.874 158.292
Pflegeberufe 4)
26.839 26.352 21.722 16.987 16.060 10.226 9.245 7.330 25.503 25.148 20.714 16.173 15.482 9.881 8.957 7.051
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) 14.466 12.365 9.626 6.873 5.729 3.501 3.534 2.907 13.410 11.555 8.976 6.398 5.290 3.288 3.304 2.716
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 3.810 3.451 2.695 2.215 2.042 1.230 1.549 1.196 3.487 3.169 2.457 2.045 1.921 1.160 1.420 1.132
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik 3.817 3.527 2.686 2.020 1.897 1.107 1.347 1.382 3.604 3.333 2.526 1.917 1.802 1.042 1.283 1.322
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 25.226 23.203 18.397 14.991 13.399 6.542 7.609 7.017 13.002 12.246 9.588 7.715 7.040 3.252 4.221 3.682
2621 Berufe in der Bauelektrik 2.169 2.022 1.441 1.135 1.001 556 790 680 2.118 1.980 1.413 1.092 977 542 779 674
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 2.471 2.244 1.578 1.245 1.190 741 771 608 2.360 2.121 1.487 1.176 1.122 709 745 575
2441 Berufe im Metallbau 5.019 4.712 3.648 2.929 2.222 1.232 1.429 1.045 4.764 4.446 3.436 2.782 2.116 1.151 1.363 992
5311 Berufe im Objekt-,Werte-, Personenschutz 21.994 19.751 13.516 10.497 9.302 5.439 5.676 5.426 18.953 16.755 10.966 8.596 7.574 4.470 4.666 4.394
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren 5.820 5.246 4.088 3.422 3.062 1.432 1.836 1.585 5.167 4.625 3.569 2.972 2.746 1.194 1.629 1.396
Insgesamt, darunter 321.614 436.992 549.955 517.743 515.631 354.861 332.322 338.953 107.849 131.063 165.227 181.164 177.810 111.929 121.752 108.287
Pflegeberufe 4)
4.681 5.543 6.615 7.340 8.026 5.837 5.809 5.271 4.224 5.008 6.113 6.914 7.702 5.593 5.579 5.016
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) 3.203 3.341 3.066 2.918 3.066 2.225 2.662 2.239 2.936 3.048 2.786 2.657 2.876 2.097 2.523 2.095
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 727 706 800 851 917 768 1.036 914 650 628 717 781 849 737 946 829
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik 846 1.280 2.220 2.782 2.575 1.487 1.437 1.548 772 1.183 2.113 2.690 2.494 1.445 1.379 1.487
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 9.584 11.507 13.098 13.020 12.665 6.262 7.657 7.388 4.458 5.380 6.299 6.361 6.399 2.804 3.976 3.564
2621 Berufe in der Bauelektrik 568 815 1.345 1.615 1.350 885 947 880 548 798 1.326 1.599 1.343 883 941 875
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 677 755 887 1.088 1.319 1.033 1.083 1.028 642 696 814 994 1.250 988 1.033 957
2441 Berufe im Metallbau 927 1.223 1.805 2.055 1.677 996 799 648 871 1.165 1.737 1.969 1.612 965 777 603
5311 Berufe im Objekt-,Werte-, Personenschutz 4.793 5.391 4.504 4.331 4.531 3.476 4.270 4.420 3.959 4.526 3.425 3.197 3.391 2.760 3.536 3.613
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren 960 990 1.175 1.371 1.494 713 879 893 723 735 911 1.064 1.211 545 721 710
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) ohne Daten der kommunalen Eingliederungsleistungen und Bürgergeldbonus
2) ohne Berufsorientierung
3) ohne Teilhabe am Arbeitsmarkt
5) Die Top 10 der beschäftigungsstärksten Engpassberufe wurden im Rahmen der Fachkräfteengpassanalyse 2022 der Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung der BA ermittelt.
*) Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
4) Aufgrund der Anfang 2020 eingeführten generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann kann in den Arbeitsmarktstatistiken ab diesem Zeitpunkt nicht mehr trennscharf
zwischen Gesundheits- und Krankenpflege einerseits und Altenpflege andererseits unterschieden werden. Daher werden beide Bereiche standardmäßig als Aggregat dargestellt und berichtet. In der Regel
wird dazu das Aggregat “Pflegeberufe“ mit den Systematikpositionen 8130 Gesundheits-, Krankenpflege (o.S.), 8131 Fachkrankenpflege, 8132 Fachkinderkrankenpflege, 8138 Gesundheits-, Krankenpflege
(ssT), 8139 Aufsicht, Führung – Pflege, Rettungsdienst, 821 Altenpflege (einschließlich Führung) der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) verwendet.
