[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3806
17. Wahlperiode 17. 11. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg),
Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/3584 –
Entwicklung und Monitoring der Vogelbestände in Deutschland, der Europäischen
Union und weltweit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Entwicklung der Vogelbestände ist ein wichtiger Indikator für die
ökosystemare Entwicklung, für die Qualität der Landschafts- und
Lebensraumtypen und für den Erfolg von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen
Vielfalt. Durch ihre Stellung in der Nahrungskette, den engen Zusammenhang
zum Flächenverbrauch und zur Landnutzung gelten Vogelbestände als
wichtige Umweltindikatoren.
Für die Bewertung des Erfolgs der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der
nationalen Biodiversitätsstrategie im Hinblick auf die Artenvielfalt wird die
Bestandsentwicklung von 59 Vogelarten zu Grunde gelegt.
Auch auf EU- und internationaler Ebene findet der Indikator „Vogelbestände“
Anwendung.
Bestandsentwicklung in Deutschland
1. Wie haben sich die Vogelbestände in Deutschland in den letzten 10 Jahren
allgemein entwickelt?
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung hierfür, und wie bewertet sie
diese Entwicklung?
Aktuelle, zusammenfassende Auswertungen über die Vogelbestände in
Deutschland liegen für den Zeitraum von 1990 bis 2007 aus der Studie „Vögel in
Deutschland 2009“ vor (Sudfeldt et al. 2009). Von 64 ausgewerteten häufigen
Brutvogelarten sind in diesem Zeitraum 11 Arten in ihren Beständen um mehr als
20 Prozent zurückgegangen, während lediglich 5 Arten um mehr als 20 Prozent
in ihren Beständen angestiegen sind. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 15. November 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3806 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeÜber den Zeitraum von 1980 bis 2005 zeigt die Studie „Vögel in Deutschland
2009“, dass 37 Prozent der 62 Arten, die in Anhang I der Richtlinie 2009/147/
EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über
die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten ABl. L 20/7 vom 26.1.2010
(Vogelschutzrichtlinie) geführt werden und regelmäßig in Deutschland mit mehr als
10 Brutpaaren auftreten, einen positiven Bestandstrend aufweisen. 26 Prozent
der Anhang-I-Arten weisen einen negativen Trend auf, bei allen anderen
heimischen Brutvogelarten liegt dieser Anteil jedoch nur bei 15 Prozent. Für
Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie sind nach näherer Maßgabe des
Artikel 4 Schutzgebiete auszuweisen. Von den 260 heimischen Brutvögeln
stehen 110 Arten (42 Prozent) auf der aktuellen Roten Liste; auf der
Vorwarnliste werden weitere 21 Arten geführt. Von den 100 häufigsten Arten werden 20
als gefährdet eingestuft oder auf der Vorwarnliste geführt.
Die wichtigsten Ursachen für den Rückgang der Vogelbestände sind – regional
unterschiedlich – die intensive landwirtschaftliche Nutzung, die Zerschneidung
und Zersiedelung der Landschaft, die Versiegelung von Flächen sowie
Stoffeinträge (z. B. Säurebildner oder Nährstoffe). Im Siedlungsbereich wirken sich
Verluste an naturnahen Flächen und dörflichen Strukturen aufgrund von
Bautätigkeit und Flächenversiegelung negativ aus. Gefährdungsfaktoren für Vögel
der Küste sind Störungen durch eine gestiegene Freizeitnutzung und die
Verbauung, z. B. durch Küstenschutzmaßnahmen. Die Förderung naturnaher
Bewirtschaftung dürfte sich bei den Arten der Wälder positiv ausgewirkt haben.
Durch jahrelange Schutzbemühungen konnten einige Großvogelarten gefördert
werden; darunter fallen Bestandszunahmen beispielsweise von Kranich,
Seeadler, Wanderfalke und Schwarzstorch. Im Wesentlichen sind für die
Bestandsverbesserung staatliche und ehrenamtliche Hilfsmaßnahmen verantwortlich.
Um die Situation heimischer Vogelarten insgesamt zu verbessern, bzw. den
leicht positiven Trend bei Waldvögeln zu verstärken, sind weitere
Anstrengungen von Bund, Ländern und auf kommunaler Ebene in möglichst allen
betroffenen Politikfeldern erforderlich.
