Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank
Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/9898 –
Nutzen des Nutri-Scores vor dem Hintergrund seiner Bekanntheit und der
Änderung seines Algorithmus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
haben die Regierungsparteien vereinbart, „ein EU-weites Nutriscore
wissenschaftlich und allgemeinverständlich“ weiterzuentwickeln (vgl.
Koalitionsvertrag,
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsv
ertrag_2021-2025.pdf, S. 46, Landwirtschaft und Ernährung). Der
Algorithmus des Nutri-Scores wurde in diesem Jahr verfeinert, um diesen an
allgemeine Ernährungsempfehlungen anzupassen (vgl.
https://www.deutsche-apotheke
r-zeitung.de/news/artikel/2023/07/10/lebensmittelampel-aktualisiert#:~:text=
Der%20Algorithmus%20des%20Nutri%2DScores,Kraft%2C%20mit%20eine
r%20zweij%C3%A4hrigen%20%C3%9Cbergangsfrist). Der neue Score tritt
mit einer zweijährigen Übergangsfrist am 31. Dezember 2023 in Kraft (ebd.).
Somit ist der Produktvergleich mithilfe des Nutri-Scores ab dem 31.
Dezember 2023 für den Zeitraum der nächsten zwei Jahre kaum möglich, weil für
Verbraucher nicht ersichtlich sein wird, welcher Hersteller seine Produkte
schon mittels des neuen Algorithmus bewertet. Bereits jetzt sind
Schwierigkeiten bei der Interpretation des Nutri-Scores womöglich ein Grund, weshalb
dieser nach Ansicht der Fragesteller bei den Verbrauchern trotz dreijährigen
Bestehens in Deutschland „floppt“ (vgl.
https://www.aerztezeitung.de/Medizi
n/Lebensmittelampel-Nutri-Score-wird-beim-Einkauf-kaum-beachtet-44506
3.html,
https://www.topagrar.com/panorama/news/nutri-score-lebensmittelam
pel-interessiert-verbraucher-nur-maessig-a-13544862.html). So zeigt eine
aktuelle Ernährungsstudie der Techniker Krankenkasse (TK), dass sich
Menschen beim Einkauf von Lebensmitteln eher weniger am Nutri-Score
orientieren (vgl.
https://www.topagrar.com/panorama/news/nutri-score-lebensmittela
mpel-interessiert-verbraucher-nur-maessig-a-13544862.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Ungesunde Ernährung ist einer der Hauptrisikofaktoren für die Entstehung
nicht übertragbarer Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder
Diabetes. Daher sieht das Regionalbüro für Europa der Weltgesundheitsorganisation
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9992
20. Wahlperiode 05.01.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 2. Januar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
eine der Hauptaufgaben der Staaten darin, eine gesündere Ernährungsweise der
Bevölkerung zu fördern. Erweiterte Nährwertkennzeichnungssysteme auf der
Vorderseite der Lebensmittel und gerade solche, die die Nährwertinformation
bewerten und mit Symbolen und Farben versehen sind, sind aus Sicht des
Regionalbüros für Europa der Weltgesundheitsorganisation ein kosteneffektives
Instrument, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Nährwertqualität von
Lebensmitteln zu verdeutlichen und ihnen am Verkaufsort der Lebensmittel die
gesündere Lebensmittelwahl zu erleichtern. Daher empfiehlt die
Weltgesundheitsorganisation solche erweiterten Nährwertkennzeichnungssysteme als „best
buy“-Instrument im Kampf gegen nichtübertragbare Krankheiten (
https://iris.w
ho.int/bitstream/handle/10665/336988/WHO-EURO-2020-1569-41320-56234-
eng.pdf?sequence=1&isAllowed=y). Auch die Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sieht durch die Verwendung von
erweiterten Nährwertkennzeichnungssystemen sowohl positive Effekte auf die
Reformulierung von Lebensmitteln durch die Unternehmen als auch auf das
Kaufverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher (
https://www.oecd-ilibrar
y.org/docserver/c1f4d81d-en.pdf?expires=1703685242&id=id&accname=oid0
18224&checksum=5AE4D1347EDE98F4F0B784BC22BEDB38).
1. Wen hat die Bundesregierung mit der Erarbeitung des Konzeptes der
Informationskampagne zum Nutri-Score beauftragt (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 4c der Kleinen Anfrage „Nutri-
Score als europäische Lösung“ auf Bundestagsdrucksache 19/20990)?
a) Wie viele Gelder sind an den hierfür Beauftragten bisher geflossen,
und wie sieht das erarbeitete Konzept aus?
b) Wurde die Informationskampagne auf Basis wissenschaftlicher
Empfehlungen gestaltet, und wenn ja, welches wissenschaftliche Institut
war bei der Gestaltung der Informationskampagne mit involviert?
c) Wie viele Gelder sind bisher insgesamt für Informationskampagnen
der Bundesregierung zum Nutri-Score geflossen, und wofür genau?
Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat im Jahr 2020 für die Erarbeitung des Konzeptes zur
Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über den Nutri-Score die
Agentur beauftragt, mit der das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) einen entsprechenden Rahmenvertrag abgeschlossen hat.
Das von der Agentur erarbeitete Konzept beruht unter anderem auf den
Ergebnissen einer im Sommer 2019 zum Nutri-Score durchgeführten
Verbraucherbefragung, abrufbar unter
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ern
aehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/Ergebniszusammenfassung_eNWK.pdf
?__blob=publicationFile&v=3. Das Konzept sieht einen Mix verschiedener
Informationsmaßnahmen und Formate vor, mit denen Verbraucherinnen und
Verbraucher insbesondere auf die richtige Anwendung des Nutri-Scores und
Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft über die korrekte Anwendung des
Nutri-Scores informiert werden sollen. Zu den Informationsmaßnahmen
gehören neben einer Internetseite zum Nutri-Score auch Poster, Broschüren,
Erkläranimationen, Info-Grafiken und Info-Posts. Teile dieser Maßnahmen
wurden für die Information im Bereich Print, Online, Außer-Haus und
Wartezimmer-TV genutzt.
Bestandteil der Informationskampagne ist eine Evaluation der
Informationsmaßnahmen durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut. Näheres dazu
kann unter dem Link
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernae
hrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/nutriscore-evaluation-nachhermessung.pdf
?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden.
Seit der Entscheidung für die Einführung des Nutri-Scores als freiwilliger
erweiterter Nährwertkennzeichnung für Deutschland im Jahr 2020 hat die
Bundesregierung für die Information über den Nutri-Score Aufträge in der Höhe
von 1 574 579,13 Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer vergeben.
2. Ist der Bundesregierung die aktuelle Ernährungsstudie der Techniker
Krankenkasse (TK) bekannt, die zeigt, dass sich Menschen beim Einkauf
von Lebensmitteln eher weniger am Nutri-Score orientieren und dieser
daher bei den Verbrauchern eher „floppt“, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus
(vgl.
https://www.topagrar.com/panorama/news/nutri-score-lebensmittel
ampel-interessiert-verbraucher-nur-maessig-a-13544862.html,
https://ww
w.aerztezeitung.de/Medizin/Lebensmittelampel-Nutri-Score-wird-beim-
Einkauf-kaum-beachtet-445063.html)?
Die genannte Befragung ist der Bundesregierung bekannt. Die im Rahmen der
Befragung ermittelte Nutzungshäufigkeit des Nutri-Scores durch
Verbraucherinnen und Verbraucher liegt in einer vergleichbaren Dimension wie
beispielsweise die im BMEL-Ernährungsreport 2023 erfasste Nutzungshäufigkeit. Der
Ernährungsreport ist unter dem Link
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downlo
ads/DE/Broschueren/ernaehrungsreport-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4
einsehbar. Die Bundesregierung vertritt angesichts der Zahl, dass rund 40
Prozent der Befragten ihre Kaufentscheidung am Nutri-Score orientieren, nicht die
Auffassung, der Nutri-Score würde nicht wirken. Dies belegen auch die
weiteren Daten der Studie, wonach diejenigen, die sich am Nutri-Score orientieren,
eine deutlich gesündere Lebensmittelauswahl treffen als diejenigen, die den
Nutri-Score nicht beachten. Zudem geht die Bundesregierung davon aus, dass
die derzeitige Nutzung des Nutri-Score durch die Verbraucherinnen und
Verbraucher weiter zunehmen wird. Grund hierfür sind unter anderem die
zunehmende Verwendung des Nutri-Score durch die Unternehmen der
Lebensmittelwirtschaft, auf die die weiterhin steigenden Registrierungszahlen schließen
lassen, sowie die geplante Fortsetzung der Informationsmaßnahmen über den
Nutri-Score.
3. Ist der Bundesregierung die Aussage des Vorstandsvorsitzenden der TK,
Dr. Jens Baas, bekannt, dass die Interpretation des Nutri-Scores vielen
Menschen vermutlich noch nicht leichtfällt, weil Produkte der Klasse
verglichen werden, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr
eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus (ebd.)?
