[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4344
17. Wahlperiode 22. 12. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Tom Koenigs,
Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/3929 –
Untersuchung von Bundesministerien, Botschaften und obersten
Bundesbehörden auf ihre Beteiligung an Verbrechen im Nationalsozialismus
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die 2005 vom Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, berufene
Unabhängige Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des
Auswärtigen Amts in der Zeit des Nationalsozialismus und in der Bundesrepublik
Deutschland hat Ende Oktober 2010 die Ergebnisse ihrer Studie veröffentlicht.
Mit dem Abschlussbericht wird deutlich, dass das Auswärtige Amt in weit
höherem Maße in die Verbrechen des Nationalsozialismus verstrickt war, als
bisher bekannt. Der der Kommission angehörige Marburger Historiker Prof.
Dr. Eckart Conze fasst zusammen, das Auswärtige Amt sei „an allen
Maßnahmen der Verfolgung, Entrechtung, Vertreibung und Vernichtung der Juden von
Anfang an aktiv beteiligt“ gewesen.
Auch in den Jahren nach 1945, so zeigt die Studie, hat das Auswärtige Amt die
eigene Beteiligung am Nationalsozialismus in vollkommen mangelhafter Weise
aufgearbeitet. In der Bundesrepublik Deutschland ist durch das Auswärtige Amt
weiterhin die Behauptung vertreten worden, es habe von den NS-Verbrechen
nichts gewusst. Überzeugte ehemalige NSDAP-Mitglieder arbeiteten weiter im
Auswärtigen Amt und bauten Strukturen auf, mit denen andere
Nationalsozialisten vor Strafverfolgung geschützt wurden.
Auch wenn einzelne Bundesministerien und oberste Behörden in den letzten
Jahren die Vergangenheitsaufarbeitung in zum Teil vergleichbarer Weise in
Angriff genommen haben, wird eine übergreifende Linie der Bundesregierung
zur Untersuchung der NS-Beteiligung der Bundesministerien und Behörden, der
anschließenden personellen Kontinuitäten in der Bundesrepublik Deutschland
sowie ein Konzept zum Umgang mit den Ergebnissen solcher Studien in den
Bundesministerien und in der breiteren Öffentlichkeit nicht deutlich. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4344 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. In welchem Kostenrahmen bewegten sich die Untersuchungen zur NS-
Vergangenheit des Auswärtigen Amts, und aus welchen Mitteln wurden diese
finanziert?
Für das gesamte Forschungsprojekt wurde vom Auswärtigen Amt ein
Finanzrahmen von maximal 1,462 Mio. Euro vorgesehen. Die Mittel wurden aus dem
Sachverständigentitel des Einzelplanes 05 zur Verfügung gestellt.
2. Warum hat das Auswärtige Amt die Regelung des ehemaligen
Bundesministers Joseph Fischer, dass ehemalige NSDAP-Mitglieder vom Auswärtigen
Amt im Sterbefall grundsätzlich keinen Nachruf erhalten, rückgängig
gemacht?
a) Ist es richtig, dass zu dieser Angelegenheit eine Übergangsregelung
besteht?
b) Wenn ja, was besagt diese Übergangsregelung, und wie lange soll diese
gültig sein?
c) Wodurch soll sie abgelöst werden?
Die Fragen 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet.
Die Regelung, nach der ehemalige NSDAP-Mitglieder unter den ehemaligen
Beschäftigten des Auswärtigen Amts im Sterbefall grundsätzlich keinen
Nachruf erhalten, wurde im Oktober 2003 eingeführt. Diese Regelung wurde im März
2005 durch den ehemaligen Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer,
dahingehend geändert, dass bei Todesfällen aller ehemaligen Beschäftigten des
Auswärtigen Amts eine Sterbemitteilung ohne persönliche Würdigung
veröffentlicht wurde.
Seit Februar 2010 enthalten Sterbemitteilungen für ehemalige Beschäftigte des
Auswärtigen Amts grundsätzlich wieder eine individuelle persönliche
Würdigung, wobei die bis März 2005 gebräuchliche Standardformulierung „ehrendes
Andenken“ nicht mehr verwendet wird. Bis einschließlich Geburtsjahrgang
1927 (18. Geburtstag im Jahre 1945) erfolgt dabei eine Einzelfallprüfung. Wird
im Rahmen dieser Prüfung eine ausgewiesene Mitgliedschaft in der NSDAP
oder einer ihrer Unterorganisationen festgestellt, so wird auch weiterhin auf die
persönliche Würdigung in der Regel verzichtet. In schwierig zu bewertenden
Einzelfällen wird sich das Auswärtige Amt externen historischen Sachverstands
bedienen.
Von einer Übergangsregelung ist insofern nicht zu sprechen, als eine weitere
Änderung der Regelung derzeit nicht absehbar ist.
3. In welcher Form soll die vom Bundesminister angekündigte Integrierung der
Ergebnisse der Historikerkommission in die künftige Ausbildung deutscher
Diplomaten geschehen?
Die Rolle des Auswärtigen Amts in der Zeit des Dritten Reichs wird in der
Ausbildung des mittleren, des gehobenen und des höheren Dienstes zu einem
Schwerpunkt des Geschichtsunterrichts. Zusätzlich sind laufbahnübergreifende
Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen geplant. In der Bibliothek der
Akademie Auswärtiger Dienst stehen 50 Exemplare der Studie zur Ausleihe durch
Anwärterinnen und Anwärter zur Verfügung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/43444. Hat die Bundesregierung im Anschluss an die Ergebnisse der
Historikerkommission vor, auch die deutschen Botschaften im Ausland einer ähnlichen
Untersuchung auf ihre Vergangenheit in der NS-Zeit zu unterziehen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie und durch welche Maßnahmen?
Die Fragen 4a und 4b werden gemeinsam beantwortet.
Das Auswärtige Amt als Zentrale und die deutschen Auslandsvertretungen sind
gemäß Gesetz über den Auswärtigen Dienst eine einheitliche Behörde. Die
deutschen Botschaften sind in erheblichem Umfang bereits Gegenstand der jetzt
vorgelegten Studie „Das Amt und die Vergangenheit“. Informationsmaterial,
sonstige Veröffentlichungen und Intranet-Websites der Auslandsvertretungen werden,
soweit sie Bezug zur Vergangenheit haben, im Lichte der neuen Erkenntnisse
aktualisiert.
