Deutscher Bundestag Drucksache 20/12007
20. Wahlperiode 21.06.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Jörg
Cezanne, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/11459 –
Öffentlich-private Partnerschaften für Straßen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP von 2021 kündigte die Bundesregierung diverse Reformen bei der
Nutzung öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) an. Nach Kenntnis der
Fragestellenden ist bisher davon keine umgesetzt worden – einige, wie die
Veröffentlichung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen („Die jeweiligen
Ergebnisse, inklusive der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und vergebenen
Verträge, müssen transparent im Internet veröffentlicht werden“), sollen laut
Antwort der Bundesregierung auf eine frühere Kleine Anfrage nicht umgesetzt
werden („Von einer Veröffentlichung konkreter Inhalte der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wird mit Blick auf laufende und noch durchzuführende
Vergabeverfahren im Ergebnis abgesehen“; Bundestagsdrucksache 20/3799,
Frage 8).
Im April 2024 deutete der Bundesminister für Digitales und Verkehr
Dr. Volker Wissing an, im Rahmen eines möglichen neuen Infrastrukturfonds
sei auch der „verstärke Rückgriff“ auf ÖPP „denkbar“ (
www.sueddeutsche.de/
politik/bahn-fonds-strasse-wissing-verkehr-lindner-1.6479094).
1. Wie ist die Aussage des Bundesministers für Digitales und Verkehr
Dr. Volker Wissing zu verstehen, im Rahmen eines möglichen neuen
Infrastrukturfonds sei der „verstärkte Rückgriff auf öffentlich-private
Partnerschaften (ÖPP) […] denkbar“ (
www.sueddeutsche.de/politik/bahn-fo
nds-strasse-wissing-verkehr-lindner-1.6479094)?
a) Bedeutet diese Aussage eine Abkehr von den Vorgaben des
Koalitionsvertrags zu ÖPP (S. 128: „Bei Kernaufgaben des Staates
verbleibt es grundsätzlich bei einer staatlichen Umsetzung und
Finanzierung. Ausgewählte Einzelprojekte und Beschaffungen können im
Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP) umgesetzt
werden.“)?
b) Wenn es keine Änderung zu den Vorgaben des Koalitionsvertrags
gibt, welchen Zweck hat die Aussage des Bundesministers?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 21. Juni 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
c) Soll es zur verstärkten Nutzung von ÖPP Änderungen an der
Methodik der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen geben?
d) Sollen nach Vorstellung des Bundesministers ÖPP – wie bisher – nur
für Straßenprojekte genutzt werden oder auch für andere
Verkehrsträger (ggf. welche)?
Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet.
Mit Blick auf den erheblichen Investitions- und Erhaltungsstau bei allen
Verkehrsträgern prüft das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV),
wie die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur auf eine erweiterte Grundlage
gestellt werden kann. Ziel ist es dabei, einen überjährigen Mitteleinsatz zu
ermöglichen, um die für die Umsetzung von Investitionsmaßnahmen notwendige
Planungs- und Finanzierungssicherheit zu gewährleisten. Die Überlegungen zu
einem Infrastrukturfonds stehen noch am Anfang und sind im Wesentlichen auf
die nächste Legislaturperiode gerichtet.
Nach dem aktuellen Koalitionsvertrag können ausgewählte Einzelprojekte und
Beschaffungen im Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP)
umgesetzt werden, soweit die jeweiligen Voraussetzungen, zu denen u. a.
Wirtschaftlichkeit und Transparenz zählen, erfüllt sind. Im Zuge des in § 7 der
Bundeshaushaltsordnung festgelegten Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit sind für alle
finanzwirksamen Maßnahmen geeignete Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
durchzuführen, um eine wirtschaftliche Umsetzung dieser Maßnahmen
sicherzustellen. Für ÖPP-Projekte wird somit fortwährend geprüft, ob die jeweilige
Maßnahme als ÖPP-Variante mindestens so wirtschaftlich realisiert werden
kann wie auf konventionellem Wege. Eine Änderung der Methodik der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von ÖPP-Projekten im Bereich der
Bundesfernstraßen erfolgt, sofern dies methodisch geboten ist.
