Möglichkeiten eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung der Fragesteller
Ein Reparaturbonus auf Elektrogeräte kann Anreize setzen, damit Verbrauchende häufiger ihre genutzten Geräte wie Smartphones, Laptops, Waschmaschinen oder Geschirrspüler reparieren lassen, anstatt sie durch den Kauf neuer Geräte zu ersetzen. Der Bonus senkt nicht nur Kosten für Verbrauchende, sondern senkt auch den Ressourcenverbrauch insbesondere seltener Erden und verringert durch Verlängerung der Nutzungsdauer und verzögerte Neukäufe die jährliche Treibhausgasemissionsbilanz elektronischer Geräte.
Bei Smartphones entstehen aufgrund geringer Reparaturquoten und kurzer Nutzungsdauer der Geräte bei einer durchschnittlichen Nutzungsintensität 89 Prozent der Treibhausgase nicht bei der Nutzung der Geräte, sondern bei deren Produktion. Bei Tablets sind es sogar 98 Prozent (www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Digitaler-CO2-Fussabdruck.pdf). Hinzu kommt, dass weniger als 1 Prozent der in der EU verbrauchten seltenen Erden recycelt wird (ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_23_1662).
Für den Kauf neuer Elektrogeräte gibt es viele Anreize, während die Reparaturinfrastruktur schlecht aufgestellt ist. In Deutschland haben nur 19 Prozent der Verbrauchenden jemals ein digitales Endgerät aus zweiter Hand gekauft (www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/umfrage-so-wird-der-secondhand-markt-fuer-elektronische-geraete-genutzt). Als größte Hürde werden einer Studie des Umweltbundesamts zufolge hohe Reparaturkosten genannt (runder-tisch-reparatur.de/umwelteinstellungen-neue-umfrage-bestaetigt-hohe-kosten-als-haupt-hindernis-fuer-reparaturen/). Der Fokus auf Neuproduktion anstatt auf Reparatur und Recycling verursacht nach Ansicht der Fragenstellenden sozial-ökologische Schäden durch vermeidbaren Ressourcen- und Energieverbrauch. Der Reparaturbonus ist eine von vielen möglichen Maßnahmen – jedoch nach Ansicht der Fragenstellenden eine besonders praxisnahe und unmittelbar wirksame zur nachhaltigeren Gestaltung des Produktlebenszyklus.
In Österreich und Frankreich gibt es einen Reparaturbonus auf Elektrogeräte bereits, in der Stadt Graz schon seit dem Jahr 2017. In Deutschland wurde ein solcher Bonus erstmalig 2021 vom Land Thüringen eingeführt, später folgten mehrere Kommunen, Sachsen und ab September 2024 soll es auch in Berlin einen Reparaturbonus geben. Die erweiterte ökologische Wirkungsabschät-zung zur Förderung in Thüringen ergab, dass in den Jahren von 2021 bis 2024 durch 33 288 Reparaturen etwa 2 971 Tonnen CO2-Äquivalente und 390 Tonnen Elektroschrott eingespart werden konnten und die Nachfrage nach Reparaturdienstleistungen gestiegen ist (www.izm.fraunhofer.de/content/dam/izm/de/abteilungen/environmental_reliability_engineering/projekte/reparaturbonus%20th%c3%bcringen-ergebnisbericht%20f%c3%bcr%20die%20f%c3%b6rderperiode-2021-2023.pdf).
Die Finanzierungsmodelle sind dabei unterschiedlich, in Frankreich ist er herstellerfinanziert (runder-tisch-reparatur.de/reparaturbonus-status-quo/). Die amtierende Bundesregierung hat sich zwar auf Nachfragen wiederholt positiv zur Idee eines Reparaturbonus geäußert, jedoch stets einschränkend ergänzt, dass dessen Umsetzung auf Bundesebene schwierig beziehungsweise nicht geplant sei, mit der Begründung, der Finanzierungsbedarf sei nicht zu decken (www.nd-aktuell.de/artikel/1177083.runder-tisch-reparatur-bundesweiter-reparaturbonus-noch-dicke-loecher-zu-bohren.html). Gegenstand der vorliegenden Kleinen Anfrage ist daher, mögliche sozial gerechte Finanzierungswege eines Reparaturbonus und weitere Fördermöglichkeiten rund um das Thema Reparatur bis hin zum Status des geplanten Reparaturgesetzes zu erfragen.
Fragen und Antworten14
Welche Gründe gibt es neben den Finanzierungsfragen für die Position der Bundesregierung, einen Reparaturbonus für Elektrogeräte auf Bundesebene nicht einzuführen (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 89 der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg auf Bundestagsdrucksache 20/11462), und hält sich die Bundesregierung offen, diese Position noch zu ändern?
