Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralph Lenkert, Christian Görke,
Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/10551 –
Großwärmepumpen und Bürokratiekosten in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Frage, mit welcher Heizungsquelle Städte und anderweitig verdichtete
Siedlungsgebiete dekarbonisiert werden sollen, spielte im Rahmen der Debatte
um den Heizungstausch bislang eine Nebenrolle. Im Zentrum standen vor
allem Eigenheime oder Mehrgeschossgebäude, deren Eigentümer sich aufgrund
der Gegebenheiten eine eigene Wärmepumpe bzw. zugelassene Alternativen
nach dem verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz (GEG) installieren könnten.
Hierbei ist Fernwärme eine Erfüllungsoption, sofern sie den Vorgaben des
Wärmeplanungsgesetzes (WPG) entspricht. Wie aber die Fernwärme
beschickt werden soll, um vorgeschriebene Anteile erneuerbarer Energien und
nicht vermeidbarer Abwärme erfüllen zu können, wurde nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller öffentlich bislang wenig debattiert bzw. in
Bezug auf bestimmte Regionen nur wenig konkret.
Insbesondere Großwärmepumpen (GWP; üblicherweise mit einer
Heizleistung von mindestens 100 Kilowatt) in Verbindung mit Wärmenetzen und
Wärmespeichern wurden kaum thematisiert. Dabei ließen sich mehr als Dreiviertel
des deutschen Gasverbrauchs über den Einsatz von GWP einsparen. Das geht
aus einer Studie der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und
Geothermie (IEG) hervor (Großes Potenzial: Mit Großwärmepumpen grüne
Wärmequellen für Gebäude und Industrie nutzbar machen (agora-industri
e.de)). Im Gegensatz zu Deutschland ist die Großwärmepumpe in
Skandinavien eine etablierte Technologie. Aus der genannten Studie ist zu entnehmen,
dass neben den Vorreitern Norwegen mit einem Anteil an der
Fernwärmeversorgung von rund 13 Prozent und Schweden mit über 8 Prozent auch
Finnland, Dänemark und Frankreich überdurchschnittliche
Wärmeerzeugungsanteile durch Großwärmepumpen im Fernwärmesektor aufweisen.
Großwärmepumpen sind nicht nur höchst effizient, sie eignen sich auch für
einen kollektiven Betrieb über Stadtwerke, städtische Eigenbetriebe,
Wohnungsgenossenschaften bzw. dörfliche oder Bürgerenergiegemeinschaften. Mit
Blick auf die dafür notwendigen Wärmenetze könnte in diese zudem auch
Abwärme von Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft eingespeist bzw. solche
Abwärme durch Großwärmepumpen auf ein nutzbares Niveau angehoben
werden. Da hier Vorlauftemperaturen von bis zu 200 Grad möglich sind, eig-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10720
20. Wahlperiode 19.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 19. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nen sich Großwärmepumpen auch für den industriellen Einsatz. Überdies
ließen sich mit ihnen auch Kühlsysteme betreiben.
1. Welche Rolle spielt nach Ansicht der Bundesregierung die
Großwärmepumpe zur künftigen Wärmeversorgung in der Bundesrepublik
Deutschland in
a) städtischen oder anderweitig verdichteten Gebieten,
b) (ehemaligen) Braunkohlerevieren,
c) der Industrie,
d) Dörfern oder kleineren Bürgerenergieprojekten?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Großwärmepumpen in der künftigen
Wärmeversorgung der Bundesrepublik eine wichtige Rolle spielen werden. Sie
werden vor allem als Wärmeerzeuger in Wärmenetzen und zur Erzeugung von
Niedertemperatur-Prozesswärme zum Einsatz kommen. Die großen
Energiesystemstudien, die zielkonforme Entwicklungspfade bis zum Erreichen der
Klimaneutralität in Deutschland simuliert und untersucht haben, sehen alle
bedeutende Anteile der Wärme aus Großwärmepumpen in der Fernwärme, allerdings
mit Unterschieden im genauen Umfang. Die Langfristszenarien des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gehen beispielsweise
davon aus, dass langfristig mehr als die Hälfte der Wärme in Wärmenetzen
durch Großwärmepumpen eingespeist wird. Großwärmepumpen arbeiten,
genauso wie Wärmepumpen in Gebäuden, umso effizienter, je geringer der
Temperaturhub, also die Differenz zwischen der Temperatur der Wärmequelle (z. B.
