Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Benkstein, Eugen Schmidt,
Steffen Janich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/10853 –
Zur Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug des Kompetenznetzwerks gegen
Hass im Netz“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das „Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz“ ist ein Zusammenschluss der
Initiativen „Das NETTZ“, „HateAid“, „jugendschutz.net“, „Neue deutsche
Medienmacher*innen“ und der „Gesellschaft für Medienpädagogik und
Kommunikationskultur“, die sich „gegen Hassrede und Gewalt im digitalen Raum
engagieren“ (kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/ueber-uns/). Das Vorhaben
des „Kompetenznetzwerks“ wird von diesem wie folgt beschrieben: „Es ist an
der Zeit, organisiertem Hass, der von einer lautstarken Minderheit ausgeht,
ebenso organisiert und strategisch entgegenzutreten. Im Kompetenznetzwerk
gegen Hass im Netz bündeln wir unsere Kräfte, ermöglichen Austausch und
entwickeln ganzheitliche Strategien für einen demokratischen Diskurs“ (ebd.).
Das „Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz“ wird unter anderem vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des
Programms „Demokratie leben!“ gefördert (ebd.).
Das „Kompetenznetzwerk“ hat Mitte Februar 2024 eine Studie „Lauter Hass –
leiser Rückzug“ publiziert (Volltext unter kompetenznetzwerk-hass-im-net
z.de/wp-content/uploads/2024/02/Studie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf),
die die Erfahrungen deutschsprachiger Internetnutzer ab 16 Jahren zu
analysieren und aktuelle Zahlen und Fakten zu „Hass im Netz“ zu liefern
beansprucht (
https://kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/wp-content/uploads/202
4/02/Studie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf). Dort wird konstatiert, dass
jeden Tag Menschen im Netz beleidigt, belästigt und bedroht würden. Dies
führe zu einem Rückzug vieler Nutzer aus dem Netz und zu seltener
geäußerten politischen Meinungen. Dergestalt seien Meinungsvielfalt und Demokratie
gefährdet (ebd.).
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Lisa
Paus, sieht durch den „Hass im Netz“ „unsere Demokratie“ bedroht (ebd.).
Weiter hält sie fest: „Wir können gemeinsam etwas dagegen unternehmen“
(ebd.). Die Autoren der Studie vertreten die Ansicht, dass die Politik dringend
handeln müsse, um der unterstellten destabilisierenden Wirkung des Hasses
im Netz auf die Demokratie etwas entgegenzusetzen. So fordern sie, dass
Betroffene besser geschützt und unterstützt werden müssen, dass Social-Media-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11043
20. Wahlperiode 11.04.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 10. April 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Plattformen finanziell zur Verantwortung gezogen werden müssen und dass
Medienkompetenz und politische Bildung gestärkt werden müssen (ebd.).
Die Fragesteller hingegen sind der Auffassung, dass die zitierte Studie
methodisch fragwürdig ist, mit einem ungeklärten Verständnis von „Hass“ operiert
und sich dezidiert gegen konservativ-liberale Akteure im politisch-medialen
Diskurs wendet. Weiter sind die Fragesteller der Auffassung, dass die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, ihre
Kompetenzen überschreitet, wenn sie als Kommentar zur genannten Studie festhält,
„unsere Demokratie“ sei bedroht und dass „wir“ gleichzeitig „gemeinsam“
etwas dagegen „unternehmen“ könnten. Nach Auffassung der Fragesteller kann
die zitierte Studie keine wissenschaftlich unabhängige Relevanz für sich
reklamieren, sie fällt vielmehr als ein Versuch der geförderten Initiativen auf,
missliebige Positionen des rechts-konservativen Spektrums im Netz als „Hass“ zu
diskreditieren und damit einer politischen Auseinandersetzung zu entziehen.
1. Mit welcher Summe fördert die Bundesregierung das
„Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz“ seit Beginn der laufenden Legislatur (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller, bitte nach institutioneller und
projektbezogener Förderung aufschlüsseln)?
2. Fördert die Bundesregierung die Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug“
des „Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz“ (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller), und wenn ja, mit welcher Summe?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet. Im „Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz“ werden fünf
Träger im Rahmen einer Projektförderung wie folgt gefördert.
Lfd.
Nr.
