[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4341
17. Wahlperiode 23. 12. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Friedrich
Ostendorff, Maria Klein-Schmeink und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/3762 –
Arbeitsbedingungen in der deutschen Fleischwirtschaft
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ende Oktober 2010 wurde vor dem Düsseldorfer Landgericht der Prozess
gegen einen Subunternehmer der deutschen Schlachtindustrie eröffnet. Ihm wird
vorgeworfen, mit einem Firmengeflecht, bestehend aus 50 Unternehmen, rund
1 000 Werksarbeitnehmerinnen und Werksarbeitnehmer zum Teil schwarz und
zu Niedriglöhnen beschäftigt zu haben. Dem Finanzamt und den
Sozialversicherungen sind so ein Schaden in Millionenhöhe entstanden.
Der Vorgang ist kein Einzelfall in der deutschen Schlachtbranche, auch wenn
es bisher keinen Vorfall in dieser Größenordnung gegeben hat. Die
Arbeitsbedingungen und Arbeitsentgelte in der deutschen Schlachtindustrie sind schon
seit langem äußerst schlecht. In der Branche gibt es keinen
Arbeitgeberverband. Trotz Aufforderung durch die Gewerkschaft Nahrung Genuss
Gaststätten (NGG) konnte bisher weder ein Branchentarifvertrag vereinbart werden
noch eine Initiative für einen branchenspezifischen Mindestlohn nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz gestartet werden.
1. Wie hat sich die Zahl der Unternehmen in der deutschen Schlacht- und
Fleischverarbeitungsbranche seit 2005 entwickelt (bitte differenziert nach
Unterbranchenkategorien, wie Rinder-, Schweine- und
Geflügelschlachtung, und Betriebsgrößen)?
Aus der Statistik des Produzierenden Gewerbes (Industrie und Großhandwerk)
liegen Angaben für Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten
für den Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ vor. Dabei ist
allerdings außer für die Geflügelschlachtereien keine weitere Differenzierung
nach Tierarten, wie Rinder und Schweine, möglich. Viele Unternehmen
verarbeiten sowohl Rinder als auch Schweine. Die Zahl der Betriebe hat sich im
Zeitraum 2005 bis 2009 leicht erhöht (s. Tabelle). In den ausgewiesenen
Untergruppen zeigen sich Abweichungen; diese sind maßgeblich auf Änderung der
Klassifikation zurückzuführen. Diese methodischen Anmerkungen gelten auch
für die Frage 3. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 21. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4341 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFür den Berichtsmonat September werden die Daten auch nach
Beschäftigtengrößenklassen ausgewertet. Gut die Hälfte der Betriebe hat unter 50
Beschäftigte, insbesondere Handwerksbetriebe. Stark verbreitet sind auch die Betriebe
zwischen 50 und 249 Beschäftigten. In den oberen Größenklassen sind nur
wenige Betriebe zu finden (s. Tabelle).
2. Welche Unternehmen zählen zu den zehn größten in der deutschen
Schlacht- und Fleischverarbeitungsbranche, wo sind deren Hauptsitze, wie
viele Beschäftigte sind bei ihnen direkt als Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer angestellt (bitte differenziert nach Geschlecht), und welche
jährliche Schlachtleistungen haben sie?
Aus den statistischen Erhebungen liegen hierzu keine Angaben vor, da die
Daten einzelner Unternehmen der Geheimhaltung unterliegen.
Die Konzentrationsstatistik des Statistischen Bundesamtes weist für 2008 aus,
dass auf die zehn größten Unternehmen dieses Wirtschaftszweiges (jeweils
gemessen am Umsatz und der Beschäftigtenzahl) 23,0 Prozent des Umsatzes und
9,2 Prozent der Beschäftigten entfallen.
Tabelle 1:
Zahl der Betriebe im Wirtschaftszweig "Schlachten und Fleischverarbeitung"
2005 2006 2007 2008 2009 Veränd.
09 zu 05 (%)
Schlachten u. Fleischverarb. inges. 1.285 1.279 1.297 1.313 1.327 +3,3
davon:
Schlachten (ohne Geflügel) 224 214 217 290 284 +26,8
Schlachten von Geflügel 47 51 51 55 55 +17,0
Fleischverarbeitung 1.014 1.014 1.029 968 988 - 2,6
Quelle: Statistisches Bundesamt
Wirtschaftszweig
Tabelle 2:
Betriebe im Wirtschaftszweig "Schlachten und Fleischverarbeitung" nach Beschäftigtengrößenklassen
1 - 49 50 - 99 100 - 249 250 - 499 500 - 999 1 000und mehr
Schlachten u. Fleischverarb. inges. 770 273 203 61 17 3 1 327
davon:
Schlachten (ohne Geflügel) 161 65 49 9 - - 284
Schlachten von Geflügel 14 11 18 10 1 1 55
Fleischverarbeitung 595 197 136 42 16 2 988
Schlachten u. Fleischverarb. inges. 705 287 213 56 23 2 1 286
davon:
Schlachten (ohne Geflügel) 107 65 45 6 - - 223
Schlachten von Geflügel 10 7 18 10 3 - 48
Fleischverarbeitung 588 215 150 40 20 2 1 015
Quelle: Statistisches Bundesamt
September 2005
Wirtschaftszweig
Betriebe mit ... bis ... Beschäftigten
Betriebe
insgesamt
September 2009
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/43413. Wie haben sich die Umsätze in der Schlacht- und
Fleischverarbeitungsbranche seit 2005 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Der Umsatz der Branche hat sich im Zeitraum der Jahre 2005 bis 2009
insgesamt um gut ein Fünftel erhöht, mit unterschiedlichen Steigerungsraten in den
Einzeljahren (s. Tabelle). Die Entwicklung ist u. a. auf die Ausdehnung der
Schweinehaltung und die Absatzmöglichkeiten auf Auslandsmärkten
zurückzuführen. Im Jahr 2008 erhöhten sich die Schlachtviehpreise deutlich.
