Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Jan Korte,
Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/9630 –
Selbstdarstellung der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung soll und muss über ihre Aktivitäten berichten und
aufklären:
Unter anderem vor dem Hintergrund, dass häufig auch inhaltliche
Bewertungen des eigenen politischen Handelns vorgenommen werden, stellen sich
verschiedene Fragen bezüglich der Aktivitäten der Bundesregierung in der
öffentlichen Kommunikation. Auch der Kostenaufwand sollte im Verhältnis zur
Realität begründbar sein. Recherchen des „Spiegel“ haben jüngst ergeben, dass
z. B. für einen Podcast des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS) 223 000 Euro für elf Folgen ausgegeben wurden, der letzte davon
mit unter 1 500 Hörerinnen und Hörern zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
des Artikels (
https://www.spiegel.de/wirtschaft/rohrpost-auf-die-ohren-a-6ef2
820a-f72c-47cf-90aa-fdf65a8eb9af). Das wirft nach Ansicht der Fragesteller
Fragen ob der Verhältnismäßigkeit der Ausgaben auf und veranlasst die
Fragesteller zu genaueren Nachfragen bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit der
Bundesregierung.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Es wird darauf hingewiesen, dass mit Blick auf die Zulässigkeit der
vorliegenden Kleinen Anfrage aus Sicht der Bundesregierung grundsätzliche rechtliche
Bedenken bestehen. Diese beziehen sich insbesondere darauf, dass die
vorliegende Kleine Anfrage sich nicht, wie in § 104 Absatz 1 Satz 1 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) gefordert, auf „bestimmt
bezeichnete Bereiche“ beschränkt. Sie umfasst vielmehr eine Vielzahl von
Bereichen, die untereinander keinen inhaltlichen Zusammenhang aufweisen, sondern
jeweils gesonderte Kleine Anfragen darstellen müssten.
Aufgrund der zwischenzeitlichen Auflösung der fragestellenden Fraktion
konnte für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zudem kein
Benehmen über eine mögliche Fristverlängerung gemäß § 104 Absatz 2 GO-BT
hergestellt werden, sondern die Beantwortung musste innerhalb der regulären
Bearbeitungszeit von 14 Tagen erfolgen. Angesichts dieses sehr begrenzten Zeit-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9951
20. Wahlperiode 02.01.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
vom 19. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rahmens, des wegen der Vielzahl der von der Kleinen Anfrage umfassten
Bereiche außergewöhnlich hohen Koordinierungsaufwands innerhalb des
Ressortkreises sowie der teils weit zurückliegenden Fragezeiträume konnte eine
Beantwortung nur im Rahmen des Zumutbaren erfolgen. Umfassende
Ressortabfragen durch die Bundesregierung unter Einbeziehung der jeweiligen
Geschäftsbereichsbehörden, die umfangreiche Recherchen (über vorhandene
Daten hinaus) erfordern, waren in der Kürze der Frist nicht leistbar. Soweit für die
Beantwortung einzelner Fragen der vorliegenden Kleinen Anfrage eine
ressortübergreifende Abfrage über den Zeitraum der letzten zehn Jahre erforderlich
gewesen wäre, konnte diese wegen der Unzumutbarkeit einer solchen Abfrage
angesichts des zur Verfügung stehendenden begrenzten
Beantwortungszeitraums nicht erfolgen. Der Antwortumfang ist daher auf die in dieser Frist
ermittelbaren Informationen beschränkt und erhebt ausdrücklich keinen
Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Bundesregierung hat sich zu einer Vielzahl der in den Fragen
aufgeworfenen Sachverhalte bereits im Rahmen vergangener parlamentarischer Anfragen
umfangreich geäußert. Auf entsprechende Fundstellen wird im Rahmen der
Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage jeweils hingewiesen.
Eine Vielzahl von Fragen der vorliegenden Kleinen Anfrage enthält keine
Angaben zum Abfragezeitraum. In Sinne der Einheitlichkeit bezieht die
Bundesregierung die Fragen ohne ausdrücklichen Abfragezeitraum auf die aktuelle
Legislaturperiode, die am 26. Oktober 2021 mit der konstituierenden Sitzung
des 20. Deutschen Bundestages begonnen hat.
1. Welche Gesetze, Maßnahmen oder Verordnungen hat die
Bundesregierung (Kanzleramt, Bundesministerien, nachgeordnete Behörden,
Bundesminister und Beauftragte) seit 6. Dezember 2021 zu welchen Kosten
bewerben lassen (bitte nach Gesetz, beteiligten Bundesministerien
inklusive nachgeordneten Behörden und Bundeskanzleramt, beteiligten
Agenturen und Summe der Werbekosten (Schaltkosten, Druckkosten, Layout-
und Konzeptkosten) aufschlüsseln)?
Ihrem verfassungsrechtlichen Informationsauftrag nachkommend informiert die
Bundesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit die Bürgerinnen und
Bürger über ihre Politik. Dies umfasst grundsätzlich auch die Information über
die von ihr geplanten und erlassenen Gesetze, Maßnahmen und Verordnungen.
In diesem Sinne wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/8107 sowie den auf der Website
www.bundesregierung.de
(
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/oeffentli
chkeitsarbeit) veröffentlichten Bericht über Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung verwiesen, der eine Übersicht über die im Zeitraum
vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2023 durchgeführten Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung enthält. Die im Bericht nicht aufgeführten
Kosten und Agenturen für das Jahr 2022 sind der Anlage 1 zu entnehmen.* Für
das erste Halbjahr 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/8107 verwiesen.
Für die zweite Jahreshälfte 2023 konnte aufgrund der Kürze der zur Verfügung
stehenden Bearbeitungszeit keine Abfrage im Ressortkreis erfolgen. Hierzu
wird auf den halbjährlich erscheinenden Bericht über Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung verwiesen, der für den fraglichen Zeitraum
voraussichtlich im Frühjahr 2024 erscheinen und an der oben angegebenen
Stelle abrufbar sein wird.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9951 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Eine umfassende Abfrage der nachgeordneten Bereiche war aufgrund der
Kürze der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit ebenfalls nicht möglich.
Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Warum ist es der Bundesregierung auf schriftliche Nachfrage der
Abgeordneten Heidi Reichinnek (Schriftliche Frage 18 auf
Bundestagsdrucksache 20/3621) unter mehrfacher Verletzung von Antwortfristen mehrere
Wochen nicht möglich gewesen, die am 4. September 2022 von
Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesminister Dr. Robert Habeck und
Bundesminister Christian Lindner verkündeten 65 Mrd. Euro Kostenaufwand
aus dem sogenannten Entlastungspaket II vollständig aufzuschlüsseln?
a) Wieso wurde das Entlastungspaket II in einer nicht gesicherten Höhe
vorgestellt, wie sich aus einer Abfrage der hausinternen
Kommunikation zur Beantwortung der schriftlichen Frage durch eine Anfrage im
Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) (2022/1178016)
zeigt, da einzelne Punkte (z. B. Darstellung des
Heizkostenzuschusses spätestens zum 19. September 2022, also zwei Wochen nach der
Pressekonferenz) weiterhin strittig („bis zur Ebene Chef BK“)
waren?
b) Ist es nach Ansicht der Bundesregierung gängige Praxis, dass bei der
Beantwortung Schriftlicher Fragen von Oppositionsabgeordneten
Antworten bewusst so lückenhaft formuliert werden, dass sie
möglichst keine kritische Nachfragen erzeugen können („[…] sehen wir
zwar die Gefahr, dass [der Satz] Nachfragen nach der weiteren
Aufteilung provozieren könnte“), wie es bei der Beantwortung der oben
genannten Antwort der Fall war, wie interne Dokumente aus dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Beantwortungsprozess
(IFG 2022/1178016), zeigen?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt stets das Ziel, schriftliche Fragen der Opposition
präzise und vollumfänglich zu beantworten. Hierzu sind Abstimmungen
innerhalb der Bundesregierung erforderlich, die eine gewisse Zeit in Anspruch
nehmen. Auch achtet die Bundesregierung stets darauf, die Frage im Sinne der
Fragestellerin bzw. des Fragestellers zu beantworten.
Da die hier in Rede stehende schriftliche Nachfrage der Abgeordneten
Reichinnek (SF 09/059) sich auf das dritte Entlastungspaket bezog, geht die
Bundesregierung davon aus, dass sich auch die Fragen 2 und 2a dieser Kleinen
Anfrage auf das dritte und nicht wie angegeben auf das zweite Entlastungspaket
beziehen.
