Deutscher Bundestag Drucksache 20/11605
20. Wahlperiode 04.06.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Sahra Wagenknecht,
Ali Al-Dailami, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BSW
– Drucksache 20/11193 –
Aktueller Stand der deutsch-belarussischen Beziehungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die ersten diplomatischen Kontakte zwischen Deutschland und Belarus,
damals der Belarussischen Sowjetischen Sozialistischen Republik, gehen auf das
Jahr 1923 zurück. Demnach haben sich die deutsch-belarussischen
Beziehungen 2023 zum 100. Mal gejährt. Das Auswärtige Amt sieht die bilateralen
Beziehungen zwischen Deutschland und Belarus zurzeit als schwer belastet an
(vgl. „Deutschland und Belarus: bilaterale Beziehungen“ am 3. März 2023).
Die deutsch-belarussischen Beziehungen waren nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller bereits vor den zuletzt im August 2020 in Belarus
stattgefundenen Präsidentschaftswahlen politisch prekär. Dennoch verblieb ein
gewisser Raum für politische Kontakte, Dialog und gemeinsame
zivilgesellschaftliche Aktivitäten. So wurde Belarus z. B. zum Austragungsort des
Normandie-Gipfels in Minsk am 11. und 12. Februar 2015, aus dem das
sogenannte Minsk-II-Abkommen resultierte. Im November 2017 traf in Belarus
der damalige Bundesminister des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, den
belarussischen Staatspräsidenten Alexander Lukaschenko sowie den damaligen
belarussischen Außenminister Wladimir Makej. Im Juni 2018 fand der erste
offizielle Besuch eines deutschen Bundespräsidenten in Belarus statt, bei dem
Dr. Frank-Walter Steinmeier an der Eröffnung der Gedenkstätte
„Vernichtungsort Malyj Trostenez“ teilgenommen hat. Zum Besuchsprogramm des
Bundespräsidenten gehörte ebenfalls ein Treffen mit dem belarussischen
Staatspräsidenten (
https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Termine/D
E/Frank-Walter-Steinmeier/2018/06/180629-Reise-Minsk.html). Im Oktober
2019 besuchte Wladimir Makej Berlin, wo er seinen deutschen Amtskollegen
Heiko Maas traf.
Die Präsidentschaftswahl in Belarus im Spätsommer 2020 ergab eindeutige
Hinweise auf Manipulationen. Eine neutrale Überprüfung der Wahlergebnisse
durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
oder den Europarat war zum Bedauern der Fragestellerinnen und Fragesteller
nicht möglich, denn die beiden Organisationen waren nicht vor Ort. Die
Ablehnung des offiziell angekündigten Wahlresultats durch einen großen Teil der
belarussischen Bevölkerung mündete landesweit in anhaltende
Massenproteste, auf die die belarussische Staatsführung mit brutaler Gewalt und
Repressionen reagiert hat. Auf die Gewalt seitens der belarussischen Behörden gegen-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 31. Mai 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
über dem regierungskritischen Teil der Gesellschaft und die Verfolgung der
Oppositionellen antwortete die Europäische Union (EU) mehrfach mit
scharfen Sanktionen. Aus dieser tiefen politischen Krise und der internationalen
Konfrontation ergab sich unter anderem auch die Verschlechterung der
deutsch-belarussischen Beziehungen: Im Sommer 2022 wurde z. B. die Arbeit
des Goethe-Instituts und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
(DAAD) in Belarus durch die belarussische Regierung eingestellt. Dennoch
halten die Fragestellerinnen und Fragesteller die Fortsetzung des bilateralen
Dialogs zwischen Deutschland und Belarus auf der zivilgesellschaftlichen
Ebene im Rahmen des Möglichen für notwendig.
Auch nach der Corona-Pandemie und den mit ihr zusammenhängenden
Beschränkungen, als viele Präsenzveranstaltungen abgesagt wurden, und der
direkte Austausch zwischen Menschen aus den beiden Ländern kaum möglich
war, bleiben die Möglichkeiten, einander zu besuchen, aufgrund der von der
EU verhängten Sanktionen sehr eingeschränkt. Insbesondere das als Reaktion
auf die erzwungene Landung einer Passagiermaschine in Minsk im Jahr 2021
von der Europäischen Union verhängte Flug- und Landeverbot gegen
belarussische Airlines hat zu einer spürbaren Steigerung der Reisekosten zwischen
Deutschland und Belarus geführt, die überproportional Reisegruppen und
Familienangehörige mit kleinem und mittlerem Einkommen trifft. Auch die
Wartezeiten an den Grenzübergängen von und nach Belarus wurden durch die
Verringerung der verfügbaren Reiserouten und durch Schließung von
mehreren Grenzübergängen deutlich verlängert.
Der vollumfänglichen Invasion Russlands in die Ukraine am 24. Februar 2022
folgten neue westliche Sanktionen, die nicht nur gegen Russland verhängt
wurden, sondern auch gegen Belarus, obwohl Belarus an dem Krieg bisher
nicht direkt beteiligt war, anfangs jedoch Russlands Angriffe indirekt, z. B.
durch die Zurverfügungstellung des belarussischen Territoriums, unterstützt
hat. Als Folge der gegenüber Belarus verhängten westlichen Sanktionen ist
seine gestiegene Abhängigkeit von Russland festzustellen (siehe dazu
„Belarus: Bedrohte Souveränität“ in SWP-Aktuell, Nummer 66, Dezember 2023).
Trotz alledem versuchen zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure auf beiden
Seiten, den Austausch zwischen den Bürgerinnen und Bürgern beider Länder
aufrechtzuerhalten und weiterhin mit Leben zu füllen. So wurde
beispielsweise die 11. Deutsch-Belarussische Städtepartnerschaftskonferenz, die
aufgrund der Corona-Pandemie im März 2020 in Brest nicht stattfinden konnte,
vom 17. bis 20. November 2022 in Minsk mit Unterstützung des
Bundesverbands Deutscher West-Ost-Gesellschaften (BDWO) und der Stiftung West-
Östliche Begegnungen (SWÖB) durchgeführt. Im Oktober 2023 konnten die
Behindertenorganisationen aus Deutschland und Belarus (ABiD, IB&P und
BelOI) ihren Erfahrungsaustausch fortsetzen und schlossen einen neuen
Vertrag zur Zusammenarbeit (siehe
https://www.abid-institut.de/international/).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller befragen die Bundesregierung zu dem
aktuellen Stand der deutsch-belarussischen Beziehungen und thematisieren
damit die Relevanz des bilateralen Verhältnisses zwischen den beiden Ländern
auf diversen Ebenen (siehe dazu z. B. die Kleinen Anfragen auf den
Bundestagsdrucksachen 19/1205 sowie 19/28398).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die von massiven Fälschungen gekennzeichnete Präsidentschaftswahl am
9. August 2020, die weitere drastische Verschlechterung der
Menschenrechtssituation in Belarus sowie die Unterstützung des russischen Angriffskriegs
gegen die Ukraine durch Belarus belasten die bilateralen Beziehungen zu
Deutschland sowie zur Europäischen Union schwer. Kontakte zu und
Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen in Belarus sind vor diesem Hintergrund auf
ein Minimum reduziert.
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und Vertreter
der Bundesregierung den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von
Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern. Eine Verpflichtung zur Erfassung
entsprechender Daten besteht nicht. Die folgenden Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen und beziehen sich auf Kontakte der Bundesregierung auf der
Ebene Bundeskanzler, Bundesministerinnen und Bundesminister sowie
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Staatsministerinnen und Staatsminister.
Die Antworten zu den Fragen 32 und 34 können nicht beziehungsweise nur
teilweise offen erfolgen. Die Bundesregierung unterhält vielfältige
Beziehungen zur belarussischen Zivilgesellschaft, darunter auch zu
Nichtregierungsorganisationen, die sich für Menschenrechte einsetzen. Grundsätzlich beruhen die
Zusammenarbeit und der Austausch mit diesen Akteuren auf Vertraulichkeit.
Da die Arbeit von belarussischen Nichtregierungsorganisationen in der Regel
nicht oder nicht vollständig dem Schutz der deutschen Rechtsordnung
unterliegt, haben sie ein besonderes Interesse daran, im Schutz der Vertraulichkeit
mit der Bundesregierung kommunizieren zu können. In einer Abwägung mit
dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt daher das Interesse,
diesen Schutz gewährleisten zu können. Um die Projekte und das Personal
sowohl der Zuwendungsempfänger als auch von etwaigen lokalen
Umsetzungspartnern nicht zu gefährden, werden bestimmte Informationen daher nur dem
Bundestag im Rahmen seines privilegierten Auskunftsrechts zur Verfügung
gestellt. Darüber hinaus ist auch eine Veröffentlichung von erfragten Zahlen nicht
oder teilweise nicht möglich, weil es sowohl für die fördernden Einrichtungen
als auch für die Geförderten bereits nachteilig sein kann, zum Beispiel mit einer
akademischen Förderung aus dem Ausland öffentlich in Verbindung gebracht
zu werden.