Bei den anderen Verkehrsträgern außerhalb der Straße gibt es bisher keine
ÖPP-Projekte im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Beschaffungsvarianten
sind in geeigneten Fällen in Betracht zu ziehen. Auf die bereits angeführten
Inhalte der BHO wird verwiesen.
2. Wann erfolgt beim ÖPP-Projekt „A [Autobahn] 7 Göttingen –
Bockenem“ die Verkehrsfreigabe?
Der Ausbau erfolgte unter Aufrechterhaltung des Verkehrs. Alle im Laufe des
Baugeschehens fertiggestellten Teilstücke wurden sukzessive bis zum 31.
Januar 2024 in Betrieb genommen.
3. Wie ist der Stand beim Schlichtungsverfahren „A 94 Forstinning –
Marktl“, das am 12. September 2022 vom Auftragnehmer beantragt
wurde (siehe Antwort zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/3799)?
4. Welche neuen Schlichtungsverfahren bei ÖPP-Projekten im Bereich
Straßenbau wurden in den letzten zwei Jahren eingeleitet, und wie ist
ggf. der Stand?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Das Schlichtungsverfahren „A 94 Forstinning – Marktl“ wurde im Jahr 2023
abgeschlossen. Außerdem wurden in den letzten zwei Jahren bei folgenden
ÖPP-Projekten Schlichtungsverfahren eingeleitet:
• ÖPP-Projekt „A 3, AK Fürth/Erlangen – AK Biebelried“: der
Auftragnehmer hat am 14. Dezember 2023 ein Schlichtungsverfahren beantragt.
• ÖPP-Projekt „A 6, AS Wiesloch/Rauenberg – AK Weinsberg“: der
Auftragnehmer hat am 7. November, 22. Dezember und 29. Dezember 2023 jeweils
ein Schlichtungsverfahren beantragt.
• ÖPP-Projekt „Betreibermodell A 4 Hörselberge (A-Modell)“: der
Auftragnehmer hat am 26. Oktober 2023 ein Schlichtungsverfahren beantragt.
In allen Verfahren fanden bereits Sitzungen des Schlichtungsausschusses statt;
die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
5. Wird der Autobahnabschnitt „A 1 Münster – Osnabrück“ nach der 2023
wegen Unwirtschaftlichkeit gescheiterten Vergabe als ÖPP-Projekt
(www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/A1-Autobahnausbau-Stopp-
Muenster-Osnabrueck-100.html) weiterhin als ÖPP geplant oder wird er
nun konventionell gebaut, und wie ist jeweils der Zeitplan?
Nach Aufhebung der ÖPP-Ausschreibung ist geplant, das Projekt
„Sechsstreifiger Ausbau der A 1 zwischen Münster und Osnabrück“ mittels konventioneller
Ausschreibung zu realisieren. Gegebenenfalls wird es dabei einzeln
auszuschreibende Abschnitte und/oder Bauwerke geben. An einem Zeitplan zur
Realisierung wird gearbeitet. Für das Jahr 2024 ist der Beginn von
Überführungsbauwerken (Brückenbauwerke) mit einem Investitionsvolumen von ca. 15 Mio.
Euro vorgesehen.
6. Wie ist der Planungsstand bei den geplanten ÖPP-Projekten „A 61 LGr.
[Landesgrenze] Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg – AK [
Autobahnkreuz] Frankenthal“ und „A 44 Diemelstadt – Kassel-Süd“ (vgl. bmdv.bu
nd.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/oepp-projekte-der-2-staffel.html)?