Die Finanzierung eines bundesweiten Reparaturbonus aus dem Bundeshaushalt ist in der gegenwärtigen Haushaltslage nicht abbildbar. Bei einer anderen Haushaltslage kann eine Neubewertung erfolgen.
Welche Kosten auf Basis welchen Umsetzungsmodells hat die Bundesregierung für den Reparaturbonus kalkuliert, sodass sie zu der Einschätzung kam, dass der Bonus nicht finanzierbar sei?
Ein bundesweiter Reparaturbonus würde unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit regionalen Reparaturboni in Deutschland einen nicht unerheblichen Finanzbedarf bedeuten. Würde man die Nachfrage der Bürgerinnen und Bürger nach dem Thüringer Reparaturbonus aus dem Jahr 2022 einem bundesweiten auf Elektrogeräte begrenzten Reparaturbonus zugrunde legen, wären insgesamt 34 Mio. Euro notwendig. Nicht inkludiert wären dabei wichtige Bereiche wie Möbel, Gartengeräte oder Fahrräder, wie dies im Wiener Modell der Fall ist. Für einen bundesweiten Bonus unter der Annahme, dass jeder zweite Haushalt einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro je Reparatur beantragt, wären aber insgesamt 2 Mrd. Euro nötig.
Wurde die Möglichkeit eines herstellerfinanzierten Reparaturbonus, beispielsweise über die Reform der erweiterten Herstellerverantwortung mit finanziellen Abgabepflichten, basierend auf den in Verkehr gebrachten Mengen von Elektro- und Elektronikgeräten zwecks Finanzierung eines Reparaturbonus, geprüft, und wenn ja, was war das Ergebnis dieser Prüfung, und aus welchen Gründen wurde diese Variante verworfen?
Die Bundesregierung prüft unterschiedliche Umsetzungsmodelle. Die Prüfung ist nicht abgeschlossen.
Stehen nach Ansicht der Bundesregierung einem herstellerfinanzierten Reparaturbonus EU-rechtliche oder andere rechtliche Hürden im Wege, die sich auf Bundesebene nicht ändern lassen, und wenn ja, warum unterscheidet sich der Handlungsspielraum der Bundesregierung von dem der französischen Regierung, die einen solchen herstellerfinanzierten Reparaturbonus bereits eingeführt hat?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurde die Einführung eines herstellerfinanzierten Reparaturbonus geprüft im Rahmen a) der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie, b) der Erarbeitung des angekündigten Reparaturgesetzes, c) der Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Förderung der Reparatur von Waren, die die Einführung einer nationalen Fördermaßnahme vorsieht, und d) weiterer Rechtsakte oder Beteiligungsformate?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
Warum wurde im Referentenentwurf zur Revision des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten keine Reform der Erweiterten Herstellerverantwortung vorgeschlagen, um – auch unter Einbeziehung einer Kostenbeteiligung abhängig von der Reparier- und Verwertbarkeit der Produkte (Ökomodulation) – Abgaben von Herstellern einzuführen, über die unter anderem ein Reparaturbonus finanziert werden könnte?
Die Regelungsintention des gegenwärtigen Referentenentwurfs gilt vorrangig der Minderung der Brandrisiken bei der Sammlung und Behandlung von Elektroaltgeräten durch Lithium-Ionen-Batterien. Bei der Weiterentwicklung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes wird die Bundesregierung auch unterschiedliche Umsetzungsmodelle zur Stärkung der erweiterten Herstellerverantwortung prüfen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Welche weiteren Finanzierungsmodelle für einen Reparaturbonus hat die Bundesregierung geprüft und aus welchen Gründen abgelehnt?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Warum wurden trotz Ablehnung des Reparaturbonus bisher auch keine Ergebnisse bezogen auf die Einführung einer Förderrichtlinie für ein Recht auf Reparatur beziehungsweise die Förderung von Reparaturinitiativen oder hinsichtlich des Reparaturgesetzes erreicht, obwohl das Recht auf Reparatur im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP verankert ist, und was ist der jeweilige Status dieser Initiativen? a) Wann soll die bereits für 2023 und nun erneut für 2024 angekündigte Förderrichtlinie für Reparaturinitiativen kommen, und sind bereits die Kriterien für die Förderfähigkeit und der Umfang einzelner Förderungen sowie die möglichen Adressaten bekannt?
