Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/9417 –
Die Bedeutung von Open Source Software im Bund und die Stärkung der
digitalen Souveränität der Bundesverwaltung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Open Source Software (OSS) hat ein großes Potential für die Stärkung der
digitalen Souveränität, sowohl auf individueller als auch auf nationaler Ebene
und trägt insbesondere zur Verringerung der Abhängigkeit von
marktmächtigen Konzernen bei. Dieser Zusammenhang von digitaler Souveränität und
dem Einsatz von OSS wird sowohl im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (
https://www.bundesregierung.de/reso
urce/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-1
0-koav2021-data.pdf) als auch in der Digitalstrategie der Bundesregierung
(
https://digitalstrategie-deutschland.de/static/1a7bee26afd1570d3f0e5950b215
abac/220830_Digitalstrategie_fin-barrierefrei.pdf) sowie in zentralen
Beschlüssen des IT-Planungsrates (unter anderem
https://www.cio.bund.de/Share
dDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/strategie-zur-staerkung-d
er-digitalen-souveraenitaet.pdf) aufgezeigt. Open Source bietet auch viele
weitere Vorteile (wenn auch nicht als Automatismus), zum Beispiel mehr IT-
Sicherheit und Datenschutz, mehr Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten
und mehr Nachhaltigkeit, etwa durch Nachnutzungsmöglichkeiten auch für
einzelne Komponenten, was auch Entwicklungszeiten verkürzt und
Innovationen und Wettbewerb fördert. Einmal als Open Source entwickelte Software
kann auch von anderen genutzt werden, was Teilhabebarrieren bei der
Digitalisierung senkt und positive Effekte für das Gemeinwohl hat. Gemäß dem
Grundsatz Public Money – Public Code sollte nach Ansicht der Fragesteller
mit Steuergeld entwickelte Software grundsätzlich als OSS entwickelt werden.
Deshalb kommt der öffentlichen Hand bei der Förderung des OSS-
Ökosystems eine besondere Verantwortung zu.
Es ist zu begrüßen, dass laut Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP Entwicklungsaufträge „in der Regel als Open Source
beauftragt“ und die entsprechende Software „grundsätzlich öffentlich
gemacht“ werden sollen und mit dem Zentrum für Digitale Souveränität der
Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) eine Einrichtung explizit für die Förderung
der digitalen Souveränität und von OSS aufgebaut wird. Bisher ist die
Abhängigkeit der Bundesverwaltung von einzelnen Software-Anbietern noch sehr
groß, was unter anderem eine 2019 von der Bundesregierung in Auftrag gege-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9641
20. Wahlperiode 06.12.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
5. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
bene Studie bestätigte (
https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Web
s/CIO/DE/digitale-loesungen/marktanalyse-reduzierung-abhaengigkeit-softwa
re-anbieter.pdf). Mit dieser Kleinen Anfrage sollen Erkenntnisse dazu
gewonnen werden, welche kritischen Abhängigkeiten von proprietären Software-
Herstellern bestehen, welche Rolle OSS im Bund spielt und mit welchen
Maßnahmen die Bundesregierung die bestehenden Abhängigkeiten weiter
verringern und den Anteil von OSS in der Bundesverwaltung steigern will.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Fragen wurden derart interpretiert, dass Antworten jenseits der bekannten
Maßnahmen der Dienstekonsolidierung und des Onlinezugangsgesetzes
erwartet werden. Die Bundesregierung war bei der Beantwortung der vorliegenden
Kleinen Anfrage trotz des erheblichen Umfangs und der Detailtiefe der
angefragten Information um Vollständigkeit der Angaben bemüht. Da die
fragestellende Fraktion sich jedoch zum 6. Dezember 2023 auflösen wird, ist eine
Absprache zur Gewährung einer weiteren Fristverlängerung nicht angezeigt. In
Bezug auf die Fragen können deshalb nur diejenigen Daten übermittelt werden,
die innerhalb des Antwortzeitraums recherchiert werden konnten.
Die erbetenen Informationen zu Entwicklungsaufträgen und IT-Leistungen des
Bundeskanzleramtes (und seines Geschäftsbereichs) sind
geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Angaben enthalten bzw. Rückschlüsse
ermöglichen würden, deren Bekanntwerden für die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein könnte oder ihre Sicherheit gefährden bzw. ihr
schweren Schaden zufügen könnte. Insbesondere detaillierte Angaben zu
eingesetzten Lösungen, Software, Hardware, zu Infrastrukturen oder IT-
Sicherheitssystemen würden gezielte Angriffe (sowie ergänzend für den
Bundesnachrichtendienst – BND: Rückschlüsse auf die Arbeitsweise) ermöglichen. Deshalb
werden durch das Bundeskanzleramt keine offenen Angaben zu den Fragen
übermittelt.
Für das Bundeskanzleramt selbst würden bspw. eine themenspezifische
Auflistung zur Beschaffung vertrauenswürdiger Hard- und Software sowie der
Nutzung von Open-Source-Lösungen bereits Rückschlüsse auf schützenswerte
Informations- und Kommunikationssysteme und deren Zusammenwirken
ermöglichen. Als besondere Dienststelle gemäß § 42 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) und im Interesse der vertraulichen
und hochverfügbaren Regierungskommunikation ist bereits die Standard-IT im
Haus eine vertrauliche Umgebung und wird bzw. deren Infrastruktur durch eine
Vielzahl zusätzlich beigestellter Sicherheitslösungen ergänzt.
Für den BND betrifft die Antwort auf die Fragen nach der Beschaffung
vertrauenswürdiger Hard- und Software sowie der Nutzung von Open-Source-
Lösungen solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl
berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können.
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls
Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl
begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass
Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu im hohen Maße schutzwürdigen
spezifischen Fähigkeiten des BND sowie zu IT-Infrastrukturen bekannt würden.
Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure
Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des BND ziehen.
Dies könnte folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung zur
Folge haben, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des BND – die Sammlung
und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1
Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst – BNDG) – nicht
mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von
auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und
für die Aufgabenerfüllung des BND jedoch unerlässlich. Sofern solche
Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten, würden empfindliche
Informationslücken auch im Hinblick auf die Sicherheitslage der
Bundesrepublik Deutschland drohen.
Selbst eine Verschlusssachen-Einstufung und Hinterlegung der angefragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer
erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung
des BND nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte
beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweisen des BND so detailliert, dass eine
Bekanntgabe ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem
Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere
Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Auch ein geringfügiges
Risiko des Bekanntwerdens kann nicht hingenommen werden.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der
Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als
Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten.
Die Beantwortung der Fragen 10, 12 und 13 kann aus Gründen des Staatswohls
nicht offen erfolgen, weil die Informationen aufgrund ihrer Detailtiefe und
durch die Auflistung der Projekte der gesamten Bundesregierung Rückschlüsse
auf Arbeitsverfahren und Arbeitsweise der Bundesregierung zulassen und deren
Bekanntwerden für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nachteilig
sein könnte. Eine Beantwortung in offener Form wäre damit für die Interessen
der Bundesrepublik Deutschland schädlich. In diesem Fall überwiegt daher das
Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland gegenüber dem durch das Grundgesetz geschützten Recht des
Parlaments seinen Auskunftsanspruch auszuüben. Die entsprechenden
Informationen sind daher als Verschlusssache (VS) gemäß der VSA mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch (NfD)“ einzustufen.