5. Hat die Bundesregierung vor, die Kunstwerke der deutschen Botschaften im
Ausland auf ihre Herkunft zu untersuchen?
Wenn nein, warum nicht?
Das Auswärtige Amt überprüft seit 2005 die Kunstbestände der
Auslandsvertretungen auf ihre Herkunft.
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die
Untersuchung zur NS-Geschichte des Auswärtigen Amts zeigte, dass nicht nur
in der Erforschung der Geschichte von Bundesministerien und Institutionen
große Lücken bestehen, sondern dass auch der Umfang und die
Auswirkungen des Transfers von Bundesministerien und staatlichen Institutionen des
NS-Staates in die Bundesrepublik Deutschland sowie die Rolle der
personellen Kontinuitäten dabei noch nicht hinreichend aufgeklärt sind?
Welche Rolle spielen in den Forschungen der Transfer von Institutionen
sowie personelle Kontinuitäten zwischen dem nationalsozialistischen Regime
und der Bundesrepublik Deutschland?
Wie die Antworten zu den Fragen 7 bis 21 belegen, hat die Bundesregierung
schon bislang die geschichtliche Aufarbeitung und die Schließung der
angesprochenen Forschungslücken ermutigt und setzt diese Bemühungen fort. Dies
schließt die Frage personeller Kontinuitäten ein.
7. Wie genau lautete der ursprüngliche Auftrag für die im Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft unter der rot-grünen
Bundesregierung begonnene Untersuchung zur Rolle der Agrarpolitik und
des NS-Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im
Nationalsozialismus und zu personellen Kontinuitäten mit seinen
Nachfolgeinstitutionen in der Bundesrepublik Deutschland, und wer wurde mit diesem
Auftrag betraut?
Der ursprüngliche Auftrag im Juni 2005 lautete:
„Reichslandwirtschaftsministerium und Reichsnährstand im
Nationalsozialismus – Organisation und Institutionen der Agrarpolitik als Mittel der
nationalsozialistischen Herrschaft, Kriterien zur Bewertung des Werdegangs von
ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BML/BMVEL und seines
Geschäftsbereichs“.
Drucksache 17/4344 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDieser Auftrag wurde im Juli 2005 wie folgt geteilt:
Auftrag 1: „Rolle und Inhalt der Agrarpolitik und Agrarforschung von
Vorgängerinstitutionen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft“.
Auftrag 2: „Entwicklung von Kriterien zur Bewertung der Ehrwürdigkeit von
ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BML/BMVEL und der
Dienststellen seines Geschäftsbereichs im Hinblick auf die Zeit des
Nationalsozialismus“.
Mit den Untersuchungen wurde Herr Priv.-Doz. Dr. rer. soc. habil. Andreas
Dornheim, Institut für Kultur-, Unternehmens- und Sozialgeschichte (ifkus) in
Bamberg beauftragt.
a) Wurde diese Arbeit nach dem Regierungswechsel 2005 ihrem
ursprünglichen Auftrag entsprechend zu Ende geführt?
Ja.
b) Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 7a wird verwiesen.
c) Wenn ja, wann wurde die Arbeit abgeschlossen, wie wurden die
Ergebnisse veröffentlicht, und wie werden die Ergebnisse heute umgesetzt?
Auftrag 1 wurde im April 2006 zu Ende geführt. Eine Veröffentlichung des
Abschlussberichts war nicht vorgesehen. Die Ergebnisse dienen dem
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als Basis für
Erörterungen über die Agrarpolitik und -verwaltung während der NS-Zeit.
Auftrag 2 war vereinbarungsgemäß mit Übersendung des Abschlussberichts am
30. November 2007 beendet. Der Bericht wurde nicht veröffentlicht, weil er
zum internen Gebrauch bestimmt ist und detaillierte personenbezogene Daten
ehemaliger Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen enthält. Seine Ergebnisse werden
– dem Auftrag entsprechend – bei der Erstellung ehrender Nachrufe
berücksichtigt. In bestimmten Fällen wird auf einen ehrenden Nachruf verzichtet.
d) Sind die Ergebnisse öffentlich zugänglich?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 7c wird verwiesen.
e) Hat die Bundesregierung vor, hier eine weitere Studie anschließen zu
lassen?
Wenn nein, warum nicht?
Weitere Untersuchungen sind derzeit nicht vorgesehen. Die Untersuchung
(Teil 1) gibt – ihrem Auftrag entsprechend – einen guten Überblick über „Rolle
und Inhalt der Agrarpolitik und Agrarforschung von Vorgängerinstitutionen des
Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft“.
Hinsichtlich der Bewertung der Ehrwürdigkeit von ehemaligen Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen wurden im Rahmen der Untersuchung (Teil 2) alle in Betracht
kommenden Jahrgänge berücksichtigt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/43448. Wie ist der Stand der Arbeit der im Sommer 2009 eingesetzten
Historikerkommission, die den Beitrag des Reichsfinanzministeriums unter anderem
bei der Ausplünderung der Juden sowie der Finanzierung der Rüstung und
des Krieges klären soll?
Die vom Bundesministerium der Finanzen 2009 eingesetzte unabhängige
Historikerkommission hat zur Untersuchung der Funktion und Tätigkeit des
Reichsfinanzministeriums in der Zeit des Nationalsozialismus ein Forschungskonzept
entwickelt. Thematische Schwerpunkte sind eine Behördengeschichte des
Ministeriums, die auch personelle Kontinuitäten und funktionale Übergänge zur
Finanzverwaltung der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt, sowie
Fragen nach der Finanzierung der NS-Politik durch Steuern, Verschuldung und
Raub. Die wissenschaftliche Arbeit auf der Grundlage dieses Konzepts wird
einen Zeitraum von etwa drei Jahren in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der
Forschungstätigkeit ist eine Veröffentlichung der Ergebnisse vorgesehen.