Projekttitel/
Zuwendungsempfänger
Ist
in €
2020
Ist
in €
2021
Ist
In €
2022
Ist
In €
2023
Ist
In €
2024
1 Kompetenznetzwerk
„Hass im Netz“/
betterplace (bis 31.7.)
Ab 1.8.2022:
Kompetenznetzwerk
„Hass im Netz“/
Das Nettz
0,00 € 350.784,34 € 498.589,67 € 489.873,91 € 539.330,24 €
2 Kompetenzzentrum
„Hass im Netz“/
Jugendschutz.net
1.409.743,72 € 1.441.945,31 € 1.472.416,64 € 201.757,35 € 246.688,97 €
3 Kompetenznetzwerk
„Hass im Netz“/Neue
deutsche
Medienmacher*innen
0,00 € 58.512,20 € 397.343,85 € 472.816,10 € 545.523,64 €
4 Kompetenznetzwerk
„Hass im Netz“/
HateAid
0,00 € 156.647,29 € 631.166,44 € 696.405,07 € 699.031,06 €
5 Kompetenznetzwerk
„Hass im
Netz“/Gesellschaft
Medienpädagogik
und
Kommunikationskultur
0,00 € 0,00 € 0,00 € 313.020,94 € 275.771,78 €
Im Rahmen der jeweiligen Projektförderung ist die Studie „Lauter Hass – leiser
Rückzug“ entstanden. Es handelt sich hier also um keine Einzelförderung im
Sinne der Fragestellung.
3. Fördert die Bundesregierung in dieser Legislatur Schriften mit
vergleichbaren Inhalten, die ihren Fokus auf „Hass im Netz“ legen, der durch die
linke Seite des politischen Spektrums im Netz verbreitet wird (wenn ja,
wann, und wenn nein, warum nicht)?
Die Bundesregierung teilt die auch in der Vorbemerkung geäußerte
Einschätzung der Fragesteller nicht, dass die Studie „sich dezidiert gegen
konservativliberale Akteure im politisch-medialen Diskurs“ wende. Die aus Mitteln des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ geförderten Projekte wenden sich
allgemein gegen Formen von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und alle
Ausprägungen des Extremismus. Mit dem Bundesprogramm unterstützt die
Bundesregierung zivilgesellschaftliches Engagement entlang des Dreiklangs
„Demokratie fördern – Vielfalt gestalten – Extremismus vorbeugen“.
Hass im Netz wird von der Bundesregierung als Phänomen angesehen, das
mithin aus allen politischen Spektren, somit auch aus der „Mitte der Gesellschaft“
kommen kann. Zudem zeigen Studien immer wieder eine hohe Prävalenz von
digitaler Hassrede im rechtspopulistischen und rechtsextremen Milieu.
Gleichwohl gibt es auch Schriften, die im Sinne der Fragestellung andere
Debattenströme in den Blick nehmen.
Der Trendreport, der im Rahmen des Projekts „Bundesarbeitsgemeinschaft
gegen Hass im Netz“ entsteht, hat zum Beispiel die im Februar 2023
stattgefundene Demonstration unter dem Titel „Aufstand für Frieden“ zum Thema gehabt
(vgl.
https://machine-vs-rage.bag-gegen-hass.net/winter-2023-ein-bisschen-frie
den-ein-bisschen-schaumen/). Im Rahmen eines anderen Projekts wurde u. a.
die Arbeit der nachdenkseiten.de betrachtet:
https://gegneranalyse.de/fallstudie-
1-nachdenkseiten/
a) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Webseite „indymedia“
(de.indymedia.org/antifa) keinerlei Hass enthält und verbreitet (bitte
begründen)?
Die linksextremistische Internetplattform „de.indymedia.org“ entwickelte sich
in den letzten Jahren zum derzeit wichtigsten Informations- und
Propagandamedium für die linksextremistische Szene im deutschsprachigen Raum. Auf
„de.indymedia.org“ erscheinen diverse Beiträge, die einen Bezug zu
linksextremistischer Gewalt und grundsätzlich zu verschiedenen Straftaten haben oder
selbst strafrechtlich relevant sind. So erscheinen auf der Plattform regelmäßig
Selbstbezichtigungsschreiben und Aufrufe, weitere Taten zu begehen.
