[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3978
17. Wahlperiode 29. 11. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
25. November 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/3730 –
Übergang vom Bachelorabschluss in den Berufseinstieg und in das
Masterstudium
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Phase nach dem Bachelorabschluss ist für viele Studierende ungeklärt.
Zahlreiche Bachelorabsolventinnen und -absolventen möchten gerne ein
Masterstudium aufnehmen, erhalten diese Möglichkeit jedoch zum Teil selbst bei
überdurchschnittlichen Leistungen nicht, wie das aktuelle Beispiel vom August 2010
der Wirtschaftswissenschaften an der Universität zu Köln deutlich macht. Dort
haben in dem Bereich der Betriebswirtschaftslehre über 600 Studierende den
Bachelorstudiengang abgeschlossen, nur jeder Dritte von ihnen konnte jedoch
einen Masterstudienplatz erhalten. Insgesamt bekam die Universität bundesweit
über 1 700 Bewerbungen für das weiterführende Kölner Masterprogramm.
Demgegenüber standen lediglich 215 Masterstudienplätze. Vielen bleibt somit der
weitere Bildungsweg versperrt.
Bis heute hat der Bachelorabschluss zudem trotz zahlreicher Anstrengungen
nicht die gewünschte, notwendige Akzeptanz im öffentlichen Dienst und der
Wirtschaft erreichen können. Der reibungslose finanzielle konsekutive Übergang
vom Bachelor- zum Masterstudium ist noch immer nicht sichergestellt. Auf der
Nationalen Bologna-Konferenz am 17. Mai 2010 haben insbesondere die
Studierenden mehrfach verlässliche Zahlen bezüglich der Anzahl der aktuellen
Bachelorstudierenden, der bereitgestellten Masterstudienplätze sowie der
aktuellen Masterstudierenden eingefordert, um Aussagen bezüglich freier
Masterstudienplätze überprüfen zu können. Diese Zahlen wurden bis heute nicht
bereitgestellt.
Auf die Schriftlichen Fragen 99 bis 101 des Abgeordneten Swen Schulz
(Spandau) zu dieser Angelegenheit antwortete der Parlamentarische Staatssekretär bei
der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Thomas Rachel am 28.
September 2010, dass der Bundesregierung keine konkreten Zahlen zur Verfügung
stehen und die Bedarfsermittlung auf Vorausberechnungen der
Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2008 beruhen (Bundestagsdrucksache 17/3114).
1. Wie viele Studienplätze wurden im Laufe des Hochschulpakts 2020 nach
aktuellem Kenntnisstand neu geschaffen (bitte nach Ländern aufteilen)?
Wie viele davon waren für Bachelorstudiengänge vorgesehen?
Wie viele für ein Masterstudium?
Wie viele Studienplätze wurden besetzt?
Wie viele blieben frei?
Für den Begriff Studienplatz gibt es keine einheitliche Definition, die
bundesweit und für alle Fächer gilt. Dementsprechend haben sich Bund und Länder
beim Hochschulpakt auf die Studienanfänger als die relevante, statistisch
nachweisbare Bezugsgröße geeinigt. Für das Potenzial der laut Berechnungen der
Kultusministerkonferenz (KMK) zu erwartenden zusätzlichen Studienanfänger
wurde Vorsorge getroffen. In den Jahren 2007 bis 2009 haben laut offizieller
Statistik des Statistischen Bundesamts insgesamt ca. 103 000 junge Menschen mehr
ein Studium aufgenommen als im Vergleichsjahr 2005. Damit wurde die im
Hochschulpakt 2020 angestrebte Zielmarke von 91 370 zusätzlichen
Studienanfängern bis 2010 bereits 2009 übertroffen. Die folgende Tabelle gibt eine
Übersicht über die gegenüber den relevanten Basiszahlen von 2005 in den einzelnen
Ländern zusätzlich aufgenommenen Studienanfänger.
2. Warum liegen der Bundesregierung keine verlässlichen Zahlen bezüglich
des Angebots an Bachelor- und Masterstudienplätzen im Verhältnis zu den
Bewerbungen an den jeweiligen Hochschulen vor?