Für den Ausbau der A 61 liegt unanfechtbares Baurecht vor. Grunderwerb und
bauvorbereitende Maßnahmen befinden sich in Umsetzung. Die Erstellung von
Referenzplanung und Vergabeunterlagen wird derzeit finalisiert. Vorbehaltlich
ausreichender Finanzmittel in der aktuell aufzustellenden Finanzplanung bis
2028 ist geplant, das Vergabeverfahren im dritten Quartal 2024 zu starten.
Für das Projekt „A 44 Diemelstadt – Kassel-Süd“ soll zu gegebener Zeit
ergebnisoffen geprüft werden, ob eine ÖPP-Realisierung möglich ist.
7. Sind über die in den Fragen 5 und 6 genannten ÖPP-Projekte des Bundes
zum Bau von Straßen hinaus weitere in irgendeiner Art in Vorprüfung
(bitte ggf. auflisten und Stand der Prüfung beschreiben)?
Ausgewählte Einzelprojekte und Beschaffungen können im Rahmen von ÖPP
oder vergleichbarer Beschaffungsalternativen umgesetzt werden. Nach
Angaben der Autobahn GmbH des Bundes werden zurzeit verschiedene Ansätze
und Modelle ergebnisoffen untersucht.
8. Was ist das Ergebnis der Gespräche über mögliche Nachträge bei der
Finanzierung im Bau befindlicher ÖPP-Projekte wegen
Lieferschwierigkeiten bzw. gestiegener Baukosten (siehe Antwort zu Frage 20 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
20/3799)?
a) Welche zusätzlichen Zahlungen gibt es bzw. sind solche absehbar
(bitte einzeln mit Projekten, Zeitpunkt und Summe auflisten)?
b) Was ist bzw. wäre ggf. die rechtliche Basis für zusätzliche
Zahlungen?
c) Wurden oder werden für zusätzliche Zahlungen Verträge geändert?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Laufende Straßenbaumaßnahmen sollen unabhängig von der jeweiligen
Beschaffungsform grundsätzlich fortgeführt werden. Für konventionelle
Bauvorhaben, für die vor dem 11. März 2022 ein Bauvertrag (nach VOB/B)
geschlossen wurde, besteht ausweislich der Rundschreiben des BMDV vom 25. März
2022 und vom 22. Juni 2022 die Möglichkeit, den Vertrag mit Blick auf die
vereinbarten Preise nach den Grundsätzen des § 313 BGB (Störung der
Geschäftsgrundlage) anzupassen. Bei Vorliegen einer Unzumutbarkeit in Bezug
auf das Festhalten an den vertraglichen Vereinbarungen unter Berücksichtigung
sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalls wurden bei den noch in der
Bauphase befindlichen ÖPP-Projekten entsprechend nachträgliche
Preisanpassungen ermöglicht, um eine Wiederherstellung der Zumutbarkeit zu erreichen.
Für die ÖPP-Projekte „A 3 AK Fürth/Erlangen – AK Biebelried“ und „A 49
AD Ohmtal (A 5) – AS Fritzlar“ wurden mit dem jeweiligen Auftragnehmer
individuelle Ergänzungsvereinbarungen geschlossen. Im ÖPP-Projekt „B 247
Mühlhausen bis Bad Langensalza“ ist der Abschluss einer entsprechenden
Vereinbarung beabsichtigt. Zum ÖPP-Projekt „A 7 Göttingen – Bockenem“ wird
auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
In der nachfolgenden Darstellung sind die erfolgten sowie vorgesehenen
Zahlungen nebst entsprechender Ist- sowie Soll-Werte (Maximalbeträge)
abgebildet (in Mio. Euro).
Land Projekt 2023
Ist
2024
Ist
2024
Soll
2024
Gesamt (Ist + Soll)
2025
Soll
2026
VE
BY A 3 46,276 11,781 14,016 25,797 17,720 1,699
HE A 49 25,952 9,916 3,579 13,496
TH B 247 16,552 16,552 4,810 1,017
9. Bei welchen Autobahn-ÖPP-Projekten trägt der Bund das Risiko (vgl.
Bericht der Bundesregierung über ÖPP-Projekte im Betrieb,
Bundestagsdrucksache 20/8720, S. 11) für
a) generelle Preissteigerungen,
b) Energiepreissteigerungen?
