Deutscher Bundestag Drucksache 20/12166
20. Wahlperiode 02.07.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Cezanne, Ralph Lenkert,
Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/11678 –
Zukunft des grünen Stahls – Folgen des Aus des Klimatransformationsfonds für
die Transformation der deutschen Stahlindustrie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Stahl der Zukunft ist nach Ansicht der Fragestellenden grüner Stahl. Eine
Studie (Blöcker (2022), „Grüner Stahl – wie geht das“, online verfügbar:
www.rosalux.de/publikation/id/46703/gruener-stahl-wie-geht-das), die im
Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung erstellt wurde, kommt zu dem
Ergebnis, dass für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 die deutsche
Stahlindustrie innerhalb von zwei Dekaden fast 70 Prozent ihrer
Produktionsanlagen komplett ersetzen muss. Deutschland ist der größte europäische und
siebtgrößte Stahlerzeuger der Welt. Laut der Studie arbeiten 90 000 Menschen in
der deutschen Stahlindustrie. 330 000 Arbeiterinnen und Arbeiter sind in der
europäischen Stahlindustrie direkt beschäftigt. Indirekt beschäftigt die
europäische Stahlindustrie 2,67 Millionen Menschen. Der Stahlsektor ist nach
Ansicht der Fragestellenden also bedeutend sowohl aufgrund der Anzahl der
Jobs, aufgrund seiner Rolle in der industriellen Produktion und auch für die
notwendige sozial-ökologischen Transformation. Stahl benötigen wir für die
Windräder, Solarmodule und E-Autos.
Derzeit ist die Stahlindustrie aber auch für fast ein Drittel der CO2-Emissionen
der deutschen Industrie verantwortlich. Technologisch kann der Umbau der
Stahlindustrie von der Nutzung fossiler Energiequellen hin zur Produktion von
Stahl anhand von Elektrostahlproduktion oder Wasserstoffmetallurgie
erfolgen. Doch grün ist der Stahl erst dann, wenn der genutzte Strom und
Wasserstoff mit erneuerbaren Energien hergestellt wurde. Ab 2026 plant etwa
Deutschlands zweitgrößter Stahlhersteller, die Salzgitter AG, den Start der
regulären Produktion von grünem Stahl (Hannoversche Allgemeine Zeitung
(18. März 2023), „Großer Schritt fürs Klima: Salzgitter-Stahl wird grün“).
In der Zukunft soll der europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus
(CBAM) Transformationsanstrengungen etwa bei grünem Stahl in Europa in
der Weise schützen, dass Ausgleichszahlungen in Form von CO2-Abgaben auf
Stahlimporte mit einem höheren CO2-Fußabdruck aus dem Ausland erhoben
werden. Der CBAM wirkt aber dann nicht mehr als Schutz während der
Transformation für die europäische Stahlindustrie, wenn die Transformation in
Drittstaaten viel energischer und schneller durchgeführt wird als hierzulande.
China etwa besitzt riesige Produktionskapazitäten beim Stahl (globalenergym
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 2. Juli 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
onitor.org/projects/global-steel-plant-tracker/dashboard/), treibt gleichzeitig
den Ausbau bei erneuerbaren Energien energisch voran, sodass Hinweise und
Bedenken dahin gehend bestehen, dass zeitnah grüner Stahl aus Fernost auf
den hiesigen Markt kommen wird. In diesem Zusammenhang stellt sich die
Frage, welche Schutzmechanismen für den Europäischen Markt ergriffen
werden können, um die Transformation zum grünen Stahl in der Übergangszeit zu
schützen.
Allein bei Deutschlands größtem Stahlhersteller, ThyssenKrupp Steel (TKS),
kann laut einem Pressebericht von einem immensen Investitionsbedarf in der
Höhe von 18 Mrd. Euro ausgegangen werden (taz (15. April 2024),
„Stahlkocher wollen um Jobs kämpfen“,
www.taz.de/!6001628/). Zufolge einer im
Jahr 2022 von Prognos durchgeführten und vom Lobbyverband der
Stahlindustrie, der Wirtschaftsvereinigung Stahl, in Auftrag gegebenen Untersuchung
(Prognos (2022), Transformationspfade für die Stahlindustrie in Deutschland,
S. 9, online verfügbar:
www.stahl-online.de/wp-content/uploads/202203_WV
S_TransformationspfadeStahl_Prognos.pdf) zu „Transformationspfaden“ der
Stahlindustrie gibt es für die Umstellung der gesamten Produktion bei
vollständiger Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke für die Jahre 2026 bis 2045
einen durchschnittlichen jährlichen Förderbedarf von 4,6 Mrd. Euro. Hinzu
kämen Investitionszuschüsse von 18 Mrd. Euro im gesamten zwanzigjährigen
Simulationszeitraum. Das ergäbe einen Gesamtförderbedarf von 110 Mrd.
Euro (20 Jahre mal 4,6 Mrd. Euro plus 18 Mrd. Euro).
Dennoch müssen auch diese Berechnungen der Wirtschaftsvereinigung Stahl
durch die Bundesregierung anhand eigener Analysen verifiziert werden, haben
doch die Stahlkonzerne selbst ein Interesse daran, höchstmögliche öffentliche
Subventionen abzurufen, um ihre Eigenmittel zu schonen. Eine Verpflichtung
der Unternehmen, auch mit eigenen Mitteln die Transformation
voranzutreiben, sehen die Fragestellenden insbesondere in dem Lichte geboten, weil
Studien nahelegen, dass das EU-CO2-Handelssystem im Zeitraum 2008 bis 2019
der europäischen Stahlindustrie leistungslose Extragewinne beschert hat, die
auf bis zu 16,1 Mrd. Euro geschätzt werden. Diese Extragewinne kamen etwa
dadurch zustande, weil zu viele CO2-Emissionserlaubnisse ausgegeben
wurden, die die Industrie wiederum an die Stromproduzenten verkaufen konnte,
die zu wenige Zertifikate hatten (Carbon Market Watch (Mai 2021),
„Additional profits of sectors and firms from the EU ETS“, carbonmarketwatch.org/w
p-content/uploads/2021/06/CE_Delft_Additional_Profits_ETS.pdf).