4. Wie hat sich die Zahl kommunaler gegenüber den privaten Schlachthöfen
seit 2005 entwickelt (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt), und worin sieht
die Bundesregierung diese Entwicklung begründet?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor, da die Bundesstatistik eine
derartige Kategorisierung nicht vorsieht.
5. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dieser in der
vorhergehenden Frage 4 abgefragten Entwicklung und der Entlohnung des
Personals privater bzw. kommunaler Schlachthöfe?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
6. Wie viele Beschäftigte arbeiten seit 2005 in den jeweiligen Unterbranchen
der deutschen Schlacht- und Fleischverarbeitungsbranche in Vollzeit-,
Teilzeit- und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (bitte
differenziert nach Jahren und Geschlecht)?
Im Juni 2009 arbeiteten 144 900 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in
der Schlacht- und Fleischverarbeitungsbranche, davon 131 400 in Vollzeit und
13 400 in Teilzeit. Außerdem gab es in dieser Branche 42 000 geringfügig
entlohnt Beschäftigte, davon 33 000 Beschäftigte, die ausschließlich geringfügig
beschäftigt waren, und 9 000, die die geringfügige Beschäftigung im Nebenjob
ausübten (Zahlen gerundet). Die Entwicklung im Zeitablauf in der
Differenzierung nach Wirtschaftsklasse und Geschlecht kann den folgenden Tabellen
entnommen werden.
Tabelle 3:
Umsatz der Betriebe im Wirtschaftszweig "Schlachten und Fleischverarbeitung"
2005 2006 2007 2008 2009 Veränd.
09 zu 05 (%)
Schlachten u. Fleischverarb. inges. 28.052 30.579 31.745 35.006 34.285 +22,2
davon:
Schlachten (ohne Geflügel) 9.810 10.263 10.659 12.807 12.385 +26,3
Schlachten von Geflügel 2.484 2.586 3.391 4.072 3.878 +56,1
Fleischverarbeitung 15.757 17.731 17.695 18.127 18.022 +14,4
Quelle: Statistisches Bundesamt
Wirtschaftszweig
Mill. €
Drucksache 17/4341 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabellen 4 und 5:
Sozialversicherungspflichtig und geringfügig entlohnte Beschäftigte nach Geschlecht
Deutschland
Zeitreihe 2005-2009 (jew.zum 30.06.des Jahres)
Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Schlachten und Fleischverarbeitung 151 166.620 81.556 85.064 151.485 80.206 71.279 15.117 1.336 13.781
Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel) 1511 21.396 14.995 6.401 20.278 14.660 5.618 1.110 327 783
Schlachten von Geflügel 1512 6.969 4.059 2.910 6.824 4.020 2.804 145 39 106
Fleischverarbeitung 1513 138.255 62.502 75.753 124.383 61.526 62.857 13.862 970 12.892
Schlachten und Fleischverarbeitung 151 163.332 80.282 83.050 148.471 78.872 69.599 14.844 1.396 13.448
Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel) 1511 20.367 14.401 5.966 19.225 14.076 5.149 1.133 316 817
Schlachten von Geflügel 1512 6.888 3.978 2.910 6.731 3.938 2.793 157 40 117
Fleischverarbeitung 1513 136.077 61.903 74.174 122.515 60.858 61.657 13.554 1.040 12.514
Schlachten und Fleischverarbeitung 151 160.856 79.354 81.502 145.802 77.821 67.981 15.013 1.514 13.499
Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel) 1511 18.596 13.346 5.250 17.606 13.032 4.574 980 304 676
Schlachten von Geflügel 1512 6.957 4.008 2.949 6.808 3.968 2.840 149 40 109
Fleischverarbeitung 1513 135.303 62.000 73.303 121.388 60.821 60.567 13.884 1.170 12.714
Schlachten und Fleischverarbeitung 101 150.860 76.379 74.481 136.800 74.820 61.980 14.031 1.547 12.484
Schlachten (ohne Schlachten v. Geflügel) 1011 19.059 13.768 5.291 18.091 13.461 4.630 960 299 661
Schlachten von Geflügel 1012 7.370 4.226 3.144 7.145 4.161 2.984 225 65 160
Fleischverarbeitung 1013 124.431 58.385 66.046 111.564 57.198 54.366 12.846 1.183 11.663
Schlachten und Fleischverarbeitung 101 144.880 74.530 70.350 131.438 72.978 58.460 13.422 1.536 11.886
Schlachten (ohne Schlachten v. Geflügel) 1011 20.129 14.578 5.551 19.139 14.287 4.852 982 283 699
Schlachten von Geflügel 1012 7.738 4.488 3.250 7.486 4.430 3.056 252 58 194
Fleischverarbeitung 1013 117.013 55.464 61.549 104.813 54.261 50.552 12.188 1.195 10.993
Erstellungsdatum: 15.11.2010, Statistik Datenzentrum © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Bis zum Ablauf von drei Jahren nach Auswertungsstichtag bzw. -zeitraum haben Ergebnisse aus der Beschäftigungsstatistik den Status "vorläufig".
Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen
10 11 12 13 14 15 16 17 18
Schlachten und Fleischverarbeitung 151 47.736 10.883 36.853 38.970 7.722 31.248 8.766 3.161 5.605
Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel) 1511 3.070 1.494 1.576 2.273 994 1.279 797 500 297
Schlachten von Geflügel 1512 735 357 378 593 272 321 142 85 57
Fleischverarbeitung 1513 43.931 9.032 34.899 36.104 6.456 29.648 7.827 2.576 5.251
Schlachten und Fleischverarbeitung 151 48.363 11.207 37.156 39.316 7.840 31.476 9.047 3.367 5.680
Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel) 1511 3.207 1.565 1.642 2.354 1.027 1.327 853 538 315
Schlachten von Geflügel 1512 884 441 443 692 312 380 192 129 63
Fleischverarbeitung 1513 44.272 9.201 35.071 36.270 6.501 29.769 8.002 2.700 5.302
Schlachten und Fleischverarbeitung 151 47.772 11.233 36.539 38.482 7.556 30.926 9.290 3.677 5.613
Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel) 1511 3.164 1.529 1.635 2.257 956 1.301 907 573 334
Schlachten von Geflügel 1512 939 462 477 729 315 414 210 147 63
Fleischverarbeitung 1513 43.669 9.242 34.427 35.496 6.285 29.211 8.173 2.957 5.216
Schlachten und Fleischverarbeitung 101 42.897 10.395 32.502 34.222 6.810 27.412 8.675 3.585 5.090
Schlachten (ohne Schlachten v. Geflügel) 1011 3.379 1.645 1.734 2.356 996 1.360 1.023 649 374
Schlachten von Geflügel 1012 845 415 430 648 268 380 197 147 50
Fleischverarbeitung 1013 38.673 8.335 30.338 31.218 5.546 25.672 7.455 2.789 4.666
Schlachten und Fleischverarbeitung 101 41.989 10.923 31.066 32.974 7.093 25.881 9.015 3.830 5.185
Schlachten (ohne Schlachten v. Geflügel) 1011 3.682 1.850 1.832 2.601 1.148 1.453 1.081 702 379
Schlachten von Geflügel 1012 1.018 480 538 765 311 454 253 169 84
Fleischverarbeitung 1013 37.289 8.593 28.696 29.608 5.634 23.974 7.681 2.959 4.722
Erstellungsdatum: 15.11.2010, Statistik Datenzentrum © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Bis zum Ablauf von drei Jahren nach Auswertungsstichtag bzw. -zeitraum haben Ergebnisse aus der Beschäftigungsstatistik den Status "vorläufig".
30.06.2009
30.06.2005
30.06.2006
30.06.2007
30.06.2008
geringfügig entlohnte Beschäftigte
(GeB) - Insgesamt
davon
ausschließlich GeB im Nebenjob GeB
Stichtag1)
Wirtschaftszweige
2005 - 2007 nach der WZ 2003
2008 - 2009 nach der WZ 2008
darunter
Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
Stichtag1)
Wirtschaftszweige
2005 - 2007 nach der WZ 2003
2008 - 2009 nach der WZ 2008
30.06.2005
30.06.2006
30.06.2007
30.06.2008
30.06.2009
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/43417. Wie viele Beschäftigte in den jeweiligen Unterbranchen der deutschen
Schlacht- und Fleischverarbeitungsbranche sind seit 2005 als
Leiharbeitskräfte, Werkvertragsnehmerinnen und Werkvertragsnehmer sowie
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tätig (bitte differenziert nach Jahr,
Geschlecht und Herkunftsland)?
Statistische Daten zu Leiharbeitskräften und Werkvertragsarbeitnehmern in der
Fleischverarbeitungsbranche liegen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
nicht vor. Die Angaben zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der
Differenzierung nach Wirtschaftsklasse, Geschlecht und Herkunftsland sind in
der nachfolgenden Tabelle enthalten.
8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Werkvertragsverhältnisse
häufig nur als solche deklariert werden, um Beschäftigungsverbote für
Ausländer zu umgehen?
Wenn ja, wie viele derartige Fälle seit 2005 sind der Bundesregierung
bekannt, und bei wie viel Beschäftigten?