1. Wie hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Abhängigkeit
der Bundesverwaltung von einzelnen proprietären Software-Anbietern,
wie beispielsweise Microsoft, seit der Veröffentlichung der PwC-Studie
(PwC = PricewaterhouseCoopers) im Jahr 2019 (
https://www.cio.bun
d.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/marktana
lyse-reduzierung-abhaengigkeit-software-anbieter.pdf) entwickelt, nahm
sie zu oder ab, und in welchem Ausmaß, und wurde diese Abhängigkeit
seit 2019 vertieft untersucht, oder wenn nein, worauf basiert die
Einschätzung der Bundesregierung?
Seit der Veröffentlichung der PWC-Studie im Jahr 2019 bestehen die
Abhängigkeiten der Bundesverwaltung von Produkten einzelner proprietärer
Software-Anbieter grundsätzlich weiter. Daher arbeitet die Bundesregierung mit
unterschiedlichsten Aktivitäten daran, diese Abhängigkeiten zu reduzieren, und
alternative Produkte anzubieten z. B. mit Verträgen über Open-Source-
Software-Leistungen oder über Migrationsunterstützung zu Open-Source-
Datenbanken, dem Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS), der Plattform Open-
CoDE oder der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie (DVS). Es handelt sich
dabei um grundlegende Aktivitäten, deren Auswirkungen sich zukünftig zeigen
werden. Aktuell gibt es daher noch keine entsprechende Untersuchung über die
damit verbundene Verringerung von Abhängigkeiten.
2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung oder setzt sie
bereits um, um die in der in Frage 1 genannten PwC-Studie aufgezeigten
Abhängigkeiten von proprietären Software-Anbietern und die damit
verbundenen Probleme zu verringern?
Ende 2022 wurde das ZenDiS als GmbH gegründet. Mit der ZenDiS GmbH
soll den aufgezeigten Abhängigkeiten begegnet werden. Als zentrale
Anlaufstelle für die Öffentliche Verwaltung können durch das ZenDiS
unterschiedliche Alternativen auf Open-Source Basis zu bestehenden Software-Angeboten
gebündelt und somit einfacher zugänglich für Bund und Länder gemacht
werden. Ein wesentlicher Baustein für die Digitale Souveränität der öffentlichen
Verwaltung ist der verstärkte Einsatz von Open Source Software (OSS). Da der
Quellcode offen einsehbar ist, fördert OSS die Wahlfreiheit und ermöglicht die
flexible Anpassung des Quellcodes bzw. die Transparenz über Veränderungen
am Quellcode.
Durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) wurden
verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Digitalen Souveränität initiiert (www.
cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/digitale-souveraenitaet/digitale-s
ouveraenitaet-node.html).
Zwei maßgebliche Maßnahmen sollen zeitnah durch die ZenDiS GmbH
übernommen werden:
• Open CoDE (
www.opencode.de): Open CoDE ist die gemeinsame
Plattform der Öffentlichen Verwaltung für den Austausch von Open-Source-
Software. Durch die zentrale Ablage von offenen Quellcodes soll die
Wiederverwendung und gemeinsame Arbeit an Softwarelösungen der
öffentlichen Verwaltung zwischen Verwaltung, Industrie und Gesellschaft
gefördert werden.
• openDesk (
https://gitlab.opencode.de/bmi/souveraener_arbeitsplatz/info):
openDesk, der Souveräne Arbeitsplatz, ist eine datenschutzkonforme,
modular aufgebaute und flexible Komplettlösung für die kollaborative
Büroarbeit in den Behörden. Dafür werden bewährte Open-Source-Lösungen
technisch integriert und über eine zentrale Oberfläche zugreifbar gemacht (z. B.
E-Mail, Videokonferenz, Dateiablage/-Bearbeitung). openDesk ist
wesentlicher Bestandteil für eine selbstbestimmte, sichere und zukunftsfähige
Informationstechnik für die öffentliche Verwaltung.
a) Gibt es dazu einen konkreten Plan mit konkreten Zielen,
Meilensteinen und einem Zeitplan, und wenn ja, was sind diese Ziele und
Meilensteine?
Im Zuge der Antragsstellung gemäß § 65 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) für die Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
zur Gründung einer GmbH im Geschäftsbereich des BMI wurden wesentliche
Ziele für das ZenDiS vorgelegt:
• Initiierung von Projekten zur kooperativen (Weiter-)Entwicklung und
Zurverfügungstellung bedarfsgerechter OSS-Lösungen für die öffentliche
Verwaltung (sowie für die Zivilgesellschaft)
• Zusammenstellung von Lösungs- und Servicekonzepten auf Basis
operativer und rechtlicher Anforderungen der öffentlichen Verwaltung
• Verbesserung der Rahmenbedingungen innerhalb der öffentlichen
Verwaltung für den Einsatz von OSS in der öffentlichen Verwaltung
• Stärkung des Bewusstseins für den Wert von OSS in der öffentlichen
Verwaltung (sowie in der Zivilgesellschaft)
• Förderung eines leistungsfähigen deutschen und europäischen OSS-
Ökosystems.
Die Umsetzung dieser operativen Ziele sind vom Fortschritt der Ertüchtigung
der ZenDiS GmbH abhängig. Meilensteine zur Zielerreichung werden im Zuge
der Ertüchtigung der ZenDiS GmbH finalisiert. Im Zusammenhang mit den zu
erwartenden Beauftragungen können zudem weitere Auftrags-Meilensteine
hinzukommen.
Open CoDE befindet sich im Produktivbetrieb. Die Anzahl der Nutzenden und
Projekte auf der Plattform steigen stetig an (aktuell: 2.800 Nutzende, 900
Repositories/Projekte). Die Plattform wird fortlaufend optimiert (u. a. durch
Feedback der Nutzenden).
OpenDesk ist aktuell in der Weiterentwicklung und wird im Zuge der User
Experience bereits von verschiedenen Behörden getestet. Die Entwicklung erfolgt
in Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleister Dataport und Open-Source-
Herstellern. Die Entwicklungsergebnisse werden fortlaufend auf Open CoDE
geteilt und eine Referenzinstallation zur Probenutzung von openDesk ist darüber
bereits möglich. Ende 2023 soll ein weiteres Release erfolgen. Weitere
Releases zur Erhöhung der Einsatzreife des Produktes sind für das Jahr 2024 geplant.
b) Wie erfolgt die Fortschrittsmessung zur Reduktion der Abhängigkeit
von proprietärer Software?
In den letzten Jahren wurden Methoden und Werkzeuge entwickelt, um
Abhängigkeiten systematisch erfassen können. Abfragen zur Digitalen Souveränität
werden in die jährlich durchgeführte Ist-Aufnahme eingebracht.