2. a) Welche heimischen Vogelarten haben sich in den letzten 10 Jahren
positiv entwickelt, und welche konnten in diesem Zeitraum von der
Roten Liste gefährdeter Arten gestrichen werden?
Regelmäßige, heimische Brutvogel-Arten mit Bestandszunahmen (Zunahme
der Brutbestände in Deutschland um mindestens 20 Prozent im Zeitraum 1980/
1995 bis 2008):
Alpensegler, Bartmeise, Basstölpel, Beutelmeise, Bienenfresser, Birkenzeisig,
Blaukehlchen, Brandgans, Drosselrohrsänger, Eissturmvogel, Felsenschwalbe,
Fischadler, Gänsesäger, Gelbkopf-Schafstelze, Grauammer, Graugans,
Graureiher, Großtrappe, Grünlaubsänger, Grünspecht, Habichtskauz, Heidelerche,
Heringsmöwe, Höckerschwan, Karmingimpel, Kolbenente, Kormoran, Kranich,
Löffler, Mantelmöwe, Mäusebussard, Mittelmeermöwe, Mönchsgrasmücke,
Nachtigall, Nachtreiher, Orpheusspötter, Pfeifente, Purpurreiher, Raufußkauz,
Reiherente, Rohrdommel, Rohrschwirl, Rothalstaucher, Saatkrähe,
Säbelschnäbler, Schellente, Schlagschwirl, Schleiereule, Schnatterente,
Schwarzkehlchen, Schwarzkopfmöwe, Schwarzmilan, Schwarzstorch, Seeadler,
Singschwan, Sperber, Sperbergrasmücke, Sperlingskauz, Spießente, Sprosser,
Steinkauz, Steinwälzer, Steppenmöwe, Sturmmöwe, Tordalk, Trauerbachstelze, Uhu,
Wachtel, Waldwasserläufer, Wanderfalke, Weißbartseeschwalbe, Weißflügel-
Seeschwalbe, Weißwangengans, Wiesenweihe, Zaunkönig, Zwergdommel.
In den letzten 10 Jahren wurden zwei aktualisierte Rote Listen (RL) der
Brutvögel veröffentlicht. Sie sind im Jahre 2002 (Bezugsjahr 1999) und 2007/2009
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3806(Bezugsjahr 2005) erschienen. Dabei konnten Zwergtaucher, Eiderente,
Uferschwalbe, Blaukehlchen und Schwarzkehlchen aus der Roten Liste 2002
entlassen werden. Die weiteren Arten konnten wiederum von der Roten Liste
2007/2009 gestrichen werden: Rotschenkel, Schilfrohrsänger,
Drosselrohrsänger, Kolbenente, Mittelsäger, Heidelerche, Schwarzstorch, Seeadler,
Wanderfalke, Uhu, Weißwangengans, Schwarzkopfmöwe, Mittelmeermöwe,
Orpheusspötter, Karmingimpel.
b) Welche bislang nichtheimischen Vogelarten haben in den letzten
10 Jahren in Deutschland neue Populationen entwickelt?
Lediglich der Nandu (Rhea americana) hat als gebietsfremde Vogelart in den
letzten 10 Jahren in Deutschland eine neue Population entwickelt.
3. a) Welche heimischen Vogelarten haben in den letzten 10 Jahren eine
negative Entwicklung genommen?
Regelmäßige, heimische Brutvogel-Arten mit Bestandsabnahmen (Abnahme
der Brutbestände in Deutschland um mindestens 20 Prozent; Bezugszeitraum
1980/1990 bis 2008):
Alpenbraunelle, Alpenstrandläufer, Auerhuhn, Bachstelze, Baumpieper,
Bekassine, Berglaubsänger, Bluthänfling, Brachpieper, Brandseeschwalbe,
Braunkehlchen, Feldlerche, Feldschwirl, Fitis, Flussseeschwalbe, Flussuferläufer,
Girlitz, Großer Brachvogel, Haubenlerche, Kampfläufer, Kiebitz, Knäkente,
Mauersegler, Mehlschwalbe, Mittelsäger, Rebhuhn, Rotkopfwürger,
Sandregenpfeifer, Seeregenpfeifer, Seggenrohrsänger, Steinschmätzer, Tafelente,
Trauerschnäpper, Uferschnepfe, Waldlaubsänger, Wendehals, Wiesenpieper,
Wintergoldhähnchen, Zippammer.
b) Welche heimischen Vogelarten mussten in diesem Zeitraum in die Rote
Liste gefährdeter Arten aufgenommen werden?