Gleichwohl sieht die IG Metall ebenfalls die Notwendigkeit der Einrichtung
eines Sondervermögens zur Bewältigung der Zukunftsinvestitionen zur
Transformation der Stahlindustrie. Nachdem aber im November 2023 das
Bundesverfassungsgericht die Umwidmung der Gelder von den Corona-Hilfen in den
Klimatransformationsfond gekippt hat, ist allerdings vielerorts unklar, wie die
Transformation finanziert werden soll. Der Finanzierungsbedarf ist somit
enorm, gleichzeitig hält die Bundesregierung an der Schuldenbremse fest. Und
obwohl sich Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft und sowohl
arbeitgeber- als auch arbeitnehmernahen Instituten zunehmend für eine Reform
der Schuldenbremse einsetzen, findet sich parlamentarisch dafür noch keine
Mehrheit.
Gleichzeitig erkennen die Fragestellenden an, dass bereits viel Förderung in
Projekte der Dekarbonisierung der Stahlproduktion fließt, beziehungsweise
bewilligt ist:
– Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erteilte
im November 2022 einen Zuwendungsbescheid über rund 880 000 Euro
an das Projekt EVAGMH der Georgsmarienhütte GmbH (
www.bmwk.de/
Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/11/20221125-bmwk-foerdert-klim
afreundliche-stahlproduktion.html?view=renderNewsletterHtml).
– Das BMWK erteilte im März 2023 einen Förderbescheid über knapp
1 Mrd. Euro für das SALCOS-Projekt an die Salzgitter AG. 30 Prozent
der Fördersumme trägt das Bundesland Niedersachsen (
www.bmwk.de/Re
daktion/DE/Pressemitteilungen/2023/04/230418-habeck-und-weil-ubergeb
en-forderbescheid.html?view=renderNewsletterHtml).
– Das BMWK erteilte im März 2023 eine Förderzusage über 2 Mrd. Euro
für das Projekt tkH2steel an die Thyssenkrupp Steel Europe AG. 30
Prozent der Fördersumme trägt das Bundesland Nordrhein-Westfalen (
www.b
mwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/07/20230726-habeck-neu
baur-2-milliarden-euro-foerderbescheid-fuer-dekarbonisierungsprojekt-in-
deutschland.html).
– Das BMWK erhielt im Dezember 2023 beihilferechtlich die Genehmigung
der EU-Kommission für das Projekt Power4Steel, um die Dillinger
Hüttenwerke AG, die Saarstahl AG und die ROGESA mbh, mit rund 2,6 Mrd.
Euro zu fördern. Das Saarland übernimmt 30 Prozent der Förderung
(
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/12/20231219-we
g-frei-fur-die-stahl-transformation.html?view=renderNewsletterHtml).
– Zuletzt erhielt das BMWK im Februar 2024 die beihilferechtliche
Genehmigung der EU-Kommission für das Projekt DRIBE2 von ArcelorMittal
an den Standorten Bremen und Eisenhüttenstadt mit einem Fördervolumen
von 1,3 Mrd. Euro. Die Freie und Hansestadt Bremen beteiligt sich an
dieser Förderung mit rund 250 Mio. Euro (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pre
ssemitteilungen/2024/02/20240223-gruenes-licht-fuer-gruenen-stahl.html?
view=renderNewsletterHtml).
Insgesamt fördert die Bundesregierung also die Transformation der
Stahlindustrie mit rund 7 Mrd. Euro. Dennoch stellen sich den Fragestellern in
diesem Zusammenhang Fragen, ob etwa die Förderung an die Konzerne mit
Bedingungen für gute Beschäftigung verknüpft ist oder wie die Regierung für
ausreichende Versorgung mit grünem Wasserstoff und grünem Strom für die
Produktion von grünem Stahl sorgen will oder wie die Regierung für
Absatzmärkte für die grünen Stahlprodukte sorgen will, wenn der Markt sich noch
nicht ausreichend entwickelt hat.
1. Welchen Stand hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung
der Transformation hin zu grüner Stahlproduktion gemessen am
derzeitigen Anteil von grünem Stahl an der gesamten Stahlproduktion?
Die Stahlindustrie ist mit rund 30 Prozent der industriellen Emissionen der
größte industrielle Emittent (Quelle: WV Stahl, Zahlen von 2022). Für den
Umstieg auf eine „grüne“, d. h. CO2-ärmere bzw. -freie Stahlproduktion gilt es,
von der etablierten Hochofenroute (rund zwei Drittel der deutschen
Stahlproduktion) auf andere Verfahren umzusteigen, insbesondere auf die
Direktreduktion mit Wasserstoff. Auch bei der zum Teil auf nahezu 100 Prozent Schrott
basierenden (und damit bereits jetzt CO2-ärmeren) Elektrostahlproduktion
(rund ein Drittel der deutschen Stahlproduktion) sind Nachrüstungen, der
Wechsel von Energieträgern und Elektrifizierung von Verfahren nötig.
Allein die Umsetzung der vier großen für das IPCEI Wasserstoff ausgewählten
Stahl-Dekarboniserungs-Projekte von Salzgitter, Thyssenkrupp Steel, SHS und
ArcelorMittal wird mittelfristig die Erzeugung von über 11 Millionen Tonnen
pro Ar CO2-armem bzw. nahezu CO2-freiem Stahl ermöglichen und bis zu
17 Millionen Tonnen pro Ar CO2 einsparen. Auch in der
Elektrostahlproduktion können über die Förderung z. B. einer induktiven
Einzelstabvergütungsanlage bei der Georgsmarienhütte GmbH Emissionsminderungen erreicht
werden.
Da die Bundesregierung noch keine Definition für „grünen“ Stahl beschlossen
hat (siehe Antwort zu Frage 2), ist die Benennung eines konkreten Anteils an
der Gesamtproduktion derzeit nicht möglich.
