[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4013
17. Wahlperiode 01. 12. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. November 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Andrej Hunko,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3731 –
Gewaltsames Vorgehen der Polizei gegen Castor-Proteste und die Rolle der
Bundesbehörden
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit bis zu 50 000 Demonstrantinnen und Demonstranten erlebte das Wendland
am Wochenende 6./7. November 2010 einen Höhepunkt der Anti-
Atombewegung. Mit vielfältigen Aktionsmethoden wandten sich die Menschen gegen den
Castor-Transport und die Atompolitik von Konzernen und Bundesregierung.
Ähnlich wie im Falle des Großprojektes Stuttgart 21 zeigte sich auch im
Zusammenhang mit den Anti-Atomprotesten, dass weite Bevölkerungskreise mit der
Politik der Konzerne nicht einverstanden sind. Ähnlich wie in Stuttgart kam es
auch beim Castor-Transport zu einem gewalttätigen Polizeieinsatz.
Bereits im Vorfeld hatten Bundesregierung und konservative Medien die
Protestbewegung als gewalttätig und „linksextremistisch“ zu diffamieren versucht.
So wurde den Anti-Atomkraftdemonstranten unterstellt, „immer militanter“ zu
werden. Der Verfassungsschutz warnte vor angeblich gestiegener
Militanzbereitschaft in der Anti-Atomszene.
Tatsächlich ist, nach zahlreichen im Internet zu sehenden Videos, festzustellen,
dass die Gewalt bei den Castor-Demonstrationen von der Staatsmacht
ausgegangen ist.
Dabei erhebt die Fraktion DIE LINKE. keine Pauschalvorwürfe gegen
sämtliche Polizeibeamten. Es war vielmehr unverkennbar, dass viele Polizisten mit
den Anliegen der Demonstranten sympathisieren und sich von ihrer politischen
Führung missbraucht fühlen. Dieser Unmut sitzt offenbar tief und speist sich
nicht nur aus den Erfahrungen bei Atomtransporten. „Wir Polizistinnen und
Polizisten wollen nicht den Kopf hinhalten für ungelöste politische Konflikte“,
erklärte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, Mitte
Oktober 2010.
Unverkennbar ist jedoch auch, dass zahlreiche friedliche Demonstranten mit
Schlagstöcken, Reizgasen und Wasserwerfern von der Polizei angegriffen
worden sind. Teilweise wurden Menschen, die wehrlos am Boden lagen, mit
Fausthieben traktiert. Eine Dokumentation des ZDF belegt, dass in
mindestens einem Fall auch ein polizeilicher Rettungssanitäter auf Demonstranten
mit seinem Rucksack einschlug (
www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/
nachrichten/#/beitrag/video/1184318/Castor:-Demonstrationen-eskalieren). Die
Videos dokumentieren zugleich, dass von Seiten der Demonstranten keine
Gegenwehr ausging. Sie haben lediglich von ihrem Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht. Mehrere Bundestagsabgeordnete der Fraktion
DIE LINKE. haben auch mit eigenen Augen beobachtet, dass die Gewalt
einseitig von der Polizei ausging. Die Verantwortung hierfür trägt die politische
Führung, die sich im Konflikt zwischen Atomlobby und
Bevölkerungsmehrheit offensichtlich auf Seiten der Wirtschaft positioniert hat und Aktionen
Zivilen Ungehorsams (wie Gleisblockaden oder die „Schottern“-Aktion) als
gewalttätiges Verhalten dramatisiert. Die Kampagne „Castor schottern“ spricht
von fast 1 000 verletzten Demonstranten, die meisten von ihnen hätten
Augenverletzungen erlitten. Trotz vielfältiger Hinweise auf massives polizeiliches
Fehlverhalten sprach der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, den Polizisten pauschal „Dank und
Anerkennung“ aus.
Erneut ist beim diesjährigen Castor-Transport auch die Bundeswehr tätig
geworden und hat erhebliche logistische Unterstützung geleistet. Nach dem
Verständnis der Fraktion DIE LINKE. sind sogenannte Amtshilfeleistungen der
Bundeswehr für die Polizei im Zusammenhang mit Demonstrationen ein
Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Militärs. Die Bundeswehr hat sich aus
innenpolitischen Konflikten herauszuhalten. Es gehört nicht zum
Aufgabenbereich des Militärs, Hilfsleistungen für die Polizei zu leisten. Gewöhnen sich
Soldaten daran, ist der Weg zum bewaffneten Einsatz nicht mehr weit.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Für die Bundesregierung gilt generell: Unabhängig von jeglicher Bewertung sind
Demonstrationen ein essentielles Element gelebter Demokratie. Demonstranten
müssen sich dabei aber an Recht und Gesetz halten. Sie dürfen nicht einerseits
das Demonstrationsrecht in Anspruch nehmen, sich andererseits über seine
Grenzen hinwegsetzen.
Die Polizei wird auch künftig gemäß ihrem Auftrag nicht nur Straftaten
verfolgen, sondern auch zu verhindern suchen. Potenzielle Straftäter müssen auch in
Zukunft damit rechnen, an der Begehung von Straftaten im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen gehindert zu werden. Das Begehen von Straftaten stellt
gerade keine Ausübung des Demonstrationsrechts dar.
Auch die Streitkräfte leisten nach Artikel 35, Absatz 1 des Grundgesetzes
Amtshilfe und sind daher berechtigt und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch
verpflichtet, auf ein entsprechendes Ersuchen hin entsprechende technisch-
logistische Unterstützungsleistungen zu erbringen. Eine Überschreitung des
verfassungsrechtlich normierten Aufgabenbereichs der Streitkräfte liegt hierin nicht.
Die Bundesregierung sieht in der Zurverfügungstellung von 80 Auffangwannen
durch die Bundeswehr an die Bundespolizei, um eine Verschmutzung der
Umwelt zu verhindern, keinen Einsatz der Bundeswehr im Inneren.
Zudem ist der Einsatz von deutschen Polizeikräften auf ausländischem
Staatsgebiet als auch der Einsatz von ausländischen Polizeibeamten in Deutschland
gängige Praxis und hat sich bewährt. Dabei sind die Polizeikräfte regelmäßig
auch mit exekutiven Befugnissen ausgestattet.
Artikel 24 des Vertrages über die Vertiefung der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der
grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration, welcher am 27. Mai 2005 von
dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich
Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem
Königreich der Niederlande und der Republik Österreich unterzeichnet worden
ist (Prümer Vertrag), sieht vor, dass Beamte einer anderen Vertragspartei mit der
Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse in dem Gebietsstaat betraut werden
können. Die Beamten der anderen Vertragspartei sind bei der Durchführung von
Zwangsmaßnahmen an das innerstaatliche Recht des Gebietsstaats gebunden.
Die Einsatzanlässe bzw. die polizeilichen Lagefelder sind unterschiedlicher
Natur. Sie reichen von bloßer Beobachtung, Hospitation bis hin zu Integration
einzelner ausländischer Beamter in deutsche Einheiten und zu gemeinsamen
Maßnahmen, bei denen ganze Einheiten mit Befugnissen ausgestattet werden.
Einsätze aus Anlass von demonstrativen Aktionen sind hiervon nicht
ausgenommen. In größerem Umfang wurde von diesem Instrumentarium beispielsweise
im Rahmen der EXPO 2000 oder bei der FIFA-Fußballweltmeisterschaft 2006
Gebrauch gemacht.
Diese Praxis wird auch künftig beibehalten und entspricht dem Ziel der mit den
internationalen Partnern abgeschlossenen Verträge. Die konkreten
Vereinbarungen werden je nach Zielrichtung und Gewicht auf verschiedenen Ebenen
getroffen.
1. Wie viele Bundespolizisten waren im Zusammenhang mit dem Castor-
Transport im Wendland eingesetzt (bitte nach einzelnen Tagen differenzieren)?
Im Rahmen der originären Aufgabenwahrnehmung waren im Wendland am
5. November 2010 4 291,
6. November 2010 4 743,
7. November 2010 6 943,
8. November 2010 6 524
Einsatzkräfte eingesetzt.
