Übergang vom Bachelorabschluss in den Berufseinstieg und in das Masterstudium
der Abgeordneten Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Klaus Hagemann, Oliver Kaczmarek, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Katja Mast, Thomas Oppermann, Florian Pronold, René Röspel, Marianne Schieder (Schwandorf), Silvia Schmidt (Eisleben), Stefan Schwartze, Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Phase nach dem Bachelorabschluss ist für viele Studierende ungeklärt. Zahlreiche Bachelorabsolventinnen und -absolventen möchten gerne ein Masterstudium aufnehmen, erhalten diese Möglichkeit jedoch zum Teil selbst bei überdurchschnittlichen Leistungen nicht, wie das aktuelle Beispiel vom August 2010 der Wirtschaftswissenschaften an der Universität zu Köln deutlich macht. Dort haben in dem Bereich der Betriebswirtschaftslehre über 600 Studierende den Bachelorstudiengang abgeschlossen, nur jeder Dritte von ihnen konnte jedoch einen Masterstudienplatz erhalten. Insgesamt bekam die Universität bundesweit über 1 700 Bewerbungen für das weiterführende Kölner Masterprogramm. Demgegenüber standen lediglich 215 Masterstudienplätze. Vielen bleibt somit der weitere Bildungsweg versperrt.
Bis heute hat der Bachelorabschluss zudem trotz zahlreicher Anstrengungen nicht die gewünschte, notwendige Akzeptanz im öffentlichen Dienst und der Wirtschaft erreichen können. Der reibungslose finanzielle konsekutive Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium ist noch immer nicht sichergestellt.
Auf der Nationalen Bologna-Konferenz am 17. Mai 2010 haben insbesondere die Studierenden mehrfach verlässliche Zahlen bezüglich der Anzahl der aktuellen Bachelorstudierenden, der bereitgestellten Masterstudienplätze sowie der aktuellen Masterstudierenden eingefordert, um Aussagen bezüglich freier Masterstudienplätze überprüfen zu können. Diese Zahlen wurden bis heute nicht bereitgestellt.
Auf die Schriftlichen Fragen 99 bis 101 des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) zu dieser Angelegenheit antwortete der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Thomas Rachel am 28. September 2010, dass der Bundesregierung keine konkreten Zahlen zur Verfügung stehen und die Bedarfsermittlung auf Vorausberechnungen der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2008 beruhen (Bundestagsdrucksache 17/3114).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie viele Studienplätze wurden im Laufe des Hochschulpakts 2020 nach aktuellem Kenntnisstand neu geschaffen (bitte nach Ländern aufteilen)?
Wie viele davon waren für Bachelorstudiengänge vorgesehen?
Wie viele für ein Masterstudium?
Wie viele Studienplätze wurden besetzt?
Wie viele blieben frei?
Warum liegen der Bundesregierung keine verlässlichen Zahlen bezüglich des Angebots an Bachelor- und Masterstudienplätzen im Verhältnis zu den Bewerbungen an den jeweiligen Hochschulen vor?
Wieso plant die Bundesregierung keine systematische und bundesweite Erhebung dieser Zahlen, und wie beurteilt es die Bundesregierung derzeit, inwieweit der Hochschulpakt 2020 den Bedarf an Bachelor- sowie Masterstudienplätzen deckt und durch die Länder bzw. Hochschulen umgesetzt wird, ohne dass konkrete, verlässliche und insbesondere aktuelle Zahlen zur Verfügung stehen?
Warum werden die Berechnungsgrundlagen der Bundesregierung oder der Länder, mit welcher auch Vereinbarungen im Hochschulpakt 2020 getroffen wurden, nicht öffentlich zugänglich gemacht, bzw. wann und in welcher Form wird die Bundesregierung diese Zahlen der Öffentlichkeit vorlegen?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung mit der Umstellung auf die gestuften Studiengänge Bachelor und Master den Studierenden die individuelle Entscheidungsfreiheit zwischen Einstieg in das Berufsleben und weiterem Studium im Masterstudiengang gegeben?
Wie stellt die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern sicher, dass jeder Absolvent des Bachelorstudiums in freier Entscheidung zwischen Berufseinstieg und weiterem Studium ggf. ein Masterstudium aufnehmen kann?
Wie steht die Bundesregierung zu einem Rechtsanspruch auf einen Masterstudienplatz bei abgeschlossenem Bachelorstudium?
Wie plant die Bundesregierung, in Kooperation mit den Ländern mit der hohen Anzahl an Bachelorabsolventen durch die doppelten Abiturjahrgänge umzugehen?
Welche konkreten Erfahrungen und Ergebnisse hat es bisher gegeben?
Sind hier Maßnahmen z. B. für eine verstärkte Bereitstellung von Masterstudienplätzen in Kooperation mit den Ländern geplant?
Falls ja, welche konkret?
Plant die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern Maßnahmen, um langfristig den Anteil von Masterstudienplätzen zu erhöhen?
Falls ja, welche konkret?
Wie steht die Bundesregierung zu Pressemeldungen, nach denen angeblich nur für einen kleinen Teil der Bachelorabsolventen auch Masterstudienplätze zur Verfügung stehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Masterstudienplatzkrise im August 2010 beim weiterführenden Masterprogramm in der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln?
