Deutscher Bundestag Drucksache 20/12625
20. Wahlperiode 19.08.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gökay Akbulut, Susanne Ferschl,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/12399 –
Stand der Vorhabenplanung der letzten drei Jahre des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zum Beginn jeden Jahres stellt die amtierende Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend ihre Vorhabenplanung für das laufende Jahr vor.
Einige der Vorhaben werden später in den Deutschen Bundestag als
Gesetzentwurf eingebracht, doch viele Vorhaben finden auch außerhalb des
parlamentarischen Verfahrens statt, wie zum Beispiel Aktionspläne oder
Projektförderung. Daher möchten die Fragestellenden erfahren, wie der Arbeits- bzw.
Sachstand zu den im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
angekündigten Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) ist.
1. Wie ist der Umsetzungsstand für das Demokratiefördergesetz (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 3 sowie Ausschussdrucksache 20(13)45
Folie 27), welche Schritte haben bereits stattgefunden, und was sind die
nächsten Schritte?
Wie im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP vereinbart, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines
Demokratiefördergesetzes im Dezember 2022 beschlossen. Das
parlamentarische Verfahren wurde eingeleitet. Das weitere Verfahren obliegt dem
Deutschen Bundestag.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 16. August 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie ist der Sachstand beim Bundeprogramm „Demokratie leben!“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 3 sowie Ausschussdrucksache
20(13)45 Folie 27 und Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 35), wurde
aus Sicht der Bundesregierung das Ziel erreicht, was sind die nächsten
Schritte, und wie werden sich die Mittelansätze im Entwurf der
Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2025 auf das Bundesprogramm
auswirken?
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist eine zentrale Säule der Strategie
der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung
und verfolgt die dort festlegten übergreifenden Ziele. In der aktuellen
Förderperiode, die am 31. Dezember 2024 endet, werden pro Jahr über 700 Projekte
bundesweit gefördert.
Für die dritte Förderperiode (2025 bis 2032) hat das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Programm weiterentwickelt.
Die bisherigen drei Handlungsfelder bleiben bestehen: „Demokratie fördern –
Vielfalt gestalten – Extremismus vorbeugen“. Ab 2025 fördert das BMFSFJ
weiterhin zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen des Staates. Das
BMFSFJ unterstützt ab dem Jahr 2025 mehr Vernetzung, Wissensaustausch und
bundesweite Qualitätsentwicklung.
Das Bundesprogramm stärkt weiterhin Kommunen mit der Förderung von
Partnerschaften für Demokratie und die Länder mit der Unterstützung von Landes-
Demokratiezentren zielgerichtet bei ihrem Engagement für eine demokratische,
freie und friedliche Gesellschaft. Mit der Förderung von Innovationsprojekten
unterstützt „Demokratie leben!“ die Entwicklung neuer und kreativer Ideen und
Lösungsansätze für aktuelle Fragen der Förderung für Demokratie, Vielfalt und
gegen jede Form von Extremismus. In den letzten Monaten wurden dazu
bundesweite Interessenbekundungsverfahren u. a. für die Programmbereiche
„Partnerschaften für Demokratie“ und „Innovationsprojekte“ durchgeführt. Ein
drittes bundesweites Interessenbekundungsverfahren für die „Entwicklung einer
bundeszentralen Infrastruktur“ ist Anfang August 2024 gestartet. Informationen
zur dritten Förderperiode sind auf der Programmhomepage veröffentlicht
(
www.demokratie-leben.de). Die konzeptionellen Planungen sehen den
gleichen Titelansatz für das Bundesprogramm im Haushaltsjahr 2025 vor wie im
aktuellen Förderjahr 2024.
3. Wie ist der Sachstand zu dem Vorhaben „Strategie für gesellschaftlichen
Zusammenhalt, Demokratieförderung und Extremismusprävention“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 4), und was ist als nächster Schritt
geplant?
Am 22. Mai 2024 hat die Bundesregierung ihre Strategie für eine starke,
wehrhafte Demokratie und eine offene und vielfältige Gesellschaft „Gemeinsam für
Demokratie und gegen Extremismus“ beschlossen. Die Strategie bildet eine der
Grundlagen zur Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“.
4. Wie ist der Stand beim vom BMFSFJ geförderten Deutschen Zentrum
für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), wurde das
angestrebte Ziel erreicht, wird der Nationale Diskriminierungs- und
Rassismusmonitor (NaDiRa) dauerhaft durch die Bundesregierung unterstützt
(vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 4 sowie Ausschussdrucksache
20(13)45 Folie 25 und Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 32), und
wnd welche nächsten Schritte sind geplant?
Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM)
wurde in dieser Legislaturperiode, wie im Koalitionsvertrag vereinbart,
gestärkt: 2022 erfolgte ein Mittelaufwuchs für die institutionelle Förderung sowie
ein Zuwachs der institutionellen Stellen und der (unbefristeten)
Projektdauerstellen.
Die Forschungserkenntnisse des DeZIM erweitern stetig die Wissensgrundlage
zu Herausforderungen und Gelingensbedingungen eines guten
Zusammenlebens in der vielfältigen Gesellschaft, werden regelmäßig zugänglich gemacht
und bilden eine Grundlage für eine wissenschaftsbasierte Politikberatung.
Mit der Förderung des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors
(NaDiRa) als Forschungsvorhaben im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ (Förderperiode 2025 bis 2028) ist ein wichtiger Schritt zur
Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Verstetigung des NaDiRa erfolgt.
Seit 2022 sind u. a. eine Auftaktstudie des NaDiRa, der erste Monitoringbericht
zum Themenschwerpunkt Rassismus und Gesundheit sowie Berichte zu
Armutsgefährdung und Rassismus oder Rassismus in Medien, Recht und
Beratung erschienen (
www.rassismusmonitor.de).
5. Wie ist der Sachstand zu der Erarbeitung einer neuen Nationalen
Engagementstrategie, und welche nächsten Schritte hat das BMFSFJ geplant
(vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 5 sowie Ausschussdrucksache
20(13)45 Folie 28 und Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 35)?
Auf Grundlage der Empfehlungen des umfangreichen und niedrigschwelligen
zivilgesellschaftlichen Beteiligungsprozesses im Jahr 2023 hat das BMFSFJ
einen Entwurf der Engagementstrategie des Bundes erarbeitet. Der Entwurf
befindet sich in der Ressortabstimmung. Die Strategie soll voraussichtlich auf
dem 9. Deutschen Engagement Tag am 9. und 10. Dezember 2024 vorgestellt
werden.
Die zur Begleitung des zivilgesellschaftlichen Beteiligungsprozesses
einberufene Koordinierungsrunde zur Engagementstrategie hat ihre Arbeit
abgeschlossen.
6. Wie ist der Sachstand zu dem Vorhaben „Nationaler Aktionsplan für
Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“, und
inwieweit wurde der Aktionsplan bereits umgesetzt (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 6 sowie Ausschussdrucksache 20(13)45 Folie 23 und
Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 32)?
Um die Lebenssituation von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, trans- und
intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) nachhaltig zu verbessern
und ihre Rechte zu stärken, hat die Bundesregierung erstmals einen eigenen
Aktionsplan für die Akzeptanz und die Rechte von queeren Menschen
beschlossen. Der Aktionsplan wurde am 18. November 2022 vom Bundeskabinett
verabschiedet.
Um dessen Maßnahmen konkret auszugestalten, zu priorisieren und
umzusetzen, wurde ein ressortübergreifender Beteiligungsprozess mit der
Zivilgesellschaft, den Ländern und den jeweils zuständigen Bundesressorts initiiert.
Dieser Prozess startete mit einer Auftaktveranstaltung am 20. März 2023. 14
thematische Arbeitsgruppen haben anschließend bis Ende Mai 2024 getagt.
Teilnehmende aus insgesamt 78 Verbänden und Initiativen haben mit
Vertreterinnen und Vertretern aus Ländern und Bundesressorts Expertise ausgetauscht, die
Maßnahmen des Aktionsplans diskutiert und gemeinsam über deren
Umsetzung beraten. Die Arbeitsgruppen haben Empfehlungspapiere erarbeitet. Die
Abschlussveranstaltung zum Beteiligungsprozesses wird im Herbst 2024 in
Berlin stattfinden.
Wie im Aktionsplan festgehalten, wird die Bundesregierung den Deutschen
Bundestag und den Bundesrat bis Ende 2024 über den Stand der Umsetzung
des Aktionsplans informieren.
7. Wie ist der Sachstand zu dem Vorhaben „Modernisierung des
Familienrechts: Mit-Mutterschaft“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 7
sowie Ausschussdrucksache 20(13)45 Folie 24 und Ausschussdrucksache
20(13)95 Folie 31), welche Schritte wurden bereits unternommen, und
wie ist der zeitliche Ablaufplan für die Einbringung des Gesetzentwurfs
in den Deutschen Bundestag?
Am 16. Januar 2024 hat das federführende Bundesministerium der Justiz
(BMJ) Eckpunkte für eine Reform des Abstammungsrechts veröffentlicht.
Das Eckpunktepapier sieht unter anderem vor, dass neben der Frau, die das
Kind geboren hat, künftig auch eine weitere Frau Mutter dieses Kindes werden
können soll, ohne ein Adoptionsverfahren durchlaufen zu müssen. Mutter des
Kindes soll künftig – sofern nichts anderes vereinbart ist – auch die Frau sein,
die im Zeitpunkt der Geburt mit der Geburtsmutter verheiratet ist oder die die
Mutterschaft mit Zustimmung der Geburtsmutter anerkennt. Für die
Anerkennung der Mutterschaft durch eine Frau sollen dieselben Regelungen gelten wie
für die Anerkennung der Vaterschaft durch einen Mann.
Die Länder, Verbände und einzelne Vertreter aus der Wissenschaft haben
Stellungnahmen zu den Eckpunkten übermittelt. Das BMJ ist derzeit dabei, den
Referentenentwurf fertigzustellen, der sodann zeitnah veröffentlicht werden
soll.
8. Wie ist der Sachstand zu dem Vorhaben, das „Gute-Kita-Gesetz und
bundesweite Qualitätsstandards“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie
10 sowie Ausschussdrucksache 20(13)45 Folie 9 und
Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 13) weiterzuentwickeln, und was sind die nächsten
geplanten Schritte?
Der Koalitionsvertrag gibt den Auftrag, das Gute-KiTa-Gesetz auf der
Grundlage des Monitorings und der Evaluation fortzusetzen und gemeinsam mit den
Ländern in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu
überführen. Dabei sollen die Qualitätsbereiche „Verbesserung der
Betreuungsrelation“, „Sprachförderung“ und „bedarfsgerechtes Ganztagsangebot“
fokussiert werden.
Der erste Schritt zur Umsetzung dieses Auftrags wurde zum 1. Januar 2023 mit
dem KiTa-Qualitätsgesetz vollzogen. Mit dem Gesetz wurde das KiTa-
Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) geändert und inhaltlich auf
Basis der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation weiterentwickelt.
Zum Ausgleich der Mehrbelastungen durch die Maßnahmen zur Umsetzung
des KiQuTG stellt der Bund den Ländern in den Jahren 2023 und 2024
insgesamt bis zu 4 Mrd. Euro über eine Änderung der vertikalen
Umsatzsteuerverteilung bereit. Die konkreten Maßnahmen der Länder im Rahmen des KiQuTG
wurden in individuellen Verträgen mit dem Bund festgelegt.
Zur Vorbereitung des im Koalitionsvertrag vereinbarten langfristigen Zieles
eines Qualitätsentwicklungsgesetzes mit bundesweiten Standards hat eine
Arbeitsgruppe von Bund und Ländern auf Fachebene, unter enger Einbeziehung
der Kommunalen Spitzenverbände und begleitet durch einen Expertendialog,
Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz erarbeitet. Die Arbeitsgruppe
legte ihre Ergebnisse im März 2024 mit dem Bericht „Gutes Aufwachsen und
Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe
Qualität in der frühen Bildung“ vor. Das BMFSFJ und die für
Kindertagesbetreuung zuständigen Länderministerien haben die Ergebnisse mit einer
zeitgleich veröffentlichten gemeinsamen Erklärung begleitet, den weiteren
Qualitätsprozess skizziert und die notwendigen Voraussetzungen für ein
Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards dargelegt.
Das Bundeskabinett hat sich mit dem Beschluss des Haushaltsentwurfs 2025
darauf geeinigt, dass der Bund sein finanzielles Engagement für die KiTa-
Qualität auch in 2025 und 2026 mit insgesamt rund 4 Mrd. Euro fortsetzen wird.
Auf Grundlage dieser Einigung soll das KiQuTG fortgesetzt und inhaltlich
weiterentwickelt werden.
So sollen die Qualitätsniveaus der Länder weiter angeglichen und dadurch
zukünftige bundesweite Standards vorbereitet werden. Das Bundeskabinett hat
dazu am 13. August 2024 das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität
und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Es folgt das
parlamentarische Verfahren. Es wird beabsichtigt, ein Inkrafttreten zum 1. Januar
2025 zu ermöglichen.
9. Wie ist der Sachstand zu dem Vorhaben „Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 10 sowie
Ausschussdrucksache 20(13)45 Folie 10 und Ausschussdrucksache 20(13)95
Folie 14), und was sind die nächsten geplanten Schritte?
Mit dem im Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten „Gesetz zur
ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“
(Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) wird ab dem Schuljahr 2026/27 jahrgangsweise ein
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter der
Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt. Der Rechtsanspruch tritt ab dem 1. August 2026 in
Kraft. Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird jährlich um je eine
Klassenstufe ausgeweitet.
Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in
Höhe von 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in die kommunale
Bildungsinfrastruktur. Auch an den Betriebskosten wird sich der Bund beteiligen und damit
die Länder dauerhaft unterstützen. Die Betriebskostenbeteiligung wird ab 2026
jährlich auf bis zu 1,3 Mrd. Euro pro Jahr ab 2030 aufwachsen. Der Bund stellt
den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in Infrastruktur zur Verfügung.
Diese Mittel können bis 2027 für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung –
einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken –, die Sanierung,
einschließlich der energetischen Sanierung, sowie die Ausstattung ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote verwendet werden. Die Länder können
eigene regionale oder fachliche Schwerpunkte für den quantitativen und bzw.
oder qualitativen Ausbau setzen.
Die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau
zwischen Bund und Ländern ist am 18. Mai 2023 in Kraft getreten. Nach
Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung obliegt es den Ländern, entsprechende
Länderprogramme im Einvernehmen mit dem Bund zu erstellen und das
Antragsverfahren auszugestalten. Die Förderung kann beginnen, sobald ein Land
das Landesprogramm erlassen hat. Das Einvernehmen über das jeweilige
Landesprogramm wurde mit allen 16 Ländern hergestellt.
Für die Bewirtschaftung der Finanzhilfen durch den Bund und die Begleitung
des Ganztagsausbaus haben das BMFSFJ und das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) eine gemeinsame Geschäftsstelle zum Ausbau
ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
eingerichtet.
10. Wie ist der Sachstand zu dem Vorhaben „Fachkräfte in der
Kinderbetreuung“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 11 sowie
Ausschussdrucksache 20(13)45 Folie 9 und Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie
13), und was sind die nächsten geplanten Schritte?
Als Ergebnis des Beteiligungsprozesses der Gesamtstrategie „Fachkräfte in
Kitas und Ganztag“ wurde im Mai 2024 ein Empfehlungspapier mit 46
Maßnahmen und zahlreichen Beispielen guter Praxis für die Fachkräftegewinnung und
-bindung vorgestellt. Das Empfehlungspapier ist unter
www.bmfsfj.de/resourc
e/blob/240068/eec13f657847909b2a024f9dffa1df02/gesamtstrategie-fachkraeft
e-in-kitas-und-ganztag-empfehlungen-der-ag-data.pdf abrufbar.
Angesichts der unterschiedlichen Zuständigkeiten wurden die Maßnahmen in
den Handlungsfeldern „Berufliche Orientierung“, „Aus- und Weiterbildung“,
Nutzung der „Potenziale zusätzlicher Berufsgruppen“ sowie „Arbeits- und
Rahmenbedingungen“ den jeweils zuständigen Akteuren zugeordnet und
konkretisiert, ob die Maßnahmen kurz-, mittel- oder langfristig umsetzbar sind.
Kurzfristige Maßnahmen sind demnach sofort, mittelfristige Maßnahmen innerhalb
von ein bis drei Jahren und langfristige Maßnahmen in mehr als drei Jahren
umsetzbar.
11. Wie ist der Sachstand zu dem Vorhaben „Inklusive Kinder- und
Jugendhilfe“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 11 sowie
Ausschussdrucksache 20(13)45 Folie 6 und Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie
10), und was sind die nächsten geplanten Schritte?
Auf der Grundlage von § 108 Absatz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VIII) und vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag getroffenen
Vereinbarung zur Durchführung eines Beteiligungsprozesses zur gesetzlichen
Verankerung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe in dieser Legislaturperiode
hat das BMFSFJ den Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten
die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ durchgeführt.
Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern und Kommunen, Fachverbänden
der Kinder- und Jugendhilfe, Behinderten- und Gesundheitshilfe, aus
Forschung und Wissenschaft sowie Praktikerinnen und Praktiker haben seit Juni
2022 an dem Beteiligungsprozess teilgenommen und zentrale
Umsetzungsoptionen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe erarbeitet. Darüber hinaus
wurde mit einem Selbstvertretenden-Prozess auch die Perspektive von Expertinnen
und Experten in eigener Sache eingebracht. Mit der Abschlusskonferenz am
19. Dezember 2023 endete der Beteiligungsprozess. Die Ergebnisse des
Prozesses wurden in einem Abschlussbericht festgehalten, der unter
www.gemeinsa
m-zum-ziel.org abrufbar ist. Der Abschlussbericht gibt zudem Auskunft über
die Sachstände der vom BMFSFJ geförderten Projekte zur Umsetzung der
Inklusiven Lösung.
Basierend auf den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses wird ein
Gesetzesentwurf erarbeitet. Die gesetzlichen Grundlagen der Umsetzung der Inklusiven
Kinder- und Jugendhilfe sollen in dieser Legislaturperiode beschlossen werden.
Der Umstellungsprozess in der Praxis soll bis 1. Januar 2028 abgeschlossen
sein.
Außerdem wurde die Abschaffung der Kostenheranziehung für junge
Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen
Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben, vom Deutschen Bundestag am 10.
November 2022 beschlossen und ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
12. Wie ist die Bilanz zum „Corona-Zukunftspaket für Bewegung, Kultur
und Gesundheit“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 12), wie viele
Projekte wurden gefördert, wie viel Geld wurde im Durchschnitt pro
Projekt ausgeschüttet, wie viel Geld haben die einzelnen Projekte erhalten,
und wurde das definierte Ziel erreicht?
47. Wie ist der Sachstand zum „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und
Gesundheit“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)45 Folie 4 sowie
Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 8), wie viele Projekte wurden
gefördert, wie viel Geld wurde im Durchschnitt pro Projekt ausschüttet, wie
viel Geld haben die einzelnen Projekte erhalten, und wurde das definierte
Ziel erreicht?
Die Fragen 12 und 47 werden gemeinsam beantwortet.
Das im Koalitionsvertrag vereinbarte „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur
und Gesundheit“ wurde 2023 erstmalig umgesetzt. Ziel des Bundesprogramms
ist es, die Situation junger Menschen in aktuellen Krisenzeiten zu verbessern,
indem sie sich beteiligen, ihre Lebenswelt aktiv mitgestalten, eigene
Projektideen entwickeln und umsetzen, ihre Selbstwirksamkeit als positiv erleben,
neue Interessen entwickeln und neue Formen der Freizeitgestaltung erleben
können.
Im Jahr 2023 nahmen insgesamt rund 465 000 Kinder und Jugendliche
(Trägerschätzung) an über 2 400 Projekten und Angeboten teil, die von über 37 000
Kindern und Jugendlichen geplant und gestaltet wurden. Sie machten positive
Beteiligungserfahrungen, die sie motivieren und in ihrer Selbstwirksamkeit
bestärken. Damit wurden die Ziele des Programms erreicht und teilweise
übertroffen, indem zum Beispiel deutlich mehr Kinder und Jugendliche erreicht
werden konnten. Die detaillierte Auswertung anhand der
Verwendungsnachweise läuft aktuell. Die Projekte verteilten sich auf alle Bundesländer und
wurden in ländlichen Regionen ebenso umgesetzt wie in Städten. Die gebundenen
Fördermittel von 37 Mio. Euro wurden zu 97 Prozent ausgezahlt. Die
durchschnittliche Fördersumme lag bei 46 308 Euro.
Die Förderung erfolgte 2023 in drei Feldern. Die maximale Fördersumme für
Projekte, die von Kinder- und Jugendgruppen initiiert und gemeinsam mit
einem Träger beantragt wurden (Feld 1a) lag bei 100 000 Euro. Hier wurden
193 Projekte mit einem Fördervolumen von 2,8 Mio. Euro bewilligt. Die
durchschnittliche Fördersumme lag bei 15 223 Euro. Auch für Projekte, die von
Trägern initiiert und gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt
wurden (Feld 1b), lag die maximale Fördersumme bei 100 000 Euro. Hier
wurden 481 Projekte mit einem Fördervolumen von 17,8 Mio. Euro bewilligt.
Die durchschnittliche Fördersumme lag bei 39 629 Euro. In Feld 2 konnten
Kommunen bis zu 150 000 Euro für die Umsetzung von Zukunftsplänen
beantragen. Über die mit den Mitteln umgesetzten Angebote wurde in
Zukunftsausschüssen entschieden, in denen Kinder und Jugendliche die Stimmenmehrheit
hatten. In Feld 2 wurden 128 Projekte mit einem Fördervolumen von 13,8 Mio.
Euro bewilligt. Die durchschnittliche Fördersumme lag bei 118 280 Euro.
Im Jahr 2024 wird das Bundesprogramm mit einem Fördervolumen von 8 Mio.
Euro fortgesetzt. Dabei stehen Projekte, die von jungen Menschen initiiert
werden, noch stärker im Fokus als 2023. Ab Ende Februar 2024 konnten sich
Gruppen von mindestens drei Kindern oder Jugendlichen beraten lassen und
gemeinsam mit einem Träger 5 000 bis 30 000 Euro für ihre Projekt
beantragen. Fördervoraussetzungen sind, dass die Gruppe aus mindestens drei Kindern
oder Jugendlichen besteht, das Projekt nachvollziehbar konzipiert ist, auf einen
Bedarf in der Lebenswelt der Antragstellenden reagiert und Veränderungen im
Sozialraum anstößt. Rund 500 Gruppen stellten Anträge, bevor die
Antragsberatung im Mai 2024 gestoppt wurde, da sich die Ausschöpfung der Fördermittel
abzeichnete. Voraussichtlich können 400 Projekte gefördert werden. 322
Anträge sind bereits bewilligt (Stand: 25. Juni 2024). Darunter sind Projekte in allen
Bundesländern. Die durchschnittliche Fördersumme liegt bei 20 406 Euro. Die
Fördersumme pro Projekt ist Anlage 2* Tabelle zu Frage 47 zu entnehmen.