Insgesamt waren von der Bundespolizei 8 156 Polizeivollzugsbeamte und 303
Verwaltungsbeamte/Tarifangestellte am Einsatz beteiligt.
Am 9. November 2010 waren 2 398 Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei
dem Land Niedersachsen zur Unterstützung des Straßentransportes unterstellt.
2. Inwieweit lag die tatsächlich geleistete Arbeitszeit der Bundespolizei über
der zuvor geplanten Einsatzzeit?
Die geplante Einsatzzeit war mit täglich 12-Stunden-Volldienst, einer
anschließenden Ruhezeit von acht Stunden sowie einer Bereitschaft von vier Stunden
vorgesehen.
Nach jetzigem Stand der Einsatznachbereitung kam es bei vier Hundertschaften
im Wendland und im Einsatzabschnitt Transport zu Spitzenbelastungen über
12 Stunden hinaus, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
3. Welche Unterstützungsanforderungen wurden bis zum Abschluss des Castor-
Transportes an die Bundespolizei herangetragen, wie waren sie jeweils
begründet, und in welchem Umfang – Personal und Gerät – wurde ihnen jeweils
nachgekommen?
Die Bundespolizei hat das Land Niedersachsen auf Ersuchen bei der
Durchführung des Straßentransportes gemäß § 11 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) wie
folgt unterstützt:
3 Bundespolizeiabteilungen (9 Einsatzhundertschaften, technische Einsatzkräfte),
3 Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften.
Weiterhin ist dem Ersuchen auf Unterstützung mit
1 Flugfeldtankwagen,
1 Landebasiskraftwagen (Flugkraftstoff) mit Besatzung,
2 Funksprecher
zugestimmt worden.
Die Bundespolizei hat dem nachträglichen und zusätzlichen Ersuchen der
Polizeidirektion Lüneburg (während des Einsatzverlaufs) auf Unterstützung für den
Straßentransport mit
1 Abteilungsstab,
3 Einsatzhundertschaften,
1 Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft
ebenfalls entsprochen.
Im Vorfeld hat die französische Regierung gebeten, im Bedarfsfall technische
Fachkräfte der Bundespolizei zur Lösung technischer Blockaden durch die
Bundespolizei zur Verfügung zu stellen. Eine konkrete Anforderung im Einsatz
erfolgte nicht.
4. Wie viele Wasserwerfer hat die Bundespolizei hierbei eingesetzt?
Die Bundespolizei hatte insgesamt 13 Wasserwerfer im Einsatz. Davon sind
sieben Wasserwerfer im Abschnitt Strecke Ost (Wendland) bereitgestellt worden.
Insgesamt kam es zu vier Wasserwerfereinsätzen.
a) Wann und wo genau wurden diese eingesetzt (bitte nach Tagen, genauen
Orten, Anlass und Uhrzeit differenzieren)?
1. Beim Einsatz im Rahmen bahnpolizeilicher Aufgaben gemäß § 3 BPolG
(Schienentransport):
Zeit: 7. November 2010, 9.10 Uhr bis 10.51 Uhr;
Ort: Strecke Lüneburg–Dannenberg, Bahnkilometer 194,300 bis 192,700;
Sachverhalt: Aufgrund eines hohen Straftatenaufkommens, des
Nichtbefolgens polizeilicher Anweisungen sowie des massiven Bewurfs der
Einsatzkräfte mit Steinen und Pyrotechnik erfolgte der Einsatz von Wasserwerfern
in Form von Wasserregen und kurzen Wasserstößen in einer Stärke zwischen
8 bar bis 20 bar über 30 bis 50 Meter. Darüber hinaus sind dort errichtete
Barrikaden durch die Wasserwerfer beseitigt worden.
2. Beim Einsatz im Rahmen bahnpolizeilicher Aufgaben gemäß § 3 BPolG
(Schienentransport):
Zeit: 7. November 2010, 14.00 Uhr bis 15.39 Uhr;
Ort: Südlich der Bahnstrecke Lüneburg–Dannenberg zwischen Leitstade und
Bahnübergang Grünhagen;
Sachverhalt: Räumung südlich der Bahnstrecke zwischen Leitstade und
Bahnübergang Grünhagen;
14.44 Uhr: Eigene Kräfte wurden im Wald mit Pyrotechnik (Leuchtmunition
und Knallkörper) beschossen und mit Gegenständen beworfen. Daraufhin
erfolgten Wasserstöße gegen die Verursacher, die sich dann in Richtung
Grünhagen entfernten.
Bei der weiteren Räumung wurden Wasserwerfer zum Ablöschen der
brennenden Baumbarrikaden eingesetzt.
3. Beim Einsatz zur Unterstützung des Landes Niedersachsen gemäß § 11
BPolG (Straßentransport):
Zeit: 8. November 2010, 20.00 Uhr bis 24.00 Uhr;
Ort: Zwischen Ortsausgang Laase und Waldstück in Richtung Gorleben;
Sachverhalt: Die Lautersprecheranlage der Wasserwerfer wurden zunächst
für Durchsagen an Personen genutzt, die in den Bereich der Transportstrecke
vordringen wollten.
Zwischen 20.00 Uhr und 24.00 Uhr erfolgten mehrmalige kurze
Wassersperren vor Personen, die in den Bereich vordringen wollten, in dem
Versammlungsverbot herrschte.
4. Beim Einsatz zur Unterstützung des Landes Niedersachsen gemäß § 11
BPolG (Straßentransport):
Zeit: 9. November 2010, 0.00 Uhr bis 10.27 Uhr;
Ort: Zwischen Ortsausgang Laase und Waldstück in Richtung Gorleben;
Sachverhalt: Es erfolgten mehrmalige Wassersperren vor einzelnen Personen,
die in den Bereich vordringen wollten, in dem Versammlungsverbot herrschte.
b) In wie vielen Fällen wurden den Wasserstrahlen Reizstoffe beigemischt,
und um welche Reizstoffe handelte es sich?
Es erfolgte kein Wassereinsatz mit Reizstoffzumischung.
c) Wurden Wasserstrahlen direkt auf Köpfe von Demonstrantinnen oder
Demonstranten gerichtet, und wenn ja, warum?
Es gab keinen gezielten Wassereinsatz der Bundespolizei gegen Köpfe von
Personen.
5. Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten waren mit
Reizmittelsprühgeräten ausgestattet, und wie viele von ihnen haben diese auch
eingesetzt?
Grundsätzlich sind alle Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei mit einem
Reizstoffsprühgerät (RSG) ausgestattet. Zur Anzahl wird auf die Antwort zu
Frage 5c verwiesen.
a) Welche Reizmittel sind dabei verwendet worden (bitte nach Typ und
Fabrikat aufschlüsseln)?
Alle RSG sind mit dem Wirkstoff Pelargonsäurevanillylamid (PAVA) befüllt.
PAVA ist ein synthetischer Ersatzstoff für Capsaicum mit fast identischer
Molekularstruktur. Das synthetische Produkt ist frei von Pestiziden und
Konservierungsstoffen.
b) Wann und wo genau sind die Geräte benutzt worden?
1. Einsatz von Reizstoff beim Einsatz im Rahmen bahnpolizeilicher Aufgaben
gemäß § 3 BPolG (Schienentransport):
Am 7. November 2010 zwischen 9.00 Uhr und 11.00 Uhr im Bereich westlich
Leitstade (Bahnkilometer 193,0 bis 193,5);
Am 7. November 2010 zwischen 9.00 Uhr und 14.45 Uhr im Einsatzabschnitt
Strecke Ost, im Bereich Göhrde (Bahnkilometer 194,850 bis 188,900);
Am 7. November 2010 zwischen 13.42 Uhr und 15.30 Uhr im Bereich
Leitstade (Bahnkilometer 190,5 bis 191,3).
2. Einsatz von Reizstoff beim Einsatz zur Unterstützung des Landes
Niedersachsen gemäß § 11 BPolG (Straßentransport):
Am 9. November 2010 um 8.55 Uhr auf Höhe Straßenkilometer 10,00,
ca. 50 m südlich der Transportstrecke.
c) Wie viele Geräte sind verbraucht worden?
