Deutscher Bundestag Drucksache 20/12078
20. Wahlperiode 27.06.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Jörg
Cezanne, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/11584 –
Übertragungsnetz für Strom – Käufe durch den Bund
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Übertragungsnetz für Strom ist von zentraler Bedeutung für die
Bevölkerung und die Wirtschaft Deutschlands. Es gehört heute im Wesentlichen vier
Übertragungsnetzbetreibern: TenneT TSO, Amprion, TransnetBW und
50Hertz Transmission (im Folgenden „50Hertz“). Laut dem aktuellen
Netzentwicklungsplan Strom sind im Zuge der Energiewende bis zum Jahr 2045
251,3 Mrd. Euro an Investitionen in das Übertragungsnetz nötig (
www.netzent
wicklungsplan.de/sites/default/files/2023-12/NEP%20kompakt_2037_2045_V
2023_2E.pdf, S. 6).
Aktuell verhandelt die Bundesregierung mit den Niederlanden über den
Rückkauf des Übertragungsnetzes der Deutschlandtochter Tennet TSO der
niederländischen staatlichen Netzgesellschaft TenneT. Im Jahr 2010 hatte TenneT
die Netze von e.on für 1,1 Mrd. Euro gekauft (davon 885 Mio. Euro
Unternehmenswert, der Rest Barmittel,
www.juve.de/deals/stromnetz-verkauf-hengele
r-begleitet-hollandischen-erwerber-tennet). Als aktueller Unternehmenswert
wurde in der Presse zuletzt die Zahl 22 Mrd. Euro (
www.handelsblatt.com/unt
ernehmen/energie/tennet-warum-die-bundesregierung-so-viel-fuer-die-grosse
n-stromtrassen-bezahlen-will/100027626.html) genannt, zuvor sogar 25 Mrd.
Euro (
www.tagesschau.de/investigativ/ndr/strom-netzausbau-tennet-niederlan
de-101.html). Zuletzt hieß es, die Gespräche seien nach wie vor ergebnislos
und TenneT prüfe Alternativen (
www.handelsblatt.com/dpa/korrektur-2-tenne
t-verkaufsgespraeche-mit-bund-bislang-ohne-ergebnis/29806944.html).
Im Jahr 2018 hat die Bundesregierung einen 20-Prozent-Anteil am Netz des
Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz gekauft, laut Presseberichten um den
Einstieg eines chinesischen Investors zu verhindern (
www.manager-magazin.de/u
nternehmen/energie/50-hertz-kfw-erwirbt-20-prozent-anteil-sgcc-kommt-nich
t-zu-zug-a-1220460.html).
Im Jahr 2023 hat die Bundesregierung einen 24,95-Prozent-Anteil am Netz
des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW gekauft (
www.transnetbw.de/de/
newsroom/pressemitteilungen/bund-erwirbt-von-enbw-24-95-anteil-an-transn
etbw).
Aktuell wird in der Presse berichtet, dass RWE seinen Anteil an Amprion
verkaufen könnte (
www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/stromnetze-rwe-e
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 27. Juni 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rwaegt-offenbar-verkauf-von-anteilen-am-betreiber-amprion/10003701
9.html).
1. Wem gehört nach Kenntnis der Bundesregierung heute das deutsche
Übertragungsnetz bzw. die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (bitte
jeweils Anteile und Eigentümer je Übertragungsnetzbetreiber bzw.
Netzteil und Länge des jeweiligen Netzes angeben)?
Die entsprechenden Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen
werden.
Übertragungsnetzbetreiber
(ÜNB)
Anteilseigner Stromkreislänge
50Hertz Transmission GmbH Elia Group (80 Prozent), Bund über KfW
(20 Prozent)
10 658 km
TenneT TSO GmbH Niederländischer Staat (100 Prozent). 12 401 km
Amprion GmbH RWE AG (25,1 Prozent), M31
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Energie KG (74,9 Prozent)
10 230 km
TransnetBW GmbH EnBW Energie Baden-Württemberg AG (50,1
Prozent), Südwest Konsortium Holding GmbH
(24,95 Prozent), Bund über KfW (24,95 Prozent)
3 057 km
2. Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2010 das
durchschnittliche Alter des Übertragungsnetzes (bitte gesamt und
aufgeschlüsselt nach den vier großen Netzbereichen, die heute zu Amprion, TenneT,
50Hertz und Transnet BW gehören, angeben)?