13. Wie ist der Sachstand zum „Nationalen Aktionsplan Neue Chancen für
Kinder in Deutschland“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 12
sowie Ausschussdrucksache 20(13)45 Folie 6 und Ausschussdrucksache
20(13)95 Folie 9), welche nächsten Schritte sind geplant, und wurde das
Ziel erreicht?
Am 5. Juli 2023 hat das Bundeskabinett zur Umsetzung der EU-
Ratsempfehlung zur europäischen Kindergarantie den Nationalen Aktionsplan „Neue
Chancen für Kinder in Deutschland“ (NAP) beschlossen. Ziel ist es, bis 2030
benachteiligten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu hochwertiger
frühkindlicher Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung
und angemessenem Wohnraum zu gewährleisten. Im Fokus stehen dabei die
Koordinierung aller verantwortlichen Ebenen, die Kooperation mit der
Zivilgesellschaft und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
Der NAP, wie er an die EU-Kommission übermittelte wurde, umfasst ca.
350 bestehende und geplante Maßnahmen von Bund, Ländern, Kommunen und
zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Handlungsfeldern der EU-
Kindergarantie (
www.bmfsfj.de/resource/blob/231862/4e3eada93af3956e68861c92e3
b88c0f/nationaler-aktionsplan-neue-chancen-fuer-kinder-in-deutschland-dat
a.pdf).
Unter Leitung der Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin für Deutschland,
Parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligöz, wurde ein Ausschuss zum
NAP eingerichtet, der zwei Mal pro Jahr tagt.
Der Ausschuss, in dem Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen und
Zivilgesellschaft zusammenkommen, begleitet als zentrales Arbeitsgremium die
Umsetzung des NAP seit September 2023. Für Ende 2024 ist der erste Bericht
an die EU-Kommission geplant.
14. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Maßnahmen für Kinderschutz“
(vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 13 sowie Ausschussdrucksache
20(13)45 Folie 20), welche nächsten Schritte sind geplant, und wurde
das Ziel erreicht?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/12625 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
61. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Medizinische
Kinderschutzhotline“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 28), und welche
nächsten Schritte sind geplant?
62. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Bundesstiftung Frühe Hilfen“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 29), welche nächsten Schritte sind
geplant, und wie hoch wird der Mittelansatz im Haushaltsentwurf 2025
für die Bundesstiftung sein?
Die Fragen 14, 61 und 62 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMFSFJ fördert seit Oktober 2016 das Projekt „Medizinische
Kinderschutzhotline“ des Universitätsklinikums Ulm. Die zweite externe Evaluierung
des Angebots der Medizinischen Kinderschutzhotline wurde durch das
Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI) durchgeführt. Der Evaluationsbericht wurde im
Oktober 2023 veröffentlicht.
Die Projektförderung der Medizinischen Kinderschutzhotline durch das
BMFSFJ endet planmäßig im Dezember 2024. Der Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern and
Jugendlichen sieht ab 2026 eine gesetzlich dauerhaft abgesicherte Struktur
eines telefonischen Beratungsangebots im medizinischen Kinderschutz vor (es
wird ergänzend auf Frage 15 verwiesen). Zur Aufrechterhaltung des Angebots
soll planmäßig für 2025 eine Verlängerung der laufenden Projektförderung
erfolgen.
Gemeinsam mit Nummer gegen Kummer e. V. hat das BMFSFJ im Jahr 2022
eine Schulbox konzipiert, um auch die Beratungsangebote der „Nummer gegen
Kummer“ bei Kindern und Jugendlichen bekannter zu machen. Seit Oktober
2022 wurden bereits über 20 000 Schulboxen bestellt (
www.bmfsfj.de/schu
lbox).
Um die Angebote auch bei jungen Menschen mit Beeinträchtigungen, wie zum
Beispiel Blindheit oder Sehbehinderungen, bekannter zu machen, wurde eine
inklusive Schulbox konzipiert. Seit Anfang 2023 wurden 1 900 inklusive
Schulboxen versandt. Diese kann von Förderschulen und Schulen des
Gemeinsamen Lernens bestellt werden.
Von Beginn an stärken Frühe Hilfen Eltern und verbessern die
Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern frühzeitig und nachhaltig. Sie haben sich etabliert
und erreichen Familien in belasteten Lebenslagen. Zentrale Ergebnisse zum
Stand der Frühen Hilfen aus der Begleitforschung des Nationalen Zentrums
Frühe Hilfen (NZFH) zur Bundesstiftung Frühe Hilfen sollen im Herbst 2024
in einem Monitoringbericht veröffentlicht werden. Die digitale
Antragsplattform der Bundesstiftung Frühe Hilfen ist seit Ende 2023 in Betrieb.
Das BMFSFJ fördert die Frühen Hilfen dauerhaft und mit 51 Mio. Euro
jährlich. Dafür ist in der Finanzplanung Vorsorge getroffen. In den vergangenen
vier Jahren sind zusätzliche Haushaltsmittel für die Bundesstiftung
bereitgestellt worden, um den gestiegenen Bedarfen besser begegnen zu können (2021
und 2022 durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und
Jugendliche“ sowie 2023 und 2024 im Zuge der Haushaltsaufstellung). Im
Übrigen obliegt die Aufgabe des präventiven Kinderschutzes in erster Linie den
Ländern.
15. Wie ist der Sachstand zum „Schutz vor sexualisierter Gewalt und
Ausbeutung“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 13 sowie
Ausschussdrucksache 20(13)45 Folie 20 und Ausschussdrucksache 20(13)95
Folie 28), welche nächsten Schritte sind geplant, und wurde das Ziel
erreicht?
Das Bundeskabinett hat am 19. Juni 2024 den Gesetzentwurf zur Stärkung der
Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beschlossen.
Dieser befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Mit dem Gesetz soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller
Gewalt verbessert werden. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu
verhindern, werden gestärkt: durch eine vom Parlament gewählte Person als
Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter sowie
einen dort angesiedelten Betroffenenrat und eine Unabhängige
Aufarbeitungskommission. Bundesbeauftragte und Aufarbeitungskommission sollen künftig
regelmäßig über das Ausmaß sexueller Gewalt und den aktuellen Stand zu
Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten, damit
zielgerichteter gehandelt werden kann. Mit der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung soll überdies erstmals eine Behörde auf Bundesebene einen
Auftrag zur Prävention sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
erhalten. Durch Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung kann somit
sexuelle Gewalt früher aufgedeckt und verhindert werden. Außerdem sollen in allen
Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe Gewaltschutzkonzepte zu
einem verbindlichen Qualitätsmerkmal werden. Um den Kinderschutz
interdisziplinär zu stärken, soll ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen
Kinderschutz verankert werden.
Die Arbeit des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und
Jugendlichen wird fortgeführt.
Zusammen mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs (UBSKM) hat das BMFSFJ im Jahr 2022 die bundesweite
„Nicht wegschieben!“ Kampagne zur Sensibilisierung für sexualisierte Gewalt
gegen Kinder und Jugendliche gestartet. Kernbotschaft der Kampagne: Alle
Erwachsenen sind verantwortlich, hinzusehen, betroffenen Kindern und
Jugendlichen zuzuhören und ihnen zu helfen. Das BMFSFJ und die UBSKM setzen
für das Jahr 2024 gemeinsam die Aufklärungs- und Aktivierungskampagne
unter dem Titel „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ fort.
Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend brauchen weiterhin
niedrigschwellige und bedarfsgerechte Hilfen. Sie sind ein wichtiger Baustein
staatlicher Unterstützung, um die gesetzlichen Hilfen zu ergänzen und Lücken
in den Regelsystemen zu schließen. Der Regierungsentwurf für den
Bundeshaushalt 2025 sieht dafür Mittel für Betroffene von sexueller Gewalt in
Kindheit und Jugend vor.
16. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Digitales in Kindheit und Jugend“
(vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 14 sowie Ausschussdrucksache
20(13)45 Folie 5 und Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 9), welche
nächsten Schritte sind geplant, und wurde das Ziel erreicht?
Die Bundesregierung setzt verschiedene Maßnahmen für ein unbeschwertes
und sicheres Aufwachsen insbesondere mit digitalen Medien um:
In Umsetzung der im Mai 2021 in Kraft getretenen Novellierung des
Jugendschutzgesetzes (JuSchG) wurde die ehemaligen Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Bundeszentrale für Kinder- und
Jugendmedienschutz (BzKJ) weiterentwickelt und ihr Aufgabenbereich deutlich erweitert.
Neben der weiter geführten Aufgabe der Indizierung jugendgefährdender
Medien, nun angesiedelt als Prüfstelle bei der BzKJ, wird die Aufgabe der
Orientierungsfunktion und Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes
insbesondere in der sogenannten ZUKUNFTSWERKSTATT umgesetzt: 2023
fanden Veranstaltungen zu „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen
Raum“, „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ und „Kontrollverlust in
digitalen Umgebungen“ statt. Für 2024 sind Veranstaltungen u. a. zum Thema
exzessive Mediennutzung geplant. Die dritte Aufgabe der Rechtsdurchsetzung in
Bezug auf die neu im JuSchG normierten Anbietervorsorgemaßnahmen wurde
durch Schaffung entsprechender Strukturen und die Entwicklung von
Prüfkriterien, basierend auf dem umfassenden Gefährdungsatlas der BzKJ, umgesetzt.
Erste Verfahren nach § 24a JuSchG (Anbietervorsorge) und nach § 14a JuSchG
(Kennzeichnungspflichten von Streamingplattformen) wurden Anfang 2023
eingeleitet.
Im Jahr 2022 wurde ein Beirat eingesetzt, der die BzKJ bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz berät und die gesetzlich verankerte
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umsetzt.
Der Ansatz der Anbietervorsorgepflichten aus der Novellierung des JuSchG
wurde auch auf die europäische Ebene übertragen. Anbieter von Online-
Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, sind nach Artikel 28 Absatz 1
des Digital Services Act (DSA) verpflichtet, geeignete und verhältnismäßige
Maßnahmen zu ergreifen, um für ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit
von Minderjährigen innerhalb des Dienstes zu sorgen.
Das im Mai 2024 in Kraft getretene „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG) passt
deutsches Recht an den DSA an und benennt die zuständigen Behörden. Die
BzKJ wird als zuständige Behörde für Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 14
Absatz 3 DSA benannt. Dazu wurde bei der BzKJ eine „Stelle zur Durchsetzung
von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) eingerichtet, die ihre Arbeit
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des DDG aufgenommen hat.
Mit der Novellierung des JuSchG hat der Gesetzgeber außerdem die
Möglichkeit geschaffen, sogenannte Interaktions- und Nutzungsrisiken wie
Kostenfallen, glücksspielähnliche Elemente (sogenannte „Lootboxen“) oder Chat-
Funktionen bei der Vergabe von Alterskennzeichnungen für digitale Spiele zu
berücksichtigen. Im Zuge dessen hat die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
(USK) neue Leitkriterien für die jugendschutzrechtliche Bewertung von
Spielen zum 1. Januar 2023 veröffentlicht, die die oben genannten Änderungen des
JuSchG in die Bewertungspraxis überführen. Dies zeigt Wirkung: Ungefähr ein
Drittel aller seit dem 1. Januar 2023 durch die USK geprüften Spiele mit
Online-Funktionen wurden aufgrund von Interaktions- und Nutzungsrisiken mit
einer höheren Alterseinstufung versehen. Zudem informieren Hinweise
(Deskriptoren) Eltern und pädagogische Fachkräfte darüber, welche
Zusatzfunktionen über den Inhalt des Mediums hinaus in dem Spiel enthalten sind.
Für eine datensparsame und grundrechtskonforme Altersverifikation wurde die
technische Ausarbeitung der in 2023 entwickelten ersten Konzeptidee sowie
die Entwicklung eines Demonstrators im Rahmen eines Vergabeverfahrens
vergeben. Erste Ergebnisse werden im Winter 2024 erwartet.
Die Weiterentwicklung der Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“
(GAmM) hat zum Ziel, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Projekte
zur Förderung von Medienkompetenz auszubauen und Synergien zu schaffen,
um den Kinder- und Jugendmedienschutz noch effektiver zu gestalten und
sichtbarer zu machen. Ein erstes Werkstattgespräch ist für Ende 2024 geplant.
17. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Europäische und internationale
Jugendpolitik und Jugendarbeit“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie
15), welche nächsten Schritte sind geplant, wurde das Ziel erreicht,
welche Netzwerke wurden gestärkt, und welche Kosten sind entstanden?
Der G7-Jugendgipfel (Youth7) unter Deutschem G7-Vorsitz in 2022 wurde
unter Beteiligung von Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus erfolgreich abgeschlossen. Das
Thema „Mental Health“ fand dabei auf Anregung der G7-Jugenddelegierten
Eingang in die G7-Abschlusserklärung der Staats- und Regierungschefs. Auf
den Gipfel im Mai 2022 in Berlin folgte im Dezember 2022 eine digitale
Abschlussveranstaltung aller G7-Jugenddelegierten inklusive einer
Staffelübergabe an Japan, das 2023 den G7-Vorsitz übernommen hat. Seit 2024 unterstützt
BMFSFJ das Deutsche Nationalkomitee für Internationale Jugendarbeit (DNK)
mit zusätzlichen Mitteln zur Deckung von Sach- und Personalkosten in Höhe
von 77 000 Euro. Das DNK begleitet die zivilgesellschaftlich organisierten G7-
und G20-Jugendgipfel und wählt die jährlich teilnehmenden deutschen
Jugenddelegierten aus.
Das Europäische Jahr der Jugend 2022 (EJJ) hat zu verstärkten Aktivitäten für,
mit und von jungen Menschen geführt. Die Mitteilung der Europäischen
Kommission zum EJJ vom 10. Januar 2024 (SWD(2024) 1 final) beinhaltet eine
Reihe konkreter Maßnahmen in den beiden Schlüsselbereichen „Jungen
Menschen mehr Mitsprache bei der Politikgestaltung der EU einräumen“ und „Die
Belange junger Menschen in allen Politikbereichen berücksichtigen“. Für die
Umsetzung des EJJ in Deutschland erhielt das BMFSFJ zusätzliche Mittel in
Höhe von 286 174 Euro aus dem EU-Programm Erasmus+ Jugend. Darüber
hinaus wurden bereits geplante Maßnahmen unter das Dach des Aktionsjahres
in Deutschland gestellt.
Im September 2022 haben Deutschland und Israel auf Ministerebene das
Memorandum of Understanding zur Gründung des Deutsch-Israelischen
Jugendwerks (DIJW) in Israel unterzeichnet.
Im Jahr 2023 wurde mit dem grundlegenden Arbeiten zur Errichtung des DIJW
begonnen. In einer binationalen Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen
und Vertretern beider Regierungen, wird derzeit über die künftige Organisation
der Zusammenarbeit und Vertiefung des Deutsch-Israelischen
Jugendaustauschs verhandelt. Seit 2022 wurden ca. 2 Mio. Euro in den Aufbau des
Jugendwerks und in die Intensivierung des Jugendaustauschs investiert.
In den Haushaltsjahren 2022 und 2023 hat der Deutsche Bundestag für
die Intensivierung des deutsch-amerikanischen Jugendaustauschs jeweils
500 000 Euro zur Verfügung gestellt, sodass ein Sonderprogramm zur
Förderung von Jugend- und Fachkräftebegegnungen mit den USA eingerichtet
werden konnte. Für das Haushaltsjahr 2024 wurde der Titelansatz vom Deutschen
Bundestag auf null Euro gesetzt, sodass das Sonderprogramm eingestellt
wurde. Jugend- und Fachkräftemaßnahmen mit den USA können aber weiterhin
aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) gefördert werden. Darüber
hinaus fördert das BMFSFJ das Programm „Transatlantic Exchange in Social
Work-Programm“, das deutschen Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit ein
Job-Shadowing in den USA ermöglicht sowie das „Deutsch-US-Amerikanische
Praktikumsprogramm“, das es jungen Absolventinnen und Absolventen sowie
Studierenden aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ermöglicht, ein
Praktikum in den USA zu absolvieren.
Durch die Förderung der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe auf
Bundesebene aus dem KJP sowie über ein Sonderprogramm mit Israel und die
Regierungsbeiträge für die Jugendwerke mit Frankreich, Griechenland und Polen
leistet die Bundesregierung zudem dauerhaft wichtige Beiträge für Offenheit,
Engagement und demokratisches Miteinander in der Zivilgesellschaft. So
werden Austausche mit rund 90 Partnerländern weltweit ermöglicht und
länderübergreifende Netzwerke demokratischer Zusammenarbeit gestärkt. Insgesamt
werden dafür aus dem Haushalt des BMFSFJ jährlich rund 43 Mio. Euro zur
Verfügung gestellt.
18. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Jugendstrategie, Nationaler
Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung“ (vgl. Ausschussdrucksache
20(13)6 Folie 15 sowie Ausschussdrucksache 20(13)45 Folie 5), welche
nächsten Schritte sind geplant, und wurde das Ziel erreicht?
Mit dem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung (NAP)
wird die Jugendstrategie der Bundesregierung weiterentwickelt. Der NAP ist
als Dialogprozess angelegt und im November 2022 mit der Veröffentlichung
der Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung gestartet (
www.bmfsf
j.de/bmfsfj/service/publikationen/mitwirkung-mit-wirkung-
qualitaetsstandardsfuer-kinder-und-jugendbeteiligung-204012). Im Rahmen einer
Veranstaltungsreihe wurden verschiedene Formate umgesetzt und Handlungsempfehlungen
für eine wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung erarbeitet. Zu den Formaten
gehörten Dialogforen, Denkfabriken, Kinder- und Jugendaudits sowie die
JugendPolitikTage im Mai 2023 und die BundesJugendKonferenz im Mai 2024.
In den Formaten werden vorrangig Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
beteiligt. Darüber hinaus werden Interessensvertretungen junger Menschen
sowie Vertretungen aus den Ländern und Kommunen, Wissenschaft und
Zivilgesellschaft einbezogen. Die Umsetzung des NAP wird durch die
Interministerielle Arbeitsgruppe Jugend sowie den jugendpolitischen Beirat des BMFSFJ in
dieser Legislaturperiode begleitet. Die Handlungsempfehlungen für eine
wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung werden 2025 dem Bundeskabinett und der
Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder vorgelegt. In 2025 wird
außerdem mit den JugendPolitikTagen eine weitere jugendpolitische
Großveranstaltung im Rahmen des NAP und der Jugendstrategie umgesetzt. Durch den
fachlichen Austausch und die Vernetzung der Akteure in den Formaten des
NAP sowie den abschließenden Kabinettsbeschluss in dieser Legislaturperiode
trägt die Bundesregierung dazu bei, die Beteiligungsrechte junger Menschen zu
stärken und mehr Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen.
19. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Jugendsozialarbeit / Housing first“
(vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 16), welche nächsten Schritte
sind geplant, welche Projekte wurden mit wie vielen Mitteln gefördert,
und wurde das Ziel erreicht?
Von Mitte 2022 bis 2027 unterstützt das Europäischer Sozialfonds Plus (ESF
Plus)-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“
(JUST BEst) Kommunen dabei, Angebote für junge Menschen in prekären
Lebenslagen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren zu initiieren.
Die Projektteilnehmenden erhalten längerfristige sozialpädagogische
Begleitung mit dem Ziel, sie zu einer eigenständigen und selbstbestimmten
Lebensführung zu befähigen und bzw. oder in stabilen Wohnverhältnissen
unterzubringen. Neue Wohnformen, die zum Beispiel mit Housing First-Ansätzen arbeiten,
können erprobt werden.
Seit dem 1. Januar 2023 setzen alle 73 Kommunen ihre Projekte um. 24
Kommunen setzen dabei Wohnprojekte um.
Ebenso nahm die wissenschaftliche Begleitung des Programms Anfang 2023 in
Form des Beratungsforums JUGEND STÄRKEN ihre Arbeit auf. Das
Beratungsforum wird von der Universität Hildesheim und der Internationalen
Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) umgesetzt.
Zudem finden jährlich programminterne Veranstaltungen statt, mit dem Ziel die
Umsetzungsträger zu vernetzen und mit einem Input zu relevanten Themen in
der Programmumsetzung zu informieren.
Bislang haben über 8 300 junge Menschen an den Projekten teilgenommen. Die
Programmziele können nach derzeitigem Stand bis zum Ende der
Programmlaufzeit 2027 erreicht werden.
Für das Programm stellt das BMFSFJ Mittel des ESF Plus von insgesamt
70 Mio. Euro zur Verfügung. Eine Übersicht der Mittel je Kommune ist
Anlage 1* Tabelle zu Frage 19 zu entnehmen. Zur wissenschaftlichen Begleitung
der teilnehmenden Kommunen werden aus dem Kinder- und Jugendplan
2,2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
20. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Partnerschaftspaket: Freistellung
nach Geburt, Erweiterung Partnermonate, Kündigungsschutz nach
Elternzeit“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 17 sowie
Ausschussdrucksache 20(13)45 Folie 11 und Ausschussdrucksache 20(13)95
Folie 16), welche nächsten Schritte sind geplant, und wurde das Ziel
erreicht?
Die Überlegungen zum Vorhaben „Partnerschaftspaket“ sind innerhalb der
Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
21. Wie ist die Bilanz zum Vorhaben „Corona-Auszeit für Familien“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 18), wie viele Familien konnten
erreicht werden, wurde das definierte Ziel erreicht, und welche Erkenntnis
hat die Bundesregierung aus diesem Vorhaben gezogen?
Die Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien“ lief Ende des Jahres 2022 aus.
Eine Auswertung ist in der Abschlussbilanz des BMFSFJ zum
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ enthalten (
www.b
mfsfj.de/resource/blob/234110/10647e78811399815d04bfe64b0a9863/abschlus
sbilanz-aufholen-nach-corona-data.pdf).
22. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Strategie gegen Einsamkeit“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 19 sowie Ausschussdrucksache
20(13)45 Folie 13 und Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 19), und
welche nächsten Schritte sind geplant?
Die erste Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wurde am 13.
Dezember 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet (
www.bmfsfj.de/bmfsfj/servic
e/publikationen/strategie-der-bundesregierung-gegen-einsamkeit-234582).
Sie befindet sich seither in der Umsetzung. Unter anderem wurde im Frühjahr
2024 das erste Einsamkeitsbarometer veröffentlicht, im Sommer fand die
zweite Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ zur Sensibilisierung für das
Thema Einsamkeit mit bundesweiter Resonanz statt. Im Herbst 2024 startet das
neue dreijährige Förderprogramm gegen Einsamkeit mit Mitteln aus dem ESF
Plus „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ für Menschen im
mittleren Erwachsenenalter. Ein Monitoringverfahren wird derzeit erarbeitet, um den
Umsetzungs- sowie Weiterentwicklungsprozess der Maßnahmen der Strategie
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/12625 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
zu erfassen. Bis Ende des Jahres soll ein Bericht vorliegen, der durch das
BMFSFJ veröffentlicht wird.
23. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Pflegeausbildung stärken“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 19 sowie Ausschussdrucksache
20(13)45 Folie 14 und Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 20), und
welche nächsten Schritte sind geplant?
Die Ausbildungsoffensive Pflege wurde wie vorgesehen nach einer Laufzeit
von fünf Jahren am 31. Dezember 2023 abgeschlossen. Während der gesamten
Laufzeit arbeiteten die Partner der Ausbildungsoffensive Pflege –
Bundesregierung, Länder, Verbände und andere Akteurinnen und Akteure im Tätigkeitsfeld
Pflege – an der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen mit dem Ziel, mehr
Menschen für eine Ausbildung in der Pflege zu motivieren,
Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Abschluss zu schaffen und so engagierte und
kompetente Pflegefachpersonen für das Berufsfeld zu gewinnen.