Dem Bund liegen bisher keine Länderangaben über das Verhältnis von Angebot
und Bewerbungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen vor. Allerdings
hat die KMK anlässlich der nationalen Bologna-Konferenz am 17. Mai 2010
Land Zusätzliche Studienanfänger 2007 bis 2009
BW 11 812
BY 15 361
BE 10 520
BB 5 908
HB 1 429
HH 6 544
HE 7 417
MV 2 956
NI 7 923
NW 10 796
RP 7 463
SL 1 346
SN 3 302
ST 3 401
SH 2 567
TH 3 991
Insgesamt 102 736
zugesagt, Informationen über den Übergang von Bachelor zum Master
zusammenzustellen. Vorgesehen ist ein Bericht zu der Situation im Masterbereich und
der statistischen Erfassung von Masterstudiengängen, der Informationen zum
Auslastungsgrad der Hochschulen enthält. Der Bericht soll im ersten Halbjahr
2011 vorgelegt werden.
3. Wieso plant die Bundesregierung keine systematische und bundesweite
Erhebung dieser Zahlen, und wie beurteilt es die Bundesregierung derzeit,
inwieweit der Hochschulpakt 2020 den Bedarf an Bachelor- sowie
Masterstudienplätzen deckt und durch die Länder bzw. Hochschulen umgesetzt
wird, ohne dass konkrete, verlässliche und insbesondere aktuelle Zahlen zur
Verfügung stehen?
4. Warum werden die Berechnungsgrundlagen der Bundesregierung oder der
Länder, mit welcher auch Vereinbarungen im Hochschulpakt 2020 getroffen
wurden, nicht öffentlich zugänglich gemacht, bzw. wann und in welcher
Form wird die Bundesregierung diese Zahlen der Öffentlichkeit vorlegen?
Bund und Länder haben im Hochschulpakt 2020 auf Basis der bei Abschluss der
jeweiligen Verwaltungsvereinbarung vorliegenden Daten des Statistischen
Bundesamts den Durchschnittswert pro zusätzlichen Studienanfänger berechnet.
Diese Mittel reichen aus, um ein der Nachfrage entsprechendes Angebot an
Studienmöglichkeiten in Bachelor- und Masterstudiengängen bereitzustellen. Die
Verwaltungsvereinbarungen zum Hochschulpakt 2020 sind unter
www.bmbf.de
veröffentlicht. Grundlage für die darin getroffenen Annahmen war die
Vorausberechnung der KMK über die Zahl der Studienanfänger, die unter
www.kmk.org veröffentlicht ist. Die Länder berichten jährlich über die
Umsetzung des Hochschulpakts, diese Berichte werden vom Büro der GWK zu einem
Gesamtbericht zusammengefasst und veröffentlicht (
www.gwk-bonn.de).
5. Ist nach Auffassung der Bundesregierung mit der Umstellung auf die
gestuften Studiengänge Bachelor und Master den Studierenden die individuelle
Entscheidungsfreiheit zwischen Einstieg in das Berufsleben und weiterem
Studium im Masterstudiengang gegeben?
6. Wie stellt die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern sicher, dass
jeder Absolvent des Bachelorstudiums in freier Entscheidung zwischen
Berufseinstieg und weiterem Studium ggf. ein Masterstudium aufnehmen kann?
Ja, die Entscheidungsfreiheit zwischen Einstieg in das Berufsleben und einem
weiteren Studium ist gegeben. Nach den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben
für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der
Kultusministerkonferenz hat der Bachelor ein eigenständiges berufsqualifizierendes
Profil. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird im Rahmen der für alle Bachelor-
Studiengänge vorgesehenen Akkreditierung überprüft.
7. Wie steht die Bundesregierung zu einem Rechtsanspruch auf einen
Masterstudienplatz bei abgeschlossenem Bachelorstudium?
Nach Maßgabe seiner Qualifikation hat jeder Bachelor-Absolvent im Rahmen
der verfügbaren Kapazitäten Anspruch auf Zulassung zu einem Masterstudium.
8. Wie plant die Bundesregierung, in Kooperation mit den Ländern mit der
hohen Anzahl an Bachelorabsolventen durch die doppelten
Abiturjahrgänge umzugehen?
Welche konkreten Erfahrungen und Ergebnisse hat es bisher gegeben?
Sind hier Maßnahmen z. B. für eine verstärkte Bereitstellung von
Masterstudienplätzen in Kooperation mit den Ländern geplant?