Im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022, auf das
auch die Abgeordnete Reichinnek in der schriftlichen Nachfrage (SF 09/059)
verweist, ist ausgeführt: „Die neuen Maßnahmen werden ein Gesamtvolumen
von über 65 Mrd. Euro umfassen.“ Es wurde also bewusst keine exakte Zahl
genannt, da die detaillierte Ausgestaltung einzelner Maßnahmen noch nicht
vollständig abgestimmt war. Ziel der Ankündigung des Entlastungspaketes war
es, der Unsicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft aufgrund
der stark steigenden Belastung durch die hohen Energiepreise zu begegnen.
c) Wurde auf der Pressekonferenz ein Handout verteilt, und wenn ja, mit
welchem Inhalt?
Mangels Konkretisierung in der Fragestellung ist nicht zweifelsfrei ermittelbar,
auf welche Pressekonferenz die Fragestellerinnen und Fragesteller sich
beziehen. Soweit die „Pressekonferenz von Bundeskanzler Scholz, Omid Nouripour,
Saskia Esken und BM Lindner zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses“
vom 4. September 2022 in Berlin gemeint ist, sind die damaligen Äußerungen
des Bundeskanzlers protokolliert und über diesen Link abrufbar:
https://www.b
undeskanzler.de/bk-de/suche/pressekonferenz-von-bundeskanzler-scholz-
omidnouripour-saskia-esken-und-bm-lindner-zu-den-ergebnissen-des-koalitionsauss
chusses-am-4-september-2022-in-berlin-2082502.
3. Weshalb hält die Bundesregierung an der Aussage fest, es würden durch
die Kindergrundsicherung „bis zu 5,6 Millionen“ Kinder aus offener und
verdeckter Armut geholt (Bundesministerin Lisa Paus, Haushaltsrede am
5. September 2023; „Wir holen also viele, viele Kinder – wir rechnen mit
bis zu 5,6 Millionen – aus offener und verdeckter Armut“ sowie Website
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ), „Mit der Kindergrundsicherung werden wir bis zu 5,6
Millionen armutsbedrohte Kinder erreichen“,
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/the
men/familie/familienleistungen/die-neue-kindergrundsicherung-eine-leist
ung-fuer-alle-kinder-228230), wenn gängige Schätzungen allerdings von
einer weitaus geringeren Gesamtzahl an Kindern in Armut ausgehen
(vgl.
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldunge
n/2023/januar/neue-zahlen-zur-kinder-und-jugendarmut-jetzt-braucht-
esdie-kindergrundsicherung)?
a) Wieso begründet die Bundesregierung in der Antwort auf
Schriftliche Fragen der Abgeordneten Heidi Reichinnek diese Diskrepanz
damit, dass die 5,6 Millionen die Gesamtzahl möglicher zu
erreichender Kinder zwischen 2025 bis 2028 bei einer
Inanspruchnahmequote von 100 Prozent inkludieren würden, wenn selbst im
Referentenentwurf eine Quote von 80 Prozent angestrebt wird (Schriftliche
Frage 93 der Abgeordneten Heidi Reichinnek auf
Bundestagsdrucksache 20/8347)?
b) Wieso setzt die Bundesregierung öffentlich entgegen der Faktenlage
das Erreichen von Kindern in der Kindergrundsicherung mit
Beseitigung von Armut gleich?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Die Formulierung „bis zu 5,6 Mio. Kinder“ setzt eine Obergrenze. Die
Obergrenze beträgt nicht 80 Prozent aller anspruchsberechtigten Kinder, sondern
100 Prozent aller anspruchsberechtigten Kinder, da all diese Kinder den
Kinderzusatzbetrag in Anspruch nehmen können. Es ist die freie Entscheidung von
Familien, den Kinderzusatzbetrag in Anspruch zu nehmen. Daher kann nicht
von einer vollen Inanspruchnahme ausgegangen werden. Der Bezug des
Kinderzusatzbetrags und der damit verbundenen Bildungs- und Teilhabeleistungen
sowie der kostenlose Zugang zu Kindertagesbetreuung verbessern die
finanzielle Situation der betroffenen Familien und reduzieren Kinderarmut oder
lindern deren Folgen. Dies trägt auch mittel- und langfristig zur Vermeidung von
Armut bei.
4. Wieso veröffentlicht die Bundesregierung Zahlen, die sie auf
Aufforderung und nach mehrmaliger Nachfrage nicht begründen kann (vgl.
Fragen 2 und 3)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 2a, 2b, 3, 3a und 3b verwiesen.
5. Inwieweit fließen Ergebnisse von Meinungsumfragen in die Arbeit des
Social-Media-Teams des Bundespresseamtes ein?
Die Bundesregierung hat den verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag, die
Bürgerinnen und Bürger über die Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der
Bundesregierung zu informieren. Dazu trägt auch die Kommunikation über Soziale Medien
bei. Im Mittelpunkt der Kommunikation stehen dabei die Entscheidungen und
Maßnahmen der Bundesregierung und nicht die Ergebnisse von
Meinungsumfragen.
6. Welche Umfragen gaben Bundeskanzleramt, Bundesministerien oder
nachgeordnete Behörden seit Beginn der Legislatur wann, bei welchen
Instituten, zu welchen Themen und zu welchen Kosten in Auftrag (bitte
nach Auftraggeberin aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
20/5660 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
7. Mit welchen Agenturen haben oder hatten die einzelnen
Bundesministerien seit 6. Dezember 2021 in welchem Umfang Rahmen- oder
Beraterverträge (bitte nach Bundesministerium, Agentur, Art des Vertrages,
Volumen des Vertrages, Begründung für Beauftragung auflisten)?
8. Warum können die ausgelagerten Aufträge nicht inhouse erledigt werden
(bitte je Fall begründen)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird bezüglich der Angaben zu Beraterverträgen auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache 20/7556 sowie
die letzten Berichte an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
über die Ausgaben für externe Beratungsleistungen (sogenannter
Beraterbericht) verwiesen. Der Beraterbericht existiert seit 2007 und wurde seither
kontinuierlich – auch unter Berücksichtigung von Beschlüssen des
Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages und Vorschlägen des
Bundesrechnungshofs – fortentwickelt. Darüber hinaus wird auf die Antworten der
Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/2254 sowie auf
Bundestagsdrucksache 20/8107 verwiesen. Weitergehende Angaben können
aufgrund des Umfangs der Abfrage im zur Verfügung stehenden
Beantwortungszeitraum nicht gemacht werden; es wird insoweit auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
9. Welche Bundesministerien, nachgeordnete Behörden des Bundes oder
bundeseigene Unternehmen haben über die bekannten Fälle des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesministeriums des
Innern und für Heimat (BMI) hinaus seit 6. Dezember 2021 mit der
Agentur BrinkertLück zusammengearbeitet (bitte Auftrag,
Leistungsumfang, Art der Ausschreibung und Auftragszeitraum einzeln aufführen)?
Sofern eine Zusammenarbeit von Bundesministerien im Sinne der
Fragestellung im Zeitraum vom 6. Dezember 2021 bis zum 30. November 2023 erfolgte,
können die Angaben der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Bundesministerium Auftrag/Projekt Leistungsumfang Leistungszeitraum
BMUV Umsetzung und Begleitung des Projektes
„Circular EURO 2024“
1 417 891,69 Euro 25.10.2022 bis
30.06.2025
10. Werden aus Bundesmitteln Honorare oder Gehälter für Stylisten,
Friseure oder Personen vergleichbarer Berufsgruppen bezahlt (wenn ja, bitte
nach
a) Bundesministerium,
b) Gehaltsgruppe bzw. Höhe des Honorars,
c) Funktion und
d) Wochenarbeitszeit
aufschlüsseln)?
Es wird, auch im Hinblick auf den fehlenden Bezugszeitraum, auf die
Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 20/5286 und 20/7729
verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
11. Wie viele Fotografen sind je Bundesministerium zu welcher
Gehaltsgruppe und Wochenarbeitszeit angestellt (bitte kennzeichnen, falls
Fotografien des Bundesministers oder der Bundesministerin der
Haupttätigkeitsbereich ist)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/7729 verwiesen. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Welche Kosten für freiberufliche oder anderweitig freie
Kommunikationsberater, Grafikdesigner, Texter, Fotografen und Videoproduzenten
etc. sind seit 6. Dezember 2021 angefallen (bitte nach Funktion,
Bundesministerium, Honoraren, Arbeitsumfang aufschlüsseln)?
Die erfragten Angaben zu Kommunikationsberaterinnen und
Kommunikationsberatern, Grafikdesignerinnen und Grafikdesignern, Texterinnen und Textern
sowie Videoproduzentinnen und Videoproduzenten können der nachfolgenden
Aufstellung für den Zeitraum vom 6. Dezember 2021 bis 30. November 2023
entnommen werden. Es werden ausschließlich endabgerechnete Kosten für die
Leistungen ohne Umsatzsteuer von einzeln beauftragten Freiberuflerinnen und
Freiberuflern angegeben. Die Höhe der jeweiligen Vergütung unterliegt dem
durch Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) geschützten Betriebs- und
Geschäftsgeheimnis des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin.