Der Stand der Umsetzung der im Rahmen der Ausbildungsoffensive Pflege
vereinbarten 111 Maßnahmen wurde in zwei Berichten festgehalten, die im
November 2020 und im November 2022 veröffentlicht wurden und unter
www.pfl
egeausbildung.net/ausbildungsoffensive-pflege.html abgerufen werden können.
Der Abschlussbericht zur Ausbildungsoffensive Pflege wird derzeit unter
Einbeziehung der am 24. Juli 2024 durch das Statistische Bundesamt (StBA)
veröffentlichten Statistik nach der Pflegeberufe-
Ausbildungsfinanzierungsverordnung für das Jahr 2023 finalisiert. Die Veröffentlichung ist für Herbst 2024
vorgesehen.
Im Herbst 2022 startete darüber hinaus die Kampagne „Pflege kann was“, die
bis 2025 fortgeführt werden soll. Ziel der Kampagne ist es, Jugendliche in der
Berufsorientierungsphase und Erwachsene mit dem Wunsch nach beruflicher
Neuorientierung für eine Pflegeausbildung zu gewinnen. Zudem sollen
Vorurteile und Klischees gegenüber dem Pflegeberuf abgebaut und über die Chancen
und Möglichkeiten des Pflegeberufs informiert werden. Die Kampagne
übermittelt die Botschaft, dass neue Auszubildende eine moderne Ausbildung mit
hoher Qualität erwartet, welche Aufstiegschancen eröffnet und in einen Beruf
mündet, der professionell, anspruchsvoll und für Frauen und Männer
gleichermaßen attraktiv ist. Hierbei wurden durchgängig die drei Versorgungsbereiche
Krankenhaus, Pflegeheim und ambulante Pflege abgebildet.
Das BMFSFJ arbeitet zudem fortlaufend an Maßnahmen zur Stärkung der
Pflegeausbildung. Ziel ist es, den Personalbedarf in der professionellen Pflege zu
decken und dafür die Pflegeausbildung weiterzuentwickeln und ihre
Attraktivität zu stärken.
Mit dem überwiegend bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen
Pflegestudiumstärkungsgesetz wurden die akademische Pflegeausbildung gestärkt und
Regelungslücken hinsichtlich der Ausbildungsvergütung beim Pflegestudium
geschlossen. Gleichzeitig wurde die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in
der Pflege vereinfacht. Ab dem 1. Januar 2025 sind erweiterte heilkundliche
Kompetenzen Gegenstand des Pflegestudiums.
Im Juli 2024 haben BMFSFJ und das Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) zudem den Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer
bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung vorgelegt. Dieser befindet sich derzeit
in der Abstimmung.
24. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Akuthilfen pflegende Angehörige“
(vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 19), und welche nächsten
Schritte sind geplant?
Die Akuthilfen für pflegende Angehörige in der COVID-19-Pandemie wurden
zuletzt bis zum 30. April 2023 verlängert und sind danach ausgelaufen.
25. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Hospiz- und Palliativangebote
stärken“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 20), und welche
nächsten Schritte sind geplant?
Das Programm „Sterben wo man lebt und zu Hause ist“ wurde zum 30. Juni
2024 mit Vorlage des Abschlussberichts der wissenschaftlichen Begleitung und
der Fachtagung „Dynamik von Netzwerken in der Hospiz- und
Palliativversorgung“ abgeschlossen. Der Abschlussbericht soll zeitnah veröffentlicht werden.
Zur Entwicklung des Eckpunktepapiers zur Verbesserung der Hospiz- und
Palliativversorgung in strukturschwachen Räumen werden derzeit
Werkstattgespräche mit Akteurinnen und Akteuren und Fachverbänden der Hospizarbeit-
und Palliativversorgung, wissenschaftlichen Expertinnen und Experten sowie
Leistungserbringenden in der Hospizarbeit- und Palliativversorgung
durchgeführt.
26. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Weiterentwicklung von Pflegezeit
und Familienpflegezeit“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 20
sowie Ausschussdrucksache 20(13)45 Folie 11 und Ausschussdrucksache
20(13)95 Folie 16), und welche nächsten Schritte sind geplant?
Es wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 133 auf
Bundestagsdrucksache 20/12484 verwiesen.
27. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Digitalpakt Alter“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 21 sowie Ausschussdrucksache
20(13)45 Folie 13 und Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 19), welche
nächsten Schritte sind geplant, und welche Modelle wurden gefördert
und mit wie vielen Haushaltsmitteln?
Der DigitalPakt Alter hat bisher ein Bündnis aus 39 Partnerorganisationen aus
den Bereichen Bund, Ländern, Kommunen, Wohlfahrtsverbänden,
Digitalwirtschaft, und Zivilgesellschaft aufgebaut, welches sich in einer gemeinsamen
Erklärung zur Förderung der digitalen Teilhabe Älterer verpflichtet hat. Im Jahr
2023 sind u. a. alle Bundesländer dem Bündnis zum DigitalPakt Alter
beigetreten. An mittlerweile 250 geförderten Erfahrungsorten in Deutschland
unterstützen ca. 2 500 Ehrenamtliche Ältere lebensweltnah beim Technik- und
Medienkompetenzerwerb (
www.digitalpakt-alter.de/wissen-vermitteln/unsere-erfahrun
gsorte/). Das Internetportal
www.digitalpakt-alter.de bietet Informationen für
Partner, Multiplikatoren und ältere Menschen. In sogenannten
Themenhalbjahren zu den Themen „Soziale Integration“, „Wohnen“ und „Gesundheit &
Pflege“ wurden und werden inklusive Fachtagungen durchgeführt. Aktuell läuft der
Kommunen-Wettbewerb „Kommunal.Digital.Genial“, mit dem innovative
kommunale Ansätze zur Förderung digitaler Teilhabe ausgezeichnet werden
sollen. 2025 sollen weitere 50 Erfahrungsorte gefördert werden. Die Ergebnisse
der vier Themenhalbjahre sollen Ende 2025 veröffentlicht werden.
In der Förderphase Januar 2023 bis Dezember 2025 beläuft sich die Förderung
des DigitalPakt Alter auf insgesamt 3 119 350 Euro.
28. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Gute Lebensverhältnisse in Stadt
und Land“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 21), und welche
nächsten Schritte sind geplant?
Das BMFSFJ stärkt mit den Maßnahmen „Zukunftswerkstatt Kommunen –
Attraktiv im Wandel“, „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ und
„Partnerschaften für Demokratie“ Kommunen, sich auf die gesellschaftlichen
Veränderungen der Zukunft einstellen zu können.
Das Modellprojekt „Zukunftswerkstatt Kommunen – Attraktiv im Wandel“
(ZWK) ist von 2021 bis 2024 auf vier Jahre angelegt.
Das Modellprojekt unterstützt Gemeinden, Städte und Landkreise dabei, die
Herausforderungen des demografischen Wandels vor Ort zu bewältigen. In
40 ausgewählten Kommunen werden im Rahmen des Modellprojekts konkrete
Faktoren ermittelt, die Menschen am Standort halten oder anziehen und die
kommunale Identität stärken. Im Ergebnis entwickeln die Kommunen einen
Maßnahmenplan, mit dem ausgewählte Auswirkungen des demografischen
Wandels besser gestaltet werden können. Ein überproportionaler Anteil der
Fördermittel ist für Projekte in strukturschwachen Regionen vorgesehen. Im
Jahr 2022 wurden dementsprechend etwa 80 Prozent der Mittel für Projekte in
strukturschwachen Regionen bereitgestellt.
Im Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“
(2021 bis 2028) sollen Mehrgenerationenhäuser als Begegnungsorte zu guten
Entwicklungschancen und fairen Teilhabemöglichkeiten für alle in Deutschland
lebenden Menschen beitragen und damit gleichwertige und bessere
Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands zu schaffen. In enger Abstimmung mit
ihren Kommunen und anderen relevanten Akteurinnen und Akteuren stärken
die Mehrgenerationenhäuser mit bedarfsgerechten Angeboten freiwilliges
Engagement, Teilhabe und die digitale Bildung aller Generationen und fördern
den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie das demokratische Miteinander.
Die bundesweit rund 530 Mehrgenerationenhäuser liegen verteilt über ganz
Deutschland – 67 Prozent davon in strukturschwachen Regionen. Ein
überproportionaler Anteil der Fördermittel ist für Projekte in strukturschwachen
Regionen vorgesehen. So wurden im Jahr 2022 55 Prozent der Mittel für Projekte in
strukturschwachen Regionen bereitgestellt.
Die Partnerschaften für Demokratie sind Teil des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“. Sie stärken u. a. durch Projekte zivilgesellschaftlicher Träger
den Zusammenhalt vor Ort in der Breite der Gesellschaft, wirken positiv auf
das Miteinander in einer vielfältigen Gesellschaft und wecken Interesse an
kultureller Vielfalt und demokratischem Engagement. So ermöglichen
beispielsweise die Jugendforen der Partnerschaften für Demokratie auch in
strukturschwachen Regionen die Förderung demokratischen Engagements von
Jugendlichen.
In vielen Fällen ist das Jugendforum die erste und einzige Möglichkeit, wie
Jugendliche dort mit Angeboten präventiv-pädagogischer Praxis in Kontakt
kommen, Kenntnisse und Erfahrungen in (kommunal)politischen
Zusammenhängen sammeln und dabei Selbstwirksamkeit erfahren. Ein überproportionaler
Teil der Mittel des Programms wurde für strukturschwache Regionen
verausgabt. So wurden 2022 etwa 60 Prozent der Mittel für Projekte in diesen
Regionen eingesetzt. Es wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Alle drei genannten Maßnahmen sind weiterhin Teil des Gesamtdeutschen
Fördersystems für strukturschwache Regionen (GFS).
Die Bundesregierung plant unter Federführung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Weiterentwicklung des GFS in der
laufenden Legislaturperiode im Rahmen des Folgeprozesses zum ersten
Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung, der am 3. Juli 2024 unter
Federführung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und BMWK
veröffentlicht wurde. Das BMFSFJ wird die Weiterentwicklung des GFS
begleiten und sich bei der Weiterentwicklung des GFS dafür einsetzen, dass
Maßnahmen, die auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts abzielen, auch
weiterhin zentraler Bestandteil der Fördersystematik des GFS bleiben.
Zudem haben Bund und Länder im Jahr 2022 im Rahmen der Neuausrichtung
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW) die Fördersystematik der GRW weiterentwickelt. Das BMFSFJ hat den
Reformprozess begleitet. Der seit 2023 geltende neue Koordinierungsrahmen
sieht vor, dass Mittel der GRW künftig auch dafür eingesetzt werden können,
die regionale Daseinsvorsorge auszubauen und zu sichern.
29. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Gleichstellungscheck“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 23 sowie Ausschussdrucksache
20(13)45 Folie 16), und welche nächsten Schritte sind geplant?
Der Gleichstellungs-Check zielt darauf ab, dass Gesetze verbindlich daraufhin
überprüft werden, ob und wie sie sich auf die Gleichstellung der Geschlechter
auswirken. Die Grundlagen dafür bestehen bereits, da Gender Mainstreaming
als Leitprinzip und die Verpflichtung zur gleichstellungsorientierten
Gesetzesfolgenabschätzung in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) verankert sind. Zudem wurde die Arbeitshilfe des BMFSFJ zur
geschlechtergerechten Folgenabschätzung in der 19. Legislaturperiode aktualisiert
und in der laufenden Legislaturperiode 2022 in das Tool E-Gesetzgebung
eingepflegt sowie im Gesetzgebungstemplate E-Norm verlinkt. Um die
flächendeckende Anwendung zu stärken, werden derzeit unterschiedliche Optionen
geprüft, wie die Verbindlichkeit des Gleichstellungs-Checks erhöht werden kann.
Es wird u. a. geprüft, inwieweit ein KI-basiertes Tool bei der Durchführung der
gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung unterstützen kann.
30. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Entgeltgleichheit voranbringen /
Ökonomische Gleichstellung“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie
23 sowie Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 24 und
Ausschussdrucksache 20(13)45 Folie 16), und welche nächsten Schritte sind geplant?
58. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Entgeltgleichheit voranbringen“
(vgl. Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 22), und welche nächsten
Schritte sind geplant?
Die Fragen 30 und 58 werden gemeinsam beantwortet.
Die Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970/EU ist am 6. Juni 2023 in Kraft
getreten und muss innerhalb von drei Jahren in deutsches Recht umgesetzt
werden. Das BMFSFJ ist innerhalb der Bundesregierung federführend für die
Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie zuständig. Da die
Entgelttransparenzrichtlinie deutlich über das deutsche Recht hinausgeht, muss das aktuell
geltende Entgelttransparenzgesetz überarbeitet werden. Das BMFSFJ arbeitet
einen entsprechenden Gesetzentwurf aus.
31. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Internationale und europäische
Gleichstellungspolitik“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 24),
und welche nächsten Schritte sind geplant?
Gemäß der Verpflichtung des Koalitionsvertrages „Wir setzen uns in der EU
und international für eine intersektionale Gleichstellungspolitik ein“ hat die
Bunderegierung in den letzten Jahren den Umfang der internationalen
Gleichstellungsaktivitäten erweitert. Das Auswärtige Amt (AA) und das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
haben in dieser Legislaturperiode die ersten Feministischen Außen- und
Entwicklungsstrategien der Bundesregierung beschlossen.
Deutschland überprüft und überwacht zudem kontinuierlich seine
internationalen Gleichstellungs- und Menschenrechtsverpflichtungen und arbeitet bei
Monitoring- und Umsetzungsprozessen eng mit der Zivilgesellschaft
zusammen.
So befindet sich Deutschland derzeit im neunten Staatenberichtsprozess zur
Frauenrechtskonvention (CEDAW), die das wichtigste völkerrechtliche
Instrument für Frauenrechte ist. Der dazugehörige CEDAW-Staatenbericht
Deutschlands wurde im Mai 2023 vor dem CEDAW-Ausschuss in Genf präsentiert.
Bei der jährlich stattfindenden VN-Frauenrechtskommission (FRK) als
wichtigster internationaler Konferenz für Frauenrechte und Gleichstellung der
Geschlechter ist die Bundesregierung regelmäßig hochrangig vertreten. Im Fokus
der 69. FRK im März 2025 soll das 30-jährige Jubiläum der Pekinger
Aktionsplattform stehen. Der Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Pekinger
Aktionsplattform wird derzeit erarbeitet.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Rolle der G7 als Vorreiter im
Bereich Gleichstellung auszubauen und tritt auch innerhalb der G20 für eine
progressive Gleichstellungspolitik ein.
So haben sich unter deutschem G7-Vorsitz 2022 die G7 zu einer ehrgeizigen
gleichstellungspolitischen Agenda verpflichtet und erstmalig ein G7-
Gleichstellungs-Monitoring beschlossen. Fortschritte bei der Gleichstellung in den
G7-Staaten und der Europäischen Union sollen zudem jährlich durch ein
„G7 Dashboard on Gender Gaps“ überprüft werden. Ein „G7 Gender Equality
Implementation Report“ erweitert das Monitoring als erster umfassender
Umsetzungsbericht im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter.
Mit der Gründung der G20 Arbeitsgruppe „Women's Empowerment“ erfährt
die G20-Gleichstellungsagenda seit 2024 ebenfalls eine deutliche Aufwertung.
Zivilgesellschaftliche Prozesse und die Outreach-Gruppe „Women 20“ konnten
deutlich gestärkt werden.
Auch auf europäischer Ebene wirkt die Bundesregierung auf ein gemeinsames
Vorangehen bei der Gleichstellung von Frauen und Männern hin und setzt sich
dafür ein, erreichte Fortschritte zu erhalten. Mit der Zustimmung Deutschlands
konnte im Dezember 2022 die EU-Führungspositionenrichtlinie verabschiedet
werden und mit ihr verbindliche Standards zur Erhöhung des Frauenanteils in
Aufsichtsräten und Vorständen in Europa geschaffen werden. Im Juni 2023 trat
die Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft. Es wird ergänzend auf die Antwort zu
Frage 30 verwiesen.
Mit der Verabschiedung der neuen EU-Richtlinien zu Standards für
Gleichbehandlungsstellen und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und
häuslicher Gewalt im Mai 2024 wird die Gleichstellung in Europa weiter
vorangebracht.
32. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Sexuelle und reproduktive Rechte
von Frauen“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 25 sowie
Ausschussdrucksache 20(13)45 Folie 18 und Ausschussdrucksache 20(13)95
Folie 25), und welche nächsten Schritte sind geplant?
Die Bundesregierung hat im März 2023 die interdisziplinäre Kommission zur
reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt. Die
Kommission hatte u. a. den Auftrag zu prüfen, ob und ggf. wie der
Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden kann. Die
Kommission hat ihre Ergebnisse am 15. April 2024 vorlegt. Diese werden
aktuell durch die zuständigen Ressorts sorgfältig geprüft. Darüber hinaus ist der
Bericht öffentlich zugänglich und stellt eine Grundlage für weitere
wissenschaftliche, gesellschaftliche und politische Diskussionen dar. Innerhalb der
Bundesregierung wird sich zum weiteren Vorgehen verständigt.
Zudem hat das BMFSFJ entsprechend dem Koalitionsvertrag einen
Gesetzentwurf zur Verhinderung sogenannter Gehsteigbelästigungen (Zweites Gesetz zur
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes) erarbeitet. Ziel ist es,
Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen,
die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor Belästigungen zu
schützen. Des Weiteren soll die Datenlage zur regionalen Verteilung von
Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden,
verbessert werden. Aus diesem Grund wurden im Gesetzentwurf auch die Regelungen
zur Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche angepasst. Das Gesetz
wurde am 5. Juli 2024 im Deutschen Bundestag verabschiedet.
33. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Bundesinitiative,‚Hilfe und
Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit‘“ (vgl. Ausschussdrucksache
20(13)6 Folie 25), und welche nächsten Schritte sind geplant?
Im Rahmen der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter
Kinderlosigkeit“ können gemeinsam durch Bund und Länder jährlich über
13 500 Paare unterstützt werden. Sie erhalten eine finanzielle Förderung bei der
Inanspruchnahme der assistierten Reproduktion.
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ausweitung des Empfängerkreises für
die finanzielle Unterstützung ist nach Auffassung der Bundesregierung sowie
des Bundesrechnungshofes nicht durch Ergänzung der „Richtlinie des
Bundesministeriums für Familie Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung
von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten
Reproduktion“ möglich. Vielmehr bedarf es für die Umsetzung eines materiellen Gesetzes
bzw. einer Gesetzesänderung. Derzeit wird vonseiten der Bundesregierung
geprüft, wie die im Koalitionsvertrag genannten Punkte im Rahmen von
gesetzlichen Änderungen umgesetzt werden könnten.
34. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Einführung eines
bundeseinheitlichen Rechtsrahmens für den Schutz von [bzw. vor] Gewalt“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 26 sowie Ausschussdrucksache
20(13)45 Folie 21 und Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 27), und
welche nächsten Schritte sind geplant?
Das BMFSFJ arbeitet derzeit an einer bundesgesetzlichen Regelung, die das
Recht auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher
Gewalt absichern und einen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von
Frauenhäusern und Fachberatungsstellen schaffen soll. Zentrale Elemente
wurden beim Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund,
Ländern und Kommunen beraten, der zuletzt im Frühjahr 2024 tagte. Das BMFSFJ
ist für das Vorhaben federführend zuständig und plant einen entsprechenden
Referentenentwurf vorzulegen.
35. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Gesamtstrategie gegen
geschlechtsspezifische Gewalt“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie
26 sowie Ausschussdrucksache 20(13)45 Folie 21 und
Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 27), und welche nächsten Schritte sind geplant?
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit unter Federführung des BMFSFJ eine
ressortübergreifende Strategie zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach Artikel 7 der Istanbul-Konvention.
Derzeit wird die Entwurfsfassung dieser Strategie im Ressortkreis abgestimmt.
Ziel ist, die Strategie mit einem Kabinettbeschluss in dieser Legislatur zu
verabschieden.
36. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Maßnahmenpaket zur
Bekämpfung des Menschenhandels“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 27
sowie Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 24), und welche nächsten
Schritte sind geplant?
Der Koalitionsvertrag sieht die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zur
Bekämpfung des Menschenhandels (NAP MH) vor. Innerhalb der
Bundesregierung besteht Einigkeit, dass sich der NAP MH grundsätzlich mit allen Formen
des Menschenhandels befassen soll, also inklusive der sexuellen Ausbeutung,
der Arbeitsausbeutung, der Ausnutzung strafbarer Handlungen, dem
Organhandel, der Bettelei und dem Kinderhandel. Der NAP MH wird von allen
betroffenen Bundesressorts und im engen Austausch mit Ländern und Zivilgesellschaft
erarbeitet. Im Herbst 2023 hat das BMFSFJ koordinierend für den Ressortkreis
eine erste schriftliche Beteiligung der Zivilgesellschaft abgeschlossen, die im
Rahmen einer ganztägigen Präsenzveranstaltung im Juni 2024 vertieft wurde.
Der NAP MH soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Zum 1. November 2022 hat die unabhängige Berichterstattungsstelle zu
Menschenhandel beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) ihre Arbeit
aufgenommen. Im Einklang mit dem Übereinkommen des Europarates zur
Bekämpfung des Menschenhandels umfasst deren Arbeit alle Formen des
Menschenhandels. Ihre Aufgaben sind die Sammlung und Analyse von Daten zu
Menschenhandel, die darauf basierende Bewertung der deutschen Maßnahmen
gegen Menschenhandel, und die Entwicklung von Handlungsempfehlungen.
Der erste periodische Bericht der unabhängigen Berichterstattungsstelle soll im
Herbst 2024 veröffentlicht werden. Die Arbeit der Berichterstattungsstelle wird
zu Beginn für vier Jahre durch das BMFSFJ finanziert. Die Bundesregierung
plant eine gesetzliche Verankerung der Berichterstattungsstelle.
Das BMFSFJ fördert zudem seit 1999 die Arbeit des Bundesweiten
Koordinierungskreises gegen Menschenhandel e. V. (KOK), ein Zusammenschluss von
über 40 Nichtregierungsorganisationen, die mit ihren Haupt- und Zweigstellen
insgesamt ca. 50 Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel und
weitere, mit diesem Themenbereich verbundene Organisationen
(Migrantinnenprojekte, Frauenhäuser, Prostituiertenberatungsstellen) vertreten. Der KOK
bündelt die Expertise seiner Mitglieder und bringt diese in die Bundes-,
Landes- und Europapolitik ein.
37. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Bekämpfung von Sexismus“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 27 sowie Ausschussdrucksache
20(13)45 Folie 17 sowie Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 23),
welche nächsten Schritte sind geplant, und wer ist Mitglied im
Dialogforum gegen Sexismus?
In Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag für „ein starkes Bündnis
gegen Sexismus“ hat die Bundesministerin Lisa Paus am 16. Februar 2023 das
breite gesellschaftliche Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ gegründet. In
das Bündnis bringen sich mehr als 700 Bündnismitglieder aus Wirtschaft, Staat
und Zivilgesellschaft ein (Stand: 31. Juli 2024,
www.gemeinsam-gegen-sexism
us.de/gemeinsame-erklaerung/unterzeichnerinnen/). Mitglied sind z. B. die
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche
Städtetag, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Bundesverband
mittelständische Wirtschaft e. V. (BVMW), die Freie und Hansestadt Hamburg, die Stadt
Dortmund, die Landeshauptstadt Mainz sowie die Unternehmen thyssenkrupp
AG, Microsoft Deutschland GmbH und die Deutsche Bahn AG. Ebenfalls
Mitglied sind z. B. DaMigra e. V. – Dachverband der Migrantinnenorganisationen
und Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von Frauen, Lesben und Mädchen mit
Beeinträchtigung. Am 8. November 2023 sind die Mitglieder des
Bundeskabinetts und der Bundeskanzler und am 14. Juni 2024 die Mitglieder der
Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) Bündnis beigetreten. Das
Bündnis soll laufend weiter ausgebaut werden.
Inhaltliche Schwerpunkte sind die am stärksten von Sexismus betroffenen
Bereiche Arbeitsplatz, Öffentlicher Raum sowie Kultur und Medien. Ein Fokus
wird zudem auf den Mittelstand und das Handwerk gelegt. Das Bündnis
verfolgt zudem einen intersektionalen Ansatz: Diverse Gruppen, die von
Diskriminierung z. B. aufgrund von ethnischer Herkunft oder Behinderung betroffen
sind, werden angesprochen und in das Bündnis einbezogen. Dies spiegelt sich
in den Veranstaltungen, Materialen und der im Bündnis entwickelten Print-On-
Demand-Ausstellung „Gemeinsam gegen Sexismus“, die auf breite Nachfrage
stößt.
38. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Digitale Familienleistungen“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 29), und welche nächsten Schritte
sind geplant?
Mit Mitteln der Bundesregierung haben Bund und Länder Onlinedienste im
Onlinezugangsgesetz-Themenfeld Familie & Kind entwickelt und den Ländern
nach dem „Einer für Alle“ (EfA)-Prinzip zur Verfügung gestellt. Die
teilnehmenden Länder schließen hierzu aktuell Nachnutzungsverträge, stimmen sich
über die weitere Finanzierung ab und bereiten die Nachnutzung technisch und
organisatorisch vor. Die technische Anbindung der für den Leistungsvollzug
zuständigen Behörden variiert von Land zu Land, geht aber schrittweise voran.
Dabei wird die Digitalisierung der drei sogenannten Fokusleistungen
Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Eheschließung seitens des Bundes prioritär
begleitet. Es wird angestrebt, dass diese Leistungen bis Ende des Jahres
flächendeckend digital beantragbar sind. Dazu nutzen die Länder entweder die
bereitgestellten Onlinedienste oder bieten eigene Onlinedienste an. Die Beantragung
des Kinderzuschlags ist bereits online möglich und wurde im Rahmen des
Digitalisierungsprogramms Bund umgesetzt.
39. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Digitaltaugliche
Kindergrundsicherung“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 29), und welche
nächsten Schritte sind geplant?
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer
Kindergrundsicherung beschlossen. Dieser soll die Rechtsgrundlage für einen
digitaltauglichen Vollzug bilden. Dazu gehören Daten- und
Nachweisübermittlungsvorschriften für die Beantragung des Kinderzusatzbetrags, ein
„Kindergrundsicherungs-Check“ als Beratungsangebot zur Berechnung eines möglichen
Anspruchs auf den Kinderzusatzbetrag sowie ein Kinderchancenportal, das den
Zugang zu Teilhabeangeboten verbessern soll. Ziel ist eine Vereinfachung und
schrittweise Automatisierung durch die digitalen Instrumente. Das Vorhaben
befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren.
40. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Betreuung und Unterbringung von
Waisenkindern“ aus der Ukraine (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6
Folie 33), und welche nächsten Schritte sind geplant?
Das BMFSFJ hat seit dem 31. März 2022 eine Melde- und
Koordinierungsstelle zur Aufnahme ukrainischer Kinder aus Kinder- und Waisenheimen
eingerichtet. Diese stellt sicher, dass aus ukrainischen Kinder- und Waisenheimen
geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland kindeswohlgerecht
untergebracht und versorgt werden können.
Die Melde- und Koordinierungsstelle beruht auf zwei Säulen.
Die SOS Meldestelle beim SOS Kinderdorf nimmt Anrufe unter einer
kostenlosen Nummer entgegen und berät und informiert Initiativen über Verfahren,
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und verantwortliche Stellen für die
Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus ukrainischen Kinder- und
Waisenheimen.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) fungiert als Koordinierungsstelle und sorgt
für eine verlässliche und gerechte Verteilung auf die Bundesländer. So stellen
wir sicher, dass die Kinder und Jugendlichen zusammenbleiben und mit ihren
Betreuerinnen und Betreuern gemeinsam untergebracht werden können. Das
BVA bestimmt die Verteilung der Kinder und Jugendlichen anhand des
Königsteiner Schlüssels und unter Beachtung der bereits aufgenommenen
unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA).
Das BVA hat auf der Grundlage der bisher eingegangenen Rückmeldungen der
Länder 3 113 Kinder und Jugendliche aus ukrainischen Kinderheimen und
Waisenhäusern (inklusive Betreuerinnen und Betreuer) erfasst, die in Deutschland
untergebracht und versorgt werden.
Deutschland hat somit auch für 2024 alle Vorkehrungen getroffen, um Kinder
und Jugendliche aus ukrainischen Kinderheimen geschützt und ihrem Wohl
entsprechend aufzunehmen, zu betreuen und zu versorgen.
41. Wie ist der Stand zum Vorhaben zur „Evakuierung und Unterbringung
von Holocaust-Überlebenden“ aus der Ukraine (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 34), und welche nächsten Schritte sind geplant?
Der Conference on Jewish Material Claims Against Germany (Jewish Claims
Conference, JCC) ist es gelungen, insgesamt 94 Holocaustüberlebende (Stand:
22. August 2022) aus der Ukraine nach Deutschland zu evakuieren. Sie wurden
in Pflegeeinrichtungen in verschiedenen Großstädten untergebracht. Hierbei
haben alle Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Unterstützung geleistet.
Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) ist bis zum
heutigen Tag und voraussichtlich auch zukünftig mit der Betreuung und Begleitung
aller nach Deutschland evakuierten Holocaust-Überlebenden aus der Ukraine
beschäftigt. Dies betrifft insbesondere die psychosoziale Unterstützung,
Sozialberatung, aber auch Kommunikation mit den betreuenden Einrichtungen der
vollstationären Altenhilfe. Stand Juli 2024 sind rund 90 evakuierte
Holocaustüberlebende aus der Ukraine in mehr als 20 Einrichtungen in elf Bundesländern
untergebracht.
42. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Präventionsmaßnahmen zu Gewalt
gegen Frauen und Menschenhandel / Zwangsprostitution“ für Frauen aus
der Ukraine (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 34), und welche
nächsten Schritte sind geplant?
Bei der Bekämpfung des Menschenhandels auch im Kontext der
Fluchtbewegung aus der Ukraine kann auf über Jahre hinweg etablierte Strukturen und eine
enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und
Zivilgesellschaft aufgebaut werden.
Das BMFSFJ hat den Austausch mit dem Bundesweiten Koordinierungskreis
gegen Menschenhandel (KOK) e. V. intensiviert. Der KOK konnte im Rahmen
einer BMFSFJ-Sonderförderung von August 2022 bis Januar 2023 ein Projekt
zur Sensibilisierung, Prävention und Stärkung von Kooperationsstrukturen für
Betroffene von Menschenhandel speziell mit Blick auf Geflüchtete aus der
Ukraine in Deutschland durchführen.
Im Rahmen der regelmäßig tagenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Menschenhandel wie auch innerhalb der europäischen und internationalen Gremien (EU,
Europarat, OSZE und VN) werden die Herausforderungen bei der Bekämpfung
des Menschenhandels im Kontext der Fluchtbewegung aus der Ukraine
weiterhin behandelt und Maßnahmen ggf. angepasst bzw. weiter verstärkt.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät unter der Rufnummer 116 016
und online auch Betroffene von Menschenhandel sowie deren Bekannte,
Angehörige und Fachkräfte. Dies rund um die Uhr, kostenfrei, anonym, vertraulich,
barrierefrei und in 18 Fremdsprachen (u. a. auf Ukrainisch und Russisch) und
vermittelt auf Wunsch an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort.
43. Wie ist der Stand zum Vorhaben, Flüchtlinge aus der Ukraine mit
Patenschaften zu unterstützen durch das Programm „Menschen stärken
Menschen“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 34), und welche
nächsten Schritte sind geplant?
Mit dem Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ fördert die
Bundesregierung seit 2016 bürgerschaftliches Engagement in Patenschafts- und
Mentoringprojekten. Ziel ist es, sowohl geflüchtete Menschen als auch Menschen,
denen für ihre Zukunft eine Perspektive fehlt, durch Patenschaften in die
Gemeinschaft zu integrieren und ihre Möglichkeiten zu gleichberechtigter
gesellschaftlicher Teilhabe durch niedrigschwellige Unterstützungsangebote zu
verbessern.
Im Angesicht des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, wurden durch
den im zweiten Halbjahr 2022 aufgelegten Ukraine-Ergänzungshaushalt
zusätzliche Mittel bereitgestellt, um im Rahmen von „Menschen stärken Menschen“
kurzfristig Unterstützungsangebote für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
zu schaffen.
Durch das Engagement der Programmträger konnten bis heute insgesamt über
240 000 Patenschaften gestiftet werden. Für das Haushaltsjahr 2024 stehen
Mittel in der Höhe von 18 Mio. Euro zur Verfügung. Es ist vorgesehen, das
Patenschaftsprogramm im Jahr 2025 fortzusetzen.
44. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Integration unterstützen –
Kinderbetreuung“ für Menschen aus der Ukraine (vgl. Ausschussdrucksache
20(13)6 Folie 35), und welche nächsten Schritte sind geplant?
Kinder ukrainischer Schutzsuchender haben grundsätzlich einen Anspruch auf
Kindertagesbetreuung. Die Schaffung und Finanzierung von
Kinderbetreuungsangeboten sowohl in Kitas als auch in der Kindertagespflege ist Aufgabe der
Kommunen. Grundlage hierfür ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch und die
Kinderbetreuungsgesetze der Länder. Die Kreise und Städte werden dabei im
Rahmen kommunaler Selbstverwaltung tätig und unterliegen der
Rechtsaufsicht der zuständigen Landesbehörden. Der Bund hat keine Möglichkeit, ihnen
Weisungen zu erteilen oder in sonstiger Weise auf ihre Entscheidungen Einfluss
zu nehmen (u. a. Vergabe von Kita-Plätzen).
Im Rahmen des ESF Plus-Programms „Integrationskurs mit Kind Plus:
Perspektive durch Qualifizierung“ fördert das BMFSFJ in Kooperation mit dem
BMI die integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung. Weitere
Ausführungen zum ESF Plus-Programm sind der Antwort zu Frage 56 zu entnehmen.
45. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Integration unterstützen – Zugang
zum Arbeitsmarkt“ für Menschen aus der Ukraine (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)6 Folie 35), und welche nächsten Schritte sind geplant?
Im Bundesprogramm „Stark im Beruf“ wurden zugewanderte Mütter bei der
Berufsorientierung und beim Erwerbseinstieg in Deutschland sowie bei
Vereinbarkeitsfragen beraten und begleitet. Die Angebote wurden in Coachings und
Frauenkursen, meist modular in Teilzeit und flankierend zu den
Arbeitsmarktmaßnahmen von Jobcentern und Arbeitsagenturen ausgerichtet.
Nachdem die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zum 30. Juni
2022 geendet ist, ging „Stark im Beruf“ mit Bundesförderung in eine
halbjährige Verlängerung. Bis Ende 2022 haben „Stark im Beruf“-Kontaktstellen
verstärkt ukrainische Mütter begleitet.
Im Jahr 2023 hat das Programm „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung
starten durch“ begonnen. Es wird im Wesentlichen aus Mitteln des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des ESF Plus finanziert. Das
Programm richtet sich an neuzugewanderte Frauen, die (formal)
geringqualifiziert sind, und unterstützt sie insbesondere bei der Qualifizierung und der
Integration in den Arbeitsmarkt.
Mit den im Rahmen des Job-Turbos initiierten Maßnahmen ist es gelungen,
dass inzwischen rund 200 000 ukrainische Staatsangehörige
sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Dazu kommen rund 50 000 geringfügig
Beschäftigte.
46. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Integration unterstützen –
Jugendliche“ für Menschen aus der Ukraine (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)6
Folie 35), und welche nächsten Schritte sind geplant?
Als Integrationsmaßnahme für junge Menschen fördert die Bundesregierung
bereits seit Jahrzehnten die Jugendmigrationsdienste (JMD). Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der JMD unterstützen junge Menschen mit
Migrationshintergrund im Alter zwischen zwölf und 27 Jahren durch Beratung, Bildungs- und
Freizeitangebote. Ziel ist, die soziale Teilhabe junger Menschen zu fördern und
ihre Perspektiven zu verbessern. Einen Schwerpunkt bildet dabei die
langfristige, individuelle Begleitung Jugendlicher auf ihrem schulischen und beruflichen
Weg. In 2024 ist für die JMD ein Etat in Höhe von 68,85 Mio. Euro
vorgesehen. Es wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen.
48. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Kinderrechte“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)45 Folie 7 sowie Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie
11), und welche nächsten Schritte sind geplant?
Die Bundesregierung bekennt sich voll umfänglich zur UN-
Kinderrechtskonvention und misst der Umsetzung dieses Übereinkommens und den
Empfehlungen des UN-Kinderrechteausschusses höchste Priorität bei.
Die Verwirklichung und Stärkung der Kinderrechte ist im föderalen System
Deutschlands aber eine Querschnittsaufgabe und somit Sache aller politischen
Akteurinnen und Akteure – von der kommunalen Ebene über die Landes- bis
hin zur Bundesebene. Auch der regelmäßige Austausch und die
Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen tragen zur weiteren
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bei. Die Bundesregierung fördert unter
anderem Maßnahmen und Projekte der „National Coalition – Netzwerk zur
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention“, des „Deutschen
Kinderhilfswerks“ und der Initiative „Kinderfreundliche Kommunen e. V.“.
Das Bundesverfassungsgericht hat den grundrechtlichen Anspruch von Kindern
auf Unterstützung und Förderung durch den Staat bei ihrer Entwicklung zu
eigenverantwortlichen Persönlichkeiten in seinen Entscheidungen zu
Schulschließungen infolge der „Bundesnotbremse“ (BVerfG, Beschluss vom 19.
November 2021 – 1 BvR 971/21 –, BVerfGE 159, 355) sowie zum Verbot von
Kinderehen (BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2023 – 1 BvL 7/18 –,
BVerfGE 166, 1) erneut betont. Die ausdrückliche Verankerung der
Kinderrechte im Grundgesetz, die im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode
festgeschrieben wurde und auch vom UN-Kinderrechteausschuss empfohlen
wird, ist weiterhin Ziel der Bundesregierung. Derzeit laufen dazu Gespräche im
parlamentarischen Raum.
49. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Bündnis für die junge Generation“
(vgl. Ausschussdrucksache 20(13)45 Folie 7 sowie Ausschussdrucksache
20(13)95 Folie 11), und welche nächsten Schritte sind geplant?
Das Bündnis für die junge Generation wurde im Dezember 2022 gegründet.
Das Bündnis gibt den Anliegen junger Menschen ein kommunikatives Dach.
Die Mitglieder des Bündnisses setzen sich in ihren jeweiligen Organisationen
und Kontexten dafür ein, die Interessen junger Menschen verstärkt zu
berücksichtigen.
Seit Gründung haben im Bündnis diverse Vernetzungsformate stattgefunden,
die weiterhin laufen. Noch im Jahr 2024 wird darüber hinaus ein Ideenpreis
ausgeschrieben, der sich an junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren
wendet. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 46
und 47 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/8064 verwiesen.
50. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Alleinerziehende“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)45 Folie 10 sowie Ausschussdrucksache
20(13)95 Folie 14), welche nächsten Schritte sind geplant, und welche
Maßnahmen sind für die Umsetzung dieses Vorhabens vorgesehen?
Die Expertenkommission für den 10. Familienbericht hat den Bericht zum
Thema „Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder –
Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen“ am 9. Juli 2024 an
Bundesministerin Paus übergeben. Die Bundesregierung erarbeitet aktuell die
Stellungnahme zum 10. Familienbericht.
Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde zuletzt zum
1. Januar 2023 erhöht. Das BMFSFJ setzt sich für die Umsetzung der im
Koalitionsvertrag vereinbarten Steuergutschrift für Alleinerziehende ein und steht
mit dem Bundesministerium der Finanzen hierzu im Austausch.
Zuletzt erfolgten zum Januar 2024 Erhöhungen des Kindesunterhalts und des
Unterhaltsvorschusses (UV). Der Mindestunterhalt und die UV-Zahlbeträge
stiegen für die 0 bis 5-jährigen Kinder um 43 Euro, für die 6 bis 11-jährigen um
49 Euro und die 12 bis 17-jährigen um 57 Euro. Im Herbst 2024 erfolgt anhand
der dann vorliegenden Datenlage die Entscheidung zur Anpassung der
Mindestunterhaltsverordnung als rechtliche Basis für den Mindestunterhalt und die
UV-Zahlbeträge ab Januar 2025.
51. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Reform Steuerklassen“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)45 Folie 17), und welche nächsten Schritte sind
geplant?
Die Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren
(Federführung Bundesministerium der Finanzen – BMF) wurde mit dem Entwurf eines
Steuerfortentwicklungsgesetzes am 24. Juli 2024 vom Bundeskabinett gebilligt.
Es folgt das parlamentarische Verfahren.
52. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben der Reform des
„Allgemeine[n] Gleichbehandlungsgesetz[es] (AGG)“ (vgl. Ausschussdrucksache
20(13)45 Folie 24 sowie Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 31),
welche nächsten Schritte sind geplant, und wie ist die Zeitschiene für die
Reform?
Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) evaluiert wird, Schutzlücken
geschlossen, der Rechtsschutz verbessert und der Anwendungsbereich ausgeweitet wird.
Zudem wurde vereinbart, die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle
des Bundes (ADS) sicherzustellen und angemessen mit Personal und Budget
auszustatten sowie ihre Kompetenzen zu stärken. Die Stellung der ADS wurde
in einem ersten Schritt durch die Schaffung des Amtes der Unabhängigen
Beauftragten für Antidiskriminierung (UBAD) mit dem Gesetz zur Änderung des
AGG vom 23. Mai 2022 gestärkt. Die UBAD wurde erstmals am 7. Juli 2022
vom Deutschen Bundestag gewählt. Das federführende BMJ prüft derzeit im
Rahmen einer Evaluation des AGGs verschiedene Rechtsfragen und
Reformvorschläge. Ein Abschluss der Evaluation ist zeitnah vorgesehen.
53. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Mental Health Coaches“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 8), welche nächsten Schritte sind
geplant, wurde das Ziel erreicht, und welche Auswirkungen werden die
Mittelansätze im Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt
2025 auf die Finanzierung dieses Vorhabens haben?
Das Bundesprogramm „Mental Health Coaches“ startete im September 2023.
Es läuft aktuell an mehr als 100 Schulen bundesweit und erreicht damit
mehrere zehntausend Schülerinnen und Schüler.
Ziel des Programms ist es, die mentale Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen in einer Zeit multipler Krisen zu unterstützen und ihr Wohlbefinden zu
stärken. Dafür erarbeiten sozialpädagogische Fachkräfte in enger
Zusammenarbeit mit den Kooperationsschulen bedarfsorientierte Gruppenangebote, die
sich an der Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler orientieren. Durch die
Angebote werden sich junge Menschen ihrer individuellen Ressourcen bewusst
und in ihrer Resilienz gestärkt.
Das Programm läuft aktuell bis Ende des Jahres 2024. Im Entwurf der
Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2025 sind weitere Mittel für die Mental
Health Coaches vorgesehen. Das Programm wird zurzeit extern
wissenschaftlich evaluiert.
54. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Vielfältige Kinder – und
Jugendarbeit“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 10), und welche
nächsten Schritte sind geplant?
Im Rahmen zweier Modellprojekte werden vier muslimische Jugendverbände
sowie vier muslimische Träger der politischen Jugendbildung mit einer
Laufzeit von 2023 bis 2025 gefördert. Die vier muslimischen Jugendverbände haben
eine Dachstruktur gegründet und hiermit die formellen Voraussetzungen für
eine Mitgliedschaft im Deutschen Bundesjugendring (DBJR) geschaffen. Im
Oktober 2024 findet die zweite Beiratssitzung im Projekt der muslimischen
politischen Jugendbildung statt.
Die Träger der politischen Jugendbildung haben Mitte 2024 eine
Mittelaufstockung in Höhe von rund 2 Mio. Euro erhalten, um zusätzliche Maßnahmen zu
ermöglichen. Dadurch konnte die politische Jugendbildung im KJP nochmals
gezielt gestärkt werden. Der Mittelaufwuchs für die Jugendverbände im DBJR
in Höhe von 3 Mio. Euro im Jahr 2024 wird voraussichtlich auch 2025 in
Aussicht gestellt werden können. Auch die internationale Jugendarbeit der
Verbände wird durch 1 Mio. Euro in 2024 und 2025 gestärkt werden.
Der 4. Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit soll vom 16. bis 18.
September 2024 als Fachveranstaltung für haupt- und ehrenamtliche Fachkräfte sowie
Akteure und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Wissenschaft, Praxis,
Verwaltung und Politik in Potsdam stattfinden. Dabei sollen vor allem neue
Impulse im Theorie-Praxis-Transfer befördert und die Vielfalt der Kinder- und
Jugendarbeit abgebildet werden. Zum Kongress werden bis zu 1 300
Besucherinnen und Besucher erwartet.
55. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Digitale Familienassistenten –
Elterngeldrechner und Chatbot Familie“ (vgl. Ausschussdrucksache
20(13)95 Folie 15), und welche nächsten Schritte sind geplant?
Aktuell wird im Rahmen der Entwicklung eines Chatbots Familie eruiert, wie
große vortrainierte Sprachmodelle genutzt werden können und welche
technische Infrastruktur dafür benötigt wird.
Der Elterngeldrechner wird seit 1. Februar 2024 durch den Digitalservice des
Bundes weiterentwickelt. Als erstes wurde er an die Änderungen im
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für Geburten ab 1. April 2024
angepasst. Im Juni 2024 wurde eine neue Version des Elterngeldrechners mit
zahlreichen Verbesserungen für die Nutzenden im Familienportal veröffentlicht.
Weitere Verbesserungen, zum Beispiel auch eine Umgestaltung des integrierten
Monatsplaners, befinden sich in Bearbeitung. Das BMFSFJ setzt die
Zusammenarbeit mit dem Digitalservice des Bundes zur Optimierung des
Elterngeldrechners fort.
56. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „ESF Plus-Programm ‚
Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung‘“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 15), welche nächsten Schritte sind geplant,
und wie viele Haushaltsmittel wurden bereits abgerufen?