Des Weiteren kann die Antwort zu Frage 23 nicht offen erfolgen. Eine
Offenlegung genauer Angaben etwaiger Unterstützungsleistungen durch die
Bundesregierung kann für die betroffenen, gegebenenfalls an aktiven
Kampfhandlungen beteiligten Personen eine erhebliche Gefährdung darstellen. Die
Bundesregierung ist darum nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass die erbetenen Auskünfte geheimhaltungsbedürftig sind.
Zum Schutz der Betroffenen werden Informationen im Sinne der Fragen 23, 32
und 34 daher gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen
Geheimschutz vom 10. August 2018 ganz oder teilweise als Verschlusssache
„VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt.
Die Antwort zu den Fragen 17 und 18 kann ebenfalls nicht offen erfolgen. Die
Einstufung der Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS-Vertraulich“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen
Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren
Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend
einzustufen. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr,
dass Einzelheiten zur Erkenntnislage und zur Methodik des
Bundesnachrichtendienstes (BND) bekannt würden, insbesondere da sich hieraus Rückschlüsse
über Aufklärungsansätze und Aufklärungsschwerpunkte ableiten lassen.
Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure
Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des
Bundesnachrichtendienstes (BND) ziehen. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten
ist daher geeignet, zu einer Verschlechterung der dem BND zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die
wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und
damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Diese
Informationen werden daher als „VS-Vertraulich“ eingestuft und dem
Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.
1. Unterhält die Bundesregierung aktuell Kontakte bzw. Arbeitskontakte zu
belarussischen staatlichen Stellen, wenn ja, zu welchen, über welche
Ressorts der Bundesregierung, und auf welcher Ebene, und wenn nicht,
warum (bitte begründen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Die Deutsche Botschaft in Minsk hält im notwendigen Umfang Arbeitskontakte
zu belarussischen staatlichen Stellen aufrecht.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterhält
Arbeitskontakte mit dem belarussischen Ministerium für Transport und
Kommunikation zwecks des jährlichen Austauschs und Klärung der Gültigkeitsdauer der
Genehmigungsurkunden für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr
auf Grundlage des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Republik Belarus über den
grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße vom 1. Oktober 1996.
2. Hat die Bundesregierung im Jahre 2023 anlässlich des 100-Jahre-
Jubiläums der diplomatischen Kontakte zwischen Deutschland und Belarus die
deutsch-belarussischen Beziehungen in irgendeiner Weise gewürdigt?
a) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
b) Wenn ja, wie (bitte die Umstände wie Zeitraum, Ort bzw. Orte,
Ebene, Förderumfang sowie Kooperationspartner angeben)?
Angesichts der anhaltenden Repressionen und Menschenrechtsverletzungen in
Belarus und der Unterstützung des russischen Angriffskrieges durch das
belarussische Regime haben keine entsprechenden Veranstaltungen stattgefunden.
3. Sollen nach Auffassung der Bundesregierung Akkreditierungen für
künftige Botschafterinnen und Botschafter der Republik Belarus vergeben
werden, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung liegt derzeit kein Agrémentersuchen der Republik
Belarus vor.
4. Unterhält die Bundesregierung Kontakte zu der inzwischen durch
Litauen offiziell anerkannten Vertretung von Swetlana Tichanowskaja, wenn
ja, über welche Ressorts der Bundesregierung, und auf welcher Ebene?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, unterhält Kontakt
zu Swetlana Tichanowskaja. Weitere Kontakte zwischen dem Auswärtigen Amt
und den demokratischen Kräften um Swetlana Tichanowskaja bestehen zudem
auf Ebene der Staatsministerinnen/Staatsminister und Staatssekretärinnen/
Staatssekretäre. Entsprechende Kontakte bestehen mit dem Bundesministerium
des Inneren und für Heimat auf Staatssekretärsebene.
5. Unterstützt die Bundesregierung die Idee der von Swetlana
Tichanowskaja (siehe
https://multimedia.europarl.europa.eu/en/video/formal-sittin
g-address-by-sviatlana-tsikhanouskaya-leader-of-the-belarusian-democra
tic-opposition_I245535) am 13. September 2023 vor dem EU-Parlament
angekündigten „nationalen belarussischen Pässe“ (national Belarusian
passports) vor dem Hintergrund, dass per Erlass des Staatspräsidenten
Alexander Lukaschenko die im Ausland lebenden Belarussinnen und
Belarussen in den diplomatischen Vertretungen ihres Heimatlandes keine
Pässe mehr beantragen dürfen und für deren Verlängerung bzw.
Ausstellung nach Belarus zurückkehren sollen, und ist die Bundesregierung
bereit, solche „nationalen belarussischen Pässe“ anzuerkennen,
insbesondere wenn sie bei der Herstellung den internationalen Sicherheitsstandards
entsprechen und fälschungssicher sein sollten?
Die Ausstellung von Pässen ist Staaten als Völkerrechtssubjekten vorbehalten.
Das Projekt „New Belarus Passport“ erfüllt diese Anforderung nicht. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
6. Welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung bzw. welche
konkreten Schritte beabsichtigt sie in Bezug auf die Gewährleistung des
Aufenthaltsrechts und der Reisefreiheit von Belarussinnen und
Belarussen zu unternehmen, die aus Furcht vor politischer Verfolgung nicht nach
Belarus reisen können, um auslaufende Reisepässe und andere
Dokumente zu verlängern?
Grundsätzlich müssen ausländische Staatsangehörige für die Einreise und den
Aufenthalt in Deutschland im Besitz eines gültigen und anerkannten Passes
oder Passersatzpapiers sein. Wenn der Pass abgelaufen ist, kann die zuständige
Ausländerbehörde auf Antrag prüfen, ob es für die Betroffene oder den
Betroffenen zumutbar ist, einen neuen Pass vom Heimatstaat zu erhalten, oder ob ein
deutsches Passersatzpapier ausgestellt wird. Die besonderen Umstände für die
Annahme der Unzumutbarkeit der Passbeschaffung sind von den betroffenen
Personen konkret darzulegen und nachzuweisen. Diese Rechtslage gilt auch für
belarussische Staatsangehörige.
Der belarussische Präsidialerlass vom 4. September 2023 sieht unter anderem
vor, dass an belarussischen Auslandsvertretungen keine Reisepässe mehr
beantragt werden können, mit Ausnahme von Reiseausweisen zur Rückkehr nach
Belarus. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat in Abstimmung
mit dem Auswärtigen Amt die Bundesländer über seine Einschätzung
informiert, dass die Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei nachweislich politisch
verfolgten Belarussinnen und Belarussen in der Regel angenommen werden
kann und gebeten, soweit solche Fälle vorliegen, die Ausstellung eines
deutschen Passersatzpapiers zu prüfen.
7. Welche konkreten Ergebnisse konnten bei dem Treffen im November
2023 in Berlin zwischen Swetlana Tichanowskaja und der
Staatsministerin für Europa und Klima im Auswärtigen Amt, Dr. Anna Lührmann,
sowie dem außen- und sicherheitspolitischen Berater des Bundeskanzlers,
Jens Plötner, erreicht werden?
Im Anschluss an die in der Fragestellung genannten Treffen wurde unter
anderem das in der Antwort zu Frage 6 genannte Schreiben an die Bundesländer
bezüglich der Unzumutbarkeit der Passbeschaffung politisch verfolgter
Belarussinnen und Belarussen versandt, welches Swetlana Tichanowskaja öffentlich
begrüßte.
8. Begrüßt die Bundesregierung den Wunsch von Swetlana Tichanowskaja,
die Beziehungen zwischen den „belarussischen demokratischen Kräften“
und dem EU-Parlament zu institutionalisieren und durch die
Unterzeichnung eines Memorandums über Zusammenarbeit zu formalisieren (siehe
https://multimedia.europarl.europa.eu/en/webstreaming/delegation-for-re
lations-with-belarus_20230913-1400-DELEGATION-D-BY und https://
multimedia.europarl.europa.eu/en/video/formal-sitting-address-by-sviatla
na-tsikhanouskaya-leader-of-the-belarusian-democratic-opposition_I24
5535)?
Die Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola und Swetlana
Tichanowskaja haben am 3. Mai 2024 eine gemeinsame Erklärung zur
verstärkten Kooperation zwischen dem Europäischen Parlament und den belarussischen
demokratischen Kräften unterzeichnet. Die Bundesregierung unterstützt diese
verstärkte Zusammenarbeit.
9. Führt die Bundesregierung auch Gespräche mit Vertreterinnen und
Vertretern der belarussischen Opposition, die nicht Teil des
„Koordinierungsrates“ von Swetlana Tichanowskaja sind bzw. nimmt sie auch deren
Positionierungen zur Kenntnis (beispielsweise mit der Belarussischen
vereinigten Linkspartei „Gerechte Welt“)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Es bestehen aktuell keine Gespräche auf den entsprechenden Ebenen. Dennoch
ist die Bundesregierung bestrebt, mit allen Teilen der belarussischen
demokratischen Kräfte in Kontakt zu bleiben. Für Oppositionelle, die sich weiterhin in
Belarus befinden, birgt die Veröffentlichung von Kontakten zu ausländischen
Regierungen ein erhebliches Risiko. Vor diesem Hintergrund kann die
Bundesregierung keine Angaben zu Kontakten mit der Opposition in Belarus machen.
