Deutscher Bundestag Drucksache 20/12689
20. Wahlperiode 21.08.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Rinck, Stephan Protschka, Peter
Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/12371 –
Forschungsanstrengungen zur Impfstoffentwicklung gegen die Vogelgrippe und
zur Anpassung des Virus an Säugetiere sowie Maßnahmen und Entschädigungen
bei einem Geflügelpestausbruch
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die hochansteckende Vogelgrippe betrifft vornehmlich Vögel, kann jedoch
vereinzelt auch Menschen und andere Säugetiere infizieren (vgl.
www.agrarhe
ute.com/tag/vogelgrippe,
www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/1454563
4/gefluegelpest/). Aktuell gibt es Berichte über Vogelgrippe-Infektionen bei
Kühen in den USA (vgl.
www.handelsblatt.com/technik/medizin/
vogelgrippein-deutschland-kursierende-variante-des-virus-kann-kuehe-infizieren/1000470
21.html). Mindestens 67 Viehbestände in neun US-Bundesstaaten sind
demnach bereits infiziert (vgl.
www.msn.com/de-de/gesundheit/other/
ehemaligercdc-direktor-warnt-vor-vogelgrippe-es-ist-keine-frage-des-ob-sondern-eher-de
s-wann/ar-BB1oQL8V).
In Europa wurden zwischen Juli und Oktober 2023 Ausbrüche der
Vogelgrippe auf 27 Pelztierfarmen in Finnland nachgewiesen (vgl.
www.rnz.de/ratgebe
r/wissen_artikel,-Krankheit-Vogelgrippe-bei-Pelztieren-Anpassung-an-Saeuge
tiere-staerker-_arid,1359903.html). Wissenschaftler entdeckten zudem Anfang
des Jahres 2024 die Vogelgrippe erstmals bei Säugetieren nahe der Antarktis,
bei See-Elefanten und Seebären (vgl.
www.tagesschau.de/wissen/forschung/v
ogelgrippe-subantarktis-100.html).
Dr. Robert Redfield, ehemaliger Direktor des US-Center for Disease Control
(CDC), warnte nun, dass eine zukünftige Pandemie von der Vogelgrippe
ausgehen könnte (vgl.
www.msn.com/de-de/gesundheit/other/ehemaliger-cdc-dir
ektor-warnt-vor-vogelgrippe-es-ist-keine-frage-des-ob-sondern-eher-des-wan
n/ar-BB1oQL8V). Experten betonen, dass die Krankheit derzeit nicht von
Mensch zu Mensch übertragen wird, jedoch könnte das Virus mutieren und in
Zukunft eine größere Bedrohung darstellen (ebd.).
In Deutschland wurden zuletzt Anfang Februar 2024 Ausbrüche der
Vogelgrippe in Schleswig-Holstein und Hessen bestätigt (vgl.
www.agrarheute.com/
tier/vogelgrippe-ausbrueche-schleswig-holstein-hessen-529519). Behörden
haben daraufhin Sperr-, Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet (ebd.).
Aktuell ist in Niedersachsen eine hochansteckende Form der Vogelgrippe
ausgebrochen, weshalb bereits rund 91 000 Legehennen getötet werden mussten
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 20. August 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(vgl.
www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/vogelgrippe-in-niedersachse
n-millionen-tiere-auf-10-kilometern-unter-ueberwachung-gefluegelpest-anstec
kung-93166461.html).
Seit September 2023 läuft in den Niederlanden eine Studie zur Wirksamkeit
zweier Impfstoffe gegen die Geflügelpest, durchgeführt von Wageningen
Bioveterinary Research (vgl.
www.dgs-magazin.de/aktuelles/news/article-794606
8-4627/gefluegelpest-feldversuch-bestaetigt-hohe-wirksamkeit-der-impfstoff
e-.html). Die ersten Ergebnisse zeigen, dass die Impfstoffe Legehennen acht
Wochen nach der Impfung wirksam schützen. Getestet werden die Impfstoffe
VECTROMUNE® AI von CEVA Animale und VAXXITEK HVT-IBD-H5
von Boehringer Ingelheim, wobei bisher keine geimpften Hühner infiziert
wurden. Aufgrund der positiven Ergebnisse der ersten Untersuchung plant das
niederländische Landwirtschaftsministerium bereits die nächsten Schritte, um
die Impfung gegen die Geflügelpest in den Niederlanden zu ermöglichen und
ein Überwachungsprogramm zu etablieren. Eine Pilotstudie mit einer größeren
Gruppe kommerzieller Geflügelbetriebe ist nach dem Sommer 2024 angesetzt
(ebd.).