Aktivierung und
berufliche
Eingliederung
Insgesamt
Deutschland
Ausland
Deutschland
2022, Datenstand: Oktober 2023
darunter
Eingliederungsquote
1 2
ABH Ausbildungsbegleitende Hilfen 282 84,4
AsA Assistierte Ausbildung 5.689 78,0
EGZ-SB-iA Zuschuss für schwerbehinderte Menschen im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung 9 x
AEZ Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 517 76,0
EGZ Eingliederungszuschuss 39.950 76,0
ESG-A Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 74.636 75,4
EGZ-SB Eingliederungszuschuss f. besonders betroffene schwerbehinderte Menschen 1.618 68,2
AZ Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen u. schwerbehinderte Menschen 342 68,1
EQ Einstiegsqualifizierung 3.124 67,6
PB Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 492 66,5
EVL Eingliederung von Langzeitarbeitslosen 6.544 62,5
BAE Außerbetriebliche Berufsausbildung 5.319 59,2
AhbM Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 23 47,8
VB Vermittlungsbudget 222.578 46,5
BEZ Beschäftigungszuschuss 233 44,6
FF SGBII Freie Förderung SGB II 32.300 41,5
TaAM Teilhabe am Arbeitsmarkt 13.669 41,2
FbW Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 89.159 38,6
Reha-bMW besondere Maßn. z. Weiterbildung Reha 2.874 31,4
MAbE Maßnahmen zur Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 580.815 27,7
FseJ Förderung schwer zu erreichender junger Menschen 9.058 23,4
ESG-S Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 1.333 13,0
AGH Arbeitsgelegenheiten 132.385 11,4
LES Leistungen zur Eingl. von Selbständigen 6.985 9,2
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Maßnahmenart Gruppe
Tabelle 6: Verbleib nach Austritt von Teilnehmenden aus ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik im
Rechtskreis der Kostenträgerschaft SGB II
Kumulierte
Austritte
x) Erst ab einer Mindestfallzahl kann diese Quote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen)
desto eher ist die Messung des Verbleibs und die berechnete Quote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Förderung oder des Trägers noch
über die Qualität der Arbeit der Agentur aussagt. Deswegen werden die Quoten zum Verbleib, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen.
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Oktober 2023
Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Insgesamt, darunter 23,3 23,4 17,7 19,6 22,0 19,7 22,1 19,1 18,2 17,5
unter 25 Jahre 32,7 31,8 23,9 28,0 32,3 27,0 29,4 24,3 24,6 22,0
25 Jahre und mehr 22,0 22,3 16,8 18,5 20,8 19,0 21,4 18,6 17,7 17,1
Deutschland 23,4 23,8 18,4 19,9 21,8 20,3 22,8 20,1 19,2 19,1
Ausland 22,8 22,0 15,3 18,2 22,8 18,3 20,7 17,1 16,5 15,0
Männer 22,2 21,8 16,0 18,1 20,4 20,8 23,3 20,0 19,2 18,5
Frauen 24,6 25,6 19,9 21,3 24,1 18,3 20,7 18,0 17,1 16,3
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
SGB III SGB II
Personenmerkmale
Tabelle 7: Arbeitsmarktorientierte Aktivierungsquoten (AQ 1)
Tabelle 8: Mitarbeiterkapazität in den Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen
Berücksichtigt werden aktives BA-Personal und kommunales Personal, Dauerpersonal und befristete Kräfte
Vollzeitäquivalente (VZÄ) (Monatswerte)
Deutschland
Berichtsmonat September 2023
VZÄ
Anteil in % an
AA bzw. gE
insgesamt
Agenturen für Arbeit (AA) 54.380 100
darunter Vermittlung 18.246 34
darunter Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte 15.500 29
gemeinsame Einrichtungen (gE) 55.346 100
darunter Markt und Integration 22.351 40
darunter Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte 19.250 35
Quelle: III. Quartal Personalreport BA und gE
Deutschland
Juli 2023, Datenstand: Oktober 2023
Juli 2023
1
Eintritte 108
Bestand 108
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Kennung Teilnehmender
Tabelle 9: Teilnehmende an Ganzheitlicher Betreuung nach § 16k SGB II
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: November 2023
Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten.
