Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung in Deutschland
der Abgeordneten Ina Latendorf, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Caren Lay, Ralph Lenkert, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Circa 11 Millionen Tonnen noch verwertbarer Lebensmittel landen in Deutschland im Abfall (https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/studie-lebensmittelabfaelle-deutschland.html), wobei Verluste vor und während der Ernte bzw. Schlachtung nicht erfasst werden. Das entspricht 20 Prozent des aktuellen Nahrungsmittelverbrauchs von 54,5 Millionen Tonnen im Land. Gleichzeitig sind Millionen von Menschen in Deutschland von Ernährungsarmut betroffen, sie hungern oder können sich nicht ausreichend mit nährstoffreichen Lebensmitteln versorgen. Viele Tafeln in Deutschland, die Lebensmittelüberschüsse der Supermärkte, Bäckereien und Hersteller an Hilfebedürftige verteilen, mussten Aufnahmestopps verhängen, weil bei weniger Spenden gleichzeitig mehr Menschen auf Hilfe angewiesen sind.
Die 11 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle verbrauchen fast 15 Prozent der für die Erzeugung genutzten Agrarfläche. Gleichzeitig ist der CO2-Fußabdruck der Lebensmittelverschwendung enorm. Durch Düngung, Transport, Lagerung, Weiterverarbeitung bis hin zur Entsorgung verursachen sie einen Ausstoß von fast 22 Millionen Tonnen Treibhausgasen (https://www.wwf.de/themenprojekte/landwirtschaft/ernaehrung-konsum/lebensmittelverschwendung). Die Erzeugung der verschwendeten Lebensmittel braucht auch Unmengen an kostbaren Wasserressourcen.
Sowohl die EU als auch Deutschland haben sich dem Ziel der Vereinten Nationen verpflichtet, die Lebensmittelverschwendung bis zum Jahr 2030 auf Einzelhandels- und Verbraucherebene zu halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Lebensmittelabfälle einschließlich Nachernteverlusten zu verringern (https://www.consilium.europa.eu/de/policies/food-losses-waste/; https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html). Diese Halbierung muss die gesamte Wertschöpfungskette von der Erzeugung, über die Verarbeitung, den Handel, die Außer-Haus-Verpflegung bis hin zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern umfassen. Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung dürfen sich dabei nicht nur auf die Verwertung von Lebensmittelüberschüssen beschränken, sondern müssen ihren Schwerpunkt auch bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen haben.
Nach Kenntnis der Fragesteller hat die Bundesregierung bislang keine Strategie vorgelegt, die aufzeigt, wie dieses Ziel erreicht werden kann und vor allem wie sie dieses messen und kontrollieren möchte. Die 2019 beschlossene Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung enthält keine verbindlichen Reduktionsziele für die einzelnen Wertschöpfungsketten, sondern nur freiwillige Selbstverpflichtungen. Die Datenerfassung ist bis heute unzureichend (https://www.bundestag.de/resource/blob/971190/78a63f0e366116bc37d38e4b867576e1/07_Stellungnahme_WWF_oeA_16-10-2023-data.pdf, Nummer 2 und 3). Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurde 2021 vereinbart, „mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich branchenspezifisch [zu] reduzieren, haftungsrechtliche Fragen [zu] klären und steuerrechtliche Erleichterung für Spenden [zu] ermöglichen.“. Davon wurde bis heute – zwei Jahre später – nach Kenntnis der Fragesteller nichts umgesetzt. Eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am 16. Oktober 2023 zum Thema offenbarte nach Ansicht der Fragesteller die vielen Defizite und offenen Fragen bei der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung in Deutschland (https://www.bundestag.de/ausschuesse/a10_ernaehrung_landwirtschaft/anhoerungen/969894-969894). Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht der Fragesteller mehr als fraglich, ob das Ziel mit den bisherigen Maßnahmen zu erreichen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen53
Wie positioniert sich die Bundesregierung zum EU-Ziel zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung, wie es im Vorschlag der Kommission zur Revision der Abfallrahmenrichtlinie (https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13225-Umweltauswirkungen-der-Abfallbewirtschaftung-Uberarbeitung-der-EU-Abfallrahmenrichtlinie_de) formuliert ist?
Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass der Vorschlag der Kommission hinter dem Sustainable Development Goal (SDG) 12.3 zurückbleibt, welches eine Halbierung der Lebensmittelverschwendung um 50 Prozent auf Einzelhandels- und Verbraucherebene bis 2030 vorsieht?
Sieht sich die Bundesregierung weiterhin an das SDG 12.3 gebunden, und plant sie, dieses einzuhalten, und wie plant die Bundesregierung, dieses Ziel zu erreichen?
Plant die Bundesregierung eine Evaluierung des Fortschritts in der Erreichung des SDG 12.3, beispielsweise im Jahr 2025?
Welche möglichen weiteren Maßnahmen behält sich die Bundesregierung vor umzusetzen, wenn sich abzeichnet, dass das Ziel mit den bis dato eingeführten Maßnahmen nicht erreicht werden kann?
Wie ist die Position der Bundesregierung zu dem Vorschlag der EU-Kommission, ein gemeinsames Reduktionsziel für Handel, Außer-Haus-Verpflegung und private Haushalte zu formulieren, und wie schätzt sie dieses Ziel hinsichtlich dessen Umsetzbarkeit und Kontrollierbarkeit ein?
Ist der Bundesregierung die Tatsache bekannt, dass der Vorschlag zur Revision der Abfallrahmenrichtlinie nicht genutzt worden ist, um Verluste in der Primärproduktion zu erfassen (Festlegung von Reduktionszielen, Festlegung von Methoden zur Erfassung von Lebensmittelverlusten in diesem Bereich), und wenn ja, wie positioniert sie sich dazu?
Wie plant die Bundesregierung, die in Artikel 29a Absatz 2 des Vorschlags zur Revision der Abfallrahmenrichtlinie festgeschriebene Stelle zur Koordination der Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung zu implementieren?
Welche Institution wird hierzu in Betracht gezogen, und mit welchen Kompetenzen und Mitteln soll sie ausgestattet werden?
Hat die Bundesregierung eine Stellungnahme zu dem Entwurf der Kommission eingebracht, wenn ja, wo, und wann wird diese veröffentlicht, und wenn nein, wie plant sie sonst, sich zum Kommissionsvorschlag zu verhalten?
Wann plant die Bundesregierung, ihre Daten über die in Deutschland im Jahr 2021 verschwendeten Lebensmittel bei der EU einzureichen, und warum ist die Berichterstattung bisher nicht erfolgt?
Wie schätzt die Bundesregierung die von den Mitgliedstaaten an die EU übermittelten Zahlen zur Lebensmittelverschwendung in Bezug auf Vergleichbarkeit, Validität und Reliabilität ein, und wird sie sich für eine wissenschaftliche Evaluation der gemeldeten Daten mit Blick auf die gewählten Methoden, die gemeldete Gesamtmenge und die sektorale Verteilung einsetzen?
Plant die Bundesregierung, einen Bericht zu Zahlen und Methodik der im Rahmen der EU-Berichterstattung eingereichten Daten zu Lebensmittelabfällen in Deutschland zu veröffentlichen, und wenn ja, wann plant sie, ihn zu veröffentlichen, und wird dieser Bericht eine transparente Nachvollziehbarkeit der Methodik erlauben, und wenn nein, wie sonst plant sie, Transparenz mit Blick auf die berichteten Daten und die Methodik zu schaffen?
Warum sind bei der EU-Kommission in diesem Jahr keine Zahlen gemeldet worden?
Warum wurde das Statistische Bundesamt zusammen mit dem Umweltbundesamt mit der Erhebung der Daten beauftragt und nicht wie bisher das Thünen-Institut (https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/abfallwirtschaft/abfallvermeidung/lebensmittelabfaelle#undefined)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung mit Blick auf die Überarbeitung und Vereinheitlichung von Haltbarkeitsdaten (insbesondere Mindesthaltbarkeitsdatum [MHD]) auf EU-Ebene?