Abwärmestrom, Oberflächengewässer) einerseits und des Heiz- bzw.
Wärmenetzkreislaufs andererseits ist.
In städtischen oder anderweitig verdichteten Gebieten werden Wärmenetze
absehbar eine wichtige Rolle in der Wärmeversorgung spielen, weil die Kosten
der Infrastruktur pro Kilowattstunde durch die hohe Wärmebedarfsdichte
relativ gering sind. Mit Hilfe von Wärmenetzen können unterschiedliche und auch
räumlich entfernte Wärmequellen für die Wärmeversorgung nutzbar gemacht
werden. Großwärmepumpen können dabei eine zentrale Rolle spielen.
Geflutete Braunkohletagebaue können als künstliche Seen eine geeignete
Wärmequelle für Großwärmepumpen darstellen. Auch die Sümpfungsgewässer der
aktiven Braunkohletagebaue können als Wärmequelle genutzt werden, sind
jedoch auf die Zeit des Abbaus der Kohle beschränkt. Da der flächendeckende
Steinkohleabbau zu Geländeabsenkungen oberhalb der Grubenschächte führte,
muss, um weitere Absenkungen zu vermeiden und vor Überflutungen zu
schützen, dauerhaft Kohlegrubenwasser abgepumpt werden. Diese Wassererhaltung
stellt eine Ewigkeitslast dar und lässt sich insofern dauerhaft als Wärmequelle
für Großwärmepumpen nutzen.
Der Wärmebedarf der Industrie setzt sich im Jahr 2020 zusammen aus 440
Terawattstunden Prozesswärme sowie 59 Terawattstunden Raumwärme und
Warmwasser. Damit liegt der Schwerpunkt für die Dekarbonisierung der
Industrie im Bereich der Prozesswärme. Prozesswärme wird in der Regel in folgende
Temperaturbereiche unterteilt: (1) Niedertemperaturbereich (unter 100 °C),
(2) mittlerer Temperaturbereich (100 bis 500 °C), sowie hoher
Temperaturbereich (über 500 °C).
Heute verfügbare Wärmepumpen decken den Temperaturbereich bis etwa
160 Grad Celsius ab, allerdings bei vergleichsweise geringen
Dampfkapazitäten (etwa 1 bis 2 Tonnen pro Stunde). Zur Hochskalierung laufen weitere
Forschungs- und Pilotprojekte auf nationaler und internationaler Ebene. Hier
können bereits Spitzen bis 300 Grad Celsius erreicht werden.
Wärmepumpen sind damit für die Industrie insbesondere im
Niedertemperaturbereich und teilweise im mittleren Temperaturbereich relevant.
Die Wärmegestehungskosten von Wärmepumpen nehmen mit zunehmender
Anlagengröße ab. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die damit verbundenen
Kostenersparnisse größer sind als die Kosten der erforderlichen
Leitungsinfrastruktur. Eine Alternative können kalte Nahwärmenetze darstellen. Dabei
werden allerdings gebäudebasierte Wärmepumpen eingesetzt.
2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Wasserstoff in der
Wärmeversorgung im Gebäudebereich allenfalls eine Nischenrolle haben
sollte und haben wird, vor allem aufgrund des enormen Effizienzgefälles
zu Wärmepumpen sowie der absehbar hohen Kosten und geringen
Verfügbarkeit von Wasserstoff?
Die Bundesregierung hat ihre Auffassung in dieser Frage in der Fortschreibung
der Nationalen Wasserstoffstrategie vom Juli 2023 deutlich gemacht (S. 24 und
25): „Allgemein wird der Einsatz von Wasserstoff in der dezentralen
Wärmeerzeugung nach derzeitigem Erkenntnisstand eine eher nachgeordnete Rolle
spielen. Mit Blick auf die Nutzungskonkurrenz zwischen den Sektoren Industrie,
Verkehr und Gebäude ist davon auszugehen, dass in den Sektoren Industrie und
Verkehr die Nachfrage nach Wasserstoff vermutlich auch bei relativ hohen oder
steigenden Preisen konstant bleibt, während bei vielen Gebäuden und
Quartieren Ausweichmöglichkeiten/Substitute bestehen. Ein direkter
Wasserstoffeinsatz in der Raumwärme wird nach aktuellem Wissensstand außer in
Pilotprojekten nur nach 2030 gesehen.“
3. Gibt es unter Berücksichtigung der Frage 2 ein Konzept der
Bundesregierung, wie städtische oder anderweitig verdichtete Gebiete in der
Bundesrepublik Deutschland wärmeseitig dekarbonisiert werden können,
und welche Rolle spielen hierbei Wärmepumpen und
Großwärmepumpen?
Wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, werden Wärmenetze in der
Dekarbonisierung der Wärmeversorgung städtischer oder anderweitig verdichteter
Gebiete eine wichtige Rolle spielen. Großwärmepumpen können dabei einen
großen Beitrag zur Wärmeerzeugung leisten. Welche Art der Wärmeversorgung
(z. B. Wärmenetz, dezentrale Versorgung) im jeweiligen Fall am besten
geeignet ist, d. h. vor allem auch am kostengünstigsten für die Enderbraucher ist,
wird anhand der lokalen Gegebenheiten im Rahmen der kommunalen
Wärmeplanung ermittelt werden. Das zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene
Wärmeplanungsgesetz sorgt dafür, dass diese Wärmeplanung flächendeckend und im
Rahmen bestimmter Vorgaben durchgeführt wird.
4. Welche Arten von erneuerbaren Wärmequellen (Luft, Boden,
Grundwasser, Abwasser, Gewässer, „kalte Nahwärme“ etc.) bzw. unvermeidbarer
Abwärme sind nach Ansicht der Bundesregierung besonders geeignet,
um Großwärmepumpen im Verbund mit Wärmenetzen und ggf.
Großwärmespeichern in der Bundesrepublik Deutschland zur
Wärmeversorgung zu betreiben?
Grundsätzlich sind alle Arten von erneuerbaren Wärmequellen sowie
unvermeidbare Abwärme für die Nutzung in Großwärmepumpen gut geeignet. Die
Entscheidung, welche Quelle tatsächlich genutzt wird, muss vor Ort unter
Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten wie den verfügbaren Quellen, den
Anforderungen des Wärmenetzes sowie des Potenzials zur Wärmespeicherung
entschieden werden.
5. Welche Projekte von Großwärmepumpen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland in Planung bzw.
Umsetzung, gibt es bereits in Betrieb gegangene Großwärmepumpen?
6. In welchem Umfang und an welchen Standorten werden nach Kenntnis
der Bundesregierung Wärmenetze und/oder Großwärmespeicher in
Deutschland geplant, die in Verbindung mit Großwärmepumpen stehen?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegt derzeit keine abschließende Liste an
Großwärmepumpenprojekten oder Neubauprojekten vor. Eine grobe Übersicht ist in der
Studie „Roll-out von Großwärmepumpen in Deutschland“ von Agora
Energiewende zu finden.
Mit der geplanten Einführung des Wärmenetzregisters soll in Zukunft ein
Überblick über Wärmenetze, die von Großwärmepumpen gespeist werden, möglich
sein.
7. Auf welche Daten über Wärmeaufkommen und Wärmenutzern können
sich Großwärmepumpen-Projekte in der Bundesrepublik Deutschland
nach Kenntnis der Bundesregierung bislang stützen?
Daten zu Wärmeaufkommen und Wärmenutzern liegen abhängig von der
Wärmequelle auf Landes- bzw. kommunaler Ebene vor. Die folgende Liste ist dabei
nicht abschließend und wird zeitnah im Leitfaden zum Wärmeplanungsgesetz
veröffentlicht:
• Oberflächennahe Geothermie: Portal ISONG für Baden-Württemberg,
Standortcheck NRW, Energieatlas Bayern
• Tiefe Geothermie: Geotis, GeOrg, Geothermieatlas, Geothermieportale der
Länder
• Oberflächengewässer: Geoportal Baden-Württemberg LUBW
• Abwasser: Abwasseratlas für Kläranlagen in Bayern, Potenzialkartierungen
auf kommunaler Ebene z. B. in Hamburg, Stuttgart, Oldenburg oder Berlin
• Unvermeidbare Abwärme: im Zuge der Umsetzung des
Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) wird eine Abwärmeplattform entstehen, die
Abwärmemengen mit Wärmesenken zusammenbringen wird
• Wärmenutzer: Niedersächsische Wärmebedarfskarte, Digitale
Wärmebedarfskarte Rheinland-Pfalz, Wärmekataster NRW, Wärmeatlas Schleswig-
Holstein.
