Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Dr. Gesine Lötzsch,
Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/9169 –
Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Circa 11 Millionen Tonnen noch verwertbarer Lebensmittel landen in
Deutschland im Abfall (
www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelver
schwendung/studie-lebensmittelabfaelle-deutschland.html), wobei Verluste
vor und während der Ernte bzw. Schlachtung nicht erfasst werden. Das
entspricht 20 Prozent des aktuellen Nahrungsmittelverbrauchs von 54,5
Millionen Tonnen im Land. Gleichzeitig sind Millionen von Menschen in
Deutschland von Ernährungsarmut betroffen, sie hungern oder können sich nicht
ausreichend mit nährstoffreichen Lebensmitteln versorgen. Viele Tafeln in
Deutschland, die Lebensmittelüberschüsse der Supermärkte, Bäckereien und
Hersteller an Hilfebedürftige verteilen, mussten Aufnahmestopps verhängen,
weil bei weniger Spenden gleichzeitig mehr Menschen auf Hilfe angewiesen
sind.
Die 11 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle verbrauchen fast 15 Prozent der
für die Erzeugung genutzten Agrarfläche. Gleichzeitig ist der CO2-
Fußabdruck der Lebensmittelverschwendung enorm. Durch Düngung, Transport,
Lagerung, Weiterverarbeitung bis hin zur Entsorgung verursachen sie einen
Ausstoß von fast 22 Millionen Tonnen Treibhausgasen (
www.wwf.de/
themenprojekte/landwirtschaft/ernaehrung-konsum/lebensmittelverschwendung). Die
Erzeugung der verschwendeten Lebensmittel braucht auch Unmengen an
kostbaren Wasserressourcen.
Sowohl die EU als auch Deutschland haben sich dem Ziel der Vereinten
Nationen verpflichtet, die Lebensmittelverschwendung bis zum Jahr 2030 auf
Einzelhandels- und Verbraucherebene zu halbieren und die entlang der
Produktions- und Lieferkette entstehenden Lebensmittelabfälle einschließlich
Nachernteverlusten zu verringern (
www.consilium.europa.eu/de/policies/food-
losseswaste/;
www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/stra
tegie-lebensmittelverschwendung.html). Diese Halbierung muss die gesamte
Wertschöpfungskette von der Erzeugung, über die Verarbeitung, den Handel,
die Außer-Haus-Verpflegung bis hin zu den Verbraucherinnen und
Verbrauchern umfassen. Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung dürfen sich
dabei nicht nur auf die Verwertung von Lebensmittelüberschüssen
beschränken, sondern müssen ihren Schwerpunkt auch bei der Vermeidung von
Lebensmittelabfällen haben.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9533
20. Wahlperiode 29.11.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 22. November 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nach Kenntnis der Fragesteller hat die Bundesregierung bislang keine
Strategie vorgelegt, die aufzeigt, wie dieses Ziel erreicht werden kann und vor allem
wie sie dieses messen und kontrollieren möchte. Die 2019 beschlossene
Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung enthält keine
verbindlichen Reduktionsziele für die einzelnen Wertschöpfungsketten,
sondern nur freiwillige Selbstverpflichtungen. Die Datenerfassung ist bis heute
unzureichend (
www.bundestag.de/resource/blob/971190/78a63f0e366116bc3
7d38e4b867576e1/07_Stellungnahme_WWF_oeA_16-10-2023-data.pdf,
Nummer 2 und 3). Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP wurde 2021 vereinbart, „mit allen Beteiligten die
Lebensmittelverschwendung verbindlich branchenspezifisch [zu] reduzieren,
haftungsrechtliche Fragen [zu] klären und steuerrechtliche Erleichterung für
Spenden [zu] ermöglichen.“. Davon wurde bis heute – zwei Jahre später –
nach Kenntnis der Fragesteller nichts umgesetzt. Eine öffentliche Anhörung
im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages
am 16. Oktober 2023 zum Thema offenbarte nach Ansicht der Fragesteller die
vielen Defizite und offenen Fragen bei der Bekämpfung von
Lebensmittelverschwendung in Deutschland (
www.bundestag.de/ausschuesse/a10_ernaehrun
g_landwirtschaft/anhoerungen/969894-969894). Vor diesem Hintergrund ist es
nach Ansicht der Fragesteller mehr als fraglich, ob das Ziel mit den bisherigen
Maßnahmen zu erreichen ist.
1. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum EU-Ziel zur Reduzierung
von Lebensmittelverschwendung, wie es im Vorschlag der Kommission
zur Revision der Abfallrahmenrichtlinie (ec.europa.eu/info/law/better-regu
lation/have-your-say/initiatives/13225-Umweltauswirkungen-der-Abfallbe
wirtschaftung-Uberarbeitung-der-EU-Abfallrahmenrichtlinie_de)
formuliert ist?
2. Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass der Vorschlag der
Kommission hinter dem Sustainable Development Goal (SDG) 12.3
zurückbleibt, welches eine Halbierung der Lebensmittelverschwendung um
50 Prozent auf Einzelhandels- und Verbraucherebene bis 2030 vorsieht?
3. Sieht sich die Bundesregierung weiterhin an das SDG 12.3 gebunden, und
plant sie, dieses einzuhalten, und wie plant die Bundesregierung, dieses
Ziel zu erreichen?
5. Wie ist die Position der Bundesregierung zu dem Vorschlag der EU-
Kommission, ein gemeinsames Reduktionsziel für Handel, Außer-Haus-
Verpflegung und private Haushalte zu formulieren, und wie schätzt sie dieses
Ziel hinsichtlich dessen Umsetzbarkeit und Kontrollierbarkeit ein?
6. Ist der Bundesregierung die Tatsache bekannt, dass der Vorschlag zur
Revision der Abfallrahmenrichtlinie nicht genutzt worden ist, um Verluste in
der Primärproduktion zu erfassen (Festlegung von Reduktionszielen,
Festlegung von Methoden zur Erfassung von Lebensmittelverlusten in diesem
Bereich), und wenn ja, wie positioniert sie sich dazu?
Die Fragen 1 bis 3, 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist die Reduzierung von Lebensmittelabfällen und
Lebensmittelverlusten national, auf EU-Ebene und international ein wichtiges
Anliegen. Sie strebt an, dass die Lebensmittelabfälle in jedem Sektor der
Lebensmittelversorgungskette bis 2030 halbiert und Lebensmittelverluste reduziert
werden, und ergreift hierfür im Rahmen der Umsetzung der „Nationalen
Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ verschiedene
Maßnahmen.
Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen EU-weit verbindlichen
Reduzierungsziele bleiben nach Auffassung der Bundesregierung hinter dem von der
Staatengemeinschaft im Jahr 2015 für das Jahr 2030 beschlossenen
Nachhaltigkeitsziel 12.3 zurück. Sie sollten mit diesem allerdings in Einklang stehen, um
eine deutliche Aufweichung der internationalen Ziele zu vermeiden. Auch
national ambitioniertere Ziele sollten wertgeschätzt und unterstützt werden.
Sofern die indikativen Ziele der EU-Abfallrahmenrichtlinie nicht abgeschwächt
werden, lässt die erst ab dem Berichtsjahr 2020 aussagekräftige Datenlage zu
Lebensmitteln in der EU ein im Vergleich zu den Zielen für nachhaltige
Entwicklung (Sustainable Development Goals (SDG)) später gelegenes Basisjahr
jedoch als eine mögliche Option erscheinen. Ferner sollten nicht nur alle
Sektoren der Lebensmittelversorgungskette gleichermaßen mit Maßnahmen
adressiert, sondern ihre Verantwortung durch die Etablierung gleicher, passgenauer
Ziele für jeden Sektor auch in der Abfallrahmenrichtlinie abgebildet werden.
4. Plant die Bundesregierung eine Evaluierung des Fortschritts in der
Erreichung des SDG 12.3, beispielsweise im Jahr 2025?
Welche möglichen weiteren Maßnahmen behält sich die Bundesregierung
vor umzusetzen, wenn sich abzeichnet, dass das Ziel mit den bis dato
eingeführten Maßnahmen nicht erreicht werden kann?
Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird fortlaufend betrachtet, u. a. auf Basis
des Monitorings der Umsetzung des Pakts gegen Lebensmittel. Zur Erreichung
der Ziele werden alle verfügbaren Optionen in Betracht gezogen. Diesbezüglich
wird auch auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
7. Wie plant die Bundesregierung, die in Artikel 29a Absatz 2 des Vorschlags
zur Revision der Abfallrahmenrichtlinie festgeschriebene Stelle zur
Koordination der Maßnahmen zur Reduzierung von
Lebensmittelverschwendung zu implementieren?
Welche Institution wird hierzu in Betracht gezogen, und mit welchen
Kompetenzen und Mitteln soll sie ausgestattet werden?
Die Bundesregierung unterstützt die von der EU-Kommission vorgeschlagenen
Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen und begrüßt, dass ein
großer nationaler Spielraum bei der Ausgestaltung der Maßnahmen verbleibt.
Sie wird die gemäß Artikel 29a Absatz 2 des Vorschlags zur Revision der
Abfallrahmenrichtlinien zu benennende Behörde auswählen, wenn absehbar ist, ob
sich hinsichtlich dieses Aspekts des Kommissionsvorschlags im Laufe des
Legislativverfahrens Änderungen oder Konkretisierungen ergeben.
8. Hat die Bundesregierung eine Stellungnahme zu dem Entwurf der
Kommission eingebracht, wenn ja, wo, und wann wird diese veröffentlicht, und
wenn nein, wie plant sie sonst, sich zum Kommissionsvorschlag zu
verhalten?
Die Möglichkeit zum Kommissionsvorschlag zur Änderung der
Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG Stellung zu nehmen, hat die Bundesregierung mit
Einreichung der deutschen Stellungnahme zum 15. September 2023 wahrgenommen.
Der Eingang wurde bestätigt und die Stellungnahmen der Mitgliedstaaten durch
die Präsidentschaft an alle anderen Mitgliedstaaten versendet. Die
Stellungnahmen der Mitgliedstaaten sind nicht öffentlich.
9. Wann plant die Bundesregierung, ihre Daten über die in Deutschland im
Jahr 2021 verschwendeten Lebensmittel bei der EU einzureichen, und
warum ist die Berichterstattung bisher nicht erfolgt?
Deutschland wurde von der EU-Kommission eine Fristverlängerung bis Ende
des Jahres 2023 für die EU-Berichterstattung der Mengen an
Lebensmittelabfällen für das Bezugsjahr 2021 gestattet. Grund für die Verzögerung ist der
zeitaufwändige Aufbau eines neuen Konsortiums für das Monitoring der Mengen
an Lebensmittelabfällen.
10. Wie schätzt die Bundesregierung die von den Mitgliedstaaten an die EU
übermittelten Zahlen zur Lebensmittelverschwendung in Bezug auf
Vergleichbarkeit, Validität und Reliabilität ein, und wird sie sich für eine
wissenschaftliche Evaluation der gemeldeten Daten mit Blick auf die
gewählten Methoden, die gemeldete Gesamtmenge und die sektorale
Verteilung einsetzen?
Der Delegierte Beschluss (EU) 2019/1597 gibt im Hinblick auf eine
gemeinsame Methodik die Mindestqualitätsanforderungen für die einheitliche
Messung des Umfangs von Lebensmittelabfällen vor. Der Rechtsakt gibt eine
Auswahl an anerkannten Methoden vor, womit eine Vergleichbarkeit gewährleistet
werden soll. Eine weitergehende wissenschaftliche Evaluation der gemeldeten
Daten durch die EU-Kommission wird begrüßt.
11. Plant die Bundesregierung, einen Bericht zu Zahlen und Methodik der im
Rahmen der EU-Berichterstattung eingereichten Daten zu
Lebensmittelabfällen in Deutschland zu veröffentlichen, und wenn ja, wann plant sie,
ihn zu veröffentlichen, und wird dieser Bericht eine transparente
Nachvollziehbarkeit der Methodik erlauben, und wenn nein, wie sonst plant
sie, Transparenz mit Blick auf die berichteten Daten und die Methodik zu
schaffen?
Der wissenschaftliche Abschlussbericht des Vorhabens des
Umweltbundesamtes (UBA) zur EU-Berichterstattung von Deutschland für das Bezugsjahr 2020
wird in Kürze veröffentlicht. Dieser enthält Zahlen und eine nachvollziehbare
Darstellung der angewandten Methodik.
12. Warum sind bei der EU-Kommission in diesem Jahr keine Zahlen
gemeldet worden?