Nach welchen Kriterien sollen einzelne Lebensmittel ausgewählt werden, von der Pflicht der Kennzeichnung mit einem MHD ausgenommen zu werden?
Wie soll die Lebensmittelsicherheit zum Beispiel bei getrocknetem Gemüse, bei Reis und Tee gewährleistet werden, wenn diese kein MHD mehr tragen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. in der Anhörung am 16. Oktober 2023, Kriterien für die Festlegung des MHD und des Verbrauchsdatums verbindlich festzulegen?
Was ist die Position der Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen EU-weiten Regelung zur Verfütterung von Lebensmittelabfällen aus der Außer-Haus-Verpflegung an Tiere für Fälle, in denen eine Vermeidung dieser Abfälle nicht möglich ist?
Würde sie sich diesbezüglich für eine Revision der entsprechenden EU-Verordnungen (EC) 1069/2009 einsetzen (https://eu-refresh.org/technical-guidelines-animal-feed.html)?
Wie schätzt die Bundesregierung die hierzu bestehende Regelung zur Verfütterung von Lebensmittelabfällen in Japan und das Potenzial der Schließung von Nährstoffkreisläufen ein (https://sdgs.un.org/partnerships/manufacturing-high-quality-feed-food-waste-create-loop-recycling-practice-which)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bemühungen zur Erarbeitung einer ISO-Norm (ISO = Internationale Organisation für Normung) zu Lebensmittelverschwendung (ISO/TC 34/SC 20 Food loss and waste)?
Bringt sich die Bundesregierung in den Prozess zur Erarbeitung der ISO-Norm zu Lebensmittelverschwendung ein, und wenn ja, mit welcher Positionierung und welchen Aktivitäten, und wenn nein, warum nicht?
Wie ist der aktuelle Stand und was sind weitere Aktivitäten bei den im Rahmen der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung eingerichteten sektoralen Dialogforen?
Sind weitere Schritte mit Blick auf die Dialogforen Primärproduktion und Verarbeitung geplant, und ist hier jeweils eine Abschlusserklärung zu erwarten?
Wie viele Betriebe haben bislang die Zielvereinbarung des Dialogforums Außer-Haus-Verpflegung unterzeichnet?
Wie viele Tonnen Lebensmittelabfälle konnten in den teilnehmenden Unternehmen seit 2021 reduziert werden?
Gibt es konkrete Zielvorgaben, wie viele Unternehmen pro Jahr für die Unterzeichnung der Beteiligungserklärung gewonnen werden sollen?
Was ist der Stand des Nationalen Dialogforums, wie häufig hat dieses stattgefunden, und sind weitere Termine geplant?
Welche Ergebnisse gibt es mit Blick auf die Frage, wie mit Schnittstellen und Verlagerungseffekten von Lebensmittelverschwendung umgegangen werden kann?
Welche Prozesse sind geplant, um die gesamte Wertschöpfungskette anzugehen und Verlagerungseffekte zu vermeiden?
Sind weitere Aktivitäten geplant, um für die Fragen 20a und 20b effektive Lösungsansätze zu entwickeln?
Wird die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung mit Blick auf ihre Wirksamkeit evaluiert, und wenn ja, wann wird dies passieren, und wird ein entsprechender Bericht veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
Was ist der Stand des Bund-Länder-Gremiums, welches als weiteres Element im Umsetzungsprozess der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung festgelegt wurde?
Welches Ziel wird mit dem Gremium verfolgt?
Wie häufig und wann haben Treffen des Gremiums stattgefunden?
Welche Themen wurden in dem Gremium bisher besprochen?
Welche Arbeitsschwerpunkte hat sich das Gremium gegeben?
Welche künftigen Treffen und Aktivitäten des Gremiums sind geplant?
Wenn es Empfehlungen der Länder an den Bund gibt, wie werden diese umgesetzt?
Was ist der Stand der Arbeitsgruppe (AG) Indikator (https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html)?
Ist die Arbeitsgruppe noch aktiv, und wie viele Treffen haben bereits stattgefunden?