Falls ja, welche konkret?
9. Plant die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern Maßnahmen,
um langfristig den Anteil von Masterstudienplätzen zu erhöhen?
Falls ja, welche konkret?
Der Hochschulpakt 2020 ist die gemeinsame Antwort von Bund und Ländern
auf die doppelten Abiturjahrgänge. Damit wird ein bedarfsgerechtes
Studienangebot geschaffen. Für die Zeit von 2011 bis 2015 wird von rund 275 000
zusätzlichen Studienanfängern ausgegangen. Die hierfür vom Bund
bereitgestellten Mittel in Höhe von 13 000 Euro pro zusätzlichen Studienanfänger decken
50 Prozent der Kosten, die für einen zusätzlichen Studienanfänger
durchschnittlich anfallen. Die Länder haben zugesagt, die Gesamtfinanzierung
sicherzustellen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
10. Wie steht die Bundesregierung zu Pressemeldungen, nach denen angeblich
nur für einen kleinen Teil der Bachelorabsolventen auch
Masterstudienplätze zur Verfügung stehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Masterstudienplatzkrise im August
2010 beim weiterführenden Masterprogramm in der
Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln?
Sind der Bundesregierung weitere vergleichbare Fälle bekannt?
Nach den derzeit zur Verfügung stehenden Informationen kann nicht von einer
generellen Knappheit an Masterstudienplätzen ausgegangen werden. So
schließen nach einer Vorab-Auswertung einer Befragung des Abschlussjahrgangs
2009 durch die Hochschul-Informations-System (HIS) GmbH zwischen 70 und
80 Prozent der Bachelorabsolventen einen Master an; 95 Prozent der
Masterstudierenden studieren in ihrem Wunschfach und 90 Prozent an ihrer
Wunschuniversität. Auswertungen von Befragungen der Absolventenjahrgänge 2007
und 2008 durch das internationale Zentrum für Hochschulforschung Kassel
(INCHER-Kassel) bestätigen ebenfalls hohe Übergangsquoten vom Bachelor
zum Master.
Zu berücksichtigen ist bei der Beurteilung der medialen Berichterstattung, dass
die genannten Zahlen sich häufig auf Studienplatzbewerbungen beziehen.
Wegen möglicher Mehrfachbewerbungen von Studierenden ist es jedoch nicht
möglich, daraus auf eine generelle und bundesweite Knappheit an
Studienplätzen zu schließen. Dennoch ist es zutreffend, dass an einzelnen Hochschulen
und in bestimmten Fächern Engpässe aufgetreten sind. Neben der Universität zu
Köln wurde auch die Universität Münster oder die Humboldt Universität in
Berlin genannt. Dem gegenüber stehen nicht ausgelastete Studiengänge an anderen
Hochschulen.
11. Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage der Bundesministerin für
Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, vom 8. Juli 2009, dass es
keine Quoten beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium mehr
geben soll?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung offizielle oder inoffizielle
Übergangsquoten an Hochschulen bezüglich der bereitgestellten
Masterstudienplätze und der Zulassung zu einem solchen Studiengang vorhanden?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Kooperation mit den
Ländern bislang unternommen, um dies zu überprüfen und gegebenenfalls
dem entgegenzuwirken?
Die Bundesregierung steht zu der Aussage, dass es keine politisch festgelegten
Quoten beim Übergang vom Bachelor auf den Master geben soll. Der
Bundesregierung ist auch nicht bekannt, dass es in den Ländern entsprechende Quoten
gibt. Dies beinhaltet jedoch nicht einen Anspruch auf einen Masterstudienplatz
an einer bestimmten Hochschule oder in einem spezifischen Studiengang.
Die Anzahl der Studienplätze in Masterprogrammen ist davon abhängig, wie
viel Lehrpersonal in der jeweiligen Fachdisziplin zur Verfügung steht und wie
die Lehrkapazität der Hochschule auf die Bachelor- und Masterprogramme
verteilt wird. Diese Verteilung wird von den einzelnen Hochschulen im
Einvernehmen mit dem jeweiligen Landesministerium, zumeist in Zielvereinbarungen,
vorgenommen.
Zur Überprüfung dient der vorgesehene KMK-Bericht zur Situation im
Masterbereich (vgl. Antwort zu Frage 2).
12. Ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass sowohl der
Bachelorabschluss als auch der Masterabschluss ein eigenständiges und
berufsqualifizierendes Profil besitzen?
Wie sieht dieses nach Meinung der Bundesregierung aus?
Die Ausgestaltung der Studiengänge ist Aufgabe der Hochschulen im Rahmen
ihrer Autonomie.
Unterschiedliche Bachelor-Abschlüsse und unterschiedliche Master-Abschlüsse
haben unterschiedliche Profile. Die Vielfalt der Studiengänge entspricht damit
der Vielfalt der beruflichen Möglichkeiten und der Begabungen der
Studierenden. Die Vermittlung der Berufsbefähigung in den Studiengängen wird – wie in
der Antwort zu Frage 5 dargestellt – im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens
überprüft.
13. Werden aus Sicht der Bundesregierung derzeit Bachelorstudiengänge
angeboten, die ohne ein weiterführendes Masterstudium zu keiner
Berufsqualifizierung in der jeweiligen Fachrichtung führen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Berufschancen dieser Studierenden
und insbesondere von Lehramtstudierenden, die nur über einen
Bachelorabschluss verfügen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
14. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um
das Profil sowohl des Bachelorabschlusses als auch des Masterabschlusses
zu konkretisieren?
Welche Projekte oder Maßnahmen sind geplant?
Die Konkretisierung der Studiengangsprofile ist Aufgabe der Hochschulen. Das
Bundesministerium für Bildung und Forschung hat durch die Projektförderung
bei der Hochschulrektorenkonferenz u. a. die Diskussion um
Fachqualifikationsrahmen befördert, um die jeweiligen Profile in Form von Lernergebnissen,
Kompetenzen und Niveaus der Bachelor- und Masterstudiengänge in einzelnen
Fächern zu erarbeiten. Auch die Unterstützung der Hochschulen bei der
Differenzierung und Ausgestaltung von Masterstudienangeboten ist vorgesehen.
15. Inwieweit hat die Bundesregierung Anstrengungen außerhalb des
mittlerweile veralteten „Bachelor welcome“-Programms unternommen, um die
Akzeptanz des Bachelorabschlusses in der Wirtschaft zu stärken?
Welche konkreten Ergebnisse können genannt werden?
Mit der vierten Bachelor-Welcome Erklärung haben sich am 21. Oktober 2010
Personalmanager wichtiger deutscher Unternehmen erneut zu den Abschlüssen
Bachelor und Master bekannt und für die Bologna-Reformen ausgesprochen.
Die Bundesregierung begrüßt diese von Wirtschaftsvertretern eigenständig
durchgeführte Initiative, die jeweils zu unterschiedlichen Schwerpunkten der
Bologna-Umsetzung Stellung nimmt.
Das BMBF fördert verschiedene Studien, die sich mit dem Übergang vom
Bachelor zum Arbeitsmarkt befassen. Nach den bisher vorliegenden
Ergebnissen gelingt den Bachelor-Absolventen der Wechsel in den Beruf im
Allgemeinen gut.
16. Inwieweit steht für Bachelorabsolventen im öffentlichen Dienst der Zugang
zum höheren Dienst ohne einen Masterabschluss offen?
Besitzt aus Sicht der Bundesregierung der öffentliche Dienst bei der
Einstufung des Bachelorabschlusses eine Vorbildfunktion für die
Wirtschaft?
Falls ja, wie geht die Bundesregierung mit dieser Verantwortung in Bezug
auf die Akzeptanz des Bachelorabschlusses bislang um?
Nach der geltenden gesetzlichen Regelung (§§ 17 Bundesbeamtengesetz – BBG,
18 ff. Bundeslaufbahnverordnung – BLV) eröffnet ein Bachelor-Abschluss den
Zugang zum gehobenen Dienst (§§ 17 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe c BBG,
20 BLV) und ein Masterabschluss den Zugang zum höheren Dienst (§§ 17
Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a BBG, 21 BLV). Die Einstufung folgt aus den
Beschlüssen der Innenministerkonferenz (IMK) und KMK, die auf der
gestuften Struktur der Bachelor- und Masterabschlüsse basieren. Optionen für
Bachelorabsolventen zur Eröffnung konkreter Perspektiven für den Zugang zum
höheren Dienst werden geprüft. Die Prüfung berücksichtigt auch deren
bildungspolitische Signalwirkung.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für Bachelorabsolventen,
nach dem Einstieg in die Berufswelt zu einem Masterstudium zurückkehren
können?
