Atommülllager Asse II – Stand der Rückholung und aktuelle Fragen
der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Pascal Meiser, Martina Renner, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach § 57b Absatz 2 des Atomgesetzes (AtG) ist die bei Remlingen im Landkreis Wolfenbüttel befindliche Schachtanlage Asse II unverzüglich stillzulegen. Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. In dem maroden Bergwerk lagern unter anderem rund 126 000 Fässer mit radioaktiven und chemotoxischen Abfällen. Die „Lex Asse“ zur Beschleunigung der Rückholung und der Stilllegung wurde im April 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Eine Anwohnerin und eine Bürgerinitiative haben kürzlich wegen mangelnder Fortschritte und ausbleibender Antragsstellungen Klage gegen die Betreiberin Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) eingereicht (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Atommuelllager-Asse-Klage-auf-schnellere-Bergung-eingereicht,asse1648.html).
Die BGE plant oberhalb der maroden Schachtanlage gegen den Willen der örtlichen Kommunen, ohne ordentlichen Standortvergleich und trotz anderslautender Aufforderungen des Landes Niedersachsen die Erweiterung des Betriebsgeländes, um vor Ort das „mit Abstand größte Zwischenlager Deutschlands“ zu errichten (https://www.braunschweiger-zeitung.de/wolfenbuettel/article239886023/Meyer-macht-Mut-Atommuell-Zwischenlager-doch-nicht-an-der-Asse.html). Durch die Verzögerung bei der Endlagersuche (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/suche-nach-atommuell-endlager-101.html) ist die Betriebsdauer dieses Zwischenlagers nicht absehbar, laut Bürgerinitiativen vor Ort drohe ein „Dauerlager“ (https://www.rundblick-niedersachsen.de/asse-gegner-werfen-der-bge-verzoegerung-vor-und-klagen-vor-dem-ovg-lueneburg).
Am 1. Juni 2023 kam der „4. Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zum Fortgang des Projekts Asse II“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (HHA-Drucksache 20/3812; im Folgenden: 4. Bericht), der aus Sicht der Fragestellenden eine Reihe von Fragen aufwirft.
Die BGE plant den Ausbau der Kreisstraße 513 zwischen Remlingen und der Asse II (https://regionalheute.de/wolfenbuettel/kreisstrasse-zur-schachtanlage-asse-ii-soll-erheblich-verbreitert-werden-wolfenbuettel-1694864646) und die Schließung der Durchfahrt nach Groß Vahlberg. Für den Ausbau sollen Bundesmittel bereitgestellt werden. Die BGE begründet den Ausbau mit Transporten für den Bau des Schachtes Asse V und das Zwischenlager. Die BGE geht in den Jahren 2025 bis 2028 von 150 Lkw-Transporten täglich aus. In den Folgejahren bis 2033 wären täglich – mit Ausnahme des Jahres 2030 mit 32 Transporten – zwischen 60 und 73 Transporte erforderlich (https://aufpassen.org/wp-content/uploads/2023/09/2023-09-14_PM_A2K_Kein_Highway_zur_Asse_.pdf und https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Asse/Wesentliche_Unterlagen/Rueckholungsplanung/Der_Rueckholplan/20220406_ASE_Schachtanlage_ASSEII_Raumplanerische_Mitteilung_barrierefrei.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen48
Welche Konsequenzen für die Asse II sieht die Bundesregierung durch die Verzögerung bei der Endlagersuche (bitte alle Auswirkungen und Prüfungen angeben)?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch das geplante Zwischenlager über der Asse II mit möglicherweise sehr langer Betriebsdauer neue Analysen zu Auswirkungen auf die Bevölkerung erforderlich?
Gab bzw. gibt es als Alternative zum geplanten Zwischenlager über der Asse II bei der BGE (Geschäftsführung oder Aufsichtsrat), im BMUV oder sonst Überlegungen oder Prüfungen für
a) eine alternative Standortsuche (wenn nein, warum nicht),
b) die Nutzung bereits bestehender Zwischenlager (wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht) oder
c) die Nutzung von Bunker- und Tunnellagerungen (wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht)?