Der exakte Verbrauch ist nicht ermittelbar. Der jeweilige aktuelle
Befüllungsgrad – aufgrund vorhergehender Nutzung – der Reizstoffsprühgeräte wird nicht
dokumentiert. Seitens der Bundespolizeiabteilungen wurde nach dem Einsatz
ein Ersatzbedarf von 2190 angezeigt.
6. Verfügt die Bundespolizei über Abschussgeräte für Reizmittelkartuschen,
und wenn ja, inwieweit sind diese in Zusammenhang mit den Castor-
Transporten benutzt worden?
Die Bundespolizei verfügt über Abschussgeräte für Reizmittelkartuschen. Diese
Geräte kamen nicht zum Einsatz.
a) Welche Reizmittel kamen hier zur Anwendung (bitte nach Typ und
Fabrikat aufschlüsseln)?
Keine.
b) Wurden die Reizstoffe auch in Hubschrauben mitgeführt, und wenn ja, in
welcher Form, und inwieweit kam es zu einem Einsatz aus
Hubschraubern heraus?
Es kam zu keinem Einsatz aus Hubschraubern heraus. Auf die Antwort zu
Frage 5 wird verwiesen.
7. Wie viele freiheitsentziehende Maßnahmen sowie Platzverweise sind von
Seiten der Bundespolizei vorgenommen bzw. ausgesprochen worden (bitte
nach Tagen und stationären bzw. temporären Gefangenensammelstellen
aufschlüsseln)?
Insgesamt hat die Bundespolizei sechs Personen am 7. November 2010 in
Gewahrsam genommen. Davon sind vier Personen in die Gefangenensammelstelle
Lüneburg und eine Person in die Gefangenensammelstelle Lüchow verbracht
worden. Bei einer Person handelte es sich um einen Jugendlichen, der nach
Eintreffen seines Vaters in der Polizeiunterkunft Lüchow, an diesen übergeben
wurde.
Insgesamt hat die Bundespolizei 5 190 Platzverweise im Einsatzraum erteilt.
Einzelheiten sind nachfolgender Auflistung zu entnehmen.
Freitag, 5. November 2010 5,
Samstag, 6. November 2010 100,
Sonntag, 7. November 2010 5 070,
Montag, 8. November 2010 15,
Dienstag, 9. November 2010 0.
8. Wie ist der Einsatz von Bundespolizisten im Zusammenhang mit dem
Castor-Transport konkret geregelt worden?
a) Welche Gremien und Stäbe sind eingerichtet worden, in denen die
Bundespolizei vertreten war (bitte Anzahl der Vertreter, die entsendenden
Behörden unter Angabe der jeweiligen Abteilung, die
Gesamtzusammensetzung der Gremien und jeweilige Aufgaben nennen)?
b) Inwiefern ist die Bundespolizei in die Einsatzstrategie und -taktik
eingeweiht worden bzw. inwiefern hat sie diese mitgestaltet?
c) Wie ist der Einsatz in der Praxis durchgeführt worden, wer hat ihn
geführt, von wem hat die Bundespolizei Weisungen erhalten, und wie
ist die Koordination ihres Einsatzes im Rahmen des Gesamteinsatzes
sichergestellt worden?
Detailinformationen sowie strategische Überlegungen zur Lagebewältigung
haben auch für künftige Castor-Transporte Geltung. Daher wird auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
(„Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden über geplante Anti-Castor-Proteste“) auf
Bundestagsdrucksache 17/3605 zu Frage 1e verwiesen.
Die Einsatzkonzeptionen sind zwischen den zuständigen
Bundespolizeibehörden und den jeweils zuständigen Länderpolizeien abgestimmt worden. Zur
Minimierung von Schnittstellen erfolgte der Einsatz von Verbindungsbeamten
(VB) der Bundes- und Landespolizei in den jeweiligen Führungsstäben. Die
verantwortlichen Polizeiführer der Bundespolizei und der Landespolizei stellten
auf allen Ebenen des Handelns Benehmen her.
Polizeiliche Maßnahmen erfolgten jeweils nach Maßgabe der gesetzlich
zugewiesenen Aufgaben durch die zuständigen Länderpolizeien bzw. die
Bundespolizei.
Eine weisungsgebundene Unterstellung der Bundespolizei unter eine
Landespolizei – zur Wahrnehmung eigener Aufgaben – ist rechtlich nicht möglich und
erfolgte auch nicht. Eine Unterstellung der Bundespolizei erfolgt nach
Anforderung auf Grundlage des § 11 BPolG, der Einsatz erfolgt dann nach
Landespolizeirecht (Organleihe).
9. Welche Kosten sind durch den Einsatz der Bundespolizei entstanden (bitte
nach den größten Kostenpunkten differenzieren; falls noch keine
Endaufstellung vorliegt, bitte eine Schätzung aufgrund bisheriger Aufstellungen
angeben)?
Der Bund trägt für den gerade beendeten Castor-Transport die Kosten, die durch
den Einsatz der Bundespolizei im eigenen Aufgabenbereich beim
Schienentransport (bahnpolizeilicher Aufgabenbereich) entstanden sind. Die für die
originäre Aufgabenerfüllung erforderlichen Ausgaben sind im
Bundeshaushaltsplan, Einzelplan 06 Kapitel 06 25 der Bundespolizei eingestellt und werden
nicht gesondert erfasst.
Dem Land Niedersachsen werden nach einer Vereinbarung aus dem Jahr 2001
auf der Grundlage des § 11 Absatz 4 Satz 3 BPolG die einsatzbedingten
Mehrkosten nicht in Rechnung gestellt. Eine gesonderte Erfassung dieser Kosten
erfolgt nicht.
10. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber Forderungen, wie
sie unter anderem von der Deutschen Polizeigewerkschaft erhoben
wurden, die Energiekonzerne sollten die Kosten für den Castor-Transport
übernehmen, da sie ja auch den Profit aus der Atomwirtschaft zögen?
Die Energiewirtschaft trägt die Kosten für die Beförderung der verfestigten
Spaltproduktlösungen von der absendenden kerntechnischen Anlage in
Frankreich bis zur Einlagerung im Transportbehälterlager Gorleben. Die anfallenden
Kosten für polizeiliche Schutzmaßnahmen verteilen sich auf die Bundespolizei
und die Polizeien der vom Transport berührten Bundesländer.
11. Strebt die Bundesregierung eine Auswertung der zahlreichen im Internet
veröffentlichten Videos an mit dem Ziel, unverhältnismäßige
Gewaltanwendung von Angehörigen der Bundespolizei politisch aufzuarbeiten,
und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Verwaltung und Polizei dem
Rechtmäßigkeitsgebot nachgekommen sind. Sollten Anhaltspunkte für Straftaten der
Bundespolizei vorliegen, trifft diese alle unaufschiebbaren Maßnahmen,
einschließlich der Sichtung von zugänglichem Videomaterial, um der gesetzlichen
Strafverfolgungspflicht nachzukommen. Im Übrigen ist dies Aufgabe der
zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
12. Ist die Bundesregierung bereit, nachdem sie den eingesetzten Polizisten
pauschal „Dank und Anerkennung“ ausgesprochen und sich damit auch zu
Angelegenheiten von Länderpolizeien geäußert hat, sich auch zu den
vielfältig im Internet dokumentierten Fällen unverhältnismäßiger Polizeigewalt
gegen friedliche Demonstranten zu äußern, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, sich nach Vorgaben einer Fraktion
politisch über Vorgänge im Zuständigkeitsbereich der Länder zu äußern.
13. Welche politische Bewertung nimmt die Bundesregierung zum Fall des
prügelnden polizeilichen Rettungssanitäters ein, und was unternimmt sie,
um für die Zukunft auszuschließen, dass Rettungssanitäter der
Bundespolizei in solch einer Form Gewalt gegen Demonstranten anwenden?
Die Bundespolizei hat aufgrund vorliegender Verdachtsmomente Strafanzeige
wegen des Verdachtes der Körperverletzung im Amt erstellt und der
Staatsanwaltschaft Lüneburg zugeleitet. Für die weiteren Ermittlungen in diesem
Sachverhalt liegt die Zuständigkeit bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg. Den
Polizeibeamten sind die Grenzen ihrer Befugnisse sowie einschlägige
Straftatbestimmungen hinreichend bekannt. Im Hinblick auf solche Einsätze finden
auch regelmäßige Schulungen und Einsatzübungen statt, die auch zum Ziel
haben, die Polizeibeamten auf schwierige Situationen vorzubereiten, um so eine
Überschreitung von Befugnissen zu verhindern. Gesonderter Hinweise zu
rechtstreuem Verhalten bedarf es darüber hinaus nicht.