Zudem beschafft die EU-Kommission (EU = Europäische Union) aktuell im
Namen von 15 EU- und EWR-Mitgliedstaaten (EWR = Europäischer
Wirtschaftsraum) Impfstoff für Menschen gegen zoonotische Influenza zur
Verhütung von Vogelgrippe, um gefährdetes Personal von Geflügelfarmen oder
bestimmte Tierärzte zu schützen (vgl.
https://ec.europa.eu/commission/presscorn
er/detail/de/ip_24_3168). Deutschland beteiligt sich nicht an dieser Initiative
(vgl.
https://table.media/agrifood/news/__trashed-61/). Im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben die Parteien
vereinbart, dass der Bund in länderübergreifenden Krisen- und Seuchenfällen
wie der Afrikanischen Schweinepest eine koordinierende und unterstützende
Funktion wahrnimmt und rechtliche Mängel beseitigt (vgl. Koalitionsvertrag,
www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-
2025.pdf, S. 35, Landwirtschaft und Ernährung). Vor dem Hintergrund
neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Bedenken von Fachleuten
bezüglich der Anpassung der Vogelgrippe an Säugetiere sollten aus Sicht der
Fragesteller verstärkt Vorbeugemaßnahmen ergriffen werden, um frühzeitig auf
mögliche Gefahren hinweisen zu können.
1. Unternimmt die Bundesregierung koordinierende und unterstützende
Maßnahmen, um die Länder bei der Bekämpfung von auftretenden
Fällen von Vogelgrippe in landwirtschaftlichen Betrieben zu unterstützen,
und wenn ja, welche (vgl. Koalitionsvertrag,
www.spd.de/fileadmin/Dok
umente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 35,
Landwirtschaft und Ernährung)?
In Deutschland sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden für die
Tierseuchenbekämpfung verantwortlich. Bund und Länder arbeiten jedoch in
verschiedenen Gremien zum Thema Tierseuchenbekämpfung, inklusive der
Bekämpfung der Geflügelpest, zusammen (Länderarbeitsgemeinschaft
Verbraucherschutz, Arbeitsgruppe Tierseuchen, Tiergesundheit (LAV-AGTT),
Tierseuchenreferentensitzungen, Bund-Länder-Taskforce Tierseuchenbekämpfung,
Zentraler Krisenstab Tierseuchenbekämpfung). Insbesondere die Taskforce und
der Zentrale Krisenstab werden im Bedarfsfall kurzfristig einberufen, um
möglichst einheitlich abgestimmte Maßnahmen zwischen Bund und Ländern zu
koordinieren.
Das Friedrich-Loeffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
(FLI) – unterstützt betroffene Länder beratend. Nach einem Ausbruch der
Geflügelpest wird regelhaft durch Entsendung von Expertinnen und Experten
Unterstützung vor Ort geleistet. Das FLI unterhält hierzu eine aus mehreren
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bestehende epidemiologische
Beratungsgruppe, die auf der Grundlage des Tiergesundheitsgesetzes (§ 27
Absatz 3) bei der epidemiologischen Untersuchung von Tierseuchenausbrüchen
mitwirkt. Sie kann darüber hinaus die zuständigen Veterinärbehörden vor Ort
bei epidemiologischen Fragestellungen im Ausbruchsfall beraten (zum Beispiel
Stichprobenplanungen, räumliche und zeitliche Analysen). Zur Sicherung einer
raschen Einsatzfähigkeit der Gruppe wurde eine Rufbereitschaft eingerichtet.
