[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4207
17. Wahlperiode 15. 12. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms,
Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/3970 –
Ausbau der Donau
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Projektsteuerung zum Ausbau des Donauabschnittes zwischen
Straubing und Vilshofen wurde die RMD Wasserstraßen GmbH (kurz RMD)
beauftragt, ohne dass hierfür eine Ausschreibung durchgeführt worden ist. Da die
RMD AG und ihre Tochterfirma in einem erheblichen Umfang von der
Realisierung der Stauvariante C/C280 profitiert, besteht ein massiver
Interessenkonflikt. Bezweifelt werden muss, ob bevorstehende Untersuchungen zu den
Ausbauvarianten transparent, objektiv und ergebnisoffen durchgeführt
werden.
Nach dem Konzessionsvertrag bestimmt allein die RMD AG, ob Staustufen
zur Stromgewinnung genutzt werden. Auch wenn die RMD heute erklärt, bei
Aicha sei keine Wasserkraftnutzung vorgesehen, ändert dies an dem
vorliegenden Interessenkonflikt nichts. Die RMD hat auf Grund des
Konzessionsvertrags auch noch nachträglich jederzeit die Möglichkeit, das
Wasserkraftwerk zu errichten.
Zwar ist die RMD in den so genannten Donauverträgen mit der Durchführung
des Donauausbaus beauftragt. Daraus ergibt sich aber kein Mitspracherecht
bei der Entscheidung, ob und wie ausgebaut wird. Demgemäß ist auch der
Untersuchungsauftrag, der der Entscheidungsfindung dienen soll, unter
Beachtung der EU-Vergaberichtlinien zu vergeben, ohne dass sich aus den
Donauverträgen irgendeine Bindung an die RMD ergeben würde. Gemäß
Artikel III.2.6 des Zuschussbescheids hat die Bundesrepublik Deutschland als
Auftragnehmer alle nötigen Vorkehrungen zu treffen, um Interessenkonflikte
auszuschließen, die eine unparteiische und objektive Ausführung der
Untersuchungen beeinträchtigen könnten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 13. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4207 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Übertragung der Projektsteuerung
ohne Ausschreibung an die RMD Wasserstraßen GmbH trotz des
offensichtlichen wirtschaftlichen Eigeninteresses von Konzernmutter RMD AG
und Konzerntochter RMD Wasserstraßen GmbH an der staugestützten
Variante des Donauausbaus?
2. Ist diese Vergabe an die RMD und die mit den jetzt durchgeführten
Untersuchungen betriebene Vorbereitung von Planfeststellungsunterlagen für die
Variante C/C280 vereinbar mit dem Bundestagsbeschluss vom 7. Juni
2002?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Übertragung der Projektsteuerung über eine öffentliche Ausschreibung
würde voraussetzen, dass ein öffentlicher Auftrag zu vergeben wäre. Das ist
nicht der Fall. Denn die RMD erfüllt diese Aufgabe bereits aufgrund eines
bestehenden Vertragsverhältnisses (sog. Main-Donau-Verträge).
Bei dem Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2002 handelt es
sich um einen so genannten schlichten Parlamentsbeschluss, der die
Bundesregierung rechtlich nicht bindet. Der Bundestagsbeschluss findet insoweit
Berücksichtigung, als dass die Variante A Bestandteil der Untersuchungen ist.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass trotz der
Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel III.2.6 des
Zuschussbescheids für eine unparteiische und objektive Ausführung der
Untersuchungen zu sorgen, der amtierende Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, bereits zum wiederholten Mal
öffentlich „leidenschaftlich“ für die Stauvariante C280 geworben hat (z. B.
bei einer Veranstaltung des Wirtschaftsbeirats der Union am 26. Juli 2010
in Regensburg)?
Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer hat seine persönliche Meinung für
die Variante C 280 geäußert. Dies ist genau so zu verstehen, wie die
Äußerungen seiner Amtsvorgänger für die Variante A. Selbstverständlich werden die
variantenunabhängigen Untersuchungen zum Ausbau der Donau zwischen
Straubing und Vilshofen unter der Leitung von Bund und Bayern und unter der
Koordination der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Süd ergebnisoffen
durchgeführt.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung des Vertreters der
Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), Dr. Andreas Schmidt, in der Sitzung der
Monitoringgruppe vom 29. Juli 2010, der laut Protokoll wörtlich erklärte,
er halte die „Hinzuziehung von Parteigutachtern“, die sich gegen einen
Ausbau nach C/C280 ausgesprochen hätten, für „nicht zielführend“?
Laut Dr. Andreas Schmidt bezog sich die Äußerung auf die Forderung aus der
Monitoring-Gruppe, zur wissenschaftlichen Diskussion über die angewandten
Methoden im Rahmen der flussmorphologischen Untersuchungen solche
Experten hinzuzuziehen, die Staustufen ablehnen. Für eine wissenschaftliche
Arbeitsweise und Diskussion ist jedoch Ergebnisoffenheit eine fundamentale
Voraussetzung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/42075. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, dass an
Stelle der RMD, zumindest aber gleichrangig mit der RMD, unabhängige
Gutachter betraut werden?
Neben Planungen und Untersuchungen, die von der RMD durchgeführt
werden, wurden zu den verschiedensten Aktivitäten der variantenunabhängigen
Untersuchungen bereits Aufträge für Datenerhebung, Planungen und
Gutachtertätigkeiten beauftragt. Im Übrigen wird die Objektivität der Untersuchungen
durch die eingerichtete Organisation (Lenkungsgruppe, Arbeitsebene und
Monitoring-Gruppe) und die WSD Süd sichergestellt.
6. Wie hoch ist der Auftragswert, der im Rahmen der Untersuchungen mit
einem Kostenrahmen von insgesamt 33 Mio. Euro derzeit allein auf die
RMD entfällt?
Es gibt keinen Auftragswert. Siehe dazu auch Antwort zu Frage 1.
7. Welche Maßnahmen sind im Abschnitt Straubing–Vilshofen geplant, im
Bau oder bereits verwirklicht, um im Interesse von Hochwasserschutz,
Artenschutz und Sicherung der Wohlfahrtswirkungen des Grundwassers
(z. B. Infiltration von Wasser in den Grundwasserkörper) der Donau mehr
Raum zu geben?
Im Rahmen der Verbesserung des Hochwasserschutzes auf Ausbaustandard
HW100 sind umfangreiche Deichrückverlegungen vorgesehen, die der Donau
mehr Raum geben und die im Rahmen der EU-geförderten Studie geplant
werden. Zwischen Bund und Bayern sind bislang 35 vorgezogene
Hochwasserschutzmaßnahmen vereinbart, die variantenunabhängig sind. Dabei handelt es
sich bei drei Maßnahmen um Deichrückverlegungen; bei zwei Maßnahmen
wird eine zweite Deichlinie erstellt und somit der Donau mehr Raum gegeben.
Von den vorgenannten Maßnahmen mit Deichrückverlegung ist die Maßnahme
Parkstetten-Reibersdorf I bereits fertiggestellt. Für die Maßnahme Natternberg
wird zurzeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Fragen des Artenschutzes und des Grundwassers nehmen bei den
Untersuchungen im Rahmen der EU-geförderten Studie breiten Raum ein, Ergebnisse liegen
aber derzeit noch nicht vor.
8. Welche Körperschaft ist aus Sicht der Bundesregierung für ökologische
Maßnahmen an der Donau entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie und
den europäischen Naturschutzrichtlinien (Fauna-Flora-Habitat und
Vogelschutzrichtlinie) zuständig?
Die Verwaltungskompetenz zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sowie
der Fauna-Flora-Habitat und Vogelschutzrichtlinie obliegt dem jeweiligen
Bundesland – am Donauabschnitt Straubing–Vilshofen also dem Freistaat Bayern.
9. Wer beauftragt und finanziert die entsprechenden
Optimierungsmaßnahmen?