Folgende Brutvogelarten wurden im vergangenen Jahrzehnt in den Roten
Listen neu in einer Gefährdungskategorie aufgeführt:
Rote Liste 2002: Steinschmätzer, Sandregenpfeifer
Rote Liste 2007/2009: Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Grauspecht,
Küstenseeschwalbe, Turteltaube, Feldlerche, Krickente, Löffelente,
Zitronenzeisig, Alpendohle, Schelladler, Steppenmöwe, Weißbart-Seeschwalbe,
Gelbkopf-Schafstelze, Trauerbachstelze.
c) Welche heimischen Vogelarten wurden in den letzten 10 Jahren als
ausgestorben oder als verschollen vermerkt?
Während der letzten 10 Jahre wurden durch die o. a. Roten Listen der Triel und
die Blauracke erstmals in die Kategorie 0 „Ausgestorben oder verschollen“
eingestuft.
4. Sieht die Bundesregierung aufgrund der Antworten zu den Fragen 1 bis 3
Anlass, die Auswahl der Arten, die als Indikator für die Artenvielfalt
herangezogen werden, zu erweitern oder zu verändern?
Die Bundesregierung sieht aufgrund der Antworten zu den Fragen 1 bis 3
keinen Anlass, die Auswahl der Arten für den Indikator „Artenvielfalt und
Landschaftsqualität“ zu verändern. Der Indikator bildet in der jetzigen Form
die beschriebenen Veränderungen ausreichend ab.
Drucksache 17/3806 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBestandsentwicklung in Europa
5. Wie haben sich die Vogelbestände der nach europäischem Recht
geschützten Arten in der Europäischen Union in den letzten 10 Jahren allgemein
entwickelt?
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung hierfür, und wie bewertet sie
diese Entwicklung?
Nach der Vogelschutzrichtlinie sind alle natürlich in Deutschland
vorkommenden Brutvogelarten zu schützen.
In dem 2010 publizierten Bewertungsbericht der Europäischen Umweltagentur
wird berichtet, dass nach einer Studie von BirdLife International aus dem
Jahr 2004 von allen europäischen Vogelarten 48 Prozent einen ungünstigen
Erhaltungszustand aufwiesen.
Nach dem 2010 publizierten Bewertungsbericht der Europäischen
Umweltagentur hat sich der europäische „Common Bird Index“, der Bestände von 136
häufigen Brutvogelarten zusammenfasst, seit 1980 um 10 Prozent verringert.
Nach dem Bericht der Europäischen Umweltagentur hat die gestiegene
Spezialisierung, die gestiegene Intensivierung und die zunehmende
Lebensraumzerstörung die signifikante Abnahme von Agrarvögeln herbeigeführt.
Eine Studie der Royal Society for the Protection of Birds (RSPB; Paul F.
Donald et al. 2007) kommt für die Arten des Anhangs I der
Vogelschutzrichtlinie in den „alten“ EU-15-Staaten insgesamt zu einer positiven Einschätzung
der Bestandsentwicklung. Während zum Zeitpunkt der Verabschiedung der
Richtlinie die Anhang-I-Arten deutliche Bestandsabnahmen zeigten, konnte für
den Zeitraum von 1990 bis 2000 innerhalb der EU-15-Staaten ein positiver
Trend nachgewiesen werden. Außerhalb der EU-15-Staaten wurde eine solche
Verbesserung nicht beobachtet. Auch im Vergleich der Bestandsentwicklung
von Anhang-I-Arten mit anderen Arten zeigte sich für denselben Zeitraum
innerhalb der EU-15-Staaten eine positivere Entwicklung als außerhalb der EU.
Die Schutzanstrengungen bei der Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie haben
deshalb im Wesentlichen den Anhang-I-Arten geholfen.
Durch die europäische Studie konnte zudem belegt werden, dass in Staaten, die
größere Flächen zu EU-Vogelschutzgebieten erklärt hatten, deutlichere
Bestandsverbesserungen bei Vogelarten und insbesondere bei Anhang-I-Arten
erreicht wurden.