Beiträge auf der Plattform „de.indymedia.org“ können anonym und ohne
vorherige Registrierung veröffentlicht werden. In der Rubrik „Openposting“
werden Beiträge unmittelbar und ohne vorherige Filterung veröffentlicht.
b) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Webseite netzpolitik.or
g/2023/linksunten-indymedia-die-suche-nach-einer-verbotenen-vereini
gung/ keinerlei Hass enthält und verbreitet (bitte begründen)?
Der Artikel unter angegebenem Link beschäftigt sich mit
Durchsuchungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Ermittlungen von Landesbehörden zum Archiv
der Plattform „linksunten.indymedia.org“. Der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
c) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Onlineauftritt von
„Magazin Royale“ vom Freitag, den 16. Februar 2024, umfassend den
vielfach als Mordaufruf gegen Andersdenkende verstandenen Satz
„Nicht immer die Nazi-Keule raus holen, sondern vielleicht einfach
mal ein paar Nazis keulen. Tschüss, bis nächste Woche“ als im Netz
verbreiteter „Hass“ gegen Andersdenkende zu verstehen ist (bitte
begründen; vgl. auch
www.nius.de/medien/nazis-keulen-boehmermann-r
uft-zur-toetung-von-afd-und-fpoe-politikern-auf/a7527bb5-bb93-405
1-82c7-f9fdebe4feb8)?
Die Bundesregierung hat die Äußerung zur Kenntnis genommen, kommentiert
jedoch keine einzelnen politischen Äußerungen auf den verschiedenen
Onlineplattformen.
4. Unterscheidet sich aus Sicht der Bundesregierung „Hass im Netz“ von
Hass außerhalb des Netzes, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, durch
welche Merkmale?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundesdrucksache 20/4768 und auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9543 verwiesen.
5. Bedroht aus Sicht der Bundesregierung „Hass im Netz“ die Demokratie
anders als Hass außerhalb des Netzes (bitte begründen)?
Aus Furcht vor Hass im Netz ziehen sich u. a. viele Menschen aus dem
digitalen Raum zurück oder äußern seltener ihre Meinung. Damit wird die
Debattenkultur im digitalen Raum eingeschränkt, was insgesamt zu einer Bedrohung der
Demokratie beitragen kann. Beispiele wie der Mord an einem
Tankstellenmitarbeiter in Idar-Oberstein am 18. September 2021 zeigen, dass aus Online-Hass
Offline-Radikalisierung folgen kann. Beispiele wie diese zeigen, dass es einen
Zusammenhang zwischen Online-Hass bzw. digitaler Gewalt und Offline-
Gewalt gibt. Hass im Netz ist daher nicht singulär unabhängig vom Hass
außerhalb des Netzes zu betrachten. Darüber hinaus wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundesdrucksache 20/4768 und auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1
und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/9543 verwiesen.
6. Was kann nach Auffassung der Bundesregierung gegen die
angenommene Bedrohung unserer Demokratie durch „Hass im Netz“ getan werden
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?
Um Hass im Netz zu begegnen, verfolgt die Bundesregierung verschiedene
Maßnahmen, u. a. Information, Sensibilisierung, Beratung, Meldung und
Rechtsdurchsetzung inklusive Löschung.
7. Hält die Bundesregierung die vom „Kompetenznetzwerk gegen Hass im
Netz“ für die vorliegende Studie benutzte Definition von „Hass im Netz“
(vgl. kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/wp-content/uploads/2024/02/S
tudie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf, S. 17) für geeignet, das
Phänomen begrifflich, methodisch und empirisch zu untersuchen (bitte
ausführen)?
Die Bundesregierung kennt die Definition des Kompetenznetzwerks gegen
Hass im Netz, macht sie sich aber nicht zu eigen. Die Bundesregierung
verweist auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundesdrucksache 20/4768 und auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/9543. Dort wird ausgeführt, was die Bundesregierung unter
Digitaler Gewalt versteht. Hass im Netz wird als Teil von Digitaler Gewalt
angesehen.
Die Bundesregierung begrüßt die definitorische Schärfung des rechtlich nicht
definierten Fachbegriffs auch durch zivilgesellschaftliche Akteure. Dies kann
einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das Phänomen entsprechend der
Fragestellung zu bearbeiten.
8. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich der
„Hass im Netz“, der sich speziell gegen Politiker richtet (vgl. kompetenz
netzwerk-hass-im-netz.de/wp-content/uploads/2024/02/Studie_Lauter-H
ass-leiser-Rueckzug.pdf, S. 33), über die Parteien des parlamentarischen
Spektrums verteilt (bitte ausführen)?
9. Teilt die Bundesregierung die These der Autoren der vorliegenden
Studie, dass es weiterer Forschung bedürfe, um zu untersuchen, was
Internetnutzer unter „Hass im Netz“ verstehen (vgl. kompetenznetzwerk-hass-
im-netz.de/wp-content/uploads/2024/02/Studie_Lauter-Hass-leiser-Ruec
kzug.pdf, S. 42 bitte ausführen)?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs werden
zusammen beantwortet.
Die Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug“ bestätigt, dass es eine hohe
Wahrnehmung von Hass im Netz gegen Politikerinnen und Politiker gibt. Damit
bestätigt die Studie auch die Ergebnisse vorausgegangener Erhebungen zum
Themenkomplex (vgl. z. B.
https://koerber-stiftung.de/site/assets/files/16886/umfra
ge_hass_und_gewalt_gegen_kommunalpolitiker.pdf).
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch
die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt
und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem Politisch
motivierte Kriminalität (PMK) stellt das tatauslösende politische Element in
den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den
Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder
sogenannten „Themenfeldern“ (u. a. dem Unterthemenfeld „gegen Medien“ im
Oberthemenfeld „Konfrontation/Politische Einstellung“) zugeordnet sowie die
erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem
staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“ abgebildet.
Politisch motivierte Straftaten werden einem Phänomenbereich zugeordnet,
wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung der Täterin
oder des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger
Betrachtung (z. B. nach Art der Themenfelder) einer entsprechenden
ideologischen Orientierung zuzurechnen sind.
Im Rahmen des KPMD-PMK ist der Begriff „Politiker“ nicht als bundesweit
gültiger Katalogwert vereinbart. Dahingegen werden Angriffe auf
„Parteirepräsentanten/Parteimitglieder“ und/oder „Amtsträger“ und/oder
„Mandatsträger“ trennscharf abgebildet. Eine parteimäßige Zuordnung erfolgt nicht.
Darüber hinaus wurde im BKA das Auswerteprojekt „Bundestagswahl 2021 –
Strafbare Einflussnahme auf den demokratischen Willensbildungsprozess in
den Sozialen Medien“ zur Rechtsdurchsetzung des im April 2021 novellierten
§ 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) („Gegen Personen des politischen Lebens
gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“) durchgeführt. In
diesem Rahmen wurde gezielt nach strafrechtlich relevanten Sachverhalten
zum Nachteil von Politikerinnen und Politikern gesucht und nach
Nutzerfeststellung bzw. der Feststellung der örtlichen Zuständigkeit an die
entsprechenden Bundesländer zur weiteren Sachbearbeitung übersandt. Da es sich hierbei
aber um ein Projekt zur operativen Bekämpfung von Hass im Netz handelt,
keine wissenschaftlichen Standards bei der Durchführung des Projektes
einschließlich der Erhebung der Sachverhalte angelegt wurden und dieses zudem
nur einen Ausschnitt des Gesamtphänomens abbildet, kann die Frage zur
Verteilung des „Hass im Netz“ über die Parteien des parlamentarischen Spektrums
nicht belastbar beantwortet werden.
Die Ausführungen zeigen, wie hoch nach wie vor das Erkenntnisinteresse in
diesem Phänomenbereich ist und dass es weiterer regelmäßiger Studien bzw.
Erhebungsinstrumente bedarf. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen.
10. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll, unter den Begriff
„Hass im Netz“ auch digital getätigte Äußerungen zu fassen, die nach
aktueller Rechtsprechung nicht gegen geltende Gesetze verstoßen (vgl. k
ompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/wp-content/uploads/2024/02/Studie_
Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf, S. 49 f.) (bitte ausführen)?