Die integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung hat sich im
Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ als wirksames
und erfolgreiches Modell zur Integration insbesondere von Müttern erwiesen.
Als subsidiäres Angebot zum Regelangebot kann die
integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung sowohl eingewanderten Eltern die Teilnahme am
Integrationskurs erleichtern als auch Kindern den Übergang in das
Regelangebot ermöglichen. Zusätzlich liegt der Fokus auf der Fachkräftegewinnung,
indem Beaufsichtigungskräfte zu Kindertagespflegepersonen qualifiziert werden.
Auf Grundlage der Erfahrungen und Erkenntnisse zum Programm wurde die
integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung weiterentwickelt und wird
seit dem 1. Januar 2024 in einem neuen ESF Plus-Programm gefördert. Das
BMFSFJ fördert in Kooperation mit dem BMI die integrationskursbegleitende
Kinderbeaufsichtigung vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 im
Rahmen des ESF Plus-Programms „Integrationskurs mit Kind Plus:
Perspektive durch Qualifizierung“.
Mit Stand 5. August 2024 werden im Rahmen der Förderprogramms 336
Beaufsichtigungspersonen bei 70 Integrationskursträgern gefördert, die in
335 Kindergruppen mehr als 2 000 Kinder beaufsichtigen können. Die im
laufenden Haushaltsjahr für die integrationskursbegleitende
Kinderbeaufsichtigung verfügbaren Bundesmittel in Höhe von 9 Mio. Euro konnten nahezu
vollständig gebunden werden. Zum o. g. Stichtag wurden Bundesmittel in Höhe
von 1,57 Mio. Euro und ESF Plus-Mittel in Höhe von 0,15 Mio. Euro
abgerufen.
57. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Mutterschutz für Selbstständige“
(vgl. Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 17), und welche nächsten
Schritte sind geplant?
Das BMFSFJ unterstützt das Anliegen, die Vereinbarkeit von beruflicher
Selbständigkeit und Familie, insbesondere für Frauen in der Zeit um die Geburt
eines Kindes, weiter zu erleichtern. Eine vom BMFSFJ beauftragte
Bedarfsanalyse und eine Datenrecherche der beteiligten Ressorts und Spitzenverbände von
gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen bestätigten, dass die
bestehenden Möglichkeiten zu wenig bekannt sind und wenig genutzt werden. Sie
führten unter anderem zu dem Befund, dass die Betroffenen keinem der bislang
öffentlich diskutierten Verbesserungsansätze eindeutig mehrheitlich zustimmen.
Die Gruppe der selbständigen Frauen ist familiär, beruflich und finanziell sehr
heterogen. Weibliche Selbständige haben zu verschiedenen Zeiten
unterschiedliche Bedarfe. Ein Workshop, den das BMFSFJ und das BMWK am 5. Juni
2024 durchführten, half, diese Bedarfe noch besser zu verstehen und
verschiedene Lösungsansätze gemeinsam mit Betroffenen und ihren Verbänden zu
diskutieren und weiterzuentwickeln.
Auf dieser Grundlage prüfen das BMFSFJ und das BMWK zielgenaue
gesetzliche und nichtgesetzliche Verbesserungen.
59. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Frauen in Führungspositionen –
‚Plan FüPo 2025‘“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 22), und
welche nächsten Schritte sind geplant?
Um das ambitionierte Ziel der gleichberechtigten Teilhabe bei den
Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes bis Ende 2025 zu erreichen, hat das
BMFSFJ den Plan FüPo 2025 entwickelt, der von allen Ressorts unterstützt
wird. Es wurde ein ressortübergreifender Prozess eingeleitet. Ziel ist es,
Gleichstellung in der Bundesverwaltung voranzutreiben. Das Bundeskabinett hat am
17. Juli 2024 die von BMFSFJ und BMJ gemeinsam vorgelegte Achte Jährliche
Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in
Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen
Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des
Bundes beschlossen (
www.bmfsfj.de/resource/blob/241530/fbc36beb531049fd
d8dc41ec68133881/bericht-achte-jaehrliche-information-data.pdf). Danach ist
der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen
Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt
kontinuierlich gestiegen.
Eine Maßnahme des Plans FüPo 2025 ist der Ausbau des Führens in Teilzeit.
Das BMFSFJ hat dazu im März 2023 das Projekt „Führen in Teilzeit in den
obersten Bundesbehörden“ gestartet. Ein Leitfaden „Führen in Teilzeit in den
obersten Bundesbehörden: Hintergrund und praktische Umsetzung“ wurde
erarbeitet (
www.bmfsfj.de/resource/blob/241356/9a2a5f5a9bed25e7f9d5f6bf07895
ace/handlungsleitfaden-data.pdf). Eingerichtet wird außerdem eine
Ansprechstelle für die Bundesverwaltung zum Thema „Führen in Teilzeit“. Geplant sind
Informationsveranstaltungen u. a. für Gleichstellungsbeauftragte von Bund,
Ländern und Kommunen sowie Fortbildungen.
Weitere Maßnahmen sind Integration der Vorgaben des
Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) in allen Führungskräftefortbildungen für die Dienststellen
der Bundesverwaltung, Unterstützung und Ausbau der Mentoringprogramme
und moderierten Netzwerke zur Gewinnung weiblicher Führungskräfte sowie
Empfehlungen, wie Mentoring und moderierte Netzwerke in den Dienststellen
des Bundes etabliert und betrieben werden können.
Darüber hinaus plant das BMFSFJ die Gleichstellungsbeauftragten noch besser
zu unterstützen, unter anderem durch rechtliche Beratung .Im Juli 2024 hat das
BMFSFJ zum Beispiel häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs) zum
BGleiG veröffentlicht und in einem Informationsschreiben an die
Gleichstellungsbeauftragten der Bundesverwaltung vorgestellt.
Der Plan FüPo 2025 sieht zudem eine Erweiterung des Monitorings zu Frauen
in Führungspositionen auch im nachgeordneten Bereich der obersten
Bundesbehörden vor. Zum Stichtag 30. Juni 2023 liegen nun Zahlen zu Frauen in
Führungspositionen unter den rund 567 000 Beschäftigten in den nachgeordneten
Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes vor. Der zum
gleichen Stichtag veröffentlichte Gleichstellungsindex der obersten
Bundesbehörden betrachtet im Vergleich rund 34 000 Beschäftigte. Der Frauenanteil an
Führungspositionen liegt insgesamt bei 45 Prozent.
60. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Prostituiertenschutzgesetz“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 24), und welche nächsten Schritte
sind geplant?
Ziel des BMFSFJ ist es, die rechtliche Situation von in der Prostitution tätigen
Personen zu stärken, ihnen Hilfen zur Verfügung zu stellen und
schutzbedürftige Personen bestmöglich zu erreichen und zu unterstützen. Zugleich sollen
Zwangsprostitution und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen
Ausbeutung konsequent bekämpft werden.
Mit dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) hat sich die Bundesregierung
2017 für eine Regulierung des Prostitutionsgewerbes und weiteren
Bestimmungen zum Schutze von Prostituierten entschieden.
Die gesetzlich in § 38 ProstSchG vorgesehene auf drei Jahre angelegte
Evaluation des ProstSchG hat am 1. Juli 2022 begonnen und wird durch das
Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) durchgeführt. KFN wurde im
Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag als wissenschaftlicher
Sachverständiger bestellt.
Ziel ist es, die Auswirkungen des Gesetzes auf wissenschaftlicher Grundlage
unter Einbeziehung der Erfahrungen der Anwendungspraxis zu evaluieren. Die
wissenschaftliche Untersuchung ist eine wesentliche evidenzbasierte Grundlage
für weitere Maßnahmen und Entscheidungen. Darauf aufbauend wird die
Bundesregierung bewerten, ob und in welchem Umfang die Ziele des ProstSchG
erreicht werden konnten und ob und wo gegebenenfalls weiterer
Regelungsbedarf besteht. Der Abschlussbericht soll dem Bundestag zum 1. Juli 2025
zugeleitet werden.
Von August 2021 bis Juli 2024 hat das BMFSFJ insgesamt fünf Modellprojekte
zur Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution für eine Laufzeit von
jeweils drei Jahren und einer Gesamtfördersumme von ca. 3 Mio. Euro gefördert.
Die Projekte wurden an unterschiedlichen Standorten im Bundesgebiet
gefördert (Kiel/Neumünster, Rostock, Bremen/Bremerhaven, Berlin, Saarbrücken)
und erprobten mit individuellen Konzeptionen innovative Methoden,
Prostituierte beim Umstieg in alternative Erwerbstätigkeiten zu begleiten. Jedes Projekt
verfolgte dabei einen eigenen Beratungsansatz. Die Maßnahmen reichen von
der persönlichen und psychosozialen Beratung über die Vermittlung einer
Basisqualifizierung für einen alternativen beruflichen Werdegang bis hin zur
berufsbezogenen Weiterbildung. Um die aus den Projekten gewonnenen
Ergebnisse zu sichern und die Voraussetzungen für deren Nachhaltigkeit sowie
Transferfähigkeit zu verbessern, wurden die Modellprojekte wissenschaftlich
begleitet. Ein Abschlussbericht mit Ergebnissen zu den Modellprojekten wird
in 2025 veröffentlicht. Darüber hinaus wird auf Grundlage der Ergebnisse der
Projektlaufzeit ein Praxisleitfaden erstellt, um die Ergebnisse bundesweit
nutzbar zu machen.
Seit September 2023 fördert BMFSFJ ein Projekt zur Beratungsqualität für
Prostituierte.
Ziel ist die Schaffung einer Schnittstelle für die konstruktive Zusammenarbeit
zwischen Bund und Vereinsarbeit, die Verbesserung von bundesweiten
Qualitätsstandards in den Fachberatungsstellen und die Stärkung ihrer Netzwerke.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 36 verweisen.
63. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Civic Coding – Innovationsnetz
KI für das Gemeinwohl und Civic Data Lab (CDL)“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 33), undelche nächsten Schritte sind geplant?
Die Initiative „Civic Coding – Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl“ hat
vielfältige Angebote aufgesetzt, um die Entwicklung und den Einsatz von
gemeinwohlorientierten KI-Anwendungen zu stärken. Dazu gehören
Vernetzungsangebote und Kompetenzvermittlung auf dem Civic Coding-Webportal,
die Civic Coding-Projektberatung, die Civic Coding-Roadshow und das Civic
Coding-InnovationCamp mit anschließendem Begleitprogramm für
ausgewählte Projektteams. Die Initiative wird diese Angebote in Zusammenarbeit mit der
digitalen Zivilgesellschaft weiter ausbauen und ressortübergreifend ergänzen.
Dafür läuft aktuell ein Ausschreibungsverfahren, um die Arbeit der vom
BMFSFJ, BMAS und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gemeinsam beauftragten
Geschäftsstelle fortzuführen.
Auch das Civic Data Lab hat alle geplanten Ziele erreicht oder überschritten
und baut sein Angebot weiter aus: Zivilgesellschaftliche Vorhaben mit
Datenbezug werden bei der Umsetzung unterstützt, Vernetzungsangebote werden
durchgeführt und die Civic Data Academy wird weiter mit Bildungsangeboten
gefüllt.
64. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Bekämpfung Antisemitismus“
(vgl. Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 36), und welche nächsten
Schritte sind geplant?
Seit dem terroristischen Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel und
dem nachfolgenden Krieg im Gazastreifen haben zahlreiche Treffen zwischen
Bundesministerin Paus sowie weiteren Mitgliedern der Leitungsebene des
BMFSFJ mit Vertreterinnen und Vertretern jüdischer Organisationen bzw. mit
zivilgesellschaftlichen Trägern der Antisemitismusprävention stattgefunden
(z. B. mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland, MAKKABI Deutschland,
KOMPAS) und werden fortgeführt.
Unter anderem folgende Maßnahmen werden aktuell unterstützt oder gefördert:
Die Arbeit gegen Antisemitismus ist ein zentraler Bestandteil des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“. In der noch bis Ende 2024 laufenden
Förderperiode des Bundesprogramms wird im Handlungsfeld Vielfaltgestaltung ein
Kompetenznetzwerk gegen Antisemitismus (KOMPAS), bestehend aus fünf
erfahrenen Trägern der Antisemitismusprävention gefördert. Die Arbeit des KOMPAS
wird im laufenden Jahr nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am
7. Oktober 2023 mit einem zusätzlichen Betrag von rund 1 Mio. Euro
unterstützt.
Darüber hinaus werden im Handlungsbereich Vielfaltgestaltung im Themenfeld
Antisemitismus über das Bundesprogramm derzeit 15 Modellprojekte
gefördert, die mit ihren Maßnahmen verschiedene Formen des Antisemitismus sowie
unterschiedliche Zielgruppen fokussieren.
Zusätzlich wird seit März 2024 das Projekt „Trialoge“ gefördert, das Konflikte
in Schulklassen zwischen Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen
Hintergründen und Überzeugungen im Kontext des Nahostkonflikts mittels
persönlicher Begegnungen und Dialoge zu deeskalieren und die Toleranz
untereinander nachhaltig zu stärken versucht.
Im Handlungsfeld Extremismusprävention wird im Rahmen von „Demokratie
leben!“ zudem das Kompetenznetzwerk Islamistischer Extremismus (KN:IX)
gefördert, das in Bezug auf Antisemitismus v. a. das Thema Nahost-Konflikt in
den Blick nimmt. Auch wird ein Modellprojekt gefördert, das sich spezifisch
mit dem Thema Antisemitismus im linken Extremismus befasst.
Die über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Landes-
Demokratiezentren unterstützen zudem u. a. die Beratungsangebote für von
rechter, rassistischer und auch antisemitischer Gewalt Betroffene. Auch werden
aktuell mehr als 350 Partnerschaften für Demokratie über das
Bundesprogramm gefördert, die u. a. auch im Bereich der Antisemitismusprävention mit
einer Vielzahl lokaler Projekte aktiv sind. Die Arbeit gegen Antisemitismus
wird dabei auch in der kommenden Förderperiode einen wichtigen Teil der
über das Bundesprogramm geförderten zivilgesellschaftlichen Präventions- und
Empowerment-Arbeit ausmachen. Es wird ergänzend auf die Antwort zu den
Fragen 2 und 28 verwiesen.
Das BMFSFJ unterstützt zudem die Zentralwohlfahrtstelle der Juden in
Deutschland e. V. (ZWST) als einen der sechs Spitzenverbände der Freien
Wohlfahrtspflege. Sie erhielt in den letzten drei Jahren Zuschüsse von rund
2,8 Mio. Euro pro Jahr aus dem Bundeshaushalt.
Umgesetzt wird im BMFSFJ auch eine der drei Säulen des Programms „Jugend
erinnert“ (weitere Säulen werden durch das AA und die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) umgesetzt). Ziel des
Förderprogramms „Jugend erinnert“ ist es, möglichst vielen Jugendlichen den Besuch
eines Lernorts der NS-Vergangenheit zu ermöglichen.
Das BMFSFJ fördert überdies das Projekt „Sichtbar Handeln! Umgehen mit
Antisemitismus in Jugend- und Bildungsarbeit“ des Koordinierungszentrums
für den deutsch-israelischen Jugendaustausch ConAct.
Seit 2022 konnten 429 Fachkräfte der Jugend- und Bildungsarbeit in
Deutschland im Rahmen dieses Projekts die persönliche Sicherheit im Umgehen mit
antisemitischen Äußerungen in der Jugend- und Bildungsarbeit stärken. Das
Projekt wird fortgesetzt.
Mit Israel gibt es einen stabilen Jugendaustausch, der weiter gestärkt werden
soll. Rund 10 000 junge Menschen bewegen sich jährlich in regulären
Austauschjahren zwischen Deutschland und Israel – in Jugendaustausch,
Schulaustausch und Freiwilligendiensten. Rund 7 000 Teilnehmende in etwa 300
Begegnungsprogrammen werden im außerschulischen Austausch jährlich über
ConAct aus Mitteln des BMFSFJ gefördert. Es wird ergänzend auf die Antwort
zu Frage 17 verwiesen.
Es wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 65 verwiesen.
65. Wie ist der Sachstand zum Vorhaben „Respekt Coaches“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(13)95 Folie 36), und welche nächsten Schritte sind
geplant?
Mit dem Bundesprogramm „Respekt Coaches“ fördert das BMFSFJ Respekt,
Toleranz und den Abbau von Vorurteilen an Schulen. Schülerinnen und Schüler
erfahren in den Gruppenangeboten den Wert einer vielfältigen Gesellschaft.
Ziel ist es, den Blickwinkel zu erweitern und unterschiedliche
Weltanschauungen und Lebensweisen besser zu verstehen. Jugendliche werden dabei in ihrer
Resilienz gestärkt, sich gegen menschen- und demokratiefeindliche Haltungen
und Weltbilder zu behaupten.
Das Programm hat sich seit seinem Start darin bewährt, stets auf aktuelle
gesellschaftliche Bedarfe zu reagieren (z. B. religiös begründeter Extremismus,
Rechtsextremismus, Verschwörungsideologien im Rahmen der Pandemie etc.).
Im Jahr 2024 liegt aus gegebenem Anlass der Schwerpunkt des Programms auf
der Prävention von Antisemitismus. Die trägerübergreifenden Angebote auf
Bundesebene, wie z. B. Schulungen der Fachkräfte zum Thema
Antisemitismusprävention, befinden sich aktuell in der Umsetzung.
Die JMD setzen das Vorhaben gemeinsam mit den Trägern der
Extremismusprävention und der politischen Bildung an den Kooperationsschulen um. Stand
Mai 2024 sind 209 Respekt Coaches an 165 Standorten deutschlandweit tätig.
Das seit 2018 mit zwischenzeitlich wechselnden Schwerpunkten bestehende
Programm wird in 2024 mit 22,5 Mio. Euro gefördert. Davon gehen 2 Mio.
Euro an die Gemeinsame Initiative der Träger Politischer Jugendbildung im
Bundesausschuss Politische Bildung (GEMINI) für die Flankierung des
Programms im Bereich außerschulischer politischer Bildungsarbeit.