Für die nachfolgende Auswertung wurden die Kostenprüfungswerte der
BNetzA mit der Basis 2011 verwendet. Die Gewichtung erfolgte anhand der
Anschaffungs- und Herstellungskosten.
ÜNB Durchschnittliches Alter des Übertragungsnetzes im Jahr 2010
50Hertz Transmission GmbH 15 Jahre
TenneT TSO GmbH 18 Jahre
Amprion GmbH 18 Jahre
TransnetBW GmbH 24 Jahre
Gesamt 18 Jahre
3. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche
aktuelle Alter des Übertragungsnetzes (bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach
den vier großen Netzbereichen, die heute zu Amprion, TenneT, 50Hertz
und Transnet BW gehören, angeben)?
Für die nachfolgende Auswertung wurden die Kostenprüfungswerte mit der
Basis 2021 verwendet. Die Gewichtung erfolgte anhand der Anschaffungs- und
Herstellungskosten.
ÜNB Durchschnittliches Alter des Übertragungsnetzes im Jahr 2021
50Hertz Transmission GmbH 15 Jahre
TenneT TSO GmbH 12 Jahre
Amprion GmbH 9 Jahre
TransnetBW GmbH 21 Jahre
Gesamt 13 Jahre
4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Investitionen in
das deutsche Übertragungsnetz seit dem Jahr 2000 (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahren und den vier großen Netzbereichen, die heute zu Amprion,
TenneT, 50Hertz und TransnetBW gehören, angeben)?
Die aggregierten Daten für Investitionen und Aufwendungen der ÜNB in die
Netzinfrastruktur liegen der Bundesregierung ab 2008 vor.
Investitionen und Aufwendungen für
Netzinfrastruktur (in Mio. Euro)
Jahr Gesamt
2008 994
2009 739
2010 807
2011 848
2012 1 152
2013 1 336
2014 1 769
2015 2 358
2016 2 438
2017 3 094
2018 3 366
2019 3 089
2020 4 244
2021 5 157
2022 6 021
2023 9 200
Soweit die Frage auf die Aufschlüsselung der Investitionen nach den vier
großen Netzbereichen gerichtet ist, sind verfassungsrechtlich geschützte
Geschäftsgeheimnisse und damit Grundrechte der Unternehmen 50Hertz,
Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH berührt. Wenn der
exakte Wert der Investitionen des jeweiligen Unternehmens öffentlich bekannt
würde, könnte dies Auswirkungen auf den Wert des jeweiligen Unternehmens
haben. Unter Abwägung zwischen diesem verfassungsrechtlich geschützten
Geschäftsgeheimnis einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen
zu den getätigten Investitionen der Unternehmen 50Hertz, Amprion GmbH,
TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH in das deutsche Übertragungsnetz
im Zeitraum ab dem Jahr 2011 als „VS – Vertraulich“ eingestuft und der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.* Sie können dort
nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die heutigen
Übertragungsnetzbetreiber pro Jahr signifikant mehr in den Erhalt und Ausbau
der deutschen Netze investiert haben bzw. investieren als die Betreiber
bis 2010, und wenn ja, welche Belege hat die Bundesregierung dafür
(bitte ggf. Studien oder sonstiges schriftliches Material angeben)?
Die Tabelle in der Antwort zu Frage 4 zeigt die zeitliche Entwicklung der
Investitionen und Aufwendungen der ÜNB in die Netzinfrastruktur ab dem
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Jahr 2008. Dabei ist eine signifikante Steigerung der Investitionen der ÜNB
erkennbar.
