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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Bearbeitung von rechtsextremistischen Verdachtsfällen im Bundesamt für den militärischen Abschirmdienst

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

02.01.2024

Aktualisiert

16.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/943021.11.2023

Bearbeitung von rechtsextremistischen Verdachtsfällen im Bundesamt für den militärischen Abschirmdienst

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit März 2020 ist die inzwischen formell aufgelöste extrem rechte Strömung „Der „Flügel“ der Partei Alternative für Deutschland (AfD) offiziell Beobachtungsfall des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Laut Präsident des BfV, Thomas Haldenwang, handele es bei dieser Gruppierung um eine „erwiesen extremistische Bestrebung“. Die wichtigsten Vertreter des „Flügels“, u. a. der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke, seien laute Thomas Haldenwang „Rechtsextremisten“. Die Einstufung als Beobachtungsobjekt bedeutet, dass mit dem kompletten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet werden darf. Dazu zählen beispielsweise die Observation und das Anwerben von Informanten. Daten zu einzelnen Personen dürfen gesammelt und gespeichert werden (Vgl.: https://www.tagesschau.de/inland/afd-fluegel-verfassungsschutz-101.html).

Am 8. März 2022 entschied das Verwaltungsgericht Köln nunmehr, dass das Bundesamt für den Verfassungsschutz die gesamte AfD als einen sogenannten Verdachtsfall einstufen darf, da es laut Richtern ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gebe. Auch bei der Einstufung als Verdachtsfall, die einer Stufe unterhalb der Einstufung als offizieller Beobachtungsgegenstand entspricht, können bereits nachrichtendienstliche Mittel wie die Observation eingesetzt werden (vgl.: https://www.deutschlandfunk.de/afd-verfassungsschutz-rechtsextremistisch-verfahren-gericht-verdachtsfall-100.html).

Auch wenn der als völkisch, rechtsextremistisch geltende „Flügel“ formell aufgelöst wurde, gilt dessen inhaltliche und ideologische Ausrichtung sowie nahestehende Personenpotenzial als führende Strömung innerhalb der AfD (vgl.: https://jacobin.de/artikel/sebastian-friedrich-interview-neue-afd-rechtsruck-hoecke-ostdeutschland-rechtsextremismus-weidel).

Als weiteres führendes Mitglied des Flügels gilt, neben dem thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke, Andreas Kalbitz, der bis zu dessen Mitgliedsentzug im Mai 2020 Landesvorsitzender der AfD-Brandenburg war. Als Parteiloser ist er weiterhin Mitglied der AfD-Fraktion im Landtag von Brandenburg.

Lange vor Gründung der AfD organisierte sich Andreas Kalbitz in neonazistischen und extrem rechten Organisationen wie der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und der „Jungen Landsmannschaft Ostpreußen“ (JLO), die als Vorfeldorganisation der neonazistischen NPD galt.

In diesem Zusammenhang sammelte auch der Militärische Abschirmdienst (MAD) Daten über Andreas Kalbitz, der von 1994 bis 2005 als Fallschirmjäger in der Bun- deswehr diente. Laut Medienberichterstattung, die sich auf interne Bundeswehrunterlagen beruft, befragte der MAD Andreas Kalbitz mehrfach und sperrte ihn für Reservisteneinsätze (vgl.: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/andreas-kalbitz-afd-vorstand-bundeswehr-geheimdienst).

Aus Sicht der Fragesteller ist im Vergleich zum Umgang im Fall Kalbitz offen, wie die Sicherheitsbehörden mit entsprechenden Hinweisen anderer Angehöriger der extrem Rechten umgehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Prüfverfahren usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend Björn Höcke eingepflegt?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob der MAD den heutigen Fraktionsvorsitzenden der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, während seiner Zeit als Grundwehrdienstleistenden zwischen 1991 und 1992 (https://www.thueringer-landtag.de/abgeordnete/abgeordnete-fraktionen-sitzordnung/abgeordnetendetails/abgeordneter/bjoern-hoecke/) befragt hat, und wenn ja, wie oft, und aus welchen Anlässen?

3

Wie viele Vorgänge mit Bezug zum Fraktionsvorsitzenden der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) seit 2018 bearbeitet, und wie viele davon sind noch in der dienstlichen Bearbeitung?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, Mitglied, Unterstützer oder Sympathisant der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) war bzw. ob Informationen über dessen Teilnahme an Veranstaltungen der HDJ vorliegen, und wenn ja, welche?

5

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, Mitglied, Unterstützer oder Sympathisant der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ (FAP) war bzw. ob Informationen über dessen Teilnahme an Veranstaltungen der FAP vorliegen, und wenn ja, welche?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, Mitglied, Unterstützer oder Sympathisant der „Wiking Jugend“ war bzw. ob Informationen über dessen Teilnahme an Veranstaltungen der „Wiking Jungend“ vorliegen, und wenn ja, welche?

7

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, Mitglied, Unterstützer oder Sympathisant der bündischen Organisation „Sturmvogel – deutscher Jugendbund“ war bzw. Informationen über dessen Teilnahme an Veranstaltungen des Sturmvogels vorliegen, und wenn ja, welche?

8

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, Mitglied, Unterstützer oder Sympathisant der „Jungen Landsmannschaft Ostpreußen“ (JLO) war bzw. Informationen über dessen Teilnahme an Veranstaltungen der JLO vorliegen, und wenn ja, welche?

Berlin, den 13. November 2023

Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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