Welche Themen wurden in der Arbeitsgruppe besprochen?
Welche Arbeitsschwerpunkte hat sich die Arbeitsgruppe gegeben?
Welche weiteren Treffen und Aktivitäten der Arbeitsgruppe sind geplant?
Wie verbindlich sind die Empfehlungen der Gruppe Indikator?
Wird das Ziel, den Indikator Lebensmittelverschwendung in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zu integrieren, weiterverfolgt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was ist der aktuelle Stand, und wird dies im Rahmen der turnusgemäßen Weiterentwicklung 2023/2024 eine Rolle spielen?
Welcher Indikator wird vorgeschlagen, und wie soll dieser ausgestaltet werden?
Wird die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung fortgeführt, und wie steht sie im Bezug zur Ernährungsstrategie?
Welche Rolle soll die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung in der Ernährungsstrategie spielen?
Wie steht die Bundesregierung zu der Einführung einer Organisation nach dem Vorbild von Waste & Resources Action Programme (WRAP; https://wrap.org.uk/) in Großbritannien?
Warum ist die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung nicht Teil der Kreislaufwirtschaftsstrategie der Bundesregierung, in Anlehnung an den EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft?
Wie evaluiert die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Bedeutung der Reduzierung von Lebensmittelverschwendung für den Klimaschutz sowie des unterschiedlichen CO2-Fußabdrucks tierischer und pflanzlicher Produkte, der auf Basis von Abfallstatistiken nicht evaluiert werden kann, welche Reduzierung von Treibhausgasemissionen durch die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung erreicht wurde?
Aus welchen Gründen wurde die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, „mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich branchenspezifisch [zu] reduzieren“, bisher nicht umgesetzt?
Hält die Bundesregierung an dem Ziel fest, in ihrer Regierungszeit verbindliche Reduktionsziele zu erlassen, und wenn ja, wie soll das umgesetzt werden, und wann ist damit zu rechnen?
Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung zukünftig die Tafeln und andere karitative Einrichtungen in Deutschland bei Transport, Lagerung, Verteilung und Weiterverarbeitung von Lebensmittelspenden unterstützen?
Plant sie, die Unternehmen, die Lebensmittelabfälle verursachen, künftig an den Kosten für die Verteilung der noch verzehrbaren Lebensmittelreste zu beteiligen, wenn ja, in welcher Form,und wenn nein, warum nicht?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einem Wegwerfverbot noch verzehrbarer Lebensmittel, und wie begründet sie dies?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung zukünftig die Überproduktion von Lebensmitteln reduzieren?
Bis wann, und in welcher Form plant die Bundesregierung, das sogenannte Containern zu entkriminalisieren?
Welchen Einfluss haben nach Kenntnis der Bundesregierung unlautere Handelspraktiken und Abnahmeanforderungen zwischen Erzeugern und Lebensmitteleinzelhandel auf die Lebensmittelverschwendung, und wie will sie dagegen vorgehen?
Wie können Vertragsverhältnisse aus Sicht der Bundesregierung so gestaltet werden, dass das Primat der Lebensmittelverlustvermeidung eingehalten wird?
Wann wird Ernährungsbildung deutschlandweit ab dem Kitaalter verpflichtend umgesetzt?
Welche Maßnahmen sind geplant, um dadurch nachhaltig die Lebensmittelverschwendung in privaten Haushalten zu reduzieren und ein Bewusstsein für Lebensmittelverschwendung zu erlangen?
Welche Maßnahmen in der Verbrauchersensibilisierung außerhalb von Kitas und Schulen sind geplant, um die Lebensmittelverschwendung in privaten Haushalten bis 2030 zu halbieren?
Durch welche konkreten Gesetzesänderungen und bis wann will die Bundesregierung das sogenannte Containern entkriminalisieren?
Gibt es Vorhaben seitens der Bundesregierung, die Datengrundlage zu Verlusten in der Primärproduktion zu verbessern, und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, Reduktionsziele auch für die Primärproduktion festzusetzen?