3. Wann soll der vom ZenDiS zu entwickelnde Open-Source-Arbeitsplatz
für die öffentliche Verwaltung für den Roll-Out in der Bundesverwaltung
zur Verfügung stehen?
a) Was ist der Plan für den Roll-Out dieses OSS-Arbeitsplatzes, also
welche Meilensteine und Zeitpläne gibt es dafür?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
OpenDesk (ehemals Souveräner Arbeitsplatz) befindet sich aktuell in der
Weiterentwicklung. Dabei stehen funktionale Erweiterungen, aber auch die
Erhöhung der IT-Sicherheit, des Datenschutzes, der Barrierefreiheit und der IT-
Architekturentwicklung im Vordergrund. Ab 2024 wird die Trägerschaft des
Produktes vom BMI zum ZenDiS übergehen. Im Jahr 2024 ist geplant, dass u. a.
weitere IT-Dienstleister mit dem Betrieb von openDesk befähigt werden.
Anschließend kann eine Pilotierung des Rollouts in ausgewählten Behörden
erfolgen. Ab 2025 soll die Umsetzung und der breite Rollout von openDesk als eine
Maßnahme im IT-Rahmenkonzept des Bundes erfolgen.
b) Bis wann schätzt die Bundesregierung, wird jeder vierte
Büroarbeitsplatz der Bundesverwaltung ein Open-Source-Arbeitsplatz sein, mit
Bezug auf klassische Office-, Kollaborations- und
Kommunikationsanwendungen?
Die zukünftige Verbreitung von openDesk in der Bundesverwaltung hängt von
verschiedenen Faktoren ab und ist derzeit noch nicht genau vorhersehbar.
4. Welche Aufgaben soll konkret das ZenDiS bis zum Ende der laufenden
Legislatur erfüllen mit Bezug auf
Im Detail sind die konkreten Aufgaben des ZenDiS abhängig von den
Beauftragungen, da sich das ZenDiS entgeltlich und auftragsbasiert finanziert. Im
Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen.
a) die Entwicklung und den Roll-Out des Open-Source-Arbeitsplatzes,
Die grundsätzlichen Aufgaben des ZenDiS mit Bezug zum Open-Source-
Arbeitsplatz „openDesk“ umfassen verschiedene Pakete mit Fokus auf
Weiterentwicklung und Bereitstellung des Produkts, darunter: Produktmanagement,
Community Engagement, Bereitstellung von Erprobungsumgebungen,
Development, Security, Operations (DevSecOps), User Experience Testungen,
Pilotierugen, Erfüllung von Rahmenbedingungen (u. a. Barrierefreiheit, IT-
Grundschutz), Weiterentwicklung hinsichtlich bereits erhobener Anforderungen,
Beratung hinsichtlich möglicher Service- und Supportoptionen.
b) OpenCode,
Die grundsätzlichen Aufgaben des ZenDiS mit Bezug zu OpenCoDE werden
folgende Punkte umfassen:
• die Steuerung des technischen Betriebs,
• die Steuerung der Weiterentwicklung und
• die IT-Security Prüfung von Projekten innerhalb der Plattform, um die
Sicherheit und Qualität von Open-Source-Komponenten zu bemessen.
c) Cloud-Dienste und die Multi-Cloud-Strategie der Deutschen
Verwaltungscloud-Strategie (DVS),
Die Deutsche Verwaltungscloud Strategie (DVS) dient als strategische
Grundlage, um bestehende föderale Cloud-Lösungen interoperabel und modular zu
gestalten. Die DVS bildet unter anderem den Ausgangspunkt für den Aufbau
der gemeinsamen Plattform inkl. Code Repository „Open CoDE“ von und für
die öffentliche Verwaltung zum Austausch und der gemeinsamen Entwicklung
von Open Source Software. Die Aufgaben mit Bezug zu OpenCoDE wurden in
der Antwort zu Frage 4b erläutert.
d) sonstiges, zum Beispiel Unterstützung Know-how-Transfer,
Lizenzmanagement, Beschaffung und Entwicklung von OSS durch die
Verwaltung und Einsatz des OSS-Arbeitsplatzes auf anderen föderalen
Ebenen?
Über den bereits ausgeführten Antworten hinaus soll das ZenDiS weitere
Aufgaben bis zum Ende der laufenden Legislatur erfüllen, um die oben
beschriebenen operativen Ziele zu erfüllen. Dazu soll das ZenDiS die Aufgaben des
Scoutings, des Community Engagements, der Informationsbereitstellung und der
Strategischen Partnerschaften erfüllen. Bezüglich des Scouting ist ein
zielgerichtetes Scouting bestehender und für die öffentliche Verwaltung
vielversprechender OSS-Produkte und Technologietrends angedacht. Hierbei sollen
Marktsichtungen, Machbarkeitsanalysen und Bewertungen identifizierter OSS-
Alternativprodukte vorgenommen werden.
5. Rechnet die Bundesregierung über den Verlauf der aktuellen
Legislaturperiode mit einem weiteren Anstieg der Microsoft-Lizenzkosten für den
Einsatz von Microsoft-Produkten in der Bundesverwaltung, nachdem
sich die Kosten von 2015 bis 2021 fast verfünffacht haben (
https://perl
i.de/2022/02/24/pressestatement-kosten-microsoft-lizenzen/)?
a) Wenn ja, mit welcher jährlichen Erhöhung wird gerechnet?
b) Wenn nein, warum nicht, und mit welchen niedrigeren jährlichen
Lizenzkosten wird bis Ende 2025 gerechnet?
Die Fragen 5 bis 5b werden zusammenhängend beantwortet. Aktuell bezieht
die Bundesverwaltung ihre Microsoft-Lizenzen über die Microsoft
Handelspartnerverträge RV 21251 sowie RV 21252. Diese sind derzeit jeweils zu rund
45 Prozent ausgeschöpft. Da eine neue Bedarfsabfrage in der
Bundesverwaltung erst ab einem deutlich höheren Ausschöpfungsgrad der Verträge initiiert
wird, ist eine entsprechende Aussage zu möglichen Lizenzkostenänderungen
derzeit nicht möglich.
6. Plant die Bundesregierung, die bestehenden Rahmenverträge der
Bundesverwaltung (zum Beispiel des Bundesministeriums des Innern und für
Heimat) mit Microsoft nach Ablauf der Laufzeit zu verlängern?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, was wird sich konkret ändern, in welchem Ausmaß und
zu welchen Zeitpunkten (bitte aufführen, ob ersatzweise andere
Rahmenverträge mit Microsoft geschlossen werden und inwieweit sie
sich unterscheiden sollen, zum Beispiel hinsichtlich der Anzahl
enthaltener Lizenzen, ihrer Laufzeiten oder anderer Faktoren)?
Die Fragen 6 bis 6b werden zusammenhängend beantwortet. Es gibt derzeit
keine Planungen, die beiden Handelspartner-Rahmenverträge über Microsoft-
Softwareprodukte nach Ablauf ihrer Laufzeit zu verlängern. Vor Ablauf der
Vertragslaufzeit wird aber eine Bedarfsabfrage in der Bundesverwaltung
durchgeführt, um den dann vorliegenden Bedarf an Microsoft-Softwareprodukten zu
ermitteln. Die dabei gemeldeten Bedarfe würden aller Voraussicht nach in
einem neuen Handelspartner-Rahmenvertrag abgebildet.