Ausländer Deutsche
dar.:
(Spät-)
Aussiedler
Ausländer
Deutsche
(mit mind.
einem
zugewanderten Elternteil)
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Juni 2013 4.421.908 2.614.576 1.807.332 1.339.625 742.871 593.177 271.575 422.475 152.841 267.743 45.232 59,1 40,9
Juni 2014 4.382.152 2.544.155 1.837.997 1.361.581 790.756 567.445 254.376 430.762 161.663 267.360 45.654 58,1 41,9
Juni 2015 4.367.607 2.440.513 1.927.094 1.435.324 887.174 544.822 233.694 442.797 173.057 268.135 48.972 55,9 44,1
Juni 2016 4.317.582 2.264.019 2.053.563 1.549.136 1.043.035 502.786 210.412 449.446 187.273 260.746 54.981 52,4 47,6
Juni 2017 4.407.804 2.126.835 2.280.969 1.746.992 1.275.012 468.755 189.686 470.813 210.891 258.593 63.164 48,3 51,7
Juni 2018 4.171.326 1.939.602 2.231.724 1.714.664 1.282.904 428.239 169.496 454.008 206.347 246.408 63.052 46,5 53,5
Juni 2019 3.923.479 1.786.456 2.137.023 1.638.409 1.239.784 395.420 153.830 437.810 198.625 238.048 60.804 45,5 54,5
Juni 2020 4.032.109 1.815.536 2.216.573 1.692.591 1.280.304 409.145 149.997 461.898 207.329 253.411 62.083 45,0 55,0
Juni 2021 3.865.052 1.714.306 2.150.746 1.639.152 1.244.265 391.774 138.802 451.173 199.459 250.557 60.422 44,4 55,6
Juni 2022 3.798.683 1.524.178 2.274.505 1.784.957 1.425.589 356.226 122.869 428.893 195.751 232.139 60.656 40,1 59,9
Juni 2023 3.928.353 1.473.249 2.455.104 1.967.998 1.616.152 348.875 115.291 425.562 192.034 232.576 61.544 37,5 62,5
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Ohne eigene Migrationserfahrung
Mit
Migrationshintergrund
ohne nähere
Angabe
Insgesamt
darunter
Insgesamt
darunter
Tabelle 10: Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Migrationshintergrund (hochgerechnete Werte)
Wegen der Vergleichbarkeit der Daten, wurde die Auswertung mit dem Hochrechnungsverfahren zum Ausgleich von Antwortausfällen (Einführung zum Berichtsmonat März 2020) erstellt. Die Daten
der Berichtsmonate Juni 2013 bis Juni 2019 weichen daher von bereits veröffentlichten Auswertungen ab.
Berichtsmonate
Erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
insgesamt
davon Spalte 1
Anteil
Spalte 2 an
Spalte 1
Anteil
Spalte 3 an
Spalte 1
Ohne
Migrationshintergrund
Mit Migrationshintergrund
Insgesamt
Mit eigener Migrationserfahrung
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Oktober 2023
dar. dar.
erwerbstätige
ELB 2)
erwerbstätige
ELB 2)
1 2 3 4 5 6
Juni 2007 26.803.380 581.306 2,2 4.460.008 429.505 9,6
Juni 2008 27.440.548 600.613 2,2 4.448.367 478.899 10,8
Juni 2009 27.347.247 547.407 2,0 4.487.091 503.763 11,2
Juni 2010 27.707.862 580.877 2,1 4.487.990 543.684 12,1
Juni 2011 28.360.489 573.659 2,0 4.458.159 526.567 11,8
Juni 2012 28.970.010 581.997 2,0 4.393.027 498.490 11,3
Juni 2013 29.286.777 580.690 2,0 4.383.037 492.803 11,2
Juni 2014 29.813.499 585.880 2,0 4.358.655 490.104 11,2
Juni 2015 30.422.661 589.532 1,9 4.231.002 432.706 10,2
Juni 2016 31.053.766 572.398 1,8 4.149.638 409.016 9,9
Juni 2017 31.729.756 590.219 1,9 4.028.810 381.397 9,5
Juni 2018 32.387.423 569.094 1,8 3.923.338 358.408 9,1
Juni 2019 32.892.768 536.894 1,6 3.785.977 328.560 8,7
Juni 2020 32.818.018 496.535 1,5 3.408.019 263.472 7,7
Juni 2021 33.254.270 454.569 1,4 3.297.293 257.263 7,8
Juni 2022 33.857.621 419.360 1,2 3.303.293 258.054 7,8
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Beschäftige im Alter von 15 bis Regelaltersgrenze nach Wohnort in Deutschland.
2) Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die über Bruttoeinkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit
und/oder über Betriebsgewinn aus selbständiger Tätigkeit verfügen.
Tabelle 11: Beschäftigte und erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB)
Auswertungen für erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Merkmalen der Beschäftigungsstatistik haben eine
Wartezeit von 6 Monaten.
Berichtsmonat
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
ausschließlich geringfügig
Beschäftigte
Insgesamt 1)
Anteil
erwerbstätiger
ELB an allen
Beschäftigten
in %
(Sp.2 an Sp.1)
Insgesamt 1)
Anteil
erwerbstätiger
ELB an allen
Beschäftigten
in %
(Sp.5 an Sp.4)
Haushaltsjahr Mittelabfluss
2015 269.055.969,57 €
2016 509.963.155,75 €
2017 859.200.746,03 €
2018 874.360.909,38 €
2019 648.209.103,51 €
2020 579.829.558,82 €
2021 482.052.709,92 €
2022 594.093.324,00 €
2023 942.771.074,90 €
Gesamt 5.759.536.551,88 €
Quelle: BMI
Tabelle 12: Ausgaben seit 2015 für die Durchführung von Integrationskursen nach der
Integrationskursverordnung
Jahr
Anzahl der neuen
Kursteilnehmer zuzüglich Kurswiederholende
2015 179.398 21.197
2016 339.578 25.418
2017 291.911 64.775
2018 202.933 109.292
2019 176.445 73.814
2020 105.964 30.355
2021 104.356 20.977
2022 340.438 28.458
01.01. - 30.09.2023 276.769 41.631
Quelle: BMI
Tabelle 13: Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmenden in den Jahren 2015
bis 2022 und im Zeitraum vom 01.01. bis 30.09.2023
2015 bis 2022: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2023
01.01. bis 30.09.2023: Vorläufige Statistik; nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar;
Abfragestand: 02.11.2023
absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual
Syrien 10.058 45,5% 39.579 63,1% 41.041 53,4% 18.030 40,1% 11.107 38,5%
Afghanistan 947 4,3% 1.201 1,9% 7.896 10,3% 6.118 13,6% 3.747 13,0%
Ukraine 22 0,1% 16 0,0% 22 0,0% 29 0,1% 24 0,1%
Irak 2.121 9,6% 10.036 16,0% 13.390 17,4% 7.811 17,4% 4.056 14,0%
Bulgarien 2.415 10,9% 2.412 3,8% 2.026 2,6% 2.116 4,7% 1.716 5,9%
Somalia 146 0,7% 413 0,7% 1.903 2,5% 1.067 2,4% 753 2,6%
Türkei 579 2,6% 451 0,7% 433 0,6% 523 1,2% 475 1,6%
Nigeria 126 0,6% 100 0,2% 201 0,3% 420 0,9% 459 1,6%
Jemen 21 0,1% 12 0,0% 61 0,1% 102 0,2% 104 0,4%
Eritrea 291 1,3% 2.338 3,7% 3.289 4,3% 2.201 4,9% 793 2,7%
Iran 180 0,8% 857 1,4% 1.138 1,5% 789 1,8% 656 2,3%
Rumänien 781 3,5% 846 1,3% 682 0,9% 795 1,8% 635 2,2%
Pakistan 298 1,3% 248 0,4% 273 0,4% 327 0,7% 309 1,1%
Marokko 245 1,1% 258 0,4% 255 0,3% 282 0,6% 278 1,0%
Ghana 146 0,7% 116 0,2% 151 0,2% 206 0,5% 194 0,7%
Summe Top 15 Staatsangehörigkeiten1) 18.376 83,2% 58.883 93,9% 72.761 94,6% 40.816 90,8% 25.306 87,6%
Griechenland2) 650 2,9% 500 0,8% 348 0,5% 309 0,7% 216 0,7%
Sonstige Staatsangehörigkeiten 3.007 13,6% 3.266 5,2% 3.723 4,8% 3.790 8,4% 3.315 11,5%
zzgl. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler3) 56 0,3% 39 0,1% 57 0,1% 45 0,1% 38 0,1%
Insgesamt 22.089 100,0% 62.688 100,0% 76.889 100,0% 44.960 100,0% 28.875 100,0%
1) Bezugsgröße: neue Kursteilnehmende in Alphabetisierungskursen; Bezugszeitraum: 01.01.- 30.09.2023; ohne Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler.
* Es wurden jeweils weniger als zehn Personen erfasst. Aus Gründen des Datenschutzes wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.
