Deutsche Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan – Förderung der beruflichen Bildung
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Edgar Naujok, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Fragesteller interessieren sich für die Art und Weise der Umsetzung des von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Projekts der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) „Förderung der beruflichen Bildung“, Projektnummer 2021.2112.7 (https://www.giz.de/projektdaten/region/2/countries/AF(show:project/202121127), dessen Ziel es ist, das Berufsbildungsangebot für Frauen und Männer hinsichtlich Bedarfs- und Zielgruppenorientierung zu verbessern. Die Projektkosten werden bei einer Laufzeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 mit 14 Mio. Euro beziffert (a. a. O.). Zudem schreibt die GIZ dem Projekt eine „nachweislich positive Wirkung auf Gleichberechtigung“ zu (a. a. O.)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Berufsgruppen werden im Rahmen des Projekts konkret gefördert, und welche Maßnahmen der beruflichen Bildung werden unter Berücksichtigung des allgemein beschränkten Zugangs der Menschen in Afghanistan zu Bildung unter der Taliban-Herrschaft gefördert?
Wie sind die kalkulierten Kosten für das genannte Projekt konkret aufzuschlüsseln (bitte zumindest nach Kostenarten wie Gesamtpersonalkosten, Projektverwaltungskosten, Beschaffungen, Evaluierungen etc. aufschlüsseln)?
Welche einzelnen Maßnahmen wurden bis jetzt für die Projektdurchführung umgesetzt, und welche sollen noch während der Laufzeit umgesetzt werden?
Wie schlüsseln sich die Kosten auf die jeweilige Einzelmaßnahme des Projekts auf?
Mit welchen Durchführungsorganisationen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und sonstigen Partnern arbeitet die GIZ im Rahmen des Projekts zusammen, und wie genau ist eine solche Zusammenarbeit unter der Berücksichtigung der De-facto-Regierung durch die Taliban ausgestaltet?
Wie viele deutsche Hilfs- bzw. Arbeitskräfte sind unmittelbar oder mittelbar an dem Projekt beteiligt?
Können Frauen und Mädchen an dem Projekt teilnehmen, wenn die Taliban Medienberichten zufolge Frauen den Zugang zu Bildung verweigern bzw. dies von der De-Facto-Regierung verboten ist, und wenn ja, inwiefern (vgl. https://medicamondiale.org/wo-wir-frauen-staerken/afghanistan)?
Wie viele Frauen, Transpersonen und Personen weiterer marginalisierter Gruppen nehmen mit Blick auf die seitens der GIZ attestierte „nachweislich positive Wirkung auf Gleichberechtigung“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) an dem Projekt teil, und wie hoch ist deren Anteil jeweils prozentual gesehen zur Gesamtteilnehmerzahl?
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die afghanischen Teilnehmer nicht aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit der GIZ ins Fadenkreuz der Taliban geraten und von diesen in ihrer Sicherheit bedroht werden?
Wie bewertet die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt den Fortschritt und die Umsetzung des Projekts, und welche Erfolge konnten bislang erzielt werden?
Liegen der Bundesregierung Evaluierungsberichte bzw. Zwischenberichte zu dem Projekt vor, wenn ja, wo sind diese öffentlich und in deutscher Sprache einsehbar, und wenn nein, wann geht der Bundesregierung ein etwaiger Zwischenbericht zum laufenden Projekt zu, und wo wird dieser veröffentlicht?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis dato Mittelfehlverwendungen im Rahmen des Projekts gemeldet, und wenn ja, welche?
Liegen der Bundesregierung konkrete Fälle vor, bei denen die Teilnahme an dem Projekt nachweislich dazu verholfen hat, etwaigen Teilnehmern an Bildungseinrichtungen in Afghanistan die weitere Berufslaufbahn zu erleichtern, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung konkrete Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass etwaige NGOs oder sonstige beteiligte Partnerorganisationen keine Verbindungen zu den Taliban haben, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung aktuell Kontrollmechanismen implementiert, um sicherzustellen, dass die Entwicklungsgelder nur für die beabsichtigten Zwecke verwendet werden und nicht in die Hände der Taliban gelangen, und wenn ja, welche?
Gibt es Hinweise oder Berichte darüber, dass Entwicklungsgelder, die von der Bundesregierung bereitgestellt wurden, für die Finanzierung von Aktivitäten des Taliban-Regimes unmittelbar oder mittelbar abgezweigt und/oder verwendet wurden, und wenn ja, inwiefern?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob andere Länder im Rahmen der internationalen Entwicklungshilfe zum jetzigen Zeitpunkt ähnliche Projekte in Afghanistan durchführen, und wenn ja, um welche Länder und Projekte handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche Vorsorgemechanismen und sonstigen politischen Instrumente setzt die Bundesregierung ggf. ein, um im Falle einer von den Taliban ausgehenden Bedrohung für die am Projekt mitwirkenden Arbeitskräfte und Teilnehmer zu reagieren?
Welche Instrumente und Maßnahmen werden im Rahmen des Projekts von den Mitarbeitern der GIZ im Rahmen dieses Projekts implementiert, um dem Ziel der Bundesregierung, die Entwicklungshilfe klima- und umweltfreundlich zu gestalten, um so u. a. die Ziele der Agenda 2030 umzusetzen (vgl. https://www.bmz.de/de/themen/klimawandel-und-entwicklung) gerecht zu werden?