Vertiefung der Außenems auf niederländischer Seite und der Ausbau von Eemshaven als Energiestandort und die Auswirkungen auf die Emsregion insgesamt und das Weltkulturerbe Wattenmeer
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Steiner, Dr. Valerie Wilms, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Niederlande planen derzeit eine Vertiefung der Außenems zur besseren Anfahrbarkeit von Eemshaven für sehr große Seeschiffe. Gleichzeitig plant die niederländische Regierung den Ausbau von Eemshaven als Kraftwerksstandort. In diesem Zusammenhang sollen auch ein Flüssiggasterminal und umfangreiche Anlagen zur Speicherung von Erdgas errichtet werden. Die geplante Fahrwasservertiefung liegt im Flussästuar der Ems, teilweise im strittigen niederländisch-deutschen Grenzgebiet. Ein Eingriff in die Teile der Außenems, die von den Niederlanden genutzt werden, würde auch auf deutscher Seite nicht folgenlos bleiben. Nicht nur nach europäischem Recht ist eine Beteiligung deutscher Stellen und der Bürgerinnen und Bürger auf deutscher Seite des Ems-Dollart-Gebietes im Genehmigungsverfahren erforderlich und geboten, sondern Deutschland wäre auch entsprechend den Regelungen des Ems-Dollart-Vertrages zu beteiligen, die geplanten Vorhaben wären in der Ems-Dollart-Kommission zu behandeln.
Fragen und Antworten9
Wurde die Bundesregierung im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens für die Vertiefung der Außenems durch die niederländische Seite in das Verfahren einbezogen? Wenn nein, hat die Bundesregierung aktiv eine Einbeziehung gefordert? Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wurde im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens für die Vertiefung der Außenems durch die niederländische Seite über das Vorhaben informiert. Die Bundesregierung ist jedoch nicht Beteiligte an dem Genehmigungsverfahren. Hierfür sind die in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen örtlichen Behörden zuständig.
Hat die Bundesregierung eine offizielle Stellungnahme zur Außenemsvertiefung abgegeben? Wenn ja, was enthält diese Stellungnahme? Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wurde im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens für die Vertiefung der Außenems durch die niederländische Seite über das Vorhaben informiert. Die Bundesregierung ist jedoch nicht Beteiligte an dem Genehmigungsverfahren. Hierfür sind die in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen örtlichen Behörden zuständig.
In welcher Weise hat die niederländische Regierung mögliche Bedenken der Bundesregierung in den Entscheidungsprozess über die Außenemsvertiefung einbezogen? Sieht die Bundesregierung ihre eventuellen Bedenken durch die niederländische Regierung ausreichend berücksichtigt?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wurde im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens für die Vertiefung der Außenems durch die niederländische Seite über das Vorhaben informiert. Die Bundesregierung ist jedoch nicht Beteiligte an dem Genehmigungsverfahren. Hierfür sind die in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen örtlichen Behörden zuständig.
Sind aus Sicht der Bundesregierung negative Auswirkungen auf das Weltnaturerbe Wattenmeer allgemein und besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten im Besonderen durch die Vertiefung zu erwarten? Wenn ja, welche?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Wattenmeer steht unter nationalem und internationalem Schutz. Die Eintragung des deutschen und niederländischen Teils des Wattenmeeres in die Liste der UNESCO-Welterbestätten ist eine hohe Auszeichnung. Die Anerkennung bringt keine zusätzlichen Regelungen oder weitere Einschränkungen mit sich. Die geltenden Regelungen entsprechen bereits den Anforderungen. Zusätzliche Regelungen infolge der Einschreibung sind dementsprechend nicht vorgesehen. Die Umsetzung des Schutzes erfolgt grundsätzlich über die bestehenden Gesetze und Nationalparkverordnungen, zuständig dafür sind die Bundesländer.
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um mögliche negative Auswirkungen auf das Weltnaturerbe Wattenmeer allgemein und besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten im Besonderen durch die Vertiefung zu verhindern?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Wattenmeer steht unter nationalem und internationalem Schutz. Die Eintragung des deutschen und niederländischen Teils des Wattenmeeres in die Liste der UNESCO-Welterbestätten ist eine hohe Auszeichnung. Die Anerkennung bringt keine zusätzlichen Regelungen oder weitere Einschränkungen mit sich. Die geltenden Regelungen entsprechen bereits den Anforderungen. Zusätzliche Regelungen infolge der Einschreibung sind dementsprechend nicht vorgesehen. Die Umsetzung des Schutzes erfolgt grundsätzlich über die bestehenden Gesetze und Nationalparkverordnungen, zuständig dafür sind die Bundesländer.
Welche Auswirkungen hat die Vertiefung der Außenems auf niederländischer Seite aus Sicht der Bundesregierung auf den Hafen in Emden?
Die Verkehre zum Eemshaven, die nach dem Ausbauvorhaben erwartet werden, sind auf die Nutzung bestimmter tideabhängiger Zeitfenster angewiesen und können nur in bestimmten Bereichen überholt werden. Dies kann zu Verzögerungen der Verkehre nach Emden führen. Zur Vermeidung oder Minimierung dieser Auswirkung entwickeln die Niederlande gemeinsam mit den zuständigen deutschen Behörden ein Verkehrsmanagement.
Erwartet die Bundesregierung in Zusammenhang mit der Vertiefung eine weitere Verschärfung des Problems des Schlickmanagements? Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gemeinsam mit den Landesbehörden, um die Schlickentsorgung ohne negative Folgen für das Weltnaturerbe Wattenmeer und die Landwirtschaft zu gewährleisten?
Nein. Auf der Basis der niederländischen Untersuchungen zur Sedimentausbreitung bei Verklappvorgängen ist eine Verschärfung des Schlickproblems nicht zu erwarten.
Welche Auswirkungen wird die Vertiefung und das damit einhergehende Schlickproblem aus Sicht der Bundesregierung auf die ökologische Qualität der Ems selber und umliegender Gewässer haben? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um eventuelle negative Auswirkungen auf die Gewässerqualität zu verhindern?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für Fragen der Gewässerqualität und der Deichsicherheit an der Ems ist das Land Niedersachsen zuständig.
Lässt sich aus Sicht der Bundesregierung bereits abschätzen, ob die Vertiefung zu Deichschädigungen führen könnte? Wenn ja, wie will die Bundesregierung diese Deichschäden verhindern oder beheben?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für Fragen der Gewässerqualität und der Deichsicherheit an der Ems ist das Land Niedersachsen zuständig.