Gibt es hier bereits Kooperationen mit den Ländern oder weiteren Dritten?
Falls ja, welche?
Sind Regelungen geplant, um eine reibungslose Rückkehr an die
Hochschule sicherzustellen?
Belastbare empirische Daten zu Bachelorabsolventen, die zunächst in den
Arbeitsmarkt und anschließend zu einem Masterstudium an die Hochschule zurückgehen,
gibt es wegen der geringen Fallzahlen derzeit noch nicht. Die Bundesregierung
geht davon aus, dass grundsätzlich die Rückkehr der Bachelorabsolventen an die
Hochschulen problemlos möglich ist.
In der Bachelor-Welcome Erklärung 2010 sagen die Unterzeichnerunternehmen
auch zu, im Rahmen der Personalentwicklung das berufsbegleitende Studium
leistungsstarker Mitarbeiter angemessen und mit passenden
Rahmenbedingungen zu fördern und diverse Karrierewege sowie eine flexible
Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen.
18. Wie stellt die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern sicher,
dass die finanzielle Absicherung der Studierenden beim Übergang vom
Bachelor- zum Masterstudiengang aber auch bei horizontaler und
vertikaler Mobilität gewährleistet ist?
Wie wird die Fortsetzung der Zahlungen von BAföG beim Übergang vom
Bachelor- zum Masterstudium sichergestellt?
Soweit mit der Frage die generelle förderungsrechtliche Behandlung der
Übergangsphase vom Bachelor- zum Masterstudiengang unabhängig von
internationaler Mobilität angesprochen wird, sind die Regelungen im BAföG insoweit
bereits angemessen und ausreichend; für den Gesetzesvollzug gebotene Klärungen
wurden im Kreis der für die Ausbildungsförderung zuständigen Ministerien von
Bund und Ländern getroffen.
Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Gegenäußerung zu der Stellungnahme
des Bundesrates zum 23. BAföGÄndG darauf hingewiesen, dass es zwischen
förmlichem Abschluss des BA-Studiums und dem nächstmöglichen
Studienbeginn im Masterstudium um ausbildungslose Zeiten geht, für die die Betroffenen
primär gehalten sind, sich aus eigener Erwerbstätigkeit zu unterhalten oder
erforderlichenfalls auf die subsidiären allgemeinen Leistungen der
Grundsicherung zurückzugreifen. Eine BAföG-Förderung unter Vorbehalt späterer
Rückforderung (bei Nichtaufnahme des Masterstudiums) würde zudem erheblichen
Verwaltungsmehraufwand durch doppelte Prüfungserfordernisse bedeuten.
Mit der Heraufsetzung der im Ausbildungsförderungsrecht maßgeblichen
Altersgrenze für Masterstudierende auf 35 Jahre durch das 23. Gesetz zur
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG) wurde
gezielt die Chance für einen Einstieg in ein Masterstudium nach zunächst
eingeschlagener Berufstätigkeit nach Bachelorabschluss finanziell abgesichert.
Hinreichend sichergestellt ist aus Sicht der Bundesregierung schließlich auch
die horizontale Mobilität, unter der man kurzfristige Auslandsaufenthalte
versteht, bei denen einzelne Studienleistungen erworben werden können, aber kein
vollständiger Abschluss. Gleiches gilt für die vertikale Mobilität, also für
längerfristige Auslandsaufenthalte, bei denen ein erster oder weiterführender
Abschluss erworben wird. Das BAföG ist durch die letzten beiden
Änderungsgesetze insbesondere mit Einführung der vollen Mitnahmefähigkeit für komplette
Bachelor- oder Masterstudiengänge und der Einführung einer zweiten
Altersgrenze von 35 Jahren für Masterstudierende grundlegend internationalisiert
worden.
19. Wie steht die Bundesregierung zu der Schaffung von Studiengängen mit
Teilzeitstudienangeboten?
Ist die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern hierzu bereits
aktiv geworden?
Falls ja, welche Ergebnisse sind bisher vorweisbar?
Welche Maßnahmen sind geplant?