7. Inwieweit plant oder prüft die Bundesregierung, die IT der
Bundesverwaltung ganz oder teilweise noch vor Ablauf der Laufzeit der
bestehenden Rahmenverträge mit Microsoft auf OSS umzustellen, sodass eine
Verlängerung der Rahmenverträge nicht oder nicht in bisherigem
Umfang vonnöten wäre, wie es die Landesregierung in Schleswig-Holstein
umgesetzt hat (
https://www.sueddeutsche.de/politik/regierung-kiel-albre
cht-land-will-bis-2025-auf-microsoft-verzichten-dpa.urn-newsml-dpa-co
m-20090101-200617-99-457136)?
Eine vollständige Umstellung von Microsoft Office Produkten auf OSS –
analog zum genannten Beispiel der Landesregierung in Schleswig-Holstein – ist
für die IT der Bundesverwaltung nicht geplant. Wir verweisen jedoch auf das in
der Antwort zu Frage 2 genannte Vorhaben open-Desk.
8. Geht die Bundesregierung davon aus, dass proprietäre Office-
Anwendungen ebenso wie proprietäre Fachanwendungen perspektivisch
zunehmend nur noch als Cloud-Lösung angeboten werden?
a) Wenn ja, welche Risiken für die digitale Souveränität der
Bundesverwaltung bringt das potenziell aus Sicht der Bundesregierung, und
welcher Handlungsbedarf ergibt sich daraus für die Nutzung von
OSS?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Welche Anwendungen perspektivisch ausschließlich als Cloud-Lösung
angeboten werden, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. Die Nutzung von
cloudbasierter proprietärer Software stellt nicht zwangsläufig ein Risiko für die
digitale Souveränität dar. Handlungsbedarf besteht erst, wenn sich hieraus
unerwünschte Abhängigkeiten ergeben. Ob diese durch den Einsatz von OSS
reduziert werden können, muss dann im Einzelfall geprüft werden.
9. Wie setzt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag verankerten
Vergabeziele („Für öffentliche IT-Projekte schreiben wir offene Standards
fest. Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source
beauftragt, die entsprechende Software wird grundsätzlich öffentlich
gemacht.“) in der Praxis um, und welche konkreten gesetzlichen
Maßnahmen plant die Bundesregierung für die Umsetzung dieser Ziele?
a) Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung die Einhaltung
der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP genannten Ziele sicher?
Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet.
§ 4 Absatz 3 des Onlinezugangsgesetzentwurfs (OZG-E) sieht vor, dass bei der
Bereitstellung von IT-Komponenten zur Abwicklung von
Verwaltungsverfahren vorrangig Open-Source-Software eingesetzt werden soll. Wird eine
genutzte Open-Source-Software weiterentwickelt, so ist ausweislich der
Gesetzesbegründung der weiterentwickelte Quellcode unter eine offene Software- und
Open-Source-Lizenz zu stellen und zu veröffentlichen, soweit keine
sicherheitsrelevanten Aufgaben damit erfüllt werden und dies lizenzrechtlich zulässig
ist.
b) Welche messbaren Unterziele hat die Bundesregierung hinsichtlich des
erklärten Oberziels, also welchen Anteil sollen die „Regelfälle“ bis
wann erreicht haben?
Im Rahmen des Anwendungsbereichs von § 4 Absatz 3 OZG-E bewirkt die
Regelung eine grundlegende Vorrangigkeit von Open-Source-Software, die nur
in begründeten Fällen durchbrochen werden kann.
c) Wie erfolgt das Monitoring dieses Ziels, und gibt es eine Baseline, von
der aus eine Zunahme des Anteils von OSS gemessen wird?
Eine Möglichkeit der Erhebung des Anteils an OSS bietet das Projekt
Lizenzmanagement Bund. Hier befinden sich derzeit verschiedene Maßnahmen in der
Umsetzung bzw. Entwicklung, die der Unterstützung des Einsatzes von OSS
sowie des Monitorings dienen können. Zum einen ist in 2024 vorgesehen, die
Implementierung eines toolgestützten Software Lizenzmanagements in ersten
Bundesbehörden vorzunehmen, um Transparenz über die eingesetzte Software
und die zugehörigen Nutzungsrechte zu erhalten (SAM-Tool des Bundes).
Hierdurch werden die Behörden befähigt, auch über den Status von ihnen
verwendeter OSS und deren Nutzungsrechte Auskunft geben zu können. Ebenfalls
im Projekt Lizenzmanagement Bund ist ein Standardisierungsvorhaben
angedacht, durch das die Beschaffung, rechtssichere Nutzung und Verwaltung von
unter anderem OSS innerhalb der Verwaltung mittels der Entwicklung von
Standardisierungskomponenten erhöht werden kann. Die
Standardisierungskomponente soll dabei die OSS Strategien der ZenDiS berücksichtigen und
unterstützen. Sie ermöglicht die Inventarisierung von u. a. OSS in den dafür
vorgesehenen IT-Anwendungen (SAM-Tool des Bundes) und schafft eine
Grundlage für den medienbruchfreien Austausch von OSS-Daten über Systemgrenzen
hinweg. Hierdurch wird eine konsolidierte Sicht über diesbezügliche Bestände
sowie deren Analyse ermöglicht. Diese Analyse (Zentrale Auswertung
Lizenzbestände) kann unter anderem die Art und Verbreitung von OSS in der
Bundesverwaltung, die Identifikation potentiell weiterer OSS Einsatzszenarien im
Ersatz zu proprietärer Software und schlussendlich die Bedarfserkennung von
Supportverträgen zur Betriebsabsicherung von OSS in der öffentlichen
Verwaltung betreffen.
d) Welche Daten werden zur Messung der Ziele an welchen Stellen
erhoben, wo sind sie veröffentlicht, oder wo ist die Veröffentlichung
geplant?
Die dezentral vorliegenden Daten sollen an einer zentral einzurichtenden Stelle
(geplant ist eine Zentralstelle Lizenzmanagement Bund – ZLB) zwecks der
Konsolidierung und Analyse zusammengeführt werden. Die Datenmodelle sind
aktuell in Entwicklung und Abstimmung mit verschiedensten Beteiligten.
e) Gibt es eine zentrale Stelle, an der diese Daten zusammenlaufen und
ausgewertet werden?
Die in der Antwort zu Frage 9d genannte und geplante ZLB kann einen Beitrag
im Bereich OSS leisten.
f) Welche Konsequenzen hat es, wenn Behörden erkennbar erheblich
von diesen Vorgaben des Koalitionsvertrags abweichen, also gerade
nicht im Regelfall Software-Entwicklungen als Open Source
beauftragen und veröffentlichen?