6. Wie lang war bzw. ist nach Kenntnis der Bundesregierung das deutsche
Übertragungsnetz, das
a) 2010 von TenneT gekauft wurde bzw. das
b) aktuell von TenneT zurückgekauft werden soll?
Die Stromkreislänge der Tennet TSO GmbH betrug im Jahr 2010 insgesamt
10 698 km. In der Nordsee waren in 2010 zwei Anbindungsleitungen für
Offshore-Windparks mit einer Trassenlänge von insgesamt rund 270 km
fertiggestellt bzw. in Betrieb.
Die Stromkreislänge der Tennet TSO GmbH betrug im Jahr 2023 insgesamt
12 401 km. In der Nordsee betreibt TenneT Deutschland 13
Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks mit einer Trassenlänge von insgesamt rund
1 750 km (Stand: Erstes Quartal 2024).
7. Wie hoch war bzw. ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Umspannwerke, die
a) 2010 von TenneT gekauft wurden bzw. die
b) aktuell von TenneT zurückgekauft werden sollen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung betrug die Anzahl der Umspannwerke von
TenneT Deutschland 120 zum 31. Dezember 2010 bzw. 146 zum 31. Dezember
2023.
8. Was kann aus Sicht der Bundesregierung über das Alter und die Länge
des Netzes sowie die Zahl der Umspannwerke hinaus eine wesentliche
Wertsteigerung des deutschen Übertragungsnetzes von TenneT
rechtfertigen?
22. Hat sich der Unternehmenswert von TenneT nach Einschätzung der
Bundesregierung seit 2010 um ein Vielfaches erhöht, und wenn ja, wie
erklärt die Bundesregierung diesen Wertzuwachs?
Die Fragen 8 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Der Wert eines ÜNB wird grundsätzlich und maßgeblich durch die getätigten
Investitionen bestimmt. Dies hängt damit zusammen, dass die ÜNB im
Rahmen der Anreizregulierung eine Rendite auf das aus den Investitionen
resultierende regulatorische Anlagevermögen erhalten. Die Länge des Netzes oder die
Zahl der Umspannwerke spielen dabei eine untergeordnete Rolle, da diese nicht
zwingend im gleichen Verhältnis mit den Investitionen steigen.
9. Wie hoch sind die nach dem aktuellen Netzentwicklungsplan Strom
(
www.netzentwicklungsplan.de) bis 2037 und bis 2045 nötigen
Investitionen (bitte jeweils gesamt und aufgeteilt nach den vier großen
Übertragungsnetzbetreibern auflisten)?
Investitionen bis 2037 nach dem Netzentwicklungsplan (NEP) 2037/2045
(2023):
in Mrd. Euro landseitig Offshore Summe
Amprion 37,50 60,87 98,37
50 Hertz 42,45 16,81 59,26
TenneT 58,70 47,21 105,91
TransnetBW 21,32 – 21,32
Summe 159,97 124,89 284,86
Investitionen bis 2045 nach dem NEP 2037/2045 (2023):
in Mrd. Euro landseitig Offshore Summe
Amprion 37,50 80,01 117,51
50 Hertz 42,45 27,18 69,63
TenneT 58,70 60,61 119,31
TransnetBW 21,32 – 21,32
Summe 159,97 167,80 327,77
10. Hält es die Bundesregierung aus heutiger Sicht für volkswirtschaftlich
sinnvoll, dass die deutschen Übertragungsnetze bzw. deren Betreiber zu
Teilen oder ganz an private Unternehmen oder ins Ausland verkauft
wurden?
11. Hält es die Bundesregierung langfristig für sinnvoll, wenn Bund, Land
und Kommunen das Eigentum am gesamten deutschen Übertragungsnetz
hätten?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die Art der Anteilseignerschaft alleine ist nicht maßgeblich für eine
volkswirtschaftliche Bewertung.
12. Welche (anteiligen) Verkäufe des deutschen Übertragungsnetzes bzw. der
deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2010 stattgefunden (bitte jeweils
Übertragungsnetzbetreiber, Anteil, Käufer, Wert des Unternehmensanteils und Kaufpreis
angeben)?