14. Wie bewertet die Bundesregierung Berichte von Bundestagsabgeordneten,
sie seien von Polizisten trotz Vorzeigens ihrer Abgeordnetenausweise
tätlich angegriffen worden (junge Welt, 9. November 2010), und welche
Maßnahmen sind im Bereich der Polizei getroffen worden, um einen
angemessenen Umgang mit Bundestagsabgeordneten zu garantieren und
körperliche Angriffe von Polizisten auf diese auszuschließen?
Der Bundesregierung sind keine Tätlichkeiten von Polizeibeamten des Bundes
gegen Bundestagsabgeordnete, die ihre Abgeordnetenausweise vorgezeigt
hätten, bekannt.
Im Einsatzbefehl sind die Rechte von Abgeordneten ausführlich beschrieben.
15. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die
Ingewahrsamnahme von weit über 1 000 friedlicher Demonstranten in der Nähe der
Bahnanlagen bei Hitzacker in der Nacht auf den 9. November 2010?
a) Inwieweit war die Bundespolizei an den Festnahmen beteiligt?
Die Räumung der Sitzblockade im Bereich Harlingen und die anschließende
Gewahrsamnahme der Blockadeteilnehmer wurde durch die Landespolizei
vorgenommen. Einsatzkräfte der Bundespolizei kamen bei diesen Maßnahmen
nicht zum Einsatz.
b) Inwieweit war die Bundespolizei an der Sicherung der provisorischen
Gefangensammelstelle beteiligt?
Die Bundespolizei war an der Sicherung der Gefangenensammelstelle nicht
beteiligt.
c) Inwieweit war die Bundespolizei im Vorfeld über die Einrichtung
dieser Gefangenensammelstelle unterrichtet worden?
Der für den betreffenden Einsatzabschnitt verantwortliche Einsatzleiter der
Bundespolizei ist über die beabsichtigten Maßnahmen der Landespolizei durch
den Einsatzleiter des Einsatzabschnittes der Landespolizei informiert worden.
d) Welche Vorkehrungen sind getroffen worden, Haftrichter
heranzuziehen?
e) Wie bewertet die Bundesregierung die Installation eines solchen
temporären Gewahrsams, in der Demonstranten stundenlang bei
Minusgraden festgehalten wurden, angesichts der Kritik von
Bürgerrechtsorganisationen?
Die Durchführung dieser Maßnahme erfolgte in der Verantwortung der
Landespolizei.
16. Wie viele ausländische Polizisten waren im Zusammenhang mit dem
Castor-Transport eingesetzt?
Auf die grundsätzlichen Ausführungen in der Vorbemerkung der
Bundesregierung zum Einsatz ausländischer Polizeibeamter wird verwiesen.
Zwei französische Polizisten der Police Nationale, Compagnies Républicaines
de Sécurité (CRS), wurden im Rahmen eines Austausches zur Bundespolizei
entsandt. Die beiden französischen Beamten waren von Donnerstag, 4.
November 2010 (Anreise), bis Dienstag, 9. November 2010 (Abreise), im
bahnpolizeilichen Einsatzraum Lüneburg–Dannenberg anwesend.
Ein französischer Polizist befand sich in der Befehlsstelle der Bundespolizei
des Einsatzabschnittes an der Strecke zwischen Lüneburg-Dannenberg. Dieser
französische Polizist trug Uniform – ohne Bewaffnung und besondere
Ausstattung.
Der zweite französische Polizist begleitete eine Beweissicherungs- und
Festnahmehundertschaft der Bundespolizei im Raum Lüneburg–Dannenberg. Auch
dieser Beamte trug Uniform und führte zusätzlich Schutzhelm,
Körperschutzausstattung, Pistole (SigSauer, Typ „Pro“ – Nachfolgemodell der P 6 –, Kaliber
9 × 19 mm) und einen Schlagstock (der Bundespolizei), kurz, ausziehbar (Firma
Bonowi) und Handschuhe mit Protektoren mit.
Im Zeitraum vom 4. November 2010 bis zum 8. November 2010 versah ein
französischer Verbindungsbeamter der französischen Botschaft seinen Dienst
bei der Gesamteinsatzleitung in Lüneburg. Der Verbindungsbeamte war in Zivil
ohne Ausrüstung eingesetzt. Seine Tätigkeit beschränkte sich ausschließlich auf
den Informationsaustausch mit der französischen Gesamteinsatzleitung in Metz.
Der Transportzug ist auf französischem Hoheitsgebiet von französischen
Polizisten mit französischer Standardausrüstung begleitet worden. Beim
Grenzübertritt am 6. November 2010, 13.54 Uhr, befanden sich circa 80 französische
Kräfte auf dem Zug.
Diese haben den Zug in Kehl (erster Bahnhof auf deutscher Seite) verlassen und
kehrten am 6. November 2010 um 17.30 Uhr nach Frankreich zurück.
Im Rahmen des diesjährigen Nukleartransportes nach Gorleben sind
Angehörige des aktuellen Ratsanwärterlehrganges in unterschiedlichen Positionen
eingesetzt worden. An diesem Lehrgang nehmen auch ein Angehöriger der
türkischen Polizei sowie ein Angehöriger der russischen Grenzpolizei teil. Sie
trugen jeweils ihre offizielle Uniform. Die beiden ausländischen Polizisten
waren im Zeitraum vom 4. November 2010 bis zum 9. November 2010 im
Einsatzraum Lüneburg–Dannenberg anwesend.
Sie haben ausschließlich – in Begleitung des Lehrgangsleiters – verschiedene
Befehlsstellen und Führungsstäbe im Einsatzraum besucht.
Drei Polizisten der Koninklijke Marechaussee (Niederlande) haben die
Gesamteinsatzleitung in Lüneburg auf Einladung der Bundespolizeidirektion Hannover
im Zeitraum vom 5. November 2010 bis 7. November 2010 besucht.
a) Von welchen Polizeien stammen diese Beamten jeweils?
b) Wie viele von ihnen waren mit Schusswaffen (welchen?) und
Schlagstöcken (bitte Typ und Fabrikat angeben) ausgestattet?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
c) Inwiefern haben ausländische Polizeibeamte auch Reizmittel
angewandt, und um welches handelte es sich dabei (bitte nach Typ und
Fabrikat aufschlüsseln)?
Es ist kein Reizstoff eingesetzt worden.
d) Auf welcher Rechtsgrundlage fand der Einsatz der ausländischen
Polizeikräfte, der sich nach fotografischem Beweis nicht auf das
Beobachten beschränkte, sondern grundrechtsrelevantes Vorgehen gegen
Demonstranten eingeschlossen hat, statt, und wer hat die Einladung
ausgesprochen?
Die Grundlage ist Artikel 24 in Verbindung mit Artikel 26, 27 und 28 des Prümer
Vertrages. Die Einladung erfolgte durch die Bundespolizei.
e) Zu welchem Zeitpunkt ist die Bundesregierung über den Einsatz
ausländischer Polizisten informiert worden?
Die Bundesregierung war vor Einsatzbeginn über die grenzüberschreitende
Kooperation mit der französischen Republik informiert, insbesondere bezüglich
der Grenzübergangsmodalitäten.
f) Wie ist es zu erklären, dass die Vertreter von Bundespolizei und dem
Bundesministerium des Innern in der Sitzung des Innenausschusses des
Deutschen Bundestages vom 10. November 2010 keinerlei Angaben
über den Einsatz der ausländischen Polizisten machen konnten?