§ 4 Absatz 3 OZG-E konstituiert im Anwendungsbereich der Regelung einen
Vorrang von Open-Source-Software. Abweichungen sind nur mit
entsprechenden Gründen zulässig, deren Vorliegen auf Bedarfsseite geprüft wird.
10. Wie viele Entwicklungsaufträge für Software wurden seit der
Veröffentlichung des Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP beauftragt und intern oder extern umgesetzt
(einschließlich noch laufende Vorhaben; bitte je Bundesministerium und
nachgeordnete Behörde sowie Bundeskanzleramt tabellarisch aufschlüsseln und bei
externer Vergabe auch das jeweilige Auftragsvolumen nennen),
a) als OSS mit veröffentlichtem Quellcode,
b) als OSS mit (bisher) nicht veröffentlichtem Quellcode,
c) als proprietäre Software,
d) mit offenen Standards,
e) ohne offene Standards?
Die Fragen 10 bis 10e werden gemeinsam beantwortet.
Die gewünschten Angaben können nicht bzw. nicht offen übermittelt werden.
Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteile können
der Anlage 1* entnommen werden.
11. Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
den Anteil von OSS bei der Software-Beschaffung, Software-
Entwicklung und Software-Nutzung durch die Bundesverwaltung zu erhöhen,
und mit welchem messbaren Ziel, und wie wird die Effektivität der
Maßnahmen beziehungsweise die Qualität der Zielerreichung gemessen und
nachvollziehbar gemacht?
Open-Source-Software wird als Grundprinzip priorisiert und kontinuierlich in
ihrem Einsatz ausgebaut. Im Rahmen des Lizenzmanagement Bund kann nach
deren Einführung die Effektivität der Maßnahmen nachvollziehbar gemacht
werden. Auf die Antwort zu Frage 9c wird verwiesen.
12. In welchem Kostenumfang wurden seit Beginn der Legislaturperiode IT-
Dienstleistungen im Zusammenhang mit proprietärer Software und für
die Nutzung, Lizenzierung und Beschaffung von proprietärer Software
von der Bundesverwaltung bezogen (bitte nach Bundesministerium und
nachgeordneter Behörde sowie Bundeskanzleramt tabellarisch
aufschlüsseln, dabei auch Abrufe aus Rahmenverträgen einbeziehen und
Neuvergaben von Rahmenverträgen gesondert aufführen)?
Die gewünschten Angaben können nicht bzw. nicht offen übermittelt werden.
Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteile können
den Anlagen 1 bis 4* entnommen werden.
13. In welchem Kostenumfang wurden seit Beginn der Legislaturperiode IT-
Dienstleistungen im Zusammenhang mit OSS und für die Nutzung oder
Beschaffung von OSS von der Bundesverwaltung bezogen (bitte nach
Bundesministerium und nachgeordneter Behörde sowie
Bundeskanzleramt tabellarisch aufschlüsseln)?
Die gewünschten Angaben können nicht bzw. nicht offen übermittelt werden.
Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteile können
den Anlagen 1 bis 4* entnommen werden.
14. Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Festschreibung der
vorrangigen Beschaffung von OSS bei der Beschaffung und Entwicklung von
Software durch die öffentliche Verwaltung, ähnlich wie es die
Bundesländer Schleswig-Holstein und Thüringen in ihren E-Government-
beziehungsweise Vergabegesetzen oder Bayern in seinem Digitalgesetz
festgeschrieben haben, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9a verwiesen.
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
15. Gibt es zu der im Entwurf der Novelle des Onlinezugangsgesetztes
(OZG) enthaltenen Festlegung, dass der Bund Standards und
Schnittstellen zentral zur Verfügung stellen (§ 3 OZG) und vorrangig OSS bei der
Entwicklung digitaler Verwaltungsleistungen einsetzen (§ 4 OZG) will
eine Strategie mit Aktionsplan, in dem die Schritte für eine zeitnahe
Umsetzung erfasst sind?
Es wird angenommen, dass sich der erste Teil der Fragestellung auf die
Veröffentlichung von Standards und Schnittstellen nach § 3b OZG-E bezieht. § 3b
OZG-E regelt lediglich, dass das BMI oder eine von ihm beauftragte Stelle die
von Bund und Ländern im Anwendungsbereich des OZG angewendeten
Standards an zentraler Stelle veröffentlicht. Anforderungen an technische
Eigenschaften der veröffentlichten Standards und Schnittstellen werden durch die
Vorschrift nicht begründet. Hinsichtlich des Teils der Frage betreffend § 4
OZG-E wird auf die Antwort zu Frage 15a verwiesen.
a) Gibt es konkrete Pläne, wann OSS in derartigen
Digitalisierungsprojekten eingesetzt werden soll beziehungsweise wann nicht, also in
welchen Fällen OSS ein Vorrang eingeräumt werden soll und in
welchen Fällen nicht, und gibt es zum Beispiel verbindliche Kriterien für
derartige Vergabeentscheidungen oder ist ihre Festlegung geplant?
Gemäß § 4 Absatz 3 OZG-E soll bei der Bereitstellung von IT-Komponenten
vorrangig Open-Source-Software eingesetzt werden. Da es sich bei § 4 Absatz
3 OZG-E um eine Soll-Vorschrift handelt, kann in begründeten
Ausnahmefällen von dem Einsatz von Open-Source-Software abgesehen werden. Die
Entscheidung, ob im konkreten Einzelfall Open-Source-Software verwendet
werden soll, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der jeweils für die Bereitstellung
einer IT-Komponente zuständigen Behörde, die hierbei auch die einschlägigen
vergabe- und haushaltsrechtlichen Vorschriften zu beachten hat.
b) Wie ist der Ausdruck „technisch möglich und wirtschaftlich“ im
Entwurf der OZG-Novelle für die Einbindung von OSS bei der
„Bereitstellung der IT-Komponenten“ (§ 4 OZG) zu verstehen, welche
Kriterien sollen dabei berücksichtigt werden, und wie wird sichergestellt,
dass dieser Passus nicht als allgemeiner Vermeidungsgrund für die
Nutzung von OSS zur Anwendung kommen kann?
Es sind Konstellationen denkbar, in denen der Einsatz von Open-Source-
Software entweder technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig
wäre. Hinsichtlich der Beurteilung dieser Frage im konkreten Einzelfall wird
auf die Antwort zu Frage 15a verwiesen.
c) Welche Pläne hat die Bundesregierung, bei der Entwicklung
zentralisierter OZG-Basisdienste wie Bürgerkonto oder Postfach (gemäß
§ 9a Absatz 3 in der im Rahmen des OZG vorgeschlagenen Änderung
des E-Government-Gesetzes [EGovG] des Bundes) OSS als
verbindlichen Standard und als Mindestanforderung sowie den Nachweis, dass
diese Dienste parallel bei unterschiedlichen Betreibern betrieben
werden können, vorzuschreiben?