9. Welche praktischen und demokratiepolitischen Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung aus der Studie des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung aus dem Jahr 2006 über die antijüdische Politik
des Reichsverkehrsministeriums zwischen 1933 und 1945?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat im Jahr
2006 die Studie „Die antijüdische Politik des Reichsverkehrsministeriums
zwischen 1933 und 1945“ bei der Stiftung „Neue Synagoge Berlin – Centrum
Judaicum“ in Auftrag gegeben. Das Gutachten dient der Aufarbeitung von
Verbrechen der NS-Herrschaft, an denen Reichsverkehrsministerium und
Reichsbahn beteiligt waren. Das Bundesverkehrsministerium sieht sich als
Rechtsnachfolger des Reichsverkehrsministeriums und Eigentümer der DB AG in der
Pflicht, Verantwortung gegenüber dieser Geschichte zu übernehmen. Ziel war
es, Aufschluss über die relevanten Maßnahmen zu erhalten, die während des
Dritten Reiches vom damaligen Reichsverkehrsministerium als einer der
zentralen Instanzen innerhalb der Reichsregierung eingeleitet oder durchgesetzt
wurden. Der Bund hat auch mit diesem Gutachten einen Beitrag zur historischen
Forschung, zur polischen Bildung und damit zur Festigung eines
demokratischen Bewusstseins geleistet.
Im Einzelnen wird auf die Inhalte der öffentlich zugänglichen Studie verwiesen.
10. Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, um die
Verstrickungen der verschiedenen Vorgänger der heutigen Bundesbehörden und
-ministerien und ihrer ausführenden Organe (unter anderem staatliche
Fürsorgestellen) hinsichtlich ihrer Funktion beim Erarbeiten, dem Erlass
und dem Ausüben „rassenhygienischer Maßnahmen“, die zur
systematischen und industriellen Selektion, Verfolgung, Misshandlung und
Ermordung „unwerten Lebens“ beigetragen haben, aufzudecken?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche?
c) Hält sie diese Maßnahmen für ausreichend?
d) Welche Maßnahmen wird sie noch ergreifen?
11. Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, mit denen
aufgedeckt werden soll, welche Vorgänger der heutigen Bundesministerien und
Bundesbehörden an der Erarbeitung, dem Erlass, der Umsetzung und dem
Vollzug des Gesetzes zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (14. Juli
1933) und der „Aktion T4“ (Organisationseinheit zur Umsetzung der
Euthanasie), die jeweils Beginn und Grundlage der systematischen und
Drucksache 17/4344 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemassenhaften Verfolgung, Selektion und Tötung psychisch Kranker,
behinderter Menschen und anderer Personen, die als „gemeinschaftsunfähig“
bezeichnet wurden, beteiligt waren?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche?
c) Hält sie diese Maßnahmen für ausreichend?
d) Welche Maßnahmen wird sie noch ergreifen?
Die Fragen 10 und 11 samt Unterfragen werden gemeinsam beantwortet.
Neben den allgemein zugänglichen Ergebnissen historischer Forschung zu
diesem Thema haben verschiedene Bundesministerien ergänzende Maßnahmen
ergriffen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vergibt im Rhythmus von zwei
Jahren gemeinsam mit der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung den Forschungspreis für wissenschaftliche Arbeiten zum Thema
Ärzteschaft und ärztliche Standespolitik in der Zeit des Nationalsozialismus.
Zudem fördert es das Projekt zur Wirkungsgeschichte der ehemaligen
Reichsärzteführerschule in Alt Rehse, dessen Ziel es ist, die Wirkung, die die
Schulungen von etwa 12 000 Ärzten in Alt Rehse für die Umsetzung der
nationalsozialistischen Ideologie hatten, zu bestimmen. Zur konkreten Durchsetzung der
Ziele der NS-Gesundheitspolitik bedurfte es nicht nur einer gesetzlichen
Legitimation (Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses; Nürnberger
Rassengesetze), sondern man brauchte auch Ärzte zur Erfassung und Selektion der
Personenkreise, die den Konsequenzen dieser Gesetze (Berufsverbote, Eheverbote,
Zwangssterilisationen, „Euthanasie“, etc.) unterworfen werden sollten. Die
Schulungen in Alt Rehse dürften ein bedeutender Bestandteil für die Umsetzung
dieser Gesetze sowohl im damaligen Reichsgebiet als auch etwa in
Konzentrations- und Vernichtungslagern gewesen sein. Das Ergebnis des Projekts soll
mittels einer weiteren Förderung in eine Wanderausstellung münden, die außer in
Alt Rehse z. B. auch in der Gedenkstätte KZ Auschwitz Stammlager gezeigt
werden könnte.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
Das Militärgeschichtliche Forschungsamt (MGFA) hat im Rahmen seiner
veröffentlichten Forschungsarbeit zum Dritten Reich auch die Erkenntnisse der
allgemeinen Geschichtswissenschaft hinsichtlich der Mitwirkung der
Vorgängerinstitutionen des Bundesministeriums der Verteidigung am „Gesetz zu
Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 sowie an der sogenannten
Aktion T4 berücksichtigt. Zur sonstigen Arbeit des MGFA, auch bezüglich der
Rolle der Wehrmacht bei rasseideologisch motivierten Verbrechen im Krieg
wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
12. Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, mit denen die
Rolle des Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und
Volksbildung hinsichtlich ihrer Funktion beim Erarbeiten, dem Erlass und dem
Ausüben „rassenhygienischer Maßnahmen“, die zur systematischen und
industriellen Selektion, Verfolgung, Misshandlung und Ermordung
„unwerten Lebens“ geführt haben, aufzudecken?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja welche?
c) Hält sie diese Maßnahmen für ausreichend?
d) Welche Maßnahmen wird sie noch ergreifen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4344Das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat
keinen Rechtsnachfolger im Kreis der Bundesressorts.
Zahlreiche Vorhaben der historischen Forschung zur Geschichte des
Nationalsozialismus wurden aber mit Bundesmitteln gefördert. Zu den etwa von der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in den letzten Jahren geförderten Projekte
gehören u. a. auch Untersuchungen zu Themen der Euthanasie oder zur
nationalsozialistischen Wissenschafts- und Bildungspolitik. Zu weiteren mit
Bundesmitteln geförderten Untersuchungen wird auch auf die Antwort zu Frage 20
verwiesen.
13. Gibt es über die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des früheren
Bundesgesundheitsamts konzipierte Ausstellung „Das Reichsgesundheitsamt
im Nationalsozialismus“, die sich in der Historischen Sammlung des
Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin
(BgVV) befindet, hinausgehende offizielle Untersuchungen zu den
Aufgaben und zur Rolle des Reichsgesundheitsministeriums und des
Reichsgesundheitsamts im Nationalsozialismus?