Im Rahmen der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Zollverwaltung wurden Feststellungen dahingehend getroffen, dass teilweise
Werkverträge, die mit Unternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union abgeschlossen wurden, als unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung
durchgeführt wurden. Zum Umfang der Verstöße sowie zu den davon betroffenen
Beschäftigten liegen keine Daten vor.
Tabelle 6:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Geschlecht und Herkunftsland
Deutschland
Zeitreihe 2005-2009 (jew.zum 30.06.des Jahres)
Männer Frauen Deutsche Ausländer
1 2 3 4 5
Schlachten und Fleischverarbeitung 151 166.620 81.556 85.064 151.561 15.005
Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel) 1511 21.396 14.995 6.401 18.901 2.484
Schlachten von Geflügel 1512 6.969 4.059 2.910 5.644 1.321
Fleischverarbeitung 1513 138.255 62.502 75.753 127.016 11.200
Schlachten und Fleischverarbeitung 151 163.332 80.282 83.050 148.414 14.848
Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel) 1511 20.367 14.401 5.966 17.928 2.427
Schlachten von Geflügel 1512 6.888 3.978 2.910 5.676 1.209
Fleischverarbeitung 1513 136.077 61.903 74.174 124.810 11.212
Schlachten und Fleischverarbeitung 151 160.856 79.354 81.502 145.566 15.224
Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel) 1511 18.596 13.346 5.250 16.325 2.266
Schlachten von Geflügel 1512 6.957 4.008 2.949 5.668 1.287
Fleischverarbeitung 1513 135.303 62.000 73.303 123.573 11.671
Schlachten und Fleischverarbeitung 101 150.860 76.379 74.481 135.355 15.452
Schlachten (ohne Schlachten v. Geflügel) 1011 19.059 13.768 5.291 16.779 2.274
Schlachten von Geflügel 1012 7.370 4.226 3.144 5.916 1.451
Fleischverarbeitung 1013 124.431 58.385 66.046 112.660 11.727
Schlachten und Fleischverarbeitung 101 144.880 74.530 70.350 129.670 15.167
Schlachten (ohne Schlachten v. Geflügel) 1011 20.129 14.578 5.551 17.496 2.629
Schlachten von Geflügel 1012 7.738 4.488 3.250 6.107 1.627
Fleischverarbeitung 1013 117.013 55.464 61.549 106.067 10.911
Erstellungsdatum: 15.11.2010, Statistik Datenzentrum © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Bis zum Ablauf von drei Jahren nach Auswertungsstichtag bzw. -zeitraum haben Ergebnisse aus der Beschäftigungsstatistik den Status "vorläufig".
30.06.2007
30.06.2008
30.06.2009
30.06.2005
Stichtag1)
Wirtschaftszweige
2005 - 2007 nach der WZ 2003
2008 - 2009 nach der WZ 2008
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Insgesamt
davon darunter
30.06.2006
Drucksache 17/4341 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEin Beschäftigungsverbot besteht für Staatsangehörige aus den neuen EU-
Mitgliedstaaten nicht. Ihnen kann für Beschäftigungen als Fleischer bei
Unternehmen mit Sitz in Deutschland eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, wenn für die
Beschäftigung keine inländischen Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und die
Arbeitsbedingungen nicht ungünstiger sind als die vergleichbarer Beschäftigter.
9. Wie viele Kontrollen haben seit 2005 in der Schlacht- und
Fleischverarbeitungsbranche in Bezug auf arbeitsrechtliche und
sozialversicherungsrechtliche bzw. entsenderechtliche Normen stattgefunden, und welche
Behörden haben diese Kontrollen durchgeführt (bitte differenziert nach
Jahren)?
Branchenbezogene Auswertungen zu den Prüfungen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit der Zollverwaltung liegen erst seit 2009 vor. Im Jahr 2009
wurden insgesamt 1 896 Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in
der Schlacht- und Fleischverarbeitungsbranche durchgeführt.
Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung wurden von der Fleischerei-
Berufsgenossenschaft (FBG) von 2005 bis 2009 insgesamt 2 315 Prüfungen
durchgeführt. Die rückläufige Tendenz der Anzahl der geprüften Unternehmen
beruht auf der Übertragung der Betriebsprüfung seit 2009 auf die Deutsche
Rentenversicherung. Dort gibt es keine nach Branchen differenzierten Zahlen
über die Kontrollen. Bei den Prüfungen der FBG 2009 handelt es sich um
Altfälle. Die Zahlen für 2010 liegen noch nicht vollständig vor.
Die Träger der Rentenversicherung prüfen nach § 28p Absatz 1 Satz 1 des
Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) bei Arbeitgebern insbesondere die
Richtigkeit von Beitragszahlungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten,
die die Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem
Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu erfüllen haben, mindestens alle vier Jahre. Die Prüfung beschränkt sich
regelmäßig auf Stichproben (§ 11 Absatz 1 der Beitragsverfahrensverordnung –
BVV). Außerhalb des Vier-Jahres-Rhythmus erfolgen sogenannte Ad-hoc-
Prüfungen, insbesondere wegen der Eröffnung von Insolvenzverfahren,
Betriebsschließungen sowie nach § 321 SGB VI im Rahmen der Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit. Statistiken, die die
jährlichen Beitragsnacherhebungen branchenspezifisch separat erfassen,
werden nicht geführt. Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10, 11
und 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Bundestagsdrucksache 17/3013), in der u. a. die Anzahl der insgesamt
durchgeführten Prüfungen der Träger der Rentenversicherung benannt wird, wird ergänzend
hingewiesen.
