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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Lehrkräftebildung und Dauerstellen im Rahmen des Zukunftsvertrags "Studium und Lehre stärken"

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

28.11.2023

Aktualisiert

18.01.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/912307.11.2023

Lehrkräftebildung und Dauerstellen im Rahmen des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“

der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Martina Renner, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“, der den Hochschulpakt 2020 ablöste, werden von den verschiedensten Seiten – Politik, Studierende, Beschäftigte an Hochschulen, Gewerkschaften – viele Erwartungen verbunden. So kündigten Bund und Länder gemeinsam an, die Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen flächendeckend dauerhaft zu verbessern und die Studienkapazitäten bedarfsgerecht zu erhalten. So können beispielsweise die Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung und der Ausbau der Kapazitäten der Lehramtsstudiengänge mit Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsvertrags untersetzt werden. Dies ist auch von besonderer Bedeutung angesichts des eklatanten Fachkräftemangels und der notwendigen Reformierung der Lehrerbildung.

Die Länder sollen auch für mehr Dauerstellen an den Hochschulen sorgen, sieht die Verwaltungsvereinbarung zum Zukunftsvertrag vor. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung erklärte: „Mit der dauerhaften Förderung ab 2021 soll insbesondere unbefristetes, mit Studium und Lehre befasstes Hochschulpersonal ausgebaut werden.“ (https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/studium/zukunftsvertrag-studium-und-lehre-staerken/zukunftsvertrag-studium-und-lehre-staerken_node.html). Doch in den Verpflichtungserklärungen der Länder finden sich nach Ansicht der Fragesteller kaum verbindliche Zielvorgaben oder messbare Kriterien zum Aufbau unbefristeter Stellen im akademischen Mittelbau.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Bundesländer haben sich in den Verpflichtungsvereinbarungen bzw. Programmen zur Umsetzung der Verpflichtungserklärung des jeweiligen Landes dazu verpflichtet, Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag verbindlich für die Lehrerbildung bzw. die Lehramtsstudiengänge zu verwenden?

2

Welche Bundesländer haben sich in den Verpflichtungsvereinbarungen bzw. Programmen zur Umsetzung der Verpflichtungserklärung des jeweiligen Landes dazu verpflichtet, Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag verbindlich in den Ausbau der Studienplatzkapazitäten in der Lehrerbildung bzw. in den Lehramtsstudiengängen zur Verfügung zu stellen?

3

Wie hoch ist das jeweilige Finanzvolumen in den einzelnen Bundesländern für den Ausbau der Kapazitäten in der Lehrerbildung bzw. in den Lehramtsstudiengängen aus den Mitteln des Zukunftsvertrags (bitte absolut und prozentual am zugeschriebenen Anteil der zugewiesenen Gesamtmittel aus dem Zukunftsvertag für das jeweilige Bundesland angeben)?

4

Welche Vereinbarungen mit den Ländern sieht der Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ in Bezug auf den Ausbau der Studienplatzkapazitäten in der Lehrerbildung bzw. in den Lehramtsstudiengängen vor?

5

Wie viele Studienplätze wurden auf Grundlage des Zukunftsvertrags nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung neu geschaffen (bitte nach Ländern und Fächern aufteilen)?

6

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger sind mit der Kontrolle der Mittelvergabe durch die Länder und mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut, die die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Zukunftsvertrag übermitteln (bitte nach Personen und in Vollzeitäquivalenten angeben)?

7

Welche Zusagen hat es vonseiten welcher Länder hinsichtlich der Schaffung unbefristeter Stellen im akademischen Mittelbau gegeben?

8

Wie ist der Stand der Umsetzung der zur Schaffung unbefristeter Stellen im akademischen Mittelbau gegebenen Zusagen?

9

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den vereinbarungsgerechten Einsatz der Mittel aus dem Zukunftsvertrag durch die Länder?

10

Hat die Bundesregierung Ländern gegenüber Kritik am Einsatz der Mittel aus dem Zukunftsvertrag geäußert, und wenn ja, gegenüber welchen Ländern, in welchen Fällen?

11

Haben die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Zusagen und Selbstverpflichtungen hinsichtlich der Schaffung zusätzlicher Studienplätze eingehalten, und wenn nein, welche Länder sind in welchem Umfang hinter ihren Verpflichtungen zurückgeblieben?

Berlin, den 6. November 2023

Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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