Bezüglich der Leistungen von Fotografinnen und Fotografen wird auf die
Antworten der Bundesregierung zu Frage 2 auf den Bundestagsdrucksachen
20/5286 und 20/9077, zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/7729 und zu
den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 20/8272 verwiesen.
Ressort Funktion/Tätigkeit Kosten vom 06.12.2021 bis
30.11.2023
BMF Grafikerin
Grafiker
7 873,82 €
7 318,00 €
BMI freischaffende Illustratorin
Videoproduzent
1 875,00 €
1 511,76 €
AA Videoproduzent/-in
Kommunikationsberater/-in
Grafikdesigner/-in
Design/Konzeption
Social-Media-Analyse
75 081,12 €
86 453,65 €
38 414,83 €
2 734,69 €
1 765,00 €
BMJ Kommunikationsberater
Videoproduzenten
Grafiker
2 830,00 €
850,00 €
5 595,00 €
BMFSFJ UBKSM: Freiberufl.
Kameramann/Videoproduzent 6 000,00 €
BMBF Grafikdesignerinnen und
Grafikdesigner
Texterinnen und Texter
Videoproduzentinnen und
Videoproduzenten
6 331,67 €
29 750,00 €
40 792,00 €
BMZ Grafikdesignerin 450,00 €
Grafikerin 1 700,00 €
Grafikerin 3 550,00 €
BMWSB Lektorin 61,20 €
13. Wie viele Vollzeitstellenäquivalente gibt es derzeit im Bundespresseamt?
Es gibt mit Stichtag vom 11. Dezember 2023 und ohne Berücksichtigung
abwesender Personen insgesamt 495,97 Vollzeitstellenäquivalente im Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung.
14. Wie hat sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über die Entwicklung der
Vollzeitstellenäquivalente des Presse- und Informationsamts der
Bundesregierung seit dem Jahr 2013.
Jahr (jeweils zum 31.12.) Vollzeitstellenäquivalente
(ohne abwesende Beschäftigte)
2013 460,20
2014 449,10
2015 442,20
2016 446,80
2017 470,00
2018 490,90
2019 472,20
2020 478,60
2021 493,90
2022 493,58
15. Wie viele Vollzeitstellenäquivalente im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
sind in den einzelnen Bundesministerien angesiedelt?
Regelmäßig werden Aufgaben der „Öffentlichkeitsarbeit“ auch von
Beschäftigten aus anderen Fachbereichen im Rahmen ihrer eigenen fachlichen Aufgaben
wahrgenommen. Eine exakte Angabe der darauf fallenden Vollzeitäquivalente
kann aus diesen Gründen nicht erfolgen. Die Angabe der Anzahl der
Vollzeitstellenäquivalente konkreter einzelner Arbeitseinheiten der Bundesministerien
ist, auch mangels entsprechender Konkretisierung, von der Fragestellung nicht
erfasst.
16. Welche Werbeartikel hat die Bundesregierung in der laufenden
Legislaturperiode anfertigen lassen (bitte nach
a) Menge,
b) Bundesministerium,
c) Beschreibung,
d) Druck-, Erstellungs- und Verschickungskosten sowie
e) Stückzahl
aufschlüsseln)?
Während der Coronapandemie fanden so gut wie keine Veranstaltungen in
Präsenz seitens der Bundesregierung statt. Daher gab es im Jahr 2022 keine
nennenswerten Werbemittel-Bestellungen. Belastbare Zahlen im Sinne der
Fragestellung für das Jahr 2023 liegen noch nicht vor.
17. Wie hat sich dieser Kostenpunkt in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
18. Auf welchen Messen hatten die einzelnen Ministerien seit 6. Dezember
2021 Ausstellungsflächen gebucht (bitte nach Bundesministerium, Ort,
Veranstaltung, Kostenpunkt aufschlüsseln)?
Die erfragten Angaben können für den Zeitraum vom 6. Dezember 2021 bis
30. November 2023 der Anlage 2 entnommen werden.* Nicht enthalten sind
Recruiting- und Karrieremessen sowie Messen, die im Ausland stattgefunden
haben. Soweit Recruiting- und Karrieremessen dennoch aufgelistet sind, ist das
jeweilige Ministerium dort nicht vorrangig als potenzieller Arbeitgeber
aufgetreten, sondern hat beispielsweise über arbeitsmarktpolitische oder
arbeitsrechtliche Themen informiert.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9951 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
19. Wie viele TV- oder Radiospots wurden seit 6. Dezember 2021 durch
welches Bundesministerium, mit welchem Zweck und zu welchem
Auftragsvolumen in Auftrag gegeben (bitte aufschlüsseln)?
22. Wie viele Anzeigen Print und Online wurden seit 6. Dezember 2021 bei
Verlagshäusern durch welches Bundesministerium, mit welchem Zweck
und zu welchem Auftragsvolumen in Auftrag gegeben (bitte
aufschlüsseln)?
Die Fragen 19 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Beantwortung der Fragen wird auf die Übersicht der
Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung verwiesen, die halbjährlich aktualisiert wird und
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der einzelnen Bundesministerien
auflistet. Die jeweiligen Übersichten der abgefragten Zeiträume sind unter
https://ww
w.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/oeffentlichkeitsar
beit abrufbar. Aufgrund des zur Verfügung stehenden Zeitraums zur
Beantwortung der Kleinen Anfrage sind die Angaben für das zweite Halbjahr 2023 noch
nicht erfasst. Diese werden voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres
2024 unter dem oben aufgeführten Link einsehbar sein.
Für das Jahr 2022 verweist die Bundesregierung zusätzlich auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/6676. Für das erste
Halbjahr des laufenden Jahres 2023 wird ferner auf die Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/8107 sowie auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
20. Durch wen erfolgte im Einzelfall die Gestaltung und Konzeptionierung
und zu welchem Kostenpunkt?
23. Durch wen erfolgte im Einzelfall die Gestaltung und Konzeptionierung,
und zu welchem Kostenpunkt?
Die Fragen 20 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich nutzt die Bundesregierung die Expertise ihrer
Rahmenvertragsagenturen bei der Gestaltung und Konzeption von Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen ihrer Kampagnen. Es wird auf die Antworten der
Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/4141, zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 20/9662 sowie auf Bundestagsdrucksache 20/8107
verwiesen. Ferner wird auf die Antwort zu Frage 1 und die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
21. Durch wen erfolgt auf welcher Grundlage im Einzelfall die Auswahl der
Medien nach welchen Kriterien?
24. Durch wen erfolgt auf welcher Grundlage im Einzelfall die Auswahl der
Medien, und nach welchen Kriterien?
Die Fragen 21 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung nutzt verschiedene Medien, um ihren
verfassungsmäßigen Informationsauftrag zu erfüllen. Die Auswahl der Medien ergibt sich aus
dem jeweiligen Ziel der konkreten Informationsmaßnahme bzw. der zu
erreichenden Zielgruppe, dem zur Verfügung stehenden Budget sowie aus
haushaltsrechtlichen Vorgaben.
25. Welche Podcasts sind seit 6. Dezember 2021 von Bundesministerien oder
nachgeordneten Behörden in Auftrag gegeben worden (bitte tabellarisch
nach
a) zuständigem Bundesministerium,
b) Name des Podcasts,
c) Anzahl der Folgen,
d) Gesamtkosten, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Folgen,
e) Aufrufzahlen nach Folgen,
f) für Folgen beauftragte Agenturen oder externe Dienstleister
aufschlüsseln)?
26. Durch wen erfolgte die Auswahl der Agenturen oder Dienstleister, und
nach welchen Kriterien?
Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet.
Die erfragten Angaben für Bundesministerien für den Zeitraum vom 6.
Dezember 2021 bis 30. November 2023 können der nachfolgenden Auflistung
entnommen werden. Die Auswahl der Agenturen oder Dienstleister erfolgt auf
Grundlage jeweils einschlägiger Vergabeverfahren. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Auswärtiges Amt
Name des Podcasts Anzahl der
Folgen
Gesamtkosten Aufrufzahlen nach
Folgen
Beauftragte Agenturen
oder externe Dienstleister
Krisen von
morgen (AA)
5 20 149,56 € - Folge 1: 935
- Folge 2: 479
- Folge 3: 456
- Folge 4: 526
- Folge 5: 697
(Stand: 12/2023)
Insgesamt: 3 273
GPPi
Podcast vom
Posten (AA)
9 47 530 € Insgesamt rund 100 200
(Stand: 14.12.23)
Syzygy,
Rahmenvertragspartner des BPA
Bundesministerium für Verteidigung
Name des Podcasts Anzahl der
Folgen
Gesamtkosten Aufrufzahlen nach
Folgen
Beauftragte
Agenturen oder externe
Dienstleister
Funkkreis 12/21 Die Erstellung des
Podcasts „Funkkreis“ ist
einer der Aufträge der
Redaktion der
Bundeswehr und erfolgt
ausschließlich mit eigenen
Ressourcen.