Welcher Sicherheitsabstand zur Wohnbebauung wird nach Kenntnis der Bundesregierung für das geplante Zwischenlager über der Asse II als angemessen angesehen?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung beim Baugrund des geplanten Zwischenlagers über der Asse II
a) überprüft, ob er auch für eine sehr lange Betriebsdauer geeignet ist (wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht),
b) berücksichtigt, dass hier eine Atomanlage – also ein Lager mit Gefahrenstoffen – mit ca. 30 000 qm Grundfläche und 25 m Höhe auf dem Deckgebirge eines aufsteigenden Salzstocks mit unterschiedlichen Gesteinsschichten gebaut werden soll?
Bei welchen Grundstücken für den Betrieb der Asse II haben sich schwierige Verhandlungen ergeben, weshalb die Grundstücke nicht gekauft werden konnten (vgl. Geschäftsbericht der BGE 2022, S. 66)?
Sind von der BGE die Unterlagen, die nach § 57 b Absatz 8 ATG verpflichtend zu veröffentlichen sind, vollständig auf ihrer Internetpräsenz eingestellt?
a) Wenn nein, welche Unterlagen sind noch einzustellen, und wann ist damit zu rechnen?
b) Erfolgt die Einstellung zu dem Zeitpunkt, an dem auch ein Einsichtsrecht nach § 10 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) entsteht?
c) Wenn nein, wird auch die Historie bei der Erstellung von Unterlagen – einschließlich der Entwürfe – eingestellt?
d) Wird die Öffentlichkeit von der BGE über die Möglichkeit zur Akteneinsicht nach § 10 UIG gezielt hingewiesen, und wird das Antragsverfahren hierzu online unterstützt?
Ist mit den Aktivitäten zur „Bauausführung/Bauüberwachung Erkundungsbohrungen Remlingen 10 und 11“ (4. Bericht, S. 5) auch die Renaturierung weggefallen?
Was für Messwerte liegen beim neuen Hauptgrubenlüfter zur Schadstoffkonzentration in der Grubenluft vor (4. Bericht, S. 9)?
Hat es bei den Bauelementen aus Sorelbeton durch die Testung Verbesserungen gegeben (4. Bericht, S. 10)?
Wurde mittlerweile ein Vertrag für die Anmachflüssigkeit des Sorelbetons geschlossen (4. Bericht, S. 10)?
Welche Ergebnisse haben Probelieferungen per Bahn zur Vorhaltung und Ad-hoc-Lieferung von MgCl2-Lösung zur Gegenflutung durch die K+S AG erbracht (4. Bericht, S. 11), und wurden bzw. werden dadurch Änderungen im Ablaufplan notwendig, und wenn ja, welche?
Welches waren die kritischen Erkenntnisse der Baugrunduntersuchung der Bohrplatzfläche für die übertägige Erkundungsbohrung Remlingen 18 (4. Bericht, S. 11), und welche Konsequenzen hat die BGE daraus gezogen?
a) Ist es zutreffend, dass die Gutachter im Baugrundgutachten Zweifel an der Eignung des Baugrundes geäußert und deshalb dringend hydrogeologische Untersuchungen empfohlen haben?
b) Wenn ja, welche hydrogeologischen Untersuchungen sind daraufhin erfolgt?
Wieso wurde erst kürzlich mit dem Abwetterbauwerk (4. Bericht, S. 11) begonnen?
Ab wann steht das aktualisierte Strukturmodell für die konkrete Planung des Rückholbergwerks zur Verfügung (4. Bericht, S. 12)?
Was genau ist damit gemeint, dass die Rückholbereitschaft der Bergetechnik auf der 511-m-, der 725-m- und der 750-m-Sohle sicherzustellen ist (4. Bericht, S. 12)?
Was genau ist damit gemeint, dass die „Vorbereitung der Rückholung von der 511-m-Sohle einen kritischen Pfad“ darstelle (4. Bericht, S. 12), und welche Planungsschritte sind damit verbunden?
Warum ist von „beiden“ kritischen Pfaden die Rede (4. Bericht, S. 12), obwohl im Absatz vorher nur einer (Rückholung von der 511-m-Sohle) genannt ist, und welches ist ggf. der zweite kritische Pfad?