8. Werden Großwärmepumpen-Projekte, dazugehörige Wärmenetze und
Großwärmespeicher von der Bundesregierung gefördert, wenn ja, auf
welche Weise?
Der Einsatz von Wärmepumpen in Wärmenetzen wird von der
Bundesregierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
gefördert. Die BEW unterstützt die Errichtung von Wärmenetzen mit mindestens
75 Prozent Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme und
Ausbau und Transformation bestehender Wärmenetze mit dem Ziel der
Umstellung auf vollständige Treibhausgasneutralität bis 2045. In diesem Rahmen
werden Investitionen in Großwärmepumpen, Wärmespeicher und Rohrleitungen
sowie weitere Erzeugungsanlagen und Fernwärmeinfrastruktur mit bis zu
40 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Für Großwärmepumpen und
Solarthermieanlagen ist auch eine Betriebskostenförderung möglich.
Des Weiteren werden Großwärmepumpen in Wärmenetzen als Bestandteil von
Innovativen Kraft-Wärme-Kopplungssystemen (iKWK) nach dem Kraft-
Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert. Der Begriff iKWK bezeichnet gemäß
KWKG Wärmeerzeugungssysteme, die aus drei wärmetechnisch miteinander
verbundenen und gemeinsam geregelten und gesteuerten Komponenten
bestehen müssen: eine KWK-Anlage, einer Wärmeerzeugung auf Basis
Erneuerbarer Energien und einer Power-to-Heat Anlage. Die Komponente zur
Bereitstellung erneuerbarer Wärme ist so zu dimensionieren, dass in einem
Kalenderjahr mindestens 30 Prozent der Referenzwärme als innovative erneuerbare
Wärme erzeugt werden können. Als innovative erneuerbare Wärmequellen
können Geothermie, Umweltwärme und Wärme aus Biomasse eingesetzt
werden. In der iKWK-Ausschreibung wird nicht die Großwärmepumpe selbst
gefördert, sondern die die KWK-Anlage als Kernkomponente eines iKWK-
Systems. Die Förderung von iKWK erfolgt durch einen Zuschlag zum Preis für
den KWK-Strom und wird entweder durch Ausschreibung für iKWK nach § 8b
KWKG ermittelt oder besteht aus dem Grundzuschlag nach § 8a KWKG
zuzüglich eines Bonus für innovative erneuerbare Wärme nach § 7a KWKG. Der
zulässige Höchstwert für iKWK beträgt 12 Cent pro Kilowattstunde. Pro
iKWK-System wird der Zuschlag für 45 000 Vollbenutzungsstunden gezahlt.
Über das KWKG geförderte Großwärmpumpen können auch einen Bonus für
innovative erneuerbare Wärme erhalten (EE-Bonus). Die Höhe des Bonus ist
gesetzlich festgelegt und variiert je nach Anteil von Wärme aus erneuerbaren
Energien zwischen 0,4 Cent pro Kilowattstunde bei mindestens 5 Prozent
erneuerbarer Wärme und 7,0 Cent pro Kilowattstunde bei mindestens 50 Prozent
erneuerbarer Wärme.
9. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit des Systems
Großwärmepumpe-Wärmenetz und ggf. Großwärmespeicher unter der
Maßgabe des derzeit geltenden Fördersystems von Bund bzw. Ländern
sowie sozial verträglicher Wärmepreise ein?
Die Kostenstruktur von Wärmenetzen ist sehr heterogen, auch abhängig von
örtlichen Faktoren wie Siedlungsstruktur, Wärmebedarf, verfügbaren
Temperaturquellen (z. B. Abwärme, Umweltwärme aus Gewässern, Tiefengeothermie).
Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW, siehe die Antwort
zu Frage 8) wird eine Wirtschaftlichkeit im Vergleich zur fossilen
Wärmegestehung hergestellt. Die Förderung trägt mittelbar zu sozial verträglichen
Wärmepreisen bei. Die Wärmenetz-Förderung des Bundes mittels der BEW ist nicht
mit Landesförderungen kumulierbar.
10. Sieht die Bundesregierung in Anbetracht ihrer Überlegungen zu Frage 9
eine Förderlücke hinsichtlich des Hochlaufs von Großwärmepumpen,
wenn ja, in welcher Höhe?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. Mit der
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) stellt die Bundesregierung eine
Wirtschaftlichkeit von Großwärmepumpen in Wärmenetzen im Vergleich zur
fossilen Wärmegestehung her.
