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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BSW

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

10.04.2024

Aktualisiert

16.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1053904.03.2024

Deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Żaklin Nastić, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW

Vorbemerkung

In den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 in der Fassung vom 26. Juni 2019 heißt es bezüglich Genehmigung des Exports von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern an sogenannte Drittländer (Länder, die nicht zu den Gruppen der EU-Mitgliedstaaten, NATO-Länder, der NATO gleichgestellte Länder gehören), dass bei diesen die Einhaltung internationaler Verpflichtungen, insbesondere des Gewaltverzichts, einschließlich der Verpflichtungen aufgrund des für internationale und nichtinternationale Konflikte geltenden humanitären Völkerrechts zu berücksichtigen sei (III. Drittländer, Nummer 9, Anstrich 2).

Gemäß dem geltenden Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP DES RATES vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern in der Fassung des Beschlusses des Rates (GASP) 2019/1560 vom 16. September 2019 ist eine Ausfuhrgenehmigung zu verweigern, „wenn eindeutig das Risiko besteht, dass die Militärtechnologie oder die Militärgüter, die zur Ausfuhr bestimmt sind, verwendet werden, um schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu begehen“ (Artikel 2 Kriterium 2 Buchstabe c GASP).

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2024 eine Gefahr von Völkermord im Gaza-Streifen festgestellt. Zwar verpflichtete er Israel nicht zum Ende des Militäreinsatzes. Doch es beauftragte Israel, mehr Schutzmaßnahmen für Palästinenser zu ergreifen, um einen Völkermord zu verhindern. Die Richter sehen die Gefahr, dass die Völkermord-Konvention verletzt werden könnte (dpa vom 26. Januar 2024).

Ein niederländisches Berufungsgericht hat den Export von Teilen für das Kampfflugzeug F-35 nach Israel am 12. Februar 2024 gestoppt. Das Gericht begründete dies am Montag, dem 12. Februar 2024 mit Bedenken, dass die damit ausgerüsteten Kampfjets im Gaza-Krieg bei Verstößen gegen das Völkerrecht zum Einsatz kommen könnten. „Es ist unbestreitbar, dass ein klares Risiko besteht, dass die exportierten F-35-Teile bei schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht verwendet werden“, entschied das Gericht. Die Regierung müsse der Anordnung innerhalb von sieben Tagen nachkommen. Das Gericht wies einen Antrag der Regierung zurück, den Vollzug des Exportstopps während eines Berufungsverfahrens vor dem Obersten Gerichtshof auszusetzen. Die Organisationen Oxfam Novib, Pax Niederlande und The Rights Forum hatten den niederländischen Staat verklagt und auf möglichen Völkermord und Kriegsverbrechen durch Israel verwiesen. Der niederländische Staat sei durch die Rüstungsexporte mitverantwortlich. Der Verteidiger des Staates hatte sich auf das Selbstverteidigungsrecht Israels berufen. Ein Verstoß gegen das Kriegsrecht sei nicht nachgewiesen (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/niederlaendisches-gericht-stoppt-ruestungsexport-nach-israel). Die Regierung müsse der Anordnung innerhalb von sieben Tagen nachkommen. Das Gericht wies einen Antrag der Regierung zurück, den Vollzug des Exportstopps während eines Berufungsverfahrens vor dem Obersten Gerichtshof auszusetzen.

Die Frage, ob deutsche Waffenlieferungen an Israel fortgesetzt werden können, stellt sich auch für die deutsche Bundesregierung, seitdem der Internationale Gerichtshof Ende Januar 2024 im Eilverfahren im Gaza-Streifen die Gefahr eines Völkermords bejahte (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/niederlaendisches-gericht-stoppt-ruestungsexport-nach-israel).

Einem Bericht des Stockholmer Friedensforschungsinstituts (Sipri) zufolge stammt die überwiegende Mehrheit der Rüstungsimporte Israels zwischen 2018 und 2022 aus den USA (79 Prozent). Der Anteil Deutschlands liege bei 20 Prozent (https://www.sipri.org/sites/default/files/2023-03/2303_at_fact_sheet_2022_v2.pdf, S. 6). Auch sollen u. a. mehr als 1 000 Panzermotoren nach Israel geliefert worden sein, die in Merkava-4-Panzern und Namer-Schützenpanzern (APC) eingebaut wurden. Auch im in Israel produzierten Panzer kämen in Deutschland hergestellte Dieselmotoren zum Einsatz (https://de.euronews.com/2023/11/03/deutsche-motoren-in-israelischen-panzern-wie-europa-israels-offensive-im-gazastreifen-unte).

