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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Schutz von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen - Barrierefreiheit bei Warnmitteln und breite Verfügbarkeit von Notfallinformationen

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

13.12.2023

Aktualisiert

04.01.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/954429.11.2023

Schutz von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen – Barrierefreiheit bei Warnmitteln und breite Verfügbarkeit von Notfallinformationen

der Abgeordneten Dr. André Hahn, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland innerstaatliches Recht. In Artikel 11 Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen heißt es: „Die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, alle erforderlichen Maßnahmen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.“

Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal und in Teilen Nordrhein-Westfalens im Juli 2021 berichteten betroffene Menschen, Verbände und Medien von einer nicht gewährleisteten Barrierefreiheit der Warnmittel, insbesondere der Warn-Apps NINA und KATWARN (https://www.deutschlandfunk.de/katastrophenschutz-und-barrierefreiheit-wie-menschen-mit-100.html), und forderten eine Überarbeitung der Notfall-Apps (https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/83011/katastrophenschutz_muss_barrierefrei_werden). Auch der Webauftritt des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist in einer Reihe von Aspekten weiterhin nicht barrierefrei, wie das BBK nach einer Prüfung am 27. August 2021 durch einen externen Dienstleister selbst einräumt. Das BBK erklärt dies auf seiner Webseite: „Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung (nach BGG § 12a (6)) ist oben Genanntes noch nicht umgesetzt. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.“

Neben dem Aspekt der Barrierefreiheit sind auch die Vorsorge- und Informationsbroschüren bislang nur in einem geringen sprachlichen Umfang verfügbar und werden weiterhin nur in Deutsch, Englisch und Französisch angeboten und stehen nur auf Anfrage in gedruckter Form bereit. Der aktuelle online abrufbare Stand der deutschen Version des „Ratgebers für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ ist laut Impressum die 7. Auflage von Juli 2019.

Im Vergleich dazu stellt Schweden Broschüren mit Informationen proaktiv bereit und hält online insgesamt 17 Sprachvarianten bereit, zu denen auch Arabisch, Farsi, Jiddisch und Somalisch gehören (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1165292.katastrophenschutz-wenn-krieg-oder-krise-kommen.html).

Die anerkannten Hilfsorganisationen bemängelten anlässlich der Öffentlichen Anhörung am 4. Juli 2022 „Ein Jahr nach der Flutkatastrophe – Ausblick auf die Zukunft des Bevölkerungsschutzes“ im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, dass die Information der Bevölkerung in akuten Krisensituationen schwer zu gewährleisten ist und nur wenige Menschen überhaupt vorab mit Inhalten und Fachwissen zum Bevölkerungsschutz erreicht werden.

Auch aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller müssen grundlegende Notfallinformationen sowohl in den überwiegend im Land gesprochenen Erstsprachen verfügbar sein als auch in den Landessprachen größerer Zuwanderungsgruppen wie beispielsweise Ukrainisch – nicht nur für dauerhaft hier lebende Menschen mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, sondern auch für Touristen und Geschäftsreisende, die in Katastrophenfällen eventuell für längere Zeit keine Rückreise antreten können.

Der Zugang zu Notfallinformationen und die Möglichkeit, Vorsorge in Form von Vorratshaltung zu betreiben, stellt insbesondere Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld, aber auch Geflüchtete vor eine große Herausforderung (https://www.derwesten.de/politik/buergergeld-hartz-4-blackout-strom-id300138782.html). Laut eines Urteils des Sozialgerichtes Konstanz seien Leistungsbezieher „ausreichend gegen Katastrophen, Krisen oder ausgerufene Notstände gerüstet“ (Az.: S 11 AS 808/17) und die Bevorratung sei durch den Regelsatz möglich.

Bislang ist zwar ein Großteil, jedoch längst nicht alle Mobiltelefone in der Lage, die via Cell-Broadcast ausgesendeten Warnmeldungen zu empfangen. Schätzungsweise ein Drittel der kostengünstigeren Android-Geräte seien für Cell-Broadcast technisch nicht geeignet (https://www.rnd.de/digital/was-ist-cell-broadcast-wie-das-warnsystem-auf-dem-handy-funktioniert-NQXWFHDFZFBDRJGRH5S3AD4WXU.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Was hat die Bundesregierung seit 2009 zur Umsetzung von Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention (auch im Zusammenwirken mit den Ländern) getan, welche Ergebnisse wurden dabei erreicht, und was ist diesbezüglich in den Jahren 2024 und 2025 geplant (bitte die einzelnen Maßnahmen, den Zeitraum der Maßnahmen und die jeweils zuständige Bundesbehörde nennen)?

2

Wie ist der Stand der Überarbeitung der Notfall-Apps NINA und KAT-WARN, um Barrierefreiheit in vollem Umfang zu gewährleisten?

3

Zu welchem Zeitpunkt wird der Internetauftritt des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gänzlich barrierefrei sein?

4

Welche Pläne zur Erweiterung des Sprachangebotes der Notfall- und Vorsorgeinformationen gibt es aktuell?

5

Welche weiteren Sprachangebote sind in der Erstellung, und wann sind diese verfügbar?

6

Welche Vorsorge ist nach Ansicht der Bundesregierung mindestens zu treffen?

7

Wie hoch ist das Budget im Regelsatz des Bürgergeldes für Vorsorgemaßnahmen?

8

Wie viel Geld ist nach Ansicht der Bundesregierung aus den Sozialleistungen für Geflüchtete für Vorsorgemaßnahmen aufzuwenden?

9

Besteht für Bürgergeld- oder Sozialleistungsbeziehende grundsätzlich die Möglichkeit, beim Kauf eines für Cell-Broadcast geeigneten Mobilfunkgerätes Unterstützung zu erhalten?

Berlin, den 27. November 2023

Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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