10. Inwieweit verfolgt die Bundesregierung die Situation linker
oppositioneller Parteien und Bewegungen in Belarus (z. B. Linkspartei „Gerechte
Welt“, Belarussische Grüne Partei, ehemalige Mitgliedsstrukturen des
2022 zerschlagenen unabhängigen Gewerkschaftsverbands BKDP), und
unterstützt die Bundesregierung die im Jahr 2022 gegründete
Vereinigung „Salidarnast“, die sich als Unterstützungsplattform für politisch
verfolgte Gewerkschaftsmitglieder in Belarus versteht, bei ihrem Einsatz
für die Gewährleistung der Rechte von Gewerkschafterinnen und
Gewerkschaftern, und wenn ja, inwiefern?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Für Oppositionelle, die sich weiterhin in Belarus befinden, birgt die
Veröffentlichung von Kontakten zu ausländischen Regierungen ein erhebliches Risiko.
Vor diesem Hintergrund kann die Bundesregierung keine Angaben zu
Kontakten mit der Opposition in Belarus machen.
Bisher hat es keine Unterstützung der Vereinigung „Solidarnast“ durch die
Bundesregierung gegeben.
11. Trifft es, wie es der außenpolitische Sprecher der Fraktion der SPD
Dr. Nils Schmid angibt, zu, dass die politischen Gefangenen in Belarus
im Moment kein Gegenstand der Verhandlungen sind, denn man könne
„keinen Dialog mit Lukaschenka aufgrund seiner Unterstützung für
Russland im Krieg führen“ (siehe
https://www.dbg-online.org/aktuelles/
belarus-und-der-krieg-wie-fest-ist-russlands-griff-ergebnisse-des-xx-min
sk-forums-in-berlin/)?
a) Wenn ja, strebt die Bundesregierung die Freilassung politischer
Gefangener in Belarus mit anderen Mitteln an, und wenn ja, mit
welchen?
b) Wenn nein, ist diese Position mit der von der Bundesministerin des
Auswärtigen Annalena Baerbock erklärten wertebasierten und
feministischen Außenpolitik vereinbar?
Die Freilassung der weiterhin ansteigenden Zahl politischer Gefangener in
Belarus ist eine Priorität der Bundesregierung. Diese Zielsetzung wurde in der im
Februar 2024 beschlossenen Aktualisierung der EU-Ratsschlussfolgerungen zu
Belarus erneut hervorgehoben. Die Bundesregierung setzt sich fortlaufend auch
gegenüber der belarussischen Seite für die Freilassung aller politischen
Gefangenen sowie für Hafterleichterungen ein.
12. Verfolgt die Bundesregierung die Lage des inhaftierten früheren
Präsidentschaftskandidaten Viktor Babariko, der laut Angaben seiner
Pressestelle im April 2023 ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, und
wenn ja, inwieweit (vgl.
https://www.n-tv.de/politik/Lukaschenko-Gegne
r-Babariko-muss-ins-Krankenhaus-article24083233.html), welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über den Gesundheitszustand
von Viktor Babariko, und inwiefern setzt sie sich für die Einhaltung
seiner Menschenrechte ein?
Die Bundesregierung thematisiert die Situation von politischen Gefangenen
regelmäßig gegenüber der Regierung von Belarus. Über öffentlich verfügbare
Informationen hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse
zum Gesundheitszustand von Viktor Babariko vor.
13. Über welche (auch geheimdienstlichen) Erkenntnisse verfügt die
Bundesregierung zur aktuellen Situation und zu dem Aufenthaltsort der
Oppositionspolitikerin Maria Kolesnikowa (siehe „Wir wissen nicht, ob
Maria Kolesnikowa noch lebt“ auf n-tv am 12. März 2024)?
14. Über welche (auch geheimdienstlichen) Erkenntnisse verfügt die
Bundesregierung zur aktuellen Situation und zu dem Aufenthaltsort des
Oppositionspolitikers Sergej Tichanowskij (siehe „Anonyme Nachricht:
Mann von Swetlana Tichanowskaja soll im Gefängnis gestorben sein“ in
RND am 4. Juli 2023)?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.
15. Hat die Bundesregierung die Schließung des DAAD und des Goethe-
Instituts in Belarus gegenüber der belarussischen Regierung thematisiert,
und wenn ja, wann zuletzt?
Die Bundesregierung thematisiert die erzwungene Einstellung der Tätigkeit
von DAAD und Goethe-Institut in Belarus regelmäßig gegenüber dem
belarussischen Außenministerium.
16. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Stationierung
russischer taktischer Atomwaffen auf dem Territorium von Belarus?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6558 verwiesen).
17. Kann die Bundesregierung (unter anderem auch durch ihre
Geheimdienste) bestätigen, dass russische taktische Atomwaffen sich bereits
tatsächlich auf dem Territorium von Belarus befinden?
18. Sollten russische taktische Atomwaffen sich bereits tatsächlich auf dem
Territorium von Belarus befinden, inwiefern hat Belarus nach Kenntnis
der Bundesregierung real Zugriff auf diese Waffen, und obliegt es nach
Kenntnis der Bundesregierung der belarussischen Staatsführung, über
den Einsatz dieser Waffen zu entscheiden?
Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS-
Vertraulich“ eingestufte Anlage 2* verwiesen.
19. Sieht die Bundesregierung in der Stationierung russischer taktischer
Atomwaffen auf dem Territorium von Belarus eine Reaktion auf die
Stationierung von US-amerikanischen Atomwaffen auf Deutschlands
Territorium?
Nein.
20. Betrachtet die Bundesregierung die Republik Belarus als Russlands Ko-
Aggressor gegen die Ukraine (bitte begründen)?
Das Lukaschenko-Regime hat Russland belarussisches Territorium für den
Einmarsch in die Ukraine zur Verfügung gestellt und unterstützt Russland
weiterhin, zum Beispiel logistisch. Die Bundesregierung verurteilt die belarussische
Beteiligung am russischen Angriffskrieg auf das Schärfste.
21. Welche Haltung gegenüber Russlands Krieg gegen die Ukraine vertritt
nach Kenntnis der Bundesregierung die belarussische Bevölkerung bzw.
ihre Mehrheit?
Über öffentlich verfügbare Informationen hinaus liegen der Bundesregierung
keine eigenen Erkenntnisse hierzu vor.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse (auch geheimdienstliche) darüber,
ob Alexander Lukaschenko über die geplante Aggression Russlands
gegen die Ukraine informiert war, als er vor dem Beginn des Krieges
dem Militärmanöver der russischen Truppen in Belarus und damit auch
ihrer Präsenz auf dem belarussischen Territorium zugestimmt hat, und
wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
23. Verfügt das Kastus-Kalinouski-Regiment nach Kenntnis der
Bundesregierung über deutsche Waffensysteme, die seit dem Beginn des Krieges
an die Ukraine geliefert werden, und wenn ja, welche, und wie viele?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS-Nur
für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1* verwiesen.
24. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung Polens, Litauens und
Lettlands Schließung der Grenzübergänge zu Belarus (vgl. z. B.
https://d
e.euronews.com/2023/06/09/polen-geschlossene-grenzubergange-zu-bela
rus-und-russland;
https://apnews.com/article/lithuania-belarus-border-cro
ssings-closed-nato-eu-cfb2dd71adcebd6d4e187c819c6801fb;
https://eng.
lsm.lv/article/society/defense/06.02.2024-latvia-belarus-border-point-sile
ne-to-remain-closed.a541851/#:~:text=The%20government%20decided
%20to%20close,the%20east%20of%20the%20country) für die Mobilität
von belarussischen Staatsbürgern aus, deren Reiseziel Deutschland ist,
sowie für die Mobilität von deutschen Staatsbürgern, deren Reiseziel
Belarus ist?
Nach Einstellung direkter Flugverbindungen zwischen Belarus und der EU im
Sommer 2021 hat die Ausreise auf dem Landweg für Belarussinnen und
Belarussen noch mehr an Bedeutung gewonnen, auch weil Flugreisen in den
Schengen-Raum über Drittstaaten (zum Beispiel Türkei) teuer und damit für viele
Reisende finanziell kaum erschwinglich sind.
Die Schließung mehrerer Grenzübergänge durch die Nachbarstaaten Polen,
Litauen und Lettland haben zu stärkerer Nutzung der verbleibenden geöffneten
Grenzübergänge und damit zu längeren Wartezeiten besonders in den
Sommermonaten geführt. Dies gilt sowohl für die Einreise in den Schengen-Raum als
auch für die Ausreise aus dem Schengen-Raum in Richtung Belarus.
Der litauische Flughafen in Vilnius ist für Belarus ein wichtiger Ausgangspunkt
für Reisen, insbesondere in EU-Mitgliedstaaten und über den Atlantik.