18 929 Keine
01/22 124 840
02/22 54 185
03/22 160 309
04/22 92 860
05/22 83 254
06/22 64 975
07/22 70 328
08/22 61 753
09/22 129 873
10/22 61 798
11/22 84 051
12/22 47 950
01/23 126 293
02/23 68 056
03/23 54 074
04/23 19 696
05/23 38 314
06/23 48 811
07/23 49 792
08/23 35 039
10/23 22 914
11/23 39 106
12/23 Entfällt, da
Erfassungszeitraum noch
nicht beendet.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Name des
Podcasts
Anzahl der
Folgen
Gesamtkosten
Aufrufzahlen nach Folgen Beauftragte
Agenturen oder externe
Dienstleister
Podcast „Spitz
die Löffel!“
12 130 337,50 € Folge 1: 5 242 Downloads und Streams;
Folge 2: 4 256 Downloads und Streams;
Folge 3: 4 870 Downloads und Streams;
Folge: 4 175 Downloads und Streams;
Folge 5: 3 445 Downloads und Streams;
Folge 6: 4 279 Downloads und Streams;
Folge 7: 4 487 Downloads und Streams;
Folge 8: 6 737 Downloads und Streams;
Folge 9: 4 829 Downloads und Streams:
Folge 10: 4 436 Downloads und Streams;
Folge 11: 5 519 Downloads und Streams;
Folge 12: 4 988 Downloads und Streams
neues handeln AG
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Name des
Podcasts
Anzahl der
Folgen
Gesamtkosten Aufrufzahlen nach Folgen Beauftragte
Agenturen oder externe
Dienstleister
UBSKM
„einbiszwei“
70 608 000 € Insgesamt auf 6 Plattformen,
nur bei Spotify gewünschte
Auswertung möglich. Dort ca.
3 000 Hörer/-innen im Schnitt
pro Folge.
Insgesamt ca. 13 000
Abonnent/-innen.
Ressourcenmangel/
Der Apparat
BMFSFJ
„Kinderwunschzeit
– Der Podcast des
Bundesfamilienministeriums“
34
(insg. 36; 2
Folgen noch
auszuspielen)
216.643,98 € 186 496
Mittelwert 2 743 Aufrufe/
Streams/Downloads pro Folge
MentalStark GmbH;
init AG;
ressourcenmangel
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Name des
Podcasts
Anzahl der
Folgen
Gesamtkosten Aufrufzahlen nach Folgen Beauftragte Agenturen
oder externe Dienstleister
WAS IST WAS /
Der Podcast
1 3 570,00 € Dezidiertes Tracking des
Podcasts nicht möglich.
TESSLOFF VERLAG
Sichere die
digitale Zukunft
3 9 496,20 € Dezidiertes Tracking des
Podcasts nicht möglich.
Kompaktmedien
Tatort Krebs 6 63 869,68 € 1 758 Downloads.
Dezidiertes Tracking nicht
möglich.
Podever c/o Schlenker pr
GmbH & Co. KG;
PRPetuum
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Name des
Podcasts
Anzahl der
Folgen
Gesamtkosten Aufrufzahlen
nach Folgen
Beauftragte Agenturen
oder externe Dienstleister
Entwicklungssache 14 97 057,37 € 185 264
(Stand: 14.12.2023, 12.00
Uhr)
SYZYGY Deutschland
GmbH (Produktion),
Conny Czymoch (Moderation)
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Name des
Podcasts
Anzahl der
Folgen
Gesamtkosten Aufrufzahlen nach
Folgen
Beauftragte
Agenturen oder externe
Dienstleister
stadt:radar – Der
Podcast der Nationalen
Stadtentwicklungspolitik
13 Ca.
37 000,00 Euro
Ab 01.01.2022 bis
30.09.2023 ca. 8 500
Hörer
EINSATEAM
Eidner & Merker
GbR
27. Finden in den einzelnen Bundesministerien oder Behörden Evaluationen
der Podcasts statt, um die Budgetierung in den Folgejahren entsprechend
anzupassen?
Ja.
28. Wie haben sich die Gesamtausgaben für Podcasts in den letzten zehn
Jahren entwickelt?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
29. Gibt es für das Bundeskanzleramt, die einzelnen Bundesministerien oder
nachgeordneten Bundesbehörden, Mitglieder der Bundesregierung oder
Beauftragten von Externen erstellte Social-Media-Strategien (wenn ja,
bitte nach
a) Bundesministerium,
b) zuarbeitender Agentur
c) Gesamtkosten
aufschlüsseln)?
Für die aktuelle Legislaturperiode können die erfragten Angaben für das
Bundeskanzleramt und die Bundesministerien der folgenden Aufstellung
entnommen werden. Es werden nur endabgerechnete Kosten ohne Umsatzsteuer
angegeben. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Ressort Bezeichnung der Maßnahme Dienstleister Kosten
BKAmt
OstB
Social Media Konzept
Amtsaccount OB
Zum goldenen
Hirschen Holding GmbH
21 200 €
BKM Entwurf neues CD und Strategie Zum Goldenen
Hirschen
20 080 €
30. Welche Zielgruppenanalysen gibt es in den einzelnen Bundesministerien
oder Behörden oder Personen (bitte darstellen)?
Die Beantwortung kann aufgrund fehlender Konkretisierung der Fragestellung
unter anderem im Hinblick darauf, welche Maßnahmen in Bezug auf welche
Zielgruppen erfasst sein sollen, nicht erfolgen.
31. Hat die Bundesregierung Informationsveranstaltungen für Blogger oder
Influencer veranstaltet, ähnlich Pressekonferenzen (vgl.
https://www.axi
os.com/2023/04/09/bidens-digital-strategy-an-army-of-influencers)?
Nein. Bloggern und Influencern stehen die üblichen Wege der
Informationsbeschaffung in Pressekonferenzen, Statements, Videobotschaften und durch
sonstige, allgemein verfügbare Verlautbarungen zur Verfügung.
32. Arbeitet die Bundesregierung mit Bloggern und Influencern zusammen,
und wenn ja, mit welchen (bitte auflisten und entsprechende Honorare
angeben)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 7 auf
Bundestagsdrucksache 20/6676 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
33. Welche Kosten sind in der laufenden Legislaturperiode für Blogartikel
und Social-Media-Beiträge von Influencern entstanden?
In der laufenden Legislaturperiode sind in der Bundesregierung für Blogartikel
und Social-Media-Beiträge von Influencern Honorarkosten in Höhe von
448 590,70 Euro angefallen.
34. Wie setzt sich die Gesamtzahl der Beschäftigten für die Betreuung der
Auftritte in den sozialen Netzwerken nach Ressort zusammen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 20/7867 verwiesen.
35. Findet in den einzelnen Bundesministerien Koordination zwischen den
Referaten Öffentlichkeit und den Abgeordnetenbüros der Bundesminister
oder Parlamentarischen Staatssekretären zum Zwecke der Abstimmung
statt?
Verwaltungen der Bundesministerien, denen Bundesministerinnen und
Bundesminister oder Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische
Staatssekretäre angehören, die gleichzeitig Mitglieder des Deutschen
Bundestages sind, stimmen sich vor allem zum Zwecke der Terminabsprache mit den
betreffenden Abgeordnetenbüros ab, sofern dies für die Wahrnehmung der
jeweiligen Aufgaben erforderlich ist.
36. Wie viele Werbeanzeigen haben die Bundesregierung, das
Bundeskanzleramt und die Bundesministerien sowie die Bundesminister und
Beauftragten auf den gängigen Social-Media-Plattformen (Meta und
zugehörige [facebook/instagram], twitter/X, TikTok, Spotify) seit 6. Dezember
2021 geschaltet (bitte aufschlüsseln nach Plattform, Bundesministerium
bzw. Behörde, durchschnittlichem CPC (Cost per Click)-Wert je Konto
und Gesamtausgaben seit 6. Dezember 2021 aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf
Bundestagsdrucksache 20/7867 verwiesen.
37. Falls im Bundesministerium oder bei einzelnen Bundesministern
vorhanden, wer finanziert die Abonnements der blauen oder grauen Haken auf
der Social-Media-Plattform X, und aus welchen Haushaltsposten werden
diese Abos bezahlt (bitte aufschlüsseln)?
Die Antwort umfasst nur solche Accounts, die mit Mitteln der jeweiligen
Behörde betrieben werden. Abonnements im Sinne der Fragestellung wurden vom
Bundesministerium der Finanzen und vom Bundesministerium für Digitales
und Verkehr abgeschlossen und werden aus den Mitteln für Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit aus den jeweiligen Haushaltstiteln der Bundesministerien
betrieben.