2) Die Staatsangehörigkeit "Griechenland", die sich im Zeitraum seit 2015 mehrmals unter den Top 8 Staatsangehörigkeiten befand, aber im aktuellen Bezugszeitraum nicht unter den Top 15 Staatsangehörigkeiten ist, wird
separat ausgewiesen.
3) Spätaussiedlerinnen/Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlerinnen/Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte
Familienangehörige nach § 8 Abs. 2 BVFG.
Tabelle 14: Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmenden in Alphabetisierungskursen in den Jahren 2015 bis 2022 und im
Zeitraum vom 01.01. bis 30.09.2023 nach den Top 15 Staatsangehörigkeiten1)
2015 bis 2022: konsolidierte Integrationskursgeschäftsstatistik, Abfragestand 01.04.2023
ohne Kurswiederholende
Top 15 Staatsangehörigkeiten1)
2015 2016 2017 2018
01.01. bis 30.09.2023: vorläufige Statistik, Abfragestand 02.11.2023
2019
absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual
Syrien 5.673 38,9% 6.026 41,6% 7.860 37,6% 7.998 38,8%
Afghanistan 2.108 14,4% 2.447 16,9% 5.353 25,6% 5.538 26,8%
Ukraine 14 0,1% * 1.183 5,7% 1.992 9,7%
Irak 1.728 11,8% 1.425 9,8% 1.583 7,6% 1.385 6,7%
Bulgarien 834 5,7% 827 5,7% 917 4,4% 501 2,4%
Somalia 330 2,3% 431 3,0% 526 2,5% 373 1,8%
Türkei 270 1,9% 208 1,4% 235 1,1% 260 1,3%
Nigeria 371 2,5% 350 2,4% 287 1,4% 197 1,0%
Jemen 56 0,4% 53 0,4% 66 0,3% 183 0,9%
Eritrea 320 2,2% 297 2,1% 286 1,4% 176 0,9%
Iran 188 1,3% 147 1,0% 135 0,6% 160 0,8%
Rumänien 288 2,0% 250 1,7% 261 1,2% 147 0,7%
Pakistan 144 1,0% 149 1,0% 161 0,8% 118 0,6%
Marokko 139 1,0% 124 0,9% 174 0,8% 114 0,6%
Ghana 115 0,8% 108 0,7% 124 0,6% 77 0,4%
Summe Top 15 Staatsangehörigkeiten1) 12.578 86,2% 12.843 88,7% 19.151 91,5% 19.219 93,2%
Griechenland2) 87 0,6% 73 0,5% 71 0,3% 36 0,2%
Sonstige Staatsangehörigkeiten 1.903 13,0% 1.553 10,7% 1.693 8,1% 1.370 6,6%
zzgl. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler3) 25 0,2% * 15 0,1% *
Insgesamt 14.593 100,0% 14.477 100,0% 20.930 100,0% 20.632 100,0%
Quelle: BMI
1) Bezugsgröße: neue Kursteilnehmende in Alphabetisierungskursen; Bezugszeitraum: 01.01.- 30.09.2023; ohne Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler.
* Es wurden jeweils weniger als zehn Personen erfasst. Aus Gründen des Datenschutzes wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.
2) Die Staatsangehörigkeit "Griechenland", die sich im Zeitraum seit 2015 mehrmals unter den Top 8 Staatsangehörigkeiten befand, aber im aktuellen Bezugszeitraum nicht unter den Top 15
Staatsangehörigkeiten ist, wird separat ausgewiesen.
3) Spätaussiedlerinnen/Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlerinnen/Spätaussiedlern in Deutschland
eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Abs. 2 BVFG.