Die Bundesregierung hält grundsätzlich eine stärkere Differenzierung der
Studienformate und damit auch eine Ausweitung von Teilzeitstudiengängen für
sinnvoll. Eine größere Vielfalt der Angebote wird den unterschiedlichen
Bedarfen der Studieninteressierten besser gerecht. Die Gestaltung von
Studienangeboten, sei es in Voll- oder Teilzeit, fällt allerdings nicht in die Zuständigkeit
des Bundes. Hier sind Länder und Hochschulen aufgefordert, entsprechende
Angebote zu entwickeln.
20. Wie plant die Bundesregierung, den Bachelor- und den Masterabschluss im
Zusammenhang mit der Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens
für lebenslanges Lernen (DQR) einzustufen?
Welche beruflichen Abschlüsse sollen in diesem Rahmen zu einer
Zugangsberechtigung zu einem Hochschulstudium führen?
Inwiefern unterscheidet er sich von der Einstufung im Europäischen
Qualifikationsrahmen (EQR)?
Die Bundesregierung hat noch keine Entscheidung über Zuordnungen von
Qualifikationen zu Niveaus des DQR getroffen. In seiner Sitzung am 10. November
2010 verabschiedete der Arbeitskreis DQR einen Vorschlag für einen Deutschen
Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen. Demnach wären die Abschlüsse
Bachelor und Master auf den Niveaus 6 bzw. 7 einzuordnen. Eine Zuordnung der
Qualifikationen des deutschen Bildungswesens zu den Niveaus des DQR lässt
das bestehende System der Zugangsberechtigungen unberührt. Die
Kompatibilität des EQR mit dem Qualifikationsrahmen für den europäischen
Hochschulraum ist gewährleistet.
21. Plant die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern, das Bachelor-
und das Masterstudium für weitere Berufsqualifizierte zu öffnen?
Welche konkreten Projekte mit oder ohne die Kooperation der Länder sind
bereits geplant?
Die Kultusministerkonferenz hat am 6. März 2009 den Beschluss
„Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische
Hochschulzugangsberechtigung“ verabschiedet. Dieser Beschluss eröffnet den Inhabern
beruflicher Aufstiegsfortbildungen (Meister, Techniker, Fachwirte und Inhaber gleich
gestellter Abschlüsse) den allgemeinen Hochschulzugang. Zudem definiert er
die Voraussetzungen, unter denen beruflich Qualifizierte ohne
Aufstiegsfortbildungen den fachgebundenen Zugang zur Hochschule erhalten.
Schon vorher bestanden bereits in allen Ländern der Bundesrepublik
Deutschland Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte; in der
Mehrzahl der Länder sind diese an die neue Beschlusslage angepasst worden.
Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik
Deutschland haben am 28. Mai 2010 eine Vereinbarung zur Durchführung des
Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ getroffen. Im
Rahmen dieses Wettbewerbs sollen nachfrageorientierte und bedarfsgerechte
hochschulische Weiterbildungsangebote im Bereich des lebenslangen
wissenschaftlichen Lernens entwickelt werden, auch für die Zielgruppe beruflich
Qualifizierter. Der Wettbewerb wird 2011 starten.
Weiterhin ist im Rahmen eines vom BMBF geförderten Projekts der HRK eine
Tagung zur Durchlässigkeit vorgesehen. Mit dem Projekt „ANKOM –
Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge“ hat das BMBF die
Entwicklung von Anrechnungsverfahren unterstützt.
22. Ist im Laufe des Bologna-Prozesses und der Initiativen wie auch
Maßnahmen der Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern auf eine
spezielle Förderung benachteiligter Gruppen wie z. B. Menschen mit
Migrationshintergrund oder Menschen mit Behinderung geachtet worden?
Welche konkreten Maßnahmen oder Projekte können genannt werden?
Welche sind geplant?
23. Wie bewertet die Bundesregierung den Übergang vom Bachelor- in das
Masterstudium für Studierende mit Behinderung, und welche
Nachteilsausgleiche werden hier umgesetzt?
Im Vorfeld der Bologna-Ministerkonferenz in Leuven hat die Bundesregierung
einen Bericht zur sozialen Dimension des Bologna-Prozesses erstellt, in dem
detailliert auf die Situation verschiedener benachteiligter Gruppen eingegangen
wird.