11. Sieht die Bundesregierung anderweitige Hemmnisse, die den Hochlauf
von Großwärmepumpen bremsen könnten, und wenn ja, wie könnten
diese nach Auffassung der Bundesregierung behoben werden?
Die Bundesregierung hat ein Vorhaben vergeben, um die Hemmnisse für den
Hochlauf von Großwärmepumpen zu identifizieren und Lösungsansätze zu
entwickeln. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um wirtschaftliche und
informative Hemmnisse sowie Hemmnisse bei Genehmigungsverfahren, technische
und regulatorische Hemmnisse.
Die Bundesregierung hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, die diesen
Hemmnissen entgegenwirken.
Vielen wirtschaftlichen Hemmnissen begegnet die BEW mit der
Betriebskostenförderung für Großwärmepumpen, wie in der Antwort zu Frage 8
beschrieben.
Informative Hemmnisse sind unter anderem im Reallabor Großwärmepumpe
adressiert, in dem an fünf Standorten verschiedene Wärmequellen für
Großwärmpumpen unterschiedlicher Größe realisiert werden. So können
Erfahrungen in der Genehmigung, im Bau und im Betrieb gesammelt werden, die dann
in Leitfäden und Fact Sheets für die Branche zugänglich gemacht werden.
Auch viele technische Fragen werden dort bereits adressiert.
Technische Hemmnisse werden u. a. durch die Forschungsförderung des
8. Energieforschungsprogramm zur angewandten Energieforschung adressiert:
Forschungsziele sind u. a. Effizienz- und Leistungssteigerung und Erprobung
von Großwärmepumpen sowie die Weiterentwicklung von
Hochtemperaturwärmepumpen. Dabei spielen auch die Skalierung der Fertigungstechnologien,
klimaneutrale und umweltfreundliche Kältemittel sowie die Systemeinbindung
der Großwärmepumpen eine Rolle (z. B. Lastflexiblität, Integration bei
Wärmenetzauslegung und -betrieb, Matching zu Wärmequellen und -speichern).
Um Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu strukturieren arbeitet die
Bundesregierung derzeit an einem Beschleunigungsgesetz für Geothermie und
Großwärmepumpen. Genehmigungsfragen sollen dabei zentralisiert und
digitalisiert werden und die Entscheidungsprozesse so verschlankt werden, dass die
von der RED III vorgegebenen Verfahrensfristen eingehalten werden können.
Darüber hinaus soll perspektivisch ein Leitfaden erarbeitet werden, um weitere
Fragen im Planungs- und Genehmigungsverfahren zu klären und zu
standardisieren. Sowohl den Planenden als auch den Genehmigungsbehörden sollen so
alle relevanten Informationen an die Hand gegeben werden, die für eine
schnelle Umsetzung von Projekten relevant sind.
12. Gibt es seitens der Bundesregierung eine besondere Unterstützung
(Beratung, Logistik, Datenbereitstellung etc.) von Kommunen, Unternehmen
oder Bürgerenergieprojekten, die die Großwärmepumpen einsetzen
wollen?
Ein explizites Beratungsangebot für Großwärmepumpen gibt es in Deutschland
nicht. Das Kompetenzzentrum Wärmewende in Halle (Saale) unterstützt
Kommunen bei den Prozessen zur kommunalen Wärmeplanung. Dazu gehören auch
Möglichkeiten zur Datenbereitstellung aufzuzeigen sowie Vorträge zu
verschiedenen Wärmequellen, wie Großwärmepumpen und Geothermie.
Darüber hinaus stellen verschiedene Länder entsprechende Beratungsangebote
bereit.
13. Gibt es seitens der Bundesregierung spezielle Initiativen, um den
Hochlauf der Großwärmepumpe in Deutschland zu initiieren und zu
beschleunigen?
Von Seiten der Bundesregierung gibt es über die genannten Instrumente hinaus
keine speziellen Initiativen für Großwärmepumpen.
14. Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der gesetzlichen Regulierung von
Fernwärmetarifen einen Regelungsbedarf auf Bundesebene, um
Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Kosten zu schützen, die sich
aus dem Missbrauch des jeweiligen Fernwärmemonopols ergeben
können, und wenn ja, wird sie dahin gehend Initiativen ergreifen?