Anlage 1: Tabelle zu Frage Nr. 19 der Drucksache 20/12399
Bundesland Kommune Gesamtkosten ESF Plus-Mittel
Baden-Württemberg Landkreis Heidenheim 843.872 € 337.546 €
Bayern Stadt Regensburg 1.741.627 € 692.786 €
Bayern Landkreis Lindau (Bodensee) 2.008.524 € 803.033 €
Bayern Stadt Erlangen 1.270.498 € 508.198 €
Bayern Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 1.696.470 € 678.586 €
Bayern Stadt Aschaffenburg 1.065.548 € 426.217 €
Bayern Stadt Nürnberg 1.587.659 € 635.064 €
Bayern Stadt Fürth 1.273.760 € 509.504 €
Bayern Stadt Kempten (Allgäu) 1.398.243 € 559.271 €
Bayern Stadt Schweinfurt 2.346.735 € 938.693 €
Bayern Stadt Kaufbeuren 1.113.166 € 445.254 €
Brandenburg Landkreis Märkisch-Oderland 1.387.155 € 832.293 €
Brandenburg Landkreis Havelland 1.475.974 € 884.945 €
Brandenburg Stadt Frankfurt (Oder) 1.341.001 € 804.600 €
Brandenburg Stadt Cottbus 1.053.257 € 631.954 €
Bremen Hansestadt Bremen 2.546.107 € 1.018.443 €
Bremen Stadt Bremerhaven 665.759 € 266.304 €
Hessen Wissenschaftsstadt Darmstadt 1.914.392 € 765.757 €
Hessen Landkreis Marburg-Biedenkopf 1.361.409 € 544.401 €
Hessen Kreis Offenbach 561.882 € 223.592 €
Hessen Universitätsstadt Gießen 1.419.679 € 567.872 €
Hessen Landeshauptstadt Wiesbaden 2.329.151 € 895.238 €
Hessen Landkreis Limburg-Weilburg 747.163 € 244.151 €
Hessen Stadt Offenbach 2.087.975 € 833.730 €
Hessen Rheingau-Taunus-Kreis 803.687 € 321.475 €
Mecklenburg Vorpommern Landeshauptstadt Schwerin 1.400.706 € 840.423 €
Mecklenburg Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen 1.652.637 € 991.582 €
Mecklenburg Vorpommern Hansestadt Rostock 1.780.082 € 1.066.634 €
Mecklenburg Vorpommern Landkreis Vorpommern-Greifswald 1.803.644 € 1.082.008 €
Niedersachsen Landkreis Emsland 1.743.878 € 690.226 €
Niedersachsen Stadt Göttingen 1.058.620 € 423.410 €
Niedersachsen Stadt Osnabrück 2.803.657 € 1.068.460 €
Niedersachsen Stadt Braunschweig 1.800.191 € 720.076 €
Niedersachsen Landkreis Göttingen 2.650.589 € 968.597 €
Niedersachsen Landkreis Wesermarsch 626.116 € 250.446 €
Niedersachsen Landkreis Osnabrück 455.248 € 182.077 €
Niedersachsen Landkreis Ammerland 2.096.865 € 834.978 €
Niedersachsen Landkreis Heidekreis 1.722.264 € 1.032.538 €
Niedersachsen Landkreis Hameln-Pyrmont 1.432.188 € 572.875 €
Niedersachsen Region Hannover 2.047.050 € 818.820 €
Niedersachsen Stadt Emden 1.673.968 € 669.587 €
Nordrhein-Westfalen Kreis Siegen-Wittgenstein 1.430.408 € 544.812 €
Nordrhein-Westfalen Stadt Hamm 1.213.777 € 485.511 €
Nordrhein-Westfalen Stadt Dortmund 2.706.906 € 1.082.071 €
Anlage 2: Tabelle zu Frage Nr. 47 der Drucksache 20/12399
Name des Trägers Fördermittel 2023 (IST)
JuCo Soziale Arbeit gGmbH 9.630,00 €
JuCo Soziale Arbeit gGmbH 8.003,60 €
Dachverein Reichenstrasse e.V. 23.915,89 €
hoblaho gGmbH 1.202,68 €
Hansa-Sportverein Stöckte e.V. 12.893,50 €
Werkstatt Solidarität Essen gGmbH 23.839,76 €
Theaterjugendclub 'Chamäleon' 27.285,00 €
Hansa-Sportverein Stöckte e.V. 11.213,60 €
Christian Morgenstern Schule und Kita e.V. 17.357,95 €
Demokratie & Dialog e.V. 8.025,00 €
Verein zur Förderung der Musik- und Kunstschule Landkreis Leipzig e.V. 12.070,41 €
Gemeinde Stavern 12.807,90 €
Aelius Förderwerk 11.484,88 €
Förderverein Lokale Agenda 21 Falkensee e.V. 89.065,07 €
afro-talents 6.779,52 €
Stiftung Wohlfahrtspflege Brandenburg 47.597,57 €
Waldritter Gießen 11.824,97 €
Bessel-Ruder-Club e. V. 13.554,90 €
Ev. Jugendreferat Iserlohn 34.100,08 €
Westfalia Bildungszentrum e.V. 43.386,83 €
Katholische Kirchengemeinde St. Petrus Wolfenbüttel 3.678,11 €
Stiftung wannseeFORUM 57.466,69 €
Jugendzentrum Club Voltaire e. V. 5.350,00 €
EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.V. 15.250,20 €
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Friedenskirche 36.219,50 €
Stadt Solingen 7.768,39 €
Leuchtpunkt gGmbH 9.844,00 €
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Mecklenburgische Schweiz K.d.ö.R. 29.576,48 €
Freundeskreis Ökodorf e.V. 3.174,69 €
Evangelische Jugend im Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck 11.598,66 €
Reit- und Fahrverein Dreiländereck e.V. 12.196,40 €
Elmshorner MTV von 1860 e.V. 3.222,40 €
Aktion Jugendzentrum e.V. 6.692,02 €
Zukunft Jugend 21 e.V. 5.483,75 €
Circusschule Die Rotznasen e.V. 9.929,60 €
Cross Culture Flensburg e.V. 21.927,69 €
Magistrat der Stadt Gudensberg 48.717,07 €
Bunte Wege gUG (haftungsbeschränkt) 47.614,45 €
Sportverein Burgsteinfurt 1903/1910 e.V. 8.284,18 €
YoungVision 14.991,60 €
TinTower e.V. 99.737,31 €
Kinderbauernhof Kahlenberg e.V. 21.394,65 €
SocialArt e.V. 19.300,00 €
Montessori Kinderhaus Bergedorf e.V 1.679,26 €
Dorfgemeinschaftsverein Wustweiler 12.315,18 €
Aelius Förderwerk 8.400,62 €
Stadtverwaltung Genthin 3.191,28 €
Johanniter-Jugend in der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V 5.894,36 €
Turn- und Sportverein Hochdorf 1971 e.V. 11.000,00 €
Jugendbildungsstätte Ludwigstein 41.523,49 €
Arbeitskreis Musik in der Jugend - Landesverband Baden-Württemberg 5.304,97 €
BinG! Chorjugend e.V. 13.944,24 €
IBK Integrationszentrum Halle (Saale) e.V. 10.532,15 €
Förderverein Evangelische Jugend Leipzig e.V. 62.447,37 €
Freie Aktive Schule Stuttgart 9.159,20 €
Bistum Trier 15.214,89 €
Freundinnen und Freunde des Berliner Forums der Religionen e.V. 13.695,87 €
Schule für Musik, Tanz & Theater - Jugendkunstschule Lennep e.V. - 16.500,00 €
Arthur e.V. 3.412,64 €
Haus der Jugend (HoT) 2.062,96 €
Stadt Rotenburg (Wümme) 1.878,31 €
Gemeinde Trebur 5.532,76 €
StuFem e.V. 12.957,70 €
JuCo Soziale Arbeit gGmbH 25.145,00 €
Stuttgarter Jugendhaus gGmbH 1.658,21 €
Stuttgarter Jugendhaus gGmbH 7.745,62 €
Refugee Law Clinics Deutschland e.V. 11.271,04 €
Social Club Gröditz e.V. 5.885,00 €
Erlebnispädagogischer Kinder- und Jugendarbeit e.V. 10.642,76 €
Patent-Papierfabrik Hohenofen e.V. 27.755,80 €
TSG Bergedorf von 1860 e.V 12.610,39 €
Förderverein Collegium Academicum Heidelberg 37.750,00 €
Wohn- und Ferienheim Heideruh e.V. 10.573,05 €
Ponderosa e.V. 13.640,80 €
BinG! Chorjugend e.V. 13.874,96 €
Mindeltal-Schulen gGmbH 5.662,55 €
Vielfalt Leben - QueerWeg Verein für Thüringen e. V. 19.055,81 €
Fortschritt-Vision-Diskurs e.V. (ForViD e.V.) 68.025,13 €
Stiftung Sozialidee 6.675,73 €
Kultiversum 3.049,50 €
Stuttgarter Jugendhaus gGmbH 7.636,57 €
Bund Deutscher Pfadfinder_innen Landesverband Thüringen 9.314,32 €
NANGADEF e.V. 44.447,80 €
Ensemble Consart e.V. 10.410,00 €
sPERANTO ResPeaceAbility gGmbH 23.623,94 €
Autonomes Frauenzentrum e. V. 8.413,51 €
AWO Regionalverband Mitte-West-Thüringen e.V. 11.724,61 €
Hüller Medienwerkstatt 30.972,37 €
Theaterlabor Bielefeld e.V. 3.135,10 €
Sächsische Landjugend e.V. 19.241,72 €
Bund Deutscher Pfadfinder_Innen Landesverband Sachsen e.V. 2.657,27 €
Was Geht?! e.V. 7.490,00 €
Circus Imago e.V. 28.016,09 €
Katholische Jugendagentur - Leverkusen, Rheinberg, Oberberg 12.651,68 €
AWO Regionalverband Mitte-West-Thüringen e.V. 10.539,63 €
FSV Hansa 07 10.552,47 €
909 Event Management 93.519,53 €
Erlebnispädagogischer Kinder- und Jugendarbeit e.V. 9.111,05 €
Osnabrücker Ruder-Verein von 1913 e.V. 5.983,43 €
Rodenkirchener Kammerchor und Orchester e.V. 7.294,50 €
Jugendring Oberlausitz e.V. 4.761,50 €
Stadtverwaltung Thum 34.779,91 €
TV Germania 1892 Saarwellingen 10.300,00 €
Kinder stärken! e.V. 24.924,71 €
Jugendförderverein Saalfeld-Rudolstadt e.V. 3.611,56 €
Reit- und Fahrverein Dreiländereck e.V. 6.732,29 €
NORDSTERN Hamburg Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. 7.562,41 €
KSC Porta 11.930,29 €
Sächsische Landjugend e.V. 9.817,25 €
Bund Deutscher Pfadfinder*innen e.V. 8.292,50 €
Jugendpflege Markt Eggolsheim 4.816,23 €
Jugend Musikverein Bondorf e.V. 15.342,21 €
VIA Movement 8.720,50 €
VIA Movement 7.222,50 €
Schweriner Jugendring e.V. 4.951,96 €
CVJM Joel e.V. 7.797,67 €
SOS Mütterzentrum Salzgitter 10.924,87 €
Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder Landesverband Hessen 10.398,76 €
Ev.-Luth. Kirchgemeindebund Freiberg, Kirchgemeinde am Dom 5.230,95 €
O-SEE Sports e.V. 41.730,00 €
Aelius Förderwerk 8.697,97 €
Filmklub Güstrow e.V. 19.787,60 €
Stadt Glücksburg - Kulturverwaltung 9.101,63 €
Waldritter e.V. 8.760,10 €
Ideen hoch drei e.V. 21.950,89 €
Schulverein Evangelische Schule Berlin Mitte e.V. (ESBM eV.) 741,55 €
Sport mit Herz Stiftung 4.726,45 €
SG 67 Halle-Neustadt e.V. 8.153,20 €
KjG St. Helena Rheindahlen 11.770,00 €
Jugendpflege Markt Eggolsheim 1.886,34 €
1. Chemnitzer Tauchverein e.V. 2.850,48 €
CVJM Thüringen e.V. 7.169,00 €
Parkour Creation e.V. 26.270,64 €
Waldritter Schwarzbachtal e.V. 15.755,75 €
Gemeinde Schöfweg 13.488,25 €
MusicalMinds Potsdam e. V. 8.591,00 €
Musikforum Kastellaun e.V. 16.242,60 €
Jugendchor Citavia e.V. 6.112,14 €
Turngemeinde Wolfenbüttel e.V. 5.866,11 €
e.V. 15.855,26 €
Alternativer MädchenTreff e.V. 25.130,63 €
afro-talents 12.069,60 €
Vielfalt Leben - QueerWeg Verein für Thüringen e. V. 23.925,10 €
Jugendring Oberlausitz e.V. 8.727,08 €
Christlicher Verein Junger Menschen Berlin Neukölln 9.967,90 €
Bund zur Förderung Sehbehinderter e.V. 6.929,96 €
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Frankfurt am Main K.d.ö.R. 6.027,31 €
Fejo 21.625,52 €
Stadt Düren, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 968,35 €
Bund Deutscher Pfadfinder_Innen Landesverband Sachsen e.V. 3.025,64 €
Asahi Dojo e.V. 932,25 €
JC Sandförstgen e.V. 920,25 €
Mpower e.V. 2.653,60 €
Musikzug der Stadt Hirschau e.V. 810,63 €
Gemeinde Saarwellingen; Amt für Jugend, Senioren und Soziales 6.377,20 €
Radio Lotte 3.402,60 €
Frankfurter Spatzen SKV 2018 e.V. 10.000,00 €
Oederaner Blasmusikanten e.V. 6.837,30 €
Was Jetzt?! 8.310,69 €
Bund Deutscher Pfadfinder_Innen Landesverband Sachsen e.V. 7.174,30 €
Stadt Wegberg 2.885,61 €
Sportgemeinschaft Zeuthen e.V. 16.164,22 €
Kino-Club Boizenburg e.V. 25.678,76 €
Ruderverein Münster von 1882 e.V. 6.527,00 €
Crossroads e.V. - Verein für Roll-, Radsport & Soziokultur 4.756,21 €
THE BEAUTIFUL MINDS e.V. 19.506,10 €
Internationale Filmtage der Menschenrechte e.V. 12.740,16 €
Parkour Creation e.V. 5.778,00 €
BinG! Chorjugend e.V. 2.191,36 €
dasgute.haus (gemeinnützige eG) 26.789,39 €
Jugendpflege Markt Eggolsheim 4.195,68 €
Eubaer Sportverein 92 e.V. 12.875,00 €
Ev.-Luth. KIG Bärenwalde-Hartmannsdorf 6.390,64 €
Kirchenkreis Schmalkalden 23.924,01 €
SOS-Kinderdorf Brandenburg 16.692,00 €
Förderverein der Europaschule Langerwehe e.V. 10.664,22 €
Kultiversum 3.317,00 €
SFZ Förderzentrum gGmbH 9.005,30 €
Volleyball Regionalkader Paderborn e.V. 3.695,35 €
Gemeinde Unser Lieben Frauen/ St. Ansgarii 11.088,67 €
LutherLAB e.V. 4.392,86 €
Dosto 25.028,02 €
Haus der Jugend "Bunte Kuh" e.V. 8.778,01 €
Kunstlandschaft Pritzen e.V. 2.497,44 €
Stiftung Anna-Stift 3.074,67 €
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Braunschweig-Salzgitter e.V. 938,34 €
Trockendock e.V. 4.483,30 €
Circus Imago e.V. 8.014,30 €
Youth Lead the Change Germany 4.922,55 €
kulturverein über.land 7.231,06 €
Baseball und Softballverband Berlin Brandenburg 4.012,50 €
Pfadfinder*innenstamm Schwarzer Adler e.V. 5.428,94 €
TGV Holzhausen e.V. 1899 10.234,68 €
JuCo Soziale Arbeit gGmbH 42.265,00 €
Ludwigshafen 88.018,01 €
JuCo Soziale Arbeit gGmbH 18.991,76 €
Malteser Hilfsdienst gGmbH 7.058,95 €
AWO Regionalverband Mitte-West-Thüringen e.V. 57.436,87 €
JuCo Soziale Arbeit gGmbH 18.256,97 €
Deutsche Gehörlosen Jugend e.V. 72.155,39 €
Dresdner Pflege- und Adoptivkinder e.V. Wegen uns 21.968,96 €
Verein Freie Waldorfschule Heidenheim e.V. 70.528,78 €
bz Bildungszentrum des Handels gGmbH 53.565,54 €
Internationaler Bund e.V. 13.488,61 €
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Solingen e.V. 60.699,35 €
Mokka e.V. 31.870,05 €
Wiesenhof Initiative gGmbH 88.525,97 €
BruderhausDiakonie - Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg 9.600,00 €
Patriotische Gesellschaft von 1765 e.V. 25.000,00 €
IN VIA Rostock e. V. 82.821,98 €
Der Bau-Hof, Verein für kreative Kinder- und Jugendarbeit e.V. 41.980,98 €
Kreisjugendring Lindau 14.445,00 €
Kinderhaus Nürnberg gGmbH 7.080,28 €
Kreissportbund Düren e.V. 76.133,00 €
IN VIA Katholischer Verein f. Mädchen- und Frauensozialarbeit e.V. 24.692,95 €
Verein zur Förderung subkultureller Aktivitäten e.V. 24.293,52 €
servusKIDS gGmbH 13.978,29 €
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Riesa e.V. 13.150,71 €
Bezirksjugendwerk der AWO Braunschweig e.V. 78.348,74 €
Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e.V. 67.136,63 €
evangelische Kirchgemeinde St. Nicolai Ballenstedt 13.828,92 €
Kubus e.V. 72.802,80 €
Evangelischer Kirchenkreis Mühlhausen; Jugendprojekt BOJE 23.788,76 €
Drop In e.V. 61.738,43 €
Gogelmosch e. V. 91.736,74 €
Pfadfinderbildungsstätte Sager Schweiz e.V. 42.197,57 €
Kiezmove Jugendhilfeträger im SC Kiezmove Friedenau e.V. 87.958,28 €
cavalleria e.V. 27.472,25 €
wortlaut projekte gUG (haftungsbeschränkt) 75.203,56 €
Sozialzentrum Bode e. V. 36.176,70 €
music4everybody! e.V. 94.345,96 €
solaris Förderzentrum für Jugend und Umwelt gGmbH 30.570,69 €
Belebte Pädagogik e.V. 14.816,50 €
Kulturladen Dresden 58.517,62 €
Sozialdiakonische Arbeit Berlin GmbH 28.229,64 €
mobile spielaktion e.V. 12.267,56 €
Westfalia Bildungszentrum e.V. 40.217,02 €
Kolping-Berufsbildungswerk Brakel gem. GmbH 31.084,36 €
Regenbogenbus e.V. 45.489,62 €
St. Johannesstift der Salesianer Don Boscos 32.012,36 €
Duha e.V. 17.906,59 €
Ortsgemeinde Jockgrim 27.241,47 €
Mosaik Kulturzentrum e.V. 40.039,28 €
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Duisburg e. V. 40.071,50 €
solaris Förderzentrum für Jugend und Umwelt gGmbH 15.242,96 €
Sportclub Bielefeld 04/26 e.V. 16.893,96 €
Tenkil e.V. 95.808,00 €
Das magische Projekt e.V. 46.462,61 €
Deutsche Gehörlosen Jugend e.V. 42.428,67 €
Bildungszentrum Saalfeld GmbH 84.300,00 €
Kinderhaus Nürnberg gGmbH 3.188,03 €
DIDF-Jugend e.V. 62.958,80 €
Jugendring Oberlausitz e.V. 40.125,00 €
Mülheim an der Ruhr 52.010,29 €
AUDIYOU gGmbH 95.677,17 €
Werkstatt Solidarität Essen gGmbH 51.821,09 €
blu:boks Kinder- und Jugendbildung gGmbH 96.677,94 €
FAIR.STÄRKEN e.V. 61.111,99 €
Bluebird Events GmbH 83.657,92 €
Kindervereinigung Weimar e.V. 38.546,89 €
Jugendzentren Köln gGmbH 8.500,68 €
Werkhaus e.V. 4.301,40 €
Ankerplatz Stade e.V. 100.000,00 €
Stadt Schmalkalden 44.813,69 €
Jugendnetzwerk lambda::nord e.V. 58.196,55 €
Straßenkinder e.V. 69.765,21 €
AWO Soziale Dienste gGmbH 38.761,91 €
1. Mädchenhaus Kassel 1992 e.V. 53.161,54 €
47 e.V. / Soziokulturelles Zentrum Stapeltor 87.393,63 €
Migrationsarbeit (Bildungswerk Pro Integration) 81.706,56 €
Tharandter Domino e.V. 20.770,84 €
Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.V. 10.595,15 €
Glauchauer Berufsförderung e.V. 5.688,09 €
Deutsche Provinz der Salesianer Don Boscos 42.114,48 €
TSG Bergedorf von 1860 e.V 97.902,25 €
Malteser Hilfsdienst gGmbH 3.331,20 €
Diakonie Nord Nord Ost gemeinnützige GmbH 64.519,01 €
Technische Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (tjfbg) 79.335,15 €
Initiative LUNA PARK e.V. 89.873,64 €
Nachbarschaftsheim Wuppertal e.V. 7.528,41 €
Landesjugendwerk M-V e. V. 7.901,95 €
Frauen helfen Frauen Sandesneben und Umgebung e.V. 52.687,69 €
QBS Gewerkstatt 58.212,26 €
biffy Berlin -Big Friends for Youngsters e.V. 34.669,86 €
Internationaler Fußball-Club Rostock e.V. 77.597,17 €
Jugendagentur zur Förderung der Jugend gGmbH 44.520,00 €
Stuttgarter Jugendhaus gGmbH 84.243,45 €
FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. 45.977,90 €
Kollektiv Treibgut Natur- und Kulturcamp e.V. 47.538,14 €
Kreisjugendamt Soest 60.201,93 €
Hertener Bürgerstiftung 2.332,60 €
Jugendberufshilfe Essen gGmbH 3.103,00 €
Institut für innovative Bildung 96.894,09 €
IG Klettern München & Südbayern e.V., Bayerns beste Gipfelstürmer 99.831,21 €
Spielraum - Falken Bildungs- und Freizeitwerk Herne e. V. 19.556,03 €
Luisen Bildungsverein e.V. 12.557,84 €
Verein für Jugend-und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. 60.247,58 €
Straßenpirat:innen e.V. 15.900,20 €
Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) 51.365,66 €
AKGG 63.771,90 €
Hertener Bürgerstiftung 3.566,57 €
RheinFlanke 33.559,52 €
Eleganz Bildungsplattform e.V. 73.721,01 €
Düsseldorfer SV 04 Lierenfeld e.V. 43.848,60 €
Verein zur Förderung der interkulturellen Jugendarbeit e.V. 98.415,67 €
Gemeinde Moormerland, Sachgebiet Jugend, Präventionsbüro 12.203,37 €
Diözesenverband Magdeburg e.V. 8.714,11 €
Arbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Bottrop e.V. 29.173,82 €
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V 69.657,00 €
BUND Naturschutz Ökostation Schwaben e. V. 16.935,57 €
Team Tomorrow e.V. 89.209,99 €
Werkhaus e.V. 3.959,00 €
Agentur Cogo gGmbH 12.861,60 €
Kneipp-Verein Merzig e.V. 96.077,10 €
Theater ImPuls e.V. 66.407,61 €
Jugendfarm Wilhelmshof e.V. 49.032,20 €
Werkhaus e.V. 2.675,00 €
Bochumer Bildungszentrum e.V. 27.520,06 €
Kirchengemeinde Quedlinburg 3.998,59 €
Queeres Netzwerk Gifhorn e.V. 12.294,30 €
Förderverein der 21. Grundschule e.V. 10.176,74 €
Stadt Herzberg 21.794,38 €
alpha e.V. 4.979,32 €
Stadt Rathenow 94.763,70 €
Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt gGmbH 18.325,99 €
Behinderungen 82.900,00 €
DIE WELLE gGmbH 9.049,53 €
Soziale Bildung e.V. 24.085,34 €
Bundesarbeitsgemeinschaft für Haltungs- und Bewegungsförderung e.V. 11.957,71 €
SOS-Kinderdorf Göppingen, Kinder- und Jugendhilfen 8.412,07 €
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Kiel e.V. 11.965,14 €
Waisenstift Varel 31.632,12 €
Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V. 5.950,00 €
Jugendzentren Köln gGmbH 7.554,20 €