Im Jahr 2023 hat EnBW zwei Minderheitsanteile von je 24,95 Prozent an der
TransnetBW GmbH veräußert. Erwerber waren die Südwest Konsortium
Holding GmbH und der Bund über die KfW. Bezüglich des Werts des erworbenen
Unternehmensanteils und Kaufpreises wird auf die Antwort zu Frage 13
verwiesen.
Im Jahr 2010 veräußerte die Vattenfall Europe AG ihre 100-prozentige Tochter
50Hertz Transmission GmbH („50Hertz“). Erwerber waren die belgische Elia
System Operator SA/NV („Elia“) mit einem Anteil von 60 Prozent und der
australische Fonds Industry Funds Management Pty Ltd („IFM“) mit einem
Anteil von 40 Prozent. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zum
Wert der erworbenen Unternehmensanteile bzw. zum Kaufpreis vor. Ende April
2018 erwarb Elia von IFM weitere 20 Prozent der Anteile und erhöhte damit
ihre mittelbare Beteiligung an 50Hertz auf 80 Prozent. Laut Pressemitteilung
hat Elia für diese Transaktion 976,5 Mio. Euro gezahlt (
www.eliagroup.eu/en/n
ews/press-releases/2018/03/20180323_press-release-elia-acquire-additional-20-
stake-german-transmission-system-operator-50hertz). Im Juli 2018 veräußerte
IFM seine restlichen Anteile. Für diese Anteile hat Elia das zu seinen Gunsten
bestehende Vorkaufsrecht ausgeübt. Unmittelbar im Anschluss hat die KfW im
Auftrag des Bundes diese Anteile dann von Elia erworben. Bezüglich des Werts
des von der KfW erworbenen Unternehmensanteils bzw. des Kaufpreises wird
auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
Der staatliche niederländische Netzbetreiber TenneT erwarb im Jahr 2010 alle
Anteile an der TransPower Stromübertragungs GmbH – und damit das
Stromnetz der heutigen TenneT Deutschland – von E.ON. Nach öffentlich
vorliegenden Informationen belief sich der damalige Unternehmenswert auf rund
885 Mio. Euro und der Kaufpreis auf rund 1,1 Mrd. Euro.
Bis zum Jahr 2011 war die Amprion GmbH eine 100-prozentige Beteiligung
der RWE AG. Im September 2011 erwarb die M31 Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. Energie KG 74,9 Prozent der Anteile an der Amprion GmbH. Der
Bundesregierung liegen keine Informationen zum Kaufpreis bzw. zum Wert des
erworbenen Unternehmensanteils sowie zu möglichen Umschichtungen und
Veränderungen innerhalb der Eigentümerstruktur der M31
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Energie KG vor.
13. Was war jeweils der Unternehmenswert des Anteils und was der
Kaufpreis bei den Anteilskäufen des Bundes an
a) 50Hertz im Jahr 2018 und
b) TransnetBW im Jahr 2023?
Soweit die Frage auf die Nennung des Unternehmenswerts des Anteils bzw. des
Kaufpreises gerichtet ist, zu dem die KfW auf Weisung des Bundes einen
Anteil von 20 Prozent an der Eurogrid International CVBA und damit mittelbar
am Stromnetzbetreiber 50Hertz GmbH erworben hat, sind verfassungsrechtlich
geschützte Geschäftsgeheimnisse und damit Grundrechte des Unternehmens
Elia berührt. Dies trifft auch für die Frage nach dem Unternehmenswert des
Anteils bzw. des Kaufpreises zu, zu dem die KfW ebenfalls auf Weisung des
Bundes einen Anteil von 24,95 Prozent an der Zwischengesellschaft EnBW
Übertragungsnetz Immobiliengesellschaft mbH & Co. KG (UENI) und EnBW
Übertragungsnetz Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH (UENV;
Komplementärin) und damit mittelbar am Stromnetzbetreiber TransnetBW GmbH
erworben hat. KfW und Elia bzw. EnBW haben strikte Vertraulichkeit
hinsichtlich des Kaufpreises und aller Details des Transaktionsprozesses vereinbart;
wenn der exakte Kaufpreis öffentlich bekannt würde, könnte dies
Auswirkungen auf den Wert des Unternehmens haben. Unter Abwägung zwischen diesem
verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnis einerseits und dem
Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die
Bundesregierung die erfragten Informationen zum jeweiligen Unternehmenswert des
gekauften Anteils bzw. Kaufpreises als „VS – Vertraulich“ eingestuft und der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.* Sie können dort
nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
14. Was waren bzw. sind die Gründe des Bundes für den (geplanten) Kauf
des deutschen Übertragungsnetzes von
a) 50Hertz im Jahr 2018,
b) TransnetBW im Jahr 2023 respektive
c) TenneT?