Das Nationale Referenzlabor (NRL) für Aviäre Influenza am FLI ist mit der
Koordinierung der Diagnostik von Verdachtsfällen aviärer Influenzainfektionen
betraut. Es führt eine finale Diagnostik durch und charakterisiert biologische
und molekulare Eigenschaften der ermittelten Viren. Des Weiteren plant und
koordiniert das NRL Monitoringuntersuchungen in Wildvögeln und
Geflügelhaltungen Deutschlands im Rahmen des europäischen Monitoringplanes.
2. Wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand in der
EU bezüglich der Entwicklung von Impfstoff gegen die Vogelgrippe zur
Anwendung bei Geflügel in landwirtschaftlichen Betrieben?
3. Wird in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell ein
Impfstoff gegen die Vogelgrippe zur Anwendung bei Geflügel in
landwirtschaftlichen Betrieben entwickelt, um diese Seuche in Zukunft in
geflügelhaltenden Betrieben besser bekämpfen zu können, wenn ja, von
welchem Forschungsinstitut bzw. von welcher Firma, und fördert die
Bundesregierung dies?
4. Plant die Bundesregierung, sich an Forschungsprojekten zu beteiligen,
um die Entwicklung eines geeigneten Impfstoffs gegen die Vogelgrippe
für Geflügel in landwirtschaftlichen Betrieben zu fördern?
5. Sind der Bundesregierung die zwei Impfstoffe gegen die Vogelgrippe zur
Anwendung bei Geflügel in landwirtschaftlichen Betrieben, die in den
Niederlanden getestet wurden, bekannt, die nach den ersten Ergebnissen
zeigen, dass die Impfstoffe Legehennen acht Wochen nach der Impfung
wirksam schützen, und wenn ja, welches Potenzial haben diese
Impfstoffe aus Sicht der Bundesregierung, um zeitnah präventiv gegen die
Vogelgrippe vorgehen zu können (vgl.
www.dgs-magazin.de/aktuelles/ne
ws/article-7946068-4627/gefluegelpest-feldversuch-bestaetigt-hohe-wirk
samkeit-der-impfstoffe-.html)?
Die Fragen 2 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Derzeit sind in der EU zwei Impfstoffe zur Anwendung gegen die Aviäre
Influenza A, Subtyp H5, für Hühner zugelassen:
– Nobilis Influenza H5N2 (Zulassungsinhaber: Intervet International B. V.,
Niederlande): Enthält ein inaktiviertes aviäres Influenzavirus
(Vogelgrippevirus) vom Typ A Subtyp H5N2 und wird bei Hühnern zur aktiven
Immunisierung gegen die aviäre Influenza Typ A, Subtyp H5 verwendet.
– Innovax ND-H5 (Zulassungsinhaber: Intervet International B. V.,
Niederlande): Enthält ein zellgebundenes, lebendes rekombinantes
Putenherpesvirus, Stamm HVT-ND-H5, das das Fusionsprotein-Gen des Newcastle-
Disease-Virus und das Hämagglutinin-Gen des aviären Influenzavirus
Subtyp H5 exprimiert. Der Impfstoff wird zur aktiven Immunisierung von
Eintagsküken oder 18 bis 19 Tage alten embryonierten Hühnereiern
angewendet.
Weitere Impfstoffe zur Anwendung gegen die Aviäre Influenza A, Subtyp H5
beim Geflügel, die derzeit noch keine Zulassung in der EU besitzen, werden
entwickelt und getestet:
– Rekombinante HVT-H5-Vektorimpfstoffe von CEVA (VECTORMUNE
HVT-AIV) und Boehringer Ingelheim (VAXXITEK HVT-IBD-H5) für
Hühner, die derzeit in einer Feldstudie in den Niederlanden getestet werden.
– In Enten wurden Impfstoffe von CEVA (CEVA RESPONS AI H5 – ein
Replikon-RNA-Impfstoff) und von Boehringer Ingelheim (Volvac
B. E. S. T. AI + ND – basiert auf rekombinant in Insektenzellen
exprimiertem H5-Antigen) geprüft. Beide werden bereits per Ausnahmegenehmigung
in Frankreich bei Enten eingesetzt.
Weitere Informationen zu Impfstoffen gegen hochpathogene Aviäre
Influenzaviren sind in den Stellungnahmen und Veröffentlichungen der Ständigen
Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) unter dem Link
https://stiko-vet.fl
i.de/de/ zu finden.