Die Aussage des Vorstandsvorsitzenden der Techniker Krankenkassen (TK),
Dr. Jens Baas, ist der Bundesregierung bekannt. Im Folgesatz drückt Herr
Dr. Jens Baas seine Verwunderung darüber aus, wie viele Menschen den Nutri-
Score bereits nutzen. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass die
Lebensmittelauswahl von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Der Nutri-Score
verbessert die Vergleichbarkeit von Lebensmitteln einer bestimmten Kategorie,
also beispielsweise von Tiefkühlgemüse. Diese werden als Verzehralternativen
betrachtet und stehen damit im Zentrum der Überlegungen. Dennoch gibt der
Nutri-Score auch über die Klassen hinaus Hinweise auf die
Nährwerteigenschaften von Lebensmitteln. Die Erläuterung, wie der Nutri-Score zu
interpretieren ist, gehört daher zu den wesentlichen Inhalten der bisherigen – und
geplanten – Informationsmaßnahmen über den Nutri-Score.
4. Sollte aus der aktuellen Sicht der Bundesregierung der Nutri-Score ein
europäisches System werden?
a) Wenn ja, welche Gründe sprechen dafür?
b) Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
Die Bundesregierung hält eine EU-weit einheitliche erweiterte
Nährwertkennzeichnung, wie sie auch von der EU-Kommission vorgesehen ist, für
erforderlich und setzt sich gemeinsam mit den anderen EU-Staaten Frankreich,
Belgien, Luxemburg und den Niederlanden, die den Nutri-Score bereits verwenden,
entsprechend auf EU-Ebene ein. Aus Sicht der Bundesregierung und der oben
genannten Staaten ist der Nutri-Score grundsätzlich sehr gut auch für eine EU-
weite, verpflichtende Verwendung geeignet.
Der Nutri-Score erfüllt die Anforderungen, die an ein zukünftiges EU-weit
einheitliches Modell gestellt werden. Das Max Rubner-Institut bewertet den Nutri-
Score und dessen Berechnungsgrundlage als wissenschaftlich fundiert. Er ist in
seiner jetzigen Form dazu geeignet, Verbraucherinnen und Verbrauchern die
hinsichtlich der Nährwerte günstigere Lebensmittelauswahl zu erleichtern,
indem er den Vergleich innerhalb derselben Produktgruppe vereinfacht.
Die zusammenfassende Bewertung des Lebensmittels durch den Nutri-Score ist
wenig komplex und erfordert kein tiefergehendes Ernährungswissen auf Seiten
der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Kombination aus
Gesamtbewertung und Nutzung der bereits vertrauten Farbwelt einer Ampel machen den
Nutri-Score insgesamt zu einem besonders verbraucherfreundlichen und zudem
alltagstauglichen erweiterten Nährwertkennzeichnungs-Modell. Zudem handelt
es sich beim Nutri-Score um ein Stufenmodell, das dank einer fünfstufigen
Bewertungsskala einen besonders differenzierten Produktvergleich ermöglicht.
Darüber hinaus nutzt der Nutri-Score die einheitliche Bezugsgröße „pro
100 Gramm beziehungsweise pro 100 Milliliter“, die einen sinnvollen
Vergleich zwischen Produkten innerhalb derselben Produktgruppe zusätzlich
erleichtert.
Der Nutri-Score ist zudem das einzige erweiterte Nährwertkennzeichnungs-
Modell, das in den letzten Jahren seine Verbreitung in mehreren EU-Staaten
fand und fortwährend durch unabhängige Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler weiterentwickelt wird. Neben Deutschland, Frankreich, Belgien,
Luxemburg und den Niederlanden setzt auch die Schweiz als nicht EU-
Mitgliedstaat auf den Nutri-Score.
5. Wie viele Gelder sind bisher in die RAL Logo Lizenz geflossen, welche
offiziell vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit
der Aufgabe des sogenannten Regulators für den Nutri-Score in
Deutschland seit dem 1. März 2023 betraut wurde (vgl.
https://www.bmel.de/DE/
themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/freiwillige-angaben-un
d-label/nutri-score/naehrwertkennzeichnung-hilfestellungen.html#:~:tex
t=Rund%200%20Unternehmen%20mit%20mehr,bei%20der%20zust%C
3%A4ndigen%20Markeninhaberin%20registriert)?
Die Nutri-Score-Staaten haben vereinbart, dass jeder Staat den Schutz der
Markenrechte auf seinem Staatsgebiet gewährleistet. In Deutschland wurde nach
einer öffentlichen Ausschreibung die RAL gGmbH (RAL) mit dieser Aufgabe
betraut. Seit Vertragsunterzeichnung mit der RAL vom 1. Dezember 2022 sind
quartalsweise 166 600,01 Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer,
bislang insgesamt 666 400,04 Euro, an das Unternehmen geflossen.