Gibt es Erkenntnisse über eventuelle personelle Kontinuitäten zwischen
dem Reichsgesundheitsministerium bzw. dem Reichsgesundheitsamt und
deren Nachfolgebehörden in der Bundesrepublik Deutschland?
Fragen des Gesundheitswesens lagen in der Zeit des Nationalsozialismus vor
allem in der Zuständigkeit des Reichsministeriums des Innern und des
Reichsgesundheitsamtes. Zum damaligen Reichsgesundheitsamt gehörte insbesondere
das auch heute noch bestehende, zum Geschäftsbereich des BMG gehörende
Robert Koch-Institut (RKI), das eine zentrale Stellung in der staatlichen
Gesundheitsverwaltung hatte.
Die Veröffentlichung der folgenden Publikationen wurde finanziell vom BMG
oder dessen nachgeordneten Bereich unterstützt:
– Veröffentlichung „Das Gesundheitsamt im Nationalsozialismus“ als
Sonderheft der Fachzeitschrift „Das Gesundheitswesen“, Thieme Verlag 2007,
– Veröffentlichung der Ergebnisse des Forschungsprojekts der Kassenärztlichen
Vereinigung Berlin zu den jüdischen Kassenärzten in Berlin in der Zeit von
1933 bis 1945: Berliner Jüdische Kassenärzte und ihr Schicksal im
Nationalsozialismus. Ein Gedenkbuch. Verlag Hentrich & Hentrich, 2009,
– Sonderheft des Bundesgesundheitsblattes „Das Reichsgesundheitsamt im
Nationalsozialismus“, Herausgeber Bundesgesundheitsamt, März 1989.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Publikationen, die sich mit dem
Themenkomplex Medizingeschichte/Gesundheitspolitik im Nationalsozialismus
beschäftigen.
Mit dem vom RKI 2006 bis 2008 initiierten und finanzierten Projekt „Das
Robert Koch-Institut im Nationalsozialismus“ wurde erstmals das
wissenschaftliche, politische und wissenschaftspolitische Handeln des RKI im
Nationalsozialismus umfassend und unabhängig erforscht. Die Ergebnisse wurden
veröffentlicht. So wurde unter anderem aufgearbeitet, dass nach dem Krieg im RKI
ehemalige Parteimitglieder der NSDAP weiter beschäftigt und in einem Fall
sogar nach Haftentlassung wieder eingestellt wurden. Ferner habe es auch
Anstellungen von Tätern in anderen öffentlich finanzierten Einrichtungen sowie die
Publikation von Ergebnissen aus Menschenversuchen, die während der NS-Zeit
durchgeführt wurden, nach 1945 gegeben. Aus dem o. g. Forschungsprojekt
sind beispielsweise die Werke „Das Robert Koch-Institut im
Nationalsozialismus“ (2008) und „Infektion und Institution – Zur Wissenschaftsgeschichte des
Robert Koch-Instituts im Nationalsozialismus“ (2009) hervorgegangen. Als
Drucksache 17/4344 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeöffentlich sichtbares Objekt des Gedenkens und Erinnerns wird derzeit auf dem
Gelände des Robert Koch-Instituts ein Denkmal fertiggestellt und im Frühjahr
2011 der Öffentlichkeit vorgestellt. Das RKI hat zudem im Jahr 1999 eine
Ausstellung „Verfolgte Ärzte im Nationalsozialismus“ gezeigt. Mit der Ausstellung,
die bis 2002 dort zu sehen war, wurde an die Biographien und Leistungen von
Ärzten und Sozialmedizinern erinnert, die im Nationalsozialismus mit
Berufsverboten belegt wurden, ins Exil getrieben oder ermordet wurden. Alle
Veröffentlichungen und Aktivitäten des RKI sind auf der RKI-Internetseite abrufbar.
Die weiteren zum Geschäftsbereich des BMG gehörenden Behörden sind erst
nach der Zeit des Nationalsozialismus gegründet worden bzw. gehörten nicht
zum damaligen Reichsgesundheitsamt.
14. Unterstützt die Bundesregierung weitergehende Forschungen zu den NS-
Verstrickungen von Angehörigen des ehemaligen „Bundesministeriums
für Angelegenheiten der Vertriebenen“ bzw. dem späteren
„Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte“?
Die Bundesregierung stellt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die die
Vergangenheit von Angehörigen des ehemaligen Vertriebenenministeriums
erforschen wollen, ihre insoweit vorhandenen Aktenbestände zur Verfügung.
Soweit einzelne Aktenstücke wegen einer Einstufung als Verschlusssachen nicht
zugänglich sind, können sie nach Maßgabe der Verschlusssachenanordnung
(VSA) herabgestuft werden.
a) Hält sie es für sinnvoll, solche Forschungen anzuregen?
Wenn nein, warum nicht?
Forschung ist sinnvoll. Die Bundesregierung ermutigt dazu.
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Umfang, in dem im
Vertriebenenministerium und seinen Forschungsämter frühere NS-
Funktionäre und Kriegsverbrecher dienten?
Die Kenntnis der Bundesregierung beschränkt sich auf den allgemeinen
Forschungsstand. Personenbezogene Forschungen befassten sich insbesondere mit
der Rolle des ehemaligen Vertriebenenministers Theodor Oberländer (vgl.
Philipp-Christian Wachs, Der Fall Oberländer. Ein Lehrstück deutscher
Geschichte, Frankfurt am Main 2000, mit zahlreichen weiteren Quellenangaben).
Darüber hinaus liegt eine Vielzahl von Gesamtdarstellungen der
bundesdeutschen Vertriebenenpolitik vor (vgl. etwa Andreas Kossert, Kalte Heimat. Die
Geschichte der deutschen Vertriebenen nach 1945, München 2008; Hartmut
Gassner, „Vertriebene“, in: Das Bonner Innenministerium, hrsg. von Siegfried
Fröhlich, Bonn 1997, S. 221 ff.; Marion Frantzioch, Die Vertriebenen.
