Die Bedeutung von Open Source Software im Bund und die Stärkung der digitalen Souveränität der Bundesverwaltung
der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Open Source Software (OSS) hat ein großes Potential für die Stärkung der digitalen Souveränität, sowohl auf individueller als auch auf nationaler Ebene und trägt insbesondere zur Verringerung der Abhängigkeit von marktmächtigen Konzernen bei. Dieser Zusammenhang von digitaler Souveränität und dem Einsatz von OSS wird sowohl im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf) als auch in der Digitalstrategie der Bundesregierung (https://digitalstrategie-deutschland.de/static/1a7bee26afd1570d3f0e5950b215abac/220830_Digitalstrategie_fin-barrierefrei.pdf) sowie in zentralen Beschlüssen des IT-Planungsrates (unter anderem https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/strategie-zur-staerkung-der-digitalen-souveränität.pdf) aufgezeigt. Open Source bietet auch viele weitere Vorteile (wenn auch nicht als Automatismus), zum Beispiel mehr IT-Sicherheit und Datenschutz, mehr Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten und mehr Nachhaltigkeit, etwa durch Nachnutzungsmöglichkeiten auch für einzelne Komponenten, was auch Entwicklungszeiten verkürzt und Innovationen und Wettbewerb fördert. Einmal als Open Source entwickelte Software kann auch von anderen genutzt werden, was Teilhabebarrieren bei der Digitalisierung senkt und positive Effekte für das Gemeinwohl hat. Gemäß dem Grundsatz Public Money – Public Code sollte nach Ansicht der Fragesteller mit Steuergeld entwickelte Software grundsätzlich als OSS entwickelt werden. Deshalb kommt der öffentlichen Hand bei der Förderung des OSS-Ökosystems eine besondere Verantwortung zu.
Es ist zu begrüßen, dass laut Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwicklungsaufträge „in der Regel als Open Source beauftragt“ und die entsprechende Software „grundsätzlich öffentlich gemacht“ werden sollen und mit dem Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) eine Einrichtung explizit für die Förderung der digitalen Souveränität und von OSS aufgebaut wird. Bisher ist die Abhängigkeit der Bundesverwaltung von einzelnen Software-Anbietern noch sehr groß, was unter anderem eine 2019 von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie bestätigte (https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/marktanalyse-reduzierung-abhaengigkeit-software-anbieter.pdf). Mit dieser Kleinen Anfrage sollen Erkenntnisse dazu gewonnen werden, welche kritischen Abhängigkeiten von proprietären Software-Herstellern bestehen, welche Rolle OSS im Bund spielt und mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung die bestehenden Abhängigkeiten weiter verringern und den Anteil von OSS in der Bundesverwaltung steigern will.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Abhängigkeit der Bundesverwaltung von einzelnen proprietären Software-Anbietern, wie beispielsweise Microsoft, seit der Veröffentlichung der PwC-Studie (PwC = PricewaterhouseCoopers) im Jahr 2019 (https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/marktanalyse-reduzierung-abhaengigkeit-software-anbieter.pdf) entwickelt, nahm sie zu oder ab, und in welchem Ausmaß, und wurde diese Abhängigkeit seit 2019 vertieft untersucht, oder wenn nein, worauf basiert die Einschätzung der Bundesregierung?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung oder setzt sie bereits um, um die in der in Frage 1 genannten PwC-Studie aufgezeigten Abhängigkeiten von proprietären Software-Anbietern und die damit verbundenen Probleme zu verringern?
a) Gibt es dazu einen konkreten Plan mit konkreten Zielen, Meilensteinen und einem Zeitplan, und wenn ja, was sind diese Ziele und Meilensteine?
b) Wie erfolgt die Fortschrittsmessung zur Reduktion der Abhängigkeit von proprietärer Software?
Wann soll der vom ZenDiS zu entwickelnde Open-Source-Arbeitsplatz für die öffentliche Verwaltung für den Roll-Out in der Bundesverwaltung zur Verfügung stehen?
a) Was ist der Plan für den Roll-Out dieses OSS-Arbeitsplatzes, also welche Meilensteine und Zeitpläne gibt es dafür?
b) Bis wann schätzt die Bundesregierung, wird jeder vierte Büroarbeitsplatz der Bundesverwaltung ein Open-Source-Arbeitsplatz sein, mit Bezug auf klassische Office-, Kollaborations- und Kommunikationsanwendungen?