Ja – gerade in Social-Media-Kanälen sind Bedrohungen und gezielte Angriffe
oftmals nicht strafbar, werden von Algorithmen und Bots verstärkt und
schüchtern Nutzerinnen und Nutzer häufig so ein, dass sie sich aus der öffentlichen
Debatte und damit aus einem demokratischen Diskurs zurückziehen. Angriffe
und Bedrohungen, Beleidigungen und Diffamierungen im digitalen Raum
führen zudem auch zu realer Gewalt jenseits des Internets. Hier mit
pädagogischen, aufklärenden und beratenden Ansätzen frühzeitig zivilgesellschaftlich
tätig zu werden, ist sinnvolle Demokratiearbeit. Darüber hinaus wird auf die
Antwort zu Frage 6 verwiesen.
11. Macht sich die Bundesregierung die These der Autoren der Studie
„Lauter Hass – leiser Rückzug“, bei den bevorstehenden Europa-, Landtags-
und Kommunalwahlen bestehe die Gefahr, dass rechtsextreme Nutzer
und Netzwerke versuchen werden, „den Diskurs noch weiter nach rechts
zu verschieben“ (vgl. kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/wp-content/u
ploads/2024/02/Studie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf, S. 57), zu
eigen (bitte begründen und offenlegen, wie die Bundesregierung „rechts“
definiert)?
12. Macht sich die Bundesregierung die These der Autoren der Studie
„Lauter Hass – leiser Rückzug“, Hass werde „als Instrument genutzt, um den
Diskurs immer weiter nach rechts zu verschieben und so diese
Sichtweisen zu normalisieren“ (vgl. kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/wp-cont
ent/uploads/2024/02/Studie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf, S. 64), zu
eigen (bitte begründen)?
13. Macht sich die Bundesregierung die Forderung der Autoren der Studie
„Lauter Hass – leiser Rückzug“ nach einer finanziellen Beteiligung von
Social-Media-Plattformen „an den Kosten für gesellschaftliche Schäden,
die sie durch Hass-begünstigende Geschäftsmodelle verstärken“, zu
eigen (vgl. kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/wp-content/uploads/202
4/02/Studie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf, S. 65)?
a) Wenn ja, wie ließen sich die angesprochenen „gesellschaftlichen
Schäden“ analytisch und begrifflich darstellen und messen?
b) Wenn ja, wie hoch sollte nach Auffassung der Bundesregierung die
finanzielle Beteiligung der Social-Media-Plattformen ausfallen?
c) Wenn ja, ist die Bundesregierung der Auffassung, durch den Digital
Services Act der Europäischen Union (DSA, vgl. commission.europ
a.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/d
igital-services-act_de) sei eine solche Forderung nach finanzieller
Beteiligung der Social-Media-Plattformen prinzipiell möglich?
d) Wenn nein, warum nicht?
14. Macht sich die Bundesregierung die Forderung der Autoren der Studie
„Lauter Hass – leiser Rückzug“ nach einer nationalen Bildungsoffensive
Medienkompetenz zu eigen (vgl. kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/w
p-content/uploads/2024/02/Studie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf,
S. 65)?
a) Wenn ja, was wären nach Auffassung der Bundesregierung Ziele
einer solchen nationalen Bildungsoffensive Medienkompetenz?
b) Wenn ja, welche Einrichtungen wären nach Auffassung der
Bundesregierung geeignet, eine solche nationale Bildungsoffensive
Medienkompetenz durchzuführen?
c) Wenn ja, ist die Bundesregierung der Auffassung, die veranschlagten
6,5 Mrd. Euro (ebd.) seien eine realistische, erstrebenswerte und
finanzierbare Summe zur Förderung der Bildungsoffensive?
d) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 14d werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung macht sich keine Thesen, Befunde oder Folgerungen
einzelner Studien zu eigen, sondern beobachtet den jeweils aktuellen Wissens- und
Debattenstand sehr genau. Daher begrüßt die Bundesregierung die fachlichen
Diskurse rund um die Frage, wie das Phänomen Hass im Netz noch
zielgerichteter bearbeitet werden kann.
15. Befindet sich die Bundesregierung in Gesprächen mit Repräsentanten der
auch in Deutschland genutzten Social-Media-Plattformen über deren
Vorgehen gegen „Hass im Netz“?
a) Wenn ja, mit welchen Social-Media-Plattformen laufen diese
Gespräche?