Warum wurde das Statistische Bundesamt zusammen mit dem
Umweltbundesamt mit der Erhebung der Daten beauftragt und nicht wie bisher
das Thünen-Institut (
www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressource
n/abfallwirtschaft/abfallvermeidung/lebensmittelabfaelle#undefined)?
Zur Beantwortung der ersten Frage wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Im Rahmen der „Nationalen Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung“ wurde die Arbeitsgruppe Nationaler Indikator 12.3 eingerichtet,
in der Vertreterinnen und Vertreter aus dem BMEL, dem Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV),
dem Thünen-Institut (TI), dem UBA und dem Statistischen Bundesamt
vertreten sind. In dieser Arbeitsgruppe wurden verschiedene Optionen zur
Umsetzung der EU-Berichtspflicht entwickelt und diskutiert. Das BMEL und das
BMUV haben auf dieser Basis im Herbst 2020 vereinbart, zur Erfüllung der
EU-Berichtspflicht eine vom Statistischen Bundesamt entwickelte, den EU-
Vorgaben entsprechende Methodik zu verwenden. Detaillierte
Hintergrundinformationen zur EU-Berichterstattung können dem FAQ-Papier von dem
BMEL, dem BMUV und dem UBA vom 26. April 2023 (abrufbar unter
www.z
ugutfuerdietonne.de/fileadmin/zgfdt/inhalt/hintergrund/230426_FAQ_Berichter
stattung_Lebensmittelabfaelle_barrierefrei.pdf) entnommen werden.
13. Wie positioniert sich die Bundesregierung mit Blick auf die
Überarbeitung und Vereinheitlichung von Haltbarkeitsdaten (insbesondere
Mindesthaltbarkeitsdatum [MHD]) auf EU-Ebene?
Nach welchen Kriterien sollen einzelne Lebensmittel ausgewählt werden,
von der Pflicht der Kennzeichnung mit einem MHD ausgenommen zu
werden?
Wie soll die Lebensmittelsicherheit zum Beispiel bei getrocknetem
Gemüse, bei Reis und Tee gewährleistet werden, wenn diese kein MHD
mehr tragen?
Die Bundesregierung unterstützt die EU-Kommission bei ihrem Vorhaben, die
Regelungen zu den Datumsangaben zu überarbeiten. Die von der EU-
Kommission vorgeschlagene Ergänzung der Angabe „mindestens haltbar bis…“ mit
dem Hinweis „oft länger gut“ ist aus Sicht der Bundesregierung geeignet,
Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Besonderheiten des
Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) hinzuweisen und das Verbraucherverständnis hinsichtlich
der korrekten Nutzung des Datums zu erhöhen. Allerdings besteht aus Sicht der
Bundesregierung weiterer Verbesserungsbedarf. Insbesondere setzt sich die
Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission dafür ein, dass eine
Ausweitung der Ausnahmeliste in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die
Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittel-
Informationsverordnung, LMIV) für bestimmte haltbare Lebensmittel vorgenommen wird. Um
zu untersuchen, welche Lebensmittel für eine Aufnahme auf der Ausnahmeliste
geeignet wären, hat die Bundesregierung das Max Rubner-Institut (MRI) mit
mehreren Studien beauftragt. Das MRI erläutert in diesen Studien, dass nur
solche Lebensmittel, deren Sicherheit konstant gewährleistet werden kann, auf die
Ausnahmeliste aufgenommen werden sollten. Zu diesen Produkten gehören
z. B. Reis, Tee oder Honig.
14. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag des
Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. in der Anhörung am 16. Oktober
2023, Kriterien für die Festlegung des MHD und des Verbrauchsdatums
verbindlich festzulegen?
Die Bundesregierung hat sich wiederholt mit der Frage hinsichtlich fester
Kriterien zur Festsetzung des MHD oder einem Leitfaden beschäftigt und
hierzu u. a. in der Vergangenheit zu einem Runden Tisch eingeladen. Dabei zeigte
sich jedoch, dass ein solches Vorhaben auf erhebliche praktische
Herausforderungen stößt: Es bestehen teilweise signifikante Unterschiede für gleiche oder
vergleichbare Produkte bei der Haltbarkeit, die z. B. aus unterschiedlichen
Rohstoffqualitäten herrühren können. Daher haben die Europäische Behörde
für Lebensmittelsicherheit und das MRI allgemeine Parameter zur Beurteilung
der Haltbarkeit verfasst, eine verbindliche Festlegung erscheint jedoch nicht
sachgerecht.
15. Was ist die Position der Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen
EU-weiten Regelung zur Verfütterung von Lebensmittelabfällen aus der
Außer-Haus-Verpflegung an Tiere für Fälle, in denen eine Vermeidung
dieser Abfälle nicht möglich ist?
Würde sie sich diesbezüglich für eine Revision der entsprechenden EU-
Verordnungen (EC) 1069/2009 einsetzen (eu-refresh.org/technical-guidel
ines-animal-feed.html)?
Eine Änderung des Rechtsrahmens steht derzeit nicht in Aussicht. Die
Bundesregierung wird sich zu gegebener Zeit über einen Vorschlag der Kommission
der Europäischen Union beraten. Die Vorlage eines Vorschlags der
Kommission bleibt abzuwarten.
16. Wie schätzt die Bundesregierung die hierzu bestehende Regelung zur
Verfütterung von Lebensmittelabfällen in Japan und das Potenzial der
Schließung von Nährstoffkreisläufen ein (sdgs.un.org/partnerships/manuf
acturing-high-quality-feed-food-waste-create-loop-recycling-practice-w
hich)?
Der Bundesregierung sind die japanischen Regelungen zur Verfütterung von
Lebensmittelabfällen nicht bekannt.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Bemühungen zur Erarbeitung
einer ISO-Norm (ISO = Internationale Organisation für Normung) zu
Lebensmittelverschwendung (ISO/TC 34/SC 20 Food loss and waste)?