6. a) Welche nach europäischem Recht geschützten Vogelarten haben sich in
den letzten 10 Jahren positiv entwickelt, und welche konnten in diesem
Zeitraum aus dem besonderen Schutz entlassen werden?
Nach Artikel I der Vogelschutzrichtlinie sind alle natürlich in den
Mitgliedstaaten vorkommenden Vogelarten unabhängig von der Erhaltungssituation zu
schützen.
Der European Bird Census Council (EBCC;
www.ebcc.info/index.php?ID=387)
analysiert Entwicklungen häufiger Brutvögel in Europa. Die aktuelle
Zusammenstellung, in die Daten aus 22 europäischen Staaten eingehen, enthält
137 Brutvogelarten. Nach dieser Analyse haben sich von 1990 bis 2008 die
Bestände folgender Arten positiv entwickelt (jährliche Zunahme von mindestens
1 Prozent der Bestände; ermittelt durch die statistische Analyse von jahresweiten
Bestandsänderungen):
Drosselrohrsänger, Graureiher, Triel, Gartenbaumläufer, Seidensänger,
Weißstorch, Ringeltaube, Kolkrabe, Blauelster, Buntspecht, Mittelspecht,
Schwarzspecht, Zaunammer, Rotkehlchen, Theklalerche, Eichelhäher, Felsenschwalbe,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3806Neuntöter, Sprosser, Pirol, Blaumeise, Steinsperling, Gartenrotschwanz,
Grünspecht, Alpenkrähe, Schwarzkehlchen, Türkentaube, Einfarbstar,
Mönchsgrasmücke, Weißbart-Grasmücke, Orpheusgrasmücke, Samtkopf-Grasmücke,
Zaunkönig, Amsel, Singdrossel.
b) Welche bislang nichtheimischen Vogelarten haben in den letzten
10 Jahren in Europa neue Populationen entwickelt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
7. a) Welche nach europäischem Recht geschützten Vogelarten haben in den
letzten 10 Jahren eine negative Entwicklung genommen?
Mussten in diesem Zeitraum neue Arten unter europäischen Schutz
gestellt werden, und wenn ja, welche?
Nach Artikel I der Vogelschutzrichtlinie sind alle natürlich in den EU-
Mitgliedstaaten vorkommenden Vogelarten unabhängig von der Erhaltungssituation zu
schützen.
Der European Bird Census Council (EBCC;
www.ebcc.info/index.php?ID=387)
analysiert Entwicklungen häufiger Brutvögel in Europa. Die aktuelle
Zusammenstellung enthält 137 Brutvogelarten, in die Daten aus 22 europäischen
Staaten eingehen. Nach dieser Analyse haben sich von 1990 bis 2008 die
Bestände folgender Arten negativ entwickelt (jährliche Abnahme von mindestens
1 Prozent der Bestände; ermittelt durch die statistische Analyse von
jahresweisen Bestandsänderungen):
Sperber, Flussuferläufer, Feldlerche, Brachpieper, Wiesenpieper, Baumpieper,
Bluthänfling, Erlenzeisig, Karmingimpel, Kernbeißer, Dohle, Mehlschwalbe,
Kleinspecht, Blutspecht, Goldammer, Kappenammer, Waldammer, Turmfalke,
Trauerschnäpper, Bergfink, Haubenlerche, Gelbspötter, Orpheusspötter,
Rauchschwalbe, Wendehals, Rotkopfwürger, Uferschnepfe, Schlagschwirl,
Kalanderlerche, Grauammer, Bachstelze, Wiesenschafstelze, Grauschnäpper,
Tannenhäher, Maurensteinschmätzer, Steinschmätzer, Tannenmeise, Weidenmeise,
Feldsperling, Rebhuhn, Berglaubsänger, Waldlaubsänger, Fitis, Elster,
Grauspecht, Gimpel, Wintergoldhähnchen, Girlitz, Turteltaube, Sperbergrasmücke,
Provencegrasmücke, Rotschenkel, Wacholderdrossel, Kiebitz.
b) Welche nach europäischem Recht geschützten Vogelarten sind in
diesem Zeitraum ausgestorben, wie viele als ausgestorben geltende
Vogelarten sind wieder aufgetaucht?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Bestandsentwicklung weltweit
8. In wie vielen Ländern der Welt erfolgt eine Erfassung der
Vogellebensräume und eine Vogelbestandserfassung?