10. Welche und wie viele Verstöße wurden seit 2005 in der Schlacht- und
Fleischverarbeitungsbranche in Bezug auf Arbeitsentgelt,
Arbeitsbedingungen sowie arbeitsrechtliche Fragestellungen sowie
Sozialversicherungsvorschriften festgestellt, und in welcher Gesamthöhe wurden
Bußgelder verhängt oder Verfahren eingeleitet (bitte differenziert nach
Jahren)?
Tabelle 7:
Prüfungen FBG seit 2005 durch Außenprüfer
2005 2006 2007 2008 2009
310 549 554 517 385
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4341Branchenbezogene Auswertungen zu den Ermittlungen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit der Zollverwaltung liegen erst seit 2009 vor. Im Jahr 2009
wurden in der Schlacht- und Fleischverarbeitungsbranche insgesamt 367
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, 274 Verfahren wurden mit Verwarnung,
Geldbuße oder Verfall (§ 29a des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes – OWiG) mit
einer Gesamtsumme von 178 254 Euro abgeschlossen. Darüber hinaus wurden
im Jahr 2009 in dieser Branche insgesamt 276 Strafverfahren eingeleitet und
226 Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Bei Verurteilungen
wurden insgesamt 81 155 Euro an Geldstrafen sowie 35 Monate an
Freiheitsstrafen verhängt.
Im Rahmen der Prüfungen durch die FBG wurden in den Jahren 2005 bis 2010
insgesamt 1 139 Bußgelder mit einem Gesamtwert in Höhe von 229 960 Euro
festgesetzt. Die Bußgelder wurden im Wesentlichen aufgrund einer
Nichteinreichung des Lohnnachweises festgesetzt.
Hinsichtlich der Träger der Rentenversicherung wird auf die Antwort zu Frage 9
verwiesen.
11. Prüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), ob es sich tatsächlich um
Werkarbeit handelt oder ob ein verdecktes Leiharbeitsverhältnis vorliegt?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft gemäß § 2 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten der
Arbeitgeber, ob Leistungen nach dem SGB II oder SGB III sowie dem
Altersteilzeitgesetz zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer mit
erforderlichem Aufenthaltstitel oder erforderlicher Arbeitsgenehmigung und nicht zu
ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer
tätig werden und die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und dem Mindestarbeitsbedingungengesetz
(MiArbG). Die Prüfung, ob ein Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung
vorliegt, ist kein unmittelbarer Prüfauftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
der Zollverwaltung. Entstehen jedoch im Rahmen der Prüfungen Anhaltspunkte
für eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung, leiten die Beschäftigten der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung Ermittlungsverfahren ein,
um den Sachverhalt aufzuklären und ggf. Verstöße zu ahnden.
12. Wie hoch ist die Ausbildungsquote in der deutschen Schlacht- und
Fleischverarbeitungsbranche?
Nach Analysen des Bundesinstituts für Berufsbildung zur
Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit betrug die Ausbildungsquote im Schlacht- und
Fleischverarbeitungsgewerbe zum Stichtag 31. Dezember 2008 7,4 Prozent.
Die Quote liegt somit etwas über dem Durchschnitt (6,6 Prozent).
13. Wie hoch sind die durchschnittlichen Stundenlöhne in der deutschen
Schlacht- und Fleischverarbeitungsbranche für direkt angestellte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer und
Leiharbeitnehmerinnen sowie im Rahmen eines Werkvertrages beschäftigte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
14. Wie hoch sind die durchschnittlichen Arbeitszeiten in der deutschen
Schlacht- und Fleischverarbeitungsbranche?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Drucksache 17/4341 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDaten zu Stundenlöhnen und Arbeitszeiten nach Wirtschaftszweigen liefern die
Vierteljährlichen Verdiensterhebungen (VVE) des Statistischen Bundesamtes,
wobei hier nur Betriebe mit mindestens zehn Beschäftigten erfasst werden. Im
zweiten Quartal 2010 betrug der durchschnittliche Stundenlohn im Schlacht-
und Fleischverarbeitungsgewerbe 12,11 Euro (inklusive Sonderzahlungen) bzw.
11,66 Euro (ohne Sonderzahlungen), die durchschnittliche Arbeitszeit lag bei
38 Stunden je Woche.
Eine Differenzierung nach direkt Angestellten, Zeitarbeitnehmern und im
Rahmen von Werkverträgen Beschäftigten ist weder mit der VVE noch mit einer
anderen Datenquelle repräsentativ möglich.
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über spezifische
gesundheitliche Belastungen der Beschäftigten in der deutschen Schlacht- und
Fleischverarbeitungsbranche?