Leitend für die genannten Erwerbe waren/sind bzw. wären insbesondere
folgende Ziele:
• Schutz kritischer Infrastruktur vor der unerwünschten Einflussnahme
strategischer Investoren;
• langfristige Kapitalisierung von für die Energiewende zentralen
Unternehmen;
• Sicherung des rechtzeitigen und bedarfsgerechten Netzausbau durch
Einflussnahme als Gesellschafter.
15. Hat der Bund mit seinen Anteilen an 50Hertz bzw. TransnetBW in Höhe
von 20 bzw. 24,95 Prozent Einfluss auf die Geschäftspolitik der
Unternehmen (ggf. bitte auch konkrete Beispiel angeben, wo Einfluss
genommen wurde)?
16. Erleichtert aus Sicht der Bundesregierung ein Anteil an einem
Übertragungsnetzbetreiber die Umsetzung der nach dem Netzentwicklungsplan
Strom bis 2045 nötigen Investitionen, und wenn ja, inwiefern, und
welche Rolle spielt die genaue Höhe des Anteils?
17. Sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für den Kauf von
Anteilen bzw. des gesamten Übertragungsnetzes von
a) TenneT,
b) 50Hertz respektive
c) TransnetBW
jeweils auch auf andere Übertragungsnetzbetreiber übertragbar, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 15 bis 17 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bund nutzt die ihm zur Verfügung stehenden Einflussmöglichkeiten im
Rahmen der Beteiligungsführungen bei 50Hertz und TransnetBW dazu, um auf
einen bedarfsgerechten und effizienten Netzausbau hinzuwirken. Die
Möglichkeiten zur Einflussnahme richten sich nicht allein nach der jeweiligen Höhe der
mittelbaren Beteiligungen des Bundes an 50Hertz und TransnetBW, sondern
stützen sich vor allem auch auf die im jeweiligen Einzelfall vereinbarten
Einflussrechte des Bundes.
Der Bund besitzt im Rahmen der Beteiligung an 50Hertz Einflussrechte auf die
Geschäftspolitik des Unternehmens. Diese Rechte werden im Wesentlichen auf
der Ebene der Beteiligungs- und Finanzierungsholding Eurogrid GmbH
ausgeübt, da die Geschäftsführung von 50Hertz für sogenannte Reserved Matters
(strukturelle Maßnahmen, mit denen wesentliche Änderungen an der
rechtlichen, finanziellen und operativen Verfasstheit und Politik der Gesellschaft
vorgenommen werden) die Zustimmung auf der Ebene der Eurogrid GmbH
einzuholen hat. Zudem hat der Bund das Recht, über die Bestellung bzw.
Nominierung jeweils eines ordentlichen Mitglieds in den Aufsichtsräten von
50Hertz und der Eurogrid GmbH zu entscheiden sowie eine Beobachterin oder
einen Beobachter in diese Aufsichtsräte zu entsenden. Weitergehend hat der
Bund durch Eigenkapitalfinanzierungen entsprechend seiner Beteiligungshöhe
bei 50Hertz im Rahmen seiner Gesellschafterstellung die Investitionen in den
Netzausbau unterstützt.