In der Sitzung des Innenausschusses am 10. November 2010 wurde konkret
nach den Zusammenhängen gefragt, die sich aus einem Foto ergaben, das
herumgezeigt wurde. Diesbezüglich wurde wahrheitsgemäß mitgeteilt, dass
hinsichtlich der konkreten Anwesenheit und Handlungen des darauf abgebildeten
einzelnen Beamten keine Erkenntnisse vorliegen. Es wurde zugesagt, den
Sachverhalt zu klären, dies ist zwischenzeitlich erfolgt.
g) In welcher Form sind die ausländischen Beamten über die deutschen
Rechtsgrundlagen im Umgang mit Demonstrationen unterrichtet
worden?
Die beiden französischen Polizeibeamten der CRS im Bereich Wendland sind
nach der Anreise am 4. November 2010 durch die Bundespolizeiabteilung Sankt
Augustin über ihre Rechte bzw. Befugnisse belehrt worden.
Darüber hinaus waren alle ausländischen Beamten darüber belehrt worden, dass
sie den Anweisungen der jeweiligen deutschen Führung unterliegen.
h) Wie ist die Kommunikation mit ihnen erfolgt, in welcher Sprache, und
von wem ist ihr Einsatz koordiniert sowie geführt worden?
Die Kommunikation erfolgte verbal, schriftlich sowie durch Gesten. Die beiden
französischen Polizeibeamten, die sich im Wendland befanden, waren der
Bundespolizeiabteilung Sankt Augustin zugeteilt und unterlagen deren Weisungen.
Die französischen Beamten auf dem Transportzug im Rahmen des
Grenzübergangs unterlagen nach Überquerung der Grenze den Weisungen des deutschen
Zugbegleitkommandos.
Mit Ausnahme des französischen Zugbegleitkommandos sprachen alle
ausländischen Beamten fließend Deutsch, daher erfolgte die Kommunikation in
Deutsch.
i) Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Beamten der
französischen Bereitschaftspolizei CRS, die in Frankreich für ihren Hang
zur Gewaltanwendung berüchtigt ist?
Die internationale Entsendung von Austauschbeamten und
Verbindungsbeamten sowie gemeinsame Einsätze auf europäischen und internationalen Niveau ist
bewährte Praxis. Es gibt keine Veranlassung, die Qualifikation von Beamten aus
dem EU-Ausland in Frage zu stellen.
j) Wie beurteilt die Bundesregierung deren Einsatz, insbesondere
anlässlich des Umstandes, dass, wie unter
www.dailymotion.com/video/
x8wyq0_strasbourg-manif-anti-otan-la-polic_news dokumentiert,
Angehörige der CRS anlässlich der Demonstrationen gegen den NATO-
Gipfel in Strasbourg im April 2009 aus einem Gleisbett Steine
genommen und auf Demonstranten geworfen haben, und inwiefern hält sie
ausgerechnet solche Polizisten für geeignet, den Schutz sowohl
deutscher Bahnanlagen als auch von Demonstranten sicherzustellen?
Die Bundesregierung nimmt zu Vorkommnissen, die allein ausländische Staaten
betreffen, keine Stellung.
17. Weshalb sind die Castor-Behälter inmitten von bewohntem Gebiet über
mehrere Stunden abgestellt worden?
Aufgrund einer Gleisblockade von bis zu 3 000 Personen im Bereich der
Ortschaft Harlingen musste der Transportzug im Bereich Dahlenburg zum Halten
gebracht werden.
18. Weshalb haben Beamte der Bundespolizei versucht, die sachgerechte
Messung radioaktiver Strahlung durch Mitarbeiter von Greenpeace in einem
Wohngebäude in Dahlenburg, vor dem Castor-Behälter abgestellt worden
waren, zu verhindern?
Der Zutritt zu dem Wohngebäude in Dahlenburg wurde Angehörigen von
Greenpeace durch Einsatzkräfte der Bundespolizei zunächst verweigert, um zu
klären, inwieweit eine mögliche Annäherung der Greenpeace-Aktivisten aus
dem Gebäude heraus in den Sicherheitsbereich des abgestellten Transportzuges
möglich sein könnte, um illegale Aktionen durchzuführen. Eine klärende
Verbindungsaufnahme der vor Ort befindlichen Einsatzkräfte der Bundespolizei mit
den Anwohnern des betroffenen Wohnhauses verlief ergebnislos. Die
Greenpeace-Aktivisten wurden dahingehend zunächst des Platzes verwiesen, worauf
die Bundespolizei von diesen durch körperliche Gewalt in Form von Stößen und
Drängen angegangen wurde. Nach Entscheidung der Gesamteinsatzleitung
wurde den Greenpeace-Aktivisten der Zutritt zu dem Objekt ermöglicht, um dort
Messungen durchzuführen. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, inwiefern eine
Messung aus dem betreffenden Gebäude der Anwohner unmöglich gemacht
worden wäre, nachdem Greenpeace der Zugang zum Grundstück gewährt
worden war.
19. Welches gesundheitliche Gefahrenpotential ergibt sich nach Einschätzung
der Bundesregierung aus der nach den Erkenntnissen von Greenpeace im
Abstand von 14 Metern herrschenden Strahlung von 4,8 µSv/h in der Nähe
der Castoren während des Transports für die eingesetzten Polizeibeamten
und Anwohner?
Nach den Vorgaben der Transportgenehmigung und den Kontrollmessungen des
Beförderers und Gutachters der für die Aufsicht zuständigen Behörde entspricht
die Strahlenexposition des Rücktransports der verfestigten
Spaltproduktlösungen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich im Herbst 2010 aus Neutronen-
und Gamma-Strahlung den Strahlenbelastungen aus den Transporten
vergangener Jahre.
Daraus ergibt sich, dass im Nahfeld der Transportbehälter die Ortsdosisleistung
(ODL) im Vergleich zur ODL aus natürlichen Quellen erhöht ist. Mit dem
Abstand zu den Behältern fällt die ODL schnell ab und erreicht nach wenigen 10 m
den Bereich der ODL aus natürlichen Quellen. Der von Greenpeace in der
Pressemitteilung vom 8. November 2010 veröffentlichte Messwert von 0,0048 mSv/h
im Abstand von ca. 14 m vom Behälter bestätigt im Bereich der zu beachtenden
Messunsicherheiten die Messwerte des Beförderers.
Entsprechend den Messwerten des Beförderers wurden die Vorgaben der
Transportgenehmigung eingehalten, das heißt, die Grenzwerte der
Strahlenschutzverordnung und anderer Rechtsvorschriften für das Begleitpersonal und die
Bevölkerung wurden unterschritten.
20. Inwiefern war das Bundeskriminalamt (BKA) in der Vorbereitungs- sowie
Durchführungsphase des Castor-Transportes tätig geworden?
Anlässlich des diesjährigen Castor-Transportes nach Gorleben wurde durch das
Bundeskriminalamt zur Informationsbündelung vom 25. Oktober 2010 bis
9. November 2010 eine Informationssammelstelle (ISa) eingerichtet.
Die Polizeidienststellen der Länder, die Bundespolizei, das Bundesamt für
Verfassungsschutz und das Bundesministerium des Innern wurden vor und während
des Transportes mit Lagedarstellungen/-Fortschreibungen über die bundesweite
Lageentwicklung informiert. Lage- und Gefährdungseinschätzungen wurden im
Vorfeld mit den zuständigen Dienststellen abgestimmt.
21. Waren Bundesbehörden (welche?) in das Akkreditierungsverfahren für
Journalisten eingebunden, und wenn ja, welche Behörden genau und mit
welchen Aufgaben sowie Tätigkeiten?
Das Presseakkreditierungsverfahren anlässlich des Castors erfolgte bis zum
4. November 2010 bei der Polizeidirektion Lüneburg. Die akkreditierten
Journalisten wurden durch die gemeinsame Pressestelle der Landespolizei
Niedersachsen und der Bundespolizei (BPOLD Hannover Einsatz führende
Dienststelle) an der Umladestation betreut.
22. Wie bewertet die Bundesregierung Berichte, dass unter Angehörigen der
(Bundes-)Polizei starke Unzufriedenheit darüber herrscht, für
gesellschaftliche Konflikte „den Kopf hinhalten“ zu müssen, und inwiefern haben sich
Angehörige der Polizei oder deren gewerkschaftliche Vertretungen oder
Personalräte diesbezüglich an die Bundesregierung gewandt?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass starke Unzufriedenheit herrsche.