Die genannten OZG-Basisdienste stehen bereits in hoher technischer Reife zur
Verfügung. Eine nachträgliche Verpflichtung zum Einsatz von Open-Source-
Software ist in Anbetracht des damit einhergehenden finanziellen, technischen
und zeitlichen Aufwands für den Austausch der Software nicht vorgesehen. In
der Zukunft wird es vor allem darum gehen, die Basisdienste zu nutzen und
beispielsweise das Bundesportal mit Fachportalen zu verbinden. Hierzu werden
offene Standards verwendet, um allen Fachverfahrensherstellern eine
Anbindung und einen diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Basisdiensten zu
ermöglichen.
16. Gibt es eine Entwicklungsplattform und einheitliche Vorgaben für OSS-
Entwickler, die den Cloud-basierten Einsatz von OSS in der öffentlichen
Verwaltung erleichtern?
Mit Open CoDE (
www.opencode.de) wird derzeit bereits eine gemeinsame
Plattform der Öffentlichen Verwaltung bereitgestellt, auf der Open-Source-
Software geteilt und weiterentwickelt werden kann. Open CoDE gibt klare
Richtlinien, Hilfestellungen und eindeutige lizenzrechtliche Anforderungen
vor, um die Wiederverwendung von Open-Source-Software in der öffentlichen
Verwaltung zu erleichtern und zu fördern.
Eine zentrale Entwicklungsplattform der öffentlichen Verwaltung für die
Entwicklung von Open-Source-Software für den cloud-basierten Einsatz existiert
derzeit allerdings noch nicht. Das Source Code Repository von Open CoDE
kann als wichtiger Teil einer solchen zukünftigen Entwicklungsplattform
verstanden werden, in welchem der Quellcode und andere Artefakte von
Entwicklerteams kollaborativ erstellt werden.
17. Wie beeinflusst das Vertragsvolumen des im Sommer 2023 mit Oracle
abgeschlossenen Rahmenvertrags in Höhe von 3,88 Mrd. Euro die
Entwicklung der digitalen Souveränität auf Bundesebene, insbesondere mit
Blick auf die damit steigende Abhängigkeit von einem einzelnen US-
Anbieter und mit Blick auf die sinkende Wahrscheinlichkeit, dass
Bundesbehörden alternative Anbieter aus Deutschland und der EU für Produkte
und Dienstleistungen in Anspruch nehmen werden?
Das Vertragsvolumen selbst hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Digitale
Souveränität. Unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung der Digitalen
Souveränität der Bundesverwaltung sind derartige Abhängigkeiten als kritisch
einzustufen. Dementsprechend wurde in der Architekturrichtlinie des Bundes ein
Vorbehalt aufgenommen. Ferner sind auch Alternativen zu Oracle bereits
nutzbar.
18. Wie hoch ist das Gesamtvertragsvolumen von aktuell laufenden
Rahmenverträgen für jeden der zehn größten Vertragspartner (nach
Vertragsvolumen) des Bundes im Bereich IT, und in welchen Ländern haben
diese Unternehmen jeweils ihren Hauptsitz (bitte tabellarisch für jedes
der zehn Unternehmen die Gesamtsumme der laufenden Rahmenverträge
nennen sowie jeden einzelnen Rahmenvertrag mit Art, Laufzeit und
Volumen auflisten)?
Die erbetenen Daten sind in der Anlage 5* beigefügt. Das im Rahmen dieser
Abfrage gemeldete Auftragsvolumen gibt lediglich die rein rechnerische und
aus vergaberechtlichen Transparenzvorschriften resultierende Volumen-
Höchstgrenze an, bis zu der eine vertraglich vereinbarte Leistungserbringung einen
entsprechenden Mittelabfluss nach sich ziehen könnte. Das genannte Volumen
ist daher mit Hinblick auf den tatsächlichen Haushaltsmitteleinsatz nicht
aussagekräftig. Hinzu kommt, dass Rahmenvereinbarungen, die das
Beschaffungsamt des BMI (BeschA) als eine der vier ressortübergreifend tätigen
Vergabestellen des Bundes abschließt, in der Regel allen bzw. vielen Bundesbehörden
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9641 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
als Abrufberechtigten zur Verfügung stehen und zudem keine
Abrufverpflichtung für die Bundesverwaltung begründen. Im Bereich IT werden
ressortübergreifende Rahmenvereinbarungen von standardisierten IT-Produkten in der
Regel von der Zentralstelle für IT-Beschaffung im BeschA ausgeschrieben.
Seite 1 von 8
Anlage 5 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9417
Vertragspartner
(Hauptauftragnehmer)
Vertragsgegenstand der
Rahmenvereinbarung
Auftragsvolumen
(in Euro)
Laufzeit der
Rahmenvereinbarung
(Datum von - bis)
Angabe des
Landes des
Hauptsitzes
des
Vertragspartners
Summe
Gesamtauftragsvolumen (TEuro)
Ranking
Nr.
Vertragspartner 1 Technologiespezifische
Software des Herstellers
Oracle
4.624.340.000,00 25.05.2023 -
24.05.2030
Deutschland
Vertragspartner 1 Oracle-Dienstleistungen 15.462.100,00 14.06.2023 -
13.06.2027
Deutschland 4.639.802 1
Vertragspartner 2 Überlassung von
Sondersoftware- Check MK
Enterprise edition Subscribtion
und Abrufe von Lizenzen für
das Workflow Management
System
17.807,00 01.03.2022-
29.02.2024
Deutschland
Vertragspartner 2 IBM Software 357.000.000,00 01.12.2020 -
30.11.2024
Deutschland
Vertragspartner 2 Lenovo Serversysteme 42.840.000,00 01.01.2021 -
31.12.2024
Deutschland
Vertragspartner 2 Lotus Notes und weitere HCL
Software
83.300.000,00 01.01.2021 -
31.12.2024
Deutschland
Vertragspartner 2 IBM Serversystem, -Wartung
und Dienstleistungen
92.820.000,00 14.01.2021 -
13.01.2025
Deutschland
Vertragspartner 2 IBM Speichersysteme, -
Wartung und Dienstleistungen
190.400.000,00 11.03.2021 -
10.03.3024
Deutschland
Vertragspartner 2 DELL EMC Storage 91.630.000,00 12.07.2021 -
11.07.2025
Deutschland
Vertragspartner 2 Hard- und Software und
produktnahe Dienstleistungen
für alle vom Hersteller Fujitsu
angebotenen Serverprodukte
Los 1
119.000.000,00 05.05.2022 -
04.05.2026
Deutschland
Seite 2 von 8
Vertragspartner
(Hauptauftragnehmer)
Vertragsgegenstand der
Rahmenvereinbarung
Auftragsvolumen
(in Euro)
Laufzeit der
Rahmenvereinbarung
(Datum von - bis)
Angabe des
Landes des
Hauptsitzes
des
Vertragspartners
Summe
Gesamtauftragsvolumen (TEuro)
Ranking
Nr.