2. Wie definiert die Bundesregierung „grünen Stahl“?
Eine von der Bundesregierung beschlossene Definition für „grünen“ Stahl liegt
nicht vor. Als Ergebnis des durch das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) durchgeführten Stakeholderprozesses „Leitmärkte für
klimafreundliche Grundstoffe“ wurden im Austausch mit Wissenschaft,
Wirtschaft und Gesellschaft Definitionen für „klimafreundlichen“ und
„emissionsarmen“ Stahl entwickelt. Diese berücksichtigen alle Anstrengungen von
Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität.
3. Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem von der
Wirtschaftsvereinigung Stahl gemeinsam mit dem Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, vorgestellten freiwilligen
Kennzeichnungssystem „Low Emission Steel Standard (LESS)“ (Süddeutsche
Zeitung (22. April 2024), „Habeck: Kennzeichnung für grünen Stahl ‚
begrüßenswert‘“,
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hannover-messe-habeck-ke
nnzeichnung-fuer-gruenen-stahl-begruessenswert-dpa.urn-newsml-dpa-c
om-20090101-240422-99-768113)?
Das BMWK begrüßt die Initiative der Wirtschaftsvereinigung Stahl, da sie die
in der Antwort zu Frage 2 genannte Definition aus dem Stakeholderprozess
„Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe“ umsetzt.
4. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass LESS auf EU-
Ebene in einen Delegated Act der neuen Ökodesign-Verordnung
(Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR)) Einzug findet?
Das BMWK wird sich dafür einsetzen, die im Stakeholderprozess „Leitmärkte
für klimafreundliche Grundstoffe“ erarbeiteten Definitionen und möglichen
Instrumente in das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission sowie
in relevante EU-Produkt-Verordnungen wie die Ecodesign for Sustainable
Products Regulation (ESPR) und Construction Product Regulation (CPR)
einzubringen, um auf europäischer Ebene zu klaren und förderlichen
Rahmenbedingungen für Leitmärkte beizutragen.
5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung auf Bundesebene zur
Schaffung grüner Leitmärkte, und welche Rolle wird LESS dabei
spielen?
Das BMWK wird sich u. a. dafür einsetzen, die Definitionen zu
klimafreundlichen Grundstoffen mit dem nationalen Vergaberecht zu verknüpfen, um
Absatzmärkte für klimafreundliche Grundstoffe zu stärken. Hier können
Initiativen wie LESS, die auf die im Stakeholderprozess „Leitmärkte für
klimafreundliche Grundstoffe“ erarbeiteten Definitionen aufbauen, auf bürokratiearme
Weise zu mehr Transparenz und Orientierung u. a. in der öffentlichen und privaten
Beschaffung beitragen.
6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch LESS die Verwendung
von Schrottstahl nicht benachteiligt wird, wie von der
Umweltorganisation Germanwatch befürchtet (Germanwatch (22. April 2024), „Label für
emissionsreduzierten Stahl: Wichtiger erster Schritt in die
Transformation der Stahlindustrie“,
www.germanwatch.org/de/90793)?
Die BMWK-Definition für Stahl aus dem Stakeholderprozess „Leitmärkte für
klimafreundliche Grundstoffe“ sieht eine sog. „gleitende“ Skala („sliding
scale“) vor, die die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Dekarbonisierung
der verschiedenen Produktionsrouten berücksichtigt und der begrenzten
Verfügbarkeit und Einsatzbarkeit (je nach Produktgüte) von Schrott Rechnung
trägt. Die „gleitende Skala“ ist erforderlich, um gleichermaßen Anreize für die
Transformation der Primär- und der Sekundärstahlproduktion zu setzen. Vor
dem Hintergrund, dass in den nächsten Jahrzehnten weiterhin die Produktion
von Primärstahl benötigt werden wird, sehen nahezu alle internationalen
Initiativen im Stahlbereich eine „gleitende Skala“ vor. Ohne diese wäre zudem eine
stark erhöhte Nachfrage nach Schrott zu erwarten, die sich auf Verfügbarkeit
und Preis direkt auswirken würde, ohne dadurch zusätzliche
Emissionsminderungen anzureizen.
7. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Fragestellenden,
Leitmärkte für grünen Stahl dadurch zu etablieren, dass große
Bundesunternehmen wie etwa die Deutsche Bahn oder DB Schenker vorangehen
und bei ihren Ausschreibungen für Einkäufe von Stahlprodukten nicht
allein Preiskriterien eine Rolle spielen, sondern grüner Stahl eine
Nachfrage findet?
Der öffentlichen Auftragsvergabe kann grundsätzlich eine Hebelwirkung bei
der Schaffung erster Absatzmärkte für klimafreundliche Grundstoffe
zukommen. Besonders ausschlaggebend sind dabei Marktbereiche, in denen die
öffentliche Hand relevante Anteile der Gesamtnachfrage stellt. Soweit diese
Nachfrage durch große Bundesunternehmen ausgeübt wird, kann dies auch eine
gewisse Signalwirkung am Markt entfalten. Darüber hinaus strebt die
Bundesregierung im Rahmen einer Reform des Vergaberechts u. a. eine generelle
Stärkung der verbindlichen Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien an. Dies
kann sich auch positiv auf die Nachfrage nach klimafreundlichem Stahl und
klimafreundlichen Grundstoffen insgesamt auswirken, z. B. indem sich
Beschaffungsstellen darin bestärkt sehen, umweltbezogene Kriterien wie den
CO2-Fußabdruck von Grundstoffen/Produkten anzuwenden.
8. Mit welchem zeitlichen Transformationspfad rechnet die
Bundesregierung bei der Umstellung der Stahlproduktion von konventionell
hergestelltem Stahl hin zu grünem Stahl?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
Eine von der Bundesregierung beschlossene Definition für „grünen“ Stahl liegt
nicht vor. Analog zu den aktuellen Planungen der Stahlindustrie rechnet die
Bundesregierung damit, dass bis zum Jahr 2030 die Umstellung von rund
einem Drittel der deutschen Rohstahlproduktion auf klimaneutralere Verfahren
erfolgt. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland gemäß Klimaschutzgesetz
klimaneutral sein.