Hemmnisse und Wege ihrer Integration, Berlin 1987), teilweise auch aus Sicht der
damaligen Bundesregierung (vgl. Bundesministerium des Innern [Hrsg.],
Betrifft: Eingliederung der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigten in
der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1982).
c) In welcher Weise beeinflusste die NS-Vergangenheit führender
Politiker und Mitarbeiter des Vertriebenenministeriums die
Vertriebenenpolitik der Nachkriegsjahrzehnte?
Die Annahme, die Vertriebenenpolitik der Nachkriegszeit sei durch NS-
Vergangenheit führender Politiker und Mitarbeiter des Vertriebenenministeriums
beeinflusst worden, ist durch den allgemeinen Forschungsstand nicht belegt.
Gemäß den in der Antwort zu Frage 14b genannten Darstellungen der Historiker
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/4344orientierte sich die Vertriebenenpolitik der Nachkriegszeit an
Sachgesichtspunkten und den allgemeinen politischen Schwerpunktsetzungen der jeweiligen
Bundesregierung.
d) Welche institutionellen, demokratie- und erinnerungspolitischen
Schlussfolgerungen können heute aus dem Wirken des langjährigen
Vertriebenenministers Theodor Oberländer gezogen werden, der sich in
der NS-Zeit für die Neuordnung Osteuropas unter deutscher
Vorherrschaft einsetzte und an Massakern in den deutsch besetzten Gebieten
Osteuropas beteiligt war?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 14b und 14c verwiesen. Die Person
des ehemaligen Vertriebenenministers Theodor Oberländer ist Gegenstand der
zeitgeschichtlichen Forschung. Diese Forschung wird von der Bundesregierung
befürwortet.
e) Welche Rolle sollte die Aufarbeitung der NS-Verstrickung zahlreicher
Mitarbeiter des Vertriebenenministeriums bei der Arbeit der
Bundesstiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ spielen?
Die Aufarbeitung möglicher NS-Verstrickungen von Mitarbeitern des
Bundesministeriums für Angelegenheiten der Vertriebenen bzw. dem späteren
Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte ist nicht
Gegenstand des Stiftungszwecks der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (§ 16
des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“
vom 21. Dezember 2008, geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2010).
15. Im Juli 2010 wurde bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz
plant, unabhängige Historiker beziehungsweise ein wissenschaftliches
Institut mit der Gründungsgeschichte des Amtes zu beauftragen und zu
untersuchen, welche Rolle und welchen Einfluss frühere Nationalsozialisten
und Kriegsverbrecher in der Behörde ausübten:
a) Wurden bereits unabhängige Historiker oder ein wissenschaftliches
Institut mit dieser Aufgabe betraut?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Historiker beziehungsweise welches Institut wurden
benannt, und wurde das Forschungsprojekt in einer öffentlichen
Ausschreibung vergeben?
b) Welche Kriterien und welche Methodik sollen für die Untersuchungen
angewendet werden?
c) Mit welchen Fragen wird sich das Forschungsprojekt konkret befassen?
d) Gibt es bereits erste Erkenntnisse?
Die Fragen 15a bis 15d werden gemeinsam beantwortet.
Das Forschungsvorhaben soll als Verhandlungsverfahren mit vorheriger
öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnehmerwettbewerb) gemäß § 3
Buchstabe c der Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im
Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG vergeben werden. Durch das Beschaffungsamt
des Bundesministeriums des Innern wurde mit Datum vom 17. November 2010
ein Forschungsvorhaben zur „Organisationsgeschichte des Bundesamtes für
Verfassungsschutz 1950–1975, unter besonderer Berücksichtigung der NS-
Bezüge früherer Mitarbeiter in der Gründungsphase“ mit Frist 18. Dezember 2010
ausgeschrieben. Einzelheiten zum Untersuchungsgegenstand, zur Methodik, zur
Drucksache 17/4344 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDurchführung der Untersuchung und Publikation der Forschungsergebnisse
können in der Leistungsbeschreibung im Internet unter
www.evergabe-online.de
(Suchbegriff: „Organisationsgeschichte“) eingesehen werden.
16. Wann wird der Bericht des Forschungsprojekts zur Gründungsgeschichte
des Bundeskriminalamts, welches auch personelle Kontinuitäten des Amts
mit früheren NS-Behörden untersuchen soll, veröffentlicht?
Die Veröffentlichung der Ergebnisse des Forschungsprojekts zur Aufarbeitung
der Geschichte des Bundeskriminalamtes ist für April 2011 vorgesehen.
17. Woran ist der Versuch des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes
Ernst Uhrlau einer systematischen Aufarbeitung der Geschichte des
Bundesnachrichtendienstes mit einem im Juli 2006 angekündigten
Forschungsprojekt seit Ernst Uhrlau erstmaliger Ankündigung gescheitert?
Bestätigt die Bundesregierung, dass neben Sicherheitsüberlegungen
(Meldung FAZ vom 18. März 2010) auch finanzielle, personelle und rechtliche
Überlegungen entscheidend dafür waren, dass das damalige
Forschungsprojekt eingestellt wurde, und wenn ja, welche Gründe waren entscheidend?
Bereits in Reaktion auf den sogenannten Nazi War Crimes Disclosure Act der
Vereinigten Staaten von Amerika (1998) und die nachfolgende Freigabe von
CIA-Akten zur Organisation Gehlen durch den „CIA-History Staff“ bzw. die
Übergabe von Akten zur Einsichtnahme an das US-Nationalarchiv (2001)
wurden Möglichkeiten einer historischen Aufarbeitung der Organisation Gehlen
und auch des Bundesnachrichtendienstes (BND) geprüft. Im Vorfeld des 50-
jährigen Jubiläums des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Jahr 2006
konkretisierte sich das Konzept, einen externen Geschichtswissenschaftler mit dem
Forschungsprojekt zur Geschichte des BND zu beauftragen. Aufgrund vielfältiger
Fragen finanzieller, personeller, sicherheitlicher und rechtlicher Art kam dieses
Vorhaben aber nicht zur Umsetzung. Danach wurde von dem Konzept Abstand
genommen, die Geschichte des BND von nur einem externen Wissenschaftler
erforschen zu lassen.
a) Welche neuen Umstände führten nun dazu, dass die damalige
Entscheidung des Bundesnachrichtendienstes revidiert wurde?