Bei TransnetBW sichern die gesellschaftsrechtlichen Verträge dem Bund Veto-
und Mitspracherechte, die Einfluss auf die Geschäftspolitik des Unternehmens
und die Umsetzung des Netzentwicklungsplans ermöglichen, insbesondere
betreffend materielle Investitionen, Akquisitionen und Veräußerungen sowie
andere Transaktionen, die nicht bereits im Budget vorgesehen sind, sowie die
Bereiche Aufstellung des Budgets, Festlegung zusätzlichen Kapitalbedarfs sowie
Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung. Zudem hat der Bund das
Recht, über die Bestellung von zwei ordentlichen Mitgliedern im Aufsichtsrat
von TransnetBW zu entscheiden und zwei Beobachterinnen oder Beobachter in
diesen Aufsichtsrat zu entsenden.
18. Hat die Bundesregierung Kenntnisse dazu, ob
a) TenneT,
b) 50Hertz,
c) TransnetBW respektive
d) Amprion
die Investitionen, die aufgrund des Netzentwicklungsplans Strom bis
2045 im deutschen Übertragungsnetz nötig sind, nicht tätigen will oder
kann, und wenn ja, welche (ggf. bitte genauer darstellen)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, dass die genannten ÜNB
nötige Investitionen nicht tätigen wollen.
19. Wie ist der Stand der Gespräche der Bundesregierung mit der
niederländischen Regierung bzw. mit TenneT über einen Kauf von TenneTs
gesamtem deutschen Übertragungsnetz, und was sind die Gründe dafür,
dass es bisher noch nicht zu einem Abschluss gekommen ist?
24. Investitionen in welcher Höhe würde die Bundesregierung bis 2037 bzw.
2045 vornehmen, wenn sie das deutsche Übertragungsnetz von TenneT
zurückkaufen würde (bitte, soweit möglich, nach Jahren aufschlüsseln)?
26. Würde ein Kauf des deutschen Übertragungsnetzes von TenneT über die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert werden, und wenn ja,
würde diese Transaktion unter die Schuldenbremse fallen oder nicht?
27. Würde die Bundesregierung nach einem möglichen Kauf der TenneT-
Übertragungsnetze einen privater Investor beteiligen, und wenn ja, in
welchem Zeitraum soll dies geschehen, und arbeitet die Bundesregierung
bereits an einem entsprechenden Plan (ggf. bitte konkrete Gespräche mit
Investoren mit Datum und Beteiligten auflisten)?
Die Fragen 19, 24, 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Die Gespräche zwischen der Bundesregierung und der niederländischen
Regierung über einen vollständigen Erwerb der TenneT DE durch den deutschen
Staat haben zu keinem einvernehmlichen Ergebnis geführt. Es konnte keine
Verständigung über die Modalitäten eines vollständigen Erwerbs erzielt
werden.
20. Welche Berechnungsmethode bzw. Berechnungsmethoden
a) wird bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Ermittlung
des Kaufpreises für den möglichen Kauf des deutschen
Übertragungsnetzes von TenneT angewandt,
b) wurde bzw. wurden nach Kenntnis der Bundesregierung beim
Verkauf des deutschen Übertragungsnetzes von e.on an TenneT 2010
angewandt?
21. Sofern sich die in Frage 20 erfragte Berechnungsmethode geändert hat,
was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Für den möglichen Erwerb der TenneT Deutschland bildete – wie marktüblich
– eine Unternehmensbewertung die Grundlage für den möglichen Kaufpreis.
Die Bewertung der TenneT Deutschland erfolgte dabei auf Basis marktüblicher
Bewertungsmethoden:
• Intrinsische Bewertungsmethoden auf Basis diskontierter, zukünftiger
Cashflows bzw. Dividenden;
• Multiplikatoren, zu denen börsengelistete, vergleichbare Unternehmen
gehandelt werden;
• Multiplikatoren, die in vergangenen, vergleichbaren Transaktionen gezahlt
wurden;
• Ergänzend werden Szenarien und Sensitivitätsanalysen zur Bestimmung der
Bewertungsbandbreite durchgeführt, um die Belastbarkeit der Bewertung zu
bestätigen.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Berechnungs- bzw.