9. Inwiefern rechnet oder plant die Bundesregierung, dass sich innerhalb
dieses Transformationspfades das Verhältnis von Primär- zu
Sekundärstahl verhalten wird, welches aktuell etwa beim Verhältnis 70 Prozent zu
30 Prozent steht?
Verschiedene Studien prognostizieren, dass sich das Verhältnis von Primär- zu
Sekundärstahl global verändern wird und die Bedeutung der Sekundärroute
mittel- bis langfristig zunimmt. Dies ist auch für Deutschland zu erwarten.
10. Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung in Anbetracht
dessen, dass Expertinnen und Experten davon ausgehen, dass die Nachfrage
nach Eisenschrott um das Drei- bis Vierfache steigen wird, da
perspektivisch mehr strombetriebene Öfen Stahl produzieren und in diesen Öfen
eingeschmolzener Schrott zu Stahl veredelt wird, sicher, dass
Eisenschrott in dem Umfang zur Verfügung stehen wird?
Die Bundesregierung hat das Thema „Stahlschrott“ im Blick. Unter anderem
im Rahmen der Rohstoffstrategie und deren Fortschreibung hat sich das
BMWK intensiv mit der Stärkung der Kreislaufwirtschaft, insbesondere zu
Stahlschrott und den Möglichkeiten zur Erhöhung der Qualität,
auseinandergesetzt.
Die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) hat im Auftrag des BMWK in einem
zweijährigen Dialogprozess mit der Wirtschaft Vorschläge erarbeitet, wie das
Recycling von Metallen, darunter Stahlschrott, verbessert werden kann. Der
Abschlussbericht liegt offiziell seit Oktober 2023 vor. Die Vorschläge werden
in den Erarbeitungsprozess zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie
(NKWS) eingebracht.
11. Wie steht die Bundesregierung zu der von der IG Metall geforderten
Transformationskommission, die in einem kurzen Zeitraum den
Finanzierungsbedarf der Transformation bestimmen und konkrete Vorschläge
für Instrumente zur Deckung des Finanzierungsbedarfs machen soll, und
die, nach dem Vorschlag der IG Metall, ähnlich organisiert sein würde
wie die Kohlekommission bzw. wie die während der Energiekrise
einberufene Gas- und Wärmekommission?
12. Steht die Bundesregierung zu einer Transformationskommission mit der
IG Metall im Austausch oder plant, sie dies zu tun, um die Lösung der
akuten Probleme, insbesondere die mangelnde Finanzierung der
Transformation, zu beraten?
13. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, der unter anderem von
der oben zitierten Umweltorganisation Germanwatch vorgebracht wird,
dass auch Klima- und Umweltorganisationen Teil dieses
Austauschprozesses werden?
Die Fragen 11 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist im engen Austausch mit IG Metall, Stahlindustrie und
auch Zivilgesellschaft zu aktuellen Themen der Stahlindustrie (inklusive
Finanzierungsfragen). Es besteht kein Erfordernis für neue Stahl-spezifische
Formate. Diese Position ist der IG Metall bekannt.
Ergänzend ist die IG Metall in branchenübergreifende Dialog-Formate
eingebunden, wie z. B. das Bündnis Zukunft der Industrie.
Zum Finanzierungsbedarf der Stahlbranche lässt sich festhalten, dass die
Bundesregierung auch nach dem Urteil des BVerfG an den Programmen zur
industriellen Transformation festhält. Gemäß der Einigung der Bundesregierung für
den Bundeshaushalt inkl. Wirtschaftsplan des KTF 2024 werden die zentralen
die Stahlindustrie betreffenden Programme mit annähernd dem zuvor geplanten
Mittelansatz fortgesetzt.
Auf die Antwort zu den Fragen 23 bis 25 wird verwiesen.
14. Wie steht die Bundesregierung in Anbetracht der Meldung, dass
Thyssenkrupp Steel Arbeitsplätze abbauen will, obwohl eine Förderung von
Bund und Land in der Höhe von 2 Mrd. Euro für die Umstellung auf
klimaneutrale Produktion zugesagt wurde (taz (15. April 2024),
„Stahlkocher wollen um Jobs kämpfen“,
www.taz.de/!6001628/), zu
Forderungen, öffentliche Subventionen an Beschäftigungsgarantien zu knüpfen?
Konjunkturelle und insbesondere strukturelle Veränderungen können eine
Anpassung von Kapazitäten und eine Neuausrichtung (z. B. Fokussierung auf
wettbewerbsfähige Segmente) erfordern. Dies sind unternehmerische
Entscheidungen, die die Bundesregierung nicht kommentiert.
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen hat Thyssenkrupp
Steel Europe eine Reduzierung der Produktionskapazitäten auf 9 bis 9,5
Millionen Tonnen verkündet. Die Bundesregierung erwartet einen
verantwortungsvollen Umgang mit Arbeitsplätzen und eine enge Einbindung der
Arbeitnehmervertretungen und Sozialpartner. Den der Bundesregierung vorliegenden
Informationen nach gilt bis März 2026 eine tarifliche Beschäftigungsgarantie. Auch
darüber hinaus sei es das Ziel der Unternehmensleitung, mit den
Arbeitnehmervertretern Lösungen ohne betriebsbedingte Kündigungen zu finden. Mit Blick
auf neue Anforderungsprofile im Zuge der Transformation geht die
Bundesregierung zudem davon aus, dass Thyssenkrupp Steel Europe auch von Weiter-/
Umqualifizierung Gebrauch machen wird, um Fachkräfte zu halten.
Die Bundesregierung geht zudem davon aus, dass Thyssenkrupp Steel Europe
das Projekt tkH2steel vollständig, wie geplant, am Standort Duisburg umsetzen
wird – einhergehend mit den damit verbundenen Arbeitsplätzen an der neuen
Produktionsroute und wird die weiteren Schritte bei Thyssenkrupp Steel
dahingehend eng begleiten. Eine Umsetzung am Standort Duisburg ist Voraussetzung
für die Zuwendung und in der beihilferechtlichen Genehmigung explizit
dargelegt.
15. Hat die Bundesregierung ihre bisherigen Subventionen bzw.
Fördermaßnahmen, etwa bei den in der Vorbemerkung der Fragestellenden
genannten Projekten (EVAGMH, SALCOS, tkH2steel, Power4Steel und
DRIBE2) an Beschäftigungsgarantien und ggf. auch an Tarifbindung
geknüpft, oder plant sie, dies zukünftig zu tun (bitte begründen)?
