Konsequenzen aus dem geplanten Abzug britischer Truppen aus Deutschland
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger, Matthias W. Birkwald, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Der britische Premierminister David Cameron verkündete am 19. Oktober 2010, dass im Rahmen der Neuausrichtung der britischen Streitkräfte (National Security Strategy) und der damit verbundenen Feinplanung für die Stationierung der britischen Truppen (Strategic Defence and Security Reviews), die Anzahl der britischen Streitkräfte in Deutschland bis 2015 halbiert werden solle. Langfristig ist geplant, die Angehörigen der verbliebenen britischen Streitkräfte in Deutschland bis zum Jahr 2020 komplett abzuziehen.
Diese Ankündigung bringt die Frage nach der Nachnutzung der betroffenen militärischen Liegenschaften sowie der bisherigen Truppenübungsplätze auf die politische Tagesordnung. So besteht nun endlich die Möglichkeit, entsprechend dem Wunsch der regionalen Bürgerinitiativen, aus dem Truppenübungsplatz in der Senne einen Nationalpark zu machen, der für alle zugänglich ist und damit sowohl den Naherholungswert der Region steigert als auch touristisches Potential erschließen könnte.
Da die Grundstücke der militärischen Liegenschaften im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind, hat hier der Bund eine besondere Verpflichtung, frühzeitig und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern die Weichen für eine zivile, ökologisch und ökonomisch sinnvolle Nachnutzung zu stellen. Nach Untersuchungen des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) hat die Schließung von Kasernen in der Regel keine negativen Folgen für die regionale Wirtschaft (Ruhr Economic Papers #181; The Regional Economic Effects of Military Base Realignments and Closures in Germany, 2010). Im Gegenteil kann durch zivile Nachnutzung und entsprechend vorausschauende Planung, einschließlich der Einrichtung von Konversionsfonds, ein wirtschaftlicher Impuls gesetzt werden, der deutlich mehr Arbeitsplätze und Steuereinnahmen ermöglicht als die bisherige militärische Nutzung.
Fragen und Antworten20
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den zeitlichen Ablauf und den Umfang des britischen Teilabzugs bis 2015 (bitte einschließlich Angaben über die Anzahl, Größe und Lage der Liegenschaften, sowie die zugehörige Infrastruktur wie Gebäude, Schießplätze etc.)?
Das Verteidigungsministerium des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland hat im Zusammenhang mit der beschleunigten Verlegung britischer Truppen aus Deutschland eine interne Studie beauftragt. Mit einem Ergebnis dieser Studie kann voraussichtlich im Mai 2011 gerechnet werden. Verlässliche Aussagen, in welchem Umfang und Zeithorizont ein Abzug der britischen Streitkräfte aus Deutschland vorgesehen ist, sind erst nach Vorliegen dieser internen Studie und den darauf aufbauenden Entscheidungen des britischen Verteidigungsministeriums möglich.
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den zeitlichen Ablauf des angekündigten vollständigen Abzugs der britischen Truppen aus Deutschland bis zum Jahr 2020 bezüglich der einzelnen militärischen Liegenschaften und Truppenübungsplätze in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Zeitpunkt der Räumung des Truppenübungsplatzes Senne in Nordrhein-Westfalen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, gemäß der Vereinbarung über den Schutz von Natur und Landschaft vom 4. Mai 2009, Artikel 11 Absatz 2, bei einer Beendigung der militärischen Nutzung das außerordentliche fristlose Kündigungsrecht wahrzunehmen?
In der zitierten Klausel der Rahmenvereinbarung vom 4. Mai 2009 zur Umsetzung von NATURA 2000 ist geregelt, dass bei einer Beendigung der militärischen Nutzung für beide Vertragsparteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht besteht. Die Absicht einer Beendigung wird der Bund dem Land gegebenenfalls rechtzeitig anzeigen.
Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Vorgehensweise für die Übergabe der von den britischen Truppen genutzten Liegenschaften gestaltet werden, um die Interessen der betroffenen Gemeinden und Kommunen und der Bundesländer adäquat zu berücksichtigen?
Die Übergabe der freizugebenden Liegenschaften an die Bundesregierung bzw. an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bundesanstalt) erfolgt nach dem üblichen völkerrechtlich vereinbarten Verfahren mit den Gaststreitkräften in Deutschland: Die britischen Streitkräfte entscheiden danach über den Zeitpunkt der Freigabe der ihnen ausschließlich und unbefristet überlassenen Liegenschaften entsprechend ihren militärischen Bedürfnissen. Sie kündigen eine beabsichtigte Freigabe so frühzeitig wie möglich den deutschen Behörden an. Zunächst unterrichten sie das Bundesministerium der Verteidigung. Dieses prüft dann bei Liegenschaften, die im Eigentum des Bundes stehen, ob ein militärischer Anschlussbedarf besteht. Sollte kein militärischer Anschlussbedarf bestehen, übernimmt die Bundesanstalt diese Liegenschaften in ihr Vermögen.