Bewertungsmethoden beim Verkauf der TransPower Stromübertragungs GmbH – und
damit des Stromnetzes der heutigen TenneT Deutschland – von E.ON an den
staatlichen niederländischen Netzbetreiber TenneT im Jahr 2010 angewandt
wurden.
23. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Verbindlichkeiten von
TenneT Deutschland, die von dessen Unternehmenswert abgezogen
werden müssen, um einen Kaufpreis zu ermitteln, bzw. wie hoch schätzt die
Bundesregierung diese ungefähr ein?
Verbindlichkeiten werden in einer sogenannten Firmenwertbrücke
zusammengefasst. Die Gesellschafterdarlehen in Höhe von 15,9 Mrd. Euro gemäß
öffentlichem Jahresabschluss 2023 stellen die größte Einzelposition der vorläufigen
Firmenwertbrücke dar. Zuzüglich weiterer Positionen aus dem Jahresabschluss
2023, die typischerweise in einer Firmenwertbrücke enthalten sind (z. B.
Rückstellungen), ergibt sich ein vorläufiger Wert für die Firmenwertbrücke in Höhe
von rund 17 Mrd. Euro.
25. Welche Nachteile für das Stromsystem bzw. die Energiewende erwartet
die Bundesregierung, sollten die Gespräche mit TenneT scheitern?
Nach Einschätzung der Bundesregierung sind keine direkten Folgen für das
Stromsystem zu erwarten.
28. Bei Investoren und Staatsfonds aus welchen Staaten würde die
Bundesregierung im Fall eines Kaufinteresses an einem (Anteil an einem)
Übertragungsnetzbetreiber ein Veto einlegen?
Bislang sind der Bundesregierung keine entsprechenden Kaufinteressenten
bekannt. Das deutsche Investitionsprüfrecht schützt die Sicherheitsinteressen
Deutschlands, indem es als ultima ratio eine Investition untersagen kann, wenn
dies zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Zu diesem Zweck kann das BMWK
den unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb eines inländischen Unternehmens
oder einer Beteiligung an einem inländischen Unternehmen durch einen
Unionsfremden, der auch keinem Mitgliedstaat der Europäischen
Freihandelsassoziation (EFTA-Raum) angehört, prüfen. Die Beteiligungsschwelle, ab der das
BMWK den Erwerb prüfen kann, liegt je nach Tätigkeit des inländischen
Unternehmens bei 10 Prozent, 20 Prozent oder 25 Prozent. Das BMWK prüft, ob
die Beteiligung voraussichtlich die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland bzw. wesentliche Sicherheitsinteressen
Deutschlands beeinträchtigt.
29. Verhandelt die Bundesregierung mit weiteren
Übertragungsnetzbetreibern außer TenneT über einen (anteiligen) Rückkauf des Netzes (bitte
ggf. Verhandlungen und Verhandlungsstand auflisten)?
Die Bundesregierung verhandelt derzeit nicht mit weiteren ÜNB.
30. Erwartet die Bundesregierung, dass es im Lauf ihrer Regierungszeit noch
zu weiteren Verhandlungen über (anteilige) Rückkäufe des
Übertragungsnetzes kommen wird?
Die Bundesregierung schließt weder aus, noch erwartet sie, dass es in dieser
Legislaturperiode ggf. zu weiteren Verhandlungen mit anderen ÜNB bzw.
deren Anteilseignern kommen wird.
31. Hat die Bundesregierung geprüft, ob eine (teilweise) Enteignung der
deutschen Übertragungsnetzbetreiber nach Artikel 15 des Grundgesetzes
mit einer Entschädigung unter dem Marktwert rechtlich möglich ist, und
erwägt sie ggf., diese Option zu nutzen?
Die Bundesregierung sieht keine Entwicklungen, die ein Tätigwerden auf
Grundlage von Artikel 15 des Grundgesetzes erforderlich machen würden und
hat diese Option entsprechend nicht geprüft.
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