Ein Förderprogramm zur Förderung von Reparaturinitiativen soll im laufenden Jahr 2024 und mit einem Gesamtvolumen von 3 Mio. Euro starten.
b) Wie ist der aktuelle Zeitplan für das angekündigte Reparaturgesetz, und welche Themen mit Bezug auf Reparatur soll es voraussichtlich enthalten?
Der Entwurf eines Reparaturgesetzesbefindet sich derzeit noch in der Erarbeitung.
c) Welche weiteren konkreten Pläne gibt es, das Recht auf Reparatur durch den Bund bis zum Ende der 20. Legislatur des Deutschen Bundestages zu unterstützen?
Die Bundesregierung konnte in dieser Wahlperiode bereits wesentliche Schritte für ein Recht auf Reparatur umsetzen. Insbesondere müssen Tablets und Smartphones ab Juni 2025 reparierbar sein sowie Ersatzteile und Reparaturanleitungen zur Verfügung gestellt werden. Dies wurde unter deutscher Mitwirkung im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie geregelt. Auch die mit der Stimme Deutschlands beschlossene neue Ökodesign-Verordnung stärkt die Reparatur wesentlich. Künftig können für fast alle Produktgruppen Anforderungen zur Reparierbarkeit festgelegt werden sowie zu weiteren für den Ressourcenverbrauch wesentlichen Aspekten. Auch die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur wurde mit deutscher Stimme beschlossen. Künftig ist insbesondere vorgesehen, dass sich die Gewährleistungsfrist um ein Jahr verlängert, wenn sich die Verbraucherinnen und Verbraucher für eine Reparatur entscheiden anstatt für die Lieferung einer neuen Sache, wenn eine gekaufte Sache einen Mangel hat. Weitere Pläne befinden sich in ihrer Entwicklungsphase.
Plant die Bundesregierung, generelle Mindestnutzbarkeitsanforderungen für Elektrogeräte und Software einzuführen, wie sie in einem Antrag der damaligen Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/3617 gefordert wurden, einschließlich der dort erwähnten Mindestupdatepflichten für Softwarekomponenten, und wenn nein, wird die Bundesregierung wenigstens bei der Beschaffung von Elektrogeräten durch den Bund höhere Bedingungen als bisher an die Mindestnutzbarkeit stellen?
Für Smartphones und Tablets wurde auf EU-Regelung bereits unter aktiver Beteiligung der Bundesregierung beschlossen, dass ab Juni 2025 eine Mindestupdatepflicht von fünf Jahren gilt; weitere Produktgruppen werden folgen. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Ökodesign-Verordnung aktiv für produktgruppenspezifische Anforderungen ein, die für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum gelten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8c verwiesen.
Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Reparatur von Elektrogeräten innerhalb der Bundesverwaltung zu fördern, und hat sie gegebenenfalls die praktischen Auswirkungen auf die tatsächliche Reparaturquote geprüft?
Im Rahmen des haushaltsrechtlich gebotenen wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltungshandelns ist grundsätzlich die für den Bund wirtschaftlichste Handlungsalternative zu wählen. Dies ermöglicht in vielen Fällen auch eine Reparatur.
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im Reparatursektor eine bundesweit flächendeckende Versorgung mit Reparaturdienstleistern in Zukunft sicherstellen?
Die Bundesregierung hat ihre branchenübergreifende Fachkräftestrategie im Herbst 2022 neu aufgestellt. Ziel der Fachkräftestrategie ist es, mit gesetzlichen wie untergesetzlichen Maßnahmen die Anstrengungen der Unternehmen und Betriebe zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften zu unterstützen. Dazu wurden fünf prioritäre Handlungsfelder identifiziert: 1) Zeitgemäße Ausbildung, 2) Gezielte Weiterbildung, 3) Arbeitspotenziale nutzen und Erwerbsbeteiligung erhöhen, 4) Arbeitsqualität und Arbeitskultur verbessern sowie 5) Einwanderung modernisieren und Abwanderung reduzieren. Die Fachkräftestrategie ist branchen- und regionenübergreifend angelegt. Jede Branche, so auch die Branche der Reparaturdienstleister, und jede Region ist selbst aufgefordert zu analysieren, welche Maßnahmen in welchem Bereich und für welchen Beruf passend sind. Da dies nach Region und Unternehmen sehr unterschiedlich ist, müssen die passenden Lösungen immer von den Akteuren direkt vor Ort gefunden werden.
Welche sonstigen Maßnahmen hat die Bundesregierung während ihrer Amtszeit bisher ergriffen, und welche Ergebnisse hat sie erzielt, um die Reparatur von Elektrogeräten in den Sektoren der Konsumwaren und der Industriegüter zu fördern?
Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 wird verwiesen. Weitere Maßnahmen werden von der Bundesregierung geprüft.