Die Fragen 15 und 15a werden zusammen beantwortet.
Ja, die Bundesregierung befindet sich in Gesprächen mit Repräsentanten der
auch in Deutschland genutzten Social Media-Plattformen. Dabei wird auch
„Hass im Netz“ thematisiert. Die Gespräche finden mit den Unternehmen
Google/Youtube, Meta, Microsoft und TikTok statt.
b) Wenn ja, welche Vorstellungen verbinden die Social-Media-
Plattformen mit „Hass im Netz“?
c) Wenn ja, was unternehmen die Social-Media-Plattformen nach
Kenntnis der Bundesregierung gegen „Hass im Netz“?
d) Wenn ja, setzen die Social-Media-Plattformen nach Kenntnis der
Bundesregierung auch Software auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) ein,
um „Hass im Netz“ zu detektieren und zu entfernen?
Die Fragen 15b bis 15d werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung kann die Fragen nicht für die Social-Media-Plattformen
beantworten und verweist an ebendiese.
Grundsätzlich gelten für alle Anbieter die unmittelbar anwendbaren Pflichten
aus dem Digital Services Act (DSA). Hiernach sind die Hostingdiensteanbieter
dazu verpflichtet, Meldungen von Personen und Einrichtungen über
rechtswidrige Inhalte entgegenzunehmen, zu bearbeiten und zeitnah, sorgfältig, frei von
Willkür und objektiv über die Meldungen zu entscheiden. Anbieter sehr großer
Online-Plattformen und -Suchmaschinen müssen zudem alle systemischen
Risiken, die sich aus ihrem Dienst ergeben, ermitteln und angemessene
Risikominderungsmaßnahmen ergreifen. Um diese systemischen Risiken, zu denen
auch „Hass im Netz“ gehört, zu detektieren, können sie auch Software auf
Basis Künstlicher Intelligenz einsetzen. Für die sehr großen Anbieter werden
diese Pflichten unmittelbar durch die Europäische Kommission durchgesetzt.
Ansonsten sind die Behörden des Mitgliedstaats zuständig, in dem der
betroffene Anbieter seine Hauptniederlassung hat.
Darüber hinaus hat die Europäische Kommission den Verhaltenskodex zur
Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet im Mai 2016 zusammen mit vier
großen IT-Konzernen (Facebook, Microsoft, Twitter und YouTube) eingeführt, um
gegen die Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher Hetze im Netz
anzugehen. Der Kodex soll sicherstellen, dass Anträge auf Entfernung von
Online-Inhalten rasch bearbeitet werden. Die Konzerne haben sich verpflichtet,
den Großteil dieser Anträge innerhalb von 24 Stunden zu prüfen und den Inhalt
gegebenenfalls zu entfernen, dabei aber stets den Grundsatz der
Meinungsfreiheit zu wahren. Der Kodex wird aktuell überarbeitet.
Auch haben die Anbieter ihr Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte in ihren
Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Gemeinschaftsstandards festgelegt, die
öffentlich auf der jeweiligen Internetpräsenz des betroffenen Anbieters
einsehbar sind. Anbieter setzen nach deren Auskunft in diesem Zusammenhang auch
automatisierte Verfahren ein, um Inhalte, die gegen diese Vorgaben verstoßen,
zu detektieren und ggf. zu entfernen. Ob darüber hinaus im Rahmen dieser
Verfahren auch Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt, ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
16. Erkennt die Bundesregierung bei der Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Frau Lisa Paus, einen Interessenkonflikt, zum
einen als institutionelle Förderin des „Kompetenznetzwerks gegen Hass
im Netz“ aufzutreten und zum anderen die von eben diesem Netzwerk
vorgelegte Studie zustimmend zu kommentieren (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller, bitte ausführen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Es findet keine institutionelle Förderung statt. Im Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ werden Projekte gefördert. Ein Interessenkonflikt liegt nicht vor.
Vier der fünf im Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz gemeinsam
wirkenden Träger haben in eigener Hoheit eine Studie zu Hass im Netz veröffentlicht
und die Teilnahme der Bundesministerin Lisa Paus für ihre Pressekonferenz
angefragt. Aufgrund der hohen gesellschaftlichen Bedeutung des Themas, ist
die Bundesministerin dieser Einladung gefolgt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333