Nach den Vorgaben der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) passen
Wärmeversorgungsunternehmen ihre Preise im Rahmen von Preisänderungsklauseln an die
Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme sowie an die
Verhältnisse auf dem Wärmemarkt an. Dadurch soll einerseits eine
kostenorientierte Preisbemessung gewährleistet, andererseits dem Umstand Rechnung
getragen werden, dass sich die Preisgestaltung für die Fernwärmeversorgung nicht
losgelöst von den Preisverhältnissen am Wärmemarkt vollziehen kann. Im
Regelfall führt die Ermittlung der hierfür anzuwendenden Preisindizes des
Statistischen Bundesamtes für Wärmepreisänderungen systembedingt zu einer
Verzögerung der Weitergabe steigender oder sinkender Gaspreise für den
Wärmesektor von bis zu einem Jahr.
Zur Abwehr überhöhter Preisanpassungen und zur Überprüfung der durch § 24
AVBFernwärmeV gestellten Anforderungen steht Kunden der Rechtsweg zu
den Zivilgerichten offen. Zudem unterliegt die Preisbildung von
Fernwärmeversorgern der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Mit der Änderung von
§ 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurden darüber
hinaus die Kompetenzen der Kartellbehörden zur kartellrechtlichen
Missbrauchsaufsicht über Fernwärmeunternehmen ausgeweitet. Derzeit laufen
entsprechende Verfahren des Bundeskartellamtes gegen sechs
Wärmeversorgungsunternehmen.
Darüber hinaus ist in dieser Legislatur die Möglichkeit einer Verbandsklage in
Form einer kollektiven Leistungsklage (Abhilfeklage) eingeführt worden, die
vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits aufgegriffen wurde.
Die Bundesregierung plant eine Novelle der AVBFernwärmeV, mit der die
Transparenz über Preis- und Versorgungsbedingungen erhöht, die
Rahmenbedingungen für Kunden und Versorger im Hinblick auf eine preisgünstige
Wärmelieferung attraktiver gestaltet sowie insgesamt eine weitere Stärkung der
Rechtsstellung der Verbraucher erreicht werden soll.
15. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Umsatzsteuer in den letzten
fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
16. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Lohnsteuer in den letzten fünf
Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
17. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der veranlagten Einkommensteuer
in den letzten fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
18. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Gewerbesteuer in den letzten
fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
19. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Körperschaftsteuer in den
letzten fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
20. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Abgeltungsteuer in den letzten
fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
21. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Kapitalertragsteuer in den
letzten fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
22. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Grundsteuer in den letzten
fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
23. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Kfz-Steuer in den letzten fünf
Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
24. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Tabaksteuer in den letzten fünf
Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
25. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung des Solidaritätszuschlags in den
letzten fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
26. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Erbschaftsteuer in den letzten
fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
27. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Schenkungsteuer in den
letzten fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
28. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Stromsteuer in den letzten fünf
Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
29. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Grunderwerbsteuer in den
letzten fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
30. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Lotteriesteuer in den letzten
fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
31. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Alkoholsteuer in den letzten
fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
32. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Schaumweinsteuer in den
letzten fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
33. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Alkopopsteuer in den letzten
fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
34. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Versicherungsteuer in den
letzten fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
35. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Energiesteuer in den letzten
fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
36. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Biersteuer in den letzten fünf
Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
37. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Hundesteuer in den letzten
fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
38. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Kaffeesteuer in den letzten
fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
39. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Jagd- und Fischereisteuer in
den letzten fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
40. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Feuerschutzsteuer in den
letzten fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
41. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Getränkesteuer in den letzten
fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
42. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Kirchensteuer in den letzten
fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
43. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Zweitwohnungsteuer in den
letzten fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
44. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Luftverkehrsteuer in den
letzten fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
45. Wie hoch waren das Steueraufkommen sowie der Erfüllungsaufwand für
Bürger, Unternehmen und Verwaltung der Einfuhrumsatzsteuer in den
letzten fünf Jahren (bitte tabellarisch angeben)?
Die Fragen 15 bis 45 werden gemeinsam beantwortet.
Die Höhe des Steueraufkommens der betroffenen Steuerarten ist der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Steuereinnahmen in den Jahren 2019 bis 2023 in Millionen Euro1
1 2 3 4 5 6 7 8
Frage
Nr.