25. Befürwortet die Bundesregierung die Wiederaufnahme der
Bahnverbindung zwischen Deutschland und Belarus über Polen angesichts der
Tatsache, dass die Personenbeförderung im Schienenverkehr zwischen
Polen und Belarus seit 2020 (
https://www.rynek-kolejowy.pl/wiadomosc
i/konczy-sie-zakaz-ruchu-na-bialorus-ale-pociagow-i-tak-nie-bedzie-113
232.html sowie
https://www.rynek-kolejowy.pl/wiadomosci/nowy-rzado
wy-zespol-ds-migracji-zajmie-sie-ruchem-kolejowym-na-bialorus--1172
76.html) bis heute ausgesetzt bleibt?
a) Wenn ja, inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, hat sie
die Problematik der Personenbeförderung gegenüber der polnischen
Regierung thematisiert, und wenn ja, wann, und mit welchem
Ergebnis?
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Die Fragen 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet.
Die Entscheidung über die Wiederaufnahme der Bahnverbindung zwischen
Polen und Belarus obliegt der polnischen Regierung. Zu vertraulichen
Gesprächen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Alternativ zum
Personenschienenverkehr bestehen andere Reisewege wie grenzüberschreitende
Buslinien oder der Autoverkehr.
26. Wurden der Austausch und die Zusammenarbeit mit belarussischen
staatlichen oder staatsnahen Stellen, wie z. B. Universitäten, Schulen oder
Kliniken, die am deutsch-belarussischen Austausch aktiv partizipieren,
im Zusammenhang mit der Gewalt der belarussischen Sicherheitskräfte
gegen Demonstrierende nach den Präsidentschaftswahlen in Belarus im
Sommer 2020 durch die Bundesregierung eingeschränkt, und wenn ja,
inwiefern, und mit welcher Begründung?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
27. Inwieweit begrüßt die Bundesregierung deutsch-belarussische
zivilgesellschaftliche Begegnungen, wie z. B. die (Städte-)
Partnerschaftskonferenz in Minsk, organisiert 2022 durch den Bundesverband Deutscher
West-Ost-Gesellschaften und die Stiftung „West-Östliche
Begegnungen“?
Die Bundesregierung begrüßt generell zivilgesellschaftliche Begegnungen
zwischen der demokratisch orientierten belarussischen und der deutschen
Zivilgesellschaft. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der genannten Veranstaltung
des Bundesverbands Deutscher West-Ost-Gesellschaften e. V. (BDWO) bzw.
der Stiftung „West-Östliche Begegnungen“ wurden im Rahmen des Programms
von der Leitung der Deutschen Botschaft in Minsk begrüßt. Die deutsche
Delegation traf zudem mit Vertreterinnen und Vertretern der Botschaft zu einem
Gespräch zusammen.
28. Welche Unterstützung gibt es seitens der Bundesregierung für die
deutsche und belarussische Zivilgesellschaft (Universitäten, Schulen,
Krankenhäuser, Sport- und Kulturvereine, Behindertenorganisationen,
Tschernobyl-Hilfsvereine und Ähnliches) bei ihrer Zusammenarbeit?
Die Bundesregierung unterstützt die Zusammenarbeit zwischen demokratisch
orientierten belarussischen und deutschen zivilgesellschaftlichen
Organisationen etwa im Rahmen des Programms zum „Ausbau der Zusammenarbeit mit
der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und
Russland“. Es wird zusätzlich auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
29. Unterstützt die Bundesregierung belarussische Opfer der Tschernobyl-
Katastrophe, wenn ja mit welchen Mitteln und Projekten (bitte Umfang
nach Jahren angeben)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 41 und 42 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/28398 verwiesen. Aktuell werden keine Projekte in diesem Bereich
gefördert.
30. Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung im Zeitraum von 2018 bis
2024 belarussische Nichtregierungsorganisationen unterstützt (bitte die
Höhe der Gesamtförderung nach Jahren aufschlüsseln und die Art bzw.
den thematischen Rahmen der Projekte angeben)?
Bei den nachstehend genannten Beträgen handelt es sich um die addierten
Mittel der Unterstützung des Auswärtigen Amts für belarussische
Nichtregierungsorganisationen.
Jahr Summe in
Euro
Thematischer Rahmen
2018 666.000 Unterstützung der Zivilgesellschaft
2019 764.322 Unterstützung der Zivilgesellschaft
2020 546.000 Unterstützung der Zivilgesellschaft
2021 5.168.036
2.595.439
Unterstützung der Zivilgesellschaft
Unterstützung unabhängiger Gewerkschaften
2022 3.442.844
256.088
Unterstützung der Zivilgesellschaft
Unterstützung unabhängiger Gewerkschaften
2023 4.333.714
66.304
Unterstützung der Zivilgesellschaft
Unterstützung unabhängiger Gewerkschaften
2024
(vorläufig) 3.047.266 Unterstützung der Zivilgesellschaft
31. Mit welchen Mitteln hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU im
Zeitraum von 2018 bis 2024 belarussische
Nichtregierungsorganisationen unterstützt (bitte die Höhe der Gesamtförderung nach Jahren
aufschlüsseln und die Art bzw. den thematischen Rahmen der Projekte
angeben)?
Die Bundesregierung verweist darauf, dass sich der parlamentarische
Informationsanspruch nur auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum
Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben und die in
der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen.
Die Umsetzung von aus EU-Mitteln finanzierten Maßnahmen im Außenbereich
obliegt grundsätzlich der EU-Kommission. Angaben zu EU-Projekten,
einschließlich der erfolgten Ausgaben, sind unter
https://euaidexplorer.ec.europ
a.eu/explore/recipients_en abrufbar.
32. Wurden von der Bundesregierung seit 2018 die Begegnungen
nichtstaatlicher Organisationen und Akteure innerhalb von Belarus gefördert, und
wenn ja, welche (bitte Zeiträume, Förderumfang nennen und den
Bereichen, wie z. B. Medizin, Kultur, Inklusion, Bildung etc., zuordnen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS-Nur
für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1* verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
33. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die aktuelle Situation der sich
im Exil in Deutschland befindenden belarussischen Organisationen, und
wenn ja, welche?
Der Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem
südlichen Kaukasus, der Republik Moldau sowie Zentralasien (KO-SMZ)
pflegt als zentraler Ansprechpartner der Bundesregierung einen regelmäßigen
und intensiven Austausch zur belarussischen Zivilgesellschaft im Exil. In
diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 37 sowie auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Insbesondere liegen der Bundesregierung zudem Kenntnisse über die Situation
belarussischer Medien im Exil über deren Unterstützung im Rahmen des
„European Fund for Journalism in Exile“ (JXF) vor. Im Exil ist die Lage für
belarussische Medien in vielerlei Hinsicht prekär. Neben der finanziell
angespannten Situation ist es eine große Herausforderung, die Verbindung zu den
Zielgruppen vor Ort aus dem Exil aufrechtzuerhalten: Websites und soziale
Medien sind teilweise blockiert und Bürgerinnen und Bürgern in Belarus
drohen Strafen, wenn sie bestimmte Inhalte teilen oder ansehen.
34. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Aktionsplans des
Auswärtigen Amts für die Zivilgesellschaft in Belarus, der im Januar 2021
angekündigt wurde und sich auf 21 Mio. Euro belaufen soll, welche Projekte
wurden bislang im Rahmen des Aktionsplans gefördert, und was ist
diesbezüglich noch geplant?
Vor dem Hintergrund der massiven Repression in Belarus hat das Auswärtige
Amt seine Unterstützung für die belarussische Zivilgesellschaft mit dem
„Aktionsplan Zivilgesellschaft Belarus“ deutlich ausgeweitet. Ein Großteil der im
Aktionsplan erhaltenen Initiativen und Förderungen werden auch weiterhin
fortgesetzt.
Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die
als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1* verwiesen.
35. Wie viele und welche Projektanträge wurden für Projekte mit Belarus im
Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“
vom Bund im Zeitraum von 2018 bis 2024 bewilligt (bitte die Projekttitel
nach Jahren aufgeschlüsselt nennen sowie darunter die Projekte von bzw.
unter aktiver Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihren
Organisationen auflisten)?
Im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ wurden und
werden zahlreiche Projekte mit Beteiligung der demokratisch orientierten
belarussischer Zivilgesellschaft gefördert. Die Anzahl und der Rahmen
(multilateral/bilateral) sind in nachfolgender Tabelle aufgeschlüsselt.
Jahr bilateral multilateral Projekte zur Förderung
von Menschen mit Behinderung
2018 18 58 3
2019 15 49 3
2020 8 41 1
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Jahr bilateral multilateral Projekte zur Förderung
von Menschen mit Behinderung
2021 22 54 5
2022 16 56 2
2023 1 23 1
2024 4 14 2
Aufgrund der innenpolitischen Lage und der starken Repression im Kultur-,
Bildungs- und Wissenschaftssektor in Belarus werden zu deren Schutz keine
Namen von Organisationen und deren Vertreterinnen und Vertretern sowie
Projekttitel herausgegeben, die im Rahmen des genannten Programms gefördert
werden. Dies ist auch für das Vertrauensverhältnis zwischen Projektpartnern
und der Bundesregierung und die Umsetzung zukünftiger Projekte notwendig.
Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
36. Mit welcher Begründung wurde die im Auswärtigen Amt angesiedelte
Stelle „Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit
mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft“
zum „Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit
dem Südlichen Kaukasus, der Republik Moldau und Zentralasien“
umbenannt (vgl.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/saathoff-wies
e/2377378 mit
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/koordinatoren/
suedlicher-kaukasus--republik-moldau-und-zentralasien/2585066)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 7 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9695 verwiesen.
37. Unterhält der „Koordinator für die zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit mit dem Südlichen Kaukasus, der Republik Moldau und
Zentralasien“ aktuell Kontakt zu zivilgesellschaftlichen Organisationen
innerhalb von Belarus bzw. mit deutschen zivilgesellschaftlichen
Organisationen, die sich in Belarus engagieren, und wenn nein, warum nicht?
Zu Belarus hat am 30. Januar 2024 ein dritter Runder Tisch stattgefunden, der
sich in Kooperation mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien mit der Situation belarussischer Kulturschaffender befasste. Es wird
ferner auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu
Frage 4 der Kleinen Anfrage 20/9695 verwiesen.
38. Was beträgt die aktuelle durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin zur
Beantragung eines Schengen-Visums an der Botschaft in Minsk (siehe
die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 5b auf
Bundestagsdrucksache 20/5348)?
Die in der übermittelten Antworten zu den Fragen 3, 5, und 6 auf
Bundestagsdrucksache 20/5348 sind weiterhin aktuell. Die Wartezeit auf einen Termin zur
Beantragung eines Schengen-Visums an der Deutschen Botschaft Minsk beträgt
derzeit mehrere Monate. Noch immer steigt die Nachfrage durch die
fortbestehende eingeschränkte Visavergabe anderer Schengen-Staaten.
39. Wurde der Antrag der Botschaft in Minsk auf Anpassung im Rahmen der
neuesten internen Ressourcenplanung des Auswärtigen Amts bewilligt,
und wenn ja, mit welchen Folgen für die Bearbeitung von Visumanträgen
(siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf
Bundestagsdrucksache 20/5348)?
Im Rahmen der Ressourcensteuerung 2024 gab es keine Veränderungen an der
organisatorischen Ausstattung der Botschaft Minsk.
40. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018
bis 2024 deutsche humanitäre Visa (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
41. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018
bis 2024 deutsche touristische Visa (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
42. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018
bis 2024 deutsche Arbeitsvisa (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
43. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018
bis 2024 deutsche Visa zu Studienzwecken (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
44. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018
bis 2024 deutsche Visa zu Ausbildungszwecken (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Fragen 40 bis 44 werden zusammen beantwortet.
Die Zahlen zu weltweit durch deutsche Auslandsvertretungen erteilten Visa an
belarussische Staatsangehörige können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden (Stand: 6. Mai 2024).
Frage Zweck 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
40 Humanitäre Visa 0 0 0 127 125 35 15
43 Nationale Visa Studium 211 246 175 282 245 171 25
42
Nationale Visa Erwerbstätigkeit
(ET) 397 494 356 751 1.018 743 303
44
davon ET-Visa zur Aus-/
Fortbildung 3 18 13 12 26 20 1
41 Schengenvisa Tourismus 6.285 6.781 458 43 2.693 8.151 4.132
45. Wie viele Belarussinnen und Belarussen verlagerten im Zeitraum von
2018 bis 2024 ihren Hauptwohnsitz nach Deutschland (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Daten zum Zuzug von belarussischen Staatsangehörigen nach Deutschland sind
Bestandteil der amtlichen Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes
(StBA) und können jahresbezogen auf den Internetseiten des StBA unter
folgendem Link abgerufen werden:
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-U
mwelt/Bevoelkerung/Wanderungen/_inhalt.html#_8ebaqtjbv (dort Bereich
Publikationen/Wanderungen; bis 2021 siehe unter Fachserien, ab 2022: siehe
unter Datenbank GENESIS-Online).
Zum Jahr 2023 liegen dem Statistischen Bundesamt bisher noch keine
endgültigen Ergebnisse vor.
46. Über welche Informationen zur aktuellen Situation der Internationalen
Bildungs- und Begegnungsstätte (IBB) „Johannes Rau“ in Minsk verfügt
die Bundesregierung, inwieweit unterstützt die Bundesregierung aktuell
die IBB „Johannes Rau“ in Minsk, und inwieweit wird ihre Arbeit durch
die politische Lage in Belarus oder durch die von der Europäischen
Union verhängten Sanktionen erschwert?
Die Internationale Bildungs- und Begegnungsstätte „Johannes Rau“ (IBB)
Minsk wurde 1991 gegründet und 1994 eröffnet. Träger sind das Internationale
Bildungs- und Begegnungswerk (IBB) Dortmund gGmbH mit 50 Prozent der
Stimmanteile auf deutscher Seite sowie auf belarussischer Seite die Stadt
Minsk, das kommunale Unternehmen Aqua-Sputnik sowie die Belarusbank mit
zusammen ebenfalls 50 Prozent. Belarussische Direktorin der IBB Minsk ist
seit Mai 2024 Tatjana Gordej. Die Position des deutschen Direktors ist aktuell
vakant. Keiner der belarussischen Partner ist unmittelbar EU-sanktionsgelistet
und mit Verfügungs- und Bereitstellungsverboten belegt. Gegen die
Belarusbank hat die EU Refinanzierungsbeschränkungen verhängt, die einer
Beteiligung als Minderheitsgesellschafter an der IBB Minsk sanktionsrechtlich aber
nicht im Wege stehen.
Die politische Lage in und um Belarus und die daraus resultierenden
Konsequenzen wirken sich erschwerend auf die direkte Zusammenarbeit aus. Auf
Druck der belarussischen Seite musste das Bildungsprogramm der IBB
reduziert und die Arbeit der Medienakademie im Jahr 2022 eingestellt werden.
Belarus gehört zu den vom Holocaust am stärksten betroffenen Ländern. Die
Bundesregierung fördert weiterhin die Aufarbeitung des Holocaust und die
Erinnerungskultur bezüglich der NS-Verbrechen. Das IBB Minsk ist eine
wichtige bilaterale Einrichtung, welche weiterhin eine zivilgesellschaftliche
Kooperation in diesem Bereich ermöglicht. Ein wichtiges Projekt der IBB Minsk in
diesem Zusammenhang bleibt die Geschichtswerkstatt Minsk, die sich in einem
historischen Gebäude auf dem Gelände des ehemaligen Minsker Ghetto
befindet. Die Deutsche Botschaft in Minsk pflegt regelmäßigen Kontakt zur IBB
Minsk.
47. Hat die Bundesregierung ihre Vertreterinnen und Vertreter zu etwaigen
Gedenkveranstaltungen anlässlich des 80. Jahrestages der Liquidierung
des Minsker Ghettos entsandt (vom 21. bis 23. Oktober 1943 wurde das
Minsker Ghetto, das größte Ghetto auf dem Territorium von Belarus,
aufgelöst) oder diesem Ereignis zumindest auf anderem Wege gedacht,
wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Botschaft Minsk nahmen an der
zentralen Gedenkveranstaltung der jüdischen Gemeinden teil, die vom Verband
der belarussischen jüdischen gesellschaftlichen Vereinigungen und Gemeinden
ausgerichtet wurde. Der Geschäftsträger ad interim der Deutschen Botschaft
Minsk legte im Rahmen der Veranstaltung einen Kranz am Denkmal für die
ermordeten Juden des Minsker Ghettos „Jama“ nieder. Darüber hinaus nahmen
Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Botschaft an einer
Gedenkveranstaltung in der Internationalen Bildungs- und Begegnungsstätte „Johannes Rau“
in Minsk teil.
48. Welche Auswirkungen hatte die Einstellung der Arbeit der Belarussisch-
Deutschen Geschichtskommission im Juli 2021 für universitäre,
außeruniversitäre und gesellschaftliche Akteure aus Belarus, Deutschland und
weiteren Staaten, die an der gemeinsamen Erforschung der
belarussischen und der deutschen Geschichte sowie ihrer transnationalen und
wechselseitigen Bezüge beteiligt waren und sind (vgl.
https://geschichte-
historyja.org/)?
49. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Arbeit der Belarussisch-
Deutschen Geschichtskommission wieder aufzunehmen oder die Erforschung
der belarussisch-deutschen Geschichte mithilfe alternativer Formate zu
fördern, und wenn ja, welcher?
Die Fragen 48 und 49 werden zusammen beantwortet.