18. Bringt sich die Bundesregierung in den Prozess zur Erarbeitung der ISO-
Norm zu Lebensmittelverschwendung ein, und wenn ja, mit welcher
Positionierung und welchen Aktivitäten, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Ziel der Erarbeitung der genannten ISO-Norm ist die Entwicklung eines
Managementsystem-Standards, um in Unternehmen einen strukturierten
Umgang mit Lebensmittelabfällen und verwandten Materialströmen zu
implementieren und einen organisatorischen Rahmen für effiziente und effektive
Vermeidungsmaßnahmen sowie deren Monitoring aufzubauen. Die Bundesregierung
schätzt dies als hilfreiche Anleitung für Lebensmittelunternehmen aller Größen
und entlang der gesamten Versorgungskette ein. Die Bundesregierung ist durch
das TI im Prozess zur Erarbeitung der ISO-Norm vertreten, welches in diesem
Rahmen an verschiedenen Sitzungen und Arbeitsgruppen zur Bearbeitung von
Teilaufgaben mitwirkt.
19. Wie ist der aktuelle Stand und was sind weitere Aktivitäten bei den im
Rahmen der Nationalen Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung eingerichteten sektoralen Dialogforen?
a) Sind weitere Schritte mit Blick auf die Dialogforen Primärproduktion
und Verarbeitung geplant, und ist hier jeweils eine
Abschlusserklärung zu erwarten?
Die Fragen 19 und 19a werden gemeinsam beantwortet.
Die Dialogforen Primärproduktion und Verarbeitung wurden Ende 2022 nach
zweijähriger Laufzeit beendet. Anders als bei den Dialogforen Handel und
Außer-Haus-Verpflegung konnte hier keine Zielvereinbarung mit konkreten
Maßnahmen erreicht werden. Das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) plant in 2024 den Dialog mit den beiden Sektoren unter
Einbeziehung des Handels fortzusetzen. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu den
Fragen 20a bis 20c verwiesen.
b) Wie viele Betriebe haben bislang die Zielvereinbarung des
Dialogforums Außer-Haus-Verpflegung unterzeichnet?
Bislang haben 37 Unternehmen mit über 223 Betriebsstandorten die
Beteiligungserklärung unterzeichnet (Stand Anfang November 2023), darunter u. a
über 60 Standorte in Bildungseinrichtungen, über 50 Standorte in
Einrichtungen der Seniorenpflege und jeweils über 30 Standorte in Beherbergungsstätten
bzw. Betriebsrestaurants.
c) Wie viele Tonnen Lebensmittelabfälle konnten in den teilnehmenden
Unternehmen seit 2021 reduziert werden?
Die Daten der beteiligten Betriebe werden zurzeit vom TI ausgewertet. Die
Veröffentlichung des Evaluationsberichts ist für Ende 2023 geplant.
d) Gibt es konkrete Zielvorgaben, wie viele Unternehmen pro Jahr für die
Unterzeichnung der Beteiligungserklärung gewonnen werden sollen?
Im Rahmen der derzeitigen personellen Ausstattung der Kompetenzstelle
Außer-Haus-Verpflegung (KAHV) kann mit einer Wachstumsprognose von rund
70 Betrieben pro Jahr gerechnet werden.
20. Was ist der Stand des Nationalen Dialogforums, wie häufig hat dieses
stattgefunden, und sind weitere Termine geplant?
Im Rahmen des Nationalen Dialogforums kommen Vertreterinnen und Vertreter
aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie der fünf
sektorbezogenen Dialogforen Primärproduktion, Verarbeitung, Handel, Außer-
Haus-Verpflegung und Private Haushalte zusammen, um Maßnahmen
vorzustellen, Fortschritte zu bewerten und gemeinsam Probleme und Lösungen zu
diskutieren. Zudem dient das Nationale Dialogforum der sektorübergreifenden
Vernetzung. Das Nationale Dialogforum hat bislang zweimal getagt: 2019 und
2021. Der nächste Termin steht noch nicht fest.
a) Welche Ergebnisse gibt es mit Blick auf die Frage, wie mit
Schnittstellen und Verlagerungseffekten von Lebensmittelverschwendung
umgegangen werden kann?
b) Welche Prozesse sind geplant, um die gesamte Wertschöpfungskette
anzugehen und Verlagerungseffekte zu vermeiden?
c) Sind weitere Aktivitäten geplant, um für die Fragen 20a und 20b
effektive Lösungsansätze zu entwickeln?
Die Fragen 20a bis 20c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Innerhalb der fünf sektorspezifischen Dialogforen, insbesondere in den
Dialogforen Primärproduktion, Verarbeitung und Handel, waren auch die
Schnittstellen Thema. In der Zielvereinbarung zwischen BMEL und den
Handelsunternehmen sind deshalb auch konkrete Maßnahmen an den Schnittstellen
enthalten. Das BMEL plant in 2024 den Dialog mit den beiden Sektoren am Anfang
der Kette unter Einbeziehung des Handels fortzusetzen, um die
Zusammenarbeit zu fördern und insbesondere Lösungen zur Reduzierung von
Lebensmittelabfällen an den Schnittstellen voranzutreiben.
21. Wird die Nationale Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung mit Blick auf ihre Wirksamkeit evaluiert, und wenn ja,
wann wird dies passieren, und wird ein entsprechender Bericht
veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
Die „Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“
wird seit November 2021 begleitend evaluiert. Im Fokus stehen der
Gesamtprozess, begleitende und verwaltende Instrumente (Dialogforen, Arbeitsgruppen,
Gremien) sowie ausgewählte Projekte und Maßnahmen in den vier
Handlungsfeldern. Evaluiert wird der Zeitraum der ersten fünf Jahre der nationalen
Strategie – von ihrer Verabschiedung im Februar 2019 bis zum Februar 2024. Die
Evaluation wird im Sommer 2024 abgeschlossen. Es ist geplant, eine
Zusammenfassung der Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.
22. Was ist der Stand des Bund-Länder-Gremiums, welches als weiteres
Element im Umsetzungsprozess der Nationalen Strategie zur Reduzierung
der Lebensmittelverschwendung festgelegt wurde?
a) Welches Ziel wird mit dem Gremium verfolgt?
b) Wie häufig und wann haben Treffen des Gremiums stattgefunden?
c) Welche Themen wurden in dem Gremium bisher besprochen?
d) Welche Arbeitsschwerpunkte hat sich das Gremium gegeben?
e) Welche künftigen Treffen und Aktivitäten des Gremiums sind
geplant?
f) Wenn es Empfehlungen der Länder an den Bund gibt, wie werden
diese umgesetzt?