Angaben hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor.
9. Wie viele Vogelarten sind aktuell weltweit vom Aussterben bedroht oder
gelten als extrem gefährdet, und welche sind nach Auffassung der
Bundesregierung die Hauptgründe hierfür?
Die International Union for Conservation of Nature (IUCN) beurteilt die
weltweite Gefährdungssituation von Arten allein nach ihrem Aussterberisiko und
Drucksache 17/3806 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeunterteilt die Gefährdungskategorien entsprechend. Nach aktuellem Stand der
Roten Liste der IUCN (Aktualisierung 2010; die letzte komplette
Neubearbeitung der Vögel erfolgte für die Rote Liste 2008) sind insgesamt 10 027
Vogelarten einer der Gefährdungskategorien zugeordnet. Von diesen sind derzeit
190 Vogelarten vom Aussterben bedroht (Critically Endangered), 372 sind stark
gefährdet (Endangered) und weitere 678 Arten sind als gefährdet (Vulnerable)
eingestuft.
Eine zusammenfassende Auswertung der Gefährdungsursachen hat die IUCN
nicht vorgelegt.
Die dramatische Situation im Wiesenvogelschutz in Deutschland wird durch
die Einstufungen seitens der IUCN insofern abgebildet, als Uferschnepfe
(seit 2006) und Großer Brachvogel seit dem Jahre 2008 aufgrund ihrer
Bestandsrückgänge erstmals als weltweit bedroht (Kategorie Near Threatened)
betrachtet werden müssen.
10. Wie viele als ausgestorben geltende Vogelarten sind wieder aufgetaucht?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Monitoring
11. Wie erfolgt in Deutschland das Monitoring der heimischen Vogelarten?
Bund und Länder haben die Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring
geschlossen, mit der Finanzmittel für das bundesweite ehrenamtliche Monitoring
von Brutvögeln bereitgestellt werden. Die Koordination,
Datenzusammenführung, Datenhaltung und Auswertung des ehrenamtlichen Vogelmonitorings
auf Bundesebene wird vom Dachverband Deutscher Avifaunisten durchgeführt.
Für Spezialfragestellungen führen Bund und Länder eigene, weitergehende
Monitoringprogramme durch.
12. Wie werden die Ergebnisse des Vogelmonitorings in Deutschland zeitnah
der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?
Vom Bundesamt für Naturschutz wird jährlich zusammen mit dem
Dachverband Deutscher Avifaunisten und der Länderarbeitsgemeinschaft
Vogelschutzwarten ein aktualisierter Bericht „Vögel in Deutschland“ herausgegeben,
mit dem die Öffentlichkeit über die wesentlichen Ergebnisse des
Vogelmonitorings informiert wird.
13. Welche aktuellen Monitoringzahlen liegen der Bundesregierung vor für
a) häufige Brutvogelarten,
b) seltene Brutvogelarten,
c) Greifvögel und Eulen,
d) Singvögel,
e) Wasservögel?
Beim Bundesamt für Naturschutz liegen für alle genannten Artengruppen
ausgewertete Informationen aus dem Vogelmonitoring vor. Der Datenstand ist
allerdings teilweise heterogen, da insbesondere beim Monitoring seltener Brut-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3806vogelarten für viele Arten nicht ausreichend repräsentative oder räumlich
detaillierte Daten erhoben werden.
14. Wie viele Vogelschutzwarten gibt es in Deutschland (bitte nach
Bundesländern angeben)?
In fast allen Bundesländern werden die Aufgaben der Staatlichen
Vogelschutzwarte von den jeweiligen für Naturschutz zuständigen Landesfachbehörden
wahrgenommen und sind dort in unterschiedlich organisierte
Verwaltungsstrukturen eingegliedert. In Baden-Württemberg wurde die Staatliche
Vogelschutzwarte im Jahre 2004 aufgelöst; entsprechende fachbehördliche Aufgaben
werden seither in einem Referat der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und
Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) wahrgenommen. In Sachsen gibt es
mit der Sächsischen Vogelschutzwarte Neschwitz zusätzlich eine nicht
staatliche Einrichtung mit ergänzendem Aufgabenspektrum. Für die Länder Hessen,
Rheinland-Pfalz und das Saarland ist eine gemeinsame Staatliche
Vogelschutzwarte mit Sitz in Frankfurt/M. zuständig.