Bisher erfolgt die Beschäftigungssicherung indirekt: Die im Rahmen des IPCEI
Wasserstoff ausgewählten Projekte sind an den Bau und den Betrieb der
Anlagen am jeweiligen Standort geknüpft, einhergehend mit den entsprechenden
Arbeitsplätzen. Bei einer Abweichung von der geplanten Umsetzung kann die
Förderung widerrufen werden. Im Programm „Dekarbonisierung der Industrie“
besteht ebenfalls eine Zweckbindung u. a. an den Betrieb der Anlagen.
In den neuen Förderprogrammen des BMWK, wie etwa dem Förderprogramm
Klimaschutzverträge und perspektivisch auch der „Bundesförderung Industrie
und Klimaschutz“ (BIK), werden Standortgarantie und
Beschäftigungssicherheit verstärkt: Für eine Förderung muss der Antragsteller mit dem zuständigen
Betriebsrat oder den zuständigen Tarifvertragsparteien eine Vereinbarung
schließen oder eine Selbstverpflichtung eingehen, aus welcher hervorgeht, dass
vom Antragsteller ein tragfähiges Konzept zum Standorterhalt und zur
Beschäftigungsentwicklung in Bezug auf das transformative Produktionsverfahren
verfolgt wird.
16. Wie steht die Bundesregierung in Anbetracht dessen, dass
Beschäftigungsabbau auch trotz und nicht aufgrund der ökologischen
Transformation geschieht, zu gesonderten Programmen oder
Übergangsgesellschaften für betroffene Industrien, die die freigesetzten Beschäftigten für
andere Tätigkeiten qualifizieren kann und die die Weiterbeschäftigung im
Falle einer betriebsbedingten Kündigung garantieren?
Die Bundesregierung begrüßt die Anstrengungen der Sozialpartner, der
Betriebsparteien und der Arbeitgeber sowie der Beschäftigten, in den betroffenen
Branchen Weiterbeschäftigung in der ökologischen Transformation zu
ermöglichen.
Zur Flankierung betrieblicher Umstrukturierungsmaßnahmen stehen den
Beschäftigten und den Betrieben die Instrumente zur Förderung der beruflichen
Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Insbesondere
das mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz eingeführte Qualifizierungsgeld
soll es den Betrieben ermöglichen, die eigenen Beschäftigten durch
bedarfsgerechte Qualifizierung im Betrieb zu halten, Fachkräfte zu sichern und
Entlassungen zu vermeiden.
Daneben kommen auch Transferleistungen nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III) (– Transfermaßnahmen nach § 110,
Transferkurzarbeitergeld nach § 111 und Förderung der beruflichen Weiterbildung bei
Transferkurzarbeitergeld nach § 111a – in Betracht. Die Entscheidung über ihren Einsatz
obliegt den Betriebsparteien im Rahmen der Verhandlungen über einen
Interessenausgleich/Sozialplan. Hauptzweck der Transferleistungen ist die
sozialverträgliche Bewältigung von betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen mit
Personalabbau mit dem Ziel des Übergangs aus Arbeit in Arbeit ohne
zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit.
Noch während der Kündigungsfrist im bestehenden Beschäftigungsverhältnis
können Transfermaßnahmen (z. B. Profiling, Bewerbungstrainings)
durchgeführt werden.
Sofern eine Transfergesellschaft eingerichtet wird, kommen u. a.
Transferkurzarbeitergeld und durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte
Qualifizierungsmaßnahmen als Unterstützungsleistungen nach dem SGB III in Betracht.
17. Sieht die Bundesregierung eigenen Handlungsbedarf, etwa über die
Bundesagentur für Arbeit, bei der notwendigen Weiterbildung und
Qualifizierung von Fachkräften für die Produktionsumstellung auf grünen
Stahl?
Generell kann über die Bundesagentur für Arbeit sowohl von Arbeitslosen als
auch von Beschäftigten und Betrieben ein umfangreiches
Unterstützungsangebot im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung in Anspruch
genommen werden. Neben der Übernahme von Weiterbildungskosten (wie
Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und
Verpflegung, Kinderbetreuungskosten) können auch Arbeitsentgeltzuschüsse an
Arbeitgeber geleistet werden. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz wurde die
Basisförderung der Beschäftigtenweiterbildung reformiert und das
Qualifizierungsgeld als neues Förderinstrument eingeführt. Mit dem Qualifizierungsgeld
werden Betriebe und ihre Beschäftigten unterstützt, die besonders vom
Strukturwandel betroffen sind. Die Regelungen sind am 1. April 2024 in Kraft
getreten. Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen des jeweiligen Instruments
kann eine Förderung auch Weiterbildungen im Bereich „grüner“ Stahl
einschließen. Die Förderung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt grundsätzlich
branchenunabhängig. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung keinen
Handlungsbedarf.
18. Welche förderfähigen Projekte wurden vom BMWK zur Transformation
der Stahlproduktion an welchen Standorten im Rahmen der „Important
Project of Common European Interest (IPCEI)“ ausgewählt?
19. Welche IPCEI an welchen Standorten haben bereits eine Förderzusage
erhalten, auf welche Höhe beläuft sich die jeweilige Förderung, und was
ist der Projektzeitraum für die Umsetzung der Investition?
20. Welche IPCEI werden derzeit noch zwischen Europäischer Kommission,
dem BMWK, mit welchen Unternehmen und Bundesländern verhandelt?