Die Fragen 22 bis 22f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bund-Länder-Gremium besteht aus einem festen Teilnehmerkreis und setzt
sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Bundes- und aller
Länderressorts, die vorrangig für die Themen Lebensmittelverschwendung und/oder
Abfallvermeidung zuständig sind, zusammen. Die Teilnehmenden unterstützen
gemäß dem Mandat (abrufbar unter
www.zugutfuerdietonne.de/fileadmin/zgfd
t/inhalt/hintergrund/Mandat_Bund_Laender_Gremium.pdf) den
Umsetzungsprozess, indem sie die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den
Akteuren in Deutschland erleichtern. Sie sensibilisieren die Verbraucherinnen und
Verbraucher sowie die Akteure der Lebensmittelversorgungskette hinsichtlich
Lebensmittelverschwendung, teilen frei zugängliches Wissen und Daten und
unterstützen die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Das Gremium kommt in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal im Jahr
zusammen und hat letztmalig im Juli 2023 getagt. Die nächste Zusammenkunft
ist für Februar 2024 vorgesehen.
23. Was ist der Stand der Arbeitsgruppe (AG) Indikator (
www.bmel.de/DE/t
hemen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelver
schwendung.html)?
a) Ist die Arbeitsgruppe noch aktiv, und wie viele Treffen haben bereits
stattgefunden?
b) Welche Themen wurden in der Arbeitsgruppe besprochen?
c) Welche Arbeitsschwerpunkte hat sich die Arbeitsgruppe gegeben?
d) Welche weiteren Treffen und Aktivitäten der Arbeitsgruppe sind
geplant?
e) Wie verbindlich sind die Empfehlungen der Gruppe Indikator?
24. Wird das Ziel, den Indikator Lebensmittelverschwendung in die
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zu integrieren, weiterverfolgt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, was ist der aktuelle Stand, und wird dies im Rahmen der
turnusgemäßen Weiterentwicklung 2023/2024 eine Rolle spielen?
c) Welcher Indikator wird vorgeschlagen, und wie soll dieser
ausgestaltet werden?
28. Wie evaluiert die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Bedeutung
der Reduzierung von Lebensmittelverschwendung für den Klimaschutz
sowie des unterschiedlichen CO2-Fußabdrucks tierischer und
pflanzlicher Produkte, der auf Basis von Abfallstatistiken nicht evaluiert werden
kann, welche Reduzierung von Treibhausgasemissionen durch die
Reduzierung von Lebensmittelverschwendung erreicht wurde?
Fragen 23a bis 23e, 24a bis 24c und 28 werden aufgrund des
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Arbeitsgruppe Nationaler Indikator 12.3 koordiniert die Berichterstattung
im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS), der Agenda 2030
und der Abfallrahmenrichtlinie an die Europäische Kommission. In nunmehr
13 anlassbezogenen Treffen der Arbeitsgruppe wurden u. a. die Anforderungen
an den Indikator für die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie definiert, die
Entwicklung der einschlägigen Rechtsakte zur Umsetzung der Berichtspflicht für
Lebensmittelabfälle begleitet und verschiedene Optionen zur Umsetzung der
Berichtspflicht über Lebensmittelabfälle durch die Bundesregierung gegenüber
der EU-Kommission entwickelt und diskutiert. Über die konkrete
Ausgestaltung des Indikators wird unter Berücksichtigung der anstehenden
Weiterentwicklung der DNS zurzeit beraten. Perspektivisch ist auch zu erörtern,
inwiefern ein Sekundärindikator zur Bewertung der Klimarelevanz der entstandenen
Lebensmittelabfälle erarbeitet werden kann.
25. Wird die Nationale Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung fortgeführt, und wie steht sie im Bezug zur
Ernährungsstrategie?
Welche Rolle soll die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung in
der Ernährungsstrategie spielen?
Mit der derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen Ernährungsstrategie, die
von BMEL federführend erarbeitet wird, möchte die Bundesregierung gute,
also gesunde und nachhaltige Ernährung erleichtern und damit auch Umwelt
und Klima schonen. Die Reduzierung von Lebensmittelabfällen ist dabei ein
strategisches Ziel und wird als Querschnittsthema an verschiedenen Stellen der
Ernährungsstrategie angesprochen. Unabhängig davon wird die „Nationale
Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ fortgeführt.
26. Wie steht die Bundesregierung zu der Einführung einer Organisation
nach dem Vorbild von Waste & Resources Action Programme (WRAP;
wrap.org.uk/) in Großbritannien?
51. Gibt es Überlegungen, das Personal bei „Zu gut für die Tonne“ als
Kompetenzstelle und Ansprechpartner für alle Stufen der
Wertschöpfungskette zu qualifizieren?
Kann sich die Bundesregierung vorstellen, eine Kompetenzstelle beim
Thünen-Institut anzusiedeln, wie in der Anhörung (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller) vorgeschlagen wurde, und wenn nein, warum nicht,
bzw. wo sonst könnte eine Kompetenzstelle angegliedert werden?
Die Fragen 26 und 51 werden gemeinsam beantwortet.
Die Ursachen für die Entstehung von Lebensmittelabfällen sind komplex und
sehr vielfältig. Ebenso vielfältig sind die Reduzierungsmaßnahmen, die
kontextspezifisch ergriffen werden müssen. Die Bundesregierung steht
diesbezüglich bereits jetzt mit relevanten Multiplikatoren der Wirtschaft in Austausch.
Sie führt den Schnittstellen-übergreifenden Dialog mit den Akteuren zu diesem
Themenfeld fort und richtet ihn, wo nötig, neu aus. Eine individuelle
Zusammenarbeit mit und Beratung von Unternehmen aller Sektoren wäre zudem mit
einem unklaren personellen und finanziellen Aufwand verbunden. Die
Bundesregierung beabsichtigt vor diesem Hintergrund nicht, eine bundesweite,
unabhängige Kompetenzstelle wie WRAP einzurichten.
27. Warum ist die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung nicht Teil
der Kreislaufwirtschaftsstrategie der Bundesregierung, in Anlehnung an
den EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft?
Die Erarbeitung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie ist im
Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen festgeschrieben und hat zum Ziel, den
primären Rohstoffverbrauch zu senken, Stoffkreisläufe zu schließen und die
Potenziale der Kreislaufwirtschaft für den Klimaschutz zu heben. Die Strategie wird
derzeit erarbeitet und soll nach Ressortabstimmung im Frühjahr 2024 im
Kabinett beschlossen werden. Über die vorgesehenen Inhalte der Strategie wurde
insoweit noch nicht abschließend entschieden.