Wofür wurden die Betriebskosten für die Entwicklung der Bergetechnik aus den Einlagerungskammern (4. Bericht, S. 16, Tabelle 4 und 5) ausgegeben?
Wie erklären sich die aus Sicht der Fragestellenden erstaunlich geringen Personalkosten für die Entwicklung der Bergetechnik von 230 000 Euro (4. Bericht, S. 16, Tabelle 4 und 5), auch im Vergleich mit den 61 000 Euro Personalkosten für die Kavernenbeschaffung (4. Bericht, S. 15, Tabelle 3)?
Welche vor- und nachgelagerten geotechnischen Untersuchungen sind erfolgt bzw. geplant (4. Bericht, S. 21)?
Gibt es inzwischen eine grundlegende Überarbeitung des Gesamtterminplanes (4. Bericht, S. 21; bitte ggf. zusenden), bzw. bis wann soll sie vorliegen?
Warum lag 2022 der Personaleinsatz für die Vorbereitung der Auswahlentscheidung deutlich über den geschätzten Planansätzen (4. Bericht, S. 21)?
Wie ist zu erklären, dass für das vierte Quartal 2022 die Beschaffung einer bzw. mehrerer Kavernen für die Zwischenspeicherung der Gegenflutlösung geplant war, das aber nicht funktioniert habe (4. Bericht, S. 21), zugleich aber eine Beschaffung weiter vorbereitet werden soll, dafür aber keine eigene Mittel eingestellt werden, sondern diese aus anderen Positionen genommen werden sollen (4. Bericht, S. 34)? Bedeutet dies, dass dieser aus Sicht der Fragestellenden wichtige Punkt der Absicherung eines Notfalls mit geringer Priorität abgearbeitet wird?
Welche höheren Leistungen als die geplanten wurden im Rahmen des Auftrages zur Unterstützung des BGE-Programm-Managements in Anspruch genommen (4. Bericht, S. 26)?
Wo soll Bürogebäude 20 stehen, und welche Probleme mit dem Baugrund führten zur Verzögerung bei der Planung und Ausschreibung dieses Bürogebäudes (4. Bericht, S. 27)?
Mit welchen Erkenntnissen begründet die BGE, dass die Standfestigkeit eines „Systembaus“ für den Bürokomplex „nicht uneingeschränkt gewährleistet werden könnte“ (4. Bericht, S. 27)?
Wo soll sich der Bürokomplex Rückholzentrum Remlingen befinden, für den es noch den Bebauungsplan braucht (4. Bericht, S. 27)?
Warum genau entstehen zusätzliche Kosten für die Auswertung der 3D-Messungen durch den Wechsel der beauftragten Firma (4. Bericht, S. 27), und warum können diese nicht der ersten Firma in Rechnung gestellt werden?
Was bedeutet es genau, dass die BGE das Leistungsziel an das übergeordnete Ziel „Entsorgung der Zutrittslösung“ (4. Bericht, S. 30) angepasst hat (geht es hier nur um die Zeit oder auch um inhaltliche Änderungen)?
Wo und wann sollen Grundstücke für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erworben werden (4. Bericht, S. 32)?
Gehört die Planung für das neue Abwetterbauwerk des Rückholbergwerks zur Rückholung über Tage oder zum Schacht Asse 5 (4. Bericht, S. 33)?
Warum sind für den Grundstückserwerb in der Planung für 2023 keine eigenen Mittel vorgesehen, und sollen die Kosten aus anderen Positionen gedeckt werden (4. Bericht, S. 34)?
Wäre die Förderung von 500 m³ aus dem Bergwerk, die für den Fall des Eintritts des Notfalls (AÜL) erwähnt wird (4. Bericht, S. 41), auch jetzt möglich?
Gäbe es überhaupt Alternativflächen, falls die Grundstücke für die derzeitige Planung nicht erworben werden können (4. Bericht, S. 41), oder plant die Bundesregierung Enteignungsverfahren?
Was war das Ergebnis der Evaluierung der Prozesse hinsichtlich der Eignung, die Controllingebenen bzw. Controllingeinheiten innerhalb der BGE zu verbinden (4. Bericht, S. 44)?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Planungen der BGE zur Lagerung des Bodenaushubs und des Salinarhaufwerks vor, die durch den Bau des Schachtes V anfallen werden?