01.01.- 30.09.2023
Top 15 Staatsangehörigkeiten1)
Tabelle 14: Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmenden in Alphabetisierungskursen in den Jahren 2015 bis 2022 und im Zeitraum vom 01.01. bis
30.09.2023 nach den Top 15 Staatsangehörigkeiten1)
2015 bis 2022: konsolidierte Integrationskursgeschäftsstatistik, Abfragestand 01.04.2023
01.01. bis 30.09.2023: vorläufige Statistik, Abfragestand 02.11.2023
ohne Kurswiederholende
2020 2021 2022
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
01.01.-
30.09.2023
absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual
Männlich 13050 0,5907918 43925 0,70069232 45687 0,59419423 19930 0,44328292 10683 0,36997403 5242 0,35921332 5472 0,37797886 9484 0,45312948 12127 0,58777627
Weiblich 9039 0,4092082 18763 0,29930768 31202 0,40580577 25030 0,55671708 18192 0,63002597 9351 0,64078668 9005 0,62202114 11446 0,54687052 8505 0,41222373
Insgesamt 22089 1 62688 1 76889 1 44960 1 28875 1 14593 1 14477 1 20930 1 20632 1
Quelle: BMI
Tabelle 15: Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmenden in Alphabetisierungskursen in den Jahren 2015 bis
2022 und im Zeitraum vom 01.01. bis 30.09.2023 nach Geschlecht
2015 bis 2022: konsolidierte Integrationskursgeschäftsstatistik, Abfragestand 01.04.2023
ohne Kurswiederholende
01.01. bis 30.09.2023: vorläufige Statistik, Abfragestand 02.11.2023
Deutschland
Jahressumme 2022 und gleitende Jahressumme 2023, Datenstand: Oktober 2023
2022
gleitende Jahressumme
2023 (Basis Oktober 23)
1 2
Insgesamt 3.219.517 3.333.852
Erwerbstätigkeit 578.197 524.454
Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 481.296 436.379
Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 74.561 65.781
Sonstige Erwerbstätigkeit 22.340 22.294
Ausbildung u. sonst. Maßnahmeteilnahme 936.403 1.035.044
Ausbildung 86.477 86.623
Sonstige Ausbildung/Maßnahme 849.926 948.421
Nichterwerbstätigkeit 1.260.919 1.280.515
Arbeitsunfähigkeit 819.315 838.239
Fehlende Verfügbark./Mitwirkung 324.894 349.051
Sonstige Nichterwerbstätigkeit 116.710 93.225
Sonstiges/Keine Angabe 443.998 493.839
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle 16: Abgang an Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II nach Abgangsgründen
Abgangsstruktur
Abgang an Arbeitslosen
im Rechskreis SGB II
Detschland
2022, Datenstand: Oktober 2023
1 Monat 3 Monate 1 Monat 3 Monate 1 Monat 3 Monate 1 Monat 3 Monate 1 Monat 3 Monate 1 Monat 3 Monate
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Freie Förderung/Sonstige Förderung 127 127 53 54 41,7 42,5 32.300 32.300 12.687 13.231 39,3 41,0
Beschäftigung schaffende Maßnahmen - - - - - - 146.054 146.054 14.661 17.737 10,0 12,1
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 73.774 73.774 47.375 48.034 64,2 65,1 131.299 131.299 96.793 95.088 73,7 72,4
Berufliche Weiterbildung 203.162 203.162 109.949 134.677 54,1 66,3 89.676 89.676 17.906 27.692 20,0 30,9
Berufswahl und Berufsausbildung 110.624 110.624 55.442 64.564 50,1 58,4 14.765 14.765 9.226 9.972 62,5 67,5
Aktivierung und berufliche Eingliederung 501.817 501.817 212.893 276.919 42,4 55,2 812.966 812.966 214.844 247.613 26,4 30,5
sv-pflichtig beschäftigt > 50% 387.560 889.377 212.766 524.194 54,9 58,9 146.064 146.064 106.019 105.060 72,6 71,9
sv-pflichtig beschäftigt > 30% 889.504 889.504 425.712 524.248 47,9 58,9 178.364 1.081.006 118.706 393.596 66,6 36,4
sv-pflichtig beschäftigt > 15% 889.504 889.504 425.712 524.248 47,9 58,9 1.081.006 1.081.006 351.456 393.596 32,5 36,4
Anteil sv-pflichtig beschäftigt > 50% an Maßnahmeteilnehmenden Insgesamt 41,0 94,0 46,4 93,4 X X 11,9 11,9 28,9 25,5 X X
Anteil sv-pflichtig beschäftigt > 30% an Maßnahmeteilnehmenden Insgesamt 94,0 94,0 92,8 93,4 X X 14,5 87,9 32,4 95,5 X X
Anteil sv-pflichtig beschäftigt > 15% an Maßnahmeteilnehmenden Insgesamt 94,0 94,0 92,8 93,4 X X 87,9 87,9 95,8 95,5 X X
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
sv-pflichtig beschäftigt
nach
Eingliederungsquote in
% nach
Tabelle 17: Verbleib nach Austritt von Teilnehmenden aus ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik
Maßnahmekategorien
SGB III SGB II
Kumulierte Austritte
darunter
Kumulierte Austritte
darunter
sv-pflichtig beschäftigt
nach
Eingliederungsquote in
% nach
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333