38. Erwägt die Bundesregierung die Einrichtung von Konten auf der Social-
Media-Plattform Truth Social, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beobachtet fortlaufend die Entwicklung der
Medienlandschaft und der sozialen Plattformen und überprüft ihre Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf mögliche Anpassungen, Einschränkungen oder
Erweiterungen. Dabei berücksichtigt sie unter anderem die geografische
Verbreitung, Zielgruppen, Reichweiten und das kommunikative Umfeld von Medien
und Plattformen. Die Einrichtung von Konten auf der genannten Plattform wird
gegenwärtig nicht erwogen.
39. Welche Kosten entstanden in den einzelnen Jahren seit 2020 für das
Format „jung genug“, und wie setzen diese sich jeweils zusammen?
Die Jugend-Redaktion jung genug wurde im Jahr 2021 im Rahmen der
Prozessbegleitung zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Jugendstrategie der
Bundesregierung ins Leben gerufen und umgesetzt. Seit April 2023 wird die
Jugend-Redaktion jung genug als Projekt im Rahmen einer Zuwendung gefördert.
• 2020: keine Kosten.
• 2021: 137 323,80 Euro (Personalkosten: 67 330 Euro netto, Honorare für
Mediengestaltung und freie Mitarbeit: 40 040 Euro netto, Betriebskosten
und Reisekosten: 20 970 Euro netto).
• 2022: 166 138,90 Euro (Personalkosten: 91 560 Euro netto, Honorare für
Mediengestaltung und freie Mitarbeit: 32 900 Euro netto, Betriebskosten
und Reisekosten: 25 810 Euro netto, Social-Media-Konten und
Produktionstechnik (Kauf und Miete): 2 000 Euro netto, Rechtsberatung – Urheber-
und Medienrecht: 3 000 Euro netto).
• 2023 (Januar – März): 42 147,30 Euro (Personalkosten: 23 370 Euro netto,
Honorare für Mediengestaltung und freie Mitarbeit: 8 225 Euro netto,
Betriebskosten und Reisekosten: 6 545 Euro netto, Social-Media-Konten und
Produktionstechnik (Kauf und Miete): 500 Euro netto, Rechtsberatung –
Urheber und Medienrecht: 750 Euro netto).
• 2023 (April – Dezember): 108 820,55 Euro (Personalausgaben:
84 121,92 Euro, Miete für Räumlichkeiten: 1 800 Euro, Reisekosten:
2 850 Euro, Honorare für Mediengestaltung 14 800 Euro,
Ersatzbeschaffung Ausrüstung: 200 Euro, Software und Lizenzen: 2 500 Euro, Rechtliche
Beratung: 1 800 Euro, Gemeinkostenpauschale: 12 968,63 Euro).
40. Welche Kosten entstehen für das Bespielen des Instagram-Accounts der
Jugendstrategie?
Der Instagram-Account jugend.strategie wird im Rahmen der
Prozessbegleitung zur Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung und
Weiterentwicklung mit einem NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung umgesetzt. Es
entstehen für das Bespielen des Instagram-Accounts keine zusätzlichen Kosten.
41. In welcher Höhe wurde seit 6. Dezember 2021 Geld für
Suchmaschinenoptimierung ausgegeben?
a) Wurden hierfür externe Beraterfirmen beauftragt?
b) Wenn ja, welche, und zu welchem Auftragsvolumen?
Die Fragen 41 bis 41b werden gemeinsam beantwortet.
Die Frage 41 wird so verstanden, dass nach den Kosten für die Beauftragung
von externen Beraterfirmen für Suchmaschinenoptimierung gefragt wird.
Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 9 auf
Bundestagsdrucksache 20/7556 entsprechend verwiesen.
42. In welcher Höhe wurden Gelder für die Höherplatzierung im Ranking
oder für Werbebeiträge in Suchmaschinen ausgegeben (bitte nach
Anbieter, Bundesministerium, Höhe sowie Inhalt bzw. Schlagwörter
aufschlüsseln)?
43. Liegen Daten bezüglich einzelner CPC-Werte vor, und wenn ja, in
welchen Bereichen (Minimum und Maximum) bewegen sich die
geschalteten Anzeigen, und bei welchem Anbieter wurden Werbebeiträge
platziert?
Die Fragen 42 und 43 werden gemeinsam beantwortet.
Die erfragten Angaben für den Zeitraum vom 26. Oktober 2021 bis zum
30. November 2023 können, sofern Gelder im Sinne der Fragestellung in den
jeweiligen Bundesministerien verausgabt wurden, der nachfolgenden
Aufstellung entnommen werden. Sofern nicht anders ausgewiesen, handelt es sich bei
den Kostenangaben um Bruttobeträge. Die Frage nach „Anbieter“ wird als
Frage nach dem Suchmaschinenanbieter verstanden. Es werden nur
endabgerechnete Kosten angegeben. Die Verschlagwortung sowie die maximalen und
minimalen CPC-Werte können angesichts der Kürze der zur Verfügung
stehenden Bearbeitungszeit nicht angegeben werden. Hierzu wird im Übrigen auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Ressort Suchmaschinenanbieter Kosten im Zeitraum von 26.10.2021 bis 30.11.2023
BMWK Google 528 372,85 € (netto)
BMF Google 30 991,76 €
BMAS Google 85 522,62 €
BMEL Google 32 120,27 €
BMFSFJ
UBSKM
Google
Google
205 157,82 €
27 600 €
BMG Google 176 528,88 €
BMUV Google 21 000 € (netto)
BMBF Google 697 883,12 €
Da eine tagesgenaue Abrechnung nicht möglich ist, können
Maßnahmen, die über den genannten Zeitraum liefen, nicht korrekt erfasst
werden und werden daher in den Angaben nicht berücksichtigt.
BMZ Google 49 000,00 €
Da eine tagesgenaue Abrechnung nicht möglich ist, können
Maßnahmen, die über den genannten Zeitraum liefen, nicht korrekt erfasst
werden und werden daher in den Angaben nicht berücksichtigt.
44. Welche Zielgruppenstrategien hat die Bundeswehr für die
Nachwuchsgewinnung in den sozialen Medien (bitte darstellen)?
45. Welche Verbindung besteht zu Personen in der Alterskohorte unter
18 Jahren in den Zielgruppenanalysen und Kommunikationsstrategien
der Youtube-Kanäle mit Bundeswehrbezug?
Die Fragen 44 und 45 werden gemeinsam beantwortet.
Die Nachwuchswerbung der Bundeswehr adressiert regelmäßig im
Schwerpunkt die Zielgruppe der 17- bis 35-Jährigen.
46. Haben die Bundesregierung, das Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) oder die Bundeswehr einen Bezug zu TikTok-Kanälen wie
„@soldatenwissen”, „@soldataufzeit”, „@fitinkz” oder vergleichbaren
Accounts, die über die Arbeit der Bundeswehr aufklären, und wenn ja,
welchen?
Das BMVg oder die Bundeswehr haben keinen Bezug zu den in Rede
stehenden Accounts.
47. Welche Arten der spezifischen Rekrutierung Minderjähriger betreiben
das BMVg und nachgeordnete Geschäftsbereiche nebst des Einsatzes
von Jugendoffizieren?
Es findet keine spezifische Rekrutierung Minderjähriger statt. Zudem wird
darauf verwiesen, dass Jugendoffizierinnen und Jugendoffiziere der Bundeswehr
im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr explizit zur Vermittlung
sicherheitspolitischer Kenntnisse eingesetzt sind. Die Jugendoffizierinnen und
Jugendoffiziere betreiben keine Nachwuchswerbung. Sie verweisen
Interessierte und Bewerberinnen und Bewerber an die dafür zuständigen Stellen der
Karriereberatung.
48. Welche Rekrutierungskampagnen (out of home sowie Internet,
Zeitschriften, Radio, Podcast, Fernsehen) wurden seit 2021 veranlasst (bitte
nach Art, Dauer, Kosten für Erstellung sowie Ausspielung und Beispiel
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 19, 22 und 36 verwiesen.
49. Welche Kosten entstanden durch den Zapfenstreich für die nach ihrem
Video vorzeitig zurückgetretene Bundesministerin Christine Lambrecht?
Die Kosten für den Zapfenstreich anlässlich der Verabschiedung der
Bundesministerin a. D. Christine Lambrecht betrugen ca. 265 000 Euro.
50. Wie hoch ist das Budget der Bundesregierung für Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit insgesamt?
Die erfragten Angaben können dem Bundeshaushaltsplan mit den jeweiligen
Einzelplänen entnommen werden.
51. Wie hoch waren in der laufenden Legislaturperiode die Ausgaben der
Bundesregierung für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit insgesamt?