Die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer und die Aufsichts- und
Beratungsdienste der Unfallversicherungsträger beraten und überwachen die
Unternehmen in Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Die
Fleischerei-Berufsgenossenschaft ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für
die Fleischwirtschaft.
Im Jahr 2009 wurden 15 979 meldepflichtige Arbeitsunfälle sowie 1 745
meldepflichtige Wegeunfälle angezeigt; 537 Verdachtsanzeigen auf eine
Berufskrankheit gingen bei der Berufsgenossenschaft ein.
In der Fleischwirtschaft ereigneten sich 63 meldepflichtige Arbeitsunfälle je
1 000 Vollarbeiter im Jahr 2009. Damit setzte sich der rückläufige Trend im
Vergleich zur Unfallhäufigkeit der vergangenen Jahre fort (2006: 70,6; 2007:
70,1; 2008: 68,7). Bei den Unfallversicherungsträgern der gewerblichen
Wirtschaft und der öffentlichen Hand wurden im Durchschnitt 24,3 meldepflichtige
Arbeitsunfälle je 1 000 Vollarbeiter in 2009 ermittelt. Die Unfallhäufigkeit liegt
damit in der Fleischwirtschaft deutlich über der Unfallhäufigkeit in vielen
anderen Branchen.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Arbeitsbelastung
der Beschäftigten in der Schlacht- und Fleischverarbeitung durch das
Schlachten im Akkord, und sieht die Bundesregierung die
Notwendigkeit, einen zeitlichen Mindestaufwand pro Tier festzulegen?
Arbeit im Akkord kann zu einer besonderen Belastung führen. Dies gilt nicht
nur in der Fleischverarbeitung. Eine Bewertung der Belastungen durch Arbeit
im Akkord ist nur unter Einbeziehung der konkreten Verhältnisse am
Arbeitsplatz möglich. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat der
Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit
verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes
erforderlich sind. Die Beurteilung hat er je nach der Art der Tätigkeiten
vorzunehmen. Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch die
Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit
und deren Zusammenwirken (vgl. § 5 Absatz 3 Nummer 4 ArbSchG). Dazu
gehören auch Gefährdungen durch Akkordarbeit. Auf Grundlage des
festgestellten Gefährdungspotentials hat der Arbeitgeber die erforderlichen
Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen und die Schutzmaßnahmen auf ihre
Wirksamkeit zu überprüfen. In diesem Zusammenhang sieht die Bundesregierung
keine Notwendigkeit, einen zeitlichen Mindestaufwand pro Tier festzulegen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/434117. Wie häufig kam es seit 2005 offiziell zu tierschutzrelevanten
Vorkommnissen, wie Verletzungen oder Misshandlungen, an Schlachthöfen (bitte
nach Jahren aufgeschlüsselt)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Der Vollzug der
tierschutzrechtlichen Vorschriften obliegt den Ländern.
18. Nach welchem Schlüssel wird die Anzahl
a) der amtlichen Tierärzte, und
b) der amtlichen Fachassistenten in der Fleischbeschau festgelegt, und
wie hat sich deren Zahl seit 2005 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahren)?
Die Organisation der amtlichen Fleischuntersuchung obliegt den zuständigen
Behörden der Länder. Nach Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe b der Verordnung
(EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April
2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung
von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
ist bei Veranschlagung des Bedarfs an amtlichem Personal an der Schlachtlinie
ein risikobasierter Ansatz zu verfolgen. Die Zahl der amtlichen Mitarbeiter
muss von der nach Landesrecht zuständigen Behörde festgelegt werden und
ausreichend sein, um alle Überwachungsanforderungen zu erfüllen. Dabei
müssen insbesondere die Anforderungen an die Häufigkeit der Kontrollen gemäß
Anhang I Abschnitt III Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 854/2004
eingehalten werden.
Zur Planung der Fleischuntersuchung soll die zuständige Landesbehörde nach
§ 9 Absatz 7 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene
(AVVLmH) vom 9. November 2009 für jeden Betrieb eine Übersicht
einschließlich eines Grundrisses des Untersuchungsbereichs erstellen, die u. a. Angaben zur
Geschwindigkeit des Transportsystems und maximalen Untersuchungsleistung
enthält. Mindestuntersuchungszeiten pro Schlachtkörper sind in § 9 Absatz 1
AVVLmH festgelegt.
Informationen zur Zahl der in der amtlichen Schlachttier- und
Fleischuntersuchung tätigen amtlichen Tierärzte und amtlichen Fachassistenten liegen der
Bundesregierung nicht vor.
19. Wie sieht die Bundesregierung die Arbeitsbelastung
a) der amtlichen Tierärzte, und
b) der amtlichen Fachassistenten in der Fleischbeschau?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Arbeitsbelastung von
amtlichen Tierärzten und amtlichen Fachassistenten in der Fleischuntersuchung
vor, da die Organisation der amtlichen Fleischuntersuchung durch die
zuständigen Behörden der Länder erfolgt. Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
20. Wie ist die Entlohnung
a) der amtlichen Tierärzte, und
b) der amtlichen Fachassistenten in der Fleischbeschau geregelt, und wie
hoch sind die durchschnittlichen Verdienste?