29. Aus welchen Gründen wurde die Vereinbarung im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, „mit allen
Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich branchenspezifisch [zu]
reduzieren“, bisher nicht umgesetzt?
Hält die Bundesregierung an dem Ziel fest, in ihrer Regierungszeit
verbindliche Reduktionsziele zu erlassen, und wenn ja, wie soll das
umgesetzt werden, und wann ist damit zu rechnen?
Das BMEL hat mit 14 Unternehmen des Lebensmittelgroß- und Einzelhandels
den „Pakt gegen Lebensmittelverschwendung“ geschlossen. Diese im Juni
2023 unterzeichnete Vereinbarung legt verbindliche Ziele und konkrete
Reduzierungsmaßnahmen fest. Darüber hinaus wird geprüft, welche ggf. auch
rechtlichen Maßnahmen erforderlich sind, um über alle Sektoren hinweg zu einer
Halbierung der Lebensmittelabfälle zu gelangen und Lebensmittelverluste zu
reduzieren.
30. Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung zukünftig die
Tafeln und andere karitative Einrichtungen in Deutschland bei Transport,
Lagerung, Verteilung und Weiterverarbeitung von Lebensmittelspenden
unterstützen?
Plant sie, die Unternehmen, die Lebensmittelabfälle verursachen, künftig
an den Kosten für die Verteilung der noch verzehrbaren
Lebensmittelreste zu beteiligen, wenn ja, in welcher Form,und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt die Tafeln projektbezogen. So wurde
beispielsweise in einem durch das BMEL geförderten Innovationsprojekt bis Ende
2022 die Entwicklung der sogenannten Eco-Plattform und ihrer digitalen Tools
finanziert, mit der das Spenden noch verzehrfähiger Lebensmittel vereinfacht
und digitalisiert werden konnte (Projekt „Tafel macht Zukunft- gemeinsam
digital“). Aufbauend auf diesem Projekt fördert das BMEL seit Oktober 2023 ein
neues Digitalisierungsprojekt („TafelConnect“). Dabei wird der
Spendenprozess bei Großspenden (mehr als zehn Paletten) u. a. von Herstellerinnen und
Herstellern über den Tafel-Dachverband und regionalen Verteilerzentren
ebenfalls digitalisiert. Darüber hinaus ist eine Kostenbeteiligung von Unternehmen,
die noch verzehrfähige Lebensmittel verteilen, nicht vorgesehen.
31. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einem Wegwerfverbot noch
verzehrbarer Lebensmittel, und wie begründet sie dies?
Die Ursachen der Lebensmittelverschwendung sind komplex und eine
wirksame Reduzierung der Lebensmittelabfälle kann nur gemeinsam gelingen – auch
um Verlagerungseffekte zu vermeiden. Im Pakt gegen
Lebensmittelverschwendung haben sich die Unternehmen verpflichtet, unverkaufte Lebensmittel nicht
gezielt unbrauchbar zu machen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29
verwiesen.
32. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung zukünftig die
Überproduktion von Lebensmitteln reduzieren?
Grundsätzlich erfolgt der Ausgleich zwischen Marktangebot und -nachfrage
von Lebensmitteln über den Preis, der am Markt erzielt werden kann.
Preisänderungen sind wichtige Signale an die Erzeuger- sowie an die Verbraucherseite.
Die Bundesregierung plant keine gesonderten Maßnahmen, um einer
möglichen Überproduktion von Lebensmitteln entgegenzuwirken.
33. Bis wann, und in welcher Form plant die Bundesregierung, das
sogenannte Containern zu entkriminalisieren?
37. Durch welche konkreten Gesetzesänderungen und bis wann will die
Bundesregierung das sogenannte Containern entkriminalisieren?
Die Fragen 33 und 37 werden gemeinsam beantwortet.
Ein Diebstahl geringwertiger Sachen wird schon nach geltendem Recht nur auf
Antrag oder bei Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses verfolgt.
Zudem bietet das geltende Recht mit der Einstellung wegen Geringfügigkeit und
der Verwarnung mit Strafvorbehalt hinreichende Möglichkeiten zum Umgang
mit Bagatellfällen. Das BMEL und das Bundesministerium der Justiz hatten die
Länder um Prüfung einer klarstellenden Änderung der Richtlinien für das
Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) gebeten, wonach Strafverfahren
wegen „Containerns“ eingestellt werden sollten, wenn die Umstände im
Einzelfall dies zulassen. Zur Änderung der RiStBV hätte es einer Einstimmigkeit im
entsprechenden Länderausschuss bedurft, die jedoch nicht erzielt werden
konnte. Die Bundesregierung prüft fortlaufend, ob strafgesetzgeberischer
Handlungsbedarf besteht.
34. Welchen Einfluss haben nach Kenntnis der Bundesregierung unlautere
Handelspraktiken und Abnahmeanforderungen zwischen Erzeugern und
Lebensmitteleinzelhandel auf die Lebensmittelverschwendung, und wie
will sie dagegen vorgehen?
Wie können Vertragsverhältnisse aus Sicht der Bundesregierung so
gestaltet werden, dass das Primat der Lebensmittelverlustvermeidung
eingehalten wird?
Grundsätzlich kann Lebensmittelverschwendung dadurch entstehen, dass mehr
Lebensmittel bestellt werden als abgesetzt bzw. verbraucht werden. Wenn es
dem Abnehmer gelingt, das Kostenrisiko für die nicht abgesetzte Ware auf den
Lieferanten abzuwälzen, werden solche Bestellungen begünstigt. An diesem
Punkt setzt die Regelung des § 12 des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-
Gesetzes an.
35. Wann wird Ernährungsbildung deutschlandweit ab dem Kitaalter
verpflichtend umgesetzt?
Welche Maßnahmen sind geplant, um dadurch nachhaltig die
Lebensmittelverschwendung in privaten Haushalten zu reduzieren und ein
Bewusstsein für Lebensmittelverschwendung zu erlangen?
Aufgrund der föderalen Strukturen des Bildungssystems liegt die
Ernährungsbildung in Kindertagespflege, Kitas und Schulen in der Verantwortung der
Länder. Zur Stärkung der Ernährungsbildung hat das Bundeszentrum für Ernährung
Materialien entwickelt, um Kinder spielerisch an das Thema Essen und Trinken
heranzuführen. Außerdem werden Unterrichtsmaterialien mit Bezug zur
Reduzierung von Lebensmittelverschwendung für verschiedene Altersgruppen
bereitgestellt.