Steuerart in
schriftlicher Frage
Steuerart gemäß
Statistik
2019 2020 2021 2022 2023
15 Umsatzsteuer 183 113 168 700 187 631 198 201 212 596
16 Lohnsteuer 219 660 209 286 218 407 227 205 236 227
17 Veranlagte
Einkommensteuer
63 711 58 982 72 342 77 411 73 388
18 Gewerbesteuer2 55 419 45 295 61 103 70 244
19 Körperschaftsteuer 32 013 24 268 42 124 46 334 44 852
20 Abgeltungsteuer Abgeltungsteuer auf
Zins- und
Veräußerungserträge
5 146 6 763 10 029 6 559 8 362
21 Kapitalertragsteuer nicht veranlagte
Steuern vom Ertrag
24 520 22 943 28 315 33 271 37 232
22 Grundsteuer2 Grundsteuern A und B 14 439 14 676 14 985 15 282
23 Kfz-Steuer 9 372 9 526 9 546 9 499 9 514
24 Tabaksteuer 14 257 14 651 14 733 14 229 14 672
25 Solidaritätszuschlag 19 646 18 676 11 028 11 978 12 239
26/27 Erbschaftsteuer/
Schenkungsteuer
Erbschafsteuer3 6 987 8 600 9 824 9 226 9 286
28 Stromsteuer 6 689 6 561 6 691 6 830 6 832
29 Grunderwerbsteuer 15 789 16 055 18 335 17 122 12 203
30 Lotteriesteuer Rennwett- und
Lotteriesteuer
1 975 2 044 2 333 2 569 2 477
davon Lotteriesteuer 1 503 1 648 1 654 1 669 1 766
31 Alkoholsteuer 2 118 2 238 2 089 2 191 2 159
32 Schaumweinsteuer 384 405 341 352 361
33 Alkopopsteuer 1 11 –5 2 1
34 Versicherungsteuer 14 136 14 553 14 980 15 672 16 851
35 Energiesteuer 40 683 37 635 37 120 33 667 36 658
36 Biersteuer 617 566 584 600 580
37 Hundesteuer 370 380 401 414
38 Kaffeesteuer 1 060 1 060 1 058 1 063 1 030
39 Jagd- und
Fischereisteuer2
8 8 7 7
40 Feuerschutzsteuer 482 510 537 580 654
41 Getränkesteuer2 0 0 0 0
42 Kirchensteuer4 12 679 12 048 12 696 13 061
43 Hundesteuer
(doppelt aufgeführt,
siehe Frage 37)
44
Zweitwohnungsteuer2
170 138 207 243
45 Luftverkehrsteuer 1 182 292 566 1 140 1 486
46 Einfuhrumsatzsteuer 60 143 50 784 63 169 86 649 78 798
1 Die Darstellung der Steuereinnahmen folgt entsprechend der Statistik der kassenmäßigen Steuereinnahmen. Soweit die in der Kleinen
Anfrage genannten Steuerarten von den Bezeichnungen in der Statistik der kassenmäßigen Steuereinnahmen abweichen, wird in
Spalte 3 der Name der Steuerart laut Statistik angegeben.
2 Gemeindesteuern gemäß Meldungen des Statistischen Bundesamtes. Zu den Gemeindesteuern liegen noch keine Informationen über die
Einnahmen im vierten Quartal 2023 vor.
3 In der Statistik der kassenmäßigen Steuereinnahmen liegt kein getrennter Ausweis der Erbschaftsteuer in auf Erbschaften bzw.
Schenkungen entfallende Einnahmen vor.
4 Als Kirchensteuer werden die Nettobeträge Kirchensteuer vom Einkommen/Arbeitslohn (nach Abzug der Erhebungskosten der
Finanzämter) der Evangelischen Kirche und der Katholischen Kirche ausgewiesen. Die Zahlen zur Kirchensteuer wurden folgenden Quellen
entnommen (für 2023 noch keine Zahlen verfügbar):
Evangelische Kirche:
www.ekd.de/kirchensteuerstatistik-statistische-berichte-44512.htm
Katholische Kirche:
www.dbk.de/kirche-in-zahlen/kirchliche-statistik
Informationen über den Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger,
Unternehmen und Verwaltung bei den einzelnen Steuerarten in den letzten fünf
Jahren liegen der Bundesregierung nicht vor.
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