Grundsätzlich tragen bei allen Projekten die Konzessionsnehmer bzw.
Auftragnehmer das Risiko für sämtliche Preissteigerungen in der Bauphase. Erreichen
diese jedoch ein Ausmaß, das für den Konzessionsnehmer bzw. Auftragnehmer
unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände im konkreten Fall unzumutbar
wird, hat dieser gemäß § 313 BGB Anspruch auf eine Vertragsanpassung.
Dabei handelt es sich um einen Sonderfall. Das monatliche Entgelt für Betrieb,
Erhaltung und sonstige Leistungen betreffend die Betriebs- und
Erhaltungsphase wird hingegen generell mit einem kombinierten Preisindex über die
Gesamtlaufzeit der Projekte jährlich angepasst. In diesem Index ist neben Materialien,
Stoffen und Lohn auch Energie berücksichtigt. Auf diese Weise wird angesichts
der langen Laufzeit der Verträge das Preisrisiko angemessen vom Bund
mitgetragen, wobei auch etwaige Preissenkungen zugunsten des Bundes erfasst
werden.
10. Welche zusätzlichen finanziellen Zahlungen des Bundes bei Autobahn-
ÖPP-Projekten ergeben sich bzw. welche sind für die kommenden Jahre
absehbar (bitte tabellarisch auflisten je Projekt mit Summen nach Jahren)
durch
a) generelle Preissteigerungen,
b) Energiepreissteigerungen?
Die geplanten Zahlungen des Bundes bei Autobahn-ÖPP-Projekten basieren
auf statistisch belegbaren Preissteigerungsannahmen, die im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auf Basis von zum Stichtag vorliegenden Daten
verarbeitet wurden. Für den Prognosehorizont der Vertragslaufzeit werden die
Ansätze mittels Prognose der durchschnittlichen Preisentwicklung
fortgeschrieben. Hierbei dienen die Daten der Vergangenheit vom Statistischen Bundesamt
als Basis. Für die Berücksichtigung von Preissteigerungen (inklusive
Energiepreissteigerungen) bei ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau wird die
Preisentwicklung der zugrunde liegenden Leistungen über einen kombinierten
Kostenindex abgebildet. Dieser soll die Kostenentwicklung aller relevanten Kosten
des Projektes innerhalb des Betrachtungszeitraums abbilden.
Dementsprechend sind die prognostizierten finanziellen Auswirkungen bereits
in den aktuellen Verpflichtungsermächtigungen enthalten. Obwohl keine über
die eingeplanten Preissteigerungen hinausgehenden zusätzlichen Zahlungen des
Bundes durch Preis- und Energiepreissteigerungen erwartet wurden, könnten
solche dennoch eintreten, wenn die generellen Preissteigerungen – wie
beispielsweise in jüngerer Zeit – deutlich von den Daten der Vergangenheit des
Statistischen Bundesamtes abweichen.
11. Was ist der Grund für die 10 Mio. Euro Mehrkosten beim ÖPP-Projekt
„A 49, AD [Autobahndreieck] Ohmtal (A 5) – AS [Anschlussstelle]
Fritzlar“ im Bundeshaushalt 2024 (laut „Übersichten – Teil X: ÖPP-
Projekte“ 1 438 Mio. Euro, gegenüber 1 428 Mio. Euro im Bundeshaushalt
2023)?
Die Mehrkosten resultieren zum einen aus der jährlichen Anpassung des
kombinierten Preisindex für das Entgelt für Betrieb, Erhalt und sonstige Leistungen
(siehe auch die Antwort zu Frage 9), zum anderen aus zusätzlichen Leistungen.
Diese zusätzlichen Leistungen resultieren aus mehreren Umständen und waren
im Projekt bis zur Angebotsabgabe nicht vorhersehbar, weshalb dem ÖPP-
Auftragnehmer jeweils ein entsprechender Mehrkostenerstattungsanspruch zusteht.
