Weitere Erkenntnisse zum Bundespolizeieinsatz anlässlich des Hamburg-Derbys im Oktober 2022
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 14. Oktober 2022 trafen der FC St. Pauli und der Hamburger SV aufeinander. Im Zuge des begleitenden Polizeieinsatzes wurden laut dem FC St. Pauli mehrere Personen durch Polizisten verletzt. Laut Hamburger Polizei wurde einem Medienbericht zufolge Anzeige wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt bisher gegen einen Bundespolizisten erstattet (vgl. https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Ermittlungen-gegen-Bundespolizisten-nach-Gewalt-gegen-Fussballfan,stadtderby146.html). In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6683 wurden Ermittlungen gegen einen Bundespolizisten wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt im Zusammenhang mit dem Einsatz am 14. Oktober 2022 in Hamburg bestätigt. Ebenso wurde bestätigt, dass gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, welches bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt wurde und der Beamte sich zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage weiter im Dienst befand.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Gegen wie viele Bundespolizisten wird nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen im Zusammenhang mit dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Einsatz ermittelt (bitte nach Anzahl der Ermittlungen, Tatvorwurf, Stand der Ermittlungen und etwaiger verhängter Disziplinarmaßnahmen aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Ermittlungsverfahrens?
Wurde das Disziplinarverfahren gegen den Beamten der Bundespolizei zwischenzeitlich wieder aufgenommen, und wenn es zu einem Abschluss kam, welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen wurde gegen den Beamten verhängt?
Wie viele sogenannte Fankundige Beamte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig bei der Bundespolizei, und welchen Dienststellen sind diese zugeordnet?
Über welches Aufgaben- und Einsatzprofil verfügen sogenannte Fankundige Beamte, und auf welche Weise, und wie oft wird dieses von welchen Stellen evaluiert?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung besondere Qualifikationen für den Einsatz als Fankundiger Beamter der Bundespolizei erforderlich, und welche Lehrgänge, Schulungen o. Ä. müssen die Beamten für deren Erwerb absolvieren?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Dienstvorschriften, Anweisungen oder anderweitige bundespolizeiinterne Regelwerke für den Einsatz als Fankundiger Beamter, und wenn ja, welche im Einzelnen?
Gehört zur Praxis der Bundespolizei, dass Fankundige Beamte oder andere zivil auftretende Polizeikräfte, Fans als nicht offen auftretende Polizeibeamte ansprechen, um an Informationen zu gelangen, ohne ihre Eigenschaft als Polizeibeamte offenzulegen, und wenn ja, wie wird diese Art der Informationsgewinnung gerechtfertigt, und welche Dienstvorschriften finden dabei im Einzelnen Anwendung?
Wie ist die Zusammenarbeit der Bundespolizei mit den Polizeien der Länder sowie dem Deutschen Fußball Bund (DFB) und der Deutschen Fußball-Liga (DFL) im Hinblick auf die Durchführung von Veranstaltungen und auf den Einsatz geregelt, welcher Austausch findet durch wen statt (bitte tabellarisch für die Jahre von 2018 bis 2023 angeben)?
Welche personenbezogenen bzw. auf Personen beziehbaren Daten werden auf welchen gesetzlichen Grundlagen beiderseits (Doppeltürmodell) zwischen den beteiligten staatlichen Stellen und Behörden einerseits sowie den beteiligten privatrechtlichen Veranstaltern, Vereinen und Sicherheitsunternehmen andererseits im Zusammenhang und anlässlich der Durchführung von Fußballspielen der 1. und 2. Bundesliga ausgetauscht, und welchen Behörden und Institutionen ist hinsichtlich der Speicherung und Verwendung dieser Daten die datenschutzrechtliche Kontrolle anvertraut ?