Förderung von Berufsrückkehrerinnen durch die Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Irmingard Schewe-Gerigk, Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Matthias Berninger, Dr. Thea Dückert, Priska Hinz (Herborn), Markus Kurth, Christine Scheel, Silke Stokar von Neuforn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bis zum Inkrafttreten des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (im Folgenden Hartz III genannt) hatten Berufsrückkehrerinnen über die damaligen §§ 77 und 78 SGB III einen Anspruch auf Unterhaltsgeld, ohne die erforderliche Vorversicherungszeit erfüllt haben zu müssen. Damit konnten sie bei Förderung der beruflichen Weiterbildung ihren laufenden Lebensunterhalt sichern. Mit Hartz III wurde zur Entbürokratisierung des SGB III das Unterhaltsgeld bei Weiterbildung durch das Arbeitslosengeld (bei Weiterbildung) ersetzt. Obwohl sich der materielle Anspruch durch diese Änderung nicht verändert hat, haben sich die Bedingungen für Berufsrückkehrerinnen durch den Wegfall des Sonderanspruchs auf Unterhaltsgeld verschlechtert. Zwar haben Berufsrückkehrerinnen noch immer die Möglichkeit über den geltenden § 8b SGB III eine Förderung der beruflichen Weiterbildung zu erhalten. Diese Förderung umfasst aber nur die Weiterbildungskosten und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Um diese Schlechterstellung zu kompensieren, wurde im Rahmen der Hartz-III-Gesetzgebung beschlossen, dass Bundesmittel aus dem Europäischen Sozialfonds vorrangig für die Sicherung des Lebensunterhalts für Berufsrückkehrerinnen eingesetzt werden (vgl. Ausschussdrucksache 15(9)791). Die von bündnisgrüner Seite erhobene Forderung, die Förderung von Berufsrückkehrerinnen außerdem zum Inhalt einer Zielvereinbarung zwischen Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit zu machen, fand jedoch keine Umsetzung. Damit wurde eine Möglichkeit vergeben, die Teilhabe von Berufsrückkehrerinnen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik abzusichern.
Zwar liegen noch keine Zahlen über die Förderung von Berufsrückkehrerinnen nach § 8b SGB III für die Jahre 2005 und 2006 vor, doch häufen sich die Klagen, dass die Förderung von Berufsrückkehrerinnen durch die Bundesagentur für Arbeit unter den oben beschriebenen Konditionen zurückgegangen ist. So fasste unter anderem auch die 83. Arbeits- und Sozialministerkonferenz auf ihrer Sitzung Ende Oktober in Berlin einen einstimmigen Beschluss, der von der Bundesregierung die Vorlage aktueller Daten verlangt und auf die Verbesserung der Förderung von Berufsrückkehrerinnen durch die Bundesagentur für Arbeit abzielt.
Drucksache 16/3733 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hat sich die Zahl der über den § 8b SGB III geförderten Berufsrückkehrerinnen seit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in den Jahren 2005 und 2006 (Stand November 2006) jeweils entwickelt?
Wie hat sich die Zahl der über den § 8b SGB III geförderten Berufsrückkehrerinnen seit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt aufgeschlüsselt nach den Gebieten der Regionaldirektionen in den Jahren 2005 und 2006 (Stand November 2006) entwickelt?
Wie stellten sich im Vergleich dazu die Förderzahlen von Berufsrückkehrerinnen in den Jahren 2000 bis 2004 dar?
Welchen Anteil an allen Arbeitslosen hatten Berufsrückkehrerinnen jeweils in den Jahren 2000 bis 2006, und wie stellte sich im Vergleich dazu ihr Anteil in Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit dar?
Welche Summe wurde jeweils 2005 und 2006 (Stand November 2006) aus Bundesmitteln des Europäischen Sozialfonds seit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt für die Sicherung des Lebensunterhaltes von Berufsrückkehrerinnen verausgabt, und wie vielen Förderfällen in den jeweiligen Jahren entsprechen diese Summen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in den Antworten auf die Fragen 1 bis 5 genannten Zahlen und Daten in der Gesamtschau, und welche Handlungsbedarfe ergeben sich daraus aus ihrer Sicht?
Sprechen aus Sicht der Bundesregierung Gründe gegen den Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit, über die eine Mindestquote für die Beteiligung von Berufsrückkehrerinnen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik vereinbart wird?
a) Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss einer entsprechenden Zielvereinbarung zu rechnen und welche Mindestquote soll darin vereinbart werden?
b) Wenn ja, welche Gründe sind dies?
c) Wenn die Bundesregierung wie gegenüber der Arbeits- und Sozialministerkonferenz argumentiert, dass Zielvereinbarungen nicht mit einer wirkungsorientierten Steuerung vereinbar seien: Wieso wurde das Instrument der Zielvereinbarung aus Sicht der Bundesregierung gerade deshalb im SGB II und im SGB III verankert, um die zuvor eingesetzten Steuerungsinstrumente wie Einzelanweisungen und Umsetzungsvorgaben durch eine wirkungsorientierte Steuerung zu ersetzen?
Welchen Stellenwert hat aus Sicht der Bundesregierung die Förderung von Berufsrückkehrerinnen
a) für die Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt,
b) für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ?
Mit welchen konkreten Maßnahmen und Instrumenten will die Bundesregierung sicherstellen, dass Berufsrückkehrerinnen zukünftig mindestens entsprechend ihrem Anteil an allen Arbeitslosen in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gefördert werden?