Zum Aufbau und Betrieb der Bundescloud
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Benkstein, Eugen Schmidt, Edgar Naujok, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung der Fragesteller
Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wird im Kapitel „Digitaler Staat und digitale Verwaltung“ postuliert, dass die Menschen „vom Staat einfach handhabbare und zeitgemäße digitale Leistungen, nutzerorientiert, medienbruchfrei und flächendeckend“ erwarten. Im Rahmen der IT-Konsolidierung sollen klare Verantwortlichkeiten geschaffen werden, ein mehrjähriges Globalbudget wird angekündigt. Weiter heißt es: „Auf Basis einer Multi-Cloud-Strategie und offener Schnittstellen sowie strenger Sicherheits- und Transparenzvorgaben bauen wir eine Cloud der öffentlichen Verwaltung auf“ (https://www.fdp.de/sites/default/files/2021-11/Koalitionsvertrag%202021-2025_0.pdf, S. 15).
Dieses Vorhaben geht unter anderem auf einen Beschluss einer Vorgängerregierung aus dem Jahr 2015 zurück, eine sogenannte Bundescloud zu schaffen (https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-konsolidierung/dienstekonsolidierung/it-massnahmen/bundescloud/bundescloud-node.html). Diese soll an die Stelle des bisherigen Nebeneinanders eigener Basis- und Fach-IT-Strukturen der Behörden der Bundesverwaltung treten. Eine weitere Grundlage der Schaffung einer sogenannten Bundescloud ist die Deutsche Verwaltungscloud-Strategie vom August 2021 (https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/beschluesse/2021/Beschluss2021-46_Deutsche_Verwaltungscloud-Strategie_AL1.pdf).
Die Bundescloud wird vom technisch verantwortlichen Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) als „exklusive, private Cloud für die Bundesverwaltung“ beschrieben (https://www.itzbund.de/DE/itloesungen/egovernment/bundescloud/bundescloud.html). Um ein Höchstmaß an Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten, sei die Bundescloud nur über das sichere geschlossene Netz der Bundesverwaltung zugänglich, sie hänge nicht am offenen Internet, Schnittstellen zu kommerziellen Cloud-Anbietern existierten nicht. Speicherung und Verarbeitung der Daten der Bundesverwaltung erfolgten in ITZ-Bund-eigenen Rechenzentren (https://www.pcspezialist.de/blog/2023/07/03/bundescloud/). Auf der Plattform dürfen dem Vernehmen nach Verschlusssachen (VS) bis zum Einstufungsgrad „geheim“ gespeichert werden (https://www.security-insider.de/geheim-cloud-fuer-die-bundesregierung-a-e60138f4dc60963661bcc11d27536dce/).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. August 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vorbemerkung der Bundesregierung :
Die Bundesregierung verwendet für die Beantwortung der Kleinen Anfrage den Begriff „Bundescloud“ im Sinne der im IT-Rahmenkonzept Bund genannten Definition. Danach umfasst der Begriff die im Rahmen der IT-Konsolidierung erstellte Bundescloud 1.0 und die Betriebsplattform Bund. Die Deutsche Verwaltungscloud als vom IT-Planungsrat beauftragte künftige föderale Cloud-Plattform wird nicht berücksichtigt, da sie nicht Teil der Bundescloud ist.
Fragen und Antworten13
Wie viele Rechenzentren an wie vielen Standorten betreibt die ITZBund gegenwärtig zur Gewährleistung der Angebote der Bundescloud, sind weitere Rechenzentren für das Angebot der Bundescloud geplant, und wenn ja, wie viele?
Das ITZBund betreibt die Bundescloud an drei Standorten in jeweils einem Rechenzentrum. Weitere Rechenzentren sind nicht geplant.
Arbeitet das ITZBund beim Betrieb und der Sicherung der Rechenzentren der Bundescloud mit externen IT-Sicherheitsdienstleistern zusammen, und wenn ja, mit welchen?