6. Wie hoch werden die zukünftig anfallenden jährlichen Kosten für diesen
Regulator, der aus der Sicht des Markenrechts die ordnungsgemäße
Registrierung, Berechnung und Benutzung des Nutri-Scores gemäß den
Benutzungsbedingungen prüft, sein (ebd.)?
Neben den markenrechtlichen Überwachungsaufgaben betreut der Regulator
auch Unternehmen, die an der Nutzung des Nutri-Score interessiert sind oder
sich bereits registriert haben.
Für die ersten drei Jahre ist ein Festpreis von monatlich 46 666,67 Euro
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart worden, das entspricht
560 000 Euro im Jahr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Vertrag
kann nach dem Hauptleistungszeitraum insgesamt dreimal für jeweils ein Jahr
zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Für das vierte Jahr (erster
optionaler Leistungszeitraum) beträgt der Nettogrundpreis 604 000 Euro, für
den zweiten optionalen Leistungszeitraum 630 000 Euro und für den dritten
optionalen Leistungszeitraum 668 000 Euro, jeweils zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer.
7. Wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der
Einführung einer europaweiten einheitlichen erweiterten
Nährwertkennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite (vgl.
https://www.euractiv.de/
section/landwirtschaft-und-ernahrung/news/kommission-strebt-nach-einh
eitlicher-eu-naehrwertkennzeichnung-trotz-divergenzen/)?
8. Sind hierzu aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung Treffen auf EU-
Ebene geplant, und wenn ja, im Rahmen welcher Veranstaltungen, und
wann (vgl. Frage 7)?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die EU-Kommission
aktuell hierzu einen Vorschlag vorbereitet und bis wann diese diesen vorlegen
möchte, weil trotz Ankündigung Ende 2022 kein einheitliches
vereinfachtes EU-Nährwertkennzeichnungssystem auf der
Verpackungsvorderseite vorgestellt wurde (wenn ja, bitte ausführen)?
10. Plant die Bundesregierung aktuell Maßnahmen, um die Einführung einer
europaweiten einheitlichen erweiterten Nährwertkennzeichnung auf der
Verpackungsvorderseite bzw. um die Einführung des Nutri-Scores auf
EU-Ebene voranzutreiben, und wenn ja, welche?
Die Fragen 7, 8, 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt nach wie vor die Pläne der EU-Kommission,
wie in der Farm-to-Fork-(Vom-Hof-auf-den-Tisch-)Strategie angekündigt, eine
EU-weit einheitliche und verbindliche erweiterte Nährwertkennzeichnung
einzuführen.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob und wann die
EU-Kommission ihren ursprünglich für Ende 2022 angekündigten
Legislativvorschlag vorlegen wird. Aktuell sind nach Kenntnis der Bundesregierung
keine Treffen auf EU-Ebene zu dem Thema geplant.
Aus Sicht der Bundesregierung erfüllt der Nutri-Score, wie dargelegt, alle
Voraussetzungen für ein EU-weites erweitertes Nährwertkennzeichnungs-Modell.
Entsprechend wird sich die Bundesregierung für den Nutri-Score als EU-weit
verpflichtendes erweitertes Nährwertsystem aussprechen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4a verwiesen.
11. Sieht die Bundesregierung in der zweijährigen Übergangsfrist zur
Anpassung des Nutri-Scores an den überarbeiteten Algorithmus die Gefahr,
dass die Verbraucher Schwierigkeiten haben werden, die Produkte im
Supermarkt untereinander bezogen auf deren ernährungsphysiologische
Zusammensetzung tatsächlich vergleichen zu können (vgl.