Welche Aufgaben soll konkret das ZenDiS bis zum Ende der laufenden Legislatur erfüllen mit Bezug auf
a) die Entwicklung und den Roll-Out des Open-Source-Arbeitsplatzes,
b) OpenCode,
c) Cloud-Dienste und die Multi-Cloud-Strategie der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie (DVS),
d) sonstiges, zum Beispiel Unterstützung Know-how-Transfer, Lizenzmanagement, Beschaffung und Entwicklung von OSS durch die Verwaltung und Einsatz des OSS-Arbeitsplatzes auf anderen föderalen Ebenen?
Rechnet die Bundesregierung über den Verlauf der aktuellen Legislaturperiode mit einem weiteren Anstieg der Microsoft-Lizenzkosten für den Einsatz von Microsoft-Produkten in der Bundesverwaltung, nachdem sich die Kosten von 2015 bis 2021 fast verfünffacht haben (https://perli.de/2022/02/24/pressestatement-kosten-microsoft-lizenzen/)?
a) Wenn ja, mit welcher jährlichen Erhöhung wird gerechnet?
b) Wenn nein, warum nicht, und mit welchen niedrigeren jährlichen Lizenzkosten wird bis Ende 2025 gerechnet?
Plant die Bundesregierung, die bestehenden Rahmenverträge der Bundesverwaltung (zum Beispiel des Bundesministeriums des Innern und für Heimat) mit Microsoft nach Ablauf der Laufzeit zu verlängern?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, was wird sich konkret ändern, in welchem Ausmaß und zu welchen Zeitpunkten (bitte aufführen, ob ersatzweise andere Rahmenverträge mit Microsoft geschlossen werden und inwieweit sie sich unterscheiden sollen, zum Beispiel hinsichtlich der Anzahl enthaltener Lizenzen, ihrer Laufzeiten oder anderer Faktoren)?
Inwieweit plant oder prüft die Bundesregierung, die IT der Bundesverwaltung ganz oder teilweise noch vor Ablauf der Laufzeit der bestehenden Rahmenverträge mit Microsoft auf OSS umzustellen, sodass eine Verlängerung der Rahmenverträge nicht oder nicht in bisherigem Umfang vonnöten wäre, wie es die Landesregierung in Schleswig-Holstein umgesetzt hat (https://www.sueddeutsche.de/politik/regierung-kiel-albrecht-land-will-bis-2025-auf-microsoft-verzichten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200617-99-457136)?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass proprietäre Office-Anwendungen ebenso wie proprietäre Fachanwendungen perspektivisch zunehmend nur noch als Cloud-Lösung angeboten werden?
a) Wenn ja, welche Risiken für die digitale Souveränität der Bundesverwaltung bringt das potenziell aus Sicht der Bundesregierung, und welcher Handlungsbedarf ergibt sich daraus für die Nutzung von OSS?
Wie setzt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag verankerten Vergabeziele („Für öffentliche IT-Projekte schreiben wir offene Standards fest. Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt, die entsprechende Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht.“) in der Praxis um, und welche konkreten gesetzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung für die Umsetzung dieser Ziele?
a) Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung die Einhaltung der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP genannten Ziele sicher?
b) Welche messbaren Unterziele hat die Bundesregierung hinsichtlich des erklärten Oberziels, also welchen Anteil sollen die „Regelfälle“ bis wann erreicht haben?
c) Wie erfolgt das Monitoring dieses Ziels, und gibt es eine Baseline, von der aus eine Zunahme des Anteils von OSS gemessen wird?
d) Welche Daten werden zur Messung der Ziele an welchen Stellen erhoben, wo sind sie veröffentlicht, oder wo ist die Veröffentlichung geplant?
e) Gibt es eine zentrale Stelle, an der diese Daten zusammenlaufen und ausgewertet werden?
f) Welche Konsequenzen hat es, wenn Behörden erkennbar erheblich von diesen Vorgaben des Koalitionsvertrags abweichen, also gerade nicht im Regelfall Software-Entwicklungen als Open Source beauftragen und veröffentlichen?
Wie viele Entwicklungsaufträge für Software wurden seit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beauftragt und intern oder extern umgesetzt (einschließlich noch laufende Vorhaben; bitte je Bundesministerium und nachgeordnete Behörde sowie Bundeskanzleramt tabellarisch aufschlüsseln und bei externer Vergabe auch das jeweilige Auftragsvolumen nennen)
a) als OSS mit veröffentlichtem Quellcode,
b) als OSS mit (bisher) nicht veröffentlichtem Quellcode,
c) als proprietäre Software,
d) mit offenen Standards,
e) ohne offene Standards?
Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Anteil von OSS bei der Software-Beschaffung, Software-Entwicklung und Software-Nutzung durch die Bundesverwaltung zu erhöhen, und mit welchem messbaren Ziel, und wie wird die Effektivität der Maßnahmen beziehungsweise die Qualität der Zielerreichung gemessen und nachvollziehbar gemacht?
In welchem Kostenumfang wurden seit Beginn der Legislaturperiode IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit proprietärer Software und für die Nutzung, Lizenzierung und Beschaffung von proprietärer Software von der Bundesverwaltung bezogen (bitte nach Bundesministerium und nachgeordneter Behörde sowie Bundeskanzleramt tabellarisch aufschlüsseln, dabei auch Abrufe aus Rahmenverträgen einbeziehen und Neuvergaben von Rahmenverträgen gesondert aufführen)?
In welchem Kostenumfang wurden seit Beginn der Legislaturperiode IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit OSS und für die Nutzung oder Beschaffung von OSS von der Bundesverwaltung bezogen (bitte nach Bundesministerium und nachgeordneter Behörde sowie Bundeskanzleramt tabellarisch aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Festschreibung der vorrangigen Beschaffung von OSS bei der Beschaffung und Entwicklung von Software durch die öffentliche Verwaltung, ähnlich wie es die Bundesländer Schleswig-Holstein und Thüringen in ihren E-Governmentbeziehungsweise Vergabegesetzen oder Bayern in seinem Digitalgesetz festgeschrieben haben, und wenn nein, warum nicht?
Gibt es zu der im Entwurf der Novelle des Onlinezugangsgesetztes (OZG) enthaltenen Festlegung, dass der Bund Standards und Schnittstellen zentral zur Verfügung stellen (§ 3 OZG) und vorrangig OSS bei der Entwicklung digitaler Verwaltungsleistungen einsetzen (§ 4 OZG) will eine Strategie mit Aktionsplan, in dem die Schritte für eine zeitnahe Umsetzung erfasst sind?
a) Gibt es konkrete Pläne, wann OSS in derartigen Digitalisierungsprojekten eingesetzt werden soll beziehungsweise wann nicht, also in welchen Fällen OSS ein Vorrang eingeräumt werden soll und in welchen Fällen nicht, und gibt es zum Beispiel verbindliche Kriterien für derartige Vergabeentscheidungen oder ist ihre Festlegung geplant?
b) Wie ist der Ausdruck „technisch möglich und wirtschaftlich“ im Entwurf der OZG-Novelle für die Einbindung von OSS bei der „Bereitstellung der IT-Komponenten“ (§ 4 OZG) zu verstehen, welche Kriterien sollen dabei berücksichtigt werden, und wie wird sichergestellt, dass dieser Passus nicht als allgemeiner Vermeidungsgrund für die Nutzung von OSS zur Anwendung kommen kann?
c) Welche Pläne hat die Bundesregierung, bei der Entwicklung zentralisierter OZG-Basisdienste wie Bürgerkonto oder Postfach (gemäß § 9a Absatz 3 in der im Rahmen des OZG vorgeschlagenen Änderung des E-Government-Gesetzes [EGovG] des Bundes) OSS als verbindlichen Standard und als Mindestanforderung sowie den Nachweis, dass diese Dienste parallel bei unterschiedlichen Betreibern betrieben werden können, vorzuschreiben?
Gibt es eine Entwicklungsplattform und einheitliche Vorgaben für OSS-Entwickler, die den Cloud-basierten Einsatz von OSS in der öffentlichen Verwaltung erleichtern?
Wie beeinflusst das Vertragsvolumen des im Sommer 2023 mit Oracle abgeschlossenen Rahmenvertrags in Höhe von 3,88 Mrd. Euro die Entwicklung der digitalen Souveränität auf Bundesebene, insbesondere mit Blick auf die damit steigende Abhängigkeit von einem einzelnen US-Anbieter und mit Blick auf die sinkende Wahrscheinlichkeit, dass Bundesbehörden alternative Anbieter aus Deutschland und der EU für Produkte und Dienstleistungen in Anspruch nehmen werden?
Wie hoch ist das Gesamtvertragsvolumen von aktuell laufenden Rahmenverträgen für jeden der zehn größten Vertragspartner (nach Vertragsvolumen) des Bundes im Bereich IT, und in welchen Ländern haben diese Unternehmen jeweils ihren Hauptsitz (bitte tabellarisch für jedes der zehn Unternehmen die Gesamtsumme der laufenden Rahmenverträge nennen sowie jeden einzelnen Rahmenvertrag mit Art, Laufzeit und Volumen auflisten)?