FiPP e.V. - Fortbildungsinstitut für die pädagogische Praxis 82.141,69 €
KINDERRING BERLIN e.V. 39.371,24 €
Jugendnetzwerk Lambda e.V. 84.360,13 €
Haus Wasserburg Pallottinische Jugendbildungs gGmbH 19.698,95 €
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirchenbezirke im Enzkreis 16.985,00 €
Förderverein der 35. Grundschule Berlin-Lichtenberg 19.063,97 €
MUSAIQ e.V. 39.749,11 €
Internationaler Bildungs- und Umweltverein e. V. (IBUV e. V.) 34.452,32 €
Kinderhaus Nürnberg gGmbH 1.300,63 €
Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e. V. 56.072,93 €
mehr als lernen e.V. 97.842,22 €
CVJM Karlsruhe e.V. 17.185,22 €
katholisches Jugendwerk Förderband Siegen-Wittgenstein e.V. 5.307,20 €
Servicestelle Jugendbeteiligung 99.567,14 €
Startklar Rosenheim-Ebersberg gGmbH 48.977,94 €
Servicestelle Jugendbeteiligung 20.494,74 €
Mainz Kultur und Dialog e.V. 27.131,54 €
KdöR 23.886,69 €
Skate Network Saar e.V. 59.171,61 €
StuFem e.V. 63.535,50 €
Frohsinn Bildungszentrum Augsburg e.V. 97.386,26 €
Mädchen*treff Kirchdorf-Süd, Dolle Deerns* e.V. 44.084,00 €
BiKult 5.514,68 €
Horner Perspektiven e.V. 76.936,43 €
Ev. Kirchenkreis Herne 25.500,00 €
Bistum Trier 62.320,58 €
Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e. V. 9.401,19 €
Stadt Memmingen 91.356,42 €
180 Grad Wende e.V. 91.475,20 €
Förderverein Kindertagesstätte St. Marien Steinfeld e.V. 4.443,45 €
Wupper Theater e.V. 8.132,00 €
Stadt Wolfenbüttel - Jugendfeuerwehr Halchter 4.699,09 €
Kirchenbezirk Bautzen-Kamenz / Evangelische Jugendarbeit 47.041,00 €
AWO Regionalverband Mitte-West-Thüringen e.V. 24.487,85 €
AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH 24.875,59 €
Diakonisches Werk des Evang. Kirchenbezirks Hochrhein 48.371,51 €
Naturfreundejugend Bremen 8.572,78 €
Jugendwerk Rhede e.V. 6.833,48 €
Volkssolidarität Pößneck Soziale Dienste gGmbH 28.141,00 €
MALI gGmbH 53.827,90 €
SJD-Die Falken Stadtverband Mannheim 49.275,51 €
Hüller Medienwerkstatt 99.359,13 €
Queeres Netzwerk Gifhorn e.V. 5.350,00 €
Caritasverband Düsseldorf e.V. 5.874,48 €
Burghalde, Heil- und Erziehungsinstitut e.V. 24.468,06 €
Ev. Jugendreferat Iserlohn 47.144,57 €
Gemeindeverwaltungsverband Steinlach-Wiesaz 27.752,02 €
Aktion Nachbarschaft e.V. 45.300,45 €
Metropolregion Rhein-Neckar GmbH 99.975,45 €
KIWEST Bau- und AKtivspielplatz Leipzig e.V. 6.554,69 €
Jugendbildungsstätte HochDrei e.V. 61.562,61 €
FACK e.V. 82.903,16 €
Sand für Alle 64.015,17 €
CVJM Joel e.V. 11.609,03 €
Metropolregion Rhein-Neckar GmbH 91.354,58 €
Jugendwerk Rhede e.V. 12.255,93 €
Kinder- und Jugendförderung, Hansestadt Uelzen 11.186,12 €
Hessische Chorjugend e.V. 39.180,21 €
Jugendamt Märkischer Kreis 6.723,88 €
Grenzkultur gGmbH 19.941,10 €
Jugendkulturfabrik Brandenburg e.V. 3.024,28 €
BiKult 5.080,26 €
Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe 15.110,35 €
Kleiner Muck e.V. 13.193,40 €
Mallewupp e.V. 11.363,40 €
Stadtjugendring Worms e. V. 45.864,45 €
Naturfreundejugend Bremen 9.646,18 €
Flexible Jugendarbeit Frankfurt (Oder) e.V. 5.564,00 €
pebs Bildungsdienstleistungen UG 98.160,20 €
Jugendring Dortmund Verwaltungsausschuss e. V. 37.938,21 €
Spielen mit Kindern e.V. 16.489,73 €
Kreisel e.V. 6.425,38 €
PJB Dare2Care gUG (haftungsbeschränkt) 99.961,41 €
FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH 9.468,78 €
FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH 8.185,50 €
Zukunftswerkstatt Rückenwind e.V. (ZWR) 54.705,89 €
Kreisjugendring Ostholstein e.V. 33.209,46 €
tanzwerk bremen 71.207,79 €
Landesjugendring Schleswig-Holstein 37.580,14 €
Kreisjugendring Mühldorf am Inn 42.000,00 €
Jugendburg Hessenstein gGmbH 23.419,99 €
Stuttgarter Jugendhaus gGmbH 32.500,00 €
FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH 30.855,48 €
Sozialistische Jugend - Die Falken Landesverband Berlin 9.544,40 €
Kreisjugendring Erzgebirge e.V. 32.485,80 €
VCP Hessen e.V. 9.934,58 €
Treffpunkt am Weidengraben e.V. 32.757,40 €
Naturfreundejugend Braunschweig 95.998,44 €
Planerladen gGmbH 15.087,00 €
Lebenshilfe Stollberg 6.562,10 €
DRK Schöneberg-Wilmersdorf hilft gGmbH 63.411,04 €
Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD) 21.760,84 €
schloss bröllin e.V. 46.602,82 €
Mädchentreff Ostenfeld - die Flotten Lotten e.V. 20.000,00 €
Wirbelwind - Gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend 21.553,95 €
Förderverein Campus Neckarstadt-West e.V. 55.515,47 €
Das Nest e.V. 80.934,66 €
LE Kultur-Point e. V. 11.200,00 €
Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD) 18.773,15 €
Long Yang e.V. 40.039,40 €
Coraggio - Die Kulturanstifter e.V. 19.069,32 €
Landesverband Kinder- und Jugendfilm Berlin 92.015,65 €
Al-Farabi Musikakademie e.V. 84.115,34 €
FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH 46.331,00 €
DRK Kreisverband Fläming Spreewald e. V. 10.196,49 €
Kinderland Forst Hermannseck gGmbH 7.143,84 €
Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Aue-Schwarzenberg e.V. 44.239,27 €
TanzZeit e.V. 82.321,37 €
Viva con Agua de St. Pauli e.V 97.168,78 €
Neue Schule Magdeburg gGmbH 81.206,75 €
Jumpers-Jugend mit Perspektive 17.651,94 €
Kinder und Jugend Netzwerk Neustadt in Holstein e.V. 81.842,25 €
Treberhilfe Dresden e.V. 26.514,60 €
Ronahi e.V. 5.477,65 €
Jugend- und Studentenring der Deutschen aus Russland e. V. 57.138,88 €
Open Doors Tuition 26.804,66 €
International Journalists Association 97.867,00 €
Christophorus Kirchengemeinde Laage 46.735,68 €
Erlebnispädagogischer Kinder- und Jugendarbeit e.V. 10.868,33 €
sideviews e.V. 99.614,27 €
Kreisjugendwerk der AWO Region Hannover 23.982,74 €
Open Knowledge Foundation Deutschland 95.421,75 €
IBEB Initiative für Bildung und Erziehung Berlin gGmbH 44.577,13 €
Straßenkindergarten e.V. 1.337,59 €
ACT e.V. - Führe Regie über dein Leben! 99.210,51 €
die Urbanisten e.V. 49.227,24 €
Felsenkeller e.V. 42.143,07 €
Campus Bildung im Quadrat gGmbH 7.271,51 €
Spielkultur Berlin-Buch e.V. 91.211,93 €
Kreuzberger Kinderstiftung gemeinnützige Aktiengesellschaft 53.646,03 €
mediale pfade.org - Verein für Medienbildung e.V. 56.606,30 €
VMDO e.V. 60.743,47 €
KinderKulturFarm Frankfurt e.V. 31.618,50 €
NeNa e.V. 85.386,00 €
Deutsche Chorjugend e.V. 95.060,79 €
Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. (BdP) 10.035,32 €
Kopfsachen e.V. 83.085,86 €
Bielefelder Jugendring e.V. 30.288,77 €
Jugendamt / Kinderkommission 6.035,44 €
Integration Kulturzentrum Kaleidoskop e.V 55.811,20 €
Theaterimpulse e.V. 38.726,29 €
Katholische KiTa gGmbH Trier 9.844,00 €
BUND Landesverband Saarland e.V 43.865,39 €
Jugendamt / Kinderkommission 2.605,29 €
Internationaler Bund e. V. 31.382,12 €
Verband saarländischer Jugendzentren in Selbstverwaltung e.V. (juz-united) 38.327,28 €
Theaterpädagogisches Zentrum Münster e.V. 29.485,38 €
Christlicher Verein zur Förderung sozialer Initiativen in Kiel e.V. 813,13 €
Stadtjugendring Erlangen 80.000,00 €
(Moormerland Kids) 54.344,44 €
Sozialdienst kath. Frauen Warburg e.V. 3.277,11 €
Wild Wuchs e.V. 15.530,42 €
ESTAruppin e.V. 60.764,74 €
Förderverein der Thomas-Mann-Schule Northeim 32.973,37 €
Oldenburger Kunstschule 28.707,57 €
wortlaut Sprachwerkstatt UG (haftungsbeschränkt) 68.260,87 €
Mosaika e.V. 30.227,50 €
Bistum Trier 97.114,59 €
Mariaberger Ausbildung & Service gGmbH 99.045,88 €
Kunsthunde e.V. 35.128,10 €
Jugendhilfe Collstede - Diakonisches Werk Oldenburg 1.875,00 €
First Contact e.V. 99.149,10 €
Kultur und Technik Hamburg e.V. 21.269,46 €
Werkstatt Solidarität Essen gGmbH 42.195,12 €
Walter Blüchert Stiftung 31.458,00 €
Glauchauer Berufsförderung e.V. 3.353,59 €
Walden e.V. 17.234,61 €
Landesarbeitsgemeinschaft Lokale Medienarbeit NRW e.V. 43.000,00 €
Bund Deutscher Pfadfinder_innen Landesverband Thüringen 38.209,76 €
Altstadtschmiede e.V. 56.969,92 €
TSVE 1890 Bielefeld 72.584,52 €
SpinnKultur e.V. 14.557,94 €
Förderverein Heilpädagogisches Zentrum Recke-Espel e.V. 21.956,82 €
Sunrise e.V. 53.924,20 €
CHoG - CHAMPIONS ohne GRENZEN e.V. 56.307,20 €
StuFem e.V. 57.833,78 €
Belebte Pädagogik e.V. 2.996,00 €
Jugendberufshilfe Chemnitz gGmbH 17.962,84 €
Das Priorat für Kultur und Soziales gem.e.V. 96.227,52 €
Waldhaus sozialpädagogische Einrichtungen der Jugendhilfe 22.764,84 €
KdöR 25.498,62 €
RAA Leipzig e.V. 4.119,50 €
Idee.On gGmbH 2.493,10 €
techeroes gGmbH 99.930,19 €
"Roter Baum" Berlin gUG (haftungsbeschränkt) 44.455,71 €
WERK 2 - Kulturfabrik Leipzig e.V. 35.605,43 €
Kompetenzzentrum für Wertekonsens e.V. 36.421,42 €
Demokratiebahnhof Anklam e.V. 78.451,51 €
Sportsammlung Saloga/Fußballmuseum Springe e.V. 43.384,50 €
AWO Kreisverband Heilbronn 31.503,36 €
OUTLAW gGmbH 1.727,79 €
Stadtverwaltung Rudolstadt 13.257,10 €
Kreis-Kinder- und Jugendring Mansfeld Südharz e.V. 15.998,88 €
Stadtjugendring Wolfsburg e.V. 63.001,86 €
e.V. 42.384,03 €
Sidekick e.V. 29.157,50 €
JUGENDHILFE RUHRSTERN GmbH 22.356,76 €
Verbund sozialpädagogischer Projekte e.V. 10.478,22 €
FUNDUS THEATER gGmbH 97.236,25 €
Jugend- und Erwachsenenhilfe Seitz gGmbH 12.331,75 €
Entenwerder Elbpiraten e.V. 65.946,02 €
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Herford e.V. 46.803,18 €
Naturfreundejugend Niedersachsen 42.785,33 €
Sprotte e.V. 53.587,94 €
NODE Verein zur Förderung Digitaler Kultur e.V. 73.369,73 €
Between the Lines gGmbH 9.041,50 €
Kulturwerkstatt Geithain e.V. 35.633,57 €
Schützer der Erde e. V. 26.470,95 €
Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD) 219,82 €
auf weiter flur e.V. 34.561,96 €
Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners 18.245,09 €
Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. 10.000,00 €
Familien- und Integrationszentrum "Cinderella e. V." 21.860,10 €
Sozialer Friedensdienst Kassel e.V. 55.706,17 €
Förderverein der Deutschen aus Russland-Sachsen-Anhalt e.V. 27.730,03 €
Carithek - Freiwilligenzentrum für Stadt und Landkreis Bamberg 18.529,85 €
Förderverein Natur- und Umweltzentrum Quedlinburg e.V. 51.728,15 €
Akademisches Bildungs-Center e.V. 37.621,20 €
Avicenna Institut für Bildungs- und Gesundheitswesen e.V. 33.063,00 €
ZWEITZEUGEN e.V. 53.194,62 €
Familienzentrum Crottendorf e.V. 19.171,05 €
Theater der Keller e.V. 43.884,98 €
Meine Bildung und Ich e.V. 41.679,75 €
Stadt Lindau (Bodensee) 54.644,75 €
Sport- und Jugendclub Hövelriege e.V. 28.406,38 €
Jugendberufshilfe Essen gGmbH 5.992,48 €
Suryoye Ruhrgebiet e.V. 38.929,65 €
Verein zur Förderung der beruflichen Bildung Mittweida e.V. 6.797,64 €
Kunstwerk eV 90.201,00 €
AWO Landesverband Sachsen e.V. 4.413,17 €
Gesellschaftsspiele e.V. 46.089,18 €
Stadt Buchholz in der Nordheide 3.038,80 €
Stage Divers(e) e.V. 23.170,70 €
Cluster Projekte GmbH 64.203,70 €
Verein zur Beruflichen Förderung und Ausbildung e. V. (VBFA) 16.428,71 €
Volkshochschule Aalen e.V. 30.532,21 €
Katholische junge Gemeinde Diözesanverband Aachen e.V. 17.211,01 €
GKG Saarraketen 42.542,41 €
Fritz-Schubert-Stiftung 18.913,54 €
NaturKultur Bremen e.V. 6.971,97 €
Jugendkunstschule Schwäbisch Gmünd 28.957,42 €
FC Ingolstadt 04 Fussball GmbH 56.050,70 €
Kubus e.V. 47.129,52 €
Sachsen-Anhalt 38.113,51 €
Initiative Radio und Fernsehen in Dessau e.V. 15.157,38 €
TanzAllee e.V. 5.285,80 €
Stadt Höxter 6.660,71 €
Wheels'N'Culture: Jugend-, Sport- und Kulturförderung Zwenkau e.V. 17.954,05 €
1.FC Riegelsberg e.V. 8.635,76 €
Laureus Sport for Good Foundation Germany 39.575,36 €
Solon gGmbH 66.881,89 €
KiJuCo e.V. 30.194,74 €
Breaking Salsa e.V. 24.024,18 €
Kulturfabrik Hoyerswerda e.V. 19.651,53 €
pewobe g GmbH in Frankfurt (Oder) 30.503,76 €
Treberhilfe Dresden e.V. 7.825,00 €
theater für niedersachsen 5.984,91 €
Evangelischer Kirchenkreis Kirchhain 20.192,32 €
Tourismus, Sport und Kultur Ortsgruppe Bonn e.V. 5.788,72 €
Special Olympics Deutschland in Nordrhein-Westfalen e.V. 30.297,05 €
Landeshauptstadt Stuttgart, Jugendamt 51-Kita/SK 50.290,00 €
Die Sputniks e.V. 34.558,31 €
Netzwerk Köln 5.992,00 €
Kinder lernen Leben gGmbH 12.429,68 €
ENAB BALADI e.V. 94.559,11 €
Leverkusener Bildungs-Center e.V. 6.004,84 €
Junitiv e.V. 19.885,02 €
AWO Soziale Dienste Chemnitz und Umgebung gGmbH 27.033,21 €
Diakonisches Werk des Evang. Kirchenbezirks Hochrhein 26.737,23 €
Jumpers-Jugend mit Perspektive 19.426,63 €
Waldritter-NRW e.V. 30.458,00 €
Freie Lernwelten e.V. 78.355,46 €
jaf – Verein für medienpädagogische Praxis Hamburg e. V. 56.962,09 €
Offener Jugendtreff Maria Aufnahme e.V. 10.336,53 €
IJGD Hamburg 4.870,94 €
Soziale Arbeit Mittelmark e.V. 58.060,55 €
Peer-Leader-International e.V. 60.143,54 €
WE-DANCE zeitgenössischer Tanz von Kindern und Jugendlichen e. V. 12.931,96 €
DRK Schöneberg-Wilmersdorf hilft gGmbH 70.832,66 €
IN VIA Hamburg e.V. 20.681,06 €
Theaterpädagogisches Zentrum Hildesheim 31.382,55 €
GutAlaune e.V. 33.989,00 €
Power on 39.477,91 €
Lebendige Steine e.V. 48.196,81 €
LebensART Impulse e.V. 69.657,00 €
Regens- Wagner Lauterhofen (Offene Hilfen Neumarkt Nord) 32.732,12 €
Landesverband Sächsischer Jugendbildungswerke e.V. 2.144,79 €
Frauenräume in Celle e.V. 3.413,30 €
Grenzkultur gGmbH 13.521,69 €
Theater Vision 10.940,81 €
SV Leonardo-da-Vinci Nauen e.V. 15.290,13 €
solaris Förderzentrum für Jugend und Umwelt gGmbH 9.614,65 €
Meine Bildung und Ich e.V. 21.534,88 €
Agentur für soziale Perspektiven e.V. 18.107,93 €
Stiftung Sozialidee 49.565,77 €
Kinder-, Jugend- und Familienclub Modellierton e.V. 35.085,25 €
FG Frohsinn Narradonia Wörth/Donau e.V. 1.133,18 €
Bluebird Events GmbH 57.639,98 €
JUDOSCHULE Falkensee e.V. 18.209,10 €
CASA e.V. 10.412,40 €
Historisch ökologische Bildungsstätte e.V. 24.771,52 €
Landesverband Sächsischer Jugendbildungswerke e.V. 4.706,02 €
Sozialer Friedensdienst Kassel e.V. 18.728,76 €
Kindervereinigung Weimar e.V. 27.633,82 €
Küstenkinder e.V. 2.407,50 €
Jugendzentren Köln gGmbH 6.151,38 €
KungerkiezInitiative e.V. 5.617,50 €
Stadt Varel 8.862,70 €
Jugendzentren Köln gGmbH 3.291,32 €
INfreestyle e.V. 26.789,30 €
Ulawi 16.473,24 €
Rappelkiste Grevenbroich e.V. 80.763,55 €
VRJD JunOst, BV e.V. 4.162,11 €
servusKIDS gGmbH 16.008,22 €
CHoG - CHAMPIONS ohne GRENZEN e.V. 11.481,71 €
blu:boks Kinder- und Jugendbildung gGmbH 13.110,25 €
blu:boks Kinder- und Jugendbildung gGmbH 12.369,29 €
zukunftswerkstatt dresden 4.825,70 €
Akademisches Bildungs-Center e.V. 34.026,00 €
Delphin Nachhilfe und Sprachkurse e.V. / Juwid 33.063,00 €
zukunftswerkstatt dresden 13.642,50 €
Evangelische Jugend Dresden | Stadtjugendpfarramt Dresden 2.611,87 €
Jugendzentren Köln gGmbH 2.289,27 €
Junge Presse e.V. 19.316,40 €
Plattform e.V. 22.109,40 €
Mainz Kultur und Dialog e.V. 20.929,20 €
Queeres Netzwerk Gifhorn e.V. 9.700,00 €
Vision e.V 3.527,90 €
CeFi - Bildung und Verständigung gGmbH 12.327,22 €
BRK Kreisverband Altötting 8.426,82 €
Planerladen gGmbH 8.132,00 €
Lupine Mentoring e.V. 10.019,37 €
Beteiligungsfüchse gemeinnützige GmbH 13.124,55 €
Deutsche Kammerphilharmonie Bremen GmbH 5.040,12 €
Regenbogen Bildungswerkstatt e.V. 21.788,04 €
CVJM Mainz-Finthen e.V. 8.399,50 €
Vision e.V 38.806,40 €
Impuls Bildungsforum e.V. 23.058,50 €
afro-talents 24.396,00 €
Kulturspektakulum e.V. 8.292,50 €
Stadt Castrop-Rauxel 150.000,00 €
Stadt Emden 78.769,91 €
Stadt Stolberg- Jugendamt 150.000,00 €
Stadt Recklinghausen 143.649,06 €
Stadt Gera 150.000,00 €
Stadt Offenbach 67.763,63 €
Stadt Memmingen 138.199,71 €
Kreisjugendring Ansbach 120.450,97 €
Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge 148.963,86 €
Stadt Leichlingen, Amt für Kinder, Jugend und Familie 37.979,70 €
Stadt Trier 149.788,58 €
Burggemeinde Brüggen 146.519,85 €
Stadtverwaltung Gröditz 150.000,00 €
Kreisverwaltung Kaiserslautern 150.000,00 €
Jugendamt der Stadt Eschweiler 94.525,88 €
Stadtverwaltung Riesa 150.000,00 €
Stadt Recklinghausen 140.219,25 €
Stadt Neuwied 150.000,00 €
Stadt Gladbeck 145.517,37 €
Stadt Hof 139.316,85 €
Kreisjugendamt Hof - Kommunale Jugendarbeit Landkreis Hof 150.000,00 €
Stadt Recklinghausen 136.992,50 €
Stadt Herford 131.998,57 €
Stadtverwaltung Schönau 139.058,41 €
Stadt Arnstadt 102.378,65 €
Stadt Hohenmölsen 75.102,52 €
Stadt Mönchengladbach 99.182,07 €
Stadt Mettmann, Jugendamt 124.306,03 €
Gemeinde Schmölln-Putzkau 71.000,49 €
Stadt Leverkusen 60.312,40 €
Kreis Weimarer Land 132.812,08 €
Stadt Schwaan 97.592,00 €
Stadt Saalfeld/Saale 98.102,27 €
Universitätsstadt Marburg 135.815,50 €
Stadt Fehmarn 150.000,00 €
Kinder- und Jugendreferat Stadt Freudenstadt 138.843,29 €
Landratsamt Sonneberg 58.750,00 €
Landratsamt Miesbach 150.000,00 €
Landkreis Emsland 102.240,00 €
Gemeinde Kreba-Neudorf 145.464,78 €
Gemeinde Limburgerhof 122.880,00 €
Stadt Frankfurt (Oder) 133.684,35 €
Gemeinde Mönchweiler 75.069,26 €
Stadt Ludwigslust 109.849,88 €
Stadt Ratzeburg 120.885,32 €
Landeshauptstadt Mainz 29.878,42 €
Gemeinde Neuenhagen bei Berlin 71.646,48 €
Gemeinde Plattenburg 18.181,92 €
Stadt Hofheim am Taunus 103.865,00 €
Stadt Rendsburg 35.000,00 €
Landkreis Emsland 125.833,45 €
Stadt Sternberg 113.500,00 €
Gemeinde Grömitz, Kommunale Jugendarbeit 126.608,33 €
Stadt Luckenwalde 110.000,00 €
SKM Köln - Sozialdienst Katholischer Männer e.V. 117.454,81 €
Stadt Bernburg (Saale) 150.000,00 €
Landkreis Emsland 94.353,38 €
Stadt Herne 143.932,69 €
Stadt Albstadt 34.240,00 €
Stadt Worms 103.170,00 €
Magistrat der Stadt Bad Vilbel 141.463,78 €
Stadt Chemnitz 148.448,74 €
Stadtverwaltung Weimar 150.000,00 €
Stadt Sprockhövel 15.841,87 €
Stadt Porta Westfalica 44.605,54 €
Gemeinde Nalbach 150.000,00 €
Theaterpädagogisches Zentrum e.V. 104.300,00 €
Gemeinde Deining 107.232,14 €
Landkreis Emsland 113.400,00 €
Stadt Werne - Jugendamt 77.325,17 €
Stadt Langenhagen 50.000,00 €
Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg 137.922,91 €