Sowohl die technische als auch die ökologische Optimierung der Varianten A
und C/C280 sind Bestandteil der EU-geförderten Studie. Es findet ein ständig
iterativer Prozess zwischen der technischen Planung und der Umweltplanung
statt. Die gesamte Umweltplanung wurde an eine Arbeitsgemeinschaft
vergeben, sie wird fachlich von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) betreut.
Drucksache 17/4207 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Wie viel Fläche entfällt auf echte Deichrückverlegungen, und wie viel
demgegenüber auf die geplanten 14 ungesteuerten Flutpolder?
11. Wie schätzt die Bundesregierung die ökologische Wertigkeit dieser
Flutpolder ein?
12. In welchen zeitlichen Abständen ist mit einem Volllaufen dieser Polder
zu rechnen?
Die Fragen 10, 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Flutpolder mit gezielten Flutungen bei Hochwasser sind derzeit nicht
vorgesehen.
Die Planungen für die Überlaufpolder und die Deichrückverlegungen werden
derzeit im Zuge der EU-geförderten Studie erstellt. Abschließende Aussagen zu
erforderlichen Deichrückverlegungen und Überlaufpoldern und damit auch zu
Flächenaufteilungen sind daher noch nicht möglich.
13. Ist die Aussage zutreffend, dass die RMD Deichrückverlegungen nur dort
veranlasst, wo sie hydrologisch zwingend notwendig sind?
Nein. Die RMD veranlasst keine Deichrückverlegungen. Bund
(Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) und Bayern (Bayerisches
Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit) haben vereinbart, verschiedene
variantenunabhängige Projekte des Hochwasserschutzkonzeptes für den Abschnitt
Straubing–Vilshofen als vorgezogenen Hochwasserschutz durchzuführen. Alle
Planungen zu Deichrückverlegungen werden mit der Bayerischen
Wasserwirtschaft erarbeitet und abgestimmt.
14. Welche Bedeutung haben durch Deichrückverlegung wieder entstehende
Auen für die notwendige Verlangsamung der Hochwasserwelle im
Vergleich zu den vorgesehenen Flutpoldern?
Mit einem Überlaufpolder, der nur bei extremen Hochwasserereignissen
überflutet wird, können die Abflussspitzen einer Hochwasserwelle gekappt und die
Hochwasserstände in der unterstromigen Flussstrecke abgesenkt werden. Mit
dem Kappen der Abflussspitze werden die Wassermengen unterstromig des
Überflutungsraumes reduziert und die Laufgeschwindigkeit einer
Hochwasserwelle verlangsamt.
Deichrückverlegungsflächen füllen sich bereits mit der anlaufenden
Hochwasserwelle und können beim Durchlaufen der Abflussspitze keine größeren
Wassermengen mehr aufnehmen, so dass Deichrückverlegungsflächen keine
signifikanten Reduzierungen der Abflussspitzen bewirken können. Die
Abflussreduzierung unterstromig ist bei einer Deichrückverlegung gering. Eine wesentliche
Verlangsamung der Laufgeschwindigkeit der Hochwasserwelle durch
Abflussreduzierung ist bei Deichrückverlegungen nicht zu erwarten.
Inwieweit durch eine Deichrückverlegung und Auenanlegung die
Laufgeschwindigkeit einer Hochwasserwelle beeinflusst werden kann, hängt von
unterschiedlichen Randbedingungen ab, wie Flusskrümmungen, Fließtiefen
Vorland/Fluss, Fließgeschwindigkeitsverlagerungen Vorland/Fluss etc. Derzeit
werden in einem instationären hydraulischen Modell verschiedene
Hochwasserwellen berechnet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/420715. Wie erklärt die Bundesregierung die Antwort auf die Schriftliche
Frage 67 der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter an die Bundesregierung
auf Bundestagsdrucksache 16/13769, dass der von der RMD erworbene
Grundbesitz in den Stauräumen „Aicha, Waltendorf und Vilshofen-
Einöd“ nicht für Deichrückverlegungen und andere
Hochwasserschutzmaßnahmen zur Verfügung steht?