Vertragspartner 2 Hard- und Software und
produktnahe Dienstleistungen
für alle vom Hersteller Fujitsu
angebotenen Serverprodukte
Los 2
188.020.000,00 05.05.2022 -
04.05.2025
Deutschland
Vertragspartner 2 Produkte des Herstellers Red
Hat und
Unterstützungsdienstleistungen
- Los 1 : ITZBund
259.420.000,00 01.10.2023 -
30.09.2027
Deutschland
Vertragspartner 2 Produkte des Herstellers Red
Hat und
Unterstützungsdienstleistungen
- Los 7 : Restliche
Bundesverwaltung
40.460.000,00 01.10.2023 -
30.09.2027
Deutschland 1.464.908 2
Vertragspartner 3 Oracle Hardware Los 1
SPARC-Solaris Basiert
57.715.000,00 13.10.2020 -
12.10.2024
Deutschland
Vertragspartner 3 Oracle Hardware Los 2
Engineered Systems
70.210.000,00 13.10.2020 -
12.10.2024
Deutschland
Vertragspartner 3 HPE-Storage und zugehörige
Dienstleistungen, hier:
Storageprodukte
61.880.000,00 01.08.2021 -
31.07.2025
Deutschland
Vertragspartner 3 DELL EMC Storage (NUR FÜR
ITZBund)
330.820.000,00 01.07.2021 -
30.06.2025
Deutschland
Vertragspartner 3 Virtualisierungsprodukte des
Herstellers VMWare für BWI
493.850.000,00 01.12.2022 -
30.11.2026
Deutschland
Vertragspartner 3 Flash basierte File/Object-
Speichersysteme
(produktneutral)
95.200.000,00 01.02.2023 -
31.01.2027
Deutschland
Vertragspartner 3 Flash basierte Block/SAN-
Speichersysteme
(produktneutral)
107.100.000,00 22.12.2022 -
21.12.2026
Deutschland
Vertragspartner 3 Virtualisierungsprodukte des
Herstellers Citrix
47.600.000,00 22.07.2023 -
21.07.2024
Deutschland
Seite 3 von 8
Vertragspartner
(Hauptauftragnehmer)
Vertragsgegenstand der
Rahmenvereinbarung
Auftragsvolumen
(in Euro)
Laufzeit der
Rahmenvereinbarung
(Datum von - bis)
Angabe des
Landes des
Hauptsitzes
des
Vertragspartners
Summe
Gesamtauftragsvolumen (TEuro)
Ranking
Nr.
Vertragspartner 3 HPE Aruba Netzwerkprodukte
und zugehörige
Dienstleistungen
49.980.000,00 01.10.2023 -
30.09.2027
Deutschland
Vertragspartner 3 Produkte des Herstellers Red
Hat und
Unterstützungsdienstleistungen
- Los 6 : Unmittelbare BV
(ohne Geschäftsbereich des
BMI)
53.550.000,00 01.10.2023 -
30.09.2027
Deutschland 1.367.905 3
Vertragspartner 4 Sicherheitssoftware und
Dienstleistungen des
Herstellers Symantec (NUR
FÜR ITZBund)
21.420.000,00 01.10.2020 -
30.09.2024
Deutschland
Vertragspartner 4 Microsoft
Handelspartnervertrag, Los 1:
Für die gesamte
Bundesverwaltung außer die
Bedarfsträger BWI/BMVg
624.750.000,00 01.06.2021 -
31.05.2025
Deutschland
Vertragspartner 4 Microsoft
Handelspartnervertrag, Los 2:
Für die Bedarfsträger
BWI/BMVg
654.500.000,00 01.06.2021 -
31.05.2025
Deutschland
Vertragspartner 4 Microsoft Schulungsleistungen
Los 3: Region Nord
3.808.000,00 01.09.2022 -
31.08.2026
Deutschland
Vertragspartner 4 Microsoft Schulungsleistungen
Los 1: Region NRW
6.307.000,00 01.09.2022 -
31.08.2026
Deutschland
Vertragspartner 4 Microsoft Schulungsleistungen
Los 2: Region Berlin
4.403.000,00 01.09.2022 -
31.08.2026
Deutschland
Vertragspartner 4 Microsoft Schulungsleistungen
Los 4: Region Ost
2.142.000,00 01.09.2022 -
31.08.2026
Deutschland
Vertragspartner 4 Microsoft Schulungsleistungen
Los 5: Region West
4.046.000,00 01.09.2022 -
31.08.2026
Deutschland
Seite 4 von 8
Vertragspartner
(Hauptauftragnehmer)
Vertragsgegenstand der
Rahmenvereinbarung
Auftragsvolumen
(in Euro)
Laufzeit der
Rahmenvereinbarung
(Datum von - bis)
Angabe des
Landes des
Hauptsitzes
des
Vertragspartners
Summe
Gesamtauftragsvolumen (TEuro)
Ranking
Nr.
Vertragspartner 4 Microsoft Schulungsleistungen
Los 6: Region Süd
2.856.000,00 01.09.2022 -
31.08.2026
Deutschland 1.324.232 4
Vertragspartner 5 SINA neu (ersetzt RV 5070) 1.190.000.000,00 25.05.2022 -
24.05.2029
Deutschland
Vertragspartner 5 Erbringung von fachlichen
Beratungs- und
Unterstützungsleistungen in
der Standardisierung von
Cyber- und
Informationssicherheit für das
BSI
1.487.500,00 01.01.2023 -
31.12.2026
Deutschland
Vertragspartner 5 Standardisierung und
Weiterentwicklung von eIDs
und eMRTDs (NUR FÜR BSI)
1.250.000,00 01.02.2023 -
31.01.2027
Deutschland 1.192.738 5
Vertragspartner 6 IT-Dienstleistungen und IT-
Werkleistungen im Bereich
SAP EHS
1.904.000,00 01.01.2022 -
31.12.2025
Deutschland
Vertragspartner 6 IT-Dienstleistungen für die
Softwareentwicklung im
Bereich
Anforderungsmanagement –
Geschäftsbereich des BMI
21.222.605,04 27.06.2022 -
26.06.2026
Deutschland
Vertragspartner 6 IT-Dienstleistung und IT-
Werkleistung für die
Qualitätssicherung im Bereich
der Softwareentwicklung, hier:
Qualitätsverantwortung,
Testmanagement, Testen - Los
1: BAMF
60.665.724,00 30.01.2023 -
29.01.2027
Deutschland
Vertragspartner 6 IT-WL und IT-DL für die
Softwareentwicklung im
Bereich Java (nur BAMF)
776.713.000,00 13.04.2023 -
12.04.2027
Deutschland
Seite 5 von 8
Vertragspartner
(Hauptauftragnehmer)
Vertragsgegenstand der
Rahmenvereinbarung
Auftragsvolumen
(in Euro)
Laufzeit der
Rahmenvereinbarung
(Datum von - bis)
Angabe des
Landes des
Hauptsitzes
des
Vertragspartners
Summe
Gesamtauftragsvolumen (TEuro)
Ranking
Nr.