Der Bundespolizei-Hauptpersonalrat hat sich in einem Schreiben dahin
geäußert, dass die Straftaten der Störer konsequenter zu verfolgen wären, nämlich,
„dass diejenigen, die Gewalt gegen unsere Polizeibeamtinnen und -beamten bei
diesem Einsatz ausgeübt haben, auch konsequent bestraft werden und Gewalt
gegen Polizeibeamte öffentlich geächtet wird.“
23. Inwiefern haben Bundespolizisten von ihrem Remonstrationsrecht
Gebrauch gemacht (bitte Anzahl und nähere Umstände angeben), und wie
wurde von Seiten der Bundespolizei damit umgegangen?
Der Einsatzleitung der Bundespolizei sind keine Remonstrationen auf
Grundlage des Bundesbeamtengesetzes bekannt.
24. Hat die Bundesregierung Überlegungen dahingehend angestellt,
angesichts des Umstandes, dass ihre Atompolitik auf großen Widerstand in der
Bevölkerung stößt und es beim Polizeieinsatz zu massiven Angriffen auf
Demonstranten gekommen ist, ihre Atompolitik zu ändern?
Zur Umsetzung des Energiekonzeptes der Bundesregierung hat der Deutsche
Bundestag am 28. Oktober 2010 die 11. und 12. Atomgesetz-Novelle (AtG-
Novelle), das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und
Klimafonds“ (EKFG) sowie das Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG)
verabschiedet. Das Energiekonzept wird auch künftig für die Arbeit der Bundesregierung
handlungsleitend sein.
Die in der Frage vorgebrachte Behauptung, dass es beim Polizeieinsatz zu
massiven Angriffen auf Demonstranten gekommen sei, entbehrt jeder Grundlage.
25. Ist die Bundesregierung bereit, zum jetzigen Zeitpunkt das in der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden
über geplante Anti-Castor-Transporte“ erwähnte Papier des BKA dem
Deutschen Bundestag zugänglich zu machen, da das
Geheimhaltungsinteresse nach Abschluss des Transportes nicht mehr gegeben ist, und
wenn nein, warum nicht?
Das BKA-Papier ist nach wie vor geheimhaltungsbedürftig. Darin enthaltene
Detailinformationen sowie strategische Überlegungen zur Lagebewältigung
haben auch für künftige Castor-Transporte Geltung. Auf die Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/3605 zu Frage 1e auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden über
geplante Anti-Castor-Proteste“ wird verwiesen.
26. Welche Amtshilfeersuchen sind im Zusammenhang mit dem Castor-
Transport zu welchem Zeitpunkt von welcher Behörde an die Bundeswehr
gerichtet worden, und wie hat die Bundeswehr über diese entschieden?
Die Einzelheiten zu den verschiedenen Amtshilfeersuchen sind in der Anlage 1*
(VS – Nur für den Dienstgebrauch), die in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages eingesehen werden kann, zusammengestellt. Des Weiteren
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/3694 verwiesen.
a) Wie viele Bundeswehrsoldaten waren mit der Durchführung der
Amtshilfemaßnahmen während des Transportzeitraums beschäftigt, und wie
viele von ihnen hielten sich dafür außerhalb militärischer Einrichtungen
auf?
Lufttransportgeschwader 62/Wunstorf: 19 Soldaten innerhalb der Liegenschaft,
Heeresfliegerausbildungszentrum/Celle:10 Soldaten innerhalb der Liegenschaft,
Schule Feldjäger-Stabsdienst
der Bundeswehr/Hannover: 4 Soldaten innerhalb der Liegenschaft,
Flugplatz Fritzlar: 24 Soldaten innerhalb der Liegenschaft,
Bezirksverbindungskommando
Lüneburg (Beratung/Koordinierung
der Unterstützungsleistungen
der Bundeswehr): 3 Soldaten (1 Soldat pro Schicht) im
Leitungsstab Castor der
Landespolizei Niedersachsen in Lüneburg.
b) Welche infrastrukturelle und logistische Unterstützung wurde den
polizeilichen Einsatzkräften gewährt (bitte vollständig angeben)?
c) Welche technische Unterstützung wurde den polizeilichen
Einsatzkräften gewährt (bitte vollständig angeben)?
d) Welche militärischen Fahrzeuge und Geräte wurden im
Zusammenhang mit dem Castor-Transport inner- und außerhalb militärischer
Einrichtungen genutzt (bitte jeweils Ort, Zeitraum und Verwendungszweck
angeben)?
Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 1* verwiesen.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
27. Hatte die Bundeswehr am Wochenende 6./7. November 2010 Drohnen,
Flugzeuge oder Hubschrauber über dem Einsatzgebiet oder in dessen Nähe
in Betrieb, und wenn ja, inwiefern standen diese in direktem
Zusammenhang mit dem Castor-Transport?
Die Überprüfung des militärischen Flugbetriebs am Wochenende 6./7.
November 2010 durch die zuständige Stelle ergab, dass an diesen beiden Tagen keine
Flugzeuge oder Hubschrauber der Bundeswehr im Gebiet des oben angegebenen
Großraums im Einsatz waren. Bis zum heutigen Datum ist durch die
Bundeswehr kein Drohneneinsatz im Rahmen der Amtshilfe für Polizeibehörden
durchgeführt worden.
28. Welche Maßnahmen zur Eigensicherung der Bundeswehr bzw. ihrer
Gerätschaften hat die Bundeswehr am Wochenende 6./7. November 2010
durchgeführt, und inwiefern waren dabei Soldaten sowie militärisches Gerät inkl.
Fahrzeuge außerhalb militärischer Einrichtungen eingesetzt (bitte jeweils
Ort, Zeitraum und Verwendungszweck angeben)?
Die Bundeswehr führte am Wochenende 6./7. November 2010 in ihren
militärischen Liegenschaften die routinemäßigen Absicherungsmaßnahmen gemäß
aktueller Gefährdungsstufe zum Schutz von Personal und Material durch.
Der Einsatz von Soldaten und Fahrzeugen zu Routinekontrollen außerhalb
militärischer Einrichtungen am 6./7. November 2010 ist in der Anlage 2* (VS – Nur
für den Dienstgebrauch), die in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages eingesehen werden kann, aufgeführt.
29. Welche militärischen Fahrzeuge und Geräte, außer den in den beiden
vorgenannten erwähnten, wurden am Wochenende 6./7. November 2010 im
Wendland eingesetzt, und zu welchem Zweck?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Panzerfahrzeuge der
Bundeswehr (mutmaßlich Pionierpanzer) in der Nähe der Ortschaft Köhlingen
unterwegs waren, und wenn ja, zu welchem Zweck?
Es wurden keine militärischen Fahrzeuge und Geräte am Wochenende 6./7.
November 2010 im Wendland eingesetzt. Die Bundesregierung kann nicht
bestätigen, dass Panzerfahrzeuge der Bundeswehr in der Nähe der Ortschaft Köhlingen
unterwegs waren.
30. Hat die Bundeswehr Erkenntnisse aus Satellitenbildern der Polizei zur
Verfügung gestellt, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwiefern europäische
Behörden Daten aus Satellitenbildern zur Verfügung gestellt haben?
Der Polizei wurden keine Satellitenbilder zur Verfügung gestellt. Es liegen keine
Kenntnisse vor, ob europäische Behörden Daten aus Satellitenbildern zur
Verfügung gestellt haben.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
31. Welche militärischen Flugbewegungen fanden im Zeitraum von vier
Wochen vor dem Castor-Transport im Raum Gorleben statt, und welche
Flugzeuge oder Hubschrauber wurden dabei zu welchem Zweck
eingesetzt?
Inwiefern fanden diese Flugbewegungen im Rahmen des üblichen
Flugbetriebes statt, und inwiefern in Zusammenhang mit dem Castor-Transport?
Welche dieser Fluggeräte hatte technische Ausrüstung an Bord, die eine
Beobachtung von Geländeveränderungen am Boden erlaubt?
Der militärische Flugbetrieb für den Zeitraum von 1. Oktober bis 14. November
2010 wurde durch die zuständige Stelle der Bundeswehr überprüft. Eine
detailliertere Aufstellung aller militärischen Flugbewegungen nach „Callsign“ und
Flugzeiten ist in der Anlage 3 erfasst.