Seit 2009, also als Benjamin Netanjahu erstmals Ministerpräsident Israels wurde, haben die Bundesregierungen bis einschließlich 2021 Rüstungsexportgenehmigungen im Wert von ca. 3 Mrd. Euro erteilt (Antwort auf die Mündliche Frage 21 auf Plenarprotokoll 20/133). Im Jahr 2023 genehmigte die Bundesregierung bis einschließlich 2. November 2023 Rüstungsexporte nach Israel im Wert von insgesamt rund 326,5 Mio. Euro. Das ist zehnmal mehr als im Jahr 2022 (32,3 Mio. Euro). Darunter waren Kriegswaffen wie 3 000 tragbare Panzerabwehrwaffen, 500 000 Schuss Munition für Maschinengewehre, Maschinenpistolen oder andere voll- oder halbautomatische Schusswaffen im Wert von 20,1 Mio. Euro (Antwort auf die Schiftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/10022).

Grundlagen für diese Erfassung der Kriegswaffenausfuhren sind die Zollanmeldungen für die Ausfuhr von Waren in Drittländer und für die Lieferungen in die EU-Länder (EU = Europäische Union), die im Rahmen der statistischen Meldepflicht „Intrastat“ direkt dem Statistischen Bundesamt übermittelt werden. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Anmeldungen von Unternehmen zur Außenhandelsstatistik, aus denen hervorgeht, dass Kriegswaffen exportiert werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Anmeldungen – z. B. im Zusammenhang mit der Lieferung von Materialpaketen – auch Waren umfassen, denen keine Kriegswaffeneigenschaft zukommt (Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/26647). Meldepflichtig sind die Ausführer bzw. Versender.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob von Deutschland an Israel gelieferte Rüstungsgüter bzw. Waffensysteme im Gaza-Krieg eingesetzt werden, und wenn ja, welche Kenntnisse hat sie über den Einsatz und ggf. über die entsprechend eingesetzten Rüstungsgüter bzw. Waffensysteme?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob von Deutschland an Israel gelieferte U-Boote aktuell im Gaza-Krieg vor der Küste des Gaza-Streifens wichtige militärische Funktionen erfüllen, beispielsweise durch das Absetzen von Spezialkräften für Operationen an Land, das Verschießen von Raketen gegen Landziele und/oder Aufgaben der Aufklärung und der elektronischen Kampfführung?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass 30 Sonderberichterstatter und Sachverständige der Vereinten Nationen vor der Lieferung von Waffen und Munition an Israel warnen, weil vor dem Hintergrund früherer Vorfälle zu erwarten sei, dass das Material zur Verletzung des Völkerrechts in Gaza eingesetzt werde (https://www.ohchr.org/en/press-releases/2024/02/arms-exports-israel-must-stop-immediately-un-experts)?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass es Hinweise gibt, wonach Israel in einer nicht unbedeutenden Zahl von Fällen gegen das humanitäre Kriegsrecht verstoßen hat (https://www.ohchr.org/en/press-releases/2024/02/arms-exports-israel-must-stop-immediately-un-experts), und wenn ja, welche?

5

Teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Auffassung, dass das Zur-Verfügung-Stellen von Waffen oder Munition – oder Teilen davon – auch dann verboten sind, wenn der exportierende Staat nicht mit Sicherheit weiß, ob mit diesen gegen das humanitäre Kriegsrecht verstoßen werden könnte, aber ein eindeutiges Risiko besteht (https://www.ohchr.org/en/press-releases/2024/02/arms-exports-israel-must-stop-immediately-un-experts), und wenn nein, mit welcher Begründung?

6

Teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Auffassung, dass, gemäß den Genfer Konventionen von 1949 und des Völkergewohnheitsrechts, Staaten davon absehen müssten, Waffen oder Munition – oder Teile davon – zur Verfügung zu stellen, wenn aufgrund der Fakten oder früherer Verhaltensmuster zu erwarten ist, dass sie zur Verletzung des Völkerrechts eingesetzt werden (https://www.ohchr.org/en/press-releases/2024/02/arms-exports-israel-must-stop-immediately-un-experts), und wenn nein, mit welcher Begründung?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Belgien, Italien, Spanien, die Niederlande und das japanische Unternehmen Itochu Corporation ihre Rüstungsexporte nach Israel gestoppt bzw. ausgesetzt haben (https://www.ohchr.org/en/press-releases/2024/02/arms-exports-israel-must-stop-immediately-un-experts)?