Da die laufende Legislaturperiode noch nicht abgeschlossen ist, können keine
belastbaren Zahlen genannt werden. Für die vorgeplanten Ausgaben seit
Beginn der Legislaturperiode wird auf die Antwort zu Frage 50 verwiesen.
52. Wie haben sich die Gesamtkosten für Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Vergleich zu den Vorgängerregierungen
entwickelt (bitte für die Jahre 2013 bis 2023 sowie nach
Bundesministerium aufschlüsseln)?
Die Ist-Zahlen der Bundesregierung für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
können den Bundeshaushaltsplänen mit den jeweiligen Einzelplänen
entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu
Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/5694 und zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 20/9662 verwiesen.
53. Wie hoch ist das Budget der Bundesregierung für Ausgaben im Bereich
Social Media insgesamt?
Social Media wird dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zugeordnet.
Entsprechend wird auf die Antwort zu Frage 50 verwiesen.
54. Wie hoch waren in der laufenden Legislaturperiode die Ausgaben der
Bundesregierung für den Bereich Social Media insgesamt?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 50 bis 53 verwiesen.
55. Wie haben sich die Gesamtkosten für den Bereich Social Media der
Bundesregierung im Vergleich zu den Vorgängerregierungen entwickelt (bitte
für die Jahre 2013 bis 2023 sowie nach Bundesministerium
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 50 bis 54 verwiesen.
56. Wie oft haben Bundeskanzleramt, Bundesministerien sowie
nachgeordnete Behörden, Mitglieder der Bundesregierung oder Beauftragte seit
6. Dezember 2021 Medien oder Medienvertreter gebeten,
Berichterstattung zu korrigieren (bitte auflisten)?
Die Bundesregierung sowie nachgeordnete Bundesbehörden geben in
Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn von der Bundesregierung bzw.
nachgeordneten Bundesbehörden veröffentlichte Informationen oder Angaben
über die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Behörden objektiv unzutreffend
wiedergegeben sind und die Bundesregierung bzw. nachgeordnete
Bundesbehörden einen Hinweis für geeignet und angemessen erachten. Eine
Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine Dokumentation
wurde nicht durchgeführt. Derartige Hinweise erfolgen teils telefonisch. Eine
Zusammenstellung der Hinweise im Sinne der Fragestellung ist daher nicht
möglich.
Zusätzlich wird auf die Antworten der Bundesregierung auf den
Bundestagsdrucksachen 20/8757, 20/8753, 20/8751, 20/8749, 20/8705, 20/4395, 20/4183,
20/4180, 20/4203, 20/4158 verwiesen.
57. In wie vielen Fällen wurden seitens des Bundeskanzleramtes, der
Bundesministerien sowie nachgeordneter Behörden, Mitgliedern der
Bundesregierung oder Beauftragten seit 6. Dezember 2021 Anwälte oder
Kanzleien beauftragt, um über rechtliche Schritte gegen Medien oder
Medienvertreter aufzuklären oder diese Schritte durchzuführen (bitte auflisten)?
58. In wie vielen Fällen wurden von Bundeskanzleramt, Bundesministerien
sowie nachgeordnete Behörden, Mitgliedern der Bundesregierung oder
Beauftragten seit 6. Dezember 2021 Kanzleien oder Anwälte beauftragt,
um die Herausgabe von Informationen nach Anfragen nach dem IFG
oder dem Umweltinformationsgesetz (UIG) zu verhindern (bitte nach
Datum, Sachverhalt und entsprechendem Bundesministerium oder
nachgeordneter Behörde aufschlüsseln)?
Die Fragen 57 und 58 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 111
und die Anlage auf Bundestagsdrucksache 20/6782 sowie auf die Statistik des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat für IFG-Anträge 2022
verwiesen, die unter
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichung
en/themen/moderne-verwaltung/ifg/ifg-statistik-2022.html abrufbar ist. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Anlage 1 zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 20/9630
Seite 1 von 6
BMWK
Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung
Kosten für Schaltung, Druck,
Kreation inkl. MwSt.
(endabgerechnet, keine
Agenturhonorare, Summe)
Agentur
Energiewechsel 33.131.332,66 €
588.793,86 €
Mediaplus
Hirschen Group
GmbH
Fachkräftesicherung: Gemacht für
was Großes
1.030.208,16 €
37.514,75 €
Mediaplus
Hirschen Group
GmbH
Digital Jetzt 5.712,00 € Hirschen Group
GmbH
Corona - Fortschrittsgrafiken 39.716,25 € Hirschen Group
GmbH
BMF
Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung
Kosten für Schaltung, Druck,
Kreation inkl. MwSt.
(endabgerechnet, keine
Agenturhonorare, Summe)
Agentur
Grußanzeige Jüdisches
Neujahrsfest
10.958,55 € Mediaplus Köln
GmbH & Co. KG
Kampagne 3. Entlastungspaket,
I. Flight
713.556,25 € Zum Goldenen
Hirschen Berlin
GmbH; Mediaplus
Berlin GmbH & Co.
KG; SYZYGY
Performance
Marketing GmbH
Anlage 1 zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 20/9630
Seite 2 von 6
BMI
Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung
Kosten für Schaltung, Druck,
Kreation inkl. MwSt.
(endabgerechnet, keine
Agenturhonorare, Summe)
Agentur
10-jähriges Jubiläum der
Internetseite „wir-sind-bund.de“
Betrifft den nachgeordneten Bereich, für den bei der
vorliegenden Beantwortung keine Abfrage erfolgt ist, s.
Vorbemerkung der Bundesregierung.
Germany4Ukraine – Hilfe-Portal
für ukrainische Flüchtlinge
543.015,33€
Serviceplan – House
of Communication
„Ehre wem Ehre gebührt“
(Kampagne Ehrenamt 2022“)
Bei der Kampagne Ehrenamt
2022 können die Kosten nicht
separat beziffert werden.
Mediaplus Gruppe
für innovative Media
GmbH & Co. KG,
infokontor GmbH
AA
Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung
Kosten für Schaltung, Druck,
Kreation inkl. MwSt.
(endabgerechnet, keine
Agenturhonorare, Summe)
Agentur
Bewerbung des Projekts „13
Horizonte“ anlässlich des 30-
jährigen Bestehens diplomatischer
Beziehungen mit 13 Ländern in
Mittel- und Osteuropa,
Südkaukasus und Zentralasien
85.379,55 € Minz GmbH
Anlage 1 zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 20/9630
Seite 3 von 6
BMJ
Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung
Kosten für Schaltung, Druck,
Kreation inkl. MwSt.
(endabgerechnet, keine
Agenturhonorare, Summe)
Agentur
Anzeige Fritz Bauer Bulletin Fritz
Bauer Studienpreis
1.539,60 € Mediaplus,
Hauer+ Dörfler
Anzeige NJW Fritz Bauer
Studienpreis
2.586,08 € Mediaplus,
Hauer+ Dörfler
Anzeige Jüdische Allgemeine
Rosch Haschana
3.545,55 € Mediaplus,
Hauer+ Dörfler
Plakatierung+ Moskitos
Rosenburg Wanderausstellung
Potsdam
4.097,50 € Mediaplus
Plakatierung +
Moskitos/Litfaßsäulen Werbung
Rosenburg Wanderausstellung
Hannover
4.697,68 € Mediaplus
Anzeige Jüdische Allgemeine
Pesach
1.169,18 € Jüdische Allgemeine,
Hauer+ Dörfler
Plakatierung Werbung
Rosenburg Wanderausstellung
Karlsruhe
959,50 € Ticket- und
Konzertservice
Raststatt
Plakatierung Werbung Rosenburg
Wanderausstellung Kiel
3.702,73 € Mediaplus
Kampagne Reform
Betreuungsrecht
2.145.746,03 € Fischer Appelt
Media Plus
BMAS
Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung
Kosten für Schaltung, Druck,
Kreation inkl. MwSt.
(endabgerechnet, keine
Agenturhonorare, Summe)
Agentur
Mindestlohn 629.085,89 € Kompaktmedien
Lieferkette 2.179.191,54 € Kompaktmedien
Anlage 1 zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 20/9630
Seite 4 von 6
BMEL
Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung
Kosten für Schaltung, Druck,
Kreation inkl. MwSt.