Fliegende Verbände der Bundeswehr üben regelmäßig im gesamten
Bundesgebiet, um die Einsatzbereitschaft der Luftfahrzeugbesatzungen sicherzustellen.
Ein Zusammenhang durchgeführter Flugbewegungen mit dem benannten
Castor-Transport besteht nicht. Es ist keine Konzentration auf den Raum Gorleben
feststellbar.
Die RECCE-Tornados des Aufklärungsgeschwaders 51 „Immelmann“ (AG51„I“)
verfügen über eine technische Ausrüstung, die eine Beobachtung von
Geländeveränderungen am Boden erlaubt.
32. Kann die Bundesregierung Berichte von Anwohnern bestätigen (www.
mvregio.de/print/mvr/437585?url=mvr437585.html, 7. November 2010),
dass sich in der Nacht auf den 7. November 2010 Feldjäger sowie LKWs
der Bundeswehr sowie ein gepanzertes Fahrzeug (Pionier- oder
Räumpanzer) der Bundeswehr außerhalb militärischer Einrichtungen bewegt hätten,
und wenn ja, welche genaueren Angaben kann sie dazu machen?
Benannte Anwohnerberichte können nicht bestätigt werden.
33. Wie erklärt die Bundesregierung den im ZDF (
www.zdf.de/ZDFmediathek/
hauptnavigation/nachrichten/#/beitrag/video/1181900/ZDF-heute-
journalvom-04-November-2010, bei 20:36ff) gezeigten Transport eines
gepanzerten Fahrzeuges?
a) Um was für ein Fahrzeug, das hier transportiert wird, handelt es sich?
Bei dem gezeigten Militärfahrzeug handelt es sich um einen
Schwerlasttransporter, der für die Kraftfahrausbildung mit dem Fahrgestell eines Panzers vom
Typ Leopard 2 (eine sogenannte Wanne ohne Geschützturm) beladen war.
b) Was waren Start- und Zielpunkt des Transportes?
Start und Ziel war die Theodor-Körner-Kaserne in Lüneburg.
c) Wurde das gepanzerte Fahrzeug zwischen Start- und Zielpunkt
abgeladen, und wenn ja, wo, für wie lange und zu welchem Zweck?
Nein, das Panzerfahrgestell wurde nicht abgeladen.
d) Was war Zweck des Transportes?
Im Rahmen des Kraftfahrausbildungsbetriebes der Streitkräfte wurde eine
Ausbildungsfahrt für Militärkraftfahrer für Schwerlasttransporte durchgeführt.
34. War es Bestandteil der Vereinbarungen zwischen Bundeswehr und Polizei,
dass die Nutzung von der Bundeswehr bereitgestellter Infrastruktur nicht
der Vorbereitung, Koordination oder Durchführung grundrechterelevanter
polizeilicher Handlungen, insbesondere Platzverweise,
Freiheitsentziehungen oder der Ausübung unmittelbaren Zwanges dienen darf?
Wenn nein, warum nicht, und wie ist aus Sicht der Bundesregierung die
Bereitstellung von Bundeswehrinfrastruktur für Grundrechtseingriffe mit
dem Verbot von Inlandseinsätzen des Militärs zu vereinbaren?
Die Amtshilfeleistungen der Bundeswehr für die Bundespolizei und für
polizeiliche Einsatzkräfte der Länder im Zusammenhang mit dem Castor-Transport
beruhen auf entsprechenden Ersuchen des Bundesministeriums des Innern sowie
des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Sonstige
Vereinbarungen bestehen nicht.
Es wurde ausschließlich um technisch-logistische Unterstützungsleistungen
ersucht. Zu den Einzelheiten wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
35. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung dahingehend angestellt,
dass militärische Amtshilfe für die Polizei anlässlich von Demonstrationen
bei Bundeswehrsoldaten eine Gewöhnung an die Funktion als Hilfsinstanz
der Polizei erzeugen könne, die mit dem Gebot zur innenpolitischen
Neutralität des Militärs unvereinbar ist?
Da die von der Bundeswehr erbrachten Unterstützungsleistungen innerhalb des
zulässigen und gebotenen Amtshilfespektrums liegen, stellt sich die Frage nach
der geäußerten Einschätzung nicht. Die geleistete Amtshilfe war nicht
militärischer Natur.
36. Welche Kosten sind durch den Einsatz der Bundeswehr entstanden (bitte
nach den größten Kostenpunkten differenzieren), und wer kommt für diese
auf?
Eine Aussage zu Umfang und Kosten der tatsächlich in Anspruch genommenen
Unterstützungsleistungen ist erst nach deren Abschluss und einer daran
anschließenden Kostenermittlung möglich, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine
Angaben zu den entstandenen Kosten gemacht werden können. Die Bundeswehr
hat die aktuellen Castor-Transporte ausschließlich im Rahmen der
technischlogistischen Amtshilfe unterstützt. Alle Unterstützungsleistungen der
Bundeswehr basieren auf Anforderungen des Bundesministeriums des Innern und des
Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Kosten für die der
Bundespolizei geleistete Unterstützung sind nicht zu erstatten; die Kosten der
Bundeswehr für die der Landespolizei Niedersachsen geleistete Unterstützung
werden dem Land Niedersachsen in Rechnung gestellt.
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BMVg, Anlage 3 zu Frage 31
Militärischer Flugbetrieb im Bereich des NOTAM-Gebietes Dannenberg-Gorleben 01. Oktober bis 14. November 05:00z-20:00z
Datum Uhrzeit Einflug Uhrzeit Ausflug FL von-bis Abflug Ankunft Rufzeichen Anzahl Typ Verband
Fr
01.10.2010 07:40z 07:43z 32 - 40 ETNW 0720 ETNW 0948 TA51 1 C-160 LTG62
09:19z 09:22z 10 - 20 ETNW 0720 ETNW0948 TA51 1 C-160 LTG62
Sa
02.10.2010 NIL
So
03.10.2010 NIL
Mo
04.10.2010 11:38z 11:39z 20 - 25 ETNT 1056 ETNT 1209 VOODOO 1 F-4F JG71"R"
12:37z 12:42z 8 ETMK 1154 ETHB 1338 HELI530 1 EC35 HFlg-Celle
Di
05.10.2010 09:32z 09:34z 15 ETNT 0827 ETNS 1018 SW01 1 Tornado AG51"I"
12:24z 12:30z 13 - 15 ETNS 1204 ETNS 1331 HAWK 1 Tornado AG51"I"
18:39z 18:41z 28 - 100 ETNS 1731 ETNS 1901 SW80 1 Tornado AG51"I"
18:45z 18:47z 24 - 79 ETNS 1737 ETNS1912 SW83 1 Tornado AG51"I"
18:48z 18:50z 20 - 100 ETNS 1740 ETNS1926 SW81 1 Tornado AG51"I"
Mi
06.10.2010 11:43z 11:51z 6 - 8 ETMN 1059 ETMN 1258 GNY4666 1 LYNX MFG3
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BMVg, Anlage 3 zu Frage 31
Militärischer Flugbetrieb im Bereich des NOTAM-Gebietes Dannenberg-Gorleben 01. Oktober bis 14. November 05:00z-20:00z