In Bezug auf Menschen mit Behinderung fördert das BMBF die Informations-
und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) beim Deutschen
Studentenwerk (DSW) als Kompetenzzentrum für behinderte und chronisch kranke
Studierende. Die IBS begleitet die Umsetzung des Bologna-Prozesses an
deutschen Hochschulen aktiv und in enger Zusammenarbeit mit der
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Behindertenverbänden und Akkreditierungsagenturen,
unter anderem bei der Umsetzung der Empfehlung „Eine Hochschule für alle“
vom 21. April 2009.
Weiterhin fördert das BMBF eine „Erhebung zur Situation Studierender mit
Behinderung oder chronischer Krankheit im Bachelor-/Master-Studiensystem“,
mit der im Jahr 2011 erstmalig eine umfassende Befragung behinderter und
chronisch kranker Studierender an Hochschulen in Deutschland erfolgen wird.
Die Ergebnisse sollen im 1. Halbjahr 2012 veröffentlicht werden.
24. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Benachteiligung von Frauen
im Bildungs- und wissenschaftlichen Karriereweg zu bekämpfen?
Stellt die weitere Übergangsstufe des Masterstudiums nach aktuellen
Erkenntnissen und nach Auffassung der Bundesregierung eine
Benachteiligung dar?
Falls ja, wie geht die Bundesregierung damit um?
Mädchen und Frauen profitieren von den Angeboten in allen Bereichen des
Bildungssystems. Sie haben in den vergangenen Jahrzehnten in allen Sparten von
Bildung und Ausbildung signifikant aufgeholt und übertreffen bereits jetzt zum
Teil die Jungen und jungen Männer. Mädchen haben vielfach bessere
Schulnoten, mehr Frauen als Männer erlangen eine Fachhochschul- oder allgemeine
Hochschulreife. Frauen stellen etwa die Hälfte der Studienanfänger. Dies
belegen die vom Statistischen Bundesamt bereitgestellten Daten: Der Anteil der
Frauen mit Fachhochschulreife ist in den letzten fünf Jahren leicht angestiegen
(von 46 Prozent auf 48 Prozent), der mit Hochschulreife ist leicht gesunken
(56 Prozent auf 55 Prozent). Der Frauenanteil bei den Studierenden ist in den
letzten fünf Jahren relativ konstant und liegt bei rund 47 Prozent. Auch der
Frauenanteil bei den Studierenden, die einen Bachelorabschluss anstreben, ist relativ
konstant und liegt bei rund 45 Prozent. Bemerkenswert gestiegen ist der
Frauenanteil bei den Studierenden, die einen Masterabschluss anstreben, nämlich von
40 Prozent auf 48 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist eine
Bildungsbenachteiligung von Mädchen und Frauen in Deutschland empirisch nicht zu belegen.
Aus diesem Grunde sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, im Rahmen
ihrer verfassungsmäßigen Kompetenzen besondere Maßnahmen zu ergreifen
bzw. in die fachpolitische Diskussion einzubringen. Nähere Einzelheiten können
den nachfolgenden tabellarischen Übersichten entnommen werden.
Studienberechtigte aus allgemeinbildenden und beruflichen Schulen:
Studierende nach angestrebter Abschlussprüfung (Bachelor bzw. Master):
Diese positiven Bildungsbilanzen von Frauen haben sich in späteren
wissenschaftlichen Karrierestufen und Führungspositionen noch nicht verstetigt. In
2009 haben insgesamt 25 084 Personen promoviert, darunter 11 067 Frauen
(44,1 Prozent). In 2008 haben insgesamt 1 800 Personen habilitiert, davon 422
Frauen (23,4 Prozent). Im gleichen Jahr waren von insgesamt 38 564
Professuren 6 725 Frauen (17,4 Prozent). Trotzdem ist bei den Professuren ein positiver
Trend festzustellen: der Anteil von Professorinnen an deutschen Hochschulen ist
von 9,9 Prozent im Jahr 1999 kontinuierlich auf 17,4 Prozent in 2008 gestiegen.
Dazu trägt auch das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder bei,
das die Bundesregierung im Jahr 2007 initiiert hat. Mit dem
Professorinnenprogramm gelingt es, mehr Frauen in Spitzenpositionen von Wissenschaft und
Forschung zu bringen und die Querschnittsaufgabe Chancengerechtigkeit als
wichtiges Element der Profilbildung der Hochschulen zu etablieren. Das
Professorinnenprogramm wird zu gleichen Anteilen vom BMBF und den Ländern
mit insgesamt 150 Mio. Euro gefördert.