Vertragspartner 6 Produkte des Herstellers Red
Hat und
Unterstützungsdienstleistungen
- Los 3 : BAMF
110.670.000,00 01.10.2023 -
30.09.2027
Deutschland
Vertragspartner 6 Software-
Entwicklungsleistungen Java
Spring Boot (Los 2)(NUR FÜR
BAMF)
47.595.240,00 04.04.2023 -
03.04.2027
Deutschland
Vertragspartner 6 Testmanagement und
Testdurchführung (Los 3)
(NUR FÜR BAMF)
23.300.200,00 16.05.2023 -
15.05.2027
Deutschland
Vertragspartner 6 Software-
Entwicklungsleistungen
Microsoft .NET (Los 1)
23.766.204,00 30.05.2023 -
29.05.2027
Deutschland 1.065.837 6
Vertragspartner 7 Ausschreibung Aufbau und
Betrieb Datenhaltungs- und
Datensicherungsinfrastruktur
ab 2020
B14.22 – 0405/19/VV:2
8.000.000,00 06.10.2020-
06.10.2027
Deutschland
Vertragspartner 7 Betriebsunterstützung FB A /
AB C / AB I / FB IS B14.15 –
0020/18:1
6.400.000,00 01.01.2020-
31.12.2025
Deutschland
Vertragspartner 7 Bromium-Secure-Platform 103.887.000,00 30.12.2019 -
29.12.2023
Deutschland
Vertragspartner 7 CheckPoint Produkte und
Dienstleistungen
119.000.000,00 02.01.2020 -
01.01.2024
Deutschland
Vertragspartner 7 RSA SecurID 5.355.000,00 01.08.2020 -
31.07.2024
Deutschland
Vertragspartner 7 Produkte des Herstellers F5
Networks
128.520.000,00 20.01.2021 -
19.01.2025
Deutschland
Vertragspartner 7 Storageprodukte des
Herstellers Hitachi und
zugehörige Dienstleistungen
399.840.000,00 01.02.2021 -
31.01.2025
Deutschland
Seite 6 von 8
Vertragspartner
(Hauptauftragnehmer)
Vertragsgegenstand der
Rahmenvereinbarung
Auftragsvolumen
(in Euro)
Laufzeit der
Rahmenvereinbarung
(Datum von - bis)
Angabe des
Landes des
Hauptsitzes
des
Vertragspartners
Summe
Gesamtauftragsvolumen (TEuro)
Ranking
Nr.
Vertragspartner 7 Netzwerksicherheitsprodukte
des Herstellers Infoblox
7.140.000,00 01.03.2021 -
28.02.2025
Deutschland
Vertragspartner 7 Produkte und Dienstleistungen
des Herstellers HashiCorp, hier
HashiCorp Vault
31.546.900,00 04.01.2022 -
03.01.2026
Deutschland
Vertragspartner 7 Konfigurierbare
Arbeitsplatzcomputer
40.460.000,00 01.03.2022 -
28.02.2026
Deutschland
Vertragspartner 7 Produkte des Herstellers Red
Hat und
Unterstützungsdienstleistungen
- Los 4 : Deutsche Bundesbank
108.290.000,00 01.10.2023 -
30.09.2027
Deutschland
Vertragspartner 7 IT-Zentral- und Flächensupport
(NUR FÜR BAMF)
4.541.040,00 01.09.2023 -
31.08.2027
Deutschland
Vertragspartner 7 Verlängerung User
Environment Management
Systems (Profilmanagement)
IVANTI
122.986,00 01.04.21-31.03.2024 Deutschland
Vertragspartner 7 IT-Betriebsunterstzütz.,
Operatung und Monitoring
14.15 – 0020/18:1
11.000.000,00 01.01.2020-
31.12.2025
Deutschland 974.103 7
Vertragspartner 8 Netzwerkkomponenten des
Herstellers Cisco
683.655.000,00 01.09.2021-
30.09.2027
Deutschland
Vertragspartner 8 Liefer-, Service- und
Unterstützungsleistungen für
Cisco UCC-Voice/Video
83.300.000,00 27.10.2022 -
26.10.2025
Deutschland 766.955 8
Vertragspartner 9 Netzwerkkomponenten des
Herstellers NetApp
446.250.000,00 30.10.2021 -
29.10.2025
Deutschland 446.250 9
Vertragspartner
10
Beratungs- und
Unterstützungsleistungen zum
Projektmanagement –
Einzelprojektmanagement
190.590.400,00 02.01.2019 -
02.01.2024
Deutschland
Seite 7 von 8
Vertragspartner
(Hauptauftragnehmer)
Vertragsgegenstand der
Rahmenvereinbarung
Auftragsvolumen
(in Euro)
Laufzeit der
Rahmenvereinbarung
(Datum von - bis)
Angabe des
Landes des
Hauptsitzes
des
Vertragspartners
Summe
Gesamtauftragsvolumen (TEuro)
Ranking
Nr.
Vertragspartner
10
Beratung und Testing der
Barrierefreiheit von Software
und mobiler Derivate Los 3
5.253.193,12 16.10.2020 -
15.10.2024
Deutschland
Vertragspartner
10
Beratung und Testing der
Barrierefreiheit von Websites
und mobiler Derivate Los 6
2.233.449,12 16.10.2020 -
15.10.2024
Deutschland
Vertragspartner
10
Beratung zu IT-Standards,
offenen Standards, OSS,
Kollaborationsplattformen und
soziale Medien
30.378.320,00 01.01.2021 -
31.12.2024
Deutschland
Vertragspartner
10
Dienstleistungen zur
Barrierefreiheit, hier: Erstellung
barrierefreier Dokumente
(Mengenlos 2)
9.996.000,00 29.03.2022 -
28.03.2026
Deutschland
Vertragspartner
10
IT-Dienstleistungen für die
Softwareentwicklung im
Bereich
Anforderungsmanagement -
Restliche Bundesverwaltung
24.416.420,00 27.06.2022 -
26.06.2026
Deutschland
Vertragspartner
10
Spezifisches Projekt- und
Anforderungsmanagement im
IT-Bereich (NUR FÜR
ITZBund)
64.260.000,00 01.09.2022 -
31.08.2026
Deutschland
Vertragspartner
10
IT-DL und IT-WL im Bereich
Oracle Datenbanken (restliche
Bundesverwaltung)
21.082.040,00 12.09.2022 -
11.09.2026
Deutschland
Vertragspartner
10
IT-Dienstleistungen und IT-
Werkleistungen im Bereich
Softwarearchitektur -
Geschäftsbereich des BMI
13.800.487,12 28.11.2022 -
27.11.2026
Deutschland
Seite 8 von 8
Vertragspartner
(Hauptauftragnehmer)
Vertragsgegenstand der
Rahmenvereinbarung
Auftragsvolumen
(in Euro)
Laufzeit der
Rahmenvereinbarung
(Datum von - bis)
Angabe des
Landes des
Hauptsitzes
des
Vertragspartners
Summe
Gesamtauftragsvolumen (TEuro)
Ranking
Nr.
Vertragspartner
10
IT-Dienstleistung und IT-
Werkleistung für die
Qualitätssicherung im Bereich
der Softwareentwicklung, hier:
Qualitätsverantwortung,
Testmanagement, Testen - Los
2: GB des BMI (ohne BAMF)
24.897.672,18 30.01.2023 -
29.01.2027
Deutschland 386.908 10
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333