Sollte noch keine konkrete Planung der BGE zum Standort für die Lagerung des Bodenaushubs und des Salinarhaufwerks vorliegen, welche alternativen Standortplanungen verfolgt die BGE zurzeit?
Welche Transportwege sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den Abtransport des Bodenaushubs und des Salinarhaufwerks vorgesehen? Welche Bundesstraßen sind davon betroffen, und durch welche Ortschaften würden die Transporte führen?
Ab wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Beteiligung der Öffentlichkeit hinsichtlich des Abtransports des Bodenaushubs und des Salinarhaufwerks vorgesehen?
Wie bewertet die Bundesregierung die durch den Abtransport des Bodenaushubs und des Salinarhaufwerks verursachten zusätzlichen Belastungen der Straßen durch den Schwerlastverkehr unter Einbeziehung der gegenwärtigen Belastungen?
a) Wäre der Ausbau von Bundesstraßen erforderlich?
b) Wenn ja, welche Ortschaften wären davon ggf. betroffen?
c) Welche Kosten würden dadurch anfallen?
d) Welcher vorzeitige Verschleiß der Bundesstraßen würde eintreten?
e) Welche Kosten würden für die Beseitigung eines vorzeitigen Verschleißes entstehen?
f) Welche zusätzlichen Belastungen treten für die Bevölkerung in den betroffenen Ortschaften insbesondere durch Lärm, Abgas, Reifenabrieb etc. ein (bitte unterteilt nach betroffenen Ortschaften angeben)?
g) Welche zusätzlichen gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Belastungen verbunden (bitte unterteilt nach betroffenen Ortschaften angeben)?
Wie wird die geplante Verwendung von Bundesmitteln für den Ausbau der K 513 unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Planungsstandes gerechtfertigt?
Könnte nach Kenntnis der Bundesregierung der Abtransport des Bodenaushubs und des Salinarhaufwerks auch über Bahntrassen abgewickelt werden?
a) Welche Ortschaften wären betroffen?
b) Welche zusätzlichen Belastungen würden sich für die Bevölkerung ergeben (bitte für betroffene Ortschaften einzeln angeben)?
c) Welche zusätzlichen gesundheitlichen Risiken würden sich für die Bevölkerung ergeben (bitte für betroffene Ortschaften einzeln angeben)?
Wie entscheidet und steuert das BMUV die Anträge, Aufträge und Votierungen seiner Vertreter im Aufsichtsrat der BGE?
Wie oft haben die Vertreter des Bundes (als Anteilseigner) im Aufsichtsrat der BGE einen Antrag geprüft, beraten oder gestellt (bitte ggf. auflisten), den von der betroffenen Region geforderten Vergleich von Asse-nahen und Asse-fernen Standorten für ein Zwischenlager durchzuführen, auch vor dem Hintergrund der Aussage der BGE-Geschäftsführung, einen solchen Vergleich vorzunehmen, wenn sie vom Aufsichtsrat damit beauftragt werden würde (https://www.braunschweiger-zeitung.de/wolfenbuettel/article239889481/Atommuell-So-lief-der-Buergerdialog-zur-Asse-mit-Minister-Meyer.html)?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus, dass der Asse-Begleitprozess von den beteiligten Kommunen und dem Landkreis Wolfenbüttel aus Protest gegen das Agieren des BMUV und der BGE aufgekündigt wurde, und welche Fehler sind dabei aus Sicht der Bundesregierung vom BMUV und der BGE gemacht worden?
Weshalb hat die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke, das an sie gerichtete Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz des Landes Niedersachsen (vgl. https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-104-asse-ii-226645.html) nicht selbst beantwortet, sondern die Beantwortung – aus Sicht der Fragestellenden höchst unüblich – an einen ihrer Parlamentarischen Staatssekretäre delegiert?
Weshalb lehnt die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke, ein Gespräch mit Vertretern der Region ab, obwohl sie die Einladung zu einem solchen Gespräch in Berlin bei ihrem Besuch an der Asse am 4. Mai 2023 öffentlichkeitswirksam selbst ausgesprochen hat (https://www.schaufenster-wf.de/neuigkeiten/2023-steffi-lemke-stellte-sich-unbequemen-fragen)?