Nein. Betrieb und Sicherung der Rechenzentren erfolgt durch den Rechenzentrumsbetreiber.
Welche Technologie-Unternehmen liefern respektive lieferten welche Hardware-Komponenten zur Ausstattung der ITZBund-eigenen Rechenzentren der Bundescloud? a) Anhand welcher Kriterien erfolgte die Auswahl dieser zuliefernden Unternehmen? b) Gab es Unternehmen, die keinesfalls als Ausrüster der ITZ Bundeigenen Rechenzentren infrage kamen beziehungsweise kommen, wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich, und aus welchen Gründen wurden diese als ungeeignet eingestuft?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. In den Rechenzentren werden ausschließlich vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassene bzw. empfohlene Hardwarekomponenten verwendet. Es werden Produkte der Hersteller Cisco, NetApp, Hashicorp, Genua, Checkpoint und F5 verwendet. Die Auswahl der zuliefernden Unternehmen erfolgte auf der Grundlage bestehender Rahmenverträge und der Erfüllung technischer Anforderungen einer Cloud an die Hardware. Unternehmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllten, wurden nicht berücksichtigt.
Wie viel Geld haben der Ausbau, der Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung der Bundescloud bisher gekostet (bitte nach Jahren, Hardware, Software, Personal aufschlüsseln)?
Für Ausbau, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der Bundescloud sind folgende Gelder, aufgeschlüsselt nach Jahren, Hardware, Software und Personal, aufgewendet worden. 2022 2023 2024 Hardware 14.600.000 € 32.100.000 € 21.400.000 € Software 1.700.000 € 37.200.000 € 8.400.000 € Personal 6.800.000 € 18.800.000 € 23.000.000 € Summe (jährlich) 23.100.000 € 88.100.000 € 52.800.000 €
Wie viel Geld hat die Bundesregierung im Entwurf des Haushaltes 2025 für den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung der Bundescloud vorgesehen, und in welchem Einzelplan ist dieser Etatposten angesiedelt?
Im Haushaltsentwurf 2025 werden die Ausgaben für Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der Bundescloud im Einzelplan 08 veranschlagt. Die konkrete Verteilung der planbaren HH-Mittel auf die einzelnen IT-Maßnahmen wie für die Bundescloud befindet sich derzeit in Erstellung und hängen vom Ausgang des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2025 ab. Vor diesem Hintergrund können aktuell keine Angaben zur Höhe der HH-Mittel für die Bundescloud im Haushaltsjahr 2025 gemacht werden.
Welche Einrichtungen des Bundes – Ministerien, nachgeordnete Behörden, Gerichte, Parlamente – nutzen die Bundescloud bereits?
Die Aufstellung der die Bundescloud nutzenden Einrichtungen des Bundes kann der beigefügten Anlage* entnommen werden.
Ist die Migration der digitalen Daten, die vor der Errichtung der Bundescloud auf Servern der einzelnen Bundesbehörden lagen, in die Bundescloud vollständig erfolgt, und wenn nein, wie groß ist der prozentuale Anteil der Daten der Bundesbehörden, deren Migration in die Bundescloud noch bevorsteht?
Die Migration von Daten ist gekoppelt an die Nutzung der jeweiligen Maßnahmen der Dienstekonsolidierung sowie der Konsolidierungsfähigkeit von IT-Fachverfahren im Rahmen der Betriebskonsolidierung Bund. Im Rahmen einer Rolloutplanung wird es Bundesbehörden ermöglicht, Maßnahmen der Dienstekonsolidierung/Gemeinsamen IT des Bundes zu nutzen. Eine seriöse Einschätzung zum Stand der Migration von Daten in die Bundescloud ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.