Die Arbeit der Belarussisch-Deutschen Geschichtskommission kam im Jahr
2020 zum Erliegen, nachdem der belarussische Projektträger – die
Belarussische Akademie der Wissenschaften – sieben von acht Kommissionsmitgliedern
den Arbeitsvertrag gekündigt hatte, weil sie nach den Wahlen vom 9. August
2020 gegen Wahlfälschungen und staatliche Gewalt gegen Demonstranten
protestiert hatten. Weitere fünf belarussische Historikerinnen und Historiker hatten
daraufhin aus Solidarität ihrerseits ihre Arbeitsverträge mit der Akademie der
Wissenschaften gekündigt. Mit dem weiterhin über den DAAD vom
Auswärtigen Amt geförderten Folgeprojekt der Geschichtskommission, dem „Zentrum
für historische Belarusforschung“, kann die Tätigkeit der
Geschichtskommission jedoch fortgesetzt werden. Das von den ehemaligen belarussischen
Mitgliedern der Geschichtskommission mit erarbeitete Projektkonzept bietet die
Möglichkeit, wichtige Forschungsprojekte und den deutsch-belarussischen
wissenschaftlichen Dialog fortzusetzen. Projektträger ist wie bei der Deutsch-
Belarussischen Geschichtskommission die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde
(DGO).
50. Wie viele Studierende aus Belarus nahmen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum von 2018 bis 2024 an Austauschprogrammen in
Deutschland teil bzw. absolvierten Auslandssemester an deutschen
Hochschulen (bitte nach Jahren bzw. Semestern aufschlüsseln)?
Daten zu belarussischen Studierenden in Deutschland können jahresbezogen
auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes unter folgendem Link
abgerufen werden:
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-F
orschung-Kultur/Hochschulen/_inhalt.html#sprg596530.
51. Wie viele Studierende aus Deutschland nahmen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum von 2018 bis 2024 an Austauschprogrammen
in Belarus teil bzw. absolvierten Auslandssemester an belarussischen
Hochschulen (bitte nach Jahren bzw. Semestern aufschlüsseln)?
Die Daten zur Anzahl deutscher Studierender in Belarus können hier öffentlich
eingesehen werden (nur verfügbar bis Studienjahr 2020/21):
www.wissenschaf
t-weltoffen.de/de/interaktiv/?country=by&country_name=Belarus&direction=i
ncoming&interpolate=true&value_type=absolute&filter_year=2021.
52. Wie viele Studierende aus Belarus erhielten im Zeitraum von 2018 bis
2024 Stipendien über den DAAD oder von deutschen Stiftungen (bitte
nach Jahren und nach Stiftungen bzw. Förderorganisationen
aufschlüsseln)?
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hat von 2018 bis 2023
insgesamt 1 211 Personen aus Belarus in Deutschland gefördert.
DAAD Stipendien nach
Akademischem Jahr
Geförderte aus Belarus
in Deutschland
Geförderte aus Deutschland
in Belarus
2018/19 277 76
2019/20 230 76
2020/21 130 14
2021/22 248 15
2022/23 206 2
2023/24 (vorläufig) 120 0
Die Zahlen für den Studierenden-Austausch im Rahmen der Erasmus-
Programms können nachfolgender Tabelle entnommen werden.
Jahr Förderung Studierender
aus Belarus in Deutschland
Förderung Studierender
aus Deutschland in Belarus
2018 81 7
2019 12 –
2020 34 2
Im Jahr 2021 gab es keinen Erasmus-Aufruf, die Zahlen für die Jahre 2022 bis
2024 liegen noch nicht vor.
Von den politischen Stiftungen wurden in den Jahren 2018 bis 2023 insgesamt
121 Jahresstipendien an Personen aus Belarus für ein Studium in Deutschland
vergeben.
Jahr Konrad-
Adenauer-
Stiftung
Friedrich-
Ebert-
Stiftung
Friedrich-
Naumann-
Stiftung
Heinrich-
Böll-
Stiftung
Hanns-
Seidel-
Stiftung
Rosa-
Luxemburg-
Stiftung
2018 8 3 0 2 4 1
2019 7 2 0 2 4 1
2020 4 3 1 2 2 1
2021 6 4 1 3 2 1
2022 6 4 2 3 2 1
2023 6 5 3 3 2 1
53. Wie viele Belarussinnen und Belarussen leben nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in Deutschland?
Ausweislich des Ausländerzentralregisters lebten zum Stichtag 31. März 2024
insgesamt 29 906 Personen mit belarussischer Staatsangehörigkeit in
Deutschland.
54. Wie viele Deutsche leben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in
Belarus?
Mangels Registrierungspflicht für im Ausland lebende Deutsche liegen der
Bundesregierung hierüber keine belastbaren Zahlen vor.
55. Wie viele Belarussinnen und Belarussen stellten im Zeitraum von 2018
bis 2024 Einbürgerungsanträge in Deutschland, und wie viele wurden
eingebürgert (bitte beides nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Anzahl der von belarussischen Staatsangehörigen in den Jahren 2018 bis
2024 in Deutschland gestellten Einbürgerungsanträge ist der Bundesregierung
nicht bekannt. Hierzu finden bisher keine statistischen Erhebungen statt.
Die Anzahl der erfolgten Einbürgerungen von Personen mit belarussischer
Staatsangehörigkeit in den Jahren 2018 bis 2022 stellt sich wie folgt dar:
2018: 395 Personen
2019: 415 Personen
2020: 365 Personen
2021: 385 Personen
2022: 470 Personen.
Die Daten für das Erhebungsjahr 2023 sind bislang noch nicht verfügbar, sie
liegen voraussichtlich zum Ende des zweiten Quartals vor. Daten für das
Erhebungsjahr 2024 werden erst im kommenden Jahr veröffentlicht.
56. Wie viele Belarussinnen und Belarussen stellten im Zeitraum von 2018
bis 2024 Asylanträge in Deutschland, und wie viele dieser Anträge
wurden bewilligt (bitte beides nach Jahren aufschlüsseln)?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht unter
anderem jährlich die Asylgeschäftsstatistiken, die sowohl die Zahl der
Asylanträge pro Kalenderjahr als auch die Asylentscheidungen des BAMF pro
Kalenderjahr von belarussischen Staatsangehörigen ausweisen. Auch werden
entsprechende Angaben zum laufenden Kalenderjahr 2024 ausgewiesen (aktuell
zum Zeitraum Januar bis April 2024). Diese Daten können unter dem
folgenden Link abgerufen werden:
www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/A
sylGesStatistik/asylgeschaeftsstatistik-node.html.
57. Wurden im Zeitraum von 2018 bis 2024 Menschen nach Belarus
abgeschoben (wenn ja, wie viele – bitte nach Jahren aufschlüsseln, und wie
erfolgten die Abschiebungen in Anbetracht der Einstellung des
Flugverkehrs ab 2021)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Zeitraum von 2018 bis 2024
121 belarussische Staatsangehörige nach Belarus abgeschoben. Abschiebungen
auf dem Luftweg können auch über Drittstaaten erfolgen. Ein direkter Flug von
Europa nach Belarus ist hierfür nicht erforderlich. Die weiteren Angaben
können der Tabelle entnommen werden.
Abschiebungen Belarus
2018 37
2019 49
Abschiebungen Belarus
2020 21
2021 13
2022 0
2023 1
Januar bis März 2024 0
58. Befinden sich Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit aktuell in
Belarus in Haft, wenn ja, wie viele, wie viele von ihnen verfügen neben der
deutschen über die belarussische Staatsangehörigkeit, und werden sie
konsularisch betreut?
Aktuell befinden sich zwei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit in
Belarus in Haft. Eine Person verfügt neben der deutschen über die belarussische
Staatsangehörigkeit. Die genannten Personen werden konsularisch betreut.
59. Befinden sich Personen mit belarussischer Staatsangehörigkeit aktuell in
Deutschland in Haft, wenn ja, wie viele, und werden sie konsularisch
betreut?
Zum Stichtag 31. März 2023 befanden sich in Deutschland 62 Personen mit
belarussischer Staatsangehörigkeit in Haft. Aktuellere Zahlen liegen der
Bundesregierung noch nicht vor. Zur Frage der konsularischen Betreuung liegen der
Bundesregierung keine Angaben vor.
60. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schulen, Hochschulen,
Volkshochschulen und andere (auch private) Bildungseinrichtungen, die
in Deutschland Belarussischunterricht bzw. Belarussischkurse anbieten
(bitte gesondert nach Fremdsprachenunterricht und
Muttersprachenunterricht auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine systematischen Kenntnisse vor. Die
genannten Bildungseinrichtungen und der dort erteilte Unterricht liegen im
Zuständigkeitsbereich der Bundesländer.
61. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Forschungsstellen an
deutschen Universitäten, die sich mit der Erforschung der belarussischen
Sprache, der belarussischen Geschichte und der belarussischen Kultur
befassen (bitte jeweils gesondert auflisten)?
Der Bundesregierung sind einzelne einschlägige Forschungsstellen an
deutschen Universitäten bekannt. Die Bundesregierung erfasst diese jedoch nicht
systematisch und verweist auf die Zuständigkeit der Länder für die
Hochschulen.
62. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts
verfügen aktuell über Belarussischkenntnisse (bitte nach den Zuständigkeiten
bzw. Referaten aufschlüsseln)?
Aktuell verfügen 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts
über Belarussischkenntnisse.
Drei Entsandte und 53 lokalbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
an der Botschaft Minsk in den Bereichen Leitung, Sprachendienst, Verwaltung,
Kultur, Wirtschaft, Politik, Presse sowie Rechts- und Konsularangelegenheiten
eingesetzt. Eine Person ist an der Botschaft Moskau im Sprachendienst tätig,
eine an der Botschaft Vilnius im Bereich Kultur/Presse.
63. Wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen
und Übersetzer für Belarussisch sind aktuell bei der Bundesregierung
angestellt (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
Aktuell beschäftigt das Auswärtige Amt drei Angestellte, die als
Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer für Belarussisch
arbeiten.
64. Wie viele Aufträge für Dolmetschereinsätze und Übersetzungen für
Belarussisch wurden an externe Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie
externe Übersetzerinnen und Übersetzer seit 2019 durch die
Bundesregierung erteilt (bitte nach Jahren und Bundesministerien bzw.
Behörden aufschlüsseln)?
Seit 2019 wurden keine freiberuflichen Aufträge für Belarussisch vergeben.
Durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wurde
in den Jahren 2019 und 2023 jeweils ein Übersetzungsauftrag vergeben.
65. Wie viele Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten
im Auswärtigen Dienst verfügen aktuell über Belarussischkenntnisse?
Aktuell hat keine Fremdsprachenassistentin bzw. kein Fremdsprachenassistent
eine gültige Sprachprüfungsbescheinigung für Belarussisch.
66. Wie viele deutsche Diplomatinnen und Diplomaten sind aktuell in der
deutschen Botschaft in Minsk tätig, und wie viele von ihnen verfügen
über Belarussischkenntnisse?
An der Deutschen Botschaft in Minsk sind aktuell 25 Personen mit
diplomatischem Status tätig, von denen drei Personen über Kenntnisse im Belarussischen
verfügen.
67. Beabsichtigt die Bundesregierung, Angebote zur Erlernung und zur
Erforschung der belarussischen Sprache zu schaffen bzw. zu fördern, auch
angesichts der Tatsache, dass die Organisation der Vereinten Nationen
für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) diese
Sprache als „potenziell gefährdet“ einschätzt (siehe
https://en.wal.unesc
o.org/discover/languages?text=&sort_by=title&page=26), wenn ja, wie
genau, und wenn nein, warum nicht?
Es gibt seitens der Bundesregierung keine Planungen im Sinne der
Fragestellung.
68. Beabsichtigt die Bundesregierung, Unterricht in belarussischer Sprache
im Rahmen des Bundessprachenamtes anzubieten (unter der Rubrik
„Slawische und selten gelehrte Sprachen“, siehe
https://www.bundesweh
r.de/de/organisation/personal/organisation-/das-bundessprachenamt/bund
essprachenamt/sprachlehrgaenge; wenn nein, bitte begründen)?
In den vergangenen Jahren wurde keine entsprechende
Ausbildungsanforderung an das Bundessprachenamt herangetragen, und auch aktuell liegt keine
derartige Ausbildungsanforderung vor.
69. Hat das Bundessprachenamt im Zeitraum von 2018 bis 2024
Übersetzungsaufträge für Belarussisch von der Bundeswehr bzw. vom
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) oder von anderen Behörden des
Bundes und der Länder erhalten, und wenn ja, wie viele (bitte nach
Jahren und nach Behörde aufschlüsseln)?
Das Bundessprachenamt hat im Jahr 2018 vom Bundesministerium der
Verteidigung einen Übersetzungsauftrag Deutsch-Belarussisch im Umfang von einer
Originalseite erhalten. Im Übrigen liegen keine weiteren Übersetzungsaufträge
vor.
70. Teilt die Bundesregierung die Forderung des UN-Ausschusses (UN =
United Nations) für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte an
Litauen, die Entscheidung zu überdenken, den Transit belarussischer
Düngemittel zu verbieten (vgl.
https://www.lrt.lt/en/news-in-english/19/1948
699/un-committee-urges-lithuania-to-review-sanctions-on-belarusian-po
tash), um dem Mangel an Düngemitteln in Afrika und Lateinamerika
entgegenzuwirken?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, hat die Bundesregierung diese Forderung gegenüber der
litauischen Regierung erhoben (wann, und mit welchem Ergebnis)?
Die Fragen 70 bis 70b werden zusammen beantwortet.
Für die Bundesregierung ist maßgeblich, dass EU-Sanktionen die Verfügbarkeit
von Düngemitteln in Drittstaaten, einschließlich der Länder in Afrika und
Lateinamerika, nicht beeinträchtigen. Die Bundesregierung steht hierzu mit der
litauischen Regierung im Austausch.
71. Hatten die EU-Sanktionen gegen die belarussischen Hersteller von
Düngemitteln, wie z. B. Belaruskali, nach Kenntnis der Bundesregierung
Auswirkungen auf den Anstieg der weltweiten Hungersnöte, und wenn
ja, inwieweit?
Ziel der Sanktionen ist, dem belarussischen Staat substantielle
Einnahmequellen aus dem Export von Düngemitteln zu entziehen. Nach Kenntnis der
Bundesregierung haben die EU-Sanktionen gegen die belarussischen Hersteller von
Düngemitteln die Verfügbarkeit von Kalidünger auf dem Weltmarkt nicht
eingeschränkt.
72. Hatten die EU-Sanktionen gegen die belarussischen Hersteller von
Düngemitteln nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf den
Preisanstieg der Düngemittel in Deutschland und der EU, und wenn ja,
inwieweit?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die EU-Sanktionen
die Preisentwicklung für Düngemittel in Deutschland und der EU signifikant
beeinflusst hätten.
73. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass die Bundesregierung grundsätzlich das Ziel verfolgen sollte,
Düngemittel aus Belarus von der Sanktionsliste (
https://www.agrarheut
e.com/markt/duengemittel/eu-verhaengt-einfuhrverbot-fuer-
kaliduengerweissrussland-582593) auszunehmen oder zumindest
Sanktionserleichterungen für diesen Bereich zu erwirken, um zur Bekämpfung der
weltweiten Hungersnöte beizutragen sowie um Preissteigerungen für
Lebensmittel hierzulande entgegenzuwirken, und wenn ja, führt die
Bundesregierung in Bezug auf diese Zielsetzung Gespräche mit anderen EU-
Staaten (wenn nein, warum nicht)?
Für die Bundesregierung ist maßgeblich, dass EU-Sanktionen das Preisniveau
und die Verfügbarkeit von Düngemitteln in Drittstaaten und somit die
weltweite Ernährungssituation nicht negativ beeinträchtigen. Diese Position nimmt
die Bundesregierung auch in Gesprächen mit anderen EU-Staaten stets ein. Des
Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 71 und 72 verwiesen.
74. Hatten die EU-Sanktionen gegen die belarussischen Hersteller von
Düngemitteln nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf den
Anstieg von Exporten von Düngemitteln aus Russland nach Deutschland
und in andere EU-Staaten?
Gemäß Artikel 3i Absatz 1 VO (EU) Nr. 833/2014 ist es grundsätzlich
verboten, die in Anhang XXI aufgeführten Güter, die Russland erhebliche
Einnahmen erbringen und dadurch die Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, ermöglichen, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in
die Union einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in
Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden.
Eine Ausnahme von diesem Einfuhrverbot wurde im Rahmen eines
Einfuhrkontingentsystems geschaffen. So wurden seit dem 10. Juli 2022 Kontingente
für bestimmte Düngemittel zugelassen (HS-Code (Unterposition des
Harmonierten Systems: 3104 20, 3105 20, 3105 60 und 3105 90), die in den für die
Einfuhr in die Union erforderlichen Mengen gekauft, in die EU eingeführt und
transportiert werden (Artikel 3i Absatz 4 VO (EU) Nr. 833/2014). Die in der
Europäischen Union erforderlichen Mengen sind als Kontingentmengen jeweils
für den Zeitraum zwischen dem 10. Juli eines bestimmten Jahres und dem
9. Juli des Folgejahres wie folgt festgelegt worden:
• 837 570 Tonnen für Kaliumchlorid des HS-Codes 3104 20 und
• 1 577 807 Tonnen für die anderen in Anhang XXI aufgeführten Güter der
HS-Codes 3105 20, 3105 60 und 3105 90.
Somit ist die Einfuhr von russischen Düngemitteln nach Deutschland und
andere EU-Staaten ungeachtet der EU-Sanktionen gegen Belarus beschränkt.
75. Wie viele und welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in Belarus tätig?
In Belarus waren laut belarussischer Statistik zum 1. Januar 2022 298
Unternehmen mit deutscher Beteiligung (vgl. 2011: 352) angemeldet (Belstat, www.
belstat.gov.by/ofitsialnaya-statistika/realny-sector-ekonomiki/strukturnaja_stati
stika/statisticheskie-izdaniya/index_51239/) sowie schätzungsweise ca. 70
Repräsentanzen deutscher Firmen tätig (Repräsentanzen sind nach
belarussischem Recht keine juristischen Personen und dürfen keine kommerzielle
Tätigkeit ausüben).
Aktuellere Daten hierzu liegen zurzeit nicht vor, da in Belarus seit Frühjahr
2022 der Zugang zu wirtschaftsrelevanten Angaben beschränkt wird.