Die zusätzlichen Leistungen sind: zwei Stützwände im neu zu errichtenden
Autobahndamm zur Absicherung von Masten einer Hochspannungstrasse sowie
Artenschutzmaßnahmen (Fledermausleiteinrichtungen).
12. Was ist der Grund für die 14 Mio. Euro Mehrkosten beim ÖPP-Projekt
„A 7 Göttingen – Bockenem“ im Bundeshaushalt 2024 (laut
„Übersichten – Teil X: ÖPP-Projekte“ 1 076 Mio. Euro, gegenüber 1 062 Mio.
Euro im Bundeshaushalt 2023)?
Die Mehrkosten resultieren zum einen aus der jährlichen Anpassung des
kombinierten Preisindex für das Entgelt für Betrieb, Erhaltung und sonstige
Leistungen (siehe auch Antwort zu Frage 9), zum anderen überwiegend aus
Kostensteigerungen infolge des Ukrainekrieges in Höhe von 10,55 Mio. Euro.
13. Ist das ÖPP-Projekt „A 7 Göttingen – Bockenem“ durch die
Kostensteigerung auf 1 076 Mio. Euro (Bundeshaushalt 2024, Übersichten –
Teil X: ÖPP-Projekte“) gegenüber ursprünglich geplanten 926 Mio. Euro
(Bundeshaushalt 2018, Übersichten – Teil X: ÖPP-Projekte“) gemessen
an der finalen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung noch wirtschaftlich?
Ein wesentlicher Grund für die Kostensteigerung beim ÖPP-Projekt A 7,
Göttingen – Bockenem ergibt sich aus der Bauzeitverlängerung in Folge mehrerer
Fledermausvorkommen, archäologischer Grabungen, polyzyklischer
aromatischer Kohlenwasserstoffe (Teer) im Straßendamm sowie nicht rechtzeitig durch
den Auftraggeber getätigten Grunderwerbs. Diese Themen hätten sich bei
konventioneller Beschaffung gleichermaßen ergeben. Die Kosteninformationen für
die konventionelle Beschaffungsvariante wurden mangels Umsetzung nicht
fortgeschrieben, sodass ein Vergleich des zur Umsetzung gelangten ÖPP-
Projekts mit der hypothetisch gebliebenen konventionellen Beschaffungsvariante
nicht zweckmäßig ist.
14. Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie in ihrer Antwort vom
14. Oktober 2021 auf die Berichtsanforderung des Abgeordneten Victor
Perli als Gründe für die Kostensteigerung um 65 Mio. Euro beim ÖPP-
Projekt „A 7 Göttingen – Bockenem“ im Bundeshaushalt 2022 vor allem
Fledermäuse, archäologische Grabungen und Vorkommen von
polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (Teer) im Straßendamm nennt,
auf Nachfrage nach den genauen Kostenanteilen in ihrer Antwort zu
Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/3799) aber nur 19 391,84 Euro für Fledermäuse,
233 102,57 Euro für Teer und 0(!) Euro für archäologische Grabungen
als konkrete Mehrkosten aufführt (zusammen also nur 252 494,41 Euro)?
a) Warum wurden in der ersten Antwort archäologische Grabungen
erwähnt, obwohl laut der zweiten Antwort keine Kosten entstanden
sind?
b) Warum lässt sich mit den genannten Kosten der zweiten Antwort nur
ein Bruchteil der 65 Mio. Euro erklären?
c) Was war der tatsächliche Grund für die Kostensteigerungen (bitte die
65 Mio. Euro komplett aufschlüsseln)?
Die Fragen 14 bis 14c werden gemeinsam beantwortet.