Abschlussart und Geschlecht
Abgangsjahr
2005 2006 2007 2008 2009
weiblich mit
Fachhochschulbzw. allgemeiner Hochschulreife
209 724 218 651 231 762 236 342 238 747
52,5 % 52,7 % 53,3 % 53,4 % 53,1 %
Männlich mit
Fachhochschulbzw. allgemeiner Hochschulreife
189 648 196 475 202 751 205 889 210 688
47,5 % 47,3 % 46,7 % 46,6 % 46,9 %
Wintersemester
2005/2006
Wintersemester
2006/2007
Wintersemester
2007/2008
Wintersemester
2008/2009
Wintersemester
2009/2010
m w m w m w m w m w
Bachelor absolut
und in Prozent
108 727 94 075 181 579 152 974 289 376 240 604 421 810 348 272 534 168 441 123
53,6 % 46,4 % 54,3 % 45,7 % 54,6 % 45,4 % 54,8 % 45, 2 % 54,8 % 45, 2 %
Master absolut
und in Prozent
27 861 18 784 32 683 24 707 38 490 32 109 51 622 46 541 75 786 69 073
59,7 % 40,3 % 56,9 % 43,1 % 54,5 % 45,5 % 52,6 % 47,4 % 52,3 % 47,7 %
25. Wie werden Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Fortführung des Bologna-
Prozesses“ auch außerhalb des nationalen Bologna-Berichts in den Arbeits-
und Entscheidungsprozess der Bundesregierung und der Länder
eingebunden?
Welche Empfehlungen wurden bislang durch die Bundesregierung
aufgegriffen und in den Bologna-Prozess eingebracht?
Hat es hier Empfehlungen im Rahmen des Übergangs vom
Bachelorabschluss zum Masterstudium gegeben?
Die Bund-Länder Arbeitsgruppe „Fortführung des Bologna-Prozesses“ ist ein
Gremium, in dem Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern sowie
verschiedener Beteiligter sich über aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung
des Bologna-Prozesses, darunter auch über Fragen zum Übergang vom
Bachelor- zum Masterstudium, austauschen. Die Ergebnisse der Beratungen fließen in
die Entscheidungsprozesse von Bund und Ländern zu hochschulpolitischen
Fragestellungen ein. Bezüglich der Maßnahmen, die seitens der KMK ergriffen
wurden, wird verwiesen auf die Antwort zu Frage 2.
26. Welchen Entscheidungsspielraum bei den Fragen der Umsetzung des
Bologna-Prozesses, der Übergänge von Bachelor zu Master sowie bei
Fragen zu Bachelor und Master im Allgemeinen besitzt die Bundesregierung
ohne die Kooperation mit den Ländern?
Welche Spielräume werden genutzt?
In welchen Bereichen sind weitere bundesweite Regelungen und
Entscheidungskompetenzen möglich?
Sofern bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses Fragen des Studiums
betroffen sind, fallen diese nach der föderalen Grundordnung der Bundesrepublik
Deutschland in die Zuständigkeit der Länder. Sofern die Ausgestaltung der
Studiengänge betroffen ist, ist die Umsetzung des Bologna-Prozesses Aufgabe der
Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie.
Daneben bestehen die Zuständigkeiten des Bundes für internationale
Angelegenheiten sowie die Möglichkeiten nach Artikel 91b des Grundgesetzes, in
Fällen überregionaler Bedeutung zusammenzuwirken unter anderem bei der
Förderung von Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen. Vor
diesem Hintergrund ist ein kooperatives und partnerschaftliches Vorgehen von
Bund und Ländern sachdienlich und wird auch praktiziert. Dies reicht von der
gemeinsamen Vertretung von Bund und Ländern auf den Ministerkonferenzen
bis hin zur Bund-Länder-Vereinbarung, die Qualität der Lehre als dritte Säule
des Hochschulpakts zu fördern.
Im Bereich der Mobilitätsförderung hat der Bund die Maßnahmen des Bologna-
Mobilitätspakets veranlasst und trägt so zur Umsetzung eines elementaren Ziels
des Bologna-Prozesses bei.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]