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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Umgang mit Klimarisiken im Bankensektor durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

21.11.2023

Aktualisiert

15.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/908603.11.2023

Umgang mit Klimarisiken im Bankensektor durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

der Abgeordneten Janine Wissler, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Klimawandel bringt ein sehr großes Maß an Unsicherheit und Risiken für das zukünftige Zusammenleben auf dem Planeten Erde mit sich.

Eine Dimension davon, nämlich die wirtschaftlichen Folgen des Klimawandels für den Finanzsektor und die Möglichkeiten des Finanzsektors, auf diese Risiken zu reagieren bzw. mit den Mitteln des Finanzsektors (z. B. durch Finanzierungsentscheidungen) den Klimawandel selbst zu beeinflussen, wird unter dem Schlagwort „Sustainable Finance“ diskutiert.

Die staatliche Aufsicht über den Finanzsektor, namentlich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hat in Anbetracht der mit dem Klimawandel verbundenen Folgen neben einem Merkblatt im Jahr 2019 nun im Sommer 2023 auch neue Mindestanforderungen für das Risikomanagement im Bankensektor (MaRisk) vorgelegt, in denen erstmals der Umgang mit den sogenannten ESG-Risiken (ESG = Environmental, Social, Governance; Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Regierungs- bzw. Unternehmensführung) verbindlich festgelegt ist (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2023/fa_bj_2306_MaRisk.html). Diese neuen Mindestanforderungen gelten ab 2024.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Was ist die aktuelle, konkrete Maßnahmenplanung der Bundesregierung zur Umsetzung der neuen Sustainable-Finance-Strategie (inklusive der Meilensteine und Umsetzungsfristen), insbesondere für die Säule Bankenaufsicht?

2

Was plant die BaFin, zur Überprüfung der Transitionspläne, die mit Überarbeitung der CRD-Richtlinie (CRD = Capital Requirements Directive) auch für viele Banken verpflichtend werden, im Rahmen der Bankenaufsicht zu unternehmen?

3

Welche Organisationseinheiten beschäftigen sich in der BaFin mit Sustainable Finance im Allgemeinen und ESG-Risiken im Besonderen? Wie ist die personelle Ausstattung, welche Berichtslinien bestehen, und welche Einheiten sind Ansprechpartner für Abgeordnete und für die Zivilgesellschaft (bitte nach Abteilungen BA, VA, sonstigen Abteilungen und abteilungsübergreifendem Personal aufschlüsseln)?

4

Wie viele Mitarbeitende hat die BaFin selbst im Bereich ESG-Risiken in der Bankenaufsicht geschult, und in welchem Umfang, wie viele Mitarbeitende hat die BaFin im Bereich ESG-Risiken in der Bankenaufsicht durch Externe schulen lassen, und wie sieht die Schulungsplanung für die weitere Zukunft aus?

5

Welche Aktivitäten plant die BaFin im Rahmen der von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ausgerufenen „Strategic Supervisory Priority“ zur Offenlegung von ESG-Risiken (www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-work-esg-disclosures-new-union-strategic-supervisory-priority)?

6

In welchem Umfang und mit welchem Prüfungsschwerpunkt sind Prüfungen nach MaRisk mit Fokus auf ESG-Risiken in den Jahren 2024, 2025 und 2026 geplant?

Ist z. B. im Rahmen des nationalen Aufsichtsprogramms (NAP) 2024 – 2026 eine spezifische ESG-Prüfungskampagne in der Bankenaufsicht geplant (z. B. vergleichbar mit dem IT-Schwerpunkt, im Zuge dessen jährlich ca. 30 bankgeschäftliche Prüfungen durchgeführt werden oder vergleichbar mit dem Monitoring der französischen Regulierer AMF und ACPR zur Überwachung der Selbstverpflichtung französischer Finanzinstitutionen für sektorweite Fossil-Fuel-Policies [https://acpr.banque-france.fr/en/communique-de-presse/amf-and-acpr-publish-their-third-report-monitoring-and-assessment-climate-commitments-paris])?

7

Welche Informationen liegen der BaFin derzeit über die Umsetzung des Merkblatts und der neuen MaRisk durch die von ihr beaufsichtigten Banken vor?

8

Bewertet die BaFin neue Geschäftsabschlüsse mit Unternehmen (z. B. für Projektfinanzierungen), die die Erschließung neuer Kohle-, Öl- und Gasvorkommen planen und die somit keinen mit dem Pariser Klimaabkommen kompatiblen Transitionsplan haben, als Nachhaltigkeitsrisiko?

Wie steht diese Bewertung zu der Empfehlung der BaFin (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2023/fa_bj_2306_MaRisk.html), dass Institute ihre ESG-Risiken mithilfe von wissenschaftlich fundierten Szenarien messen sollen, wenn nach derzeit anerkannten Szenarien einer 1,5-Grad-Erwärmung kein Spielraum für die Erschließung neuer fossiler (Kohle-, Öl- und Gas-)Ressourcen besteht (siehe z. B. Szenarien seitens der Internationalen Energieagentur [IAE], www.iea.org/reports/net-zero-by-2050, S. 20)?

Berlin, den 1. November 2023

Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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