Die jeweiligen Antworten sind zutreffend, denn die einzelnen Fragen bezogen
sich auf verschiedene Jahre. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort vom
14. Oktober 2021 erklärt, dass die genannten Positionen (neben Verzögerungen
beim Grunderwerb) ursächlich für eine Bauzeitverlängerung um ein Jahr
waren. Diese hat den wesentlichen Teil der Kostensteigerung um 65 Mio. Euro
nach sich gezogen. Somit besteht kein Widerspruch zwischen der Antwort auf
die genannte Berichtsanforderung und der Antwort auf die adressierte
Nachfrage zu den Kostenanteilen der drei Positionen.
Da sich die Kleine Anfrage auf die Jahre 2021 und 2022 beschränkte und die
Leistungen zu den archäologischen Grabungen bereits Ende 2020
abgeschlossen waren, wurden die entsprechenden Kosten in der Beantwortung nicht
erfasst.
Neben den in der Antwort vom 14. Oktober 2021 auf die Berichtsanforderung
des Abgeordneten Victor Perli genannten Gründen (Verlängerung der Bauzeit
um ca. 1 Jahr, zusätzliche Arbeiten im Bereich eines Bauwerkes über Anlagen
der Deutschen Bahn AG, Abbruch und Errichtung eines zusätzlichen
Bauwerkes sowie sicherheitsrelevante Erfordernisse), die ein Gesamtvolumen von rund
60 Mio. Euro abdecken, waren insbesondere unerwartete Baugrundverhältnisse
und zu entfernende Bestandsleitungen sowie daneben eine größere Anzahl
kleinerer Positionen für die (verbleibende) Kostensteigerung um rund 5 Mio. Euro
ursächlich.
15. Bei welchen ÖPP bei Bundesautobahnabschnitten wurde jeweils ein
Kostenvergleich und/oder ein Nutzenvergleich mit der konventionellen
Variante für die
a) vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und/oder
b) abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
vorgenommen (bitte tabellarisch darstellen)?
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von ÖPP-Projekten im
Bereich der Bundesautobahnen ist immer ein Kostenvergleich erfolgt. Ein
Nutzenvergleich ist für alle nach 2009 durchgeführten
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von ÖPP-Projekten im Bereich der Bundesautobahnen erfolgt.
16. Was waren bei den diversen Kosten- und Nutzenvergleichen für die
vorläufigen und abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für ÖPP
bei Bundesautobahnabschnitten die Ergebnisse (bitte tabellarisch den
jeweiligen prozentualen Vor- oder Nachteil der ÖPP-Variante gegenüber
der konventionellen darstellen, ohne den jeweils dahinterstehenden
Autobahnabschnitt zu nennen)?
Die Ergebnisse der Kostenvergleiche im Rahmen von
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von ÖPP-Projekten im Bereich der Bundesautobahnen liegen in
einer Bandbreite von einem einstelligen negativen bis zu einem mittleren
zweistelligen positiven Prozentbereich. Im Nutzenvergleich lagen die Ergebnisse in
einer Bandbreite von einem unteren einstelligen bis zu einem mittleren
zweistelligen positiven Prozentbereich.
17. Wann genau und aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung der Nutzenvergleich bei der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ÖPP eingeführt?
Die Nutzenbetrachtung wurde mit dem Leitfaden der Finanzministerkonferenz
der Länder im Jahr 2006 eingeführt.
18. Welche Veränderungen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils bei der Methodik des Kostenvergleichs und des Nutzenvergleichs
für Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ÖPP seit ihrer Einführung
gegeben?
Die Methodik der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für ÖPP-Projekte wird
angepasst, sofern dies methodisch geboten ist. Zentrale Anpassungen der
Methodik des Kostenvergleichs betreffen die Diskontierung mit einer
tagesaktuellen Zinsstrukturkurve, die Berücksichtigung von Zinsänderungsrisiken in der
Szenarienbetrachtung statt in der Basisvariante, die separate Risikobewertung
für beide Beschaffungsvarianten und den Umgang mit Steuerrückflüssen. Im
Hinblick auf den Nutzenvergleich betreffen die zentralen methodischen
Anpassungen die Berücksichtigung qualitativen Nutzens, die Zusammenführung des
quantitativen und qualitativen Nutzens in einer Nutzwertanalyse und die
Ausgestaltung der Nutzwertanalyse.