Nationales Monitoring
15. Auf welchen theoretischen Grundlagen beruht das überregionale
Monitoring in Deutschland, und wie weit ist nach Einschätzung der
Bundesregierung die methodische Vereinheitlichung des überregionalen
Monitorings gediehen?
Das bundesweite Vogelmonitoring basiert auf den aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnissen. Die überregionalen Monitoringprogramme sind methodisch
vereinheitlicht.
16. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, ein nationales
Vogelmonitoring aufzubauen, und wenn nein, warum nicht?
Ein bundesweites Vogelmonitoring wurde bereits aufgebaut.
Vogelschutz und Ehrenamt
17. Welchen Stellenwert für das Monitoring der heimischen Vogelarten hat
das Ehrenamt (im Verhältnis zum beruflichen Monitoring), und wie viele
Ehrenamtliche sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Vogelmonitoring aktiv?
Das ehrenamtliche Vogelmonitoring genießt einen hohen Stellenwert. Dies
zeigt die Bereitstellung von Finanzmitteln unter der Verwaltungsvereinbarung
Vogelmonitoring durch Bund und Länder. Berufliche Erhebungen werden für
spezielle, weiter gehende Fragestellungen von Bund und Ländern durchgeführt.
Im bundesweiten Vogelmonitoring sind nach derzeitigem Wissensstand etwa
5 000 Ehrenamtliche aktiv.
Drucksache 17/3806 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeInternationale Berichtspflichten
18. Welche Berichtspflichten in Bezug auf welche heimischen Vogelarten
ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland aus der EU-
Biodiversitätsstrategie?
Die EU-Kommission hat angekündigt, bis Ende 2010 eine Mitteilung für eine
neue EU-Strategie zur biologischen Vielfalt vorzulegen. Über zukünftige
Berichtspflichten im Rahmen der Strategie sind derzeit keine Aussagen
möglich.
19. Welche Berichtspflichten in Bezug auf welche heimischen Vogelarten
ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland aus der europäischen
Vogelschutzrichtlinie?
Von wem werden diese realisiert?
Die EU-Mitgliedstaaten sind nach Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie (2009/
147/EG) verpflichtet, der Kommission in Abständen von drei Jahren Bericht
über die Umsetzung der Richtlinie und deren Anwendung zu erstatten.
Angaben zum Erhaltungszustand der Vogelarten sind nicht enthalten. Die
nationalen Berichte werden von der EU-Kommission zu einem Gemeinschaftlichen
EU-Bericht zusammen gefasst.
Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten jährlich einen Bericht über die nach
Artikel 9 genehmigten Ausnahmen der Verbote nach Artikel 5 bis 8 an die
EU-Kommission senden. Hierbei handelt es sich um Ausnahmeregelungen zum
Fang, Töten, Vergrämen, Halten oder Vermarkten europäischer Vogelarten.
20. Welche Berichtspflichten in Bezug auf welche heimischen Vogelarten
ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland aus dem
Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten (Bonner
Konvention, CMS), einschließlich des Übereinkommens zur Erhaltung der
afrikanisch-eurasisch wandernden Wasservögel (AEWA) und des
Übereinkommens zum Schutz der Albatrosse und Sturmvögel (ACAP)?
Von wem werden diese realisiert?
Gemäß Artikel VI Paragraph 1 des Übereinkommens zur Erhaltung der
wandernden wild lebenden Tierarten (CMS; Convention on the Conservation of
Migratory Species of Wild Animals) unterrichten die Vertragsparteien das
Sekretariat darüber, für welche der in den Anhängen I und II aufgeführten
wandernden Arten sie sich als Arealstaaten betrachten. Ferner sollen die
Vertragsparteien, die Arealstaaten von wandernden Arten sind, die in den
Anhängen I und II aufgeführt sind, gemäß Artikel VI Paragraph 3 des
Übereinkommens die Konferenz der Vertragsparteien über das Sekretariat
wenigstens sechs Monate vor jeder ordentlichen Tagung der Konferenz (CoP) über
Maßnahmen zur Durchführung dieses Übereinkommens in Bezug auf diese
Arten unterrichten.