Die Fragestellerin hatte mit der Schriftlichen Frage 67 nach der Verfügbarkeit
der Grundstücke uneingeschränkt und unabhängig vom Ausbau der
Wasserstraße gefragt, was zu Recht verneint wurde.
Im Übrigen hat die RMD in diesem Streckenabschnitt keinen Grundbesitz.
Eigentümerin der fraglichen Flächen ist die Bundesrepublik Deutschland, die
diese Flächen für den Donauausbau erworben hat.
16. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Monitoringgruppe (MG)
die ihr von der EU zugedachte kritisch-konstruktive Rolle „zur Sicherung
der ordnungsgemäßen Durchführung der Studie“ (Antwortschreiben der
EU-Kommission von 2010) und zur „Sicherstellung von Transparenz und
Konsensfindung“ (Schreiben des Bundesministers Dr. Peter Raumsauer
an die Umweltverbände, eingegangen am 4. Januar 2010) erfüllen kann?
Verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Untersuchungen
sind die Lenkungsgruppe, die Arbeitsebene und die WSD Süd. Mit der
Einrichtung der Monitoring-Gruppe wird Transparenz geschaffen und den
betroffenen Akteuren die Möglichkeit gegeben, Vorschläge, Anregungen,
Empfehlungen sowie Stellungnahmen zum Arbeitsprogramm zu machen. Dafür wird
die Monitoring-Gruppe umfassend über das Arbeitsprogramm und die
laufenden Untersuchungen informiert, die dadurch in die Lage versetzt wird die ihr
zugedachte Rolle erfüllen zu können.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die MG
ausschließlich von Fachleuten der RMD, der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd
bzw. der dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) nachgeordneten Einrichtungen BAW und Bundesanstalt für
Gewässerkunde (BfG) informiert wird, deren oberster Dienstherr, der
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, sich öffentlich
für die Stauvariante C/C280 stark macht, und die, wie die Aussage des
Vertreters der BAW, Dr. Andreas Schmidt, in der Sitzung der MG vom
29. Juli 2010 zeigt, offenbar der Meinung ist, dass die Hinzuziehung von
„Parteigutachtern, die sich gegen einen Ausbau nach C/C280
ausgesprochen hätten, nicht zielführend sei“?
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass von der MG für
offene Fragen benannte Experten nicht in deren Sitzungen vortragen
können?
19. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es das Recht der MG sein
muss, eigene Experten zu benennen, die in den Sitzungen der MG
vortragen können, um der ihr zugedachten Rolle einer unabhängigen
Begleitung der Untersuchungen zum Donauausbau gerecht zu werden?
Die Fragen 17, 18 und 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Monitoring-Gruppe wird von der von der WSD Süd geleiteten
Arbeitsebene informiert. Diese setzt sich aus Mitarbeitern des Bundesamtes für
Naturschutz, des Umweltbundesamtes, des Landesamtes für Umweltschutz, des
Wasser- und Schifffahrtsamtes Regensburg, der Regierung von Niederbayern, der
Drucksache 17/4207 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesanstalt für Wasserbau (BAW), der BfG und der RMD zusammen. Die zu
Vorträgen in der Monitoring-Gruppe ausgewählten Vertreter der Arbeitsebene
ergeben sich aus den jeweiligen Fachthemen. Dabei werden nur die
Arbeitsergebnisse präsentiert, die von allen Mitgliedern der Arbeitsebene getragen
werden.
Im Übrigen trifft die Feststellung nicht zu, dass die Monitoring-Gruppe
ausschließlich von Fachleuten der RMD, der WSD Süd, der BAW und der BfG
informiert wird. Die Organisation sieht vor, dass die Monitoring-Gruppe Gäste in
ihre Sitzung einladen kann. Entsprechend den „Grundsätzen zur Anhörung
externer Experten“ der Monitoring-Gruppe können externe Experten eingeladen
werden. Dies ist bereits auch geschehen.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die MG bisher trotz
wiederholter Mahnung nicht bzw. nicht zeitnah bzw. nicht ausreichend
über die Arbeit von Lenkungsgruppe und Arbeitsebene informiert wurde?