Die Fragen 18 bis 20 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMWK hat mittlerweile allen vier großen im Rahmen des IPCEI
Wasserstoff ausgewählten Projekten der Primärstahlindustrie einen
Zuwendungsbescheid ausgestellt. Das betrifft das Projekt SALCOS in Salzgitter (Bescheid
über rund 1 Mrd. Euro im April 2023), tkH2Steel in Duisburg (Bescheid über
rund 2 Mrd. Euro im Juli 2023), Power4Steel in Dillingen und Völklingen
(Bescheid im Dezember 2023 über rund 2,6 Mrd. Euro) sowie DRIBE2 in Bremen
(letzteres in Kombination mit der Förderung aus dem Programm
„Dekarbonisierung der Industrie“ für die Standorte Bremen und Eisenhüttenstadt über rund
1,3 Mrd. Euro im Mai 2024). Die Förderung im Rahmen des IPCEI Wasserstoff
wird zu 30 Prozent von den betroffenen Bundesländern finanziert. Dies ist
bereits ausverhandelt. Der Ausstellung der Bescheide ging die beihilferechtliche
Genehmigung durch die Europäische Kommission voraus. Die Projekte
beziehen sich auf den Bau und den Betrieb der betreffenden Anlagen bis in die
2040er Jahre hinein.
21. Werden bei den bereits bewilligten IPCEI-Projekten lediglich die
Investitionskosten (CAPEX) oder auch die Betriebskosten (OPEX) gefördert?
22. Warum schließt eine Förderung durch IPCEI eine weitere Förderung
durch Klimaschutzverträge aus?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Die beihilferechtlich mögliche Förderung wird bei IPCEI über die sogenannte
Finanzierungslücke hergeleitet. Hier gehen sowohl die Unterschiede in den
Investitions- wie auch Betriebskosten ein. Lediglich die Auszahlung der
Förderung erfolgt frühzeitig anteilig auf die zuwendungsfähigen und nachweislich
eingereichten Investitionskosten.
Wie auch der Ansatz der Finanzierungslückenanalyse bezieht der Ansatz der
Klimaschutzverträge sowohl Investitions- wie auch Betriebskosten ein. Die
Systeme sind daher nicht miteinander kompatibel. Projekte können nur mit
einer der beiden Fördervarianten umgesetzt werden.
23. Auf welche Summe schätzt die Bundesregierung in Anbetracht dessen,
dass, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller beschrieben, der
Klimatransformationsfonds gekippt ist, den derzeitigen Finanzierungsbedarf
für die Transformation zum grünen Stahl in Deutschland, und über
welchen Zeitraum würde welcher Finanzierungsbedarf notwendig sein?
24. Wie will die Bundesregierung den Finanzierungsbedarf decken, mit dem
Wissen, dass vielen Privatbanken die Risiken zu hoch sind?
25. Welchen Anteil an der Finanzierung des Umbaus hin zu einer grünen
Stahlproduktion sollten nach Ansicht der Bundesregierung die in
Transformation befindlichen Stahlunternehmen selbst tragen, auch angesichts
der Tatsache, dass europäische Stahlunternehmen in der Vergangenheit
erhebliche leistungslose Sondergewinne aus dem europäischen
Emissionshandelssystem ziehen konnten (Carbon Market Watch (Mai 2021),
„Additional profits of sectors and firms from the EU ETS“, carbonmarke
twatch.org/wp-content/uploads/2021/06/CE_Delft_Additional_Profits_E
TS.pdf)?
Die Fragen 23 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Einschätzung der Stahlindustrie sind für die Transformation langfristig
finanzielle Aufwendungen für Investitionen in Höhe von rund 30 Mrd. Euro,
davon rund 10 Mrd. Euro bis zum Jahr 2030, notwendig.
Das Urteil des BVerfG vom 15. November 2023 hat den Kurs der
Bundesregierung nicht verändert. Bereits mit den vorherigen Haushalten hat sie die Balance
von Zukunftsinvestitionen, sozialer Sicherung, steuerlicher Entlastung und
Konsolidierung der öffentlichen Finanzen hergestellt.
An den Programmen zur industriellen Transformation wird auch nach dem
Urteil festgehalten.
Die zentralen die Stahlindustrie betreffenden Programme werden gemäß der
Einigung der Bundesregierung für den Bundeshaushalt inkl. Wirtschaftsplan
des KTF 2024 mit annährend dem zuvor geplanten Mittelansatz fortgesetzt.
Mit den Projekten SALCOS, tkH2Steel, Power4Steel und DRIBE2 wurden für
die Transformation der Stahlindustrie bereits Förderzusagen von rund 6,9 Mrd.
Euro gemacht. Über das Programm „Dekarbonisierung der Industrie“ werden
auch Sekundärstahler sowie Projekte in der Weiterverarbeitung unterstützt. Mit
den Klimaschutzverträgen und der geplanten „Bundesförderung Industrie und
Klimaschutz“ (BIK) stehen bzw. sollen zudem weitere innovative und
branchenübergreifende Förderprogramme zur Verfügung gestellt werden.
Langfristig ist es jedoch das Ziel der Bundesregierung, dass sich die „Gr��nstahl“-
Produktion selbst trägt. Mit der Etablierung von Leitmärkten für klimafreundliche
Grundstoffe geht die Bundesregierung einen wesentlichen Schritt in diese
Richtung. Zudem reduziert die Bundesregierung mit neuen Instrumenten wie dem
Förderprogramm Klimaschutzverträge die Risiken der Umstellung auf neue
Produktionsverfahren so weit, dass Banken auch neuartige Zukunftsprojekte
fördern können.
Für darüber hinausgehende Mittelbedarfe gilt grundsätzlich, dass jenseits
bereits bestehender Programme und Förderzusagen auch andere Wege der
Finanzierung gefunden werden müssen, beispielsweise auch durch Identifizierung
von zusätzlichen (privaten) Finanzierungsinstrumenten.
26. Welche Rolle nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die
bundeseigene KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Bank bei der
Finanzierung von Transformationsprojekten für grünen Stahl ein, und sieht die
Bundesregierung in Zukunft eine größere Rolle der Entwicklungsbank?
Die KfW stellt verschiedene Programme zur Finanzierung klimafreundlicher
Produktionsverfahren zur Verfügung, darunter bspw. das Programm
„Klimaschutzoffensive für Unternehmen“. Außerdem führt die KfW das Programm
„Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“
(EEW) im Auftrag des BMWK durch. Über die EEW können
Transformationsprojekte für klimafreundlichen Stahl mit Krediten und Investitionszuschüssen
gefördert werden. Die KfW IPEX-Bank begleitet Projekte zur nachhaltigen
Transformation der Stahlerzeugung, z. B. unter Einsatz grünen Wasserstoffs, in
Deutschland und weltweit.
27. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, dass bei Thyssenkrupp Steel
in einer Teilübernahme und Weiterführung des Betriebs durch die
öffentliche Hand und durch die Belegschaft, in Anbetracht dessen, dass
Thyssenkrupp Steel Produktionskapazitäten von rund 20 Prozent (Reduktion
der Produktion von 11,5 auf 9 bis 9,5 Millionen Tonnen Stahl; vgl.
a. a. O. zitierten taz-Artikel) abbauen will, Produktionsmittel damit
entwertet werden, Beschäftigung verloren geht und folglich auch keine
Transformation mehr gestaltet werden kann, und wenn ja, welche?
28. Plant die Bundesregierung – bezugnehmend auf Frage 27 und in
Anbetracht dessen, dass Thyssenkrupp Steel etwa aufgrund globaler
Überkapazitäten einen Hochofen in Bochum schließen will –, (über die
Beteiligung) Einfluss auf den geplanten Stellenabbau und den Umbau
allgemein zu nehmen?
29. Im Anschluss an Frage 28, ist die Bundesregierung ebenfalls wie die
Fragestellenden der Auffassung, dass eine (Teil-)Eigentümerschaft der
öffentlichen Hand, wie sie etwa bei der Salzgitter AG existiert, wo das
Land Niedersachsen 26,5 Prozent der Anteile besitzt, einen positiven
Einfluss auf das Gelingen der Transformation hin zu grünem Stahl
ausüben kann?
Die Fragen 27 bis 29 werden gemeinsam beantwortet.
Ein Staatseinstieg bei Thyssenkrupp Steel Europe ist nicht geplant. Aktuelle
Herausforderungen der Stahlindustrie lassen sich nach Einschätzung der
Bundesregierung nicht mit Staatsbeteiligungen lösen. Es braucht
Wettbewerbsmodelle für die Zukunft. Darüber diskutiert Thyssenkrupp Steel Europe im
Moment intensiv.
Die Bundesregierung tauscht sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen mit
Thyssenkrupp Steel Europe aus. Bei allen Überlegungen gilt: Die
Bundesregierung will die industrielle Wertschöpfung langfristig sichern und produktive
Arbeitsplätze erhalten. Das Rezept darf nicht lauten: Schließen und Verlagerung
der Produktion in Billiglohnländer oder in Länder mit geringeren
klimapolitischen Anforderungen. Zudem gilt – wie bereits in der Antwort zu Frage 14
dargelegt – dass die Bundesregierung einen verantwortungsvollen Umgang mit
Arbeitsplätzen und eine enge Einbindung der Sozialpartner erwartet.
30. Welche Kohlenstoffmengen, sollten der Bundesregierung entsprechende
Berechnungen vorliegen, könnten durch die deutsche Stahlherstellung
gespart werden, wenn die Roheisenproduktion dekarbonisiert wäre
(beispielsweise durch die Nutzung von Biomethan als Kohlenstoffquelle)?
Die Stahlindustrie ist mit rund 30 Prozent der industriellen Emissionen der
größte industrielle Emittent in Deutschland (Quelle: WV Stahl, Zahlen von
2022). Im Jahr 2022 wurden 51 Millionen Tonnen CO2äq emittiert. Insofern
liegt in der Dekarbonisierung der Stahlindustrie ein zentraler Hebel für die
Erreichung der Klimaziele der Industrie und insgesamt.
31. Inwiefern spielt die Kohlenstoffabscheidung und Kohlenstoffspeicherung
(CCS) bei derzeitigen oder zukünftigen Transformationsprojekten zum
grünen Stahl im deutschen Stahlsektor eine Rolle, um einer „Netto-Null-
Produktion“ näherzukommen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt der Fokus der deutschen
Stahlindustrie auf der Einführung klimafreundlicherer Verfahren, in denen etwa Eisenerz
mit Wasserstoff statt mit Kohlenstoff reduziert wird (CDA – Carbon Direct
Avoidance).
In einer Übergangszeit (Direktreduktion mit Erdgas) bzw. für Restemissionen/
anders nicht zu vermeidende Prozessemissionen z. B. in Walzwerken oder im
Elektrolichtbogenofen könnte potenziell auch CCU/CCS in der Stahlindustrie
eine mögliche Option sein. Inwiefern bei den voraussichtlich geringen Mengen
die Wirtschaftlichkeit gegeben ist, lässt sich aufgrund einer unzureichenden
Datenlage aktuell nicht abschätzen.
Für die Bundesregierung stellen aktuell Branchen mit derzeit schwer oder
anderweitig technisch nicht vermeidbaren Prozessemissionen den
Kernanwendungsbereich für CCS (und CCU) dar. Stahl ist daher aktuell nicht im Fokus
der Überlegungen der Carbon-Management-Strategie der Bundesregierung.
32. Bleibt die Bundesregierung bei einem Verbot von CCS an Land und
schließt damit mögliche Gefahren für das Grundwasser durch
verdrängtes Formationswasser oder Leckagen aus, die vom Umweltbundesamt
angemerkt werden (
www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesse
r/grundwasser/nutzung-belastungen/carbon-capture-storage)?
Ja, eine Onshore-Speicherung von CO2 wird weiterhin nicht ermöglicht.
Allerdings wird der Bund aufgrund der Rückmeldung von der Länderseite in den
Anhörungen zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) eine gesetzliche
Grundlage schaffen, die ein Opt-In einzelner Bundesländer zur Onshore-
Speicherung auf den jeweiligen Landesgebieten ermöglicht. Zudem wird
unabhängig davon eine Onshore-Speicherung zu Forschungszwecken bundesweit
ermöglicht.
In Deutschland gibt es bereits jetzt strenge gesetzliche Vorgaben bezüglich der
Sicherheit von CO2-Speichern. Potenzielle CO2-Speicher müssen in jedem
Einzelfall geprüft und dürfen nur dann genehmigt werden und in Betrieb gehen,
wenn Gefahren für Mensch und Umwelt ausgeschlossen werden können und
die erforderliche Vorsorge gegen Beeinträchtigungen der Umwelt getroffen
wird. Das schließt auch eine mögliche Gefährdung des Grundwassers durch
verdrängtes Formationswasser oder Leckagen ein.
