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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Verbindungen der rechtsextremen schweizerische Gruppierung "Junge Tat" nach Deutschland

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

28.11.2023

Aktualisiert

30.01.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/910706.11.2023

Verbindungen der rechtsextremen schweizerische Gruppierung „Junge Tat“ nach Deutschland

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die rechtsextreme schweizerische Gruppierung „Junge Tat“, die 2020 aus verschiedenen rechtsextremen Vereinigungen in der Schweiz hervorgegangen ist, verübte in den vergangenen Jahren militante Angriffe, störte öffentliche Veranstaltungen und versuchte, über soziale Medien Verschwörungstheorien und rassistische und antisemitische Inhalte zu verbreiten. Mehrere ihrer Mitglieder sind gewaltbereit und polizeibekannt; ihr Gründer Manuel C. wurde wegen Rassendiskriminierung und unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt (www.bellto wer.news/schweiz-junge-tat-altbekannte-nazis-141633/). In der Schweiz steht die Gruppierung unter Beobachtung der Bundespolizei (www.swissinfo.ch/ger/ alle-news-in-kuerze/svp-politikerin-haelt-an-zusammenarbeit-mit-rechtsradikal en-fest/48844632/). Im August 2023 wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt bei Razzien neben mehreren Objekten in Deutschland auch solche in der Schweiz durchsucht. Die Durchsuchten dort waren Mitglieder der „Jungen Tat“. Anlass war eine Propagandaaktion mit volksverhetzenden Straftaten vor einer Unterkunft für Geflüchtete in Bayern im Februar 2023 (www.watson.ch/i nternational/schweiz/246184443-polizei-fuehrt-hausdurchsuchungen-bei-der-ju nge-tat-durch). Mehrere Medien berichteten über umfangreiche Kontaktverhältnisse der Mitglieder der Gruppierung zu deutschen Neonazis und Aufenthalten in Deutschland (www.woz.ch/2250/rechtsextremismus/die-schwiegersoh n-neonazis/!JJPNM2QWZACD). Auch der Bericht von Europol „Terrorism Situation and Trend Report“ für 2022 geht auf die Gruppierung ein und schreibt: „Die Schweiz berichtet, dass die neue rechtsextreme Gruppe Junge Tat eine öffentliche Kommunikationsstrategie eine in der jeweiligen rechtsextremen Szene bisher einmalige Strategie der öffentlichen Kommunikation in den sozialen Medien verfolgt“ (European Union. Terrorism Situation and Trend Report 2022, S. 56, www.europol.europa.eu/cms/sites/default/files/documents/ Tesat_Report_2022.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über Aufenthalte von ausländischen Mitgliedern der „Jungen Tat“ in Deutschland, und wenn ja, welche (bitte nach Datum, Ort, Anlass des Aufenthalts auflisten)?

2

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen der §§ 30 ff. des Bundespolizeigesetzes (BPolG) gegen Mitglieder, Unterstützer und/oder Sympathisanten der schweizerischen „Jungen Tat“, und wenn ja, welche, seit wann, und aus welchen Gründen?

3

Wie oft waren Straftaten bzw. diesbezügliche Ermittlungen oder Gefahrenabwehrvorgänge durch Mitglieder, Unterstützer und/oder Sympathisanten der „Jungen Tat“ in Deutschland seit 2020 Thema von Sitzungen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) (bitte nach Jahren und Tatvorwürfen aufschlüsseln)?

4

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Teilnahme von Mitgliedern der „Jungen Tat“ an rechtsextremistischen Veranstaltungen in Deutschland?

a) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Teilnahme von Mitgliedern, Unterstützern und/oder Sympathisanten der „Jungen Tat“ an rechtsextremistischen Kampfsportveranstaltungen in Deutschland, wie z. B. dem „Kampf der Nibelungen“?

b) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Teilnahme von Mitgliedern, Unterstützern und/oder Sympathisanten der „Jungen Tat“ an der „Sommerakademie“ des vom Verfassungsschutz beobachteten rechtsextremen „Instituts für Staatspolitik“?

c) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Teilnahme von Mitgliedern, Unterstützern und/oder Sympathisanten der „Jungen Tat“ am sogenannten Eichsfeldtag des ehemaligen NPD-Politikers Thorsten Heise?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Kontakte und/oder Verbindungen von Mitgliedern, Unterstützern und/oder Sympathisanten der „Jungen Tat“ zur „Identitären Bewegung“ in Deutschland, und wenn ja, welche?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Kontakte oder Verbindungen von Mitgliedern, Unterstützern und/oder Sympathisanten der „Jungen Tat“ zum rechtsextremen Verein „Ein Prozent e. V.“ in Deutschland, und wenn ja, welche?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Kontakte oder Verbindungen von Mitgliedern, Unterstützern und/oder Sympathisanten der „Jungen Tat“ zur rechtsextremen Gruppe „Wackre Schwaben“ in Baden-Württemberg, Deutschland bzw. über Kontakte oder Verbindungen zu einzelnen Mitgliedern und/oder Unterstützern der Gruppe „Wackre Schwaben“, und wenn ja, welche?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Kontakte oder Verbindungen von Mitgliedern, Unterstützern und/oder Sympathisanten der „Jungen Tat“ zu Mitgliedern der verbotenen Organisation „Blood & Honour“ Deutschland sowie deren verbotener Unterorganisation „Combat 18“ bzw. etwaiger Ersatzorganisationen, und wenn ja, welche?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Kontakte oder Verbindungen von Mitgliedern, Unterstützern und/oder Sympathisanten der „Jungen Tat“ zu Mitgliedern der verbotenen Organisation „Hammerskins“ in Deutschland, und wenn ja, welche?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Kontakte oder Verbindungen von Mitgliedern, Unterstützern und/oder Sympathisanten der „Jungen Tat“ zur Partei „III. Weg“ in Deutschland, und wenn ja, welche?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Kontakte oder Verbindungen von Mitgliedern, Unterstützern und/oder Sympathisanten der „Jungen Tat“ zu Mitgliedern der rechtsterroristischen Gruppierung „Knockout 51“ in Deutschland, und wenn ja, welche?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Kontaktverhältnisse von Mitgliedern, Unterstützern und/oder Sympathisanten der „Jungen Tat“ zur Jugendorganisation der AfD, „Junge Alternative“, in Deutschland, und wenn ja, welche?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Straftaten im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK)-rechts, die durch mutmaßliche Mitglieder, Unterstützer und/oder Sympathisanten der „Jungen Tat“ in Deutschland begangen wurden, und wenn ja welche (bitte nach Ort, Bundesland, Tatzeit, Straftatvorwurf sowie Staatsangehörigkeit der Verdächtigen auflisten)?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, die (auch) gegen Mitglieder, Unterstützer und/oder Sympathisanten der „Jungen Tat“ in Deutschland geführt werden (bitte Anzahl und Stand der Ermittlungsverfahren sowie Tatvorwurf auflisten)?

15

In welchen Fällen haben deutsche Sicherheitsbehörden in Zusammenhang mit der „Jungen Tat“ Amtshilfeersuchen bei Schweizer Stellen gestellt, und wenn ja, aus welchen Gründen?

16

Haben Sicherheitsbehörden des Bundes polizeiliche Informationen über die Teilnahme von deutschen Rechtsextremisten an Treffen oder Veranstaltungen der „Jungen Tat“ in der Schweiz über das Bundesamt für Polizei (fedpol) oder die kantonalen Polizei- bzw. Justizbehörden erhalten?

Berlin, den 27. Oktober 2023

Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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