Stadt Grevenbroich 150.000,00 €
Stadt Strehla 115.000,00 €
Gemeinde Nünchritz 121.299,21 €
Stadt Zahna-Elster 150.000,00 €
Stadt Bad Wurzach 112.500,00 €
Stadt Hennef 141.866,46 €
Stadt Velburg 114.479,77 €
Stadt Wetzlar 56.877,61 €
Stadt Meißen 150.000,00 €
Unstrut-Hainich-Kreis 144.464,99 €
Gemeinde Sonnefeld 62.715,56 €
Landkreis Nordhausen 86.470,31 €
No Unicorn Yet 113.987,00 €
Gemeinde Stockelsdorf 93.750,00 €
Kinderbüro der Stadt Stuttgart 62.500,00 €
Turn- und Sportgemeinschaft Lachen-Speyerdorf 1910 e. V. 120.750,00 €
Große Kreisstadt Großenhain 150.000,00 €
Stadt Bramsche 84.500,00 €
Unstrut-Hainich-Kreis 72.325,51 €
Stadt Langenfeld Rhld. 83.263,56 €
Stadt Düren - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 25.636,37 €
Stadt Naunhof 114.618,62 €
Stadtverwaltung Weingarten 130.044,12 €
Stadt Monheim am Rhein 23.175,15 €
Paritätischer Wohlfahrtsverband Nds. e.V. - Kreisverband Cuxhaven 138.883,25 €
Paritätischer Wohlfahrtsverband Nds. e.V. - Kreisverband Cuxhaven 137.633,25 €
Markt Lauterhofen 126.825,00 €
Stadt Dortmund, Jugendamt Kinder- und Jugendförderung 17.500,00 €
Gemeinde Pilsach 85.758,51 €
Stadt Wittenberge 86.366,79 €
Stadt Herzogenrath 99.999,79 €
Stadt Herne 150.000,00 €
Kommunale "Allianz Würzburger Norden" e.V. 149.834,00 €
Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld 142.502,00 €
Gemeinde Ahrensbök 105.806,18 €
FHH - Bezirksamt Harburg 115.537,86 €
Unstrut-Hainich-Kreis 74.348,35 €
Gemeinde Altenbeken 150.000,00 €
Wissenschaftsstadt Darmstadt 112.515,20 €
Gemeinde Hennstedt 131.300,00 €
Stadt Augsburg 123.626,98 €
Kreis Steinfurt 73.749,02 €
Stadt Pattensen 115.470,24 €
Bürgerstiftung Barnim Uckermark 143.089,98 €
Stadt Hagen 45.471,80 €
Amt für Soziale Arbeit 34.617,22 €
Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld 87.500,00 €
Landkreis Emsland 135.240,00 €
Friedenskreis Halle e.V. 146.203,12 €
Verbandsgemeinde Weißenthurm 10.562,37 €
Jugendraum der Gemeinde Oberteuringen 43.479,40 €
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz 58.125,00 €
Lebenshilfe Bördeland gemeinnützige Gesellschaft mbH 119.435,53 €
Stadt Minden 21.952,65 €
Fontanestadt Neuruppin 58.897,15 €
Magistrat der Stadt Mühlheim am Main 149.996,00 €
Name des Trägers Fördermittel 2024 (Plan)
Feierkultur Wildgehege e.V. 17.633,60 €
Förderverein Lesenische e.V. 19.902,00 €
Stadtsportbund Chemnitz e. V. 7.597,00 €
Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Rotenburg e. V. 29.885,10 €
Gemeinde Nalbach 15.194,00 €
Bezirksjugendwerk der AWO Braunschweig e.V. 29.088,43 €
CVJM Dietersweiler e.V. 5.406,76 €
Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder Landesverband Sachsen e.V. 15.001,40 €
Kunst und Kultur Bastei e.V. 29.999,59 €
Kepler Bildungskreis e.V. 19.589,03 €
Lotus Bildungszentrum e.V. 29.978,14 €
Kinderbauernhof Kahlenberg e.V. 29.125,40 €
Kolpingsfamilie Güntersleben e.V. 11.967,95 €
Christophorus Kirchengemeinde Laage 28.970,25 €
Stadt Haselünne 26.750,00 €
Kulturladen Dresden 29.924,80 €
Technische Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (tjfbg) 27.135,20 €
ENAB BALADI e.V. 28.355,00 €
Jesus Freaks Chemnitz 29.763,84 €
DLRG OG Waltrop 15.054,90 €
Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld 29.981,40 €
Stadtmarketing Haselünne 27.820,00 €
Westfalia Bildungszentrum e.V. 29.947,30 €
Verein für ganzheitliche Bildung e.V. 12.360,64 €
COR-Bildung g GmbH 20.219,00 €
Educational Greenhouse 19.581,00 €
Westfalia Bildungszentrum e.V. 24.686,86 €
Stadt Bernburg (Saale) 27.703,91 €
Agentur für soziale Perspektiven e.V. 22.705,40 €
VIVA Stiftung gGmbH 9.244,78 €
OUTLAW gGmbH 14.377,92 €
Circus Imago e.V. 27.627,40 €
Stadt Zahna-Elster 12.305,00 €
180 Grad Wende e.V. 23.741,41 €
Schützer der Erde e. V. 29.982,72 €
Internationaler Bildungs- und Umweltverein e. V. (IBUV e. V.) 28.713,45 €
Dresdner Pflege- und Adoptivkinder e.V. Wegen uns 5.007,60 €
Förderverein der DPSG St. Meinolf e.V. 20.353,50 €
Mädchentreff Ostenfeld - die Flotten Lotten e.V. 23.861,54 €
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Riesa e.V. 29.971,77 €
Kinder- und JUgendbeteiligung Malchow e. V. 19.495,40 €
Rüsselsheimer Kunst- und Kulturverein e. V. 24.888,20 €
bz Bildungszentrum des Handels gGmbH 27.519,75 €
Internationaler Bildungs- und Umweltverein e. V. (IBUV e. V.) 27.285,00 €
Kinder-, Jugend- und Familienarbeit Weingarten e.V. 29.853,00 €
Lotus Bildungszentrum e.V. 26.609,83 €
ENAB BALADI e.V. 29.960,00 €
Kinder lernen Leben gGmbH 20.911,78 €
Mediencooperative Steinfurt e.V. 15.194,00 €
Coraggio - Die Kulturanstifter e.V. 21.477,98 €
Naturfreundejugend Niedersachsen 16.157,00 €
Zirkus Zack Vuesch gGmbH 20.686,31 €
Kulturbühne Neustadt e.V. 27.889,71 €
Westfalia Bildungszentrum e.V. 15.750,40 €
Elif e.V. 27.894,90 €
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirchenbezirke im Enzkreis 16.050,00 €
Woodstyle e.V. 24.478,11 €
Deutsche Chorjugend e.V. 24.515,31 €
Landkinder Gemeinde Dürrröhrsdorf e.V. 14.605,50 €
Sprungbrett e.V. 30.000,00 €
Stadt Fehmarn 8.132,00 €
Capoeira Angola e.V. 29.960,00 €
Kreis-Kinder- und Jugendring Teltow-Fläming e.V. 19.345,60 €
KjG St. Helena Rheindahlen 27.894,90 €
Kollektiv Treibgut Natur- und Kulturcamp e.V. 26.831,32 €
Tourismus, Sport und Kultur Ortsgruppe Bonn e.V. 8.495,80 €
Jugendzentrum Club Voltaire e. V. 6.313,00 €
Lebenshilfe Stollberg 12.999,00 €
Kindervereinigung Weimar e.V. 9.897,50 €
Zwischenzeit e.V. 29.353,25 €
pebs gUG 28.409,57 €
Sozialer Friedensdienst Kassel e.V. 28.604,52 €
Sozialer Friedensdienst Kassel e.V. 28.606,84 €
Volme Kulturforum e.V. 21.227,73 €
Kreissportbund Düren e.V. 29.781,74 €
Kiezmove Jugendhilfeträger im SC Kiezmove Friedenau e.V. 23.642,72 €
pebs Bildungsdienstleistungen UG 26.198,95 €
Thüringer LandFrauenverband e.V. 19.033,16 €
Verein Freie Waldorfschule Heidenheim e.V. 21.400,00 €
Förderverein der Gesamtschule Obersberg 29.979,44 €
Kolpingsfamilie Retzbach e.V. 11.984,00 €
Der Bau-Hof, Verein für kreative Kinder- und Jugendarbeit e.V. 12.551,15 €
Schloss Tempelhof e.V. 26.636,02 €
Verbandsgemeinde Gerolstein 29.747,44 €
Der Bau-Hof, Verein für kreative Kinder- und Jugendarbeit e.V. 7.935,55 €
Stadt Geldern 14.712,50 €
Stadt Varel 17.441,00 €
INfreestyle e.V. 29.960,00 €
Arbeitsgemeinschaft Hamburger Pfadfinder*innenverbände e.V. 14.552,00 €
IG Klettern München & Südbayern e.V., Bayerns beste Gipfelstürmer 29.981,16 €
Weltacker Berlin e. V. 18.689,69 €
Bildungszentrum Vielfalt Nettetal e.V. 6.508,14 €
ADVISOR Coaching & Consulting 26.065,20 €
Bildungszentrum Saalfeld GmbH 25.123,60 €
Stadt Herne 29.746,00 €
Junitiv e.V. 30.000,00 €
Stiftung Dr. Georg Haar / Projekt Team-Jugendarbeit-Weimar 9.870,75 €
Columbus Junior e.V. 28.301,50 €
Kölner Appell gegen Rassismus e.V. 18.259,55 €
Hansa-Sportverein Stöckte e.V. 18.725,00 €
Stadt Mettmann, Jugendamt 20.596,98 €
Flexible Jugendarbeit Frankfurt (Oder) e.V. 24.650,66 €
Regionalverband Mittlerer Oberrhein 28.057,40 €
Kneipp-Verein Merzig e.V. 29.211,00 €
NeNa e.V. 25.670,21 €
Kino-Club Boizenburg e.V. 5.209,83 €
Evangelische Kirchengemeinde Seligenstadt und Mainhausen 8.545,40 €
Naturfreundejugend Hannover 6.901,50 €
Westerrönfelder Sportverein 8.324,09 €
TV 1897 Sennfeld e.V. 18.081,12 €
FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. 30.000,00 €
TV Horn-Bad Meinberg 1860/1907 e.V. 13.054,00 €
Stadt Neuwied 29.853,00 €
Islam Akademie Franken e. V. 10.486,00 €
Bluebird Events GmbH 25.653,14 €
TV Horn-Bad Meinberg 1860/1907 e.V. 10.817,70 €
Stadt Bramsche 29.318,00 €
cavalleria e.V. 17.120,75 €
Stiftung "Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Mainz" 7.261,02 €
Freie Waldorfschule Jena , Waldorfpädagogik Ostthüringen e.V. 19.260,00 €
CHoG - CHAMPIONS ohne GRENZEN e.V. 27.605,20 €
Islam Akademie Franken e. V. 12.133,80 €
Aelius Förderwerk 24.396,00 €
Metropolregion Rhein-Neckar GmbH 27.164,39 €
KJR Dachau 22.046,28 €
Bessel-Ruder-Club e. V. 25.020,00 €
Stadtjugendring Gera e.V. 30.000,00 €
Prisma Bildungsplattform e.V. 28.044,70 €
Aelius Förderwerk 18.650,11 €
FG der AWO * Jugendwerk Oberviechtach * Tanzgruppe Grün-Weiß e.V. 15.751,47 €
Stadt Fehmarn 13.530,15 €
Radio Lotte 8.392,65 €
BiKult 17.752,64 €
FC Dunstelkingen-Frickingen e.V. 29.997,45 €
Hansa-Sportverein Stöckte e.V. 12.026,80 €
Stadt Recklinghausen 30.000,00 €
Stadt Zahna-Elster 19.570,30 €
Eleganz Bildungsplattform e.V. 23.118,59 €
Kleiner Muck e.V. 10.034,06 €
Jugendring Kasel 1974 e.V. 28.676,00 €
Manuel Neuer Kids Foundation 9.576,50 €
Katholische junge Gemeinde Diözesanverband Aachen e.V. 24.462,93 €
Landkreis Merzig-Wadern 23.861,00 €
Jugendraum der Gemeinde Oberteuringen 29.925,76 €
à la carte e.V. 28.190,22 €
Gemeinde Stockelsdorf 26.905,57 €
Gemeinde Grömitz, Kommunale Jugendarbeit 30.000,00 €
Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD) 28.898,92 €
Freiwillige Feuerwehr Porta Westfalica-Holzhausen 17.494,50 €
Resonanz e.V. 30.000,00 €
Bistum Trier 15.782,50 €
Kinderuniversität Friedrichshafen e.V. 28.950,99 €
Kubus e.V. 28.898,56 €
Stadt Recklinghausen 30.000,00 €
Orientierungszeiten gGmbH 19.756,76 €
Integration Kulturzentrum Kaleidoskop e.V 29.906,50 €
Meine Bildung und Ich e.V. 17.842,25 €
AIM Kulturprojekte im ländlichen Raum e.V. 8.514,90 €
Frankfurter Spatzen SKV 2018 e.V. 29.974,60 €
Stadt Augsburg 11.104,46 €
Fördergesellschaft der Universität Flensburg e.V. 22.684,00 €
Tharandter Domino e.V. 19.880,60 €
First Contact e.V. 29.853,00 €
KSC Porta 19.420,50 €
Klimabildung e.V. 11.441,19 €
Friedlicher Nachbar e.V. 17.077,20 €
Reit- und Fahrverein Dreiländereck e.V. 8.800,75 €
Heimrevolte - Demokratisches Jugendwohl e.V. 12.572,50 €
Stiftung Sozialidee 29.999,80 €
DRK Kreisverband Güstrow e.V. 29.999,81 €
Vielfalt Leben - QueerWeg Verein für Thüringen e. V. 29.970,70 €
Stadtverwaltung Glauchau 7.960,80 €
Stuttgarter Jugendhaus gGmbH 9.560,45 €
Stuttgarter Jugendhaus gGmbH 29.672,20 €
Jugend- und Studentenring der Deutschen aus Russland e. V. 27.477,60 €
Treffpunkt am Weidengraben e.V. 6.045,50 €
Capoeira Angola e.V. 29.732,09 €
Stadt Zella-Mehlis 16.050,00 €
Mainz Kultur und Dialog e.V. 25.100,06 €
Bildungs- und Schulverein Baden-Württemberg e.V. 29.671,10 €
Ev.-Luth. Kirchenbezirk Zwickau 5.799,40 €
Genxt productions 6.116,12 €
KOMM.aktiv e.V. 30.000,00 €
Diakonie Westsachsen Stiftung 17.120,00 €
Samtgemeinde Hesel 28.630,10 €
Stadtverwaltung Worms, Abt. 5.06 Kinder- und Jugendbüro 25.967,64 €
SFV Schulförderverein Steinbach-Hallenberg e.V. 8.426,25 €
SocialArt e.V. 22.159,70 €
Bauverein Falkenjugend Gelsenkirchen e. V. 8.453,00 €
VIA Movement 16.998,02 €
CVJM Jugendpfarrhof Skassa e.V. 29.893,66 €
Jugend- und Studentenring der Deutschen aus Russland e. V. 29.960,00 €
47 e.V. / Soziokulturelles Zentrum Stapeltor 27.200,69 €
Tischtennis Club Petershagen/Friedewalde 21.999,20 €
Horner Perspektiven e.V. 27.347,62 €
First Contact e.V. 29.897,94 €
YoungVision 12.099,56 €
Stadt Sternberg 20.297,90 €
cultura mobile e.V. 29.799,84 €
Brettern e.V. 12.003,61 €
e.V. 27.124,50 €
KOMM.aktiv e.V. 30.000,00 €
Skate Network Saar e.V. 29.960,00 €
Engagierte Jugend Neustadt 16.467,30 €
Kindervereinigung Weimar e.V. 8.025,00 €
WE-DANCE zeitgenössischer Tanz von Kindern und Jugendlichen e. V. 12.037,50 €
Samtgemeinde Gieboldehausen 8.194,06 €
Verein der Freunde und Förderer der Bosse Schule e.V. 10.274,14 €
Kollektiv Treibgut Natur- und Kulturcamp e.V. 7.797,63 €
Actiontouren - leben.lernen. e.V. 13.482,00 €
Stadt Schwaan 22.791,00 €
Stadt Wolfenbüttel 6.657,54 €
Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg 12.101,70 €
Jugendförderverein Saalfeld-Rudolstadt e.V. 8.459,42 €
SJD- Die Falken Kreisverband Bremen 12.198,00 €
Sand für Alle 30.000,00 €
Das Nest e.V. 7.927,63 €
Tabalingo Sport & Kultur integrativ e.V. 29.986,75 €
Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg 9.897,50 €
Skateboarding Miesbach e.V 29.425,00 €
Pädagogische netzwerkstatt 29.853,00 €
Bluebird Events GmbH 16.968,64 €
Ruderverein Münster von 1882 e.V. 6.687,50 €
Stadt Hohenmölsen 29.853,00 €
KiJuCo e.V. 27.306,40 €
Capoeira Angola e.V. 26.332,70 €
KOMM.aktiv e.V. 30.000,00 €
Kiezmove Jugendhilfeträger im SC Kiezmove Friedenau e.V. 13.062,56 €
Biathlon-Team Saarland e.V. 10.197,10 €
Werkhaus e.V. 10.058,00 €
JUDOSCHULE Falkensee e.V. 26.806,34 €
JuCo Soziale Arbeit gGmbH 11.930,50 €
Deutsche Chorjugend e.V. 22.732,15 €
VIVA Stiftung gGmbH 26.333,77 €
Vielfalt Leben - QueerWeg Verein für Thüringen e. V. 26.316,65 €
Lotus Bildungszentrum e.V. 28.851,84 €
Parkour Creation e.V. 28.718,81 €
Leuchtpunkt gGmbH 21.881,50 €
Ehil.e.V 17.132,98 €
Kulturgraben e.V. 17.682,23 €
Naturfreundejugend Braunschweig 29.960,00 €
GrünBau gGmbH 9.833,30 €
No Unicorn Yet 29.986,75 €
VIVA Stiftung gGmbH 11.648,50 €
No Unicorn Yet 29.933,25 €
Neumünster Medien e.V. 12.947,00 €
Stadt Herne 29.960,00 €
Evang Kirche Weimar /Evang Jugend Weimar 27.599,37 €
Jugendaustauschwerk im Kreis Gütersloh e.V. 11.398,71 €
jaf – Verein für medienpädagogische Praxis Hamburg e. V. 28.034,00 €
No Unicorn Yet 28.333,60 €
No Unicorn Yet 29.994,24 €
Verband Wohneigentum Gemeinschaft Stockelsdorf Mitte 29.916,77 €
1. Aachener Skateboardclub e.V. 18.738,48 €
Kath. Familienbildungsstätte Koblenz e.V. 11.194,38 €
a2j access to justice gUG (haftungsbeschränkt) 22.550,25 €
Ellodan Creative Works Jugendbildung e.V. 18.911,07 €
XXL! - Das Jugendprojekt e.V. 29.960,00 €
Gemeinde Trebur 13.749,50 €
KulturVision e.V. 29.853,00 €
Heimatverein Grabe e.V. 29.981,03 €
Tennisclub Warstein 16.378,38 €
TV Germania 1892 Saarwellingen 10.263,17 €
Verbund sozialpädagogischer Projekte e.V. 9.074,72 €
Treffpunkt am Weidengraben e.V. 9.961,70 €
Westfalia Bildungszentrum e.V. 21.346,38 €
kulturverein über.land 10.924,70 €
Team Tomorrow e.V. 28.890,00 €
TheaterPädagogikZentrum BW e.V. 12.112,40 €
Synergie Schülerförderung e.V. 6.902,57 €
Synergie Schülerförderung e.V. 10.301,90 €
Förderverein Ortsfeuerwehr Siedenburg e.V. 24.610,00 €
Deutsche Gehörlosen Jugend e.V. 29.978,60 €
No Unicorn Yet 28.749,83 €
kath. Kirchengemeinde St. Peter 14.231,00 €
Esslinger Bildungsinitiative e.V. 13.856,50 €
Menschenskinder - Werkstatt für Familienkultur e.V. 8.988,00 €
Merscheider Turnverein 1878 korp. 29.318,00 €
Jugendkulturarbeit 19.322,75 €
Aeltere Casseler Turngemeinde 16.139,61 €
Flecken Bardowick 30.000,00 €
NANGADEF e.V. 16.873,90 €
Bauverein Falkenjugend Gelsenkirchen e. V. 11.833,11 €
Bluebird Events GmbH 23.008,92 €
No Unicorn Yet 29.738,08 €
First Contact e.V. 18.136,50 €
Förderverein der Janusz Korczak-Gesamtschule 16.406,27 €
No Unicorn Yet 29.799,50 €
Queeres Netzwerk Gifhorn e.V. 9.000,00 €
TSVE 1890 Bielefeld 28.109,34 €
Gesellschaftsspiele e.V. 25.840,50 €
LAUT:Klang e.V. 16.677,02 €
SKC Tabea Halle 2000 e.V. 8.524,26 €
hello creator e.V. 29.465,00 €
Kunsthunde e.V. 28.459,33 €
Kreisstadt Dietzenbach 6.631,55 €
wundersam anders e.V. 23.946,60 €
Knutschfleck e.V. 14.690,83 €
Samtgemeinde Hesel 29.499,50 €
Queeres Netzwerk Gifhorn e.V. 14.000,00 €
Jugendfeuerwehr NRW im Verband der Feuerwehren NRW e. V. 29.157,50 €
Verein für Leibesübungen von 1850 e. V. 8.000,09 €
Förderverein der Europaschule Langerwehe e.V. 29.318,00 €
Kreis-Kinder- und Jugendring Mansfeld Südharz e.V. 13.627,17 €
Kinder- und Jugendverein "f-club" e.V. 16.863,20 €
Stadt Mönchengladbach 6.382,55 €
Am Waldrand e.V. 14.937,20 €
Ev. Jugend im Kirchenbezirk Freiberg 12.026,60 €
Fitness- und Gesundheitszentrum Weende Vital 24.374,60 €
SCI: Moers gGmbH 11.265,60 €
Asahi Dojo e.V. 5.328,60 €
Osnabrücker Ruder-Verein von 1913 e.V. 5.083,98 €
Magistrat der Stadt Ober-Ramstadt; Kinder- und Jugendförderung 20.180,20 €
ZwiWel Zwischenwelten e.V. 5.198,06 €
Werra-Meißner 9.998,08 €
Vision e.V 8.667,00 €
Filmbüro Baden-Württemberg e.V. 5.799,40 €
Al-Farabi Musikakademie e.V. 29.764,58 €
congrav new sports e.V. 6.066,90 €
e.V. (LAG OKJA) 29.999,06 €
Jugendring Westsachsen e.V. 6.061,06 €
kvhs Ammerland gGmbH 18.682,20 €
Nordrhein-Westfalen Stadt Ratingen 976.640 € 390.656 €
Nordrhein-Westfalen Stadt Bielefeld 1.375.588 € 550.214 €
Nordrhein-Westfalen Stadt Iserlohn 833.715 € 333.291 €
Nordrhein-Westfalen Universitätsstadt Siegen 903.599 € 360.781 €
Nordrhein-Westfalen Stadt Düren 1.492.915 € 585.181 €
Nordrhein-Westfalen Kreis Düren 2.470.588 € 986.779 €
Nordrhein-Westfalen Stadt Krefeld 1.165.172 € 466.069 €
Nordrhein-Westfalen Stadt Gelsenkirchen 2.694.413 € 1.017.044 €
Nordrhein-Westfalen Stadt Kleve 1.667.755 € 667.102 €
Nordrhein-Westfalen Stadt Gladbeck 219.009 € 87.604 €
Nordrhein-Westfalen Stadt Hagen 1.329.885 € 531.887 €
Nordrhein-Westfalen Stadt Herne 1.548.435 € 619.374 €
Nordrhein-Westfalen Stadt Mönchengladbach 597.330 € 238.928 €
Rheinland-Pfalz Stadt Trier 1.804.198 € 1.082.495 €
Rheinland-Pfalz Stadt Worms 1.370.432 € 548.173 €
Saarland Regionalverband Saarbrücken 2.787.253 € 1.082.459 €
Sachsen Landkreis Görlitz 815.913 € 489.322 €
Sachsen Landkreis Meißen 1.425.318 € 855.190 €
Sachsen Landkreis Vogtlandkreis 1.561.494 € 936.897 €
Sachsen Erzgebirgskreis 1.795.041 € 1.077.025 €
Sachsen Landkreis Bautzen 1.808.813 € 1.083.111 €
Sachsen Landkreis Mittelsachsen 1.462.259 € 877.355 €
Sachsen-Anhalt Burgenlandkreis 1.789.251 € 1.073.550 €
Sachsen-Anhalt Landeshauptstadt Magdeburg 1.524.934 € 908.897 €
Schleswig-Holstein Kreis Schleswig - Flensburg 1.338.460 € 535.384 €
Schleswig-Holstein Stadt Flensburg 2.072.614 € 829.045 €
Schleswig-Holstein Kreis Ostholstein 2.232.068 € 805.297 €
Thüringen Saale-Holzland-Kreis 1.188.337 € 712.196 €
Thüringen Kyffhäuserkreis 1.102.887 € 661.732 €
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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