Bei der völkerrechtlichen Freigabe und Rückgabe der Liegenschaften von den Streitkräften an die Bundesanstalt ist eine Beteiligung der Kommunen nicht vorgesehen.
Unter Verwertungsgesichtspunkten nimmt die Bundesanstalt allerdings zu einem sehr frühen Zeitpunkt vor der tatsächlichen Freigabe Gespräche mit den betroffenen Kommunen auf, um die zivile Nachnutzung der Liegenschaften sorgfältig vorzubereiten und zügig zu ermöglichen.
Wann wird die Bundesregierung über das weitere Vorgehen der britischen Truppen in Deutschland informiert werden?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, über die Belastung der verschiedenen Liegenschaften und des Truppenübungsplatzes Senne mit Munition und Schadstoffen?
Nach den völkerrechtlichen Vereinbarungen gilt für die Nutzung der überlassenen Liegenschaften das deutsche Recht, insbesondere das Umweltrecht. Für die Einhaltung des deutschen Rechts sind völkerrechtlich ausschließlich die britischen Streitkräfte verantwortlich. Soweit sie Kontaminationen verursachen, obliegt ihnen die nach deutschem Recht notwendige Untersuchung oder Sanierung auf eigene Kosten. Gleichzeitig ist völkerrechtlich durch Zutrittsrechte gewährleistet, dass die für die Überwachung der Einhaltung des Umweltrechts zuständigen Landesbehörden ihrer Aufgabe auch auf den Liegenschaften nachkommen können, die von den britischen Streitkräften genutzt werden.
Die Geltung und der Vollzug des Umweltrechts ist somit auch auf den Liegenschaften sichergestellt, die den britischen Streitkräften überlassen sind. Im Hinblick auf diese Verantwortlichkeiten des Nutzers einerseits und der Landesbehörden andererseits liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse über sanierungsbedürftige Altlasten auf den britischen Liegenschaften vor.
Bei dem Truppenübungsplatz Senne ist zu berücksichtigen, dass dieser bereits seit 1892 militärisch genutzt wird und somit hier noch Kampfmittelbelastungen aus der Zeit vor der britischen Nutzung gegeben sein könnten, für die eine britische Verantwortlichkeit nicht besteht. Hier wird die Bundesanstalt schon im Vorfeld der tatsächlichen Freigabe gemeinsam mit den zuständigen Landesbehörden sorgfältig prüfen und abstimmen, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Gefährdungsabschätzung oder Gefahrenbeseitigung und/oder Verkehrssicherung notwendig sein werden, um sicherzustellen, dass keine Gefahrensituation für die Öffentlichkeit entsteht.
a) Welche Erkenntnisse liegen speziell über die Belastung durch die Bebauung mit sogenannten Kampfdörfern in der Senne vor?
Die so genannten Kampfdörfer auf dem Truppenübungsplatz Senne bestehen aus Fertiggaragen und einer Umfassungsmauer aus Betonfertigteilen. Die Gründung dieser Fertigbauteile besteht lediglich aus einer verdichteten Kiesschüttung; eine besondere Belastung des Truppenübungsplatzes ist durch diese Bebauung nicht gegeben und ein Rückbau mit geringem Aufwand möglich. Der Übungsbetrieb wird zudem nur unter Verwendung von Übungsmunition durchgeführt. Die britischen Streitkräfte haben sich zudem verpflichtet, diese Gebäude nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückzubauen.
Mit welchen Kosten zur Beseitigung von Kampfmitteln und militärischer Infrastruktur rechnet die Bundesregierung?
Eine Abschätzung der Kosten zur Beseitigung von Kampfmitteln und militärischer Infrastruktur ist derzeit nicht möglich, da diese maßgeblich vom jeweiligen Nachnutzungskonzept abhängen.
a) Wer wird für diese Kosten aufkommen?
Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Nach Rückgabe der Liegenschaft von den Streitkräften an die Bundesanstalt kommt – bei polizei- und ordnungsrechtlichen Gefahren – im Außenverhältnis der Bund bzw. die Bundesanstalt für die Kosten der Beseitigung von Kampfmitteln auf, soweit sie aus der Zeit der britischen Nutzung stammen.
b) In welchem Zeitraum ist mit einer Beseitigung der Altlasten zu rechnen?
Da der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse über sanierungsbedürftige Altlasten auf den britischen Liegenschaften vorliegen, können auch über den Zeitraum für eine ggf. erforderliche Beseitigung keine Angaben gemacht werden.
Beabsichtigt die Bundesregierung die Weiternutzung von frei werdenden Liegenschaften und Truppenübungsplätzen durch die Bundeswehr, und wenn ja, welche Liegenschaften sind davon in welchem Umfang betroffen?
Die für die neue Bundeswehrstruktur notwendigen Entscheidungen werden nach objektiven Maßstäben und unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren getroffen werden. Aussagen zu konkreten Veränderungen werden allerdings erst dann möglich sein, wenn die erforderlichen Strukturanpassungen und das Stationierungskonzept sorgfältig geprüft und entschieden sind. Dies gilt auch für eine mögliche Folgenutzung von Liegenschaften der britischen Streitkräfte durch die Bundeswehr.