21. Welche Informationen der Lenkungsgruppe bzw. Arbeitsebene sollen
nach Ansicht der Bundesregierung in welchem Zeitraum an die MG
weitergegeben werden?
Die Fragen 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Monitoring-Gruppe erhält die abgestimmten Ergebnisprotokolle der
Lenkungsgruppe bzw. der Arbeitsebene zur Kenntnis. Der Leiter der Monitoring-
Gruppe selbst informiert die Mitglieder über die Lenkungsgruppensitzungen auf
der Grundlage der ihm vorliegenden Protokollentwürfe. Über die Arbeit der
Arbeitsebene informiert die Leiterin, die an jeder Sitzung der Monitoring-Gruppe
teilnimmt und dabei einen Überblick über die jeweils vergangene Sitzung der
Arbeitsebene gibt.
22. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Formulierung der
konkreten Aufgabenstellung für zu vergebende Gutachten etc., z. B. für das von
der MG angeregte Güterverkehrskonzept, vorab mit der MG abgestimmt
werden muss?
Der Monitoring-Gruppe wird die Aufgabenstellung vorab zur Kenntnis
gegeben. Es steht der Monitoring-Gruppe bzw. seinen einzelnen Mitgliedern frei,
sich dazu zu äußern. Einer förmlichen Abstimmung bedarf es allerdings nicht.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die MG bisher noch
nicht einmal über bereits erfolgte Vergaben ausreichend informiert
wurde, geschweige denn vorab über die für die Vergabeentscheidung
maßgebenden Gesichtspunkte?
24. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die MG vor einer Vergabe von
Aufträgen über die maßgebenden Gesichtspunkte für die
Vergabeentscheidung informiert werden muss?
Die Fragen 23 und 24 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es trifft nicht zu, dass die Monitoring-Gruppe nicht über die bereits erfolgten
Vergaben informiert wurde. Die Monitoring-Gruppe wurde auch vorab über die
für die Vergabeentscheidung maßgebenden Gesichtspunkte unterrichtet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4207Die Monitoring-Gruppe hat sich in der zweiten, dritten und vierten Sitzung
ausführlich mit Ausschreibungsunterlagen befasst, die vorab an alle Mitglieder als
CD bzw. DVD versandt worden waren. Damit standen den Mitgliedern der
Monitoring-Gruppe alle notwendigen Ausschreibungsunterlagen zur
Verfügung. In den Sitzungen selbst haben die Aufsteller der Unterlagen diese
detailliert vorgestellt, Fragen beantwortet und Anregungen aufgenommen. Mit den
Ausschreibungsunterlagen haben die Mitglieder der Monitoring-Gruppe auch
Kenntnis über die Eignungs- und Auftragskriterien erhalten. Diese
Informationen waren auch in den Veröffentlichungen der Ausschreibungen im Internet
zugänglich. Die Monitoring-Gruppe wurde und wird regelmäßig über den
Stand der Vergaben informiert. Eine Weitergabe von Details aus den
Vergabeverfahren selbst ist mit dem geltenden Vergaberecht nicht vereinbar und kann
daher nicht erfolgen.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die regelmäßigen
Berichte an die EU, die von der Leiterin der Arbeitsebene dem BMVBS
vorgelegt werden, zwar die Mitglieder der Arbeitsebene zur Kenntnis
erhalten, bis heute aber nicht die Mitglieder der MG?
26. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die regelmäßigen Berichte an
die EU den Mitgliedern der MG vorgelegt werden müssen?
Die Fragen 25 und 26 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die regelmäßigen Berichte an die EU erhalten die Mitglieder der Monitoring-
Gruppe aus Gründen der Transparenz zur Kenntnis.
27. Was wird die Bundesregierung unternehmen, damit die notwendigen
Voraussetzungen erfüllt werden, damit die MG die ihr gestellten Aufgaben
erfüllen kann?
Die Bundesregierung wird weiterhin dafür sorgen, dass der Monitoring-Gruppe
die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden.
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ISSN 0722-8333]