Die Entlohnung der amtlichen Tierärzte und amtlichen Fachassistenten ist im
Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der
Drucksache 17/4341 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFleischuntersuchung vom 15. September 2008, zuletzt geändert durch
Änderungstarifvertrag vom 19. Mai 2010, festgelegt. Danach beträgt z. B. das
Stundenentgelt für amtliche Tierärzte derzeit 32,26 Euro, das der amtlichen
Fachassistenten 15,69 Euro.
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Unabhängigkeit der amtlichen
Tierärzte in der Fleischbeschau, und welche Schwierigkeiten gibt es hier
aus Sicht der Bundesregierung?
Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche
Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und
Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz haben die
für die amtlichen Kontrollen zuständigen Behörden Sorge zu tragen, dass die
Kontrollen von Personen durchgeführt werden, die keinem Interessenkonflikt
ausgesetzt sind. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf
Schwierigkeiten im Hinblick auf die Unabhängigkeit der amtlichen Tierärzte bei der
Fleischuntersuchung vor.
22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass es in der deutschen
Schlachtbranche keinen Arbeitgeberverband als Tarifpartner auf
Arbeitgeberseite gibt?
Die Bundesregierung respektiert das in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes
normierte Grundrecht der Koalitionsfreiheit. Die Koalitionsfreiheit schließt
auch das Recht ein, sich nicht zu organisieren oder einer Koalition
fernzubleiben.
23. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die
Arbeitsbedingungen und Arbeitsentgelte in der deutschen Fleischindustrie zu
verbessern?
Die Regelung von Entgelten und sonstigen Arbeitsbedingungen ist
grundsätzlich Aufgabe der Tarifvertragsparteien. Für branchenbezogene
Mindestarbeitsbedingungen stehen rechtliche Regelungen zur Verfügung.
24. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der
Geschäftspraktiken der deutschen Fleischindustrie auf das europäische Ausland?
Ähnlich wie in der Landwirtschaft hat es auch in der deutschen Fleischwirtschaft
einen deutlichen Strukturwandel gegeben. In der Vergangenheit stand die
Versorgung des heimischen Marktes im Vordergrund. Bei Schweine- und
Geflügelfleisch beispielsweise war Deutschland bis vor wenigen Jahren zur
Bedarfsdeckung auf Importe angewiesen, die nahezu vollständig aus den europäischen
Nachbarländern erfolgten. Mit der Modernisierung betrieblicher Abläufe und
einer Vergrößerung der betrieblichen Einheiten in Land- und Fleischwirtschaft
gingen auch in Deutschland Steigerungen von Produktivität und Produktion
einher. Als Gründe für diesen Strukturwandel sind u. a. auch die Konzentration im
Lebensmitteleinzelhandel sowie verstärkte Anforderungen an den Umwelt- und
Tierschutz sowie die Verschärfung der Vorschriften zur Fleischhygiene zu
nennen, die von größeren Betriebseinheiten häufig besser zu bewältigen sind als von
Kleinstrukturen. Im europäischen Wettbewerb haben die deutschen Betriebe
aufholen können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/434125. Welches Zahlenmaterial liegt der Bundesregierung über Entlassungen
und Insolvenzen, verursacht durch Lohndumping in der deutschen
Schlacht- und Fleischverarbeitungsbranche, im Ausland, insbesondere in
Dänemark und Frankreich vor?
Wie viele Unternehmen aus der Schlachtbranche haben Betriebe bzw. die
Produktion von 2005 bis heute aus dem EU-Ausland nach Deutschland
verlagert?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
26. Wie viele Tiere werden seit 2005 pro Jahr zur Schlachtung von Dänemark
nach Deutschland angeliefert (bitte aufgeschlüsselt nach Tierart und
Jahr)?
Die nachstehende Tabelle zeigt die deutschen Einfuhren an Schlachttieren aus
Dänemark seit dem Jahr 2005 nach Tierarten gemäß der deutschen
Außenhandelsstatistik. Die endgültigen Zahlen für das Jahr 2009 liegen gegen Ende des
Jahres vor.
27. Wie hoch ist in Dänemark
a) der tariflich vereinbarte Mindestlohn sowie
b) der Durchschnittslohn der in der Schlacht- und Fleischverarbeitung
Beschäftigten?
In Dänemark gibt es keinen gesetzlichen allgemeinen oder
branchenspezifischen Mindestlohn. Löhne werden in der Regel in Tarifverträgen festgelegt. In
der Fleischwirtschaft existiert ein Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 2010
bis 2012, der laut Angaben der dänischen Regierung den überwiegenden Teil
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft umfasst.
Dieser sieht einen Stundenlohn von 125,10 Dänischen Kronen (ca. 16,77 Euro)
vor. Laut Angaben der dänischen Regierung wird nur für einen geringen Anteil
der Arbeit in der Fleischwirtschaft, etwa 5 bis 6 Prozent, ein Stundenlohn
gezahlt.