Die Muster-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung stellt das aktuelle methodische
Vorgehen bei einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ein ÖPP-Projekt
anhand eines Beispielprojekts dar (abrufbar unter:
https://bmdv.bund.de/SharedD
ocs/DE/Anlage/StB/oepp-muster-wirtschaftlichkeitsuntersuchung.pdf?__blob=
publicationFile).
19. Wie ist der Stand bei der Überprüfung des methodischen Vorgehens für
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von ÖPP-Projekten (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 7c der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/3799)?
a) Ist das Gutachten schon fertig, und wenn ja, wann wird es
veröffentlicht, bzw. wenn nein, wann soll es fertig sein, und wird es
veröffentlicht werden?
b) Was sind ggf. die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens?
c) Welche Konsequenzen zieht das Bundesministerium für Digitales
und Verkehr (BMDV) ggf. aus den Ergebnissen des Gutachtens?
d) Ist mit Änderungen noch in dieser Legislaturperiode zu rechnen?
Die Fragen 19 bis 19d werden gemeinsam beantwortet.
Die von der Bundesregierung geplante gutachterliche Untersuchung des
aktuellen methodischen Vorgehens bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von ÖPP-
Projekten im Bereich der Bundesfernstraßen liegt noch nicht vor. Aktuell wird
die Vergabe der gutachterlichen Leistung vorbereitet. Die Ausschreibung der
gutachterlichen Leistung ist für dieses Jahr vorgesehen.
20. Wie lange waren Baukosten und Bauzeit pro Kilometer bei den bisher für
den Verkehr freigegebenen ÖPP-Autobahnabschnitten (bitte tabellarisch
je Abschnitt jeweils Länge des Abschnitts, Datum des Baubeginns,
Datum der Verkehrsfreigabe, Baukosten und daraus abgeleitete Bauzeit
bzw. Baukosten pro Kilometer sowie ob Neu- oder Ausbau angeben)?
21. Wie lange waren Baukosten und Bauzeit pro Kilometer bei seit 2010 für
den Verkehr freigegebenen konventionell neu- oder ausgebauten
Autobahnabschnitten (bitte tabellarisch je Abschnitt jeweils Länge des
Abschnitts, Datum des Baubeginns, Datum der Verkehrsfreigabe, Baukosten
und daraus abgeleitete Bauzeit bzw. Baukosten pro Kilometer sowie ob
Neu- oder Ausbau angeben)?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Statistik zu kilometerbezogenen Bauzeiten und Baukosten im Vergleich
zwischen konventionellen Strecken und ÖPP-Strecken wird nicht geführt.
Bauabschnitte für den Ausbau bzw. die Verbreiterung oder den Neubau von
Autobahnabschnitten mit jeweils sehr unterschiedlichen Abschnittslängen und
unterschiedlichen geometrischen, verkehrlichen, topographischen und
geologischen Randbedingungen sind kaum vergleichbar, sodass statistische
Erhebungen nicht sachdienlich erscheinen. Zudem werden wegen des
Lebenszyklusansatzes bei ÖPP im Bundesfernstraßenbau (Ausführungsplanung, Bau,
Erhaltung, Betrieb und (anteilige) Finanzierung über einen Vertragszeitraum von in
der Regel 30 Jahren) die Kosten der einzelnen Leistungsbereiche nicht
ausgewiesen. Der Ausweis durchschnittlicher Kosten pro Kilometer Autobahn je
Leistungsbereich sowie ein entsprechender Vergleich der
Beschaffungsvarianten untereinander ist deshalb nicht zweckdienlich möglich.
22. Welche Kosten für den Betriebsdienst hat die Autobahn GmbH des
Bundes im Schnitt für die von ihr betriebenen Autobahnabschnitte pro
Kilometer und Jahr?