Bestehen die „massiven, sicherheitlichen Bedenken“, die das
Bundeskanzleramt gegen die systematische Aufarbeitung der Geschichte des
Bundesnachrichtendienstes und seiner Vorläuferorganisation
„Organisation Gehlen“ damals geltend gemacht hat (ebenso Meldung FAZ vom
18. März 2010) nun nicht mehr, und wenn ja, welche sind das im
Genaueren?
Ungeachtet der seinerzeit getroffenen Entscheidung, das Konzept der
Beauftragung eines einzelnen Wissenschaftlers nicht mehr weiter zu verfolgen, bestand
und besteht die Absicht des Bundeskanzleramtes und des BND zur Erforschung
der BND-Geschichte unverändert fort. Im Jahr 2010 wurde hierfür ein neues
Konzept entwickelt. Dieses ermöglicht eine umfassende wissenschaftliche
Aufarbeitung innerhalb des für einen Nachrichtendienst typischen Spannungsfeldes
zwischen notwendigem Geheimschutz und gewünschter maximaler öffentlicher
Transparenz.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/4344b) Inwiefern hat das Bundeskanzleramt den Bundesnachrichtendienst
(BND) bei der Entscheidung für einen neuen Anlauf zur systematischen
Aufarbeitung seiner Geschichte unterstützt?
Das Bundeskanzleramt hat hierfür im Frühjahr 2010 einen hochrangigen
Beamten der Abteilung 6 als Beauftragten ernannt, der das Projekt zur Erforschung
der Geschichte des BND begleiten soll. Dieser hat den BND am 8. April 2010
zur Vorlage eines neuen Konzepts aufgefordert und ihn bei seinem neuen Anlauf
zur systematischen Aufarbeitung von Beginn der konzeptionellen Entwicklung
an unterstützt. Dem vorgelegten Konzept hat das Bundeskanzleramt Ende
August 2010 zugestimmt.
c) Welchen Auftrag hat die nun neu eingesetzte Historikerkommission,
die die Geschichte des BND aufarbeiten soll?
Werden dabei alle Einschränkungen des freien Zugangs zu den Akten
des BND im Zusammenhang mit personellen Kontinuitäten des BND
beziehungsweise seiner Vorgängerorganisation zum NS-Regime
zurückgenommen und diese Akten insbesondere der Wissenschaft
zugänglich gemacht?
Die unabhängige Historikerkommission soll umfassend die Entstehungs- und
Frühgeschichte des BND sowie sein Personal- und Wirkungsprofil von 1945 bis
1968 erforschen, einschließlich der Kontinuitäten zum NS-Staat und des
Umgangs mit der NS-Vergangenheit. Die an dem Projekt beteiligten
Wissenschaftler erhalten grundsätzlich umfassenden Zugang zum gesamten Archivbestand
des BND. Insbesondere gibt es keine thematischen Beschränkungen. Grenzen
erfährt der Zugang zu bzw. der Umgang mit den Informationen einzig dort, wo
Bestimmungen des Archivgesetzes, des Persönlichkeitsrechts oder des
Geheimschutzes diesen beschränken.
d) Werden dabei alle Akten über die Mitwirkung an bzw. mögliche
Behinderung der juristischen Verfolgung von NS-Verbrechen und der
entsprechenden Täter der Öffentlichkeit und damit auch der Wissenschaft
zugänglich gemacht?
Es wird auf die Anwort zu Frage 17c zur umfassenden Akteneinsicht verwiesen.
e) Wie werden oder sollen die laut Bundeskanzleramt (Meldung FAZ vom
18. März 2010) zur wissenschaftlichen Aufarbeitung zur Verfügung
stehenden 500 000 Euro eingesetzt (werden)?
Die veranschlagten Ausgaben dienen zur Deckung aller personellen (z. B.
Honorare) und sachlichen (z. B. Bereitstellung eines Arbeitsplatzes) Kosten des
Projekts „Aufarbeitung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes“.
f) Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
ehemaligen SS-, SD- und Gestapo-Mitarbeiter in der „Organisation Gehlen“?
Zum quantitativen Anteil ehemaliger SS-, SD- und Gestapomitarbeiter in der
Organisation Gehlen können derzeit noch keine empirisch belegbaren Aussagen
getätigt werden. Diese Frage kann daher erst durch Forschungen zur
Frühgeschichte des BND beantwortet werden. Maßnahmen zur Identifizierung von
Beteiligten an NS-Verbrechen wurden bereits in den 60er-Jahren durch den
BND getroffen (siehe dazu Bericht der Untersuchungsgruppe 85 vom 1. Februar
1965, Bundesarchiv B206/1976).
Drucksache 17/4344 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeg) In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
ehemalige SS-, SD- und Gestapo-Mitarbeiter in ihrer neuen Stellung
mit einer neuen Identität versehen?
Ob, und wenn ja, wie viele ehemalige SS-, SD- und Gestapomitarbeiter in einer
neuen Stellung mit einer neuen Identität versehen wurden, kann derzeit noch
nicht empirisch belegbar festgestellt werden. Auch diese Frage kann daher erst
durch Forschungen zur Frühgeschichte des BND beantwortet werden.
18. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die Entscheidung
über die Offenlegung der Archivbestände der jeweiligen
Sicherheitsbehörde, in dem der vorherigen Frage zugrunde liegenden Fall, also dem
Bundesnachrichtendienst, obliegt?
Kann damit eine lückenlose, fundiert wissenschaftliche und neutrale
Aufarbeitung garantiert werden?
Die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Umgang mit Verschlusssachen
– dies beinhaltet auch die Entscheidung der (weiteren) Einstufung – obliegt
gemäß den §§ 4, 5, 8 und 9 VSA dem Herausgeber der Verschlusssache. Daher liegt
die Entscheidung über den Umfang der Offenlegung der Archivbestände beim
BND als herausgebender Behörde. Aufgrund des in der Antwort zu Frage 17c
dargelegten Ansatzes des umfassenden Zugangs zum gesamten Aktenbestand
für das Forschungsprojekt sind die Voraussetzungen für eine lückenlose,
fundiert wissenschaftliche und neutrale Aufarbeitung gegeben.
19. Welche generellen Probleme bei der Akteneinsicht zur Erforschung von
NS-Verstrickungen von Bundesministerien und Behörden sind der
Bundesregierung bekannt?