Datum Uhrzeit Einflug Uhrzeit Ausflug FL von-bis Abflug Ankunft Rufzeichen Anzahl Typ Verband
Do
07.10.2010 NIL
Fr
08.10.2010 07:46z 07:49z 11 - 41 ETNW 0727 ETNW 0950 TA50 1 C-160 LTG62
09:03z 09:07z 33 - 59 ETNW 0727 ETNW 0950 TA50 1 C-160 LTG62
Sa
09.10.2010 NIL
So
10.10.2010 NIL
Mo
11.10.2010 09:46z 09:48z 30 - 42 ETNL 0932 ETNL 1041 SPARK1 1 EuroFighter JG73"S"
09:46z 09:48z 22 - 24 ETNL 0932 ETNL 1041 SPARK2 1 EuroFighter JG73"S"
09:46z 09:48z 24 - 59 ETNL 0932 ETNL 1041 SPARK3 1 EuroFighter JG73"S"
10:18z 10:21z 85 - 86 EHVK 0901 ETNS 1050 GAFI51 1 Tornado AG51"I"
10:24z 10:26z 25 - 49 ETNL 0932 ETNL 1041 SPARK1 1 EuroFighter JG73"S"
10:25z 10:27z 45 - 50 ETNL 0932 ETNL 1041 SPARK2 1 EuroFighter JG73"S"
10:25z 10:26z 27 - 49 ETNL 0932 ETNL 1041 SPARK3 1 EuroFighter JG73"S"
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BMVg, Anlage 3 zu Frage 31
Militärischer Flugbetrieb im Bereich des NOTAM-Gebietes Dannenberg-Gorleben 01. Oktober bis 14. November 05:00z-20:00z
Datum Uhrzeit Einflug Uhrzeit Ausflug FL von-bis Abflug Ankunft Rufzeichen Anzahl Typ Verband
Di
12.10.2010 12:53z 12:57z 44 - 76 ETNS 1236 ETNS 1427 EAGLE 1 Tornado AG51"I"
Mi
13.10.2010 10:46z 10:52z 49 ETHS 1033 ETHS 1317 GAMG107 1 UH-1D
LTH Rgt 10
Fassberg
12:40z 12:47z 59 - 61 ETHS 1033 ETHS 1317 GAMG107 1 UH-1D
LTH Rgt 10
Fassberg
14:15z 14:16z 65 ETNS 1300 ETNS 1437 HAWK 1 Tornado AG51"I"
Do
14.10.2010 07:56z 08:21z 4 - 5 ETHS 0704 ETHS 0847 GAMG28 1 UH-1D
LTH Rgt 10
Fassberg
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15.10.2010 NIL
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16.10.2010 NIL
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17.10.2010 NIL
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BMVg, Anlage 3 zu Frage 31
Militärischer Flugbetrieb im Bereich des NOTAM-Gebietes Dannenberg-Gorleben 01. Oktober bis 14. November 05:00z-20:00z
Datum Uhrzeit Einflug Uhrzeit Ausflug FL von-bis Abflug Ankunft Rufzeichen Anzahl Typ Verband
Mo
18.10.2010 11:38z 11:45z 6 - 7 ETNW 1114 ETNW 1303 TA53 1 C-160 LTG62
18:36z 18:38z 23 - 100 ETNS 1729 ETNS 1907 SW81 1 Tornado AG51"I"
18:42z 18:44z 34 - 100 ETNS 1735 ETNS 1900 SW83 1 Tornado AG51"I"
18:57z 19:00z 23 - 100 ETNS 1750 ETNS 1917 SW80 1 Tornado AG51"I"
Di
19.10.2010 NIL
Mi
20.10.2010 08:56z 08:57z 20 - 27 ETNL 0800 ETNL 0918
OSBORNE1-
3 3 EuroFighter JG73"S"
13:52z 13:53z 14 ETNS 1249 ETNS 1436 SW02 1 Tornado AG51"I"
14:17z 14:18z 15 - 21 ETNS 1246 ETNS 1446 EAGLE 1 Tornado AG51"I"
14:27z 14:29z 10 - 14 ETSB 1314 ETSB 1524 KNIGHT1-2 2 Tornado JaboG33
Do
21.10.2010 NIL
Fr
22.10.2010 07:57z 08:05z 76 - 100 ETNS 0742 ETNS 0915 EAGLE1+2 2 Tornado AG51"I"
08:09z 08:11z 12 ETNS 0733 ETNS 0923 PANTER1+2 2 Tornado AG51"I"
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BMVg, Anlage 3 zu Frage 31
Militärischer Flugbetrieb im Bereich des NOTAM-Gebietes Dannenberg-Gorleben 01. Oktober bis 14. November 05:00z-20:00z
Datum Uhrzeit Einflug Uhrzeit Ausflug FL von-bis Abflug Ankunft Rufzeichen Anzahl Typ Verband
Sa
23.10.2010 NIL
So
24.10.2010 NIL
Mo
25.10.2010 11:34z 11:45z 5 - 8 ETNW 1114 ETNW 1218 GAF727 1 C-160 LTG62
12:25z 12:27z 7 - 8 ETNU 1058 ETHC 1253 GAMH34 1 BO-105 HFlg-Celle
Di
26.10.2010 09:48z 09:50z 65 ETSE 0857 ETNS 1015 SPEEDY 1 Tornado AG51"I"
11:41z 11:43z 90 ETNW 1119 ETNW 1350 TA50T 1 C-160 LTG62
13:09z 13:12z 5 - 8 ETNW 1104 ETNW 1334 GAF626 1 C-160 LTG62
13:13z 13:17z 60 - 100 ETNW 1114 ETNW 1339 TA55 1 C-160 LTG62
13:14z 13:16z 80 ETNW 1119 ETNW 1350 TA50T 1 C-160 LTG62
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27.10.2010 NIL
Do
28.10.2010 13:12z 13:17z 17 - 19 ETHC 1223 ETNU 1509 GAMVG06 1 BO-105 HFlg-Celle
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BMVg, Anlage 3 zu Frage 31
Militärischer Flugbetrieb im Bereich des NOTAM-Gebietes Dannenberg-Gorleben 01. Oktober bis 14. November 05:00z-20:00z
Datum Uhrzeit Einflug Uhrzeit Ausflug FL von-bis Abflug Ankunft Rufzeichen Anzahl Typ Verband
Fr
29.10.2010 08:16z 08:32z 6 - 13 ETNW 0702 ETNW 0901 TA51 1 C-160 LTG62
Sa
30.10.2010 NIL
So
31.10.2010 NIL
Mo
01.11.2010 10:13z 10:16z 51 EDDT 0907 EDDT 1435 GAF710 1 AS-3B FlBschft
13:24z 13:42z 8 - 29 EDDT 0907 EDDT 1435 GAF710 1 AS-3B FlBschft
Di
02.11.2010 NIL
Mi
03.11.2010 NIL
Do
04.11.2010 09:20z 09:22z 90 ETNW 0810 ETNW 0954 TA52 1 C-160 LTG62
Fr
05.11.2010 NIL
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BMVg, Anlage 3 zu Frage 31
Militärischer Flugbetrieb im Bereich des NOTAM-Gebietes Dannenberg-Gorleben 01. Oktober bis 14. November 05:00z-20:00z
Datum Uhrzeit Einflug Uhrzeit Ausflug FL von-bis Abflug Ankunft Rufzeichen Anzahl Typ Verband
Sa
06.11.2010 NIL
So
07.11.2010 NIL
Mo
08.11.2010 09:02z 09:07z 42 - 48 ETSL 0812 ETSL 1015 WILDCAT 1 Tornado JaboG 32
Di
09.11.2010 15:39z 15:41z 100 ETSA 1431 ETNH 1605 GAF303 1 C-160 LTG61
Mi
10.11.2010 NIL
Do
11.11.2010 08:15z 08:21z 18 - 21 ETHC 0753 ETMN 0938 GAMH31 1 BO-105 HFlg-Celle
09:04z 09:07z 13 - 23 ETNW 0841 ETNW 1023 TA52 1 C-160 LTG62
Fr
12.11.2010 NIL
Sa
13.11.2010 NIL
D
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e 17/4013
BMVg, Anlage 3 zu Frage 31
Militärischer Flugbetrieb im Bereich des NOTAM-Gebietes Dannenberg-Gorleben 01. Oktober bis 14. November 05:00z-20:00z
Datum Uhrzeit Einflug Uhrzeit Ausflug FL von-bis Abflug Ankunft Rufzeichen Anzahl Typ Verband
So
14.11.2010 NIL
Legende:
EDDT Tegel ETNS Schleswig-Jagel FL: Flightlevel in 100 ft AGL
EHVK Udem , NLD ETNT Wittmundhafen AGL: Above Ground Level
ETHB Bückeburg ETNU Neubrandenburg
ETHC Celle ETNW Wunstorf
ETHS Fassberg ETSA Landsberg
ETMK Kiel ETSB Büchel
ETMN Nordholz ETSE Erding
ETNH Hohn ETSL Lechfeld
ETNL Laage
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ISSN 0722-8333]