(endabgerechnet, keine
Agenturhonorare, Summe)
Agentur
Torffrei gärtnern 342.522,14 € WPR
Communication
GmbH & Co. KG,
Mediaplus Gruppe
für innovative Media
GmbH & Co. KG,
SYZYGY
Performance
Marketing GmbH
Zu gut für die Tonne! 151.844,23 € Bietergemeinschaft
Politikbegleitende
Öffentlichkeitsarbeit
(neues handeln AG,
Cosmonauts & Kings
GmbH, Peperoni
GmbH), Mediaplus
Gruppe für
innovative Media
GmbH & Co. KG,
SYZYGY
Performance
Marketing GmbH
IN FORM – Deutschlands
Initiative für gesunde Ernährung
und mehr Bewegung / Bewerbung
Podcast „Spitz die Löffel!“
3.999,99 € neues handeln AG
Seniorenmagazin "Gutes Essen" 51.343,63 € Mediaplus Gruppe
für innovative Media
GmbH & Co. KG
Magazin "Forschungsfelder" 445.334,92 € Bietergemeinschaft
Politikbegleitende
Öffentlichkeitsarbeit
(neues handeln AG,
Cosmonauts &Kings
GmbH, Peperoni
GmbH), Mediaplus
Gruppe für
innovative Media
GmbH & Co. KG
Bundeswettbewerb Ökologischer
Landbau
19.556,52 € Mediaplus Gruppe
für innovative Media
GmbH & Co. KG
Anlage 1 zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 20/9630
Seite 5 von 6
BMFSFJ
Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung
Kosten für Schaltung, Druck,
Kreation inkl. MwSt.
(endabgerechnet, keine
Agenturhonorare, Summe)
Agentur
„Schieb den Gedanken nicht weg“
- Kampagne gegen sexuellen
Missbrauch an Kindern und
Jugendlichen (von UBSKM &
BMFSFJ)
Gesamt, ohne Agenturleistungen:
4.114.506,62 €
Wigwam
Auftakt Strategie gegen
Einsamkeit
Gesamt, o. AL: 448.025,35 € TLGG/Sherpas
„Ein Anruf, der viel bewirkt“ -
Hilfetelefon Schwangere in Not
Gesamt, o. AL: 297.522,41 € TLGG/Sherpas
„Pflege kann was!“ -
Pflegeausbildung
Gesamt, o. AL: 1.239.327,61 TLGG/Sherpas
BMG
Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung
Kosten für Schaltung, Druck,
Kreation inkl. MwSt.
(endabgerechnet, keine
Agenturhonorare, Summe)
Agentur
Zusammen gegen Corona 108.780.298,89 € Cosmonauts & kings
GmbH und
Mediaplus Köln
GmbH & Co. KG
BMDV
Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung
Kosten für Schaltung, Druck,
Kreation inkl. MwSt.
(endabgerechnet, keine
Agenturhonorare, Summe)
Agentur
Deutschland spricht über 5G 813.788,54 € Scholz &Friends
GmbH Berlin
Damit alles läuft 720.637,45 € Scholz &Friends
GmbH Berlin
Deutschlandtakt 4.479,00 € Scholz &Friends
GmbH Berlin
Runter vom Gas 46.054,37 € Scholz &Friends
GmbH Berlin
Anlage 1 zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 20/9630
Seite 6 von 6
BMZ
Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung
Kosten für Schaltung, Druck,
Kreation inkl. MwSt.
(endabgerechnet, Summe; in den
aufgeführten Kreationskosten
sind auch Agenturhonorare
enthalten)
Agentur
Entwicklungspolitik ist
nachhaltige Sicherheitspolitik
415.786,77 € SYZYGY
Performance
Marketing GmbH;
Familie Redlich AG
BPA
Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung
Kosten für Schaltung, Druck,
Kreation inkl. MwSt.
(endabgerechnet, Summe; in den
aufgeführten Kreationskosten
sind auch Agenturhonorare
enthalten)
Agentur
Entlastungspaket I-III Die Kampagne ist noch nicht
endabgerechnet. Eine Angabe der
Kosten ist erst nach Vorliegen der
Schlussrechnung möglich.
Mediaplus
Zum Goldenen
Hirschen Holding
GmbH
Tag der offenen Tür 152.906,26 € Mediaplus
Zum Goldenen
Hirschen Holding
GmbH,
MKL GmbH
Podcast aus Regierungskreisen 123.911,71 € SYZYGY
Zum Goldenen
Hirschen Holding
GmbH,
MKL GmbH
Anlage 2 zu Frage 18 der Kleinen Anfrage 20/9630
Seite 1 von 9
BMWK
Ort Veranstaltung Kosten
Hannover Hannover Messe 2022 205.936,00 € Netto
Standkosten
Brutto: 245.063,84 €
Berlin ILA 2022 80.913,00 € Netto Standkosten
Brutto: 96.286,47 €
München Internationale
Handwerksmesse 2022
18.671,40 € Netto Standkosten
Brutto: 22.218,97 €
Köln Gamescom 2022 9.992,30 € Netto Standkosten
Brutto: 11.890,84 €
Hamburg Shipbuilding, Machinery &
Marine Technology (SMM)
2022
12.795,20 € Netto Standkosten
Brutto: 15.226,29 €
Berlin deGUT 2022 16.555,00 € Netto Standkosten
Brutto: 19.700,45 €
Düsseldorf Deutscher
Schulleitungskongress 2022
17.850,00 € Netto Standkosten
Brutto: 21.241,50 €
München Internationale
Handwerksmesse 2023
20.751,22 € Netto Standkosten
Brutto: 24.693,95 €
Hannover Hannover Messe 2023 170.000,00 € Netto
Standkosten
Brutto: 202.300,00 €
Berlin Greentech Festival 2023 55.000,00 € Netto Standkosten
Brutto: 65.450,00 €
Köln Gamescom 2023 11.590,30 € Netto Standkosten
Brutto: 13.792,46 €
Düsseldorf Deutscher
Schulleitungskongress 2023
16.500,00 € Netto Standkosten
Brutto: 19.635,00 €
BMF
Ort Veranstaltung Kosten
Berlin Smart Country Convention
2023
65.450,00 €
Berlin re:publica 2023 43.732,50 €
Anlage 2 zu Frage 18 der Kleinen Anfrage 20/9630
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BMI
Ort Veranstaltung Kosten
Messe Berlin Smart Country Convention
2022
231.088,48 € (brutto)
Berlin Re:publica 2022 Kosten Ausstellungsfläche:
22.500,00 € netto
Berlin Zukunftskongress Staat &
Verwaltung 2022
Kosten Ausstellungsfläche:
keine
Messe Berlin Smart Country Convention
2023
168.667,86 € (brutto)
Berlin 24. Beschaffungskonferenz 5.355,00 € (brutto)
Berlin Re:publica 2023 Kosten Ausstellungsfläche:
52.500,00 € netto
Berlin Zukunftskongress Staat &
Verwaltung 2023
Kosten Ausstellungsfläche:
23.800,00 € netto
Berlin KITU-Tag 2023 Ausstellungsfläche
1.428,00 € brutto
BMAS
Ort Veranstaltung Kosten
Zwickau Messe Bildung und Beruf
07. - 08.05.2022
6.404,00 €
Sonneberg Fachkräfte- und
Ausbildungsmesse
19. - 20.05.2022
5.999,00 €
Berlin Republica
08.-10.06.2022
Kosten Ausstellungsfläche:
47.600,00 €
Karlsruhe 21. REHAB, 23. - 25. 06.2022 12.479,00 €
Stade 17. Stader Ausbildungsmesse
14.09.2022
5.455,00 €
Magdeburg Perspektiven - Messe für
Bildung und
Berufsorientierung, 23. - 24.09.2022
7.521,00 €
Rostock JOBFACTORY - Finde Deinen
Weg!, 21. - 22.10.2022
6.434,00 €
Nürnberg 23. ConSozial, 07. - 08.12.2022 11.759,00 €
Anlage 2 zu Frage 18 der Kleinen Anfrage 20/9630
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Dresden KarriereStart 2023 „Zukunft
selbst gestalten!“, 20. -
22.01.2023
9.714,00 €
Zwickau Bildungs- und Jobmesse,
04. - 05.02.2023
7.425,00 €
Cottbus IMPULS - Messe für Bildung,
Job und Gründung, 17. -
18.02.2023
7.978,00 €
Dortmund 5. LWL - Messe der
Inklusionsunternehmen,
15. 03.2023
5.435,00 €
Stralsund Ehrenamtsmesse -
Engagement macht Sinn,
15.04.2023
4.436,00 €
Nürnberg Werkstätten-Messe 2023
19. - 22.04.2023
11.049,00 €
Wismar Ehrenamtsmesse, 06.05.2023 4.604,00 €
Sonneberg 10. Fachkräfte- und
Ausbildungsmesse FAMOS, 12.