Generelle Probleme bei der Einsicht vorhandener Akten sind der
Bundesregierung nicht bekannt. Im Einzelfall bereitet im Zusammenhang mit Anträgen auf
Akteneinsicht bei Beteiligung anderer Stellen und Behörden die Klärung der
Rechtsnachfolge Schwierigkeiten, insbesondere bei Beteiligung ausländischer
Behörden. Zudem ist, sofern durch die Akteneinsicht die Rechte Dritter (z. B.
noch lebender naher Verwandter von Betroffenen) betroffen sein könnten und
diese einer Akteneinsicht nicht zustimmen, zwischen diesen Rechten und dem
Interesse an der zeitgeschichtlichen Forschung, insbesondere über die Zeit des
Nationalsozialismus, abzuwägen.
20. Haben neben den in den bisherigen Fragen genannten Bundesministerien
und obersten Bundesbehörden weitere Bundesministerien oder oberste
Bundesbehörden ihre NS-Vergangenheit bzw. die ihrer Vorgänger im
Nationalsozialismus untersucht?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche anderen Bundesministerien oder oberste
Bundesbehörden haben bereits eine ähnliche Untersuchung vornehmen lassen?
c) Wurden die Untersuchungen anhand einheitlicher Kriterien
durchgeführt?
Wenn ja, welche, und wie wurden diese erarbeitet?
Wenn nein, warum nicht?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/4344d) Auf wessen Initiative beruhten in den einzelnen Fällen die
Untersuchungen?
e) Welchen zeitlichen Umfang besaßen die Untersuchungen?
Nach welchen Kriterien wurde untersucht (bitte nach einzelnen
Bundesministerien auflisten)?
f) Wer wurde mit den Untersuchungen beauftragt?
Nach welchen Auswahlkriterien wurden die Mitglieder der jeweiligen
Untersuchungskommissionen benannt?
g) Wurden die jeweiligen Ergebnisse der Untersuchungen der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
h) Was für Schlüsse und Handlungsvorgaben folgten den Untersuchungen
jeweils?
Welche Konsequenzen zogen die jeweiligen Behörden und
Bundesministerien aus ihren Untersuchungen?
Die in den Antworten auf diese und vorangegangene Fragen genannten Studien
wurden in jeweiliger Verantwortung der genannten Ministerien in Auftrag
gegeben bzw. gefördert. Die Untersuchungen haben je unterschiedliche Entstehungs-
und Auftragsgeschichten und zeitlichen Umfang. Da sich historische
Gegebenheiten der einzelnen Behörden unterscheiden und die Entwicklung der
historischen und öffentlichen Debatte im Zeitverlauf die Untersuchung
unterschiedlicher Aspekte nahegelegt hat, scheint ein einheitlicher Kriterienkatalog nicht
zielführend.
Neben den oben bereits genannten sind folgende Untersuchungen zu nennen:
Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit dem 1957 gegründeten MGFA
eine wissenschaftlich unabhängige Ressortforschungseinrichtung geschaffen,
zu deren Auftrag die Untersuchung der Vorgeschichte des eigenen Ressorts in
der Zeit des Nationalsozialismus gehört. Die Arbeit des MGFA hat für die
nationale und internationale Forschung wegweisende Ergebnisse hervorgebracht
und maßgeblich zur Aufarbeitung von und öffentlicher Auseinandersetzung
über verschiedenste Aspekte der nationalsozialistischen Vergangenheit
beigetragen. So hat es von Beginn an die Dimension der Verstrickung der militärischen
Institutionen (Reichswehr- bzw. Kriegsministerium bis 1938, Oberkommando
der Wehrmacht ab 1938) in die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes
erforscht. Wegweisende Untersuchungen hat das MGFA zum
rassenideologischen Vernichtungskrieg im Osten, zur deutschen Besatzungsherrschaft, zur
Wehrmachtjustiz, zur Rolle der Wehrmacht im Dritten Reich inklusive Fragen
der Verstrickung der Wehrmachtführung zum einen in die nationalsozialistische
Rassenideologie und -politik (Stichwort: „Arierparagraph“) und zum anderen in
Planung und Durchführung rassenideologisch motivierter Verbrechen im Krieg
(Stichworte: „Kommissarbefehl“, „Kriegsgerichtsbarkeitserlass“,
„Partisanenkrieg“, „sowjetische Kriegsgefangene“) vorgelegt. Das Reihenwerk „Das
Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg“ zählt zu den größten wissenschaftlichen
Forschungsprojekten zur Aufarbeitung der Geschichte des Dritten Reiches, die
überhaupt innerhalb wie außerhalb Deutschlands durchgeführt worden sind.
Untersucht hat das MGFA auch das Thema Militär in den beiden deutschen Staaten
nach 1945 samt Fragen der personellen Kontinuität bei Gründung des
Bundeswehr.
Drucksache 17/4344 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie wissenschaftliche Arbeit des MGFA wird durch einen vom Bundesminister
der Verteidigung berufenen Wissenschaftlichen Beirat fortwährend begleitet
und begutachtet.
Die Bundeswehr stand bei ihrer Aufstellung wie kaum eine andere staatliche
Institution nach 1945 im Schatten der nationalsozialistischen Vergangenheit. Als
Konsequenz aus der Beteiligung der ehemaligen Wehrmacht an Verbrechen des
Dritten Reiches wurde für die Personalauswahl der Offiziere vom Dienstgrad
Oberst aufwärts ein Personalgutachterausschuss eingesetzt, durch den die
Eignung der ehemaligen Offiziere für einen Dienst in der Bundeswehr überprüft
wurde. Eine Verwendung von Personen, die aufgrund ihrer Handlungen im
Dritten Reich ungeeignet für den Dienst in der Bundeswehr erschienen, sollte damit
von vornherein ausgeschlossen werden. Die Mitglieder des unabhängigen
Ausschusses, darunter auch vier Angehörige des Widerstands gegen das NS-
Regime, wurden damals vom Deutschen Bundestag gewählt und vom
Bundespräsidenten ernannt. Der Ausschuss war nicht an Weisungen gebunden, gab sich
seine Geschäftsordnung selbst und definierte in eigener Zuständigkeit und
Verantwortung die Richtlinien für Beurteilung und Auswahl der ehemaligen
Offiziere. Insgesamt wurden 601 Bewerbungen durch den Ausschuss in geheimer
Sitzung behandelt und 486 ehemalige Offiziere für eine Verwendung in der
Bundeswehr im Dienstgrad Oberst aufwärts uneingeschränkt vorgeschlagen.