36. Welche Maßnahmen in der Verbrauchersensibilisierung außerhalb von
Kitas und Schulen sind geplant, um die Lebensmittelverschwendung in
privaten Haushalten bis 2030 zu halbieren?
46. Welche Pläne hat die Bundesregierung, außer der
Kommunikationsstrategie „Zu gut für die Tonne“ um die Verbrauchersensibilisierung zu
stärken, um die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung in privaten
Haushalten umzusetzen?
Die Fragen 36 und 46 werden gemeinsam beantwortet.
Verbraucherinnen und Verbraucher sind eine wichtige Zielgruppe, wenn es um
die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung geht. Denn hier fallen
59 Prozent der Lebensmittelabfälle an. Das BMEL informiert seit 2012 im
Rahmen seiner Initiative „Zu gut für die Tonne!“ Verbraucherinnen und
Verbraucher zum Thema Lebensmittelverschwendung und gibt mittels Website,
App und Social Media Tipps, wie im Alltag Lebensmittelabfälle reduziert
werden können. Um die Maßnahmen noch zielgruppengerechter und wirksamer zu
gestalten, wird „Zu gut für die Tonne!“ kontinuierlich weiterentwickelt. Neben
„Zu gut für die Tonne!“ verfolgt das BMEL noch weitere Maßnahmen, um die
Menschen zu sensibilisieren und dauerhafte Verhaltensänderungen anzustoßen.
Das erste Dialogforum private Haushalte hat wichtige Erkenntnisse zur
Wirksamkeit von Maßnahmen geliefert und geeignete Evaluationstools entwickelt.
Um diese erfolgreiche Arbeit fortzuführen, fördert das BMEL ein dreijähriges
Nachfolgeprojekt, das Dialogforum private Haushalte 2.0. Es soll u. a. die
entwickelten Tools weiter optimieren, für eine Vielzahl von Akteuren digital
nutzbar machen, mit Partnern wirksame Maßnahmen an zentralen Schnittstellen
entwickeln und die Vernetzung sowie die Verbreitung von Best-Practices
verstetigen.
38. Gibt es Vorhaben seitens der Bundesregierung, die Datengrundlage zu
Verlusten in der Primärproduktion zu verbessern, und wird sich die
Bundesregierung dafür einsetzen, Reduktionsziele auch für die
Primärproduktion festzusetzen?
Im Rahmen der EU-Berichterstattung sind aktuell lediglich Lebensmittelabfälle
verpflichtend zu ermitteln. Darüberhinausgehende Verluste unterliegen nicht
der Berichtspflicht. Grundsätzlich gilt, dass die Datenlage in Zukunft weiter
verbessert werden muss – auch auf EU-Ebene. Aus Sicht der Bundesregierung
gehört dazu unter anderem, dass auch Lebensmittelverluste, die als Tierfutter
oder als landwirtschaftliches Material verwendet werden, erfasst werden
sollten. Zudem sollte erörtert werden, wie Verluste, die vor und während der Ernte
und Schlachtung eintreten, quantifiziert werden könnten. Eine entsprechende
gemeinsame Diskussion etwa im Rahmen der EU Platform on Food Losses and
Food Waste wurde gegenüber der EU-Kommission angeregt. In Bezug auf
Reduzierungsziele für die Primärproduktion wird auf die Antwort zu den Fragen 1
bis 3 verwiesen.
39. Hat die Bundesregierung valide Daten zur Höhe von Verlusten vor der
Ernte und vor der Schlachtung?
a) Wenn ja, wie hoch sind die Vorernte- und Vorschlachtungsverluste
jeweils?
b) Wenn ja, existiert eine Erfassung für unterschiedliche Kulturen bzw.
Tierarten, und, sofern vorhanden, wie hoch sind die Verluste jeweils?
c) Wenn nein, plant die Bundesregierung, diese Daten zu erheben?
Die Fragen 39 bis 39c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zu Vorernteverlusten bestehen keine validen Daten, bei der Berechnung der
Versorgungsbilanzen wird von einem Verlust von 2 bis 2,5 Prozent
ausgegangen. Verluste im Bereich der Schlachtung können der
Fleischuntersuchungsstatistik entnommen werden (abrufbar unter www-gene-sis.destatis.de/genesis/onli
ne?operation=statistic&levelindex=0&levelid=1699512320905&code=49911#
abreadcrumb).
40. Gibt es Erkenntnisse dazu, ob die UTP-Richtlinie (Richtlinie 2019/633
über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen
Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette) sowie die
Umsetzung im Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (Agrar-
OLkG) zu einer Reduktion von Lebensmittelverschwendung geführt
haben, und wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hierzu?
Mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere
Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und
Lebensmittelversorgungskette (UTP-Richtlinie) im AgrarOLkG war punktuell –
konkret: § 12 AgrarOLkG – auch ein Beitrag zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung beabsichtigt. Daten zu diesem Aspekt wurden nicht erhoben.
41. Erfasst die Bundesregierung Verlagerungseffekte von
Lebensmittelverschwendung zwischen den Sektoren, insbesondere auf die
Landwirtschaft (beispielsweise durch Produktanforderungen und ästhetische
Standards, beispielsweise bei Obst und Gemüse), und wenn ja, wie werden
diese erfasst, und welche Daten existieren hierzu, und wenn nein, warum
werden diese Daten nicht erfasst?
Verlagerungseffekte zwischen den Sektoren, die sich über mehrere Sektoren
sowie Akteure erstrecken können und daher, wenn überhaupt, nur mit hohem
Aufwand zu quantifizieren sind, werden durch die Bundesregierung nicht
erfasst.
42. Zieht die Bundesregierung in Zukunft eine öffentliche Berichtspflicht
über die Menge vermeidbarer Lebensmittelabfälle für Unternehmen
entlang der Wertschöpfungskette in Betracht, und wenn ja, wie soll diese
ausgestaltet werden, und wenn nein, warum nicht?