Sind der Bundesregierung weitere vergleichbare Fälle bekannt?
Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, vom 8. Juli 2009, dass es keine Quoten beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium mehr geben soll?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung offizielle oder inoffizielle Übergangsquoten an Hochschulen bezüglich der bereitgestellten Masterstudienplätze und der Zulassung zu einem solchen Studiengang vorhanden?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern bislang unternommen, um dies zu überprüfen und gegebenenfalls dem entgegenzuwirken?
Ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass sowohl der Bachelorabschluss als auch der Masterabschluss ein eigenständiges und berufsqualifizierendes Profil besitzen?
Wie sieht dieses nach Meinung der Bundesregierung aus?
Werden aus Sicht der Bundesregierung derzeit Bachelorstudiengänge angeboten, die ohne ein weiterführendes Masterstudium zu keiner Berufsqualifizierung in der jeweiligen Fachrichtung führen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Berufschancen dieser Studierenden und insbesondere von Lehramtstudierenden, die nur über einen Bachelorabschluss verfügen?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um das Profil sowohl des Bachelorabschlusses als auch des Masterabschlusses zu konkretisieren?
Welche Projekte oder Maßnahmen sind geplant?
Inwieweit hat die Bundesregierung Anstrengungen außerhalb des mittlerweile veralteten „Bachelor welcome“-Programms unternommen, um die Akzeptanz des Bachelorabschlusses in der Wirtschaft zu stärken?
Welche konkreten Ergebnisse können genannt werden?
Inwieweit steht für Bachelorabsolventen im öffentlichen Dienst der Zugang zum höheren Dienst ohne einen Masterabschluss offen?
Besitzt aus Sicht der Bundesregierung der öffentliche Dienst bei der Einstufung des Bachelorabschlusses eine Vorbildfunktion für die Wirtschaft?
Falls ja, wie geht die Bundesregierung mit dieser Verantwortung in Bezug auf die Akzeptanz des Bachelorabschlusses bislang um?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für Bachelorabsolventen, nach dem Einstieg in die Berufswelt zu einem Masterstudium zurückkehren können?
Gibt es hier bereits Kooperationen mit den Ländern oder weiteren Dritten?
Falls ja, welche?
Sind Regelungen geplant, um eine reibungslose Rückkehr an die Hochschule sicherzustellen?
Wie stellt die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern sicher, dass die finanzielle Absicherung der Studierenden beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudiengang aber auch bei horizontaler und vertikaler Mobilität gewährleistet ist?
Wie wird die Fortsetzung der Zahlungen von BAföG beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium sichergestellt?
Wie steht die Bundesregierung zu der Schaffung von Studiengängen mit Teilzeitstudienangeboten?
Ist die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern hierzu bereits aktiv geworden?
Falls ja, welche Ergebnisse sind bisher vorweisbar?
Welche Maßnahmen sind geplant?
Wie plant die Bundesregierung, den Bachelor- und den Masterabschluss im Zusammenhang mit der Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) einzustufen?
Welche beruflichen Abschlüsse sollen in diesem Rahmen zu einer Zugangsberechtigung zu einem Hochschulstudium führen?
Inwiefern unterscheidet er sich von der Einstufung im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR)?
Plant die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern, das Bachelor- und das Masterstudium für weitere Berufsqualifizierte zu öffnen?
Welche konkreten Projekte mit oder ohne die Kooperation der Länder sind bereits geplant?
Ist im Laufe des Bologna-Prozesses und der Initiativen wie auch Maßnahmen der Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern auf eine spezielle Förderung benachteiligter Gruppen wie z. B. Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit Behinderung geachtet worden?
Welche konkreten Maßnahmen oder Projekte können genannt werden?
Welche sind geplant?
Wie bewertet die Bundesregierung den Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium für Studierende mit Behinderung, und welche Nachteilsausgleiche werden hier umgesetzt?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Benachteiligung von Frauen im Bildungs- und wissenschaftlichen Karriereweg zu bekämpfen?
Stellt die weitere Übergangsstufe des Masterstudiums nach aktuellen Erkenntnissen und nach Auffassung der Bundesregierung eine Benachteiligung dar?
Falls ja, wie geht die Bundesregierung damit um?
Wie werden Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Fortführung des Bologna-Prozesses“ auch außerhalb des nationalen Bologna-Berichts in den Arbeits- und Entscheidungsprozess der Bundesregierung und der Länder eingebunden?
Welche Empfehlungen wurden bislang durch die Bundesregierung aufgegriffen und in den Bologna-Prozess eingebracht?
Hat es hier Empfehlungen im Rahmen des Übergangs vom Bachelorabschluss zum Masterstudium gegeben?
Welchen Entscheidungsspielraum bei den Fragen der Umsetzung des Bologna-Prozesses, der Übergänge von Bachelor zu Master sowie bei Fragen zu Bachelor und Master im Allgemeinen besitzt die Bundesregierung ohne die Kooperation mit den Ländern?
Welche Spielräume werden genutzt?
In welchen Bereichen sind weitere bundesweite Regelungen und Entscheidungskompetenzen möglich?