8

In Höhe welchen Gesamtwertes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2009 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2024 Kriegswaffen von Unternehmen aufgrund zuvor erteilter Genehmigungen nach Israel tatsächlich ausgeführt?

9

Wie verteilt sich der Gesamtwert der in Frage 8 genannten tatsächlichen Ausfuhr von Kriegswaffen nach Israel auf die einzelnen Jahre?

10

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Waren von den Auskunftspflichtigen mit der Warennummer (WA-Nr.) 8710.00.00 (Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon) des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik seit 2009 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2024 mit Bezug Israel angemeldet (bitte neben dem Gesamtwert auch die Werte entsprechend den Jahren aufschlüsseln)?

11

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Waren des Kapitels 93 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik (Waffen und Munition, Teile davon und Zubehör) von den Auskunftspflichtigen

a) mit der WA-Nr. 9301.10.00 – Artilleriewaffen (z. B. Kanonen, Haubitzen, Mörser [Granatwerfer]),

b) mit der WA-Nr. 9301.20.00 – Raketenwerfer, Flammenwerfer, Granatwerfer, Torpedorohre und ähnliche Werfer,

c) mit der WA-Nr. 9301.90.00 – andere (Gewehr zu Kriegszwecken),

d) mit der WA-Nr. 9302.00.00 – Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Position 9303 oder 9304,

e) mit der WA-Nr. 9305.91.00 – von Kriegswaffen der Position 9301,

f) aus der Warengruppe 93.06 (Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen) mit der WA-Nr. 9306.30.30 – andere Patronen und Teile davon für Kriegswaffen,

g) mit der WA-Nr. 9306.90.90 – andere zu Kriegszwecken

seit 2009 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2024 mit Bezug Israel angemeldet (bitte neben dem Gesamtwert auch die Werte entsprechend den Jahren aufschlüsseln)?

12

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Waren von den Auskunftspflichtigen mit der WA-Nr. 8906.10.00 (Kriegsschiffe aller Art, einschließlich Unterseeboote) des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik seit 2009 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2024 mit Bezug Israel angemeldet (bitte neben dem Gesamtwert auch die Werte entsprechend den Jahren aufschlüsseln)?

13

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Waren der Warengruppe 8408 (Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung [Diesel- oder Halbdieselmotoren]), die von den Auskunftspflichtigen mit

a) WA-Nr. 8408.10.11,

b) WA-Nr. 8408.10.23,

c) WA-Nr. 8408.10.31,

d) WA-Nr. 8408.10.41,

e) WA-Nr. 8408.10.51,

f) WA-Nr. 8408.10.61,

g) WA-Nr. 8408.10.71,

h) WA-Nr. 8408.10.81,

i) WA-Nr. 8408.10.91

für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der WA-Nr. 8904.00.10 und für Kriegsschiffe der WA-Nr. 8906.00.10 seit 2009 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2024 mit Bezug Israel angemeldet (bitte neben dem Gesamtwert auch die Werte entsprechend den Jahren aufschlüsseln)?

j) für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der WA-Nr. 8904.00.10 und für Kriegsschiffe der WA-Nr. 8906.00.10 seit 2009 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2024 mit Bezug Israel angemeldet (bitte neben dem Gesamtwert auch die Werte entsprechend den Jahren aufschlüsseln)?

14

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Kriegswaffen, die von den Auskunftspflichtigen mit Unterpositionen der WA-Nr. 88 (Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon) des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik seit 2009 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2024 mit Bezug Israel angemeldet (bitte neben dem Gesamtwert auch die Werte entsprechend den Jahren aufschlüsseln)?

15

In Höhe welchen Gesamtwertes wurden im Jahr 2024 bis zum aktuellen Stichtag Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern für Israel erteilt (bitte neben dem Gesamtwert auch die Werte für die Monate Januar und Februar sowie die jeweiligen Werte für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter in den entsprechenden Monaten auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für den Zeitraum noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

16

Für welche Rüstungsgüter wurden im Jahr 2024 bis zum aktuellen Stichtag Einzelausfuhrgenehmigungen nach Israel erteilt (bitte getrennt unter Angabe der AL-Position [AL = Ausfuhrliste] bzw. KWL-Nummer [KWL = Kriegswaffenliste], Güterbeschreibung sowie der jeweiligen Stückzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

Berlin, den 1. März 2024

Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe

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