Die Kosten für den Betriebsdienst unterliegen zum Teil starken Schwankungen
(Topographie, Art und Zustand der Fahrbahnoberflächenbefestigung, Anzahl
der Fahrstreifen, Betriebsstoffe etc.). Eine Durchschnittsermittlung der Kosten
pro Kilometer und Jahr ist insoweit nur sehr eingeschränkt aussagekräftig.
Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes liegen die rein rechnerisch
ermittelten Kosten bei:
Jahr Kosten Segment Betrieb und Verkehr
(Tausend Euro)
Kosten je Bewertungskilometer
(Tausend Euro)
2022 972 616 56,8
2023 1 056 463 61,7
23. Welche Kosten für den Betriebsdienst fallen bei den für den Verkehr
freigegebenen ÖPP-Autobahnabschnitten im Schnitt pro Kilometer und Jahr
an?
Der Betriebsdienst ist Teil des gesamten Leistungsumfangs von ÖPP-Projekten
und wird nicht gesondert vergütet. Insoweit hat die Bundesregierung keine
Kenntnisse hinsichtlich der Kosten des privaten ÖPP-Vertragspartners.
24. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Verkehrsunfälle pro gebautem Kilometer entlang der Baustellen bei den bisher für
den Verkehr freigegebenen ÖPP-Autobahnabschnitten (bitte tabellarisch
jeweils Länge des Abschnitts, Zahl der durchgefahrenen Kfz, Zahl der
Unfälle, Zahl der dabei schwer Verletzten und Zahl der dabei
Gestorbenen angeben)?
25. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Verkehrsunfälle pro gebautem Kilometer entlang der Baustellen bei den seit 2010
für den Verkehr freigegebenen konventionell neu- oder ausgebauten
Autobahnabschnitten (bitte tabellarisch jeweils Länge des Abschnitts, Zahl
der durchgefahrenen Kfz, Zahl der Unfälle, Zahl der dabei schwer
Verletzten und Zahl der dabei Gestorbenen angeben)?
Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Für den erfragten Zeitraum liegen der Autobahn GmbH des Bundes keine
Daten über Unfallzahlen und verkehrsrechtliche Anordnungen in Bezug auf
Arbeitsstellen vor. Letztere wären Voraussetzung, um zeitlich-räumlich zu
entscheiden, welche Unfälle einer Arbeitsstelle zuzuordnen sind. Die Autobahn
GmbH hat die Aufgaben der Auftragsverwaltung sowie die
straßenverkehrsrechtlichen Aufgaben erst zum 1. Januar 2021 übernommen.
Der Vollzug der StVO auf den Autobahnen – und damit das Setzen der
entsprechenden Rahmenbedingungen – lag auf Grundlage von Artikel 83, 85 GG bis
zum 31. Dezember 2020 in der Verantwortung der Länder. Er war nicht
Bestandteil der Auftragsverwaltung, weshalb die Länder in dieser Hinsicht nicht
der Fachaufsicht des Bundes unterlagen.
26. Wird beim Bau von ÖPP-Autobahnabschnitten die gleiche Zahl
baustellenfreier Abschnitte (bzw. „Beruhigungsstrecken“ oder
„Entspannungsabschnitte“) pro gebauten Kilometer vertraglich verlangt und/oder
praktisch umgesetzt wie bei konventionell gebauten Abschnitten, und wenn
nein, wie sind die Vorgaben für ÖPP?
ÖPP-Projekte und konventionelle Projekte unterscheiden sich in der Regel in
der Gesamtlänge der Baumaßnahme und häufig auch in den verkehrlichen und
geometrischen Randbedingungen. Insofern besteht keine absolute
Vergleichbarkeit. Grundsätzlich richtet sich aber die Einrichtung und Länge der
Arbeitsstellen nach den entsprechenden Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen.
Diese gelten für ÖPP-Projekte und konventionelle Projekte gleichermaßen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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