Eine gleichlautende Anfrage hat die Bundesregierung bis einschließlich 2022 bereits beantwortet (Bundestagsdrucksache 20/721). Für die Jahre 2023 und 2024 wird auf die nachfolgenden Übersichten verwiesen. Unter Abteilungen und Unterabteilungen in Frage 7b und 7c werden auch solche des Leitungsbereichs verstanden. Es wird nur auf Organisationseinheiten im Sinne des § 8 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien abgestellt. Soweit Abteilungen keine Unterabteilungen aufweisen, werden sie nur in der Spalte „Anzahl der Abteilungen“ aufgeführt. Der Stellenbestand in der Bundesverwaltung (Frage 7d) ergibt aus den öffentlich zugänglichen Haushaltsplänen, konkret aus den Stellenplänen in den jeweiligen Einzelplänen der Ressorts. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, bereits verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.
Zur Frage, welche Maßnahmen die Bundesregierung zur Regulierung in diesen Bereichen treffen möchte, wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Jahr (Stichtag 1. Januar) Behörden des Geschäftsbereichs Anzahl der Abteilungen Anzahl der Unterabteilungen 2023 6 11 37 2024 6 11 39
Bundesministerium der Finanzen Jahr (Stichtag 1. Januar) Behörden des Geschäftsbereichs Anzahl der Abteilungen Anzahl der Unterabteilungen 2023 53 11 31 2024 53 10 33
Bundesministerium des Innern und für Heimat Jahr (Stichtag 1. Januar) Behörden des Geschäftsbereichs Anzahl der Abteilungen Anzahl der Unterabteilungen 2023 19 13 15 2024 19 13 17
Auswärtiges Amt Jahr (Stichtag 1. Januar) Behörden des Geschäftsbereichs Anzahl der Abteilungen Anzahl der Unterabteilungen 2023 2 11 28 2024 2 11 29
Bundesministerium der Justiz Jahr (Stichtag 1. Januar) Behörden des Geschäftsbereichs Anzahl der Abteilungen Anzahl der Unterabteilungen 2023 31 8 18 2024 31 8 192 1 Als Behörde wird hier auch der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof berücksichtigt.
2 Bei gleichzeitiger Auflösung einer identischen Organisationseinheit im Leitungsbereich.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Jahr (Stichtag 1. Januar) Behörden des Geschäftsbereichs Anzahl der Abteilungen Anzahl der Unterabteilungen 2023 43 9 16 2024 43 9 16
3 Unter Einbeziehung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts.
Bundesministerium der Verteidigung Jahr (Stichtag 1. Januar) Behörden des Geschäftsbereichs Anzahl der Abteilungen Anzahl der Unterabteilungen 2023 100 10 28 2024 100 10 29
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Jahr (Stichtag 1. Januar) Behörden des Geschäftsbereichs Anzahl der Abteilungen Anzahl der Unterabteilungen 2023 8 8 16 2024 8 8 16
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Jahr (Stichtag 1. Januar) Behörden des Geschäftsbereichs Anzahl der Abteilungen Anzahl der Unterabteilungen 2023 2 6 12 2024 2 6 13
Bundesministerium für Gesundheit Jahr (Stichtag 1. Januar) Behörden des Geschäftsbereichs Anzahl der Abteilungen Anzahl der Unterabteilungen 2023 4 8 15 2024 4 8 16
Bundesministerium für Digitales und Verkehr Jahr (Stichtag 1. Januar) Behörden des Geschäftsbereichs Anzahl der Abteilungen Anzahl der Unterabteilungen 2023 45 11 22 2024 45 11 22
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Jahr (Stichtag 1. Januar) Behörden des Geschäftsbereichs Anzahl der Abteilungen Anzahl der Unterabteilungen 2023 4 9 22 2024 4 9 21
Bundesministerium für Bildung und Forschung Jahr (Stichtag 1. Januar) Behörden des Geschäftsbereichs Anzahl der Abteilungen Anzahl der Unterabteilungen 2023 0 9 18 2024 0 9 20
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Jahr (Stichtag 1. Januar) Behörden des Geschäftsbereichs Anzahl der Abteilungen Anzahl der Unterabteilungen 2023 0 7 17 2024 0 6 17
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Jahr (Stichtag 1. Januar) Behörden des Geschäftsbereichs Anzahl der Abteilungen Anzahl der Unterabteilungen 2023 1 4 9 2024 1 4 9