Welche deutschen Einrichtungen, die nicht zum Bund zu zählen sind, etwa solche der Länder und Kommunen, haben potenziell Zugang zur Bundescloud, welche dieser Einrichtungen haben die Bundescloud bereits zur Kommunikation und zum Datenaustausch genutzt, und welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit auch Einrichtungen, die nicht zum Bund zu zählen sind, potenziell Zugang zur Bundescloud haben?
Die Bundescloud steht lediglich dem Bund zur Verfügung.
Welche nichtdeutschen Einrichtungen haben potenziell Zugang zur Bundescloud, welche dieser Einrichtungen haben die Bundescloud bereits zur Kommunikation und zum Datenaustausch genutzt, und welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit auch nichtdeutsche Einrichtungen, potenziell Zugang zur Bundescloud haben?
Die Bundescloud steht nichtdeutschen Einrichtungen nicht zur Verfügung.
Hat es seit der Inbetriebnahme der Bundescloud Hackerangriffe beziehungsweise deren Versuche auf eben diese Infrastruktur gegeben, wenn ja, wie viele, mit welchen mutmaßlichen Absichten sowie Ergebnissen, und von welchen mutmaßlichen Akteuren?
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat es keine bekannten Hackerangriffe bzw. deren Versuche auf die Bundescloud gegeben.
Sollen Webseiten des Bundes auch weiterhin in der Bundescloud gehostet werden (vgl. https://www.behoerden-spiegel.de/2023/05/22/webseiten-raus-aus-der-bundescloud/), und hält die Bundesregierung es angesichts knapper IT-Ressourcen für zumutbar, Webseiten des Bundes, die primär der Kommunikation zwischen einzelnen Behörden und den Bürgern dienen, auf kommerziell betriebenen Servern zu hosten (bitte ausführen und begründen)?
Das Hosten von Webseiten kann auch weiterhin in der Bundescloud erfolgen. Sofern eine Wirtschaftlichkeit bejaht werden kann, können Webseiten des Bundes, die primär der Kommunikation zwischen einzelnen Behörden und den Bürgerinnen und Bürgern dienen, grundsätzlich auch auf kommerziell betriebenen Servern gehostet werden.
Sind nach Auffassung der Bundesregierung der Aufbau und Betrieb der Bundescloud notwendige wie hinreichende Bedingungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (vgl. https://www.itzbund.de/DE/itloesungen/standardloesungen/softwareentwicklungsplattform-cloud/softwareentwicklungsplattform-cloud.html), welches die Verwaltungsleistungen des Bundes den Bürgern auch digital vorhalten soll (bitte ausführen)?
Die Bundescloud ist eine Private Cloud in den Rechenzentren des ITZBund für die konsolidierte IT der Bundesverwaltung zur flexiblen, effizienten und sicheren Zusammenarbeit der Bundesbehörden untereinander. Sie ist mit ihrer Software-Entwicklungsplattform als Teil der IT-Konsolidierung Bund keine notwendige oder hinreichende Bedingung zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.
Bedeutet die Inbetriebnahme der Bundescloud, dass die Bundesverwaltung gegenwärtig wie künftig ohne eine Rückfalloption etwa einer papierenen Form der Datenverarbeitung arbeiten wird, und wenn ja, welche Sicherheitsmaßnahmen für den Fall eines Ausfalls einzelner Elemente der digitalen Infrastruktur der Bundescloud bestehen bereits beziehungsweise sind vorgesehen?
Die Verwendung der Bundescloud ist eine Option zur Bereitstellung infrastruktureller Leistungen. Fragestellungen der Digitalisierung von Verfahren und damit der Möglichkeit der Ablösung oder Parallelisierung papierbasierter Arbeit liegt bei den jeweiligen Verantwortlichen der Fachverfahren. Mit der Nutzung der Bundescloud werden die jeweils von den Verantwortlichen (Bedarfsträgern) beauftragten Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen. Als Mindestmaß sind die betriebsüblichen Sicherheitsmaßnahmen im ITZBund vorgesehen, die unter anderem eine hohe Ausfallsicherheit gewährleisten.