Gemäß Artikel V Paragraph 1 des Abkommens zur Erhaltung der
afrikanischeurasischen wandernden Wasservögel (AEWA; Agreement on the Conservation
of African-Eurasian Migratory Waterbirds) ist die Bundesrepublik Deutschland
verpflichtet, anlässlich jeder Sitzung der Vertragsstaaten einen Bericht zur
Umsetzung des Abkommens insbesondere der umgesetzten Schutz- und
Erhaltungsmaßnahmen für Arten des Annex II anzufertigen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens
zum Schutz der Albatrosse und Sturmvögel (ACAP).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/380621. Welche Berichtspflichten in Bezug auf welche heimischen Vogelarten
ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland aus dem
Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender
Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzabkommen, CITES)?
Von wem werden diese realisiert?
Artikel VIII Absatz 7 Buchstabe a des Washingtoner
Artenschutzübereinkommens (CITES; Convention on International Trade in Endangered Species)
verpflichtet die Vertragsparteien, zusammenfassend über Zahl und Art der erteilten
Genehmigungen und Bescheinigungen zum Handel mit in den Anhängen I, II
und III aufgeführten Tier- und Pflanzenarten – darunter auch den in der
Vertragsparteien vorkommenden Vogelarten – zu berichten. Alle zwei Jahre ist
nach Artikel VIII Absatz 7 Buchstabe b CITES über Maßnahmen, die zur
Durchführung dieses Übereinkommens erlassen wurden, zu berichten. Der
Bericht wird von der zuständigen Ein- und Ausfuhrgenehmigungsbehörde, dem
Bundesamt für Naturschutz, erarbeitet.
22. Welche Berichtspflichten in Bezug auf welche heimischen Vogelarten
ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland aus dem
Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und
Watvögel von internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention)?
Von wem werden diese realisiert?
Aus der Ramsar-Konvention leiten sich keine konkreten Berichtspflichten in
Bezug auf Vogelarten ab. Die Nationalberichte, die vor jeder
Vertragsstaatenkonferenz in Zusammenarbeit mit den Bundesländern erstellt werden, fragen
lediglich allgemein die Erfassung des ökologischen Zustands der Gebiete ab.
Jedoch werden zur Listung eines Gebietes sogenannte „Ramsar Information
Sheets“ (RIS, Informationsblätter) erstellt und dann in regelmäßigen Abständen
aktualisiert, worin Angaben über den ökologischen Zustand und die
Ausstattung des Gebietes gemacht werden. Zwei der neun Kriterien, die zur Listung
herangezogen werden, beziehen sich allgemein auf Wat- und Wasservogelarten,
die im jeweiligen Ramsar-Gebiet regelmäßig die Anzahl von 20 000 Individuen
übersteigen bzw. mindestens 1 Prozent der gesamten Population ausmachen.
23. Welche Berichtspflichten in Bezug auf welche heimischen Vogelarten
ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland aus dem
Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) und im Hinblick auf den Global
Biodiversity Outlook?
Von wem werden diese realisiert?
Aus dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) ergeben sich
keine Berichtspflichten bezüglich heimischer Vogelarten.
24. Welche Berichtspflichten in Bezug auf welche heimischen Vogelarten
ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland aus dem
Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und
Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention)?
Von wem werden diese realisiert?
Im zweijährigen Rhythmus ist gemäß Artikel 9 § 2 der Berner Konvention dem
Ständigen Ausschuss ein Nationalbericht vorzulegen, über die zugelassenen
Ausnahmen gemäß Artikel 9 § 1 von den Schutzvorgaben gemäß der Artikel 4,
Drucksache 17/3806 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5, 6 und 7. Dies betrifft Vogelarten der Anhänge II und III zum
Übereinkommen.
Der Nationalbericht wird durch das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit unter Beteiligung der Länder erstellt.
25. Welche Berichtspflichten in Bezug auf welche heimischen Vogelarten
ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland aus der Mitgliedschaft
in der Internationalen Union für die Bewahrung der Natur und natürlicher
Ressourcen (IUCN)?
Von wem werden diese realisiert?
Aus der Mitgliedschaft bei der IUCN ergeben sich keine Berichtspflichten zu
heimischen Vogelarten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]