Hat die Bundesregierung valide Daten zur Höhe von Verlusten vor der Ernte und vor der Schlachtung?
Wenn ja, wie hoch sind die Vorernte- und Vorschlachtungsverluste jeweils?
Wenn ja, existiert eine Erfassung für unterschiedliche Kulturen bzw. Tierarten, und, sofern vorhanden, wie hoch sind die Verluste jeweils?
Wenn nein, plant die Bundesregierung, diese Daten zu erheben?
Gibt es Erkenntnisse dazu, ob die UTP-Richtlinie (Richtlinie 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette) sowie die Umsetzung im Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (Agrar-OLkG) zu einer Reduktion von Lebensmittelverschwendung geführt haben, und wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hierzu?
Erfasst die Bundesregierung Verlagerungseffekte von Lebensmittelverschwendung zwischen den Sektoren, insbesondere auf die Landwirtschaft (beispielsweise durch Produktanforderungen und ästhetische Standards, beispielsweise bei Obst und Gemüse), und wenn ja, wie werden diese erfasst, und welche Daten existieren hierzu, und wenn nein, warum werden diese Daten nicht erfasst?
Zieht die Bundesregierung in Zukunft eine öffentliche Berichtspflicht über die Menge vermeidbarer Lebensmittelabfälle für Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette in Betracht, und wenn ja, wie soll diese ausgestaltet werden, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Umrechnung von monetären Werten oder Abschreibungen der Unternehmen in Tonnagen sowie deren Veröffentlichung in Deutschland möglich, wie dies beispielsweise in Großbritannien umsetzbar ist, und wenn nein, warum nicht?
Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich einer gesetzlich verankerten Berichtspflicht auf Unternehmensebene, wie dies zum Beispiel in Österreich gehandhabt wird (https://www.bmk.gv.at/service/presse/gewessler/20230525_abfallwirtschaftsgesetz.html)?
Wie werden in Zukunft im Rahmen der Berichtspflicht Deutschlands gegenüber der EU über die nationalen Lebensmittelabfälle die freiwilligen Berichte über trennbar Bereiche wie vermeidbare und unvermeidbare Abfälle erfasst und berichtet?
Welche Pläne hat die Bundesregierung, außer der Kommunikationsstrategie „Zu gut für die Tonne“ um die Verbrauchersensibilisierung zu stärken, um die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung in privaten Haushalten umzusetzen?
Wie zielführend sind Maßnahmen der von der Bundesregierung eingerichteten Initiative „Zu gut für die Tonne“, und gibt es dazu Wirkungsmessungen?
Was hat die Evaluation der Kommunikationsstrategie von „Zu gut für die Tonne“ bei der Bundesanstalt für Lebensmittel und Ernährung für Erkenntnisse gebracht?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalent) sind dort beschäftigt, wie viel Budget steht für Öffentlichkeitsmaßnahmen zur Verfügung?
Welche Wirkungen hat die Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel“ in jedem Jahr entfaltet, und soll diese in gewohnter Form weitergeführt werden?
Gibt es Überlegungen, das Personal bei „Zu gut für die Tonne“ als Kompetenzstelle und Ansprechpartner für alle Stufen der Wertschöpfungskette zu qualifizieren?
Kann sich die Bundesregierung vorstellen, eine Kompetenzstelle beim Thünen-Institut anzusiedeln, wie in der Anhörung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) vorgeschlagen wurde, und wenn nein, warum nicht, bzw. wo sonst könnte eine Kompetenzstelle angegliedert werden?
Welche Beispiele für Sensibilisierungsmaßnahmen bei der Lebensmittelüberwachung sind der Bundesregierung bekannt, um Lebensmittelverluste und Lebensmittelabfälle zu reduzieren (beispielsweise im Bereich Handelsklassen, Kennzeichnungsmängel oder Information von Mitarbeitenden in lebensmittelverarbeitenden Betrieben)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über Leitlinien in den Bundesländern, die der örtlichen Lebensmittelüberwachung die Interessenabwägung bei Ermessensentscheidungen zugunsten einer Reduzierung von Lebensmittelabfällen erleichtern?