In Deutschland führt das FLI ein Forschungsprojekt zur Erprobung von
Impfungen gegen die Geflügelpest mit potentiell geeigneten Wirkstoffen durch.
Diese Impfstudie wird vornehmlich durch die Tierseuchenkasse (TSK)
Niedersachsen finanziert. Auf Initiative der Bund-Länder-Taskforce
Tierseuchenbekämpfung, einem Gremium unter Vorsitz des Bundes, haben die Bundesländer,
unter Einbeziehung ihrer Tierseuchenkassen, eine finanzielle Beteiligung am
Forschungsprojektprojekt des FLI zur HPAI-Impfung von Gänsen bestätigt.
Die in den EU-Mitgliedsstaaten laufenden Untersuchungen zum
Impfstoffeinsatz werden durch die Ressortforschungsinstitute FLI und Paul-Ehrlich-Institut
(PEI) durchgehend verfolgt. Ein Austausch zu wissenschaftlichen Ergebnissen
erfolgt auf verschiedenen Ebenen.
Bei den zwei Impfstoffen gegen die Geflügelpest zur Anwendung bei Geflügel
in landwirtschaftlichen Betrieben aus den Niederlanden handelt es sich
mutmaßlich um die rekombinanten HVT-H5-Vektorimpfstoffe von CEVA
(VECTORMUNE HVT-AIV) und Boehringer Ingelheim (VAXXITEK HVT-
IBD-H5) für Hühner. Das Potenzial dieser Impfstoffe für den präventiven
Einsatz gegen die Vogelgrippe hängt von den weiteren Ergebnissen der Studie
sowie vom Zeitpunkt der Zulassung ab.
6. Unternimmt die Bundesregierung Schritte, um den Einsatz von
Vogelgrippe-Impfstoffen zur Anwendung bei Geflügel in landwirtschaftlichen
Betrieben in Deutschland zu prüfen und möglicherweise ein nationales
Impfprogramm zu entwickeln, und wenn ja, welche?
7. Hat die Bundesregierung die Möglichkeit evaluiert, die Geflügelpest in
Deutschland zeitnah mit einem geeigneten Markerimpfstoff für Geflügel
zu bekämpfen, was aus Sicht der Fragesteller wirksam und
tierschutzgerecht wäre, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Taskforce Tierseuchenbekämpfung unter
der Leitung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) ist etabliert, um Handlungsempfehlungen für mögliche Impfstrategien
gegen HPAI zu erstellen und Kosten/Nutzen-Analysen sowie Voraussetzungen
für einen Impfstoffeinsatz für Deutschland zu prüfen.
Zielführend wird der Einsatz sogenannter Markerimpfstoffe sein, damit
geimpfte Tiere von Tieren, die mit dem Virus der Geflügelpest infiziert sind,
sicher unterschieden werden können.
8. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die in Deutschland kursierende
Vogelgrippe-Virusvariante Kühe infizieren kann, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung
hieraus (vgl.
www.handelsblatt.com/technik/medizin/vogelgrippe-in-deut
schland-kursierende-variante-des-virus-kann-kuehe-infizieren/10004702
1.html)?
Die Ressortforschungseinrichtung FLI hat dazu in gemeinsamer Arbeit mit US-
Einrichtungen eigene Forschungen durchgeführt, deren Ergebnisse derzeit zur
Veröffentlichung vorbereitet werden. Das FLI hat in Reaktion auf die H5N1-
Infektionen bei Milchkühen in den USA und auf die eigenen Daten hierzu ein
informatives Monitoringprogramm für Milchviehbetriebe in Deutschland
erarbeitet. In Kooperation mit den Bundesländern wurden 1 500 Milchbetriebe
beprobt. Tankmilchuntersuchungen dieser Betriebe am Nationalen Referenzlabor
für Aviäre Influenza am FLI ergaben jedoch keinen Hinweis auf H5N1-
Infektionen in diesen Betrieben. Ebenfalls am FLI durchgeführte serologische
Untersuchungen von Blutproben von Milchkühen ergaben keinen Hinweis auf die
Anwesenheit von H5-spezifischen Antikörpern. Insgesamt schließt das FLI
daher H5-Infektionen in diesem Sektor der Tierhaltung mit hoher
Wahrscheinlichkeit aus.