43. Ist die Umrechnung von monetären Werten oder Abschreibungen der
Unternehmen in Tonnagen sowie deren Veröffentlichung in Deutschland
möglich, wie dies beispielsweise in Großbritannien umsetzbar ist, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 42 und 43 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Durch Abschluss des Pakts gegen Lebensmittelverschwendung haben sich die
unterzeichnenden Unternehmen unter anderem dazu verpflichtet, jährlich in
einem öffentlichen Reporting und in einem einheitlichen Format zu berichten.
Die Umsetzung der Vereinbarung wird zudem durch das TI als wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung überprüft werden. Dazu wird das TI die öffentlichen
Berichte der einzelnen Unternehmen sowie dem TI vertraulich zur Verfügung
gestellte Unternehmensdaten (Abschreibung) auswerten und den Stand der
Umsetzung in einem jährlichen Monitoringbericht zusammenfassen. Auch
dieser wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die bei Auswertung der
Abschreibungsdaten genutzte Methodik des TI erlaubt die Umrechnung der
monetären Werte in Tonnagen. Die Wirksamkeit der Zielvereinbarung wird mit Blick
auf die Erreichung der Zielmarke für 2025 evaluiert werden.
44. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich einer
gesetzlich verankerten Berichtspflicht auf Unternehmensebene, wie dies zum
Beispiel in Österreich gehandhabt wird (
www.bmk.gv.at/service/presse/g
ewessler/20230525_abfallwirtschaftsgesetz.html)?
Auf die Antwort zu Frage 42 wird verwiesen.
Im Übrigen wird die Bundesregierung auch die Ergebnisse der ermittelten
jährlichen Abfallzahlen in allen Sektoren entlang der Lebensmittelversorgungskette
analysieren und prüfen, inwieweit und wo welche gesetzlichen Maßnahmen
erforderlich sind.
45. Wie werden in Zukunft im Rahmen der Berichtspflicht Deutschlands
gegenüber der EU über die nationalen Lebensmittelabfälle die freiwilligen
Berichte über trennbar Bereiche wie vermeidbare und unvermeidbare
Abfälle erfasst und berichtet?
Derzeit sind freiwillige Berichte über trennbare Bereiche wie vermeidbare und
unvermeidbare Lebensmittelabfälle nicht vorgesehen, da zurzeit keine EU-
weite Definition hierzu vorliegt.
47. Wie zielführend sind Maßnahmen der von der Bundesregierung
eingerichteten Initiative „Zu gut für die Tonne“, und gibt es dazu
Wirkungsmessungen?
48. Was hat die Evaluation der Kommunikationsstrategie von „Zu gut für die
Tonne“ bei der Bundesanstalt für Lebensmittel und Ernährung für
Erkenntnisse gebracht?
Die Fragen 47 und 48 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Maßnahmen von „Zu gut für die Tonne!“ richten sich an die breite
Öffentlichkeit. Sie informieren und sensibilisieren Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wirkungsmessungen sind bei solch breit streuenden Maßnahmen naturgemäß
schwierig. Die erzielte Reichweite der Maßnahmen wird positiv bewertet. So
konnten im Jahr 2022 mit knapp 5 000 Meldungen bzw. Artikeln in den Medien
(Online, Print, Radio, TV) rund um „Zu gut für die Tonne!“ eine Reichweite
von 690 Millionen Personenkontakten erzielt werden. Die Website
www.zugutf
uerdietonne.de hatte knapp 280 000 Besuche. Über die Social-Media-Kanäle
von „Zu gut für die Tonne!“ und des BMEL konnten mit entsprechenden
Inhalten 2022 rund 840 000 Impressionen bzw. Aufrufe erzielt werden. Die seit
Oktober 2022 neu aufgelegte „Zu gut für die Tonne!“-App wurde von Oktober
bis Dezember 2022 knapp 18 000 Mal installiert. Die Wirksamkeit einzelner
„Zu gut für die Tonne!“-Maßnahmen wurde 2022 zudem im Rahmen eines
Citizen Science Projekts, das vom ersten Dialogforum private Haushalte
durchgeführt wurde, getestet. Die Kommunikationsmaßnahmen von „Zu gut für die
Tonne!“ werden derzeit auf wissenschaftlicher Grundlage weiterentwickelt.
Auch Ergebnisse aus dem Citizen Science Projekt fließen in diesen Prozess ein.
Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger durch noch zielgruppengerechtere
Angebote noch besser zu erreichen und noch stärker zu dauerhaften
Verhaltensänderungen zu motivieren.
49. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalent) sind
dort beschäftigt, wie viel Budget steht für Öffentlichkeitsmaßnahmen zur
Verfügung?
Es sind drei Personen in Vollzeit beschäftigt, eine Kraft des höheren Dienstes
und zwei Kräfte des gehobenen Dienstes. Für die Öffentlichkeitsmaßnahmen
steht 2023 ein Budget von 938 521 Euro zur Verfügung.
50. Welche Wirkungen hat die Aktionswoche „Deutschland rettet
Lebensmittel“ in jedem Jahr entfaltet, und soll diese in gewohnter Form
weitergeführt werden?
Im Rahmen der Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel!“ finden
jährlich zahlreiche Mitmach-Aktionen statt, die von Initiativen, Vereinen und
Unternehmen in ganz Deutschland durchgeführt werden. Die Aktionswoche fand
in 2023 zum vierten Mal statt. Die Zahl der eingetragenen Aktionen wächst seit
2020 stetig, in 2023 waren es bereits 200. Auch die Aufmerksamkeit der
Bevölkerung für das Thema steigt. Das bestätigt auch die Rückmeldung aus den
zuständigen Ministerien der Bundesländer, die in enger Zusammenarbeit mit
dem BMEL die Aktionswoche in ihren Ländern durchführen. Das BMEL und
Länder werden die Aktionswoche auch in 2024 mit einem Schwerpunktthema
durchführen.
52. Welche Beispiele für Sensibilisierungsmaßnahmen bei der
Lebensmittelüberwachung sind der Bundesregierung bekannt, um
Lebensmittelverluste und Lebensmittelabfälle zu reduzieren (beispielsweise im Bereich
Handelsklassen, Kennzeichnungsmängel oder Information von
Mitarbeitenden in lebensmittelverarbeitenden Betrieben)?
53. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Leitlinien in den Bundesländern,
die der örtlichen Lebensmittelüberwachung die Interessenabwägung bei
Ermessensentscheidungen zugunsten einer Reduzierung von
Lebensmittelabfällen erleichtern?
Die Fragen 52 und 53 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333