Die Beteiligung der Justiz und des damaligen Reichsministeriums der Justiz
an den NS-Verbrechen sind wissenschaftlich intensiv erforscht. Das
Bundesministerium der Justiz hat zum einen die Entstehung der grundlegenden Studie
von Lothar Gruchmann, „Justiz im Dritten Reich 1933–1940. Anpassung und
Unterwerfung in der Ära Gürtner“, R. Oldenbourg Verlag, München 1988
(3. Auflage 2001), gefördert. Zum anderen hat es die Ausstellung „Im Namen
des deutschen Volkes – Justiz und Nationalsozialismus“ im Jahr 1989 erarbeitet
und zu dieser Ausstellung eine 460-seitige Dokumentation verfasst
(Bundesministerium der Justiz [Hrsg.], Im Namen des deutschen Volkes – Justiz und
Nationalsozialismus – Katalog zur Ausstellung des Bundesministeriums der
Justiz, 4. Auflage 1996). Die Ausstellung wurde in 43 Städten gezeigt und ist
nunmehr als Dauerausstellung im Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
zu sehen.
Das Bundesministerium der Justiz hat seine Nachrufpraxis dahingehend
geändert, dass bei früheren Mitarbeitern mit NS-Belastung kein öffentlicher Nachruf
erfolgt. Die Studie von Lothar Gruchmann hatte u. a. zur Folge, dass das
Bundesministerium der Justiz 1989 eine Gedenkstätte für die Opfer der NS-Justiz
bei der Deutschen Richterakademie in Trier errichtete. Die Verbrechen der NS-
Justiz und das Versagen der Justiz bei deren Aufarbeitung sind seither auch
fester Bestandteil der Richterfortbildungen der Deutschen Richterakademie.
Die Hochschule der Polizei untersucht und dokumentiert in einem großen
Projekt die Rolle der Polizei in der NS-Herrschaft einschließlich Vor- und
Nachgeschichte. Zentraler Teil des Projekts ist eine im Frühjahr 2011 anlaufende
Ausstellung im Deutschen Historischen Museum. Zu dem Projekt gehören
außerdem eine Fernsehdokumentation, die in der ARD gezeigt werden wird,
mehrere Publikationen, ein Modul für Ausstellungen der Polizeien des Bundes
und der Länder sowie Materialien für die Erwachsenenbildung.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist nicht Nachfolgeorganisation
des früheren Reichsarbeitsministeriums, arbeitet gleichwohl die deutsche
Sozialgeschichte im Rahmen von Wanderausstellungen mit einem besonderen
Schwerpunkt auf der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft auf.
Darüber hinaus arbeiten u. a. auch die Sozialversicherungsträger die Thematik auf.
Im Rahmen der 1987 angelaufenen Ausstellung zur deutschen Sozialgeschichte
„Es begann in Berlin“ hat sich damals das BMA mit einem Sonderbeitrag zum
Reichsarbeitsministerium sozialhistorisch auseinandergesetzt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/4344Darüber hinaus wurden zahlreiche Vorhaben der historischen Forschung zur
Geschichte des Nationalsozialismus mit Bundesmitteln gefördert. So hat die
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in den letzten Jahren mehr als 100
Projekte zu verschiedenen Aspekten des Nationalsozialismus gefördert (inkl. zu
Fragen der Euthanasie). Nähere Informationen über die von der DFG
geförderten Projekte enthält das Informationssystem GEPRIS der DFG (
http://gepris.
dfg.de/gepris/OCTOPUS/). Auch das Institut für Zeitgeschichte München/Berlin
hat sich seit seiner Gründung (1949) der Erforschung der Geschichte des
Nationalsozialismus unter Einbeziehung seiner unmittelbaren Vor- und
Nachgeschichte gewidmet.
Mehrere Bundesministerien und -behörden, die in der Bundesrepublik
Deutschland gegründet wurden, haben keine Vorgängerinstitution im „Dritten Reich“,
verfügen deshalb über keine Aktenbestände, oder sind ausschließlich für
Politikfelder zuständig, die zwischen 1933 und 1945 nicht bearbeitet wurden.
Ergänzend wird auf die allgemein zugänglichen Ergebnisse historischer
Forschung über einzelne Institutionen des NS-Regimes verwiesen.
21. Hat die Bundesregierung vor, weitere Kommissionen mit der
Untersuchung der NS-Vergangenheit anderer bisher noch nicht untersuchter
Bundesministerien und Bundesbehörden zu beauftragen?
a) Wenn nicht, warum nicht?
b) Wenn ja, plant die Bundesregierung einheitliche Kriterien und ein
Gesamtkonzept für die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der
Bundesministerien oder Bundesbehörden zu erarbeiten?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat sich im Herbst 2009
mit möglichen Konzepten zur weiteren Erforschung der Geschichte des
Bundesministeriums befasst und entschieden, dazu eine Historikerkommission
einzurichten. Sie wird die Aufgabe haben, die Geschichte des Ministeriums und seiner
Vorgängerinstitutionen möglichst seit Reichsgründung 1870/1871 umfassend
und anhand von Primärquellen zu untersuchen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft derzeit, ob es sinnvoll ist,
neben den o. g. bestehenden Beiträgen zur Auseinandersetzung mit der NS-
Vergangenheit weitere Aspekte der Geschichte des Reichsarbeitsministeriums und
möglicher personeller Verstrickungen in die neu gegründete Ministerial- und
Sozialverwaltung in Nachkriegsdeutschland zu untersuchen.
Das Bundesministerium der Justiz prüft den Bedarf nach weiteren
Untersuchungen, die die bestehenden umfangreichen Untersuchungen zur Verstrickung von
Ministerium und Justiz in NS-Verbrechen ergänzen könnten.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den vorangegangenen Fragen bezüglich
der Maßnahmen einzelner Bundesministerien verwiesen.
Angesichts der Vielzahl der schon vorliegenden und gegenwärtig in
Vorbereitung befindlichen Studien erscheint ein jetzt vorzulegendes Gesamtkonzept mit
einheitlichen Kriterien nicht zielführend.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]