Gemäß einer Risikobewertung vom 5. Juli 2024 schätzt das FLI das Risiko des
Eintrags des US-amerikanischen H5N1-Stammes (B3.13) in deutsche
Rinderbestände (einschließlich Milchkuhbetriebe) als sehr gering ein. Das Risiko
einer Infektion von Rindern mit in Europa vorkommenden HPAI-H5-Viren
wird für Deutschland ebenfalls als sehr gering eingeschätzt. Die
Risikoeinschätzung ändert sich durch die Ergebnisse der genannten Studie nicht.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
Trotz der geringen Risikoeinschätzung wurden vorsorglich Vorbereitungen für
Deutschland getroffen. Hierbei wurde sichergestellt, dass das
Tiergesundheitsrecht die für ein behördliches Handeln notwendigen Rechtsgrundlagen enthält.
Die Zuständigkeit für die Anordnung von Schutzmaßnahmen liegt bei den nach
Landesrecht zuständigen Behörden. Das FLI übernimmt dabei eine
unterstützende und beratende Funktion und hat Handlungsempfehlungen für
unterschiedliche Szenarien eines möglichen Nachweises von HPAI-H5N1 bei
Milchrindern in DEU vorbereitet.
9. Wie hoch waren bisher die Kosten für die Versuche zu Vogelgrippe-
Infektionen bei Kühen auf der Insel Riems beim Friedrich-Loeffler-Institut,
welche neuen Erkenntnisse konnten aus diesen gewonnen werden, und
haben die Ergebnisse Einfluss auf das politische Handeln der
Bundesregierung (vgl.
www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Vers
uche-zur-Vogelgrippe-auf-Riems-Kuehe-koennen-erkranken,vogelgrippe
758.html)?
Zum jetzigen Zeitpunkt kann nur eine erste Abschätzung der direkten Kosten
erfolgen, da sich Proben aus dem Versuch immer noch in unterschiedlichen
Analysen befinden. Die geschätzten direkten Kosten liegen derzeit bei etwa
50 000 Euro.
Wesentliche Erkenntnisse waren:
(i) Die Virusinfektion ist an das Eindringen des Erregers direkt in das Euter
gebunden.
(ii) Infizierte Tiere scheiden Virus in hohen Mengen über die Milch aus.
(iii) Über das Euter infizierte Tiere scheiden kein übertragungsfähiges Virus
über andere Exkrete und Sekrete aus; der Erreger kann nicht im Blut
nachgewiesen werden.
(iv) H5N1-Viren unterschiedlicher genetischer Herkunft (USA
beziehungsweise Deutschland) induzieren ein identisches Krankheitsbild in
infizierten Kühen.
(v) Es werden bereits früh nach der Infektion Antikörper gebildet, die auch
mit der Milch ausgeschieden werden.
Sie bestätigen die bisherige Haltung und damit verbundenen Aktivitäten des
BMEL.
10. Welche Symptome konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
an der Vogelgrippe erkrankten Kühen beobachtet werden, sind infizierte
Kühe verstorben, und sind bei den genesenen Kühen bisher
Folgeerkrankungen aufgetreten?
Bei den direkt über das Euter infizierten Kühen konnten schwere, akute
Krankheitserscheinungen induziert werden, die mit einer massiven Euterentzündung
(Mastitis) in Verbindung standen (Fieber, schwere Abgeschlagenheit). Dies war
unabhängig von der Herkunft des Virus aus betroffenen Milchkühen in den
USA oder aus Wildvögeln in Deutschland. Bei einigen Tieren erreichte der
Schweregrad der Symptome die vorab in der Tierversuchsgenehmigung
definierten Schwelle eines humanen Endpunkts, so dass die Tiere aus dem Versuch
genommen werden mussten. Bei den verbliebenen Tieren stellte sich eine
Heilungsphase ein; die infolge der Mastitis versiegte Milchproduktion
normalisierte sich jedoch innerhalb der 3-wöchigen Beobachtungsphase nicht mehr.
11. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Forschung zur
Übertragung des Vogelgrippe-Virus auf Kühe und unter Kühen zu
intensivieren, und wenn ja, welche spezifischen Forschungsprojekte und
Förderprogramme werden in diesem Zusammenhang initiiert?
Das FLI koordiniert das EU-Horizontprojekt „Kappa-Flu“ (
https://kappa-flu.fl
i.de/de/home) und ist in das EU-Projekt „DURABLE“ eingebunden (
https://dur
ableproject.org). Beide Projekte unterstützen die Forschung an HPAIV H5N1
und deren in vitro- wie auch in vivo-Charakterisierung. Sie waren auch an den
Rinderversuchen beteiligt. Weiterhin ist das FLI am EU-Projekt „VEO“
beteiligt (
www.veo-europe.eu) und leitet dort ein Arbeitspaket zum Monitoring von
zoonotischen Viren in Wildtierreservoiren.
Das BMEL stellt die Infrastruktur und das Personal des FLI.
Gemäß einer Risikobewertung vom 5. Juli 2024 schätzt das FLI das Risiko des
Eintrags des US-amerikanischen H5N1-Stammes (B3.13) in deutsche
Rinderbestände (einschließlich Milchkuhbetriebe) als sehr gering ein. Das Risiko
einer Infektion von Rindern mit in Europa vorkommenden HPAI H5-Viren
wird für Deutschland ebenfalls als sehr gering eingeschätzt. Über die bereits
laufenden Forschungsprojekte hinaus plant die Bundesregierung daher derzeit
nicht, die Forschung in dem angesprochenen Bereich zu intensivieren.
12. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Weltgesundheitsorganisation
dazu rät, den Verzehr von Rohmilch aufgrund der Verbreitung des
Vogelgrippe-Virus bei Kühen in den USA zu vermeiden, und wenn ja, plant die
Bundesregierung, die Bevölkerung dahin gehend aufzuklären (vgl.
www.deutschlandfunk.de/fachleute-besorgt-ueber-anpassung-des-virus-a
n-saeugetiere-100.html)?
In seinen laufend aktualisierten „Fragen und Antworten zur Hygiene bei
Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen in Zeiten der Vogelgrippe“ weist das
Bundesinstitut für Risikobewertung unter anderem darauf hin, dass Rohmilch
vor dem Verzehr generell erhitzt werden sollte, auch um sich vor anderen
möglicherweise enthaltenen Krankheitserregern zu schützen. Entsprechende
Informationen sind jederzeit online verfügbar und unter dem Link
https://mobil.bfr.b
und.de/cm/343/ausgewaehlte-fragen-und-antworten-zur-hygiene-bei-lebensmitt
eln-und-bedarfsgegenstaenden-in-zeiten-der-vogelgrippe-wie-kann-ich-mich-u
nd-meine-familie-schuetzen.pdf abrufbar.
13. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Analysen des Europäischen
Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten eine deutliche
Anpassung des Vogelgrippe-Virus an Säugetiere aufzeigen, und wenn ja,
welche Schlussfolgerung für ihr Handeln zieht die Bundesregierung
hieraus (vgl.
www.deutschlandfunk.de/fachleute-besorgt-ueber-anpassung-d
es-virus-an-saeugetiere-100.html)?
Diese Analysen wurden von verschiedenen Forschungsgruppen vorgenommen,
darunter auch durch das FLI; das ECDC hat eine zusammenfassende Wertung
dazu vorgelegt. Genetische Anpassungen des Virus an den Menschen wurden
in den untersuchten Proben bislang nicht festgestellt, da es verschiedene
Faktoren gibt, die einen Aufbau stabiler Infektketten aviärer Influenzaviren wie
H5N1 in Menschen verhindern. Hiernach wird in der Summe weiterhin von
einem geringen Risiko für Infektionen des Menschen ausgegangen.
14. Fördert die Bundesregierung Forschungsprogramme im Bereich der
Anpassung des Vogelgrippe-Virus an verschiedene Säugetiere, wenn ja,
welche (vgl.
www.boerse.de/nachrichten/Vogelgrippe-in-Finnland-staerk
ere-Anpassung-an-Saeugetiere/36198547), und wenn nein, wieso nicht?