Im Übrigen werde Akkordlohn gezahlt. Unter Berücksichtigung dieses
Umstandes habe der tatsächlich pro Stunde gezahlte durchschnittliche Lohn im
zweiten Quartal 2010 192,04 Dänische Kronen (ca. 25,76 Euro) betragen.
Tabelle 8:
Tierart
Schlachtrinder 520 4.747 11.475 358 882
Schlachtschweine 433.696 472.586 822.314 780.070 593.318
Schlachtschafe u. -ziegen 6.623 8.150 5.674 6.948 1.950
Schlachtgeflügel 1.214.231 780.807 2.046.747 1.563.522 1.680.827
1) Vorläufige Angaben. Quelle:Stat.Bundesamt
20091)20082007
Deutsche Importe von Schlachttieren aus Dänemark
( in Stück )
20062005
Drucksache 17/4341 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode28. Wie bewertet die Bundesregierung die Initiative der französischen
Fleischindustrie, die eine Vereinigung gegen Sozialdumping gegründet hat und die
Europäische Kommission auffordert, Deutschland zu einem Mindestlohn
für die Schlacht- und Fleischverarbeitungsbranche zu zwingen?
Die in der Frage bezeichnete Initiative ist der Bundesregierung bekannt. Die
Bundesregierung weist darauf hin, dass Deutschland nicht aufgrund des Rechts
der Europäischen Union zur Einführung von Mindestlöhnen gleich welcher Art
verpflichtet ist bzw. verpflichtet werden kann. Sie verweist insbesondere auf
Artikel 153 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union, wonach die Europäische Union keine Kompetenz für Rechtsetzung in
Bezug auf das Arbeitsentgelt hat.
29. Wird die Bundesregierung mit Blick auf die 2011 kommende
Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union Maßnahmen ergreifen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf?
Der deutsche Arbeitsmarkt wurde in der siebenjährigen Übergangszeit mit
schrittweisen Öffnungen an die umfassende Freizügigkeit für Unionsbürger aus
den im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetretenen Mitgliedstaaten
herangeführt. Die Bundesregierung bereitet sich auf das Ende der
Übergangsbestimmungen umfassend vor. Neben der Vornahme technischer Rechtsanpassungen
im Arbeitserlaubnisrecht ist auf die Einhaltung weiterhin geltender nationaler
und europäischer Vorschriften zu achten, etwa der auch international
zwingenden branchenspezifischen Mindestlöhne. Ob weitere Maßnahmen zur sozialen
Flankierung, etwa in der Zeitarbeit, notwendig sind, ist Gegenstand politischer
Gespräche innerhalb der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen.
Schließlich werden Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Öffentlichkeit über das
Ende der Übergangsbestimmungen informiert.
30. Wie lange dauert es durchschnittlich bis andere Mitgliedstaaten der EU
Anfragen aus Deutschland im Hinblick auf die Bescheinigungen A 1
bzw. E 101 beantworten?
Die durchschnittlich vergehende Zeit bis zum Erhalt der Antworten
ausländischer Sozialversicherungsträger an die Deutsche Rentenversicherung und die
Fleischerei-Berufsgenossenschaft beträgt ca. drei Monate. Erkenntnisse zur
durchschnittlichen Dauer der Beantwortung von Anfragen an andere EU-
Mitgliedstaaten im Hinblick auf Entsendebescheinigungen durch die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung liegen nicht vor.
31. Wie viele der in anderen Mitgliedstaaten der EU ausgestellten
Bescheinigungen haben sich als fehlerhaft erwiesen?
Seit Beginn der Erfassung der ausländischen Entsendebescheinigungen in der
Datenbank der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2006 haben sich 2 800
der dort registrierten 580 000 Entsendebescheinigungen als fehlerhaft erwiesen,
wobei es sich überwiegend um formale Fehler bzw. unvollständige Angaben zur
entsandten Person oder zum entsendenden Unternehmen handelte. Erkenntnisse
zur Fehlerhaftigkeit der nicht in der Datenbank erfassten
Entsendebescheinigungen liegen nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/434132. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verwaltungszusammenarbeit mit
anderen Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Bescheinigungen A 1 bzw.
E 101 im Rahmen von Entsendungen?
Die Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten verläuft je nach
Mitgliedsland unterschiedlich, hat sich aber insgesamt in den letzten Jahren
verbessert. Zur Stärkung der Zusammenarbeit hat das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales im Jahr 2008 mit den zuständigen Ministerien in Frankreich,
Österreich, Bulgarien und Rumänien bilaterale Vereinbarungen zur
Ausgestaltung eines Überprüfungsverfahrens der Entsendebescheinigung E 101
abgeschlossen. Auf der Grundlage der bilateralen Vereinbarungen hat die
Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit
im Juni 2009 den Beschluss A1 zur Einrichtung eines Dialog- und
Vermittlungsverfahrens verabschiedet, der den Mitgliedstaaten und
Sozialversicherungsträgern einen konkreten Zeitrahmen zur Beantwortung von Anfragen zur
Gültigkeit von Dokumenten und zum anwendbaren Recht vorgibt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]