33. Welche Risiken sieht die Bundesregierung durch Leckagen an CO2-
Pipelines an Land, und welche Vorsorgemaßnahmen plant die
Bundesregierung, damit bei starken CO2-Austritten aus Pipelines (Havarien,
Anschlägen) Menschenleben und Tierwelt nicht gefährdet werden?
Die Genehmigung und Überwachung von CO2-Pipelines unterliegen ähnlichen
gesetzlichen Vorgaben wie die Genehmigung und Überwachung von
geologischen CO2-Speichern. Diese Vorgaben sind im KSpG (bzw. im
Referentenentwurf zur Änderung des KSpG) verankert; hier wird u. a. auf die Regelungen im
Energiewirtschaftsgesetz bezüglich der Anforderungen an Energieanlagen
verwiesen. So müssen bei der Genehmigung und Überwachung von CO2-Pipelines
die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Regeln des Deutschen
Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) eingehalten werden. Der
DVGW hat mit dem C-Regelwerk auch bereits Regeln speziell für CO2-
Leitungen veröffentlicht (
https://shop.wvgw.de/DVGW-Regelwerk/DVGW-Regelwer
k-Gas/Kohlenstoffdioxid/).
Des Weiteren ist vorgesehen, dass die nach jeweiligem Landesrecht zuständige
Behörde im Einzelfall die für die Sicherstellung der Anforderungen an die
technische Sicherheit erforderlichen Maßnahmen treffen kann. Ergänzend sollen
Prüfungen von Errichtung und Inbetriebnahme sowie Überprüfungen von CO2-
Pipelines durchgeführt werden können, um den sicheren Betrieb zu
gewährleisten.
Mit diesen gesetzlichen Vorgaben werden umfangreiche Vorsorgemaßnahmen
getroffen und Risiken durch Leckagen oder Havarien minimiert. Im Rahmen
der Finalisierung der Carbon- Management-Strategie ist noch zu prüfen, ob
Sicherheitskonzepte weiter ausdefiniert/präzisiert werden müssen und welche
Behörden dabei zu konsultieren sind.
34. Fördert der Bund derzeit Transformationsprojekte für grünen Stahl, die
ebenfalls die CCS-Technologie anwenden oder erforschen sollen?
Es sind keine Förderprojekte für „grünen“ Stahl bekannt, die auf CCS
ausgerichtet sind.
35. Ist aus Sicht der Bundesregierung grüner Stahl auch definitorisch dann
klimaneutral, wenn das durch CCS abgeschiedene CO2 im Untergrund,
sei es an Land oder im Meeresuntergrund, eingelagert wird?
Eine von der Bundesregierung beschlossene Definition für „grünen“ Stahl liegt
nicht vor (siehe die Antwort zu Frage 2). Als Ergebnis des durch das BMWK
durchgeführten Stakeholderprozesses „Leitmärkte für klimafreundliche
Grundstoffe“ wurden im Austausch mit Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft
Definitionen für „klimafreundlichen“ und „emissionsarmen“ Stahl entwickelt.
Diese sind technologieneutral. Auch im EU-Emissionshandel entfällt bei
Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS) die Pflicht zur Abgabe
von Emissionszertifikaten. Allerdings wird das Gas niemals vollständig
abgeschieden, sodass keine Klimaneutralität gegeben ist.
36. Ist der Bundesregierung bekannt, mit welcher Geschwindigkeit andere
Staaten, in denen viel Stahlproduktion stattfindet, wie beispielsweise
China, Indien und die USA, die Stahlproduktion auf grünen Stahl
umrüsten und welche Transformationspläne dort existieren?
Aktuell gibt es vor allem Ankündigungen für klimafreundlichen/
kohlenstoffarmen Stahl. Die Umrüstung bestehender Produktionsstätten bzw. der Aufbau
von neuen Produktionsstandorten benötigt mehrere Jahre Vorlauf und nicht alle
Planungen werden umgesetzt.
Die Bundesregierung pflegt auf internationaler Ebene den Austausch mit
anderen Staaten zur Industriedekarbonisierung, insbesondere auch mit Blick auf
Stahl (z. B. im Rahmen des OECD-Stahlausschusses und des Global Forum on
Steel Excess Capacity und im Klimaklub). Nach Aussagen der OECD sind
viele Ankündigungen zur Dekarbonisierung der Stahlproduktion in Europa zu
verzeichnen.
37. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, in welchen Mengen
aktuell und in jüngster Vergangenheit grüner Stahl aus Nicht-EU-Staaten
in die EU importiert wird?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wird derzeit noch kein klimaneutraler
Stahl hergestellt.
38. Welche Instrumente können auf der Ebene der EU-Handelspolitik
eingesetzt werden, um eine im Umbau befindliche EU-Stahlindustrie vor
billigeren Importen von grünem Stahl aus Nicht-EU-Staaten zu schützen,
und werden diese auf EU-Ebene diskutiert?
Die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU umfassen Anti-Dumping-
und Anti-Subventions-Maßnahmen, sowie Schutzmaßnahmen. Alle drei
Instrumente haben ihre Grundlage im WTO-Recht. Eine Anwendung erfolgt im
Einzelfall nach Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen durch die EU-
Kommission und unter Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten im Komitologieverfahren.
Die Unterscheidung zwischen „grünen“ und „nicht grünen“ Produkten ist dabei
nicht entscheidend, sondern es müssen Beweise für Dumping/Subventionen
oder einen plötzlichen und außergewöhnlichen Importanstieg und eine
hierdurch (drohende) Schädigung der EU-Industrie vorgelegt werden. Maßnahmen
müssen außerdem im Interesse der Union sein.
39. Welche Position zu möglichen Importzöllen auf grünen Stahl vertritt die
Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission, und gibt es bereits
eine gemeinsame EU-Position?
Bestehende Zollsätze knüpfen nicht an die Klassifizierung von „grün“ oder
„nicht grün“ an. Eine Diskussion zu Importzöllen auf „grünen“ Stahl ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
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