Es gibt derzeit keine laufenden Förderprogramme des BMEL am FLI zu dieser
Thematik. Das FLI beteiligt sich jedoch an einem Projektantrag zur
Erforschung des zoonotischen Potentials von Influenza-A-Viren im Rahmen einer
aktuellen Projektausschreibung des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung.
15. Welche Säugetierarten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
bis dato mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert, und bei welchen hat sich
dieser so angepasst, dass sich eine Säugetierart untereinander anstecken
konnte?
Beschrieben sind Infektionen von mehr als 100 Säugetierarten weltweit. In
Deutschland wurden Infektionen bei Rotfüchsen, Seehunden, Kegelrobben,
einem Fischotter und einem Waschbären nachgewiesen. Stabile
Infektionsketten zwischen Säugetieren sind bislang sehr selten. Es wird vermutet, dass
Übertragungen zwischen Robben in Südamerika auf der Wanderung des Virus von
der Pazifik- auf die Atlantikseite des Kontinents vorgekommen sind. Die in
Argentinien aus Robben isolierten H5N1-Viren wiesen spezifische Mutationen
auf, die eine Selektion in Robben nahelegen. Allerdings sind auch diese Viren
wieder auf Wildvögel übertragbar. Die Infektionen von Milchkühen in den
USA sind streng genommen nicht als Kuh-zu-Kuh-Übertragungen zu werten,
da offenbar ausreichend Infektiosität nur über die Milch ausgeschieden wird.
Somit bedarf es indirekter Modi (zum Beispiel über kontaminierte
Melkanlagen), um das Virus von Kuh zu Kuh weiterzugeben.
16. Aus welchen exakten Gründen beteiligt sich Deutschland nicht an der
Anschaffung von Impfstoff gegen zoonotische Influenza zur Anwendung
beim Menschen zur Verhütung von Vogelgrippe, um gefährdetes
Personal von Geflügelfarmen oder bestimmte Tierärzte zu schützen (vgl.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_3168,
www.tagesspiegel.de/gesundheit/mogliche-ausbruche-in-europa-verhind
ern-eu-sichert-sich-hunderttausende-dosen-vogelgrippe-impfstoff-11803
592.html)?
Für die Beschaffung pandemischer Impfstoffe und die Bevorratung mit
Arzneimitteln zur Therapie der Influenza sind in Deutschland die Länder zuständig.
17. Welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung dafür, dass
der Entschädigungshöchstsatz nach § 16 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes
(TierSchG) für Geflügelhalter seit längerem mit einer Entschädigung von
maximal 50 Euro je Tier nahezu unverändert geblieben ist, obwohl der
gemeine Wert von Zuchtgänsen im Alter von zwei bis vier Jahren vor
Beginn der Brutsaison bis zu 155 Euro je Tier beträgt und die letzten
zwei Gesetzesinitiativen zur Verbesserung der Entschädigung im Fall
einer Geflügelseuche eine Anpassung des § 16 Absatz 2 TierSchG zur
Erhöhung des maximalen gemeinen Tierwerts für Geflügel gefordert
haben (vgl. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste WD 5 -
3000 - 046/23, Bundestagsdrucksache 20/2338)?
18. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die
geltenden maximalen Entschädigungsregelungen landwirtschaftliche
Betriebe im Seuchenfall nicht existenziell bedrohen, insbesondere bei
einem Ausbruch der Vogelgrippe?
19. Erwägt die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Erweiterung oder
Anpassung der Rechtsgrundlagen des Tiergesundheitsgesetz zu
erarbeiten, um den speziellen Bedürfnissen von Betrieben mit hochwertigen
Zucht- und Linienzuchttieren gerecht zu werden und den realen Wert
dieser Tiere besser widerzuspiegeln (vgl. Deutscher Bundestag,
Wissenschaftliche Dienste WD 5 - 3000 - 046/23)?
20. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um betroffene Betriebe, die
durch die Vogelgrippe wirtschaftliche Schäden erlitten haben, zu
unterstützen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 17 bis 20 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung beabsichtigt, bei der kommenden Anpassung des
Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) den Höchstsatz der Entschädigung für Geflügel
im Tierseuchenfall anzuheben. Im EU-Beihilferecht ist die Zulässigkeit
staatlicher Beihilfen im Agrar- und Forstsektor sowie in ländlichen Gebieten
geregelt. Sämtliche nationale Entschädigungsregelungen müssen mit diesen
Bestimmungen in Einklang stehen. Demnach dürfen bei der Berechnung des
Betrages ausschließlich Marktpreise zugrunde gelegt werden, die Tierhalterinnen
und Tierhalter im Falle eines Verkaufs tatsächlich erzielen würden. Folglich
werden diese für den ihnen tatsächlich entstandenen Schaden entschädigt, nicht
jedoch für entgangene Gewinne. Auch Zuchtkosten, die wegen der
aufgetretenen Tierseuche nicht mehr anfallen und demzufolge in Abzug zu bringen
wären, sind von vornherein nicht Gegenstand der Wertermittlung.
Bezüglich weiterer Maßnahmen und Unterstützungen wird auf die Antwort zu
Frage 21 verwiesen.
21. Welche längerfristigen Präventionspläne hat die Bundesregierung ggf.
entwickelt, um zukünftige Ausbrüche der Vogelgrippe in der
landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland effektiv zu verhindern?
Präventions- und Maßnahmenpläne zur Bekämpfung der Geflügelpest sind im
Tierseuchenbekämpfungshandbuch (TSBH) von Bund und Ländern hinterlegt
und stehen den für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Behörden der
Länder zur Verfügung. Das TSBH wird laufend aktualisiert und an Rechts- und
Lageänderungen angepasst. Es umfasst einen allgemeinen und einen speziellen
Teil. Im speziellen Teil befinden sich spezifische Pläne für einzelne
Tierseuchen einschließlich der Geflügelpest.
Das FLI schätzt regelmäßig das Risiko zur Geflügelpest ein, damit Behörden
und Tierhalterinnen und Tierhalter auf Lageänderungen reagieren können.
Näheres ist unter dem Link
www.openagrar.de/servlets/solr/select?q=%2Bmods.ti
tle%3ARisiko*+%2Bcategory.top%3A%22mir_institutes%5C%3Afli%22+%2
Bcategory.top%3A%22mir_genres%5C%3Adeclaration%22+%2BobjectType
%3A%22mods%22&fl=*&sort=mods.dateIssued+desc einsehbar.
Tierhalterinnen und Tierhalter stehen in Verantwortung für die
Gesunderhaltung ihrer Tiere und die Umsetzung vorbeugender Maßnahmen gegen die
Einschleppung von Tierseuchen in ihre Betriebe. Die Erstellung und Einhaltung
von Biosicherheitskonzepten durch Unternehmerinnen und Unternehmer sowie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spielen eine entscheidende Rolle, um
Ausbrüche der Geflügelpest in Geflügelhaltungen zu verhindern. Umfangreiche
Informationen sind online unter dem Link
www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengesch
ehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ verfügbar. Darüber hinaus wird auf die
Antwort zu den Fragen 17 bis 20 verwiesen.
22. Steht die Bundesregierung aktuell im Austausch mit dem
Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
und dem dort eingerichteten sogenannten Tierseuchen-Logistikzentrum,
um bei der Bekämpfung der in Niedersachsen ausgebrochenen
Vogelgrippe schnellstmöglich bei Bedarf mit koordinierenden und
unterstützenden Maßnahmen eingreifen zu können, wenn ja, welche
Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus (vgl.
www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Hochanstec
kende-Vogelgrippe-15-Millionen-Tiere-in-Ueberwachungszone,vogelgri
ppe766.html), und wenn nein, wieso nicht?
Ein Austausch mit der Fachebene des Niedersächsischen Ministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) zum jüngsten Ausbruch
der Geflügelpest hat stattgefunden. Der Austausch lässt die Schlussfolgerung
zu, dass Niedersachsen, als für die Tierseuchenbekämpfung in diesem Fall
zuständiges Bundesland, alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet und das
Geschehen erfolgreich bekämpft hat. Der Informationsaustausch und die
Zusammenarbeit zwischen Bund (BMEL, FLI) und dem Land Niedersachsen (ML,
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit, LAVES) verliefen reibungslos.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333