Steuerliche Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen für Fördervereine
der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das bürgerschaftliche Engagement ist ein wesentlicher Bestandteil des kulturellen Lebens. Bürgerinnen und Bürger engagieren sich zum einen durch aktive eigene kulturelle Tätigkeiten, zum anderen durch die Unterstützung von Kultureinrichtungen z. B. in Fördervereinen und Freundeskreisen. Diese Fördervereine gewinnen mehr und mehr an Bedeutung. Die von den Fördervereinen eingeworbenen Mittel werden in zunehmendem Maße zu einem wesentlichen Bestandteil im Finanzierungsmix von Kultureinrichtungen. Ohne die Fördervereine würde manche Aufführung in einem Theater nicht zustande kommen können, würden Ankäufe für Museen oder Bibliotheken unterbleiben, könnten zahlreiche Ausstellungen nicht stattfinden. Fördervereine sind aber mehr als Zusammenschlüsse, die lediglich Geld für eine Kultureinrichtung zur Verfügung stellen. In Fördervereinen vereinen sich Bürgerinnen und Bürger, die zu ihrer Kultureinrichtung stehen, die sich mit der Kultureinrichtung identifizieren und die oftmals über die finanzielle Unterstützung hinaus in vielen Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit den Betrieb der Kultureinrichtung unterstützen. In vielen Fällen erhalten Mitglieder des Fördervereins einer Kultureinrichtung kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu dieser Kultureinrichtung oder andere Vergünstigungen und Anreize.
Mit einem Schreiben vom 19. Januar 2006 an die obersten Finanzbehörden der Länder weist der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2007 Mitglieder von Fördervereinen von Kultureinrichtungen ihren Mitgliedsbeitrag nicht mehr steuerlich absetzen können, wenn sie eine geldwerte Gegenleistung erhalten. Der freie oder vergünstigte Eintritt in die geförderte Kultureinrichtung, der im Regelfall nur einen geringen geldwerten Vorteil ausmacht, soll demnach dazu führen, dass der gesamte Mitgliedsbeitrag nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Fördervereine von Kultureinrichtungen gibt es in Deutschland, und wie viele natürliche Personen gehören diesen als Mitglieder an?
Welche Arten von Kultureinrichtungen werden vornehmlich durch Fördervereine unterstützt?
Inwieweit hat sich die Gründung von Fördervereinen in den vergangenen Jahren verändert?
Wie hoch ist der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag in einem Kulturförderverein, in welcher Höhe erhalten die Fördervereine darüber hinaus Spenden, und wie hoch ist der durchschnittliche Eintrittspreis für die geförderte Kultureinrichtung (differenziert nach Sparten)?
Wie groß ist das finanzielle Volumen, das Fördervereine von Kultureinrichtungen im Jahr zur Verfügung stellen?
Lassen sich darüber hinaus die ehrenamtlich geleisteten Arbeitsstunden für die geförderte Kultureinrichtung abschätzen?
Welche weiteren Formen von „geldwerten Vorteilen“ sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit Kulturfördervereinen bekannt, und wie wird sich die Neuregelung auf diese auswirken?
Wie hoch sind die jährlichen Steuermindereinnahmen durch die Möglichkeit, Mitgliedsbeiträge und Spenden an Fördervereine von Kulturvereinen steuerlich absetzen zu können?
Welche jährlichen Mehreinnahmen erwartet die Bundesregierung durch die im Schreiben vom 19. Januar 2006 mitgeteilte Neuregelung?
Welche Bedeutung haben nach Kenntnis der Bundesregierung Steueranreize und ähnliche Vergünstigungen für den Erfolg von Fördervereinen im Ausland, insbesondere im angloamerikanischen Bereich?
Betrachtet die Bundesregierung den kostenlosen oder vergünstigten Eintritt von Fördervereinsmitgliedern zur geförderten Kultureinrichtung als Teil der Anerkennungskultur, deren Weiterentwicklung bereits die Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ der 14. Wahlperiode empfohlen hat?
Inwieweit sind die Auswirkungen des Briefs vom 19. Januar 2006 mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 verankerten Absicht, dass der Staat „das bürgerschaftliche Engagement durch die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Beachtung der Auswirkungen auf bürgerschaftliches Engagement bei jeder Gesetzgebung und eine gezielte Weiterentwicklung der Anerkennungskultur fördern“ solle, vereinbar?
Welche Impulse im Bereich der Anerkennungskultur und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements will die Bundesregierung setzen?