Auflistungen der deutschen Unternehmen sind nicht vorhanden.
Die Geschäftsfelder der deutschen Unternehmen umfassen verschiedene
Branchen, unter anderem Feinmechanikindustrie, Optik, Chemie, Baustoffe,
Medizintechnik, Landwirtschaft, Nahrungsmittel, Möbelindustrie, Textilindustrie,
Softwareentwicklung, Handel und den Dienstleistungssektor.
76. Wie viele und welche belarussischen Unternehmen sind nach Kenntnis
der Bundesregierung aktuell in Deutschland tätig?
Der Bundesregierung liegen jenseits von öffentlich verfügbaren Informationen
keine Erkenntnisse über aktuell in Deutschland tätige belarussische
Unternehmen vor.
77. Wie viel betrug nach Kenntnis der Bundesregierung der bilaterale
Handelsumsatz zwischen Deutschland und Belarus im Zeitraum von 2018 bis
2024 (bitte nach Jahren sowie nach Importen und Exporten des
jeweiligen Landes aufschlüsseln)?
Jahr
Deutsche Exporte nach Belarus Deutsche Importe aus Belarus
Mio. Euro Veränderung zum
Vorjahr (in Prozent) Mio. Euro Veränderung zum
Vorjahr (in Prozent)
2018 1.487 3 596 18
2019 1.462 -2 555 -7
2020 1.380 -6 531 -4
2021 1.502 9 793 49
2022 1.465 -3 417 -47
2023 1.894 29 243 -42
Quelle: Destatis 2024
78. Sieht die Bundesregierung noch Potenzial für wirtschaftliche
Zusammenarbeit bzw. für Handel zwischen Deutschland und Belarus, wenn ja, in
welchen Bereichen, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, auf Grundlage derer sie
das Potenzial für wirtschaftliche Zusammenarbeit bzw. Handel zwischen
Deutschland und Belarus belastbar bestimmen könnte. Auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung wird verwiesen.
79. Welche Sanktionen der Europäischen Union gegen Belarus sind seit dem
24. Februar 2022 verhängt worden (bitte nach Datum aufschlüsseln), und
inwiefern unterscheiden sich nach Ansicht der Bundesregierung das
Ausmaß und die Qualität dieser Sanktionen gegenüber den EU-Sanktionen,
die seit dem 24. Februar 2022 gegen Russland verhängt worden sind,
angesichts der Tatsache, dass Belarus an dem Krieg Russlands gegen die
Ukraine bisher nicht direkt teilgenommen hat?
Die Zeitleiste der gegen Belarus verhängten Sanktionen ist seitens EU-
Kommission öffentlich einsehbar:
www.consilium.europa.eu/en/policies/sanctions-a
gainst-belarus/belarus-timeline/. Sie haben ihre Rechtsgrundlagen in dem
Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 und der EU-
Verordnung Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006, jeweils in der aktuell gültigen
Fassung (siehe auch: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3
A32006R0765). Diese regelt restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in
Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen
die Ukraine. Der Wortlaut verdeutlicht, dass eine klare Unterscheidung
zwischen Russland und seinem Unterstützer Belarus gemacht wird. Dies entspricht
auch der Haltung der Bundesregierung, für welche sich die Bundesregierung im
EU-Kreis stets eingesetzt hat.
80. Sieht die Bundesregierung im politischen Verhalten von Alexander
Lukaschenko ab Sommer 2022 Bemühungen, dass Belarus nicht weiter
in den Krieg in der Ukraine hineingezogen wird?
Das Lukaschenko-Regime war von Beginn an Russlands Angriffskrieg gegen
die Ukraine beteiligt und hält seine Unterstützung weiterhin aufrecht.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
81. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der gegen Belarus seit
2020 schrittweise verhängten EU-Sanktionen, und inwiefern haben die
Sanktionen zu positiven Auswirkungen auf die Einhaltung der
Menschenrechte in Belarus und auf die Lage der politischen Gefangenen
geführt und einen politischen Reformprozess in Gang gesetzt?
Die EU-Sanktionen sind ein wichtiges Unterstützungssignal an die politische
Opposition, die sich für Demokratie, Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit in
Belarus einsetzt, welche es für einen politischen Reformprozess bedarf.
Durch Wirtschaftssanktionen, insbesondere in folgenden Bereichen, werden
dem belarussischen Staat Einnahmen zur Finanzierung ihres Handelns
entzogen bzw. der Zugang zu dafür notwendigen Gütern erschwert: 1)
Überwachungselektronik, 2) Dual-Use Güter, 3) Waffenembargo, 4) Tabak, 5)
Mineralölprodukte, 6) verschiedene Warengruppen im Bereich Kali/Düngemittel und
7) Finanzsektor.
Den in der Sanktionsliste aufgeführten Personen bzw. Organisationen und
Einrichtungen werden die Konsequenzen ihres Handelns aufgezeigt, das heißt
1) Verweigerung der Einreise in oder die Durchreise durch das Hoheitsgebiet
der EU-Mitgliedstaaten (Einreiseverbot),
2) Einfrierung sämtlicher Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die in
ihrem Besitz oder Eigentum stehen oder von ihnen gehalten oder kontrolliert
werden (Vermögenseinfrierungen). Ihnen dürfen weder unmittelbar noch
mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt
werden oder zugutekommen (Bereitstellungsverbot).
Die getroffenen Maßnahmen entsprechen einem graduellen Ansatz, im Rahmen
dessen im Falle einer weiteren Ausweitung der Menschenrechtsverletzungen in
Belarus weitere Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
82. Hat die Bundesregierung
a) die gewachsene wirtschaftliche Abhängigkeit Belarus´ von Russland,
b) den Ausbau russischer militärischer Präsenz auf dem belarussischen
Staatsgebiet sowie
c) die intensivere Vertiefung von Belarus in den Unionsstaat beider
Länder
als Folgen der westlichen Sanktionen, an denen Deutschland aktiv
teilnimmt, erwartet bzw. vorausgesehen, wenn ja, war sie sich der oben
genannten Konsequenzen bewusst, und wenn nein, warum nicht (siehe
dazu „Belarus: Bedrohte Souveränität“, S. 1 in SWP-Aktuell,
Nummer 66, Dezember 2023)?
Ungeachtet der engen politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeit von
Russland trägt das Lukaschenko-Regime selbst die Verantwortung für die
Einhaltung grundlegender Menschenrechte im eigenen Land und für die Beteiligung
am russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Ausgestaltung der EU-
Sanktionen tragen diesem Umstand Rechnung. Mögliche Implikationen von
restriktiven Maßnahmen bezieht die Bundesregierung in außen- und
sicherheitspolitische Erwägungen stets ein. Somit orientiert sich die Ausgestaltung
der Wirtschaftssanktionen daran, dass negative Auswirkungen auf die
belarussische Zivilgesellschaft soweit wie möglich vermieden werden.
83. Hat die Bundesregierung eigene konkrete Bedingungen aufgestellt, unter
denen sie bereit ist, sich für eine Aufhebung oder Lockerung der gegen
Belarus verhängten EU-Sanktionen einzusetzen, und wenn ja, welche
sind das?
Die Sanktionen gegen Belarus wurden zunächst als Reaktion auf die
Missachtung grundlegender Menschenrechte verhängt und im Zuge der Beteiligung
am russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gezielt erweitert. Mögliche
Anpassungen der EU-Sanktionen gegen Belarus erfordern eine nachweisliche und
nachhaltige Verbesserung der Menschenrechtslage und ein Ende der
Unterstützung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.
84. Sieht die Bundesregierung die staatliche Souveränität von Belarus durch
seine Annäherung an Russland als bedroht an, und wenn ja, warum (bitte
begründen)?
Die Abhängigkeit des Landes von Russland ist stark angestiegen,
beispielsweise durch die zunehmende wirtschaftliche Verflechtung beider Länder sowie
der belarussischen Unterstützung für den russischen Angriffskrieg. Zudem
werden Maßnahmen ergriffen, um den sogenannten „Unionsstaat“ zwischen beiden
Ländern zu vertiefen. Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, dass die
belarussische Kultur und Sprache innerhalb des Landes zurückgedrängt werden.
Diese Entwicklungen sind die Grundlage, auf derer Russland seinen Einfluss
auf Belarus vergrößern kann.
85. Verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der eigenen Außenpolitik
sowie bei der EU-Politik den Ansatz, die Eigenständigkeit von Belarus
gegenüber Russland zu stärken, und wenn ja, welchen, und unter Nutzung
welcher Instrumente (siehe dazu „Belarus: Bedrohte Souveränität“, S. 7
in SWP-Aktuell, Nummer 66, Dezember 2023)?
Wie auch in der im Februar 2024 beschlossenen Aktualisierung der EU-
Ratsschlussfolgerungen zu Belarus hervorgehoben, unterstützt die EU ausdrücklich
die Souveränität und Unabhängigkeit von Belarus. Die Unterstützung der
belarussischen Gesellschaft durch die Bundesregierung richtet sich an diesem
Grundsatz aus und beinhaltet beispielsweise Projekte zur Unterstützung
belarussischer Medien und belarussischer Literatur.
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