- 13.05.2023
6.201,00 €
Berlin Republica
05.06.2023
Kosten Ausstellungsfläche:
59.500,00 €
Karlsruhe 22. REHAB, 15. - 17.06.2023 11.390,00 €
Düsseldorf REHACARE 2023
13. - 15.09.2023
12.282,00 €
Rostock JOBFACTORY, 15. - 16.09.2023 6.769,00 €
Magdeburg Perspektiven - Messe für
Bildung und
Berufsorientierung, 22. - 23.09.2023
7.731,00 €
Nürnberg 24. ConSozial. 25. - 26.10.2023 9.726,00 €
Anlage 2 zu Frage 18 der Kleinen Anfrage 20/9630
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BMVg
Ort Veranstaltung Kosten
Stuttgart Retro Classics 92.000,00 €
Köln didacta 165.000,00 €
Leipzig modell-hobby-spiel 108.000,00 €
Hannover infa 74.000,00 €
München Heim+Handwerk 90.000,00 €
Berlin Internationale Grüne Woche 144.000,00 €
Stuttgart Retro Classics 78.000,00 €
Stuttgart didacta 120.000,00 €
Friedrichshafen Klassikwelt Bodensee 55.000,00 €
Leipzig modell-hobby-spiel 108.000,00 €
BMEL
Ort Veranstaltung Kosten
Köln didacta 2022 (IN FORM-Stand) 68.614,01 €
München Interforst 2022 noch nicht endabgerechnet
Nürnberg Biofach 2022 noch nicht endabgerechnet
Berlin Smart Country Convention
2022
noch nicht endabgerechnet
Hannover Eurotier 2022 223.973,66 €
Berlin Internationale Grüne Woche
2023
4.088.104,10 €
Messe Berlin Internationale Grüne Woche
2023 - Auftritt zur ländlichen
Entwicklung im hub27
1.050.559,14 €
Essen IPM - Internationale
Pflanzenmesse 2023
214.868,71 €
Köln Einstieg 2023 (IN FORM-
Stand)
18.701,66 €
Nürnberg Biofach 2023 noch nicht endabgerechnet
Stuttgart didacta 2023 (IN FORM-Stand) 76.165,61 €
Anlage 2 zu Frage 18 der Kleinen Anfrage 20/9630
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Köln Gamescom 2023 (IN FORM-
Stand)
24.146,27 €
Stuttgart Jobmesse 2023 (IN FORM-
Stand)
9.490,25 €
Berlin Smart Country Convention
2023
noch nicht endabgerechnet
Hannover Agritechnica 2023 noch nicht endabgerechnet
BMFSFJ
Ort Veranstaltung Kosten
Köln Didacta 32.641,94 €
Hannover Deutscher Präventionstag 9.406,60 €
Stuttgart Didacta 32.367,36 €
Mannheim Deutscher Präventionstag 10.911,76 €
Nürnberg ConSozial 2022 4.732,63 €
Nürnberg ConSozial 2023 6.043,77 €
Nürnberg Ev. Kirchentag 2023 1.432,84 €
Bremen InVita 2022 3.513,61 €
Bremen InVita 2023 3.846,81 €
Nürnberg Altenpflege 2023 4.918,39 €
Düsseldorf Rehacare 2023 3.804,13 €
Berlin Deutscher Pflegetag 2023 6.568,98 €
Stuttgart, Mülheim an der
Ruhr, Berlin
Messen 2022 (PflegePlus, 11.
Kongress der DAlzG,
Deutscher Pflegetag)
12.583,90 €
Anlage 2 zu Frage 18 der Kleinen Anfrage 20/9630
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BMG
Ort Veranstaltung Kosten
Essen Altenpflegemesse 2022 18.440,12 €
Mainz Landespflegetag Rheinland-
Pfalz 2022
54.417,24 €
Berlin Deutscher Pflegetag 2022 64.827,57 €
Berlin Deutscher Pflegetag 2023 70.419,79 €
Berlin Hauptstadtkongress 2022 37.103,12 €
Berlin Hauptstadtkongress 2023 36.747,17 €
BMDV
Ort Veranstaltung Kosten
Friedrichshafen AERO 2022 (Mitaussteller, keine
Standgebühren)
Berlin BUS2BUS 2022 11.602,50 € (Standpaket)
Karlsruhe IT Trans 2022 14.708,40 €
Berlin re:publica 2022 64.474,20 €
Essen Cable Car World 2022 6.097,37 €
Berlin ILA 2022 55.692,20 €
Frankfurt Eurobike 2022 22.717,70 €
Berlin IFA 2022 36.979,25 €
Hamburg SMM 2022 22.771,84 €
Berlin InnoTrans 2022 61.497,77 €
Kalkar Shipping Technics Logistics
2022
(Mitaussteller, keine
Standgebühren)
Köln INTERMOT 2022 (Mitaussteller, keine
Standgebühren)
Dortmund Deutschen Straßen- und
Verkehrskongress
2022
32.558,40 €
Berlin Smart Country Convention
2022
119.000,00 € (Standpaket)
Hannover IAA Transportation 2022 (Mitaussteller, keine
Standgebühren)
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Düsseldorf boot 2023 31.358,88 €
Essen Fahrrad 2023 3.149,45 €
Friedrichshafen AERO 2023 (Mitaussteller, keine
Standgebühren)
Leipzig Velocity 2023 19.426,75 €
München Transport Logistic 2023 19.620,72 €
Köln polisMOBILITY 10.735,97 €
Frankfurt Eurobike 2023 12.075,53 €
Berlin re:publica 2023 81.217,50 € (Standpaket)
Berlin IFA 2023 37.154,06 €
München IAA 2023 32.772,60 €
Kalkar Shipping Technics Logistics
2023
(Mitaussteller, keine
Standgebühren)
Berlin Smart Country Convention
2023
98.175,00 € (Standpaket)
BMUV
Ort Veranstaltung Kosten
Berlin Internationale Grüne Woche
2023
693.766,04 € brutto
Stuttgart Bildungsmesse Didacta 275.065,57 € brutto
BMBF
Ort Veranstaltung Kosten
Berlin re:publica 2022 27.000,00 €
Köln Didacta 2022 8.129,31 €
Berlin TINCON 2022 31.000,00 €
Magdeburg MagdeMINT 2022 -
Hannover Maker Faire -
Hamburg TINCON 2022 31.000,00 €
Dortmund Finale World Robot Olympiade
2022
7.500,00 €
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Kiel Darwintag 2022 -
München Bundeskonferenz München 1.000,00 €
Berlin Preisverleihung Mathe im
Advent 2023
15.000,00 €
Stuttgart Didacta 2023 100.650,87 €
Köln TINCON 2023 48.000,00 €
Berlin Re:publica 50.000,00 €
Berlin TINCON 2023 48.000,00 €
Berlin PxP Festival – Schule feiert
Zukunft
34.510,00 €
München Superbloom Festival 50,00 €
Hamburg TINCON 2023 48.000,00 €
Jena Markt der digitalen
Möglichkeiten im Rahmen des
Digitalgipfels 2023
3.200,00 €
Bonn Digital@School Campus der
deutschen Telekom
-
Düsseldorf HRocks 2022 (Deutscher
Ausbildungsleiterkongress)
21.000,00 €
Düsseldorf Deutscher
Schulleitungskongress 2022
11.600,00 €
München LASER World of PHOTONICS
2022
29.829,38 €
München LASER World of PHOTONICS
2023
35.075,49 €
Frankfurt ACHEMA 2022 9.336,74 €
Düsseldorf COMPAMED 2023 9.751,32 €
hub27 – Messe Berlin Europäischer Polizeikongress
2023
38.663,10 €
Messe Hannover Messe Interschutz 2022 28.246,32 €
Berlin Deutscher Pflegetag 2022 27.251,00 €
Berlin Deutscher Pflegetag 2023 26.911,00 €
Hamburg Deutsche Biotechnologietage
2022
12.586,64 €
Wiesbaden Deutsche Biotechnologietage
2023
11.133,90 €
Anlage 2 zu Frage 18 der Kleinen Anfrage 20/9630
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Dresden KONTEC 2023 15.140,86 €
Hannover Schaufenster Bioökonomie auf
der Hannover Messe 2022
71.669,00 €
Hannover Schaufenster Bioökonomie auf
der Hannover Messe 2023
73.528,00 €
München Messe IFAT 2022 55.794,12 €
Hannover IdeenExpo 2022 229.082,92 €
Hannover Hannover Messe 2022 331.026,65 €
Hannover Hannover Messe 2023 445.453,66 €
Hannover Hannover Messe 2024 161.743,61 €
München Münchner Wissenschaftstage /
FORSCHA 2022
7.899,25 €
München Münchner Wissenschaftstage /
FORSCHA 2023
1.904,00 €
Manching/ Oberstimm GewerbeMesse Manching 2.290,00
Deggendorf regioFORSCHA 250,00 €
BMZ
Ort Veranstaltung Kosten
Düsseldorf Deutscher Nachhaltigkeitspreis
2022
10.000,00 €
Nürnberg Deutscher Evangelischer
Kirchentag
3.887,85 €
Berlin Grüne Woche 2024 61.784,30 €
BMWSB
Ort Veranstaltung Kosten
München Fachmesse BAU 2023
(Messestand
Innovationsprogramm Zukunft Bau)
265.000,00 € (netto)
315.000,00 € (brutto)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333