https://ww
w.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2023/07/10/lebensmittela
mpel-aktualisiert#:~:text=Der%20Algorithmus%20des%20Nutri%2DSc
ores,Kraft%2C%20mit%20einer%20zweij%C3%A4hrigen%20%C3%9
Cbergangsfrist)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass nur ein Teil der mit dem Nutri-Score
gekennzeichneten Lebensmittel von der Algorithmus-Änderung überhaupt
betroffen sein wird. Für die betroffenen Lebensmittel wird den Unternehmen für
Lebensmittel, die schon vor dem 1. Januar 2024 den Nutri-Score trugen und
nach neuem Algorithmus einen veränderten Score erhalten, eine 24-monatige
Übergangsfrist zur Umstellung der Kennzeichnung gewährt. Während dieser
Phase werden die Unternehmen die notwendigen Umstellungen vollziehen. In
einer gewissen Zeitspanne nach der Umstellung können gleiche Lebensmittel
mit unterschiedlichen Nutri-Scores auf dem Markt zu finden sein. Wie lange
diese Phase andauert, hängt von der Haltbarkeit der Lebensmittel ab. Relativ
schnell nach der Umstellung dürften jedoch Lebensmittel mit „altem“ Nutri-
Score nur noch vereinzelt zu finden sein. Während der Übergangsphase kann
damit die Vergleichbarkeit des Nutri-Score bestimmter Lebensmittel zugunsten
einer erleichterten Umstellung der Unternehmen und Verhinderung
vermeidbarer Lebensmittelvernichtung beeinträchtigt sein. Dies ist den am Nutri-Score
beteiligten Staaten bewusst und soll durch entsprechende
Verbraucherinformation abgemildert werden.
12. Plant die Bundesregierung, eine Kosten-Nutzen-Analyse zum Nutri-
Score in Deutschland zu initiieren?
a) Wenn ja, welches Institut soll hiermit beauftragt werden, und bis
wann soll diese erstellt werden?
b) Wenn nein, wieso nicht?
c) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile europäische
Studien, die zeigen, dass der Nutri-Score das Kaufverhalten der
Verbraucher aus ernährungsphysiologischer Sicht verbessert und einem
die gesündere Wahl tatsächlich erleichtert?
Die Bundesregierung greift den Nutri-Score thematisch in verschiedenen
Umfragen auf, so zum Beispiel im BMEL-Ernährungsreport und einer Evaluation
zu den zum Nutri-Score durchgeführten Informationsmaßnahmen, die unter den
Links
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/ernaehru
ngsreport-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4;
https://www.bmel.de/Shared
Docs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/nutriscore-ev
aluation-nachhermessung.pdf?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden
können. Aus den Ergebnissen lassen sich wichtige Erkenntnisse ableiten. Es ist
unter anderem zu erkennen, dass der Nutri-Score dem Großteil der deutschen
Bevölkerung sowie der Lebensmittelwirtschaft bereits bekannt ist und von
einem gewissen Anteil der Bevölkerung auch zum Lebensmittelvergleich
verwendet wird. Pläne für eine darüberhinausgehende Evaluierung existieren zum
jetzigen Zeitpunkt nicht.
Zur Beantwortung der Frage 12c wird auf die Antwort der Bundesregierung im
Rahmen der Kleinen Anfrage „Allgemeine Entwicklungen zum Nutri-Score“
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/1427 verwiesen, in der
verschiedene Studien zur Wirksamkeit des Nutri-Scores aufgeführt werden.
13. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Italien einem deutschen Hersteller
aufgrund der Verwendung des Nutri-Scores ein hohes Bußgeld auferlegt
hat, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln
zieht die Bundesregierung hieraus (vgl.
https://www.t-online.de/leben/ak
tuelles/id_100123058/italien-verhaengt-bussgeld-gegen-unternehmen-we
gen-nutri-score.html), und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um
deutsche Unternehmen vor möglichen weiteren solcher Aktionen zu
schützen?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die italienische Wettbewerbsbehörde
(Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato, AGCM) die Verwendung
des Nutri-Score in Italien bei Lebensmitteln mehrerer Unternehmen aufgrund
fehlender Zusatzinformationen zur Wirkungsweise des Nutri-Scores
beanstandet hat.
Die am Nutri-Score beteiligten und interessierten Staaten haben die EU-
Kommission im November 2022 mit einem gemeinsamen Schreiben über das
Vorgehen der AGCM unterrichtet und ihre Kritik am Vorgehen mit Blick auf den
freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt und das Prinzip der
gegenseitigen Anerkennung vorgebracht.
Nach Ansicht der EU-Kommission in ihrer Antwort vom Mai 2023 gebe es
keine Verletzung der Warenverkehrsfreiheit. So dürften Produkte, die mit dem
Nutri-Score gekennzeichnet sind, weiterhin auf dem italienischen Markt
vertrieben werden, solange die Unternehmen zusätzliche Hinweise in den
Geschäften durch Plakate und an den Regalen zur Information der Verbraucherinnen
und Verbraucher beifügen.
Aufgrund der Bewertung der EU-Kommission und der Möglichkeit für die
Unternehmen, ihrerseits gegen die Beanstandung der AGCM vorzugehen, hat die
Bundesregierung von der Einleitung weiterer Schritte abgesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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