Welche Pläne zur zivilen Nachnutzung der frei werdenden Liegenschaften und Truppenübungsplätze hat die Bundesregierung?
Konkrete Pläne zur zivilen Nachnutzung der frei werdenden, derzeit von den britischen Streitkräften genutzten Liegenschaften und Truppenübungsplätze gibt es noch nicht. Die Bundesanstalt hat erste Vorgespräche mit betroffenen Kommunen aufgenommen, um in partnerschaftlicher Weise in einer gemeinsamen Anstrengung die Konversion zu bewältigen.
a) In welcher Form ist dabei eine Kooperation mit den Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen geplant?
In bedeutsamen Einzelfällen kann eine Kooperation mit den Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen angezeigt sein. Die Initiative hierzu geht üblicherweise von der betroffenen Kommune aus.
b) In welcher Form ist dabei eine Kooperation mit den betroffenen Kommunen geplant?
In der Regel strebt die Bundesanstalt für größere Standorte den Abschluss einer Konversions- oder Rahmenvereinbarung mit der Kommune an. In diesem Rahmen ist die Bundesanstalt – unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit – bereit, sich an Kosten von Voruntersuchungen sowie Planungskosten mit dem Ziel der Schaffung von Planungsrecht zu beteiligen.
c) In welcher Form werden die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Regionen in die Planung der Nachnutzung mit einbezogen?
Aus Sicht der Bundesanstalt ist es zweckmäßig, die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Regionen möglichst frühzeitig in die Planung der Nachnutzung mit einzubeziehen. Dies obliegt den Kommunen als Trägerinnen der Planungshoheit.
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die wirtschaftliche Entwicklung in den betroffenen Regionen zu fördern?
Die Länder profitieren weiterhin von der Erhöhung ihres Umsatzsteueranteils im Jahre 1993 um 2 Prozentpunkte, die seinerzeit wegen der Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds Deutsche Einheit beschlossen worden ist. Mit dieser Erhöhung sollten u. a. auch die finanziellen Folgen des damaligen Truppenabbaus gemildert werden.
Länder und betroffene Kommunen in Fördergebieten können vom Bund und der Europäischen Union mitfinanzierte Förderprogramme einsetzen.
Zudem fördert die Bundesanstalt die Baureifmachung ehemaliger militärisch genutzter Flächen u. a. durch finanzielle Beteiligung an städteplanerischen Voruntersuchungen bis hin zur Bauleitplanung und beteiligt sich an einzelnen Standortentwicklungsmaßnahmen. Dabei erwartet sie die Refinanzierung ihres Kostenanteiles durch Verwertungserlöse. Ferner beteiligt sich die Bundesanstalt an für die zivile Anschlussnutzung notwendigen Sanierungskosten von Altlasten (Boden- und Gewässerverunreinigungen) auf bundeseigenen Liegenschaften bis erforderlichenfalls zur Höhe des Kaufpreises, bei einer Eigenbeteiligung des Käufers von 10 Prozent. Darüber hinaus ist sie bereit, sich im Vorfeld eines Verkaufs an notwendigen Kosten der Untersuchung von Altlasten zu beteiligen, um abzuklären, ob diese den vorgesehenen zivilen Nutzungen entgegenstehen.
a) Ist die Einrichtung eines Konversionsfonds für die zivile Folgenutzung geplant?
Die Einrichtung eines Konversionsfonds für die zivile Anschlussnutzung zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den betroffenen Regionen plant die Bundesregierung nicht.
b) Wird die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bei der Vermarktung der frei werdenden Grundstücke den Schwerpunkt auf eine nachhaltige Entwicklung der Regionen oder auf die Erzielung kurzfristiger Gewinne legen?
Den von der Truppenreduzierung betroffenen Kommunen kommt als Trägerinnen der Planungshoheit die maßgebliche Bedeutung für zivile Anschlussnutzung zu. Auf Grund des regionalen Bedarfs entscheiden sie über die nachhaltige Entwicklung der ehemals militärisch genutzten Liegenschaften. Die Bundesanstalt ist kraft Gesetzes verpflichtet, die entbehrlichen Liegenschaften unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen wirtschaftlich zu verwerten. In enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Bundesanstalt, potenziellen Investoren und mit Unterstützung der Länder gelingt es in der Regel, für alle Seiten tragfähige Lösungen zu erarbeiten.
Gibt es in diesem Zusammenhang Pläne zur Errichtung eines Nationalparks Senne zur Förderung des Tourismus nach dem Abzug der britischen Truppen?
Nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung sind grundsätzlich die Länder für den Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes verantwortlich (Artikel 83 des Grundgesetzes). Für die Ausweisung eines Gebiets als Nationalpark ist damit das Land Nordrhein-Westfalen zuständig. Für eine zivile Nachnutzung